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In der Herbstsession 2019 gelangte das Geschäft zur Genehmigung der Beteiligung an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen in den Nationalrat. Die EU-Lisa ist für den Betrieb und die Weiterentwicklung zahlreicher zentraler Systeme des Schengenraums verantwortlich. Dazu gehören unter anderem das SIS, das Visa-Informationssysstem, die Fingerabdruck-Datenbank Eurodac und das Ein- und Ausreisesystem (EES). Hans-Peter Portmann (fdp, ZH), der Sprecher der APK-NR, wies darauf hin, dass die Schweiz seit 2012 als Beobachterin der Agentur an sämtlichen Projekten der EU-Lisa beteiligt sei und das Parlament der EU-Verordnung zur Errichtung der Agentur bereits zugestimmt habe. Gemäss der vorliegenden Vereinbarung solle die Schweiz sich zukünftig vollständig daran beteiligen und sich mit begrenztem Stimmrecht gleichberechtigt mit den EU-Mitgliedsstaaten engagieren können. Die Beteiligungskosten würden für die Schweiz wie bis anhin CHF 7-8 Mio. betragen, so Portmann weiter. Eine Kommissionsminderheit Estermann (svp, LU) hatte einen Nichteintretensantrag gestellt, obwohl man sich, so Estermann, der Vorteile des Abkommens bewusst sei. Jedoch sei die SVP-Delegation der Meinung, dass man keine weiteren Zahlungen an die EU leisten solle, solange man von dieser in verschiedener Hinsicht diskriminiert werde. Dieses Verhalten wurde von den anderen Ratsmitgliedern nicht goutiert. Walter Müller (fdp, SG) etwa befand das Ablehnen eines nach langer Verhandlung erarbeiteten Resultats für nicht konstruktiv. Der Rat beschloss mit 132 zu 51 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), auf das Geschäft einzutreten, wobei nur Mitglieder der SVP-Fraktion dagegen stimmten, und nahm es kurz darauf mit 133 zu 49 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) an. Auch in der Schlussabstimmung drei Tage später fiel das Ergebnis im Nationalrat mit 138 zu 52 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) eindeutig und im Ständerat gar einstimmig aus.

Participation à l'agence européenne pour la gestion opérationnelle des systèmes d'information à grande échelle
Dossier: Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, Errichtung von IT-Grosssystemen

En mai 2012 et en juillet 2016, le Conseil fédéral publiait deux messages concernant la reprise du règlement (UE) n°1077/2011 portant création de l'agence européenne «eu-LISA», pour une gestion opérationnelle des systèmes d’information à grande échelle au sein de l’espace de liberté, de sécurité et de justice (développement de l'acquis de Schengen et de l'acquis «Dublin/Eurodac»). Dans un tel contexte, la Suisse et les États associés à Schengen et Dublin – soit la Norvège, l'Islande et le Liechtenstein – ont conclu, avec l'Union européenne, un arrangement réglant les modalités de leur participation à l'eu-LISA. Soumis à l'approbation du Parlement fédéral, l'arrangement en question a été approuvé à l'unanimité (33 voix lors du vote sur l'ensemble) par le Conseil des États au mois de juin 2019.

Participation à l'agence européenne pour la gestion opérationnelle des systèmes d'information à grande échelle
Dossier: Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, Errichtung von IT-Grosssystemen

Ebenfalls noch in der Sommersession 2009 setzte sich der Ständerat mit dem Geschäft zum Rahmenvertrag «Polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum Schweiz und Fürstentum Liechtenstein» auseinander. Wie auch die SPK-NR setzte sich die SPK-SR einstimmig für eine Annahme der Vorlage ein. Auch die ständerätliche Kommission argumentierte, dass die geltenden Rechtsgrundlagen veraltet und unzureichend seien. In der Vernehmlassung hätten sich ausserdem alle Beteiligten positiv dazu geäussert. Daher überraschte es nicht, dass auch der Ständerat das Geschäft ohne Gegenstimme annahm.
Gleiches ereignete sich in der Schlussabstimmung, in welcher der Nationalrat dem neuen Rahmenvertrag mit 192 und der Ständerat mit 43 Stimmen (jeweils ohne Gegenstimmen und Enthaltungen) zustimmten.

Polizieliche Zusammenarbeit im Grenzraum Schweiz und Fürstentum Liechtenstein
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit

Im Februar 2009 hatte der Bundesrat die Botschaft zum Rahmenvertrag «Polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzraum Schweiz und Fürstentum Liechtenstein» verabschiedet, um dadurch die Kooperation im Bereich des Visumsverfahrens, der Einreise und des Aufenthalts zu koordinieren.
Das Schweizer Stimmvolk hatte im Juni 2005 das Abkommen zwischen der Schweiz, der EU und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung zu Schengen und Dublin gutgeheissen. Da Liechtenstein den beiden Abkommen nachträglich ebenfalls beitrat, wurde eine aktuellere Rechtsgrundlage für die polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzbereich nötig. Zudem sorgte das Inkrafttreten des Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Anfang 2008 für weiteren Bedarf, die bilateralen Beziehungen den gegebenen Umständen anzupassen.
Im Vorfeld der Debatte im Nationalrat in der Sommersession 2009 behandelte die SPK-NR das Geschäft und beantragte einstimmig, der Genehmigung des Rahmenvertrags zuzustimmen. Die Kommission hielt es für unabdingbar, die veralteten Grundlagen der bilateralen Beziehungen mit Liechtenstein zu erneuern. Der Nationalrat folgte der Empfehlung seiner Kommission und nahm die Vorlage in der Detailberatung diskussionslos und einstimmig an.

Polizieliche Zusammenarbeit im Grenzraum Schweiz und Fürstentum Liechtenstein
Dossier: Internationale polizeiliche Zusammenarbeit

L’accord entre la Confédération suisse et la Principauté de Liechtenstein concernant la coopération dans le cadre des systèmes d’information suisses sur les empreintes digitales et les profils d’ADN a été adopté par les chambres.

Accord sur les systèmes d’information suisses avec le Liechtenstein