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Le Lehrplan 21, équivalent du programme HarmoS outre-Sarine, anime les débats sur l’école obligatoire et son harmonisation depuis plusieurs années. En 2016, plusieurs cantons vont se prononcer, à travers un vote populaire, sur ce programme d’harmonisation. Christian Amsler (SH, fdp), président de la Conférence des directeurs cantonaux d’instructions publiques des cantons alémaniques (EDK), s’est dit confiant sur les résultats de ces votations. En effet, il estime que la majorité de la population devrait reconnaître la nécessité d’une harmonisation scolaire. La Landsgemeinde d’Appenzell Rhodes-Intérieures s’est prononcée sur la question en avril 2016. Elle a largement refusé une initiative qui souhaitait empêcher l’application de ce programme d’harmonisation. En outre, le débat s’est principalement localisé au niveau de l’ « orientation compétence » du Lehrplan 21. Cette caractéristique a ravivé les discussions liées à l’évaluation des élèves.

Lehrplan 21

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) verabschiedete am 2. Februar 2012 das verschärfte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, kurz Hooligan-Konkordat. Dieses sieht neu u.a. eine Verlängerung des Rayonverbots von einem auf ein bis drei Jahre und verschärfte Meldeauflagen vor. Personenkontrollen sollen von der Polizei und nur bei konkretem Verdacht durchgeführt werden können. Privaten Sicherheitsfirmen kann das Abtasten nach verbotenen Gegenständen über den Kleidern erlaubt werden. Neu ist zudem, dass die Behörden eine Bewilligungspflicht für Eishockey- und Fussballspiele der Männer der obersten Liga einführen können. Diese Bewilligung kann mit Auflagen an die privaten Veranstalter, etwa betreffend die Anreise der auswärtigen Fans, verbunden werden. Eine Koordinationsgruppe verabschiedete am 16. November 2012 ein Muster einer Rahmenbewilligung, um eine einheitliche Umsetzung der Bewilligungspflicht zu erreichen. Einige Punkte dieser Rahmenbewilligung gaben Anlass zur Diskussion. So etwa, dass bei Hochrisikospielen im und um das Stadion ein Alkoholverbot gelten und durch elektronische Zutrittskontrollen ein Abgleich der ID mit der Hooligan-Datenbank Hoogan gemacht werden sollen. Ende 2012 hatten bereits die Kantone St. Gallen, Aargau, Zug, Neuenburg, Appenzell Innerroden, Uri, Zürich und Luzern das Konkordat ratifiziert und in Appenzell Innerroden und St. Gallen ist es bereits in Kraft getreten.

Hooligan-Konkordat
Dossier: Hooligan-Konkordat

Die Kantone Freiburg, Basel-Stadt, Graubünden und Thurgau ratifizierten im Berichtsjahr das von der EDK 2009 beschlossene Stipendienkonkordat. Abgelehnt wurde der Konkordats-Beitritt in den Kantonen Wallis, Uri und Appenzell Innerrhoden.

Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen

Obschon die Kantone seit 1991 den Auftrag haben, Gefahrenkarten zu erstellen, sind erst 30% dieser Karten erstellt und nur 15% umgesetzt. Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nid- und Obwalden haben bereits rund zwei Drittel der Gefahrenkarten angefertigt; dagegen sind die Kantone Jura, Waadt, Schwyz, Basel-Land, Aargau, St. Gallen und Thurgau mit ihrer Dokumentation stark im Verzug. Am weitesten fortgeschritten sind jene Kantone, die bisher am schwersten von Naturereignissen betroffen waren.

Gefahrenkarten

Neun Kantone vornehmlich aus der Ostschweiz (AG, AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG, ZH) sowie Liechtenstein beteiligen sich ab dem Schuljahr 2002/03 an den Schulversuchen zur Grund- und Basisstufe. Die Grundstufe umfasst zwei Kindergartenjahre und das erste Primarschuljahr, die Basisstufe zwei Kindergartenjahre und die ersten zwei Primarschuljahre. Die Grundstufe kann in minimal zwei und maximal vier Jahren durchlaufen werden, die Basisstufe in minimal drei und maximal fünf Jahren – in beiden Stufen je nach Entwicklungsstand des Kindes.

Schulversuchen zur Grund- und Basisstufe

Der Kanton Zürich lehnte im Januar erneut den Beitritt zum revidierten interkantonalen Heilmittelkonkordat ab. Damit verstärkte sich der Trend hinzu einer Bundeslösung. Für diese sprachen sich unter anderem die exportorientierte Pharmaindustrie, entwicklungspolitische Kreise und Konsumentinnenorganisationen sowie – neben Basel-Stadt und Bern, die dem Konkordat nur befristet beigetreten sind – die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Genf, Glarus, Luzern, Obwalden, Schwyz und Zug aus. Gegen eine Bundeskompetenz, wie sie der Bundesrat im ersten Eurolex-Paket vorgesehen hatte, wandten sich weiterhin die Kantone Basel-Land, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt und Wallis.

Concordat intercantonal sur les médicaments (1970–1993)
Dossier: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)