Die kleine Kammer befasste sich als Zweitrat mit der Totalrevision des Gesetzes über Anlagefonds. Sie schloss sich weitgehend den Entscheiden des Nationalrats an. Sie strich jedoch – wie beim Bankengesetz – die von der grossen Kammer eingeführte Erschwerung der Rechtshilfe wieder. Die wenigen Differenzen zwischen den beiden Räten waren rasch bereinigt, und das Gesetz konnte auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt werden. Ob es mit dieser Deregulierung gelingen wird, den schweizerischen Finanzplatz gegenüber Luxemburg wieder attraktiver zu machen, schien allerdings fraglich. Die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion für eine steuerliche Entlastung der Anlagefonds fand – gegen den Widerstand von Bundesrat Stich – auch im Ständerat Zustimmung.
Totalrevision Anlagefonds (BRG 92.082)- Schlagworte
- Datum
- 18. März 1994
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 92.082
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 1994, S. 350 ff.
- AB NR, 1994, S. 666
- AB SR, 1994, S. 30
- AB SR, 1994. S. 17 ff.
- AB SR, 1994. S. 308
- AB SR, 1994. S. 375
- BBl, 1994, II, S. 297 ff.
- SHZ, 7.4.94; NZZ, 22.10., 1.12. und 23.12.94.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 04.03.2020
Aktualisiert am 04.03.2020