Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Bildung und Forschung
  • Grundschulen

Akteure

  • St. Gallen

Prozesse

15 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

In einem Bundesgerichtsurteil zur Kostenbeteiligung der Eltern an Skilagern und Schulexkursionen vom Dezember 2017 hiess das BGer die Beschwerde gegen Änderungen des Volksschulgesetzes im Kanton Thurgau gut. Dort hatten der Grosse Rat und der Regierungsrat 2015 beschlossen, dass unter anderem für obligatorische Exkursionen und Lager Beiträge der Eltern erhoben werden können. Diese Beschlüsse müssen laut Bundesgericht nun aufgehoben werden, da die Eltern für obligatorische Lager und Exkursionen nur das bezahlen sollen, was sie zu Hause einsparen. Also beispielsweise Beiträge für die Mahlzeiten, die das Kind im Skilager einnimmt. Laut Bundesgericht liegen diese Beiträge zwischen 10 und 16 Franken pro Tag und damit deutlich tiefer als das, was in vielen Kantonen für ein Skilager veranschlagt würde. Damit soll der kostenlose Grundschulunterricht weiterhin gewährleistet sein.
Einige Medien sahen durch dieses BGer-Urteil die Durchführung der Skilager, die pro Kind und Woche mehrere Hundert Schweizerfranken kosten könnten, in genereller Gefahr. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass es beispielsweise im Kanton St. Gallen bereits jetzt so sei, dass es oft ein alternatives Angebot zum (freiwilligen) Skilager gäbe, dies sei aber Sache der einzelnen Schulen. Zudem könnten Familien, die sich das Skilager nicht leisten könnten, ihre Kinder aber trotzdem hinschicken möchten, um eine finanzielle Unterstützung bitten. Nicht nur der Kanton Thurgau, auch viele andere Kantone und ihre Gemeinden müssten nun aber über die Bücher und analysieren, wie sie alternative Finanzierungsquellen für Lager und Exkursionen finden könnten. Denn die Medien waren sich einig, dass die Skilager ein wichtiges soziales Ereignis für die Kinder darstellten und weitergeführt werden sollten.

Bundesgerichtsurteil zu Skilager und Schulexkursionen
Dossier: Kosten von obligatorischen Schulsportlagern

Le Lehrplan 21, équivalent alémanique du Plan d’étude romand (PER), a essuyé de nombreuses critiques. Alors que le PER est entré en vigueur en 2013, le Lehrplan 21 ne devrait être appliqué qu’entre 2017 et 2019. Les nombreuses difficultés rencontrées s’expliquent principalement par le nombre élevé de cantons qui doivent adhérer à ce programme d’harmonisation. L’objectif de ce plan d’étude alémanique est de définir les différentes compétences qui doivent être atteintes par l’élève au sein des branches principales. En Suisse allemande, ce plan d’étude a soulevé le débat du côté des enseignants, des pédagogues autant que du côté des parents, avant d’être récupéré par la sphère politique. En effet, il a souvent été comparé à un «fourre-tout» illisible, inutilisable et surtout inapplicable. Par conséquent, plusieurs groupes ont entamé une récolte de signatures dans différents cantons, comme par exemple Argovie, Bâle-Campagne, Schwyz ou encore St-Gall. Un seul leitmotiv : sauver une école de qualité. La Conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP), par l’intermédiaire de Christian Amsler, a d’ailleurs haussé le ton pour indiquer qu’il n’était, désormais, plus question de discussion, mais véritablement d’application. Au final, après huit ans de travail et d’infinies pérégrinations, l’intervention des milieux politiques devrait encore mettre des bâtons dans les roues de la mise en œuvre du Lehrplan 21.

Lehrplan 21

Die Forderung der „Elternlobby Schweiz“ nach der freien Schulwahl ist, ob als generelles Anliegen oder beispielsweise auf die Oberstufe beschränkt, schweizweit nach wie vor nicht mehrheitsfähig. Nach gescheiterten Plebisziten in den Kantonen Basel-Landschaft und Thurgau sowie dem Rückzug einer entsprechenden Initiative in Solothurn, nahmen im Februar des Berichtsjahrs auch 82,5 % der Stimmbevölkerung im Kanton St. Gallen klar Stellung gegen das Anliegen.

elternlobby.schweiz „für eine echte freie Schulwahl“

Einen besonders schweren Stand hatte HarmoS in der Zentralschweiz. In Nidwalden wurde der Beitritt zum Bildungskonkordat in der Volksabstimmung vom 8. Februar mit einem Nein-Stimmenanteil von 62,3% abgelehnt. In Uri und Zug sprach sich die Stimmbevölkerung ebenfalls gegen HarmoS aus. In den Urnengängen vom 27. September wurde der Beitritt in Uri mit 68,9% und in Zug ganz knapp, mit 50,1% verworfen. In Obwalden erachtete der Regierungsrat die Chancen für eine Zustimmung zum Schulkonkordat als so schlecht, dass er beschloss, das Beitrittsverfahren vorerst zu sistieren und im Kanton Schwyz weigerte sich der Kantonsrat, auf das Geschäft einzutreten. Die SVP wertete diesen Widerstand gegen HarmoS als durchschlagenden Erfolg gegen die „Gleichschaltung“ der Schulen, wie der Zürcher Nationalrat Ulrich Schlüer sagte. Er forderte von den Bildungsdirektoren eine Rückbesinnung auf die kantonale Autonomie im Bildungswesen.

Zentralschweiz

Als erster Kanton führte Luzern im September eine Volksabstimmung über die Harmonisierung der Volksschule durch. Der Beitritt zum Konkordat wurde an der Urne deutlich mit 61,4% der Stimmen abgelehnt. Am 30. November fand in vier weiteren Kantonen eine Abstimmung über das Harmos-Konkordat statt. In Zürich wurde ein Beitritt mit 62,4% und in Sankt Gallen mit 52,8% der Stimmen gutgeheissen. Dagegen wurde HarmoS im Thurgau mit 51,6% und in Graubünden mit 56,7% der Stimmen abgelehnt. Trotz den Niederlagen an der Urne, blieben die Befürworter von Harmos zuversichtlich. Die Präsidentin der Erziehungsdirektorenkonferenz, Isabelle Chassot (FR, cvp), zeigte sich überzeugt, dass das Quorum von 10 Ständen, welches für das Inkrafttreten von HarmoS erforderlich ist, 2009 erreicht werde.

Luzern Zürich Sankt Gallen Thurgau Graubünden

Im Berichtsjahr hiessen die Parlamente weiterer neun Kantone (BE, GL, GR, JU, NE, NW, SG, VD, VS) den Beitritt zum Konkordat für die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) gut. Allerdings entdeckte die SVP mit dem Widerstand gegen HarmoS ein Betätigungsfeld um ihre Opposition in der Bildungspolitik auszuleben und bekämpfte die Harmonisierung der Volksschule mit Hilfe ihrer Kantonalparteien.

Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)

Das erste Referendum konnte im Frühjahr in Luzern eingereicht werden, weitere kamen in den Kantonen Graubünden, Nidwalden, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich zustande. Im Kanton Bern war die Unterschriftensammlung Ende 2008 noch am Laufen. Im Gegensatz zur Deutschschweiz gab es in den französischsprachigen Kantonen kaum Widerstand gegen HarmoS. Einzig im Kanton Jura hatte die SVP das Referendum ergriffen, brachte aber von den 2000 notwendigen Unterschriften nur 1500 zusammen.

Referendum

Die Leistungen der Neuntklässler in Mathematik, Lesen, Naturwissenschaften und Problemlösen, die 2003 parallel zum internationalen PISA-Test auch in zwölf Kantonen (AG, BE, FR, GE, JU, NE, SG, TG, TI, VD, VS, ZH) und in Liechtenstein erhoben wurden, förderten zwar statistisch signifikante Leistungsunterschiede zutage. Gemäss BFS liessen sich aber keine Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit kantonaler Schulmodelle oder den pädagogisch optimalen Zeitpunkt zur Einschulung ableiten, da der Test viele zentrale inner- und ausserschulische Parameter nicht berücksichtigt hatte. Generell bestätigte er, was schon PISA International zutage gefördert hatte: Die soziale und kulturelle Herkunft der Schülerinnen und Schüler hat einen grossen Einfluss auf die Leistung – Jugendliche aus bildungsfernen Schichten erzielten in allen Kantonen tendenziell schlechtere Resultate, wobei die Westschweizer Kantone bei der Förderung von ausländischen Schülern und Jugendlichen markant besser abschnitten als jene der Deutschschweiz; dies sei kein Zufall, da sich die Romandie generell stärker um die Integration von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bemühe. Bestätigt wurden auch die fachspezifischen Resultate des internationalen Vergleichs und die Leistungsunterschiede zwischen den Geschlechtern: Während sich die Ergebnisse in Mathematik und beim Problemlösen fast überall auf hohem Niveau bewegten und auch bei den Naturwissenschaften beachtlich ausfielen, war die Lesekompetenz mangelhaft. In Mathematik und in den Naturwissenschaften schnitten die Buben überall deutlich besser ab ausser in Liechtenstein, im Lesen hingegen die Mädchen. Insgesamt über dem Durchschnitt aller vier getesteten Bereiche lagen Freiburg, St. Gallen, Thurgau, Wallis und Aargau, im Mittelfeld Jura, Zürich und Liechtenstein, darunter Bern, Neuenburg, Waadt, Tessin und Genf.

PISA

Die Auseinandersetzung um den Fremdsprachenunterricht ging 2005 weiter: Ein Komitee aus Lehrpersonen und Politikern aus der Ost- und Zentralschweiz (SG, TG, SH, ZH, ZG, OW, NW, SZ) machte sich gegen die Einführung einer zweiten Fremdsprache auf Primarschulstufe stark und sprach sich damit indirekt gegen das Französische aus, weil in all diesen Kantonen Englisch als erste Fremdsprache gelehrt werden soll. Das Nidwaldner Parlament entschied, Englisch ab dem 3. und Französisch ab dem 7. Schuljahr (und damit erst in der Oberstufe) zu unterrichten. Damit setzte sich der Kanton als zweiter nach Appenzell Innerrhoden über die Empfehlungen der EDK (Beginn des Fremdsprachenunterrichts im 3. und 5. Schuljahr) hinweg. Die Freiburger Erziehungsdirektorin Chassot (cvp) hingegen erklärte, eine allfällige Abschaffung des Französischunterrichts in den Primarschulen Zürichs, wo eine entsprechende Initiative hängig ist, nicht hinnehmen zu wollen, und im Tessin erwog die Vereinigung „Coscienza svizzera“ die Lancierung eines eidgenössischen Volksbegehrens, das als erste Fremdspracheeine Landessprache verlangt.

Fremdsprachenunterricht

In den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Glarus und Aargau liefen in 20 Klassen Schulversuche für die Basisstufe an. Die Basisstufe steht für einen flexiblen Schuleintritt und die Zusammenfassung von Kindergarten und Unterstufe – das heisst drei bzw. vier Jahrgänge werden in einer Klasse von zwei Lehrkräften unterrichtet. Damit wird es für begabte Kinder möglich, die ersten Schuljahre rascher zu durchlaufen, wohingegen sich andere Kinder mehr Zeit lassen können. Ziel der Erziehungsdirektorenkonferenz Ostschweiz (EDK-Ost) war es, eine gemeinsame Einführung der Basisstufe anzugehen, ohne die Autonomie der Kantone zu beschneiden. Projektbegleitung und -auswertung wurden kantonsübergreifend, die Schulversuche jedoch in der Kompetenz der einzelnen Kantone organisiert. An einer Medienorientierung Ende des Berichtsjahres beurteilten die Projektverantwortlichen den Versuchsverlauf positiv, insbesondere sei die anfängliche Skepsis seitens Schüler-, Lehrerschaft und Eltern vorsichtiger Begeisterung gewichen. Nicht zuletzt die Ablehnung eines neuen Volksschulgesetzes und damit auch die Ablehnung einer unerprobten Einführung der Basisstufe durch das Zürcher Stimmvolk im Vorjahr hatte als Herausforderung auf die Nachbarkantone gewirkt.

Basisstufe

Neun Kantone vornehmlich aus der Ostschweiz (AG, AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG, ZH) sowie Liechtenstein beteiligen sich ab dem Schuljahr 2002/03 an den Schulversuchen zur Grund- und Basisstufe. Die Grundstufe umfasst zwei Kindergartenjahre und das erste Primarschuljahr, die Basisstufe zwei Kindergartenjahre und die ersten zwei Primarschuljahre. Die Grundstufe kann in minimal zwei und maximal vier Jahren durchlaufen werden, die Basisstufe in minimal drei und maximal fünf Jahren – in beiden Stufen je nach Entwicklungsstand des Kindes.

Schulversuchen zur Grund- und Basisstufe

Der St. Galler Grosse Rat stimmte einer Revision des Volksschulgesetzes und damit einem „Repressionsartikel“ zur Einrichtung von „Besonderen Unterrichts- und Betreuungsstätten“ (BUB) für renitente Schülerinnen und Schüler zu. Demnach können gewalttätige, für den Unterricht nicht mehr tragbare Schülerinnen und Schüler von den Vormundschaftsbehörden für ein Jahr in die BUB eingewiesen werden – auch ohne Zustimmung der Eltern. Laut den Behörden wird ab Beginn des neuen Schuljahres im August 2002 die Einweisung von aus der Schule ausgeschlossener Jugendlichen in ein Strafinternat Realität werden. Dank der Bereitstellung der BUB hätten die Vormundschaftsbehörden nun die Möglichkeit, auch in schwierigen Situationen fördernde Massnahmen für die Schülerinnen und Schüler einzuleiten. Im Kanton Bern stimmte das Parlament einer Revision des Volksschulgesetzes zu, womit der Ausschluss von renitenten Schülerinnen und Schülern während maximal zwölf Wochen pro Schuljahr möglich wird. Im weiteren ermöglicht das revidierte Gesetz flexible Lösungen für die Integration von Schulkindern mit unterschiedlichen Lernfähigkeiten.
.

revidiertes Volksschulgesetz

Nicht zuletzt als Reaktion auf die Ermordung eines Reallehrers im Kanton St. Gallen präsentierte die Kantonsregierung Ende des Berichtsjahres ein revidiertes Volksschulgesetz mit Massnahmen, die den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung verbessern und den Anspruch auf ein friedliches Zusammenleben unter den verschiedenen Kulturen unterstützen sollen. Vorgesehen ist die Einrichtung einer besonderen Unterrichts- und Betreuungsstätte für im Unterricht untragbar gewordene Schülerinnen und Schüler sowie die Möglichkeit der Einweisung von Schülerinnen und Schülern in ein Heim für Schwererziehbare. Weiter beinhaltet das revidierte Gesetz die Einführung eines jährigen, für alle neuzugezogenen ausländischen Schülerinnen und Schüler im Oberstufenalter obligatorischen Integrationskurses sowie die Möglichkeit einer ausnahmsweisen Entlassung von Schülerinnen und Schülern aus der Schule, denen die Schule objektiv nichts mehr bringe. Schliesslich wurde die Erteilung von Bussen für Eltern erwogen, die Elternabende schwänzen oder ihre Kinder bei der Schularbeit nicht unterstützen. Die Vorschläge der St. Galler Regierung lösten heftige Reaktionen und ein grosses Medieninteresse auf nationaler Ebene aus.

revidiertes Volksschulgesetz

Après les votations zurichoise et thurgovienne de l'an passé, ayant conduit à l'acceptation de l'enseignement précoce du français, le résultat du scrutin populaire saint-gallois était attendu avec impatience. Par 63'213 non contre 39'586 oui, le souverain du canton de Saint-Gall a refusé l'initiative «Pour une école primaire sans enseignement d'une langue étrangère». Alors que les partisans de l'initiative – se recrutant principalement dans les rangs des enseignants (Association cantonale, Conférence des écoles secondaires) et de l'AdI – invoquèrent la surcharge scolaire des enfants, ses adversaires – réunissant le gouvernement et le parlement cantonaux, le PDC, le PRD et le PS – arguèrent de l'amélioration des capacités de communication entre les générations et du climat politique entre les différentes régions linguistiques. Ils firent également part de leur crainte d'un isolement langagier après les décisions de leurs voisins zurichois et thurgovien. Cette inquiétude a par ailleurs été partagée par le canton de Schaffhouse puisque le parlement de ce dernier a accepté – malgré l'opposition de l'AdI et d'une partie de l'UDC – le principe de l'introduction du français en cinquième primaire dès la rentrée scolaire de 1992/93. Rappelons qu'en 1985, le législatif cantonal s'était montré fort sceptique quant à cette instruction, les enseignants et les parents lui étant hostiles.

Enseignement précoce d'une seconde langue nationale

Dans le canton de Saint-Gall, l'initiative «pour une école primaire sans enseignement d'une langue étrangère» sera soumise au peuple en juin 1989 mais le gouvernement, le parlement, le PDC, le PRD et une partie des socialistes lui sont opposés en vertu des égards dûs aux minorités et de la coordination scolaire. Ses partisans – une partie des socialistes et l'AdI – ont repris les arguments des initiants zurichois. Le Conseil de l'éducation de Bâle-Campagne qui, dans un premier temps, avait refusé de débuter plus tôt l'enseignement du français malgré des expériences concluantes, est revenu sur cette décision de mai 1987. Dans une situation similaire, le conseil de l'éducation de Schaffhouse a envisagé les modalités permettant une telle mise en oeuvre. Le canton d'Argovie qui, au départ, avait préféré l'enseignement des travaux manuels à celui du français, pourrait aussi réévaluer sa conduite. Dans le canton de Lucerne, la consultation organisée sur la forme que prendra cette introduction a partagé, mais sans remettre en cause la décision d'enseignement précoce du français, les milieux enseignants. Ceux-ci ont posé trois conditions préalables: une réduction de la matière enseignée, une diminution des effectifs des classes et un soutien du projet par les maîtres. Au stade consultatif, le corps enseignant nidwaldien était en majorité favorable à l'introduction du français à l'école primaire. Par contre, un questionnaire a démontré que la plupart des maîtres schwyzois se prononçaient contre un tel projet, tout comme leurs collègues uranais mais ceux-ci se sont déclarés prêts à suivre une formation si cet enseignement était introduit.

Enseignement précoce d'une seconde langue nationale