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Im Januar 2021 veröffentlichte der Bundesrat seine Subsahara-Afrika-Strategie 2021-2024, eine der geografischen Folgestrategien zur Aussenpolitischen Strategie 2020-2023. Wie schon bei der MENA-Strategie handelte es sich um die erste Strategie für diese spezifische Region. Laut Strategie werde Subsahara-Afrika für die Schweiz in vielen Politikfeldern immer wichtiger, nicht nur bei der internationalen Zusammenarbeit, sondern auch in der Aussenwirtschafts- und Finanzpolitik, der Digitalaussenpolitik oder der Wissenschaftsdiplomatie. Angesichts der grossen Vielfalt an Ländern legte der Bundesrat unterschiedliche Prioritäten und besondere Ziele und Massnahmen für die fünf identifizierten geografischen Schwerpunkte (Sahel, Grosses Horn von Afrika, Grosse Seen, «wirtschaftliche Löwinnen», Regionalorganisationen) fest. Aus der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 leitete der Bundesrat vier generelle Schwerpunkte ab, denen er sich in der Region widmen will: Frieden, Sicherheit und Menschenrechte; Wohlstand; Nachhaltigkeit sowie Digitalisierung: Die Schweiz wolle sich im Rahmen der Guten Dienste und der zivilen Friedensförderung für die Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Konfliktsituationen einsetzen. Wohlstand solle über nachhaltiges Wirtschaftswachstum und über die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gefördert werden. Davon würden auch Schweizer Unternehmen profitieren. Durch bilaterale Abkommen könne man die Wirtschaftsbeziehungen mit den afrikanischen Staaten ausbauen und die Umsetzung der globalen Standards zur Bekämpfung von illegalen Finanzflüssen vorantreiben. Im Rahmen der Agenda 2030 werde man die Bekämpfung des Klimawandels und von dessen Folgen, leistungsfähige Gesundheitssysteme und den Zugang zu sauberem Wasser stärken. Und auch bei der digitalen Transformation sollen die Staaten – im Einklang mit den Zielen der Digitalaussenpolitik 2021-2024 – unterstützt werden, damit neue Technologien in Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung eingesetzt werden können. Die Migrationsperspektive sei für die Schweiz ebenfalls essentiell. Da es sich dabei aber um ein themenübergreifendes Phänomen handle, stelle es keinen eigenen Schwerpunkt dar, erläuterte der Bundesrat in seinem Bericht.

Subsahara-Afrika-Strategie 2021-2024
Dossier: Aussenpolitische Strategien

Lors d’une visite au Congo, Simonetta Sommaruga a signé un partenariat afin de renforcer la coopération en matière de migration. Le partenariat encouragera les retours volontaires et permettra la réadmission des ressortissants n’ayant plus le droit de séjourner en Suisse. Un tel accord a également été signé avec l’Angola.

partenariat afin de renforcer la coopération en matière de migration

Au début de l’année sous revue, le vice-président de la Confédération Ueli Maurer s’est rendu à Munich afin de participer à la 48e Conférence sur la sécurité. Puis, il s’est envolé pour la Pologne au mois de juin. Il a rencontré son homologue polonais Tomasz Siemoniak afin de signer un accord visant une intensification de la collaboration militaire en matière d’instruction. En visite à Vienne, le ministre a ensuite rencontré la ministre autrichienne de l’Intérieur à qui il a notamment présenté le modèle suisse de l’obligation de servir. Enfin, en octobre, le vice-président s’est envolé pour le VIXe Sommet de la Francophonie à Kinshasa en tant que chef de la délégation suisse.

Ueli Maurer
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2012

En janvier, trois officiers suisses ont été mis à disposition de la Mission de l’ONU au Congo (MONUC) à Kinshasa (Congo). L’un d’eux est porte-parole militaire des troupes onusiennes. Micheline Calmy-Rey a souhaité augmenter cet engagement à 6 officiers.

Mission de l’ONU au Congo (MONUC)

In der Januarsession bemängelte Ständerat Frick (cvp, SZ) mit einer Motion, dass die 1990 getroffene Regelung, wonach die AHV die von Belgien verweigerten Rentenansprüche von Auslandschweizern aus den ehemaligen belgischen Kolonien Kongo und Ruanda-Urundi übernimmt (Mo. 94.3445), in rund 30 Härtefällen an der zu starr festgesetzten Altersgrenze gescheitert sei, weshalb er vom Bundesrat die Vorlage eines abgeänderten Bundesbeschlusses verlangte. Da dieser zusagte, die Angelegenheit noch einmal eingehend prüfen zu wollen, erklärte sich der Motionär mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Die Landesregierung hielt Wort und leitete dem Parlament bereits im Mai die entsprechenden Bundesbeschlüsse zu, welche von beiden Kammern praktisch einstimmig angenommen wurden.

Bundesbeschluss Sozialversicherungsansprüche der Schweizer der ehemaligen belgischen Kolonien Kongo und Ruanda-Urundi (90.097)

Durch eine 1989 als Postulat überwiesene Motion der GPK des Nationalrates dazu aufgefordert, legte der Bundesrat einen Bundesbeschluss betreffend die Sozialversicherungsansprüche der Schweizer der ehemaligen belgischen Kolonien Kongo und Ruanda-Urundi vor, welchem beide Räte einstimmig zustimmten. In Ermangelung eines gegenseitigen Abkommens beharrt Belgien darauf, die Rentenansprüche der ehemaligen Kongo-Schweizer auf dem Stand von 1960, dem Datum der Unabhängigkeit, einzufrieren. Die Angelegenheit war auch Gegenstand der schweizerisch-belgischen Gespräche anlässlich des Staatsbesuchs König Baudouins 1989 in der Schweiz, doch konnte selbst im persönlichen Kontakt keine Einigung erzielt werden. Durch die Annahme des Bundesbeschlusses kann nun den Betroffenen eine pauschale, einmalige Abfindung ausbezahlt werden; der dafür vorgesehene Verpflichtungskredit beträgt 25 Mio. Fr.

Bundesbeschluss Sozialversicherungsansprüche der Schweizer der ehemaligen belgischen Kolonien Kongo und Ruanda-Urundi (90.097)