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Gemäss der Energiestrategie 2050 ist geplant, dass bis ins Jahr 2050 rund sieben bis zehn Prozent des Schweizer Strombedarfs mit Windkraftenergie gedeckt werden. Aktuell liege dieser Wert Zeitungsberichten zu Folge noch unter einem Prozent. Das grösste Windenergiepotential sei gemäss der NZZ in den Kantonen Bern und Waadt zu verorten. Um die Windenergie zu fördern, eröffnete das BFE im Sommer 2018 den «guichet unique». Dieser soll zu einer Koordinations- und Anlaufstelle für Projektentwickler und Behörden werden, die Anliegen und Fragen rund um das Thema Windenergie einbringen möchten.
Im ersten Halbjahr 2018 berichteten vorwiegend Medien aus den Kantonen Waadt, Neuenburg, Jura, Schaffhausen, St. Gallen, Appenzell-Ausserrhoden, Glarus und Basel-Landschaft rund um das Thema Windkraft. Wohl am intensivsten mit dem Thema Windenergie beschäftigten sich mehrere Akteure im Kanton Waadt, wo mehrere Projekte im Waadtländer Jura diskutiert wurden. Auf grosses mediales Interesse stiess dabei vor allem die Gemeindeversammlung im kleinen Ort La Praz (VD), die nach einem gescheiterten ersten Anlauf erneut über den geplanten Windpark «Mollendruz» abstimmte und diesen beim zweiten Anlauf guthiess.
Auf viel Gegenwind stiessen beispielsweise auch Projekte in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden (Windpark Oberegg), Schaffhausen (Windpark Chroobach) oder auch Glarus (Projekt Linthwind). Gegnerinnen und Gegner von Windkraftanlagen argumentierten bei diversen Projekten hauptsächlich damit, dass Windräder das Landschaftsbild stören, Rotoren Fledermäuse oder andere Vögel töten und die Rotorengeräusche Anwohner verärgern könnten. Zuletzt wurde in einigen Kantonen auch darüber debattiert, wie gross der Abstand von Windanlagen zu Wohngebieten sein müsse.

Windenergieprojekte

Die geplanten Teilrevisionen diverser Verordnungen im Kernenergiebereich sorgten in der Vernehmlassung für viel Aufruhr. Geplant waren einerseits Änderungen in den Kriterien zur Störfallanalyse und der dazugehörigen Ausserbetriebnahme und andererseits neue Regelungen zur Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen. Für viel Zündstoff sorgte hierbei vor allem die erste Änderung – auch bekannt unter dem Namen «Lex Beznau».

Die Betreiberfirmen von Kernkraftwerken sind verpflichtet, deterministische Störfallanalysen durchzuführen. Störfälle werden dabei in drei Kategorien unterteilt: Schwerwiegende naturbedingte Fälle, die jedoch nur sehr selten eintreten, erhalten die Ziffer drei. Mit der Ziffer zwei versehen werden schwerwiegende naturbedingte Störfälle, die etwas häufiger vorkommen als jene in Kategorie drei. Leichtere und häufige naturbedingte Störfälle bekommen die Ziffer eins. Zudem erhalten die jeweiligen Störfälle maximale Dosisgrenzwerte – also Richtlinien, wie viel Radioaktivität bei einem Störfall maximal austreten dürfte – zugeteilt.
Unklar formuliert war bisher jedoch die Kategorisierung der in der Natur auftretenden Ereignisse, die durchschnittlich einmal alle 10'000 Jahre stattfinden. Gemäss Zeitungsberichten beziehe sich dies vor allem auf schwerere Erdbeben. Diese seltenen Erdbeben bildeten in Art. 123 Abs. 2 der Strahlenschutzverordnung (StSV) den Übergang zwischen der Kategorie zwei, für die ein strenger Dosisgrenzwert von 1 mSv (Millisievert) pro Jahr gilt, und der Kategorie drei, für die ein viel höherer Grenzwert von 100 mSv pro Jahr gilt. Unklar war deshalb, zu welcher Kategorie und zu welchem Grenzwert die oben beschriebenen seltenen Erdbeben gehören. Dass hier eine rechtliche Unsicherheit bestand, erkannte die KNS bereits im Jahr 2012 und beantragte Klärungsbedarf. Mit einer Konkretisierung, dass für solche Ereignisse die einfacher einzuhaltende Kategorie drei gelten sollte, wollte der Bundesrat die bisherige Praxis in den Verordnungen verankern.
Anwohner rund um die Kernkraftwerke Beznau I und II sowie drei Umweltorganisationen hatten aber schon im Jahr 2015 beim ENSI ein Gesuch eingereicht mit dem Ziel, solche Ereignisse der Kategorie zwei und somit dem strengeren Dosisgrenzwert 1 mSv pro Jahr zuzuordnen. Bei einer solchen Zuordnung müssten beide Anlagen in Beznau bis zu einer allfälligen Nachrüstung vom Netz genommen werden, da sie diesen Grenzwert nicht einhalten könnten. Mittels einer Verfügung hatte das ENSI dieses Begehren jedoch abgelehnt und den Entscheid damit begründet, dass dies weder der bisherigen Praxis noch der ursprünglichen Regelungsabsicht des Bundesrates entspreche und womöglich sämtliche AKWs der Schweiz unmittelbar bei der Zuteilung zur Kategorie zwei vom Netz genommen werden müssten. Diese Verfügung war danach beim Bundesverwaltungsgericht angefochten worden. Zu erwarten ist auch ein allfälliger Weiterzug des noch ausstehenden Bundesverwaltungsgerichtsentscheids an das Bundesgericht.

In der Vernehmlassung, die bis Mitte April 2018 andauerte, meldeten sich sowohl Regierungen diverser Schweizer Kantone und Städte, als auch diverse Organisationen, Kommissionen, Parteien und Dachverbände aus der Schweiz und Deutschland, sowie viele Einzelpersonen aus der Schweiz, Deutschland und Frankreich zu Wort. So liess beispielsweise der Regierungsrat des Kantons Aargau – also dem Kanton, wo sich die Anlagen Beznau I und II sowie Leibstadt befinden – verlauten, dass er die Präzisierungen in den Verordnungen als sinnvoll erachte. Ähnlich klang es in den Stellungnahmen der Kantone Basel-Land, Freiburg und Graubünden. In den Kantonen Luzern, Appenzell-Ausserrhoden und Zürich erachtete man die Präzisierungen als sinnvoll, äusserte aber Bedenken an der Herabsetzung der Schutzbestimmungen und betonte deshalb die Wichtigkeit des Postulats Müller (fdp, LU, Po. 18.3175). Klar oder mehrheitlich klar gegen die genannte Konkretisierung/Herabsetzung der Sicherheitsanforderungen von 1 mSv auf 100 mSv äusserten sich die Regierungen der Kantone Appenzell-Innerrhoden, Basel-Stadt, Genf, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Schwyz, Tessin, Uri, Waadt und Wallis – sowie Bern und Solothurn, die Standortkantone der anderen beiden Atomkraftwerke.
Nebst den Kantonsregierungen liessen auch diverse Parteien von sich hören. Aussergewöhnlich war hierbei der einstimmige Tenor unter diversen Parteien von links bis rechts betreffend die zeitliche Komponente. Sowohl die SP, die Grünen und die GLP als auch die FDP und die SVP störten sich am Zeitpunkt der Vernehmlassung. Die SP und die GLP forderten eine Sistierung des Vorhabens bis zum Gerichtsentscheid aus St. Gallen. Auch die Grünen kritisierten, dass der Bundesrat das gerichtliche Verfahren nicht abwarte, verlangten aber darüber hinaus einen generellen Verzicht auf die Revision. Die FDP erklärte, die Beschwerde sei kein Grund, um die Vernehmlassung zu verzögern, jedoch sei die Dringlichkeit dieser Verordnungsanpassung zu wenig ersichtlich. Die SVP schrieb in einer kurzen Stellungnahme, dass wohl erst durch das Gerichtsverfahren Anpassungen in Angriff genommen worden seien. Die KNS habe ja schon im Jahr 2012 bemerkt, dass ein gewisser Klärungsbedarf bestehe. Eine Ausnahme im Tenor bildete die BDP. In ihrer offiziellen Stellungnahme erwähnte sie die mögliche Problematik betreffend den Rechtsstreit nicht. Sowohl die SP als auch die Grünen äusserten sich generell ablehnend zu den Verordnungsänderungen, was sie auch deutlich kundtaten. «Wir lehnen die vorgelegten Verordnungsänderungen mit Nachdruck ab und kritisieren die vorgeschlagenen inhaltlichen Anpassungen sowie das gewählte Vorgehen scharf», schrieb etwa die SP. Die Grünen gingen einen Schritt weiter und beschuldigten den Bundesrat, mit dieser Lex Beznau die Grundlagen schaffen zu wollen, um die alten Anlagen in Beznau weiter in Betrieb halten zu können. Die FDP und die SVP zeigten sich mit den Änderungen grundsätzlich einverstanden. Gemäss FDP würden die Anpassungen selber keine Abstriche bei der Sicherheit mit sich bringen sondern nur die heutige Praxis auf Verordnungsebene präzisieren. Nicht offiziell zur Vorlage äusserte sich die CVP, was Martin Bäumle (glp, ZH) in einer Anspielung im Tages-Anzeiger als Unterstützung für ihre Energieministerin Doris Leuthard wertete.
Eine weitere brisante kritische Stellungnahme kam schliesslich von André Herrmann, dem ehemaligen Präsidenten der Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz (KSR). Er warf dem Bundesrat vor, das Vorsorgeprinzip zu verletzen: Die Kommission empfehle, solchen Ereignissen einen Grenzwert von 20 bis 50 mSv zuzuordnen und nicht 100 mSv, wie dies der Bundesrat vorsah.

Revidierte Kernenergieverordnung / Lex Beznau
Dossier: Tätigkeitsberichte der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit KNS
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Der Entscheid des Ensi, dem AKW Beznau 1 die Wiederbetriebsaufnahme zu erlauben, stiess in diversen Kreisen auf Widerstand und löste grosses Interesse in den Medien aus. Die Grünen drohten mit der Lancierung einer Volksinitiative mit dem Ziel, Beznau 1 innert einem Jahr nach Annahme stillzulegen. Um bei einer Zwangsabschaltung mögliche Schadenersatzforderungen seitens der Betreiberin Axpo auszuschliessen, würde der Initiativtext so formuliert werden, dass nur geringe bis keine Geldforderungen geltend gemacht werden könnten. Mangels Absprache unter den beteiligten AKW-Gegnern sah die Grüne Partei später vorerst von diesem Vorhaben ab. Anstelle der Volksinitiative reichte die Grüne-Fraktion eine Motion (18.3101) ein mit dem Ziel, beiden Blöcken von Beznau die Betriebsbewilligung zu entziehen. Zuvor hatte sie auch schon mit einer bereits eingereichten Motion (18.3010) «Keine Lex Beznau» versucht, einen vorläufigen Verzicht auf die geplanten Verordnungsänderungen im Kernenergiebereich und auf eine Abschwächung der zulässigen Strahlenschutzbestimmungen zu erreichen.
Kritik zu diesen geplanten Verordnungsänderungen kam auch seitens der SP. Diese reichte, nebst dem Startschuss zur Unterschriftensammlung für eine Petition «gegen die Aufweichung der AKW-Sicherheit», beim UVEK eine Aufsichtsbeschwerde mit dem Vermerk «Skandal» ein. Konkret richtete sich diese Beschwerde, wie auch schon die Motion Kälin «Keine Lex Beznau», gegen das Vorhaben des Bundesrates, die Anforderungen an die maximale Strahlenbelastung im Falle eines Erdbebens von einem Millisievert auf 100 Millisievert abzuschwächen. Dies sei skandalös, da betreffend diesen Wert derzeit beim Bundesverwaltungsgericht ein Beschwerdeverfahren gegen das Ensi vorliege und dem AKW Beznau die Betriebsbewilligung im Falle eines Grenzwertes von 1 Millisievert entzogen werden müsste. In der Beschwerde forderte die SP deshalb, dass der Axpo die Betriebsbewilligung für Beznau 1 und 2 entzogen wird sowie dass die geplanten Änderungen in den Verordnungen bis zum Ende des Rechtsstreits aufgeschoben werden.
Für Stirnrunzeln sorgte das Vorhaben des Bundesrates auch im bürgerlichen Lager. So forderte Ständerat Damian Müller (fdp, LU) in einem eingereichten Postulat (18.3175) einen Prüfbericht im Bereich Strahlenschutz. Er sei zwar grundsätzlich nicht gegen den Betrieb der bestehenden AKW, solange sie sicher seien, gerade Letzteres bezweifle er angesichts der aussergewöhnlichen Änderung der Spielregeln während eines Rechtsverfahrens jedoch.
Des Weiteren meldeten sich auch aus dem Nachbarland Deutschland kritische Stimmen aus verschiedenen Parteien, unter anderem von den Grünen, der SPD und der CDU, zur erneuten Inbetriebnahme. Auch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Bundeslandes Baden-Württemberg kritisierte die geplanten Anpassungen der Strahlenschutzbestimmungen in einem Brief an die Schweizer Regierung.
Zuletzt äusserten auch die Kantone Zürich, Basel-Stadt, Waadt, Freiburg, Tessin, Appenzell-Innerrhoden, Schwyz sowie Bern ihre Bedenken. Die Schwyzer Regierung schrieb beispielsweise, man dürfe die Sicherheitsanforderungen nicht abschwächen, und der Berner Regierungsrat bezeichnete die Senkung des Sicherheitsniveaus als «nicht hinnehmbar».

Beznau darf wieder ans Netz
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Nachdem sich der Bundesrat in Erfüllung des Postulats Trede (gp, BE) im Frühjahr 2017 gegen die Förderung von Erdgas mithilfe der Frackingmethode in der Schweiz ausgesprochen hatte, entbrannte Ende Oktober 2017 anlässlich der Berichtsdiskussion zwischen den Parlamentarierinnen und Parlamentariern der UREK-NR ein kleiner Disput. Auf der einen Seite verlangten die Grünen ein grundsätzliches Verbot von Erdgasförderung mittels der Frackingmethode in der Schweiz, weil diese eine Gefahr für die Umwelt darstelle und die Verwendung von Erdgas zugleich der Förderung erneuerbarer Energien im Sinne der Energiestrategie 2050 widerspreche. Auf der anderen Seite plädierten die Grünliberalen zusammen mit der FDP und der CVP gegen ein allgemeines Verbot von Fracking, da Erdgas den fossilen Energieträger mit der besten Ökobilanz darstelle und sich auch als Reserveenergiequelle eigne. Zudem argumentierten die Gegner eines Verbots auch damit, dass der Abbau von Rohstoffen in der Hoheit der Kantone liege und sich der Bund nicht einzumischen habe. Gemäss dem Tages-Anzeiger, der sich auf Aussagen von Fachleuten stützte, würden die Erdgasvorkommen in der Schweiz gut 60 Jahre lang für die Deckung des totalen inländischen Erdgasverbrauchs ausreichen.
Aufgenommen hatten dieses Thema auf kantonaler Ebene etwa die Kantone Appenzell-Innerrhoden und Waadt. In Appenzell-Innerrhoden wurde nach einer hitzigen Debatte das Fracking für Geothermie-Projekte, also für die Gewinnung von Erdwärme, an der Landsgemeinde 2018 gutgeheissen. Im Kanton Waadt wollten die Grünen mit einer kantonalen Volksinitiative die Förderung von Erdgas mittels der Frackingmethode verbieten. Darauf reagierte der Regierungsrat mit dem Vorschlag, nur die Methode zu verbieten, nicht aber die Förderung fossiler Brennstoffe, da in Zukunft womöglich neue Technologien entstehen werden, die weniger Gefahren für die Umwelt mit sich bringen.

Postulat fordert Bericht zu Fracking (Po. 13.3108)
Dossier: Tiefengeothermie

Ende April informierten die drei Trägerkantone der geplanten Expo 2027, St. Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden, über den Stand des Projektes. Angestrebt werde eine Professionalisierung der Organisationsstruktur, was etwa mit der Schaffung einer Geschäftsstelle für 2016 umgesetzt werden soll. Diese soll mit rund 500 Stellenprozenten ausgerüstet werden. Bis 2019 rechnen die drei Expo-Kantone mit Ausgaben von rund 9.5 Mio. CHF, um 2018 beim Bund ein überzeugendes Bewerbungsdossier einreichen zu können. Für das im Herbst 2015 zu kürende Siegerprojekt soll deshalb auch eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Zuerst müssen aber die Parlamente der drei Kantone die jeweiligen Beiträge für diese Planungsphase bewilligen. Die 5 Mio. CHF in St. Gallen, die 3 Mio. CHF im Kanton Thurgau und die 0.8 Mio. CHF im Kanton Appenzell Ausserrhoden unterstanden jeweils knapp nicht dem obligatorischen Referendum; in den Kantonen St. Gallen und Thurgau war allerdings ein fakultatives Referendum möglich. Nicht wenige Stimmen warnten allerdings vor einer Volksabstimmung in diesem frühen Stadium, da noch zu wenig Fakten vorlägen. Die Bevölkerung solle erst 2018 befragt werden.
Für die Gesamtkosten gaben die Regierungsräte der drei Kantone Schätzungen zwischen 1.5 bis 2 Mrd. CHF an, wovon der Bund etwa die Hälfte übernehmen werde. Auch wenn mittels Sponsoring und Eintritte Mittel generiert werden sollen, müssten die Trägerkantone einen substanziellen Beitrag selber leisten.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Landesausstellungen sollen dazu dienen, sich mit der eigenen Identität auseinanderzusetzen. Die Organisation eines solchen für eine Willensnation nicht unwichtigen Anlasses ist jedoch häufig mit viel Mühsal verbunden. Dies scheint auch für die für 2027 geplante Expo Bodensee-Ostschweiz nicht anders zu sein. Zwar nahm der von drei Kantonen (AR, SG, TG) angetriebene und mit rund CHF 600'000 finanzierte Ideenwettbewerb im Berichtjahr Gestalt an, der Bund hatte bisher aber noch keine Unterstützung sondern lediglich grundsätzliches Interesse signalisiert. Die Regierung verkündete, erst Anfang 2015 Stellung nehmen zu wollen. Die Kantonsregierungen der restlichen vier Ostschweizer Kantone (GR, AI, SH, GL) sowie der Kanton Zürich als assoziiertes Mitglied bekannten sich Mitte März in einer gemeinsamen Erklärung zur Expo 2027. Allerdings stiess insbesondere das Abseitsstehen des Kantons Appenzell Innerrhoden auf Kritik. Der mit St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden stark verzahnte Kanton wollte zuerst Fragen über den Nutzen, die Kosten und die Nachhaltigkeit des Grossprojektes geklärt haben, bevor ein Entscheid vor die Landsgemeinde gebracht werde. Beim vom 9. Mai bis Mitte September laufenden Ideenwettbewerb wurden Grobkonzepte von 60 interdisziplinären Teams eingereicht – erwartet worden waren ursprünglich mehr als hundert Eingaben. Bis Ende 2014 wurden zehn Projekte zur Weiterbearbeitung empfohlen, die von den Offerenten weiter vertieft werden sollen. Ziel ist es, eine tragfähige Idee bis Ende Mai zu küren und bis 2017 einen Machbarkeitsbericht auszuarbeiten. Die Landesausstellung soll dezentral zwischen Bodensee, Rhein und Säntis stattfinden. Geprüft werden soll dabei auch eine Ausweitung der Landesausstellung nach Österreich und Deutschland. Der weitere Fahrplan sieht die Beratung eines Bundesbeschlusses über die Durchführung und die sich auf mindestens CHF 1 Mrd. belaufende Finanzierung für eine Expo 2027 im Jahr 2018 vor. Konkurrenz erwuchs den Ostschweizer Plänen aus dem Aargau. Der Aargauische Gewerbeverband, angeführt von seiner Vizepräsidentin und Nationalrätin Sylvia Flückiger (svp, AG), wollte den eigenen Kanton als selbstbewussten Teil der Schweiz ins Rampenlicht stellen. Der Bundesrat beantwortete die diesbezüglich eingereichte Interpellation mit dem Hinweis, dass es allen Kantonen freistehe, Projekte für Landesausstellungen zu organisieren. Bis jetzt sei aber lediglich der Ostschweizer Plan bekannt und dieser werde von allen Kantonen, einschliesslich des Kantons Aargau, unterstützt. Tatsächlich hatten sich die Kantone im Rahmen der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen in einer gemeinsamen Erklärung Mitte Juni hinter das Projekt einer Expo 2027 im Bodenseeraum und der Ostschweiz gestellt.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Interessante kantonale Unterschiede hinsichtlich des Vertrauens in die Judikative lieferte eine Mitte März publizierte Nationalfondsstudie, in der rund 100 Personen pro Kanton nach ihrer Meinung zu den kantonalen Gerichten befragt wurden. Nicht nur die Beurteilung von Unabhängigkeit und Fairness durch die Gerichte, sondern auch das Vertrauen in die Richterinnen und Richter variieren stark zwischen den Kantonen. Es sind dabei die Kantone Wallis, Jura, Neuenburg, Genf, Obwalden und Schwyz, die durch schlechte Beurteilung auffallen, während die beiden Appenzell und Basel-Stadt die Rangliste anführen. Die Studie machte neben dem Wahlmodus der Richterinnen und Richter hauptsächlich die Anzahl Laienrichterinnen und -richter, aber auch Justiz-Affären für die Unterschiede verantwortlich.

Institutionenvertrauen

Die Diskussionen um die kantonalen Wahlverfahren flauten auch 2014 nicht ab. Während der Bundesrat dem reinen Majorzverfahren eher skeptisch gegenübersteht, ist das Bundesgericht kulanter und lässt sowohl das Majorz- wie auch das Proporzverfahren zu. Bei letzterem darf aber kein zu hohes Quorum gelten. Ein Sitz sollte – so das höchste Gericht – mit einem Stimmenanteil von maximal 10% erzielt werden können. Dies ist abhängig von der Grösse der einzelnen Wahlkreise. Ziemlich vehement verlief die Debatte im Kanton Schwyz. 2013 hatte das Bundesgericht das neue Schwyzer Wahlrecht – ein Mischverfahren aus Proporz und Majorz – aufgrund der zu hohen Quoren als nicht konform beurteilt und der Nationalrat hatte die Erwahrung der Kantonsverfassung, bzw. des Teils mit dem Wahlrecht abgelehnt. In der teilweise sehr emotional geführten Debatte wehrte sich die SVP gegen den „schleichenden Staatsstreich“ des Bundesgerichtes, gegen dessen Einmischung man sich zur Wehr setzen wolle. Entsprechend machte sich die Volkspartei mit Hilfe einer Initiative zur Einführung des Majorzes für eine einphasige Mehrheitswahl stark. Die anderen Parteien, die sich im kantonalen Parlament unterstützt von der Regierung durchzusetzen vermochten, bevorzugten hingegen den so genannten, bereits von den Nachbarkantonen Zug und Nidwalden eingeführten "doppelten Pukelsheim". Das Doppeltproporzverfahren, das in einem ersten Schritt die Mandate den Parteien über den ganzen Kanton hinweg zuteilt und in einem zweiten Schritt die Sitze auf die einzelnen Gemeinden verteilt, sichere eine repräsentative Abbildung aller politischen Kräfte des Kantons im Parlament. Zu reden gab nicht nur die Opposition der SVP gegen „deutsche Professoren, die sich nicht in urschweizerische Angelegenheiten einzumischen hätten" – Friedrich Pukelsheim ist ein deutscher Mathematiker – sondern auch die Höhe eines Quorums, das bei diesem Verfahren verhindern soll, dass zu viele Kleinstparteien Erfolg haben. Als Kompromissvorschlag obsiegte schliesslich eine 1-Prozent-Hürde. Das letzte Wort wird die Schwyzer Stimmbürgerschaft im März 2015 haben. Im Kanton Zug reichte die Piratenpartei gegen die hier beschlossene 3-Prozent-Hürde eine Beschwerde ein. Die Zuger Stimmbevölkerung hatte bereits 2013 mit grossem Mehr den doppelten Pukelsheim eingeführt. Allerdings forderte der Zuger Regierungsrat in einer Standesinitiative die „Wiederherstellung der Souveränität der Kantone in Wahlfragen“. Im Juli doppelte der Kanton Uri mit einer Standesinitiative nach, die ebenfalls Souveränität der Kantone bei Wahlfragen als verfassungsgrundsatz forderte. Beide Kantonsbegehren, die 2014 im Parlament noch nicht behandelt wurden, waren eine deutliche Spitze gegen die Einmischung des Bundesgerichtes. Dieses wies die Beschwerde der Piraten im Dezember ab. Damit wurde auch eine im September 2014 eingereicht Beschwerde der Zürcher Piratenpartei gegen die 5-Prozent-Hürde bei den kantonalen Wahlen in Zürich obsolet. Auch im Kanton Uri läuft die Diskussion um ein neues Wahlverfahren und auch im Urkanton ist der Unmut gegen die Bevormundung gross. Im Kanton Graubünden fanden die Wahlen 2014 zwar noch nach dem reinen Majorzverfahren statt – neben Graubünden nur noch in den beiden Appenzell Usanz – dagegen machte sich allerdings Widerstand breit. 33 Stimmberechtigte – darunter auch ehemalige Grossräte – reichten unmittelbar nach den Wahlen Beschwerde ein, da die Stimmkraftgleichheit in den krass unterschiedlich grossen 39 Wahlkreisen verletzt sei. Freilich haben sich die Bündner Stimmberechtigten zwischen 1927 und 2013 nicht weniger als acht Mal gegen die Einführung eines Proporzverfahrens gewehrt, ähnlich wie die Stimmberechtigten im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wo die Idee eines proportionalen Verfahrens zwischen 1920 und 2008 sechs Mal an der Urne abgeschmettert worden war. Hängig ist hier allerdings eine 2011 eingereichte Beschwerde gegen das Majorzverfahren. Zudem hiess die Ausserrhoder Stimmbevölkerung im November 2014 mit einer grossen Mehrheit von 79.8% Ja-Stimmenanteil eine Reform der Sitzverteilung gut, mit der die Stimmkraftgleichheit verbessert werden soll. Weil jede der 20 Gemeinden bisher fix einen Sitz im 65-köpfgen Kantonsrat hatte und die restlichen 45 Sitze dann nach Einwohnerzahl verteilt wurden, waren die rund 60% der Bevölkerung, die in den fünf grössten Gemeinden wohnen, mit lediglich 31 Sitzen (also nur zu 48%) im Kantonsparlament vertreten. Mit der gutgeheissenen Reform wird die Vorverteilung des einen Sitzes aufgehoben und die Sitzverteilung im Divisorverfahren vorgenommen, wobei allerdings auch Kleinstgemeinden mindestens einen Sitz erhalten sollen. Dies hat zur Folge, dass die grossen Gemeinden mehr Sitze erhalten – allen voran Herisau, das neu 18 statt wie bisher 14 Abgeordnete stellt. Noch nie zur Debatte stand das Wahlverfahren im Kanton Appenzell Innerrhoden.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

Nachdem die Pläne für eine Expo 2020 in der Gotthard-Region an den Streitigkeiten zwischen den Planern und aufgrund der insgesamt eher lauen Begeisterung gescheitert waren, äusserten sich die Kantone der Ostschweiz (TG, SH, SG, AI, AR) positiv zu einer Landesausstellung im Bodenseeraum. Allerdings würde eine Expo frühestens 2027 durchgeführt. Als erstes Etappenziel formulierten die Kantone die Schaffung von Grundlagen für eine „Expo Bodensee-Ostschweiz 2027“, die Ende 2012 den Parlamenten zwecks Entscheids über ein Vorprojekt unterbreitet werden sollen. Der Enthusiasmus ist allerdings nicht in allen beteiligten Kantonen gleich gross. So sicherten etwa Schaffhausen und Appenzell Innerrhoden lediglich ideelle Unterstützung zu.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Gleich zwei Projekte für Landesausstellungen wurden im Berichtsjahr diskutiert. Die Kantone rund um den Gotthard (TI, UR, VS, GR) vertieften ihre Pläne für Gottardo 2020 und die Kantone der Bodenseeregion (TG, SH, SG, AI, AR) regten eine Expo Bodensee-Rhein frühestens im Jahr 2027 an. Die Gotthard-Kantone, die ihre Expo zur Neat-Eröffnung planten, haben im Berichtsjahr je 50 000 Franken für eine Machbarkeitsstudie gesprochen. Die laue Begeisterung, Streitigkeiten zwischen dem Projektleiter Marco Solari und dem Bündner Regierungsrat Stefan Engler (CVP), aber auch Termindruck liessen das Vorhaben jedoch sterben. Die Kantone einigten sich immerhin auf ein Programm, mit welchem die Region gestärkt werden soll. Mit dem Aus von Gottardo 2020 wurde die Diskussion für eine Landesausstellung in der Bodensee-Region, zu der sich die involvierten Kantone grundsätzlich positiv zeigten, wieder intensiviert.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027