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Kurz nach den Nationalratswahlen 2019 erreichte der «St. Galler Wahlmarathon» (St. Galler Tagblatt, SGT) am 8. März 2020 mit den kantonalen Parlamentswahlen und den Regierungsratswahlen die nächste Etappe. Der Ansturm auf die auf acht Wahlkreise des Kantons St. Gallen verteilten 120 zu vergebenen Parlamentssitze erreichte eine noch nie da gewesene Stärke: 1'016 Personen kandidierten für das politische Amt (2016: 778; +31%) und füllten insgesamt 78 Listen (2016: 72). 348 Kandidierende waren weiblich, was einem Frauenanteil von 34.3 Prozent und einem Plus von knapp 8 Prozent im Vergleich zu 2016 entsprach (2016: 29.1%). Im Rat waren in der vergangenen Legislatur 21 der insgesamt 120 Sitzen von Frauen besetzt (17.5%). Für die anstehende Legislatur wollten nur wenige bisherige Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihren Sitz räumen: Von 120 Bisherigen traten 111 wieder an. Unter ihnen auch die «politischen Urgesteine» (SGT) Karl Güntzel (SG, svp), Meinrad Gschwend (SG, gp), Seline Heim (SG, cvp), Ruedi Blumer (SG, sp) und Felix Bischofberger (SG, cvp). Den Bisherigen standen knapp 900 Neukandidierende gegenüber – einigen von ihnen wurden in der Presse gute Wahlchancen zugesprochen, befanden sich doch auch viele bekannte Namen aus der lokalen Politik darunter, etwa die Gossauer Stadtpräsidentin Helen Alder Frey (SG, cvp) sowie verschiedene Mitglieder von Stadt- und Gemeindeparlamenten. Für Schlagzeilen sorgte die SVP Rheintal, welche mit Marcel Toeltl (SG, svp), welcher in der Vergangenheit bereits wegen Rassismusvorwürfen vor Gericht gestanden hatte und «nach einem Bundesgerichtsurteil von 2017 straffrei als ‹Nazisympathisant› bezeichnet werden» (SGT) darf, in den Wahlkampf ging. Wenige Wochen nach der Nominierung schloss die SVP Rheintal den Kandidaten allerdings aus der Partei aus, da er «gegen die Interessen der Partei verstossen» habe. Zu diesem Zeitpunkt war es allerdings schon zu spät, den Namen von der Liste zu entfernen.

Die in der laufenden Legislatur stärkste Partei im St. Galler Kantonsparlament war die SVP mit 40 Sitzen, gefolgt von der CVP und der FDP mit jeweils 26 Sitzen und der SP mit 21 Sitzen. Die GP hatte bis anhin 5 Sitze und die GLP 2 Sitze inne. Zur Bildung einer Fraktion bedarf es im Kantonsrat St. Gallen sieben Sitze. Vor den Wahlen 2020 gab es im Kantonsrat vier Fraktionen: Sowohl die SVP als auch die FDP bildeten je eine Fraktion, die CVP und GLP organisierten sich wie auch die SP und GP gemeinsam. Die BDP und die EVP hatten bei den Kantonsratswahlen 2016 alle ihre Sitze verloren und waren somit in der laufenden Legislatur nicht im Rat vertreten. Dies wollten sie bei den kommenden Wahlen ändern und spannten für den Wahlgang zusammen. Kleine Parteien hätten es im Kanton St. Gallen schwer, da überparteiliche Listenverbindungen nicht zugelassen seien, so das St. Galler Tagblatt. Zur Zurückeroberung ihrer Sitze setzten sie aus diesem Grund in vier Wahlkreisen auf eine gemeinsame Liste. In zwei Wahlkreisen trat die EVP hingegen alleine an.
Auch die Grünen und die GLP teilten ein Ziel, beide strebten für die neue Amtsperiode Fraktionsstärke an. Die Grünen benötigten dafür zwei zusätzliche Sitze und für die Grünliberalen war eine Zunahme von fünf Sitzen nötig. Beide Parteien hatten bei den Nationalratswahlen von der Grünen Welle profitieren können und sahen deshalb den kantonalen Wahlen sehr zuversichtlich entgegen, wie sie in ihren Communiqués verlauten liessen. Auch die SP wollte den nationalen Linksrutsch in den Kanton bringen. Sie stieg mit einer separaten Frauenliste und verschiedenen kandidierenden Klimaaktivistinnen und -aktivisten mit einem klaren Signal in den Wahlkampf ein: Die sich fürs Klima engagierende junge Generation müsse in der Politik vertreten sein, postulierte ihr Wahlkampfleiter im Gespräch mit dem St. Galler Tagblatt. Als Wahlziel nahm sich die St. Galler FDP vor, die leichte Steigerung des Stimmenanteils bei den Nationalratswahlen auch bei den kantonalen Parlamentswahlen Wirklichkeit werden zu lassen.

Befragt nach den künftigen parteilichen Themenschwerpunkten, zeichneten die Kantonalparteipräsidenten in den Medien ein farbiges Bild: Die Umwelt- und Klimapolitik sowie die Energiepolitik standen bei fast allen Parteien im Vordergrund. Entsprechende Ziele strebten die GP, die SP, die CVP, die GLP und die FDP an. Ausnahme bildete die SVP, welche ihren Fokus auf die Begrenzungsinitiative legen wollte. Darüber hinaus äusserte die SVP – wie auch die FDP – den Willen, das Spitalwesen im Kanton zukunftsfähig abzusichern. Zusätzlich zum Engagement fürs hängige kantonale Energiegesetz nannte der Präsident der St. Galler CVP die Förderung der ausserfamiliären Kinderbetreuung, die Siedlungsverdichtung und das Polizeigesetz als zentrale Pfeiler der künftigen kantonalen Parteipolitik. Neben dem Fokus auf die Klimaerwärmung wollte sich die SP verstärkt für eine grössere Chancengleichheit für alle, namentlich für das Stimmrechtsalter 16 und das Stimm- und Wahlrecht von ausländischen Personen auf Gemeindeebene, einsetzen, so ihr Parteipräsident.

Die SGT betitelte den Wahlkampf für die Kantonsratswahlen mehrere Male als «langweilig» und «lau». Kreative Kampagnen, Aktionen sowie Slogans habe man vermisst. Wichtige und aktuelle Themen wie etwa die Spitalplanung oder die Standortförderung hätten gemäss dem Politologen Patrick Emmenegger zwar bestanden, seien vor dem Wahlsonntag aber kaum dauerhaft in die Debatte aufgenommen worden. Er sah darin Anzeichen für eine zunehmende Entfremdung zwischen der südlichen Region See-Gaster und den nördlichen Wahlkreisen, welche ein Gefühl der Minderwertigkeit und Vernachlässigung in der südlichen Region auslöse. Dieser Umgang sei «bezeichnend für den generellen Zustand des gesamten Kantons», so der Politologe im Gespräch mit der Zeitung. Darüber hinaus würde die Relevanz des Kantons «permanent heruntergespielt», was das Interesse in die kantonale Politik weiter sinken lasse. Die Distanz zwischen Volk und der kantonalen Politik sei im Kanton St. Gallen ausgeprägter als in anderen Regionen der Schweiz, schrieb die SGT im Vorfeld der kantonalen Wahlen. Dies sei darauf zurückzuführen, dass sich die Kantonsbevölkerung viel stärker über ihre Regionen und Gemeinden identifiziere und der Kanton ein «abstraktes Gebilde, das vor allem auf der Landkarte existiert» bleibe. Anzeichen für ein schwindendes Interesse an der Kantonspolitik lieferte die Wahlbeteiligung der letzten Jahre: Ausser bei den Erneuerungswahlen 2016 war die Beteiligung an den Kantonsratswahlen seit 20 Jahren nicht mehr über 40 Prozent gestiegen. Am Wahlsonntag wurde mit einer Wahlbeteiligung von 32.7 Prozent ein neuer Tiefstand erreicht.

Mit den Kantonsratswahlen 2019 schwappte die Grüne Welle auch auf das Parlament des Kantons St. Gallen über – wenn auch schwächer als auf nationaler Ebene. Die Grünen und die Grünliberalen gewannen von allen Parteien am meisten Wählerstärke (GP: 7.6%; +2.4 Prozentpunkte (PP), GLP: 6.1%; +3.9 PP) und je vier Sitze hinzu. Ebenfalls zu den Gewinnern des Wahlgangs gehörten die CVP mit einem zusätzlichen Sitz (Wählerstärke: 22.2%; +1.8 PP) und die EVP, welche mit zwei Sitzen ihren Weg zurück ins Parlament fand (2.3%; +0.6 PP). Wie auf nationaler Ebene standen die grösseren Parteien auch bei diesen Wahlen auf der Verliererseite: Die SVP büsste mit einem Minus von 2.6 Prozentpunkten am stärksten an Wählerstärke ein (neu: 26.9%) und verlor fünf Sitze im Parlament. Auch die FDP verfehlte ihr Wahlziel und verlor 2 Prozentpunkte an Wähleranteilen (neu:18.3%), was sich in einen Verlust von vier Mandaten übersetzte. Die Sozialdemokraten verloren zwei Mandate und 0.7 Prozentpunkte an Wähleranteilen (neu: 15.3%).
Die Sitzverteilung hatte sich damit leicht verändert: Mit 35 Mandaten blieb die SVP trotz Verlusten die klar stärkste Partei im Kantonsrat. Neu fand sich die CVP mit 27 Sitzen an zweiter Stelle, gefolgt von der FDP, welche noch mit 22 Sitzen vertreten war. Ihren Platz halten konnte die SP, welche mit 19 Sitzen weiterhin Platz vier besetzte. Während die Grünen mit neu neun Sitzen im Kantonsrat ihre neue Fraktionsstärke feiern konnten, verfehlten die Grünliberalen diese mit neu sechs Sitzen hingegen knapp. Da die darauffolgende Suche nach einem Fraktionspartner erfolglos blieb, startete die GLP fraktionslos in die neue Legislatur. Auch die EVP war wieder mit zwei Sitzen im Parlament vertreten und bildete gemeinsam mit der CVP die zweitstärkste Fraktion des Parlaments.
Die SVP und FDP verloren damit ihre gemeinsame absolute Ratsmehrheit und werden künftig auf andere Parteien angewiesen sein. Es sei gut möglich, dass die CVP/EVP-Fraktion künftig «das Zünglein an der Waage spielen werde[...]», prophezeite das SGT kurz nach den Wahlen. Obschon die SP an Sitzstärke verloren hatte, wurde das rot-grüne Lager auch wegen der neuen grünen Fraktion im Rat insgesamt gestärkt. In Energie und Umweltfragen werde die Linke allerdings künftig auf die beiden neu gestärkten Mitte-Parteien angewiesen sein, vermutete das SGT. Das St. Galler Kantonsparlament bleibe auch nach den Wahlen 2020 klar bürgerlich, eine 180-Grad-Wendung der Politik sei deshalb nicht zu erwarten – so die Presse weiter.
Ab Juni 2020, dem Einzugstag der neuen Ratsmitglieder ins Parlament, werden 32 Plätze im Kantonsrat von Frauen besetzt sein, was einem Anteil von 26.7 Prozent entspricht (+9.2 PP).

Kantonale Parlamentswahlen in St. Gallen 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - St. Gallen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020

2019 wurde für E-Voting zu einem schwierigen Jahr. Zwar hatte der Bundesrat bereits 2018 mittels Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eine flächendeckende Einführung des dritten Abstimmungskanals angestrebt, der insbesondere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Stimmabgabe erleichtern soll, die Sicherheitsbedenken nahmen aber stark zu. Dies manifestierte sich nicht nur in einer im Februar definitiv lancierten Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium, die ein breites Unterstützungskomitee von links bis rechts hinter sich wusste, sondern auch in den vor allem von den Parteien vorgebrachten negativen Stellungnahmen in der Vernehmlassung zur Teilrevision der politischen Rechte. Zudem revidierten einige Kantone, darunter etwa Aargau, Basel-Landschaft, Glarus oder Jura, ihre Pläne für eine Einführung von E-Voting.
Auch in der Presse nahm die Skepsis gegen E-Voting zu. Das Sicherheitsrisiko sei grösser als der Nutzen, urteilte etwa die NZZ. Insbesondere, weil sich auch gezeigt habe, dass elektronisches Abstimmen nicht zu höherer Beteiligung führe und auch keine Vereinfachung der Stimmabgabe bedeute. Befürwortende von E-Voting betonten hingegen, dass auch briefliches Abstimmen Sicherheitsmängel aufweise. So sei etwa für sehbehinderte Menschen das Stimmgeheimnis nicht garantiert und viele Stimmabgaben würden als ungültig gewertet, weil sie falsch verpackt wurden oder die Unterschrift fehlt. Zudem würden briefliche Stimmen in vielen Kantonen nicht mit dem Stimmregister abgeglichen. Mittels Digitalisierung könnten diese Probleme vermieden werden.

Einen «schweren Rückschlag» – so die NZZ – erlitt das Projekt E-Voting 2019 durch einen sogenannten Intrusionstest der Post. Um zu zeigen, dass die Sicherheitsbedenken unnötig sind, forderten Post und Bundeskanzlei interessierte Personen dazu auf, das von der spanischen Firma Scytl entwickelte und zwischen 25. Februar und 24. März offenegelegte E-Voting-System der Post auf Schwachstellen zu prüfen. Ein «Hacken» des offengelegten Quellcodes in der Art, dass unbemerkt individuelle Stimmabgaben manipuliert oder dass individuelle Stimmabgaben veröffentlicht werden könnten, sollten mit von der Post finanzierten Prämien von bis zu CHF 50'000 belohnt werden. Rund 3'000 Hackerinnen und Hackern hatten sich zum Test angemeldet und deckten bereits nach wenigen Tagen als «gravierend» bezeichnete Sicherheitsmängel auf. So könne das System die universelle Verifizierbarkeit, also eine nachträgliche Überprüfung auf Manipulation, nicht garantieren. Zudem könne ins System eingedrungen und eigentlich gültige Stimmen könnten ungültig gemacht werden. Die Presse erachtete das Hacker-Resultat als «peinlich für die Post» (Blick) oder gar als Rettung der direkten Demokratie – so ein Kommentar in der Sonntagszeitung. Demokratie lebe vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, weshalb Unsicherheiten und Gefahren vermieden werden müssten, meinte die Weltwoche.
Bereit kurz vor dem Intrusionstest hatte die ETH Zürich eine Studie veröffentlicht, mit der gezeigt wurde, dass Individuen bei E-Voting ihre digitale Stimme anonym verkaufen könnten. Dies ist zwar strafbar, könnte bei genügend grosser Zahl an Stimmen aber durchaus zu einer Manipulation von Resultaten führen.

Auch politisch hatte der Rückschlag Folgen. Ende Juni entschied der Bundesrat, die Handbremse zu ziehen. Auch die Vernehmlassung habe gezeigt, dass zwar ein Bedürfnis nach elektronischem Abstimmen und Wählen bestehe, die momentanen Sicherheitsvorkehrungen allerdings nicht genügten. Vorläufig soll deshalb auf die Gesetzesänderung verzichtet werden, mit der E-Voting als dritter Kanal für die Stimmabgabe – neben Urnengang und brieflicher Stimmabgabe – hätte etabliert werden sollen. Das von den Behörden einst formulierte Ziel, dass bei den eidgenössischen Wahlen 2019 mindestens zwei Drittel aller Kantone E-Voting anbieten, wurde damit klar verfehlt. In den Medien wurde dieser «Marschhalt» unterschiedlich kommentiert: Als «Befreiung» wurde das «Ende des E-Votings» in der Sonntagszeitung bezeichnet, während in der Aargauer Zeitung ein «Neustart», aber kein «Denkverbot» gefordert wurde. Die Schweiz habe 60 Jahre gebraucht, bis die briefliche Stimmabgabe eingeführt worden sei, so der Kommentar. Kritisiert wurde der Entscheid des Bundesrats hingegen von der Organisation der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Es sei nicht akzeptabel, dass 180'000 Bürgerinnen und Bürger ihr Beteiligungsrecht weiterhin nicht ausüben könnten, kritisierte deren Präsidentin Ariane Rustichelli. Auch der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) forderten die baldige Einführung digitaler Beteiligungshilfen. Handschriftliches Ausfüllen des Stimmmaterials verhindere die Einhaltung des Stimmgeheimnisses für Sehbehinderte, weil sie auf Hilfspersonen angewiesen seien.

Auch die Post reagierte auf den bundesrätlichen Entscheid und gab ihr bestehendes System noch im Juli auf. Sie wolle ab 2020 eine Alternative anbieten, bei der die bisherigen Sicherheitsprobleme nicht bestünden. Die vier Kantone, die eigentlich noch einen Vertrag mit der Post gehabt hätten (BL, FR, NE, TG), forderten in der Folge Schadenersatz. Doch nicht nur die Post, auch der Kanton Genf stellte den Betrieb seines Systems noch im Juni 2019 ein – nach dem politischen Nein war die finanzielle Unterstützung des Projekts ausgeblieben. Auch die Kantone, die dieses Genfer-System genutzt hatten (AG, BE, GE, LU, SG, VD), hätten es eigentlich bis Ende 2019 nutzen wollen.

Ende Jahr gab der Nationalrat zusätzlich einer parlamentarischen Initiative Folge, die einen «Marschhalt bei E-Voting» fordert. Es sei eine Denkpause nötig, entschied die Mehrheit der grossen Kammer, obwohl die SPK-NR darauf hingewiesen hatte, dass ohne neue Tests kaum Verbesserungen in der Sicherheit möglich seien.

Zum «Vote électronique»-Programm des Bundesrats gehört jedoch nicht nur E-Voting, sondern auch die elektronische Behördeninformation sowie das digitalisierte Unterschriftensammeln. Die Diskussionen um dieses E-Collecting, also um die Idee, Initiativen mittels digitaler statt analoger Unterschriften unterstützen zu können, konzentrierten sich 2019 auf «Online-Plattformen», die laut NZZ zum «Brutkasten der Demokratie» würden. Die Möglichkeit, via solche Plattformen – die bekannteste darunter ist etwa «WeCollect» – Unterschriftenbogen zu verbreiten, die heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und eingesandt werden müssen, würde die etablierten Parteien herausfordern, da diese neue Art der Unterschriftensammlung eben auch für wenig oder nicht parteilich organisierte Komitees wesentlich einfacher sei als die bisherigen Formen. Freilich können entsprechende Unterschriftenbogen auch direkt auf der Internetseite der Bundeskanzlei heruntergeladen werden. Was die Sammelplattformen allerdings wertvoll mache, seien deren Listen an Adressdaten. Häufig hinterliessen unterschriftswillige Bürgerinnen und Bürger freiwillig ihre persönlichen Angaben auf einer Plattform und könnten so informiert werden, wenn Volksinitiativen mit ähnlicher Stossrichtung lanciert werden. Solche «zielgruppenspezifische[n] Daten sind so etwas wie Goldstaub in Zeiten, in denen politische Gruppierungen mittels Big Data ihren Wählern näherkommen wollen», so die NZZ. Sollten Referenden und Volksinitiativen dadurch in Zukunft einfacher zustandekommen, müsse über eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen nachgedacht werden, so die Zeitung weiter.
In die Kritik geriet Daniel Graf, der Gründer von WeCollect, da er mit seiner Plattform vor allem Anliegen unterstütze, die aus eher linken Kreisen stammten. Auf der einen Seite führte dies zu alternativen Angeboten seitens ähnlicher Plattformen aus dem rechtsbürgerlichen ideologischen Spektrum, auf der anderen Seite überführte Graf WeCollect in eine Stiftung, in der künftig mehrere Personen entscheiden sollten, welche Volksbegehren unterstützt werden. Graf gab zu Protokoll, er wolle mit seiner Plattform die direkte Demokratie fördern und es vor allem auch zivilgesellschaftlichen Gruppierungen ermöglichen, direktdemokratische Instrumente zu nutzen, die nicht nur Parteien und mächtigen Interessenorganisationen vorbehalten sein sollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Damit die Absicht des Bundesrats, E-Voting in den ordentlichen Betrieb zu überführen, umgesetzt werden konnte, musste das Bundesgesetz über die politischen Rechte angepasst werden. Die Teilrevision wurde Ende 2018 in die Vernehmlassung gegeben und soll auch «Gelegenheit für eine politische Debatte auf eidgenössischer Ebene zum Thema E-Voting» bieten, so der Bericht weiter.
Eine Gruppe aus wissenschaftlichen Expertinnen und Experten sei zum Schluss gelangt, dass der elektronische Kanal sicher und vertrauenswürdig angeboten werden könne, so die Einleitung des erläuternden Berichts dazu. Die Revision sah vor, dass die individuelle digitale Stimmabgabe neu mittels eines durch den Bund zertifizierten elektronischen Systems erfolgen können solle. Angestrebt wird dabei eine barrierefreie Stimmabgabe. Geregelt werden in dem Gesetz auch die Anforderungen an dieses System selber: Dessen Quellcode muss offengelegt werden und transparent sein, damit er verifizierbar ist, aber trotzdem das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt; der Bund zertifiziert das System und die Kantone müssen laufend Risikoeinschätzungen durchführen. In einem im Vergleich zum aktuellen Versuchsbetrieb einfacheren Verfahren soll der Bund die Bewilligung erteilen, wenn ein Kanton E-Voting einführen will – die Kantone blieben jedoch frei, E-Voting einzuführen oder nicht. Jene Kantone, die E-Voting als ordentlichen Stimmkanal einführten, könnten Anmeldungen von Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vorsehen, die an einer digitalen Stimmabgabe interessiert sind, und diesen dann die notwendigen Unterlagen zustellen – idealerweise ebenfalls elektronisch.

Mitte Juni 2019 lagen die Antworten der Vernehmlassung vor – in der Tat war die Vorlage zuvor ziemlich heftig debattiert worden. In den Medien war bereits Anfang Mai berichtet worden, dass die Vorlage auf breite Kritik gestossen und insbesondere die Sicherheit als noch ungenügend beurteilt worden sei. Der Ergebnisbericht der Bundeskanzlei ging neben den Antworten auch auf die «Ereignisse während des Vernehmlassungsverfahrens» ein, welche die Antworten wohl mitentscheidend beeinflusst hatten: In einem Intrusionstest war gezeigt worden, dass das E-Voting-System der Post, das neben dem System des Kantons Genf angewendet wurde, gravierende Sicherheitsmängel aufwies.
Zwar sprach sich eine grosse Mehrheit der 52 von insgesamt 64 Stellungnehmenden ganz grundsätzlich für digitales Abstimmen und Wählen aus, weil E-Voting insbesondere auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern sowie Menschen mit Behinderungen zugute kommen kann. Die Vorlage selber fand aber nur eine knappe Unterstützung bei 37 Antwortenden. Darunter fanden sich 19 Kantone, die KdK, der Städteverband, der Gemeindeverband, Behindertenverbände, die Auslandschweizerorganisation und die Post, aber keine der 10 antwortenden Parteien. Immerhin E-Voting-freundlich zeigten sich unter diesen die BDP, die CVP, die EVP, die FDP, die GLP, die GP und die SP. Sie bemängelten aber, wie auch die Kantone Genf, St. Gallen, Solothurn und Wallis und etwa Economiesuisse unter den Organisationen, dass der Zeitpunkt einer Umsetzung in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen sehr schlecht gewählt sei. Es sei besser, den Versuchsbetrieb weiterzuführen. Angeregt wurde zudem, dass ein E-Voting-System in staatlicher Hand liegen müsse, etwa vom Kanton Genf, der GP, der SP und der EVP.
Die 12 Antworten, die sich nicht nur gegen die Vorlage, sondern ganz grundsätzlich gegen eine Einführung von E-Voting aussprachen, stammten von den Kantonen Nidwalden, Schwyz und Waadt, von der SVP, der AL Bern und der Piratenpartei sowie verschiedenen IT-Organisationen, etwa auch dem Komitee der Initiative «für ein E-Voting-Moratorium». Diese Stellungnehmenden zeigten sich sehr skeptisch dazu, dass E-Voting jemals die notwendige Sicherheit aufweisen könnte, mit der das zentrale Vertrauen in die direkte Demokratie nicht gefährdet werde. Darüber hinaus kritisierten sie, dass E-Voting-Systeme, also «hoheitliche Zuständigkeiten», von Dritten angeboten werden dürfen. Falls dies so bleibe, müsse mindestens die momentan fehlende Konkurrenzsituation von privaten Systemanbietenden geändert werden, weil Monopole zulasten der Sicherheit gingen. Es bestehe kein Handlungsbedarf, fand gar die SVP und der Nutzen sei in Anbetracht des hohen Sicherheitsrisikos viel zu gering. Es sei besser, die briefliche Stimmabgabe punktuell zu verbessern – etwa im Hinblick auf mögliche Erleichterungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, so die SVP.

Obwohl seit 2004 in insgesamt 15 Kantonen mehr als 300 Tests erfolgreich durchgeführt worden seien, sei der Bundesrat auch aufgrund der kritischen Antworten aus der Vernehmlassung und angesichts der «Entwicklungen der vergangenen Monate» zum Schluss gekommen, «auf die Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb zu verzichten», erklärte er in einer Medienmitteilung im darauffolgenden Juni 2019. Vielmehr habe er die Bundeskanzlei beauftragt, ein Konzept für eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs zu erstellen. Dieser «Marschhalt» wurde in den Medien virulent diskutiert, aber überwiegend begrüsst.

Bundesrat will flächendeckendes E-Voting
Dossier: Vote électronique

Die Virulenz der Debatten um das Thema E-Voting nahm 2018 weiter zu. Diskutiert wurde insbesondere, ob der Nutzen, der mit «Vote électronique» gewonnen werde, das Schadenpotenzial übertreffen könne. Während der Bundesrat und zahlreiche Kantone die Entwicklung von E-Voting vorantrieben, wuchs die Skepsis in den eidgenössischen Räten. Eine grössere gesellschaftliche Debatte zum Thema blieb vorerst noch aus, kann aber im Rahmen einer angekündigten Volksinitiative zu einem Verbot von E-Voting erwartet werden. Ende Jahr entschied sich der Kanton Genf, sein seit 2003 bestehendes System CHVote aus Kostengründen nicht weiter zu entwickeln und es per 2020 vom Markt zu nehmen. Damit verblieb einzig das System der Post, das im Frühling 2019 einem vom Bund finanzierten Intrusionstest unterzogen werden soll.

«Von einem Siegeszug des E-Voting in der Schweiz kann beim besten Willen nicht die Rede sein», hatte die NZZ bereits im Februar 2018 den Stand der Entwicklung des elektronischen Abstimmens kommentiert. Es ginge nicht nur um die wichtigen Sicherheitsbedenken: Auf dem Spiel stünden die Wahrung des Stimmgeheimnisses und die Garantie der unverfälschten Stimmabgabe. Grund für den Kommentar war die Ankündigung der Bundeskanzlei, die bestehenden E-Voting Systeme – das vom Kanton Genf betriebene CHVote und das System der Post – einem Härtetest zu unterziehen. Diese Forderung, verbunden mit einem Preisgeld über CHF 1 Mio., war bereits von Marcel Dobler (fdp, SG) als Motion formuliert worden (Mo. 17.3852), die dieser allerdings nach der Ankündigung der Bundeskanzlei zurückzog. Als Termin für diesen Stresstest nannte der Bund das erste Quartal 2019. Gleich nach der Ausschreibung Ende Jahr meldeten sich mehr als 400 Interessentinnen und Interessenten, die das System hacken wollten

Eine neue Wende bekam die Diskussion um E-Voting Ende Februar mit der Vorankündigung der Lancierung einer Volksinitiative zur Verhinderung von E-Voting. Ein Komitee um den Luzerner Nationalrat und IT-Unternehmer Franz Grüter (svp, LU) und den Chaos Computer Club kündigte an, «Vote électronique» stoppen zu wollen. Man könne zwar auch die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte, die ja noch immer nicht vollzogen sei, mit einem Referendum bekämpfen, aber dann sei es vielleicht zu spät. In der Tat schufen immer mehr Kantone Voraussetzungen für elektronisches Abstimmen. Die Initianten waren sich einig, dass jedes Wahlsystem gehackt werden könne. Dies sei aber noch nicht einmal nötig: Wenn nur schon der Anschein erweckt werde, dass bei einer Abstimmung nicht alles mit rechten Dingen zugehe, nehme das Vertrauen in das Abstimmungsergebnis schaden, betonten sie. So werde die Demokratie de facto abgeschafft, warnte Hernâni Marques vom Chaos Computer Club, der bereits im Referendumskomitee gegen das Büpf gesessen hatte. Einigendes Merkmal des Initiativkomitees war das Misstrauen gegen die Bundeskanzlei, die E-Voting auch in den Kantonen vorantrieb. Die Vorwürfe seien nicht berechtigt, gab Barbara Perriard, die Leiterin politische Rechte in der Bundeskanzlei, zu Protokoll. Das Referendum hätte bereits 2002 bei der Einführung der E-Voting-Versuche ergriffen werden können. Zudem gebe es ja auch die Möglichkeit von kantonalen Referenden. Auch die Bundeskanzlei strebe höchste Sicherheit in Zusammenhang mit E-Voting an. Mit der vollständigen Verifizierbarkeit, die vom Bund von den E-Voting-Systemen verlangt werde, sei aber sichergestellt, dass Angriffe entdeckt würden.

Von verschiedener Seite wurde begrüsst, dass mit einer Initiative eine breite Grundsatzdebatte über den neuen Wahl- und Stimmkanal geführt werden solle. Uneinig war man sich allerdings, wie gross das Schadenpotenzial sei und ob der Nutzen im Vergleich dazu genügend gross sei. Dass ein solcher insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer, aber auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Personen, die von einer Behinderung betroffen sind) bestehe, war unbestritten. Häufig wurde auch ins Feld geführt, dass die Beteiligung – vor allem auch von Jugendlichen – dank elektronischem Abstimmen und Wählen zunehmen würde. Die digitale Stimmabgabe müsse als Chance betrachtet werden, weil sie den Prozess der Stimmabgabe vereinfache und helfe, ungültige Stimmen zu vermeiden, wurde argumentiert. Diskutiert wurde darüber hinaus, dass auch das briefliche Abstimmen nicht vollständig sicher sei und auch dort Pannen passierten. Wichtig sei, dass Fehler entdeckt würden und dass eingeschätzt werden könne, ob eine Abstimmung notfalls, also wenn das Resultat entscheidend beeinflusst wurde, wiederholt werden müsse. Eine solche Einschätzung sei aber gerade bei der Papierwahl häufig nicht möglich: So seien etwa nicht nur analoge, sondern auch viele elektronische Systeme zur Auszählung von Stimmen zu wenig verlässlich. Zum so genannten E-Counting hatte sich die GPK schon 2017 kritisch geäussert. Bei der elektronische Stimmabgabe sei eine Auszählung der Stimmen nicht nur wesentlich einfacher, sondern auch schneller und billiger. E-Voting solle deshalb nicht vorschnell verworfen werden (TA 17.4.18) und sei besser als sein momentaner Ruf (BaZ 24.4.18). Digital Abstimmen sei zudem so billig, dass man mehr direkte Demokratie zulassen könne (AZ 5.5.18).

Bundeskanzler Walter Thurnherr, von der NZZ als «Mister E-Voting der Schweiz» (NZZ 17.2.18) bezeichnet, zeigte sich in einem Interview Ende April (NZZ 28.4.18) ob der wachsenden Skepsis gegenüber E-Voting erstaunt. Vor nicht allzu langer Zeit habe der Bundesrat Vorstösse bekämpft, mit denen eine rasche und flächendeckende Einführung von «Vote électronique» gefordert worden sei. Er selber denke, dass man das kalkulierbare Risiko eingehen könne. Man könne das mit einem gut gesicherten Haus vergleichen, bei dem ein Einbruch nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden könne, man aber sofort feststellen könne, wenn wirklich jemand eingedrungen sei. Aber manchmal brauche es Zeit, bis Neuem genügend Vertrauen entgegengebracht werde. Im Kanton Graubünden habe man etwa während 25 Jahren das Auto verboten. Eine solche Ablehnung von Neuem sei aber immer auch eine legitime Entscheidung.

Verschiedene E-Voting-Tests in den Kantonen fielen unterschiedlich aus. So zeigte sich etwa in den Pilotgemeinden im Kanton St. Gallen bei den eidgenössischen Abstimmungen vom März 2017 ein recht deutlicher Rückgang der Zahl online Abstimmender, obwohl die Stimmbeteiligung höher war als bei früheren E-Voting-Versuchen. Man müsse sich fragen, ob hier wirklich ein Bedürfnis bestehe, weil brieflich abstimmen schon heute sehr bequem sei, gab Martin Stöckling, der Stadtpräsident von Rapperswil-Jona, einer der St. Galler Testgemeinden, zu bedenken. Auch im Kanton Genf – dem eigentlichen Pionierkanton hinsichtlich E-Voting – zeigten Auswertungen, dass elektronisches Abstimmen die Wahlbeteiligung eher nicht erhöht. Erste Tests im Kanton Thurgau wurden im September hingegen als «geglückt» bezeichnet (TG 24.9.18).

In den eidgenössischen Räten schien die Skepsis gegenüber E-Voting zu wachsen: Zwei kritische Vorstösse wurden in der Herbstsession zwar abgelehnt, aber die SPK-SR gab einer parlamentarischen Initiative Müller (fdp, LU; Pa.Iv. 18.427) Folge. Der Bundesrat trieb die Entwicklung dennoch entsprechend seines Fahrplans weiter voran. Vor den Sommerferien beauftragte er die Bundeskanzlei mit einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, die Ende 2018 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Ziel war nach wie vor der ordentliche Betrieb von E-Voting.
Auch in den Kantonen schien die Euphorie für E-Voting ungebremst. Acht Kantone verwendeten «Vote électronique» weiterhin testweise (AG, BS, BE, FR, GE, LU, NE, SG). Mitte Juni entschied der St. Galler Kantonsrat, E-Voting flächendeckend in allen Gemeinden einzuführen. Der Kanton Thurgau erhielt ebenfalls im Juni die Bewilligung, und auch die Kantone Glarus, Graubünden und Waadt kündigten an, E-Voting bald einführen zu wollen. Im Kanton Uri hatte sich das Parlament jedoch bereits im März gegen die Einführung von E-Voting entschieden; im Kanton Jura erfolgte der abschlägige Entscheid im Dezember 2018.

Die bundesrätliche Entscheidung, trotz Kritik an der Idee der Einführung von «Vote électronique» als ordentlichem Stimmkanal festzuhalten, rief freilich erneut die Skeptikerinnen und Skeptiker auf den Plan. Neu wurden verschiedene Berichte über Wahlmanipulation und Datenklau aus dem Ausland ins Feld geführt. Es stimme zwar, dass das Individuum viele Dinge immer stärker digital organisiere und löse. Während aber bei Sicherheitslücken z.B. beim E-Banking nur Einzelne geschädigt würden, stehe bei Fehlern beim E-Voting das Vertrauen in die gesamte Demokratie auf dem Spiel, warnte etwa Balthasar Glättli (gp, ZH), der sich nach eigenen Aussagen «vom Skeptiker zum Gegner» gewandelt habe (AZ 28.6.18). Zwar werde mit E-Voting gewiss administrativer Aufwand erspart, Änderungen an Abstimmungsprozeduren seien aber «gleichsam operative Eingriffe an den Herzkammern der Demokratie», warnte die Weltwoche (11.10.18). Freilich gebe es auch Fehler bei Briefabstimmungen, diese seien aber viel einfacher aufzudecken. Wollte man bei herkömmlichen Abstimmungen ein Abstimmungsergebnis aus betrügerischer Absicht verfälschen, wäre die Zusammenarbeit zahlreicher Zählbüros aus unterschiedlichen Gemeinden vonnöten. Mit E-Voting würde dies bereits einem einzelnen Hacker gelingen, der nicht mal vor Ort sein müsse, gab der ehemalige Nationalrat Jean-Christophe Schwaab (VD, sp) in einem Interview in der Tribune de Genève (20.12.18) zu bedenken.

Mitte August mischte sich die Auslandschweizer-Organisation (ASO) in die Diskussion ein. Als Reaktion auf die lauter werdende Kritik an E-Voting lancierte sie an ihrem jährlichen Kongress eine Online-Petition, mit der gefordert wurde, dass bis 2021 alle Auslandschweizerinnen und -schweizer elektronisch wählen und abstimmen können. Ende November wurden der Bundeskanzlei 11'492 Unterschriften aus über 150 Ländern übergeben. Viele der rund 725'000 im Ausland wohnhafter Schweizerinnen und Schweizer seien auf den elektronischen Stimmkanal angewiesen – so die Begründung für die Petition.

Ende November wurde bekannt, dass der Kanton Genf sein seit 2003 bestehendes System CHVote einstellen wird. Die verlangte Weiterentwicklung des Systems würde nicht nur eine Verzögerung, sondern deutlich höhere Entwicklungs- und Betriebskosten nach sich ziehen. Diese wollten aber die Vertragskantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen nicht mittragen, worauf der Genfer Staatsrat beschloss, das bestehende System nicht weiterzuentwickeln und nur noch bis Februar 2020 zur Verfügung zu stellen. Kurz zuvor hatte der Chaos Computer Club bekannt gemacht, dass Nutzerinnen und Nutzer des Onlinezugangs von CHVote relativ einfach auf eine falsche Seite umgeleitet werden können, ohne dies zu bemerken. Dies sei aber schon lange bekannt und habe nichts mit dem Rückzug des Systems zu tun (AZ 29.11.18). Nach der Aufgabe des Konsortiums aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) im Jahr 2015 – deren System war vom Bund als zu wenig sicher beurteilt worden – bestand also nur noch ein System, nämlich jenes der Post.
Nebst der hängigen parlamentarischen Initiative Müller wurden in der Folge im Parlament weitere Vorstösse (Mo. 18.4375 und 18.4225) eingereicht, die einen möglichen Alleingang der Post vor allem aus Sicherheitsbedenken verhindern wollten. Auch in einigen Kantonen wurden Vorstösse eingereicht, die aufgrund des Ausstiegs von Genf einen Marschhalt verlangten. Die Kantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen gaben hingegen bekannt, zum System der Post wechseln zu wollen oder einen Wechsel zumindest zu prüfen. Bereits Ende Juni hatte die Stadt Zug angekündigt, ein neues auf der Blockchain basierendes, zusammen mit der Fachhochschule Luzern entwickeltes E-Voting-System testen zu wollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

E-Voting genoss auch 2017 einen hohen Stellenwert in Politik und Medien, auch wenn die Kritik am elektronischen Abstimmen und Wählen, und insbesondere die Sicherheitsbedenken, langsam aber sicher zunahmen. Die Betreiber der beiden Systeme, der Kanton Genf für CHVote und die Post zusammen mit der spanischen Firma Scytl, konkurrierten sich stark.

Anfang 2017 vermeldete die NZZ, dass dem «Urnengang per Mausklick [...] die Zukunft» gehöre. Vorteile seien, dass es aus formalen Gründen keine ungültigen Stimmen mehr gebe und dass vor allem die Auslandschweizerinnen und -schweizer von einer schnelleren Übermittlung ihrer Stimme profitierten. Zudem seien elektronisch abgegebene Stimmen wesentlich schneller ausgezählt als die herkömmlichen Stimmzettel. Ein Nachteil sei jedoch die im Vergleich zur brieflichen Abstimmung noch geringere Sicherheit, die aber mit der sogenannten universellen Verifizierbarkeit – die Stimmenden sollen ihre eigene Stimmabgabe und indirekt die Gesamtheit der eingegangenen Stimmen überprüfen können – erhöht werde.
Anfang April fällte der Bundesrat seinen Grundsatzentscheid, die Grundlagen für ein flächendeckendes E-Voting in der Schweiz zu schaffen und elektronisches Abstimmen als dritten Kanal zu etablieren. Es sei nach rund 200 erfolgreichen Versuchen Zeit, zum ordentlichen Betrieb überzugehen, begründete Bundeskanzler Walter Thurnherr in einer Medienkonferenz den Entscheid. Ziel sei, dass zwei Drittel der Kantone für die eidgenössischen Wahlen 2019 die elektronische Stimmabgabe anbieten würden. Das Vertrauen sollte mit Hilfe von hohen Sicherheitsstandards geschaffen werden: Erstens muss der Quellcode des E-Voting-Systems offengelegt und zweitens muss eine universelle Verifizierbarkeit geschaffen werden, die jedoch das Stimmgeheimnis nicht verletzen darf. Die Betreiberinnen der beiden bestehenden Systeme gaben bekannt, diese Anforderungen bis 2018 umsetzen zu wollen. CHVote veröffentlicht den Quellcode bereits seit 2016.
Eine Mehrheit des Nationalrats teilte die Stossrichtung des Bundesrats und bekräftigte dies in der Sommersession mit der Annahme eines Postulats Dobler (fdp, SG), das einen Bericht zur Möglichkeit einer komplett papierlosen Umsetzung von E-Voting forderte.
Einzelne Kantone, denen es auch mit dem bundesrätlichen Grundsatzentscheid nach wie vor freistand, E-Voting einzuführen, nahmen den frischen Wind zum Anlass, ebenfalls wieder auf den E-Voting-Zug aufzuspringen. Für den eidgenössischen Urnengang vom September 2017 war Abstimmen per Mausklick in acht Kantonen möglich: Der Bundesrat hatte die Bewilligung für die Kantone Aargau, Bern, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Luzern, Neuenburg und St. Gallen erteilt. Im Kanton St. Gallen hatten rund 5'600 von 37'000 Personen, denen dies möglich war, von der elektronischen Stimmabgabe Gebrauch gemacht.

Gleichzeitig mit der Euphorie wurde allerdings auch der Chor der Warnerinnen und Warner lauter. Die Bedenken bezüglich der Sicherheit von E-Voting wurden in Genf Anfang Jahr schon ziemlich virulent, als bekannt wurde, dass ein RTS-Journalist bei einer Abstimmung im Kanton Genf seine Stimme zwei Mal abgeben konnte. Er wurde zwar wegen Stimmenfälschung angezeigt, löste aber mit seiner entsprechenden Reportage einigen Wirbel aus.
Die Gefahr von Cyberattacken oder eines Hackens von E-Voting-Systemen hatte etwa in Frankreich oder in Norwegen dazu geführt, dass die entsprechenden E-Voting-Versuche abgebrochen wurden. Nicht zuletzt diese internationalen Entwicklungen liessen auch im Parlament die Stimmen lauter werden, die E-Voting als «Gefahr für unsere Demokratie» bezeichneten – so etwa Franz Grüter (svp, LU) im Boten der Urschweiz (18.7.17). Grüter plante zudem einen Vorstoss, mit dem ein Moratorium für E-Voting-Versuche eingeführt werden sollte. An der Def Con, einer Veranstaltung für Hacker, habe sich gezeigt, dass in verschiedenen Ländern eingesetzte E-Voting-Systeme in weniger als 2 Stunden geknackt werden konnten. Dies dürfe in der Schweizer direkten Demokratie auf keinen Fall passieren, so der Luzerner Volksvertreter.
Neben Sicherheitsbedenken gab es auch einzelne Stimmen, die vor einer Simplifizierung des staatsbürgerlichen Aktes der Stimmabgabe warnten: Wenn Abstimmen zu einem einfachen Klick im Sinne eines Daumen-hoch/Daumen-runter-Verhaltens wie in verschiedenen sozialen Medien verkomme, würden Demagogen ein leichtes Spiel haben, wurde argumentiert. Die «Entschleunigung des Abstimmungsprozesses» (BaZ 22.2.17) in Form des brieflichen Abstimmens müsse deshalb hochgehalten und der «digitalen Demokratie» müsse mit grosser Vorsicht begegnet werden (AZ 30.6.17).

Die beiden bestehenden Systeme – ein drittes System, ein Konsortium aus neun Kantonen, war 2015 aufgelöst worden – konkurrierten sich teilweise mit harten Bandagen. Mit CHVote wurden die Kantone Aargau, Bern, Genf, Luzern und St. Gallen beliefert. Die Post konnte die Kantone Basel-Stadt, Freiburg, Neuenburg und Thurgau für sich gewinnen.
Der Post wurde häufig die Zusammenarbeit mit einem privaten Anbieter angekreidet. Es könne nicht sein, dass ein derart sensibler Bereich an ein ausländisches Unternehmen delegiert werde, gab etwa Christophe Darbellay (VS, cvp) für Le Temps (12.8.17) zu Protokoll. Die spanische Firma Scytl habe zudem eine direkte Verbindung zum US-Geheimdienst, berichtete die Sonntagszeitung (15.10.17). Die Post ihrerseits griff das Genfer CHVote an und gab zu bedenken, dass das System veraltet sei und sich nicht für einen flächendeckenden Einsatz eigne. Zudem sei es abhängig von politischem Sukkurs, weil es mit öffentlichen Geldern finanziert werde.
Während die Konkurrenz der beiden Anbieter von den einen als fruchtbarer Wettbewerb betrachtet wurde, warnten andere vor den Folgen der Auseinandersetzung auf das Vertrauen in E-Voting.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Nachdem sich das Konsortium aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) 2015 aufgrund des Entscheides des Bundesrats, dass das verwendete System nicht sicher sei, aufgelöst hatte, bestanden 2016 auf dem E-Voting-Markt noch zwei Systeme. Dem «Genfer System (CHvote)» gehörten neben dem Kanton Genf auch die Kantone Basel-Stadt, Bern und Luzern an. Dem 2015 neu von der Post angebotenen System hatte sich der Kanton Neuenburg angeschlossen. Beide Systeme ermöglichten die individuelle Nachprüfung der korrekt abgegebenen Stimmen. Angestrebt wird von beiden Systemen allerdings eine universelle Verifizierbarkeit: Ein Kanton muss überprüfen können, ob das Wahlresultat stimmt.

Die beiden Anbieter buhlten aktiv um die Konsortiums-Kantone, von denen nicht wenige ihre Experimente mit dem elektronischen Abstimmen weiterführen und ihren Auslandschweizerinnen und -schweizern weiterhin die Möglichkeit von E-Voting bieten wollten. Anfang 2016 entschied sich der Kanton Freiburg für das System der Post. Im Oktober gaben der Kanton St. Gallen und im November der Kanton Aargau dem Genfer System den Zuschlag. Die Kantone Basel-Stadt, Solothurn und Zürich holten 2016 verschiedene Offerten ein.

Die Auflösung des Konsortiums hatte der Entwicklung von E-Voting einen ziemlichen Dämpfer versetzt. Der Bundesrat selber korrigierte sein ursprüngliches Ziel, bis 2015 E-Voting für alle Auslandschweizerinnen und -schweizer einzuführen. Als Antwort auf eine Motion Lombardi (cvp, TI) erwähnte die Regierung, dass wohl sogar eine Umsetzung für 2019 schwierig werden dürfte – ein Datum, das von der ASO, der Auslandschweizer-Organisation, mit einiger Vehemenz gefordert worden war.

Noch keine Versuche mit E-Voting – der Föderalismus lässt grüssen – hatten die restlichen 12 Kantone gestartet. In sieben Kantonen (darunter Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Uri) bestanden immerhin die Rechtsgrundlagen für eine mögliche Einführung von E-Voting. Im Kanton Waadt beschloss das Parlament einstimmig, den Termin für erste Tests nach hinten zu verschieben. In den restlichen fünf Kantonen, darunter Appenzell Ausserrhoden und Zug waren noch nicht einmal rechtliche Grundlagen für elektronisches Wählen und Abstimmen eingeführt worden. Allerdings forderte der Kanton Zug vom Bund verbindliche Grundlagen, bevor man Geld in die Hand nehme.

In der Tat war die Landesregierung daran, mit einer Roadmap das Projekt E-Voting neu aufzugleisen. In einer Umfrage wurden die Kantone nach ihren entsprechenden Bedürfnissen gefragt. Ziel des Bundes war es, dass bis Ende 2019 in zwei Dritteln der Kantone E-Voting eingeführt ist.
Die Bundeskanzlei bewilligte zudem die Gesuche der Kantone Bern, Luzern, Basel-Stadt, Neuenburg, Freiburg und Genf für E-Voting für Auslandschweizerinnen und -schweizer bei Abstimmungen (rund 57'000 Stimmberechtigte). Die Kantone Genf und Neuenburg durften zudem für 30 Prozent der kantonalen Stimmbevölkerung Abstimmen per Internet einrichten (ca. 97'000 Stimmberechtigte). Die Bundeskanzlei wird bei jeder Abstimmung die Systeme auf ihre Sicherheit hin überprüfen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

En parallèle du premier tour de l'élection du gouvernement cantonal, les 120 sièges du parlement du canton de St-Gall, à répartir dans huit circonscriptions, étaient à repourvoir. En comparaison à l’année 2012, le nombre de candidatures, porté à 778, a diminué de 3.3 %. Les candidatures féminines étaient également en retrait: 29.1%, contre 29.5% en 2012 et 33.7% en 2008. Le nombre de listes étaient par contre en hausse, avec 72 listes déposées, soit quatre de plus que lors de l'élection précédente. Les principaux partis du canton (PDC, PLR, PS et UDC) ont chacun déposé au moins une liste dans chacune des huit circonscriptions. En ce qui concerne les autres partis, les Verts ont déposé une liste dans cinq circonscriptions, les Vert'libéraux et le PBD dans sept circonscriptions. Afin de maximiser leur chance, différents partis ont fait alliance dans plusieurs circonscriptions. Dans la circonscription Sarganserland, le PDC s'est allié avec le PBD, tout comme les Vert'libéraux avec Parteifrei (parti indépendant). Dans la circonscription de Toggenburg, les jeunes PDC et le PBD se sont associés. Les Vert'libéraux et le PBD ont fait liste commune dans les circonscriptions de Rorschach, See-Gaster et Werdenberg. Finalement, dans la circonscription de Wil, les Vert’libéraux se sont alliés avec le Parti Pirate. Au sein des partis, le PLR a, dans six circonscriptions, relié sa liste de jeunes à sa liste principale. L’UDC n’a quant à lui présenté qu’à Toggenburg deux listes divisées en fonction des âges des candidats. Dans cette circonscription les Verts, Vert'libéraux et le Parti évangélique ont également proposé des listes jeunes en plus de leurs listes principales. En définitive, seule la circonscription de Rheintal était exempte d’apparentement de listes. En ce qui concerne la plus grande des circonscriptions, St-Gall, la perte d’un mandat au profit de la circonscription de Sarganserland et la candidature de 24 députés ne laissaient que peu de chances aux nouveaux ou petits partis, qui n'ont généralement que peu de candidats sur leurs listes. Au total, 13 listes ont été déposées, soit 218 candidatures pour 29 sièges.
La campagne fut marquée par la problématique des femmes en politique. Des initiatives ont notamment été prises afin d’éveiller l’intérêt des femmes pour la politique, comme, par exemple, l'organisation de visites du parlement fédéral ou de conférences avec des politiciennes. La proportion de femmes au sein de la population de St-Gall est d’environ 50%. Or, au parlement cantonal, les femmes n'occupaient que 18% des sièges lors de la dernière législature. La raison souvent mise en avant pour expliquer cet état de fait est celle de la difficulté de concilier activités politiques, vie familiale et vie professionnelle. Ce sont finalement le Parti socialiste et les Verts qui ont proposé le plus de candidates féminines, a contrario de l’UDC.
Concernant les résultats, la participation était de 45.41%. L’UDC et PLR sont largement sortis gagnants, avec un gain de neuf sièges, au détriment des partis du centre. L’UDC a donc pu récupérer les cinq sièges cédés à la gauche et au nouveau centre quatre ans auparavant. Fort de ses 40 sièges, soit un tiers des sièges du parlement, l’UDC peut désormais à lui seul lancer un référendum facultatif. Le PLR a quant à lui obtenu 26 sièges (+4). UDC et PLR bénéficient donc de la majorité au parlement cantonal. Le PDC a perdu quatre sièges. Il ne comptabilise plus que 26 sièges et laisse sa place de seconde force au PLR. Le Parti évangélique et le PBD perdent leurs deux sièges au parlement cantonal. Les Vert’libéraux perdent trois sièges et n'ont donc plus que deux sièges. Le PS maintient ses vingt sièges, tout comme les Verts leurs cinq sièges. Un siège est finalement attribué à Martin Sailer (sans parti), qui a été élu comme indépendant depuis la liste PS/Vert et syndicat. L’UDC étant le parti le plus fort, il revendique un second siège au gouvernement lors du deuxième tour.

Election du parlement st-gallois 2016
Dossier: Kantonale Wahlen - St. Gallen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2016

En 2016, plusieurs cantons (UR, SZ, FR, BS, SH, SG, AG, TG) ont renouvelé leurs autorités cantonales. La composition partisane des exécutifs est restée inchangée dans les cantons de Schwytz, Fribourg, Bâle-Ville, Schaffhouse, Saint-Gall et Thurgovie. Excepté Bâle-Ville, elle reflète des majorités bourgeoises ou de centre-droite. En Argovie, les Verts ont perdu un siège au profit de l'UDC, renforçant ainsi la majorité de centre-droit. Dans le canton d'Uri, l’UDC a été congédiée après six ans au Conseil d’Etat. A présent, le PLR possède autant de sièges que le PDC. Le canton d'Obwald a connu deux élections complémentaires au cours de l’année. Le PDC a pu maintenir son siège, tout comme dans le canton de Zoug. Le siège PLR a été obtenu par un citoyen sans couleur politique. Egalement à Nidwald, le PLR n’a pas réussi à garder son siège. L’accès de l’UDC au gouvernement bernois a permis de renverser la majorité rouge-verte en place depuis 2006.
Figurent parmi les perdants, le PS, le PLR et les Verts avec la perte de chacun un siège. Ils ont été récupérés par l’UDC, le PDC et un Indépendant. Le PDC reste le parti avec le plus de représentantes et représentants dans les exécutifs cantonaux, avec 40 fauteuils. Il est suivi par le PLR (39 sièges) et le PS (28 sièges).

S’agissant des parlements cantonaux, le parlement de Schwytz expérimentait pour la première fois la répartition des sièges selon le système du double Pukelsheim. Le PLR a progressé avec un gain de 4 sièges dans les cantons de Fribourg et de Saint-Gall, 3 fauteuils à Uri et à Schwytz, et 2 sièges en Thurgovie. L’UDC a également renforcé sa présence grâce à l’obtention de 5 sièges à Saint-Gall et de 3 sièges en Thurgovie. Le PS suit la tendance, avec 5 sièges en Argovie et 3 sièges en Thurgovie. Les Vert'libéraux font une entrée remarquable dans les législatifs de Bâle-Ville et de Schaffhouse avec l'obtention de 4 sièges, tout comme à Schwytz avec 3 sièges. Lors des élections 2016, le PDC s’est affaibli dans tous les législatifs cantonaux. Le PBD n’est plus représenté dans les parlements fribourgeois et st-gallois, le PEV a perdu ses 2 représentants à Saint-Gall.
L’UDC reste en tête, avec ses 590 sièges dans les législatifs cantonaux. Le PLR (544 sièges) arrive derrière l’UDC et est suivi par le PS (459 sièges) et le PDC (435 fauteuils).

Du côté des villes, les citoyennes et citoyens de Bienne, Lucerne, Lugano, Lausanne, Berne et Saint-Gall ont été invités à s’exprimer. Lucerne, Lausanne et Lugano n’ont pas connu de changement concernant la composition de leur exécutif. L’UDC a fait son entrée dans l’exécutif de la ville de Bienne. Le PLR n’est plus présent à Berne. A Saint-Gall, le PLR et le PDC ont chacun perdu un siège. Concernant les législatifs, le PDC, le PST, solidaritéS et les Vert’libéraux siègent maintenant à Lausanne. Les socialistes ont progressé à Lausanne, Lucerne, Berne et Saint-Gall. L’UDC a gagné des sièges à Berne, Bienne et Lugano. Cette année, ce sont le PLR et les Verts qui ont perdu des plumes.

L’année 2016 marquait le 25e anniversaire de la participation des femmes à la Landsgemeinde d'Appenzell Rhodes-Intérieures. L’exécutif du canton de Bâle-Ville compte une femme supplémentaire dans ses rangs. Les villes de Saint-Gall et de Lugano accueillent une femme pour siéger dans l’exécutif, une seconde femme fait son entrée à Lausanne et à Lucerne. Aussi bien dans les principales villes que dans les cantons, la part des femmes lors des dernières élections a augmenté, dans les législatifs, par rapport aux avant-dernières élections. A la fin de l'année 2016, elles représentaient 26.4% dans les parlements cantonaux et 39.6% au niveau communal.

Récapitulatif des élections communales et cantonales 2016
Dossier: Kommunale Wahlen 2016
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2016
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Die Diskussionen um die Vor- und Nachteile von E-Voting hielten auch im Jahr 2015 an. Die kritischen Stimmen wurden dabei immer lauter: Insbesondere die Frage der Sicherheit wurde virulent debattiert. Eigentlich sei es unwichtig, ob zu erwartende Hackerangriffe erfolgreich seien oder nicht, das Vertrauen ins Wahlsystem und letztlich in die Demokratie würden so oder so Schaden nehmen, hiess es von dieser Seite. Von den Befürwortenden wurde hingegen hervorgehoben, dass E-Voting die politische Beteiligung wenn nicht erhöhen, so doch wenigstens halten könne. Insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer sei elektronisches Abstimmen und Wählen teilweise die einzige Möglichkeit, rechtzeitig an die Unterlagen gelangen und teilnehmen zu können. So zeigten Studien aus den Kantonen Genf und Neuenburg, die nicht nur Auslandschweizerinnen und -schweizern das elektronische Abstimmen erlauben, sondern auch einem Teil der ansässigen Bevölkerung, dass das Instrument die Beteiligung nicht erhöht, aber vor allem im Ausland recht rege benutzt wird. E-Voting sei vor allem als Substitut der brieflichen Abstimmung zu betrachten und erschliesse kaum neue Abstimmende, so das Fazit dieser Analysen. Es sei klar, dass Sicherheit und Zuverlässigkeit an erster Stelle stehen müssten, erklärten die Befürwortenden, man könne aber die technische Entwicklung nicht aufhalten – null Risiko gebe es nirgends. Auch für den Bundesrat stand die Sicherheit im Zentrum – er forderte nach wie vor «Sicherheit vor Tempo». Auch wenn das Fernziel wahrscheinlich einst flächendeckendes E-Voting sein dürfte, wurde in den Testkantonen bisher lediglich ein maximaler Anteil von 10 Prozent der Stimmberechtigten für E-Voting zugelassen.

Derweil wurden die Experimente mit dem elektronischen Abstimmen in den Testkantonen fortgeführt. Bisher hatten 13 Kantone erste Versuche mit E-Voting durchgeführt (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG, GE, LU, BS, NE). Im Kanton Zürich lehnte das Parlament einen Vorstoss der SVP ab, der einen Übungsabbruch verlangt hätte. Der Kanton Bern stellte die Umsetzung im Berichtsjahr wieder zurück. In Genf beantragte die Regierung, den Quellcode des eigenen Systems im Internet zu publizieren, um die Transparenz zu erhöhen und Dritten die Möglichkeit zu geben, das System auf seine Sicherheit zu überprüfen.

In technischer Hinsicht bestanden schweizweit drei verschiedene Systeme, die sich konkurrierten. Das so genannte «Genfer System (CHvote)», das vom Kanton selber entwickelt worden war, nutzen neben dem Kanton Genf auch die Kantone Basel-Stadt und Luzern – und bis zum abschlägigen Entscheid auch Bern. Die spanische Firma Scytl war in Neuenburg für die Umsetzung von E-Voting zuständig und ein so genanntes Konsortium aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) bezog die Technik von der Schweizer Tochter des US-Konzerns Unisys. Die Abhängigkeit von ausländischen Firmen geriet allerdings zunehmend in die Kritik, da das Risiko von Spionage gross sei. Als dann die Schweizerische Post auf dem E-Voting-Markt auftrat, wechselte der Kanton Neuenburg zu dieser neuen Plattform. Allerdings arbeitete die Post eng mit dem spanischen Unternehmen Scytl zusammen, das zwar im E-Voting-Bereich weltweit führend ist, aber laut der Zeitung Schweiz am Sonntag auch das US-Verteidigungsministerium zu seinen Kunden zähle.

Im Wahljahr 2015 beantragten die E-Voting-Kantone, zum ersten Mal nicht nur Abstimmungen, sondern auch Wahlen mittels E-Voting durchzuführen. 2011 war dies erst für Auslandschweizerinnen und -schweizer aus vier Kantonen möglich gewesen. 2015 sollten nun im Ausland wohnende Schweizerinnen und Schweizer aus den 13 dies beantragenden Kantonen in den Genuss von E-Voting bei Wahlen kommen (AG, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, SO, SG, SH, TG, ZH). Im Sommer entschied der Bundesrat allerdings, das Gesuch der neun Kantone des Konsortiums nicht zu bewilligen, weil das System eine Lücke beim Stimmgeheimnis aufweise. Offenbar bestand eine Möglichkeit, vom System gelöschte Daten später wiederherzustellen. Der Entscheid des Bundesrates wurde als «schwerer Rückschlag» kommentiert (NZZ). Die betroffenen Kantone kritisierten ihn harsch und der Interessenverband der Auslandschweizerinnen und -schweizer (ASO) zeigte sich «bestürzt». Die Kritiker hingegen sahen sich bestätigt: Die Junge SVP überlegte sich die Lancierung einer Volksinitiative, mit der der sofortige Übungsabbruch verlangt würde.
Den restlichen vier Kantonen (NE, GE, BS, LU) gab die Regierung freilich grünes Licht. Damit konnten die rund 34'000 im Ausland wohnenden und aus diesen vier Kantonen stammenden sowie 96'000 in den Kantonen Neuenburg und Genf domizilierte Wahlberechtigte per Internet wählen, wovon dann letztlich allerdings lediglich rund 13'000 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch machten.

Nachdem der Bundesrat dem Konsortium mit seinem Entscheid praktisch den Todesstoss verpasst hatte, buhlten das Genfer System und das neue System der Post um die neun Kantone, die dem Konsortium angehört hatten. In der Tat hatte dieses Ende September beschlossen, nicht mehr in das System zu investieren und sich entsprechend aufzulösen. Die Zukunft des E-Voting schien damit unsicher und das erklärte Fernziel einer flächendeckenden Möglichkeit für elektronisches Abstimmen und Wählen war in weite Ferne gerückt.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Trotz zunehmender Kritik aus dem Parlament hiess der Bundesrat die Gesuche von zwölf Kantonen gut, E-Voting während zwei Jahren weiter testen zu dürfen. Während in den Kantonen Genf und Neuenburg der elektronische Partizipationskanal einem Teil der kantonalen Bevölkerung auf Anfrage offen steht (maximal 71‘000 in Genf und maximal 21‘000 in Neuenburg), können in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen und Thurgau lediglich die Auslandschweizerinnen und -schweizer mit E-Voting ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen. Insgesamt können mit den neuen Grundbewilligungen für E-Voting total rund 3.3 Prozent der Wahlberechtigten elektronisch abstimmen. Die Obergrenze, welche der Bundesrat festlegt, läge bei 10 Prozent der gesamtschweizerischen und 30 Prozent der kantonalen Stimmbevölkerung. In der Regel nehmen rund 50 Prozent der teilnehmenden Berechtigten das elektronische Angebot wahr. Bei den Abstimmungen im September verzeichnete der Kanton Aargau eine hohe Nutzung des elektronischen Kanals: 65 Prozent der Auslandschweizer, die sich beteiligten, taten dies via E-Voting. Ab 2015 werden auch die Kantone Zürich und Glarus für ihre Auslandschweizerinnen und -schweizer E-Voting einrichten. Ab 2016 dürfen neben den Pionierkantonen Genf und Neuenburg neu auch Aargau, Graubünden, St. Gallen, Solothurn und Thurgau elektronische Partizipationseinrichtungen für Inländer erstellen.

Bundesrat erteilt Grundbewilligungen für E-Voting
Dossier: Vote électronique

Der Andrang auf die 120 Sitze – der Rat war vor den letzten Wahlen 2008 von 180 auf 120 Sitze verkleinert worden – im St. Galler Kantonsparlament war 2012 nicht mehr so gross wie vier Jahre zuvor. Die 797 Kandidierenden – 235 Frauen und 562 Männer – bedeuteten einen Rückgang von rund zwei Prozent im Vergleich zu den Wahlen 2008 (813 Kandidierende). Der Frauenanteil unter den Kandidierenden ging dabei stark, von 33,7% auf 29,5% zurück. 182 Kandidierende waren unter 30 Jahre alt. Damit war der Anteil an jungen Kandidierenden von 19% auf 23% gestiegen. Tatsächlich frei wurden jedoch nur 16 Sitze, weil 104 Bisherige wieder antraten. Insgesamt wurden in den acht Wahlkreisen zusammen 68 Listen eingereicht. Neben der SVP (2008: 41 Sitze), der CVP (33 Sitze), der FDP (23 Sitze) und der SP (16 Sitze), die in allen Distrikten antraten, kandidierten die GP (4 Sitze), die GLP (1 Sitz) und die EVP (2 Sitze) nur in einzelnen Wahlkreisen. Die neu antretende BDP und die Piratenpartei, aber auch die wie vor vier Jahren antretende, damals jedoch erfolglose EDU konnten ebenfalls nicht alle Wahlkreise bedienen. Die wiederum antretenden SD, die regional verankerte UGS Linth sowie eine Einzelkandidatur auf der Liste „ReAbility“ traten nur in einem Wahlkreis an. Im Wahlkreis Sarganserland verbanden sich die SP und die GP sowie die GLP und die BDP in zwei Listenverbindungen. Ebenfalls gemeinsam traten die CVP und die EVP im Wahlkreis Wil an. Erwartet wurde, dass sich der Trend der nationalen Wahlen in St. Gallen wiederholt, dass also die neue Mitte mit BDP und GLP auf Kosten der arrivierten Parteien Sitze gewinnen können. Für die SVP stellten die Grossratswahlen den ersten Formtest nach dem Krebsgang bei den nationalen Wahlen dar. Insbesondere für den aus dem Kanton St. Gallen stammende Parteipräsidenten Toni Brunner, der in den Ständeratswahlen im Herbst 2011 unterlegen war, waren die St. Galler Parlamentswahlen eine wichtige Angelegenheit, für die er sich persönlich ins Zeug legte. Die SVP war in den letzten Jahren lediglich im Kanton Schwyz noch stärker gewachsen als im Kanton St. Gallen. Vor vier Jahren wurde sie stärkste Partei im Ostschweizer Kanton. Der Wahlkampf wurde trotz der interessanten Ausgangslage als flau und langweilig bezeichnet.
Bei den Wahlen zeigte sich tatsächlich eine Ähnlichkeit mit den wenige Monate vorher stattfindenden Nationalratswahlen: die neue Mitte konnte zulegen – die BDP schaffte auf Anhieb zwei Sitze (2,8% Wähleranteil) und die GLP konnte vier neue Sitze erobern (neu: 5 Sitze, 5,3%), während CVP und FDP an Sitzen und Wählerstimmen einbüssten. Während die FDP ihren Sitzverlust und den leichten Wählerverlust gelassen nahm (neu: 22 Sitze, 17,8%), zeigte sich die CVP über die vier Sitzverluste (neu: 29 Sitze, 19,4%) und die starken Wählerverluste von über fünf Prozentpunkten enttäuscht. Zwar war bereits während der Legislatur ein Sitz an die SVP verloren gegangen, trotzdem waren die Mandatsverluste die Bestätigung eines bereits Jahrzehnte andauernden Negativtrends der einst stärksten St. Galler Partei. Zur eigentlichen grossen Verliererin zählte aber die SVP, die im Vergleich zu 2008 sechs Sitze, den durch einen Parteiwechsel während der Legislatur von der CVP geerbten Sitz nicht hinzugerechnet, einbüsste. Mit neu 35 Sitzen und einem Wähleranteil von 24,1% blieb die SVP trotzdem deutlich stärkste Partei im Kantonsparlament. Zulegen konnte Links-Grün. Die SP gewann vier zusätzliche Mandate und die GP konnte sich über einen zusätzlichen Sitz freuen. Die Sozialdemokraten (neu: 20 Sitze, 16,5%) waren vor vier Jahren mit der Verkleinerung des Parlaments massiv eingebrochen, konnten im Berichtsjahr aber anscheinend von einem „Rechsteiner-Effekt“ profitieren – Paul Rechsteiner (sp) hatte sich im zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen nur wenige Monate vor der Kantonsratswahl gegen Toni Brunner durchgesetzt. Die Grünen waren, anders als auf nationaler Ebene, nicht die Leidtragenden des Erfolgs der GLP, nahmen neu 5 Sitze ein und konnten ihren Wähleranteil auf 6,5% steigern. Ihre Sitze halten konnte die EVP (2 Sitze, 1,8%). Das vor vier Jahren stark nach rechts ausschwingende Pendel schlug also im Berichtjahr ein wenig nach links zurück. Zwar konnte von einem eigentlichen Linksrutsch nicht die Rede sein, die SVP werde aber im Vergleich zur letzten Legislatur ein wenig mehr Kompromissbereitschaft zeigen müssen und die neue Mitte könne stärker als bisher das Zünglein an der Waage spielen, so die Pressekommentare. Die mit 37,6% leicht höhere Stimmbeteiligung im Vergleich zu 2008 (35,3%) wurde auf die hohe Zahl jugendlicher Kandidierender zurückgeführt, die wohl auch die jüngere Wählerschaft stärker mobilisiert habe. Ein nach 2008 erneuter Rückgang wurde hinsichtlich des Frauenanteils verzeichnet. Lediglich noch 27 Sitze des 120-köpfigen Kantonsrates waren von Frauen besetzt (22,5%). Nach den Wahlen von 2008 waren es noch 29 (24,2%). Im 180-köpfigen Rat nach 2004 hatte der Frauenanteil noch 25% betragen.

Kantonsratswahlen St.Gallen 2012
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2012
Dossier: Kantonale Wahlen - St. Gallen

Im Jahr nach den eidgenössischen Wahlen standen in acht Kantonen Gesamterneuerungswahlen an: in Aargau, Basel-Stadt, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Uri und Waadt. Im Zentrum des Interesses stand unter anderem die Frage, ob sich die Resultate der nationalen Wahlen – Gewinne für die neue Mitte aus BDP und GLP, Verluste von FDP, CVP und GP, Stagnation der SVP und Erholung der SP – auch auf kantonaler Ebene zeigten. Nimmt man alle acht Wahlen zusammen, so lässt sich der nationale Trend zumindest teilweise wiederfinden: die neue Mitte legte in der Tat deutlich zu. Die GLP gewann insgesamt 18 zusätzliche Mandate, davon sieben alleine im Kanton Waadt. Auch die BDP konnte zulegen und total neun zusätzliche Sitze gewinnen. Allerdings schaffte sie es nur in zwei Kantonen (SG und TG), in denen sie neu angetreten war, auch zu Mandaten. In den Kantonen Basel-Stadt, Schwyz und Waadt ging sie hingegen leer aus. Den nationalen Trend widerspiegeln auch die Verluste der CVP und der GP. In den acht Kantonen verlor die CVP per Saldo sieben Sitze, vier davon im Kanton St. Gallen. Im Kanton Uri konnte sie ihre Vormachtstellung allerdings mit lediglich einem Sitzverlust halten. Die Grünen mussten wohl auch aufgrund der Erfolge der GLP Federn lassen. Per Saldo verlor die Partei zehn Sitze. Trösten konnte sie sich einzig mit dem Gewinn jeweils eines Sitzes in den Kantonen St. Gallen und Schwyz. Nicht ganz in das Bild der nationalen Wahlen vom Vorjahr passen die hohen Gewinne der SP, die Trendumkehr bei der FDP und die teilweise sehr hohen Verluste der SVP. Die Sozialdemokraten legten per Saldo um elf Sitze zu. In keinem Kanton kam es für die SP zu Sitzverlusten. Einzig in den Kantonen Aargau und Schaffhausen konnten die Genossen nicht zulegen. Die FDP konnte sich 2012 per Saldo über einen Sitzgewinn freuen. Ein verlustreiches Jahr hatte die SVP zu verzeichnen. Nicht weniger als 22 Mandate musste sie in den Kantonen im Berichtsjahr per Saldo abgeben. Im Kanton Thurgau gab es einen Verlust von zehn Sitzen und in den Kantonen Schwyz und St. Gallen musste die erfolgsverwöhnte Partei jeweils sechs Mandate abgeben. Freilich bleibt die Volkspartei in fünf der acht Kantone (AG, SH, SZ, SG, TG) mit teilweise grossem Abstand stärkste Partei. Ihre Verluste kommen also durchaus auch einer gewissen Normalisierung gleich. Ihre einzigen verbleibenden kantonalen Sitze verloren die Schweizer Demokraten im Kanton Aargau. Die SD, die Ende der 1980er Jahre über 50 Sitze in den kantonalen Parlamenten belegten, waren zum Schluss des Berichtsjahres in keiner einzigen kantonalen Legislative mehr vertreten.

Freilich verdecken die per Saldo-Gesamtresultate die Tatsache, dass kantonale Wahlen in ihrem jeweiligen Kontext grosse Unterschiede hinsichtlich der Entwicklungen in den Parteienlandschaften zeitigen können, die im Berichtjahr nicht zuletzt auch dem Umstand geschuldet sind, dass in drei der acht Kantone (AG, BS, TG) die Wahlen nach Reformen der Wahlregime durchgeführt wurden (vgl. auch die entsprechende Debatte im Kanton Schwyz). Dies führte etwa im Kanton Aargau zu einer eigentlichen Flurbereinigung: waren vor den Wahlen elf Parteien im Grossen Rat, hatten nach den Wahlen nur noch neun Parteien Mandate. Interessant ist auch das kantonsspezifische Abschneiden der FDP, die in vier Kantonen neun Sitze gewann (AG, BS, SZ, UR), wobei das gute Abschneiden auch dem frischen Wind durch den neuen Parteipräsidenten Philipp Müller zugeschrieben wurde. Die grössten Sitzverluste der Freisinnigen fanden just in jenen Kantonen statt (SH, VD), in denen die SVP zulegen konnte, wobei im Kanton Waadt mit der nach den Wahlen stattfindenden Fusion zwischen FDP und LP ebenfalls eine spezielle Ausgangslage herrschte. Die hohen Verluste der Volkspartei konzentrierten sich auf jene drei Kantone, in denen sie in den letzten Jahren sehr stark zugelegt hatte (TG, SG, SZ). Ähnlich wie bei den nationalen Wahlen gingen die verlorenen Sitze der SVP allerdings nur zu einem Teil an die BDP, welche ihrerseits eher der CVP das Leben schwer zu machen schien. Die GLP hingegen machte vor allem den Grünen die Wählerschaft abspenstig. Überall dort wo die GLP zulegen konnte, verlor die GP (AG, TG, VD), wo die GLP hingegen stagnierte oder nicht antrat (BS, SH, SZ, UR), musste die GP keine (BS) oder nur leichte Verluste (SH, UR) hinnehmen bzw. konnte sogar zulegen (SZ); einzige Ausnahme bildete der Kanton St. Gallen, wo sowohl die GP als auch die GLP Sitze gewannen. Die kleinen Parteien schnitten unterschiedlich ab. Die EVP konnte ausser im Kanton Basel-Stadt, wo sie aufgrund der neuen Quoren gleich drei ihrer vier Sitze abgeben musste, ihre Mandate halten (AG, SH, SG). Die EDU konnte im Kanton Thurgau von den hohen Verlusten der SVP profitieren und um drei Sitze zulegen und ihre Mandate im Kanton Aargau halten. Kein Erfolg war der EDU in den Kantonen St. Gallen und Basel-Stadt beschieden. In Schaffhausen resultierte ein Sitzgewinn während im Kanton Waadt der einzige Sitz verlustig ging. Eine Erstarkung von links- und rechtsextremen Gruppierungen konnte in den Kantonen Schaffhausen und Basel-Stadt beobachtet werden. In Schaffhausen scheint sich die Alternative Liste zu einer ernst zu nehmenden Kraft zu entwickeln, gewann sie doch zwei Sitze und verfügte neu über Fraktionsstärke. Im Kanton Basel-Stadt sorgte mit Eric Weber ein alter Bekannter der rechtsextremen Szene für eine Überraschung: mit seiner Volksaktion erzielte er auf Anhieb zwei Sitze im Grossen Rat.

Die Betrachtung aller 26 kantonalen Parlamente Ende 2012 vermag die Verschiebungen im Berichtjahr ein wenig zu relativieren. Rund 80% aller 2559 kantonalen Parlamentssitze (exklusive AI) befanden sich in der Hand der vier grossen Parteien: Angeführt von der SVP (544 Sitze, 21,3% aller kantonalen Parlamentssitze), gefolgt von der FDP (524 Sitze, 20,5%) und der CVP (469 Sitze, 18,3%) verfügten dabei die bürgerlichen Parteien gesamthaft über eine deutliche Mehrheit. Die SP (460 Sitze; 18,0%) und die GP (191 Sitze, 7,4%) waren hingegen in allen Kantonen auf Unterstützung angewiesen. Nimmt man alle Kantone zusammen, so war die BDP Ende 2012 in den kantonalen Legislativen ein wenig stärker verankert (86 Sitze, 3,4%) als die GLP (71 Sitze, 2,7%). Allerdings konzentrierte sich die Stärke der BDP vor allem auf die drei Gründerkantone (GL: 10 Sitze; BE: 25 Sitze; GR: 26 Sitze).

Zu den Verliererinnen gehörten im Berichtjahr die Frauen. Im Vergleich zu den Vorwahlen wurden per Saldo 6 Sitze weniger von Frauen besetzt. In fünf Kantonen (BS, SZ, SG, TG, UR) wurden weniger Frauen gewählt als bei den Wahlen zuvor, in den Kantonen Basel-Stadt und Schwyz verloren die Frauen sogar je sechs Sitze. Nur in den Kantonen Aargau (+8 Sitze), Schaffhausen und Waadt (je +1 Sitz) nahm der Frauenanteil zu. In allen acht Kantonen waren weniger als ein Drittel der Mandate von Frauen besetzt. Dies war – werden alle 26 Kantone betrachtet – Ende 2012 lediglich in Zürich (60 von 180 Sitzen) und in Basel-Landschaft (32 von 90 Sitzen) der Fall. Insgesamt lag die Frauenquote in allen kantonalen Parlamenten zusammen bei 25,1% und war damit im Vergleich zum Vorjahr (25,3%) erneut leicht zurückgegangen.

In sechs der acht Kantone hatte die Wahlbeteiligung im Vergleich zu den letzten Gesamterneuerungswahlen zugenommen. Einzig in den Kantonen Waadt und Thurgau war die Partizipation rückläufig. In den Kantonen Aargau und Thurgau nahm dabei nicht einmal ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger ihr Wahlrecht wahr. Im Schnitt beteiligten sich im Berichtjahr 41,4% an den Parlamentswahlen, wobei die Partizipationsrate von 31,9% (AG) bis 54,0% (SH) variierte.

Übersicht 2012
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2012

Das Angebot an Möglichkeiten für die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) wurde im Berichtsjahr erneut langsam erweitert. Anlässlich der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 hatten rund 177'500 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Möglichkeit, elektronisch abzustimmen, darunter alle stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer der Kantone LU, SO, BS, SH, SG, AG, TG. In den Kantonen ZH, FR, GR, NE und GE hatten neben den Auslandschweizern auch Stimmberechtigte ausgewählter Testgemeinden die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Insgesamt hatte rund ein Siebtel der Stimmberechtigten, welche die Möglichkeit für E-Voting besassen, davon auch Gebrauch gemacht (25'600; 14.4%). Im Vergleich zum gesamten Elektorat entspricht dies etwa 0.5%.

Zum ersten Mal bewilligte der Bundesrat auch E-Voting bei nationalen Wahlen. Bei den Parlamentswahlen vom Herbst konnten die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer der Kantone AG, BS, GR und SG ihren Wahlentscheid elektronisch abgeben. Dieser neue Kanal wurde aber – wie bisher auch – lediglich für in sogenannten Wasenaar-Staaten und in EU-Staaten Wohnhaften geöffnet. Die total rund 22'000 Individuen entsprachen etwa 0.4% des gesamtschweizerischen Elektorates. Von E-Voting Gebrauch machten schliesslich 3'562 Personen, was als Erfolg gewertet wurde. Bei den Wahlen 2015 soll dem Grossteil der im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer die elektronische Wahlstimmenabgabe ermöglicht werden.

Um die geplanten, weiteren Umsetzungen von E-Voting zu begleiten und zu beraten, wurde im Sommer des Berichtjahres ein Steuerungsausschuss konstituiert, der aus vier Vertretern und Vertreterinnen des Bundes – darunter die Bundeskanzlerin Corina Casanova – und fünf Vertreterinnen und Vertretern der Kantone besteht. Der Ausschuss soll in Zukunft mindestens zwei Mal pro Jahr tagen und die Fortschritte der so genannten Roadmap (Strategische Planung Vote électronique) evaluieren. In einem Bericht zu E-Demokratie und E-Partizipation hatte die Bundeskanzlei den Einfluss des Internets auf die Volksrechte analysiert und mögliche Zukunftsszenarien entwickelt.

Der Jugendsession ging diese Entwicklung zu wenig rasch. Per Petition forderte sie eine flächendeckende Einführung der elektronischen Stimmabgabe zusammen mit einer Online-Hilfe. Zurzeit ist das Angebot auf Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und in einigen Testgemeinden auf maximal 10% der Stimmberechtigten beschränkt. Das Begehren hatte in beiden Räten allerdings keine Chance. Die Risiken wurden von den staatspolitischen Kommissionen als noch zu hoch eingeschätzt. Die schrittweise, langsame Umsetzung sei deshalb zu bevorzugen.

E-Voting im Jahr 2011

Im Berichtsjahr setzten einige Kantone ihre Versuche bezüglich elektronischer Stimmabgabe fort: In den meisten Kantonen wurde E-Voting für Auslandschweizer angeboten (BS, FR, GE, LU, SG, SH, SO, ZH), wobei einige Kantone das Angebot auf ein paar ausgewählte Testgemeinden beschränkten. Die Kantone Genf und Neuenburg ermöglichten elektronisches Abstimmen auch ausgewählten Stimmberechtigten im Kanton. Im Kanton Genf wurde E-Voting in elf Versuchsgemeinden bewilligt. Im Kanton Neuenburg durfte elektronisch stimmen, wer sich vorgängig einschrieb, wobei für die Abstimmungen jeweils eine Maximalquote festgelegt wurde (12'000-16'000 Stimmberechtigte). Auch im Kanton Zürich wurde in zehn Gemeinden, einem Stadtkreis in Winterthur und zwei Kreisen der Stadt Zürich E-Voting bewilligt. Im Kanton Bern sollen ab 2012 alle Auslandberner in EU-Staaten und Ländern, die das Wassenaar-Abkommen unterzeichnet haben (Verpflichtung zum Stimmgeheimnis), die Möglichkeit für E-Voting erhalten. Der Kanton Bern will sich dabei auf die elektronische Plattform des Kantons Genf stützen.

Allerdings wurde im Berichtsjahr auch Kritik an E-Voting laut. So setzten sich etwa im Kanton Waadt einige Grossräte dafür ein, dass in ihrem Kanton jede Art von elektronischer Stimmabgabe verboten werden solle und der Kanton Zürich verbot E-Voting für gemeindeübergreifende Wahlen, da die Erwartungen nicht erfüllt worden seien. Eine erhöhte Stimmbeteiligung bei Jungen könne nicht festgestellt werden und der Aufwand und die Kosten seien hoch. Es wurde allerdings betont, dass es sich nicht um generelle Absagen handle. Auf eine Interpellation Recordon (gp, VD), die auf die Gefahren des E-Voting hinwies, antwortete der Bundesrat, dass ein behutsamer Ausbau in Etappen vorgesehen sei, der aber den technikbedingten Missbrauchsgefahren immer Rechnung tragen wolle. Momentan befinde man sich in der ersten Etappe, in welcher die elektronische Stimmabgabe für einen kleinen Teil der Stimmberechtigten möglich sei. Nächstes Ziel sei es, Auslandschweizern und Behinderten E-Voting zu ermöglichen, das erstens den langsamen postalischen Weg ersetze und zweitens behinderten Personen eine Stimmabgabe ohne Hilfe Dritter ermögliche. Neben den technischen Massnahmen achte der Bundesrat auch darauf, dass nie mehr als 10% der eidgenössischen Stimmberechtigten elektronisch abstimmen könnten und dass bei Vorlagen, die das Ständemehr verlangten, in keinem Kanton mehr als 20% der Berechtigten ihre Stimme elektronisch einreichen dürften.

E-Voting im Jahr 2010 / Gefahren des E-Votings

Das St. Gallische Parlament wurde auf die Wahlen hin von 180 auf 120 Sitze verkleinert. Dies führte zu einer verschärften Konkurrenz um die verbleibenden Sitze. Eine hohe Zahl von Bisherigen (152) trat erneut zu den Wahlen an. Bei diesen überholte die SVP mit einem Wähleranteil von 30,5% (+5,9 Prozentpunkte, neu 41 Sitze) die CVP (26,1% Wähleranteil, 33 Sitze) und wurde zur stärksten Kraft im Parlament. Die CVP war zuvor seit 1915 stets die stärkste Fraktion im Kantonsrat gewesen. Auch in St. Gallen hatte die SVP eine Kampagne mit alt Bundesrat Christoph Blocher geführt, der den Kanton im Wahlkampf mehrmals besuchte. Die FDP konnte sich mit einem Wähleranteil von 18,3% stabilisieren (2004: 18,8%) und erreichte 23 Sitze. SVP und FDP errangen damit zusammen eine absolute Mehrheit im Kantonsrat. Die SP erlitt ein Debakel, sie holte nur noch 16 Sitze bei einem Wähleranteil von 23% (-4,2 Prozentpunkte). Die Grünen erreichten vier Sitze, die Grünliberalen einen. Die EVP holte zwei Mandate. 41 Bisherige wurden abgewählt, nur 7 Neue (alles Männer) schafften den Sprung in den Kantonsrat. Die Verkleinerung des Kantonsrates wirkte sich negativ auf die Frauenvertretung aus. Der Frauenanteil im Parlament lag nach den Wahlen bei 24,2% (2004: 25,6%). Der Rückgang des Frauenanteils ist dabei durch die Sitzverluste der SP (einer Partei mit generell hohem Frauenanteil) und durch die überproportionale Betroffenheit der SP-Frauen von diesen Sitzverlusten zu erklären. Der Anteil der Frauen unter den SP-Abgeordneten sank im Vergleich zu 2004 von 60% auf 50%.

Kantonsratswahlen St.Gallen 2008
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2008
Dossier: Kantonale Wahlen - St. Gallen

Erstmals fanden die Wahlen in den Kantonsrat zeitgleich mit jenen in die Regierung statt und zwar in acht Wahlkreisen und nicht wie bis vor vier Jahren in den vierzehn Bezirken. Insgesamt kandidierten 924 Personen, davon 263 Frauen, auf 63 Listen für die 180 Sitze. Nach den Wahlen im März bleibt die CVP mit 55 Sitzen zwar stärkste Fraktion, doch büsste sie sieben Sitze ein, vier mehr als bei den letzten Wahlen. Die FDP verlor gar acht Mandate und stellt mit 32 Kantonsräten hinter der SP nur noch die viertstärkste politische Kraft dar. Die SVP konnte ihren Siegeszug nicht fortsetzen. Zwar hat sie von 42 auf 45 Sitze zugelegt, aber ihr Wahlziel, die CVP als stärkste Fraktion abzulösen, deutlich verfehlt. Die Sozialdemokraten gewannen acht Sitze hinzu und liegen mit 35 Mandaten über dem historischen Hoch von 1996. Erfolgreich waren auch die Grünen: Sie legten von drei auf 10 Sitze zu und erreichen damit neu Fraktionsstärke – sieben Sitze sind dafür das Minimum. Damit gehört die Fraktion der Unabhängigen, Grünen und der EVP (UGE) der Vergangenheit an. Die Unabhängigen gingen in der SP auf (zwei Kandidaten wurden auf der SP-Liste gewählt), die EVP konnte ihre 2 Sitze halten. Ebenfalls wieder gewählt wurde der ehemalige LdU-Politiker Reto Antenen auf der Regio-Stadtliste. Die Frauen konnten ihren Anteil im Kantonsrat um 5,6 Prozentpunkte auf 25% (45 Frauen) erhöhen.

Kantonsratswahlen St. Gallen 2004
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2004
Dossier: Kantonale Wahlen - St. Gallen

Traditionsgemäss wird in St. Gallen jeweils rund ein Vierteljahr nach den Nationalratswahlen der Grosse Rat gewählt. Nach dem Ausgang der Eidgenössischen Wahlen vom vergangenen Herbst wurde ein grosser Zugewinn der SVP erwartet. Bereits gelitten unter der SVP-Stärke hatte die Autopartei. Zahlreiche ihrer Mitglieder waren zur SVP abgesprungen und Bisherige hatten sich zur „Unabhängigen Rheintaler Bürgerliste“ vereinigt. Die Partei verzichtete daher auf eine eigene Liste. Auch der LdU verzichtete nach dem Debakel vom vergangenen Jahr in vielen Landbezirken auf eigene Listen. Listenverbindungen zwischen je eigenständigen Parteien waren nach dem neuen Wahlrecht nicht mehr möglich. Insgesamt liessen sich 1019 Kandidierende auf 96 Listen aufstellen, was im Vergleich zu 1996 und 1992 einem erneuten Rückgang entsprach.

Nach den Wahlen stand die SVP als überragende Siegerin fest. Mit neu 42 Parlamentssitzen konnte sie ihre Fraktionsstärke im Vergleich zu 1996 verdreifachen und rangiert hinter der CVP mit 62 Sitzen (-4) als zweitstärkste Fraktion im Rat. Die FDP kam mit vier Sitzverlusten noch auf 40 Mandate und wurde auf den dritten Platz verwiesen. Deutliche Verluste musste die SP hinnehmen, obwohl sie ihren Stimmenanteil geringfügig ausbauen konnte. Sie erreichte mit 27 Sitzen (-7) ein enttäuschendes Ergebnis. Die Unabhängigen (ehemals LdU) setzten ihren Erosionsprozess fort (-4) und stellen noch drei Mandate. Ihre traditionellen Verbündeten, die Grünen, erlangten unverändert drei Sitze. Ebenfalls unverändert ging die EVP mit zwei Sitzen aus dem Rennen. Ein Sitz entfiel schliesslich noch auf den ehemaligen LdU-Grossrat Reto Antenen, der vergeblich bei der CVP angeklopft hatte und in der Folge auf einer eigenen Liste kandidiert hatte. Die Frauen büssten vier Mandate ein. Mit 35 Mandaten (19%) ist der Anteil der Frauen somit wieder unter 20% gesunken. Liegt er bei den Sozialdemokraten bei 44,4%, so beträgt er bei den Freisinnigen nur noch 7,5%.

Kantonsratswahlen St. Gallen 2000
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2000
Dossier: Kantonale Wahlen - St. Gallen

Bei den Gesamterneuerungswahlen für sechs Kantonalparlamente (BS, SG, SH, SZ, TG und UR) zeigte sich eine Fortsetzung der Tendenz des Vorjahres. Die Parteien der Mitte konnten ihre Erosion nicht stoppen, wobei wiederum die CVP mit 20 Sitzverlusten am stärksten betroffen war; allerdings ist ein Teil dieser Einbusse auf die Einführung des Proporzwahlrechtes in gewissen Urner Gemeinden zurückzuführen. Die FDP stoppte hingegen ihre leicht absteigende Tendenz und gewann drei Mandate hinzu. Bei der SP hielt der Aufwärtstrend mit sieben Sitzgewinnen an, wobei starke Unterschiede in den einzelnen Kantonen, auch in bezug auf die Wähleranteile, zu verzeichnen waren. Die Grünen wiederum mussten leichte Verluste hinnehmen, wobei die noch nicht in die GP integrierte POCH Basel über die Hälfte ihrer Sitze und ihres Wähleranteils verlor, ohne dass diese Verluste seitens der GP wieder aufgefangen worden wären. Die Auto-Partei verzeichnete im Berichtsjahr einerseits einen spektakulären Erfolg mit zwölf Sitzgewinnen im Kanton St. Gallen und zog erstmals in Basel ins Parlament ein, stagnierte jedoch andererseits in den übrigen Kantonen. Bezüglich der Wahlbeteiligung war keine einheitliche Tendenz auszumachen; Veränderungen bis zu 4% im Vergleich zu den letzten Wahlen kamen sowohl nach unten als auch nach oben vor. Einzig im Kanton Schaffhausen ist die langfristige Tendenz stetig absteigend. In sämtlichen kantonalen Parlamenten konnten die Frauen ihren Anteil verbessern. Von 684 in sechs Kantonen gewählten Parlamentsmitgliedern waren 117 (17,1%) Frauen. Spektakulär war die Zunahme des Frauenanteils im Parlament der Stadt Bern, in welchem die Frauen neu 42,5% der Sitze und damit gesamtschweizerisch den höchsten Anteil erreichten.

Kantonale und kommunale Wahlen 1992

Die Parlamentswahlen im Kanton St. Gallen bewirkten erdrutschartige Verschiebungen in der parteipolitischen Zusammensetzung und dürfen als Protestwahl charakterisiert werden. Einerseits setzte sich der Schrumpfungsprozess der CVP, welche in der Legislaturperiode 1980-1984 noch über eine absolute Mehrheit verfügt hatte, auch im Berichtsjahr fort, wobei der Verlust von zwölf Sitzen noch massiver ausfiel als jener von 1988 (7 Verluste); ihr Wähleranteil ging um fünf Prozent zurück. Auch die FDP erlitt mit fünf Mandatsverlusten eine schwere Einbusse. Andererseits konnte die im Jahre 1988 erstmals mit sieben Mandaten ins Parlament eingezogene Auto-Partei, ähnlich wie bei den Nationalratswahlen im Herbst 1991 (12,6%), über 11% Wähleranteil und neunzehn Sitze gewinnen. Die Schweizer Demokraten konnten mit einem Mandat in den Grossen Rat einziehen. Aber auch die Sozialdemokraten gehörten mit sechs Sitzgewinnen zu den Siegern; allerdings sind sie in bezug auf die Wähleranteile konstant geblieben. Die Talfahrt der LdU-Fraktion, welcher auch auf gemeinsamen Listen kandidierende Vertreter von grünen Organisationen des Ober- und Unterrheintals angeschlossen sind, hielt an, sie verlor vier Mandate, während die verschiedenen grünen Gruppierungen, seit den letzten Wahlen teilweise der GPS angeschlossen, einen Sitz gutmachen konnten. Der Frauenanteil verbesserte sich gegenüber 1988 von 11,7% auf 14%.

Kantonale Wahlen St. Gallen 1992
Dossier: Kantonale Wahlen - St. Gallen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1992

Bei den St. Galler Grossratswahlen gelang der Autopartei im Januar der erste Wahlerfolg auf kantonaler Ebene: Sie erreichte auf Anhieb 7 Sitze und damit Fraktionsstärke, obwohl sie sich nur in 5 von 14 Bezirken beteiligte. Diese fünf Bezirke umfassen wirtschaftliche Ballungszentren mit entsprechenden Zu- und Wegpendlerströmen (oberer Zürichsee, Einzugsgebiet der N1 von Wil bis ins untere Rheintal). Damit setzte sie ihre Kräfte dort gezielt ein, wo ihr Potential genügend gross war, um trotz weitgehend fehlender Profilierung im programmatischen Bereich ein Maximum an Stimmen (teilweise gegen 10%) zu erobern. Der Erfolg der Autopartei hat nicht zuletzt auch lokal- und verkehrspolitische Gründe: Vor allem in der Stadt und Agglomeration St. Gallen waren die Verkehrspolitik in den vergangenen vier Jahren und die flankierenden verkehrslenkenden Massnahmen nach Eröffnung der Stadtautobahn 1987 ein dauernder Zankapfel. Der sehr grosse Anteil unveränderter Autopartei-Wahlzettel. und die auffällig geringen Stimmenunterschiede der einzelnen Kandidaten sind ein Indiz dafür, dass hier weniger Personen gewählt wurden, sondern eindeutig «das Auto». Am meisten Panaschierstimmen erhielt die Autopartei, deren Gewählte aus freisinnigen Kreisen stammen und teilweise immer noch FDP-Mitglieder sind, von den Freisinnigen. Es gehört deshalb zu den Überraschungen dieser Wahlen, dass die Autopartei bei ihrem Siegeszug weniger die FDP als vielmehr die CVP schröpfte. Während die Freisinnigen, die bei den Nationalratswahlen erhebliche Einbussen zu verzeichnen hatten, nun mit 2 Sitzverlusten davonkamen, musste die CVP schwer Federn lassen und 7 von bisher 88 Sitzen abgeben. Damit entfernte sie sich weiter von ihrem Ziel, die 1984 verlorene absolute Mehrheit im 180 Mitglieder zählenden Kantonsparlament wiederzuerlangen.

Verglichen mit der Autopartei war der Vormarsch der verschiedenen grünen Gruppierungen von einem auf 5 Mandate weniger spektakulär. Zudem gingen die grünen Gewinne teilweise auf Kosten des Landesrings, der im Kanton St. Gallen zu den Grünen der ersten Stunde gerechnet werden kann. Die beiden Sitzverluste des LdU wurden allerdings dadurch wettgemacht, dass sich zwei auf Umweltlisten gewählte Grüne der LdU/EVP-Fraktion anschlossen. Eine weitere Überraschung bildete das gute Abschneiden der SP, die bei den Nationalratswahlen ebenfalls massiv Stimmen verloren hatte. Zusammen mit den in drei Bezirken erstmals mit eigenen Listen auftretenden Gewerkschaften (2 Sitze) konnte sie ihren Besitzstand von 24 Mandaten wahren. Ohne Mandate blieben die SVP und die NA.

Die 5 Sitze der Grünen erzielten die folgenden Gruppierungen: Grüne Liste M.U.T. St. Gallen (2 Sitze, 1984: 1 Sitz), Umweltforum See und Gaster (1 Sitz), gemeinsame Liste Grüne Rheintaler / LdU Oberrheintal (1 Sitz), Freie Umweltliste Sargans (1 Sitz); die letzten beiden Gewählten schlossen sich der LdU-Fraktion an. In weiteren vier Bezirken bewarben sich Freie Listen erfolglos. Im Juni schlossen sich verschiedene grüne Gruppen zum «Grünen Bündnis Kanton St. Gallen» zusammen.

Kantonale Parlamentswahl St. Gallen 1988
Dossier: Kantonale Wahlen - St. Gallen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1988

A Saint-Gall, le recul des grands partis a surtout pénalisé le PDC: celui-ci a perdu fin janvier la majorité absolue des sièges au Grand Conseil obtenue en 1972. Le principal gagnant est l'Alliance des indépendants (AdI), dont le programme est ici fortement axé sur la protection de l'environnement; elle est désormais représentée dans la majorité des districts. Une tendance écologiste s'est également manifestée à travers les résultats des grands partis, tandis que les «verts alternatifs» («Grüne Alternative») n'ont rencontré qu'un modeste succès. Une nouvelle tentative de l'UDC de prendre pied dans la politique saint-galloise a complètement échoué. Parmi les députés élus, la proportion des femmes a progressé pour atteindre 10%.

Elections cantonales du législatif St. Gall 1984
Dossier: Kantonale Wahlen - St. Gallen
Dossier: Kantonale Wahlen 1984

Un renforcement des grands partis est apparu à St-Gall où il est de tradition d'élire d'abord le parlement puis le gouvernement. Le PDC qui avait obtenu en 1972 la majorité absolue au Grand Conseil est parvenu à la renforcer et atteindre quasiment le seuil de 50 pourcent avec le nombre de ses électeurs.

Pour l'exécutif, les trois partis gouvernementaux avaient établi une liste commune, qui confirmait les rapports de force existants; ainsi, les démocrates-chrétiens continuaient à reconnaître la parité avec les radicaux. Pour remplacer G. Hoby, démissionnaire, ils ont désigné K. Mätzler comme candidat. Aucune candidature supplémentaire n'a empêché le succès de l'entente.

Elections cantonales à St-Gall en 1980
Dossier: Kantonale Wahlen - St. Gallen
Dossier: Kantonale Wahlen 1980

Poussée socialiste et stabilité des partis bourgeois se conjuguent dans le canton de Saint-Gall. Bien que perdant un siège, le PDC conserve la majorité absolue dans le parlement élu début avril; le PRD pour sa part couche sur ses positions. Ainsi ces deux partis se répartissent de nouveau plus des trois quarts des mandats. Là aussi, l'avance du PS s'est réalisée au préjudice de la nouvelle droite, des républicains en l'occurrence, qui perdent six sièges alors que les socialistes en gagnent sept. La politique de centre gauche préconisée par l’AdI n'a pas trouvé l'écho attendu par ses dirigeants, qui entendaient doubler leur députation; celle-ci est restée identique.

Election du parlement cantonal Saint-Gall 1976
Dossier: Kantonale Wahlen - St. Gallen

Dans le canton de Saint-Gall, où les élections au Grand Conseil eurent lieu le 19 mars, 702 candidats se présentaient pour les 180 sièges que comporte désormais le législatif (soit 24 de moins que durant la législature précédente). Pour la première fois, le scrutin était organisé selon le principe de la représentation proportionnelle en usage dans les élections au Conseil national. Autrefois, on se fondait sur le système de listes qui interdisait l'apparentement et le cumul et qui, dans la répartition des sièges, faisait abstraction des voix obtenues par panachage. Le nouveau mode d'élection permit au PDC d'obtenir la majorité absolue, celle-ci ne se justifiant pourtant pas si l'on tient compte du nombre des électeurs ayant voté pour le parti. Les radicaux, les socialistes et les indépendants perdirent des voix. Les républicains, qui se présentaient pour la première fois, et les évangéliques enregistrèrent de modestes succès. On était spécialement curieux de savoir si le PDC allait revendiquer la majorité lors des élections au Conseil d'Etat. Celles-ci se déroulèrent le 23 avril. De fait, le parti présenta un quatrième candidat. Le PRD avait à remplacer deux conseillers sortants et le PS devait trouver un successeur à l'ancien conseiller national F. Vetsch, décédé récemment. La situation semblait critique, surtout pour les radicaux qui, outre une certaine perte de vitesse, avaient à affronter la coalition du PDC et du PS. La surprise ne fut donc pas petite de constater, au dépouillement du scrutin, le succès très net des candidats radicaux. Ainsi la distribution des forces politiques au sein de l'exécutif cantonal resta la même.

Elections cantonales Saint-Gall 1972
Dossier: Kantonale Wahlen - St. Gallen

Dernier volet de la politique étrangère enfin, la reconnaissance constitutionnelle et la protection des Suisses résidant à l'étranger ont donné à 1966 une coloration spéciale. Un nouvel article 45 bis a été introduit dans la Constitution fédérale, qui accorde enfin une existence légale aux Suisses établis hors de nos frontières. A la suite des longs efforts de la NSH et des Suisses émigrés, un projet avait été publié et adopté par le Conseil des Etats en 1965. Le Conseil national l'a accepté a l'unanimité le huitième mars. Soumis au verdict populaire le 16 octobre, le nouvel article a recueilli 490'992 oui contre 230'415 non, ainsi que l'unanimité des cantons, après une campagne de propagande assez intense qui ne vit pourtant se manifester aucun groupe d'opposition. On n'a pas manqué de souligner, en général, la mutation intervenue dans les colonies suisses de l'étranger: alors que le nombre des émigrés proprement dits a tendance à décroître, celui des Suisses engagés temporairement dans des fonctions économiques dépendant d'entreprises suisses, ainsi que celui des experts et des agents de l'assistance technique se sont accrus considérablement.

Le résultat, avec une participation de 48 pourcent, est médiocre; il n'est pas sans rapports avec le fait que, le même jour, le peuple devait se prononcer sur l'initiative antialcoolique dont le rejet était recommandé. Neuf cantons ont vu les «non» dépasser le 18 pourcent des inscrits, soit Argovie (26.7 %), Nidwald (22.4 %), Schwyz (22.3 %), Appenzell Rhodes-Extérieures (21.5 %), Schaffhouse (20.9 %), Lucerne (19.0 %), Valais (18.6 %), Saint-Gall (18.3 %) et Thurgovie (18.1 %).


Abstimmung vom 16. Oktober 1966

Beteiligung: 47.87%
Ja: 491'220 (68.06%) / Stände: 22
Nein: 230'483 (31.94%) / Stände: 0

Parolen:
- Ja: CVP, FDP, SPS, SVP, SBV, SGV.
- Nein:
- Stimmfreigabe: LdU

Auslandsschweizer
Dossier: Briefwahlrecht für Auslandschweizer