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Im Oktober 2020 wurde der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung des indirekten Gegenvorschlags zur Organspende-Initiative, welche vom 13. September bis zum 13. Dezember 2019 gedauert hatte, veröffentlicht. Insgesamt hatten 81 Akteurinnen und Akteure Stellung genommen, wobei sich mit 53 von ihnen ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden vollumfänglich oder grundsätzlich zustimmend zum Gegenvorschlag aussprachen. Zu ihnen gehörten 21 Kantone, die beiden Parteien GLP und GPS sowie dreissig Organisationen, darunter auch Swisstransplant, eine Unterstützerin der Volksinitiative. Explizit abgelehnt wurde die Vorlage von 16 Vernehmlassungsteilnehmenden. Als Gründe für die ablehnende Haltung wurden die Befürwortung der Volksinitiative (JU), des Erklärungsmodells (LU, CVP, EVP, CBCES, EKS, MERH_UZH, NEK) oder der parlamentarischen Initiative Nantermod (fdp, VS; pa.Iv. 18.443; FDP), aber auch die zu enge Zustimmungslösung (ÄPOL) und der Wunsch nach Beibehaltung der aktuell gültigen erweiterten Zustimmungslösung (HGS) aufgeführt. Weitere Argumente gegen den indirekten Gegenvorschlag liessen sich auf ethische Bedenken (SH, HLI, MIGUNIBE, SPO) oder auf die Forderung zurückführen, dass die Vorlage Teil eines Gesamtprojekts zur Einwilligung in der Gesundheits- und Humanforschung sein sollte (Privatim). Weder eine zustimmende noch eine ablehnende Haltung nahmen aus diversen Gründen zehn Vernehmlassungsteilnehmende ein (BL, TG, iEH2, SPS, BDP, SVP, GDK, insieme, SBK und SGG). Der SAV, santésuissse und der SSV verzichteten auf eine Stellungnahme.

Positiv aufgenommen wurde von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die geplante Einbindung der Angehörigen. In diesem Zusammenhang kam denn auch mehrfach die Forderung auf, dass eine Organentnahme nur zulässig sein soll, wenn die Angehörigen erreicht werden können. Auch die gesetzliche Verankerung eines Registers wurde grösstenteils befürwortet, wobei verschiedene Änderungsvorschläge eingingen. Einer von ihnen bestand darin, dass neben der Dokumentation des Widerspruchs auch eine Zustimmung festgehalten werden können sollte. Von verschiedenen Seiten wurde zudem der Wunsch geäussert, dass der Stiftung Swisstransplant die Registerführung zukommen soll, weil sie bereits über ein Register verfüge. Ferner wurde der Information der Bevölkerung über das Widerspruchsmodell ein hoher Stellenwert beigemessen.

Organspende-Initiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 20.090)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Um zu verhindern, dass die seit dem 13. März 2020 vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, die sich direkt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung stützen, welcher der Regierung das befristete Erlassen von Verordnungen und Verfügungen als Reaktion auf schwere Störungen der öffentlichen Ordnung erlaubt, nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft treten, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft über die Rechtsgrundlagen dieser Verordnungen. Seit April 2020 hatten die Bundeskanzlei und das EJPD dieses dringliche Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie, kurz Covid-19-Gesetz, erarbeitet. Dieses soll den Bundesrat dazu befähigen, auch künftig entsprechende erforderliche Massnahmen weiterzuführen und anzupassen.

Zwischen dem 19. Juni 2020 und dem 10. Juli 2020 wurde der Gesetzesentwurf in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt, in welcher über 1'000 Stellungnahmen eingingen. Der Grossteil der Stellungnehmenden waren Privatpersonen, die der Vorlage argwöhnisch gegenüberstanden. Bei den Kantonen stiess das Gesetz auf grössere Zustimmung, wobei alle von ihnen Änderungsvorschläge oder Kommentare einbrachten. 14 Kantone (ZH, BE, LU, OW, NW, GL, FR, SO, SH, AI, SG, GR, TG und GE) sprachen sich grundsätzlich für den Entwurf aus, da sie die Existenz einer rechtlichen Basis für das Weiterverfolgen der durch den Bundesrat getroffenen Massnahmen als eine Notwendigkeit erachteten. Weder eine ausdrückliche Zustimmung noch eine Ablehnung erfuhr die Vorlage von Seiten weiterer elf Kantone (UR, ZG, BS, BL, AR, AG, TI, VD, VS, NE und JU). Der Kanton Schwyz und die KdK sahen explizit von einer Stellungnahme ab. Letztere wird ihre Meinung aller Voraussicht nach zu einem späteren Zeitpunkt einbringen. Bei den Parteien stiess der Gesetzesentwurf auf unterschiedlich grosse Unterstützung. Während ihm die CVP und EVP bedingungslos zustimmten, knüpften die GLP, die Grünen und die EDU ihre Zustimmung an Vorbehalte. Gegen die Vorlage in der vorliegenden Form sprachen sich FDP.Liberale, SP und SVP aus. Die BDP, Ensemble à Gauche, die Lega und die PdA verzichteten trotz Einladung auf eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Von den 60 Organisationen, die am Vernehmlassungsverfahren teilnahmen, unterstützten 27 das Vorhaben, 33 stimmten ihm zwar nicht explizit zu, lehnten es aber auch nicht ausdrücklich ab – keine einzige stellte sich somit ausdrücklich dagegen.

Am 12. August 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Gesetzesentwurf, nachdem er als Reaktion auf die Vernehmlassungsantworten einige Änderungen am Vorentwurf vorgenommen hatte – namentlich die Aufnahme des «generellen und verbindlichen Einbezug[s] der Kantone» und die vollständige Überarbeitung der Bestimmungen zum Gesundheitswesen, dem Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz sowie dem Kulturbereich. Der Gesetzesentwurf besteht insgesamt aus 14 Artikeln, welche die Befugnisse der Landesregierung im Umgang mit der Covid-19-Epidemie insbesondere bezüglich der Eindämmung der Auswirkungen auf die Gesellschaft, Wirtschaft und die Behörden festlegen. Er betrifft überdies auch den Ausländerinnen-, Ausländer- und Asylbereich, die Entschädigung bei Erwerbsausfall, die Arbeitslosenversicherung sowie «justizielle, verfahrensrechtliche, gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Massnahmen». Zudem wurde vorgesehen, dass das Gesetz lediglich bis Ende 2021, anstatt wie ursprünglich geplant bis Ende 2022, befristet werden soll. Für Bestimmungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung wurde jedoch eine Befristung bis Ende 2022 festgehalten.

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; BRG 20.058)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Nach einer Vorbereitungsphase für eine Kandidatur für Olympia 2026 im Graubünden von knapp einem Jahr stand im Februar 2017 der Bündner Volksentscheid zum Kredit von CHF 25 Mio. zur Ausarbeitung einer Olympia-Kandidatur an.
Die Befürwortenden und die Gegnerschaft der Bündner Kandidatur führten einen Abstimmungskampf mit äusserst ungewissem Ende – wie die Medien betonten –, nachdem eine Kandidatur für Olympia 2022 erst wenige Jahre zuvor trotz gross angelegter Pro-Kampagne an der Urne gescheitert war. Die Voraussetzungen für eine Olympia-Kandidatur hätten sich in den vergangenen Jahren mit der neuen Olympischen Agenda 2020 des IOK jedoch geändert, argumentierten die Befürwortenden – allen voran Mitinitiant des Projekts Andreas Wieland, welcher versicherte, dass das Bündner Konzept diesen neuen Forderungen weitgehend entspreche. Die Befürwortenden sahen in Bündner Winterspielen im Sinne einer gross angelegten Standortförderung die Chance, den Tourismus und die Wirtschaft des Kantons anzukurbeln, nachdem sich Letztere seit 2013 massiv verschlechtert habe. Wie der Volkswirtschaftsdirektor des Kantons, Jon Domenic Parolini (GR, bdp), vor der Abstimmung befand, stünden die Chancen für eine Annahme in den touristischen Regionen des Kantons grundsätzlich gut. Die weniger touristischen Ortschaften wie das Rheintal müssten jedoch noch stärker für die Vorteile des Vorhabens sensibilisiert werden, so seine Einschätzung. Zu den organisierten Befürwortenden gehörten unter anderem die bürgerlichen Parteien, die Bündner Wirtschafts- und Tourismusverbände sowie die Ostschweizer Regierungskonferenz.
Die Kontrahenten des Vorhabens – bestehend aus dem Komitee «Olympiakritisches Graubünden» sowie aus den linken Parteien und den Umweltverbänden – sahen in einer Volksabstimmung so kurz nach dem letzten Volksnein eine «Zwängerei». Gemäss Jon Pult (GR, sp), dem prominentesten Gegner des Olympiavorhabens, bestehe in der Bevölkerung grosser Unmut über diese erneute Abstimmung. Auch der enge Zeitplan – welcher sich nach dem Vorverschieben der Volksabstimmung auf Wunsch von Swiss Olympics noch verdichtet hatte – bot Stoff für Kritik: Die transparente Auflistung der genauen Kosten sei damit nicht möglich und der Bevölkerung werde so die «Katze im Sack» verkauft, so Sylvia Semadeni (GR, sp) im Gespräch mit der LZ. Weiter gab die Kontra-Seite zu bedenken, dass der Gigantismus mit der «Pseudoreform-Agenda 2020» (NZZ) nicht wesentlich verhindert werde, es handle sich dabei vielmehr um eine «Imageübung» (AZ) des IOK. Auch dass die Winterspiele den gewünschten grossen Profit für alle abwerfen werden, bezweifelte Pult; viel wahrscheinlicher sei es, dass sie nichts als hohe Defizite für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hinterliessen und kurze wirtschaftliche «Strohfeuer» (WW, LZ) die bestehenden wirtschaftlichen Probleme nicht nachhaltig würden lösen können.

Am 12. Februar 2017 erlosch «Graubündens Olympia-Flämmchen» (NZZ) schliesslich vollständig. Die Stimmbevölkerung lehnte die Vorlage an der Urne mit einem Nein-Stimmenanteil von 60.1 Prozent und einer Stimmbeteiligung von 50.1 Prozent ab und zeigte damit, dass sich die Haltung gegenüber den Olympischen Spielen seit dem Volksnein 2013 nicht grundlegend verändert hatte. Die Angst vor einem Finanzdesaster, Gigantismus und Fremdbestimmung überwogen noch immer, war sich die Presse einig. Das klare Nein sei nicht zuletzt einerseits auf das bevölkerungsstarke Chur und andererseits auf die möglichen Host-Citys und Tourismus Hotspots St. Moritz, Arosa und Davos zurückzuführen, welche entgegen den Erwartungen der Befürwortenden den Kredit für die Ausarbeitung von Winterspielen in ihrem Kanton ablehnten. Im Rennen um die schweizerischen Olympischen Spiele 2026 verblieb damit nur noch die Walliser Kandidatur.

Kandidatur für Olympia 2026 in Graubünden
Dossier: Olympiakandidaturen

Knapp zwei Jahre nach der Ablehnung der Bündner Olympia-Kandidatur 2022 durch das Stimmvolk Graubündens wagte der Regierungsrat mit einer positiven Antwort auf einen Auftrag Cavegn (cvp) für die Unterstützung einer Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2026 im August 2015 einen erneuten Anlauf. Dieser Prozess war von den drei Bündner Wirtschaftsdachverbänden und Hotelleriesuisse Graubünden angestossen und unterstützt worden. Die Begründung: Die wirtschaftliche Situation im Kanton Graubünden habe sich seit 2013 stark verschlechtert, in einzelnen Tälern sei die Situation gar «alarmierend». Schweizerische Olympische Winterspiele könnten dieser Problematik Abhilfe verschaffen und der Wirtschaft sowie dem Tourismus den notwendigen Schub verleihen. Nach der positiven Reaktion der Kantonsregierung und deren Antrag auf Annahme überwies das Kantonsparlament den Auftrag in der Wintersession 2015 und gab damit das «definitive Startsignal» (NZZ) zur Ausarbeitung einer Kandidatur des Kantons Graubünden.
Wie Andreas Wieland, der Vorsteher des Projektteams, welches aus prominenten Personen aus Wirtschaft und Tourismus bestand, gegenüber der NZZ verlauten liess, liege der Schwerpunkt der Bündner Kandidatur 2026 – anders als bei der Kandidatur 2022 – stärker auf der bestehenden Infrastruktur und weniger auf Neubauten. So sollten die Winterspiele 2026 dezentral und verteilt über die Bergregionen des Kantons Graubünden, aber auch in der restlichen Schweiz mit einer modernen High-Tech-Übertragung stattfinden. Der Schneesport solle im Bündnerland und der Hallensport vorwiegend in Zürich ausgetragen werden, so der Plan.

Neben der Zustimmung der Bündner Wirtschafts-, Tourismus- und bürgerlichen Politikkreise zu potenziellen Olympischen Spielen 2026 wurden auch kritische Stimmen zu einer möglichen Bündner Kandidatur laut. Diese stammten vorwiegend aus den Reihen der linken Parteien sowie des Komitees «Olympiakritisches Graubünden», welche sich bereits beim Vorgängerprojekt zwei Jahre zuvor gegen eine Kandidatur gewehrt hatten. «Milliardeninvestitionen in den übersättigten Wintertourismus» (NZZ) sowie der den Winterspielen vorauseilende Ruf des Gigantismus seien im Ostschweizer Kanton deutlich fehl am Platz und brächten nachhaltig keinen Profit ein, lautete das Argument. Während die SP dem Vorhaben nicht vollständig ablehnend gegenüberstand, zeigte sich die Partei doch besorgt über die starke Kostenunsicherheit. Wie SP-Grossrat Jon Pult im Gespräch mit der Südostschweiz postulierte, leide die Glaubwürdigkeit der Diskussion zu den Olympischen Spielen stark unter dem Fakt, dass die «gleichen Repräsentanten, die vor wenigen Jahren gesagt haben, dass die damalige Bündner Kandidatur sehr gut sei, alle profitieren würde, sauber sei, nachhaltig und umweltbewusst» jetzt sagten, dass die neue Kandidatur «ganz anders» sei.

Im Oktober 2016 erhielt der Kanton Graubünden schliesslich eine Absage des Wunsch-Parnerstandorts Zürich: Die Stadt werde keine weitreichenden Garantien übernehmen, sich nicht als Host City zur Verfügung stellen, nicht im OK mitwirken und auch keine neue Infrastruktur für die Olympischen Spiele schaffen, so die Position der Zürcher Stadtregierung. Sie sei allerdings offen dafür, die Eröffnungs- und Schlusszeremonie und auch die Medaillenübergaben vor dem Panorama der Stadt Zürich abzuhalten – gegebenenfalls gegen eine Entschädigung.
Anfang Dezember 2016 verkündete der Bundesrat, dass er eine Schweizer Olympia-Kandidatur begrüsse, und zeigte sich grundsätzlich bereit, diese auch finanziell zu unterstützen. Noch im selben Monat hiess der Bündner Grossrat eine Regierungsbotschaft für den Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 25 Mio. mit 97 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. Von dem für die Kandidaturphase des Bündner Projekts bis zur Vergabe des Standorts der Olympiade 2026 durch das Internationale Olympische Komitee im Herbst 2019 vorgesehenen Verpflichtungskredit würde der Kanton Graubünden jedoch maximal CHF 9 Mio. übernehmen müssen, für den restlichen Betrag würden der Bund und Swiss Olympic je zur Hälfte aufkommen, führte die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben in ihrer Medienmitteilung auf. Das letzte Wort bezüglich der Finanzierungsfrage und somit auch zur Kandidatur werde Mitte Februar 2017 das Bündner Stimmvolk haben, so die NZZ.

Parallel zu diesen Entwicklungen prüfte der Schweizerische Sport- und Olympiadachverband Swiss Olympics auf nationaler Ebene verschiedene Voraussetzungen, welche Veranstaltende von schweizerischen Olympischen Spielen erfüllen müssten. Neben dem Bündner Projekt standen auch ein Walliser und ein Berner Projekt für Olympische Spiele 2026 zur Diskussion, zudem hatte auch die Genferseeregion bereits Interesse an einer Kandidatur bekundet.

Kandidatur für Olympia 2026 in Graubünden
Dossier: Olympiakandidaturen

Angesichts des von vier Schweizer Regionen und Kantonen geäusserten Interesses an einer Kandidatur für die Olympischen Spiele 2026 in der Schweiz fand am 11. März 2016 eine ausserordentliche Versammlung des Schweizerischen Sport- und Olympiadachverbands Swiss Olympics statt. Das Parlament des Verbands (das sogenannte «Sportparlament») – bestehend aus Delegierten der olympischen Verbände der Schweiz – entschied, eine Schweizer Kandidatur unter zwei Hauptbedingungen zu unterstützen: Erstens müsse insbesondere die Austragungsregion, aber auch die restliche Schweiz vom Projekt profitieren können und zweitens müsse die Kandidatur so attraktiv und überzeugend sein, dass sie bei der Abstimmung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) im Herbst 2019 die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen könne. Darüber hinaus gab das Sportparlament weitere zu erfüllende Rahmenbedingungen vor: Die Kandidatur solle die Unterstützung von Politik, Wirtschaft und Tourismus der Schweiz hinter sich vereinen, verschiedensten Umweltaspekten Rechnung tragen und als «Motor für eine Revitalisierung des Wintersports» dienen, wie es die Zeitung «Südostschweiz» formulierte. Für den Projektierungsprozess sprach das Sportparlament ein Budget von CHF 1 Mio. verteilt über vier Jahre und legte zudem einen eher straffen Zeitplan fest: Bis Ende 2016 müssten die jeweiligen Kandidaturen ein Bewerbungsdossier einreichen, zudem müssten bis zum darauffolgenden Frühling in allen an einer Kandidatur interessierten Kantonen Volksabstimmungen abgehalten werden, damit im Herbst 2017 ein Schweizer Kandidat für die Olympischen Spiele 2026 gewählt und aufgestellt werden könne. Für eine solche Wahl müssten aber sämtliche Bedingungen erfüllt sein, betonte Swiss Olympic.

Neben den drei Schweizer Kantonen Graubünden, Wallis und Bern und der Genferseeregion, die sich allesamt eine Olympiakandidatur vorstellen konnten, zeigten sich sowohl Teile der Politik als auch Vertretende aus den Reihen der Wirtschaftsverbände sowie der Sport- und Tourismusbranche erfreut über diesen positiven Grundsatzentscheid von Swiss Olympic. Auch der Bundesrat hatte sich für die Austragung der Olympischen Winterspiele 2016 in der Schweiz ausgesprochen. Gemäss dem obersten «Schweizer Sportler» (Südostschweiz), Guy Parmelin, welcher mit einer Grussbotschaft die Sitzung des Sportparlaments eröffnete, stellten die Olympischen Spiele eine grosse Chance dar, die Schweiz auf der internationalen Bühne zu präsentieren. Dem stimmte auch Jörg Schild als Präsident von Swiss Olympic zu; die Schweiz sei mit ihren Bergen und einer langen Wintersport-Tradition eine exzellente Kandidatin zur Ausrichtung dieses vierjährlichen Sportfests. Es handle sich darüber hinaus um eine «grosse Chance für die Schweiz, der Welt zu beweisen, dass ökologische und finanziell tragbare Spiele möglich seien», so Schild gegenüber der Südostschweiz.
Es gelte allerdings zu beachten, dass die grösste Hürde für die Ausrichtung einer Winterolympiade in der Schweiz wohl in deren Finanzierung liege, warf Sportminister Parmelin im Nachgang der Session des Sportparlaments trotz seiner Freude über den positiven Entschluss ein. Diese könnte insbesondere zum Problem werden, da die ein Jahr nach den Winterspielen angedachte Landesausstellung 2027 in der Bodenseeregion mit der Olympiade um die Gelder konkurrenzieren könnte. Es handle sich um «zwei sehr teure Anlässe in kurzer Zeit», was die finanzielle Unterstützung beider Vorhaben vonseiten des Bundes politisch sehr unwahrscheinlich mache, so der Bundesrat.

Kritische Stimmen gegenüber einer Schweizer Kandidatur für die Olympischen Spiele wurden zudem aus Wissenschaftskreisen laut. Das Risiko von chancenlosen Kandidaturen sei auch bei diesem Anlauf gross, fand der emeritierte Professor für Freizeit und Tourismus, Hansruedi Müller: Die Schweiz habe bereits ausreichend Erfahrungen mit «kläglich gescheiterten Kandidaturen» gemacht, postulierte er im Gespräch mit der BZ. Auf zwei Austragungen der Olympischen Spiele, welche in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts in der Schweiz stattgefunden hatten, folgten 13 erfolglose Bewerbungen. Nicht wenige Male scheiterte der Traum des erneuten Entfachens des olympischen Feuers in der Schweiz an der Stimmbevölkerung. Dies sei auf das zunehmende Imageproblem der Olympischen Spiele zurückzuführen, fand Jean-Loup Chappelet, Professor für Public Management an der UNIL: Sie gälten als zu teuer und zu elitär. Dazu kämen viele negative Schlagzeilen, unter anderem bezüglich des Gigantismus der Spiele in Sotschi und Peking, Menschenrechtsverletzungen sowie verheerenden Umweltschäden. Infolge der Neuerungen im Rahmen der Reformagenda 2020 des IOC, welche angestossen worden sei, um dieser international beobachteten Entwicklung entgegenzuwirken, seien Kandidierende aus kleineren Ländern, welche sich vom Gigantismus lossagen und auf Nachhaltigkeit setzten, jedoch geradezu erwünscht, hielt Swiss Olympics-Präsident Jörg Schild dagegen.

Gemäss einer repräsentativen Umfrage des Forschungsinstituts Demoscope im Sommer 2016 befürwortete eine Mehrheit von 57 Prozent der Schweizer Bevölkerung generell eine Schweizer Kandidatur für die Olympischen Spiele 2026. Allerdings war ein ähnlicher Anteil der Befragten auch der Meinung, dass die Kosten den Nutzen überwögen. Drei von vier Befragten erwarteten aber einen positiven Effekt auf die Schweizer Tourismusindustrie, so die NZZ. Diese hohen Zustimmungswerte, welche sich vor allem im Mittelland und der Nordwestschweiz zeigten, zeugten von ausgeprägter «innerhelvetischer Solidarität mit Tourismusregionen», schrieb die Südostschweiz. Die Umfrage von Demoscope fragte auch nach dem präferierten Projekt, wobei die Bündner Kandidatur wegen ihres dezentralen Charakters deutlich die Nase vorn hatte. Knapp jede fünfte befragte Person bevorzugte diese gegenüber den Westschweizer Kandidaturen, bei den Befragten aus der Ostschweiz war es sogar jede Vierte.

Kandidaturen für die Olympischen Spiele 2026 in der Schweiz
Dossier: Olympiakandidaturen

Sport verbindet, und zwar im Jahr der Olympischen Winterspiele in Sotschi die Rätoromanen mit dem Rest der Welt. Die beachtlichen Leistungen der Athletinnen und Athleten rätoromanischer Muttersprache, allen voran Doppel-Goldmedalliengewinner Dario Cologna, gefolgt von Kombinationssieger Sandro Viletta und den beiden Silbermedaillengewinnern Selina Gasparin und Nevin Galmarini, fanden auf internationaler Plattform nicht nur die verdiente sportliche Anerkennung, sondern förderten darüber hinaus breites Interesse an der rätoromanischen Sprache und Kultur zu Tage. Urs Gadruvi, Generalsekretär der Lia Rumantscha, berichtete von Mitarbeitenden der Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR), die mehr damit beschäftigt waren, Interviews zu ihrer Herkunft zu geben als selber Interviews zu führen.

Athletinnen und Athleten rätoromanischer Muttersprache

Die Olympiakandidatur Graubünden 2022 hatte im Vorjahr erste entscheidende Hürden genommen und im Dezember das Graubündner Parlament passiert. Die bürgerlichen Parteien hatten sich durchsetzen können und gegen die Ratslinke die nötige Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes angenommen und der Stimmbevölkerung zur Annahme empfohlen. Die Bündner Stimmberechtigten wurden am 3. März des Berichtsjahres an die Urnen gebeten, um über das Geschäft und letztlich die Kandidatur zu befinden. Daneben hatte der Bundesrat im Vorjahr seine Botschaft zur finanziellen Unterstützung der Olympiakandidatur verabschiedet. Die Landesregierung beantragte dafür einen Verpflichtungskredit von CHF 30 Mio. Mit einem zweiten Verpflichtungskredit über CHF 1 Mia. sollte – im Falle eines Zuschlags durch das Internationale Olympische Komitee (IOC) – eine allfällige Deckungslücke des Durchführungsbudgets finanziert werden. Das Bundesratsgeschäft blieb vorerst hängig, da das nationale Parlament mit den Beratungen abwarten wollte, bis die Graubündner Stimmbürgerschaft ihre Absicht an der Urne äussern konnte. Zwar hatte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates Anhörungen durchgeführt, unter anderem mit dem Verein XXIV. Olympische Winterspiele Graubünden 2022, dem Komitee Olympiakritisches Graubünden, mit verschiedenen Naturschutzorganisationen und dem SAC sowie unabhängigen Experten und René Fasel als Vertreter des Internationalen Olympischen Komitees. Sie wollte jedoch dem Entscheid des Kantons Graubünden nicht vorgreifen oder diesen womöglich gar beeinflussen. Damit lag der Fokus auf den Vorgängen in Graubünden, wobei sich Befürworter und Gegner der Spiele je in Komitees organisiert hatten und Anfang 2013 den Abstimmungskampf lostraten. Befürchtungen über ein finanzielles Fiasko seitens der Gegner standen den euphorischen Hoffnungen der Befürworter auf eine erneuerte Infrastruktur, einen Tourismusboom und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gegenüber. Den Anfang machten am 3. Januar die Befürworter des Projekts mit einem Mediengespräch. Touristiker lobten die weltweite Präsentationsplattform, Bergbahnbetreiber und Hoteliers bewarben die positiven Einflüsse auch nach den Spielen und für die Sommersaison und diverse Politiker sicherten die Machbarkeit zu und versprachen sich positive Entwicklungen für Verkehr und Marketing des Kantons. Unverhofften Support erhielten die Olympiabefürworter aus dem Ausland: Eine Gruppe britischer Parlamentarier, selbst Skifahrer, empfahl den Bündnern ein Ja zur Olympiakandidatur. Bald wurden auch die ersten Parteiparolen gefasst: Die Junge CVP stand hinter dem Projekt, wie auch die Mutterpartei, jedoch unter Vorbehalt einer positiven Beurteilung des Konzeptes durch das IOC. Ebenfalls für eine Kandidatur sprachen sich die FDP, die BDP, die SVP, die Junge SVP und die EDU aus. Dagegen waren seit jeher die SP und die Grünen sowie später auch die Grünliberalen. Die Bündner SAC-Sektion sprach sich nur unter Vorbehalten für das Vorhaben aus.

Mitte Januar, und damit weniger als zwei Monate vor der kantonalen Abstimmung, konstituierte sich im Oberengadin ein weiteres Unterstützungskomitee. „OlympJa Oberengadin“ wurde aus bürgerlichen Politikern, Vertretern aus Handels- und Gewerbevereinen und der Hotelleriebranche, den Skivereinen sowie den Oberengadiner Grossräten zusammengesetzt. Der grosse Antrieb dieser Gruppe war die Idee, den Tourismus anzukurbeln. Dafür wurde die Kandidatur als besonders umweltverträglich beworben, als gute Werbeplattform gepriesen sowie als wirtschaftlich interessant für die Region betitelt. Ebenfalls Mitte Januar setzte die Graubündner Regierung ein starkes Zeichen: In einer Pressekonferenz traten alle fünf Regierungsmitglieder gemeinsam für die Olympiakandidatur ein. “Eine Kandidatur stellt für Graubünden eine einmalige Chance dar, sich einem weltweiten Publikum als sympathischer Gastgeber zu präsentieren“, so Regierungspräsident Trachsel (bdp), der damit ebenfalls die touristische Wirkung unterstrich. Trotz dieses geschlossenen Auftritts haftete dem Anlass ein fahler Beigeschmack an. Martin Jäger, SP-Regierungsrat, spielte seine Rolle contre cœur und fügte sich im Sinne des Kollegialitätsprinzips der Zustimmung der Kantonsregierung. Jäger selbst hatte als Grossrat im Vorfeld der letzten Olympiaabstimmung 1980 an vorderster Front gegen eine Kandidatur geweibelt. Die SP liess dies nicht unkommentiert und kritisierte den geschlossenen Auftritt der Regierung. Man mache aus der Abstimmung eine Schicksalsabstimmung für die Zukunft des Kantons und die Verpflichtung Jägers, am Podium mitzumachen sei unverhältnismässig und schlechter politischer Stil, so das Empfinden des Parteipräsidenten Jon Pult. Kurz darauf lancierten auch die Gegner der Olympiakandidatur ihren Abstimmungskampf. Unermüdlich warnte das Gegnerkomitee „Olympiakritisches Graubünden“ unter der Leitung von SP-Nationalrätin Silva Semadeni vor dieser „Megaveranstaltung, die nicht in Bergtäler passt“. Zusätzlich wurde immer wieder die Kostenfrage gestellt und darauf hingewiesen, dass die Steuerzahler schliesslich zur Kasse gebeten würden, wohingegen nur wenige von den Spielen profitierten. Sekundiert wurde die Nationalrätin von Bruno Stephan Weiler von der Alpenschutzkommission Cipra International, sowie SP- und Juso-Vertretern.

Der Abstimmungskampf gestaltete sich schliesslich sehr abwechslungsreich und war durch zahlreiche Schlagabtausche geprägt. Mit die grössten Auseinandersetzungen ergaben sich um eine Nachhaltigkeitsstrategie der Olympiapromotoren. Die NIV-Charta, „Nachhaltigkeit, Innovation, Vermächtnis“, sollte als selbstgegebener Leitfaden die Organisation der Spiele prägen, wurde von Beginn weg kommuniziert. Die Sorge der Gegner, das Projekt sei zu kostspielig und nicht nachhaltig, sollte damit zerstreut werden. Doch jede Aktion des Unterstützerkomitees rief auch Gegner auf den Plan, welche unter anderem die NIV-Charta als vorgeschobenes, leeres Propagandamittel bezeichneten. Ebenso sollten Studien von beiden Seiten belegen, dass das Olympiaprojekt positive, oder eben auch negative Auswirkungen für den Kanton hätte. Ende Januar erhielt die „OlympJa“-Bewegung Zulauf: Auch im Prättigau versammelten sich Olympia-Befürworter in einer entsprechenden Sektion. Auch hier waren es vorwiegend bürgerliche Politiker, welche mit Informationsanlässen die Gunst der Einwohner suchten.

Einen Dämpfer, welcher den Olympiagegnern in die Karten spielte, erlitt die Olympiakampagne Ende Januar. Es wurde bekannt, dass Bund und der Kanton Graubünden keine Einigung über eine Defizitgarantie erzielen konnten, respektive dass die Finanzkommission des Nationalrates forderte, die Verluste müssten mit kantonalen Mitteln aufgewogen werden. Letztlich ging es um eine Summe von über CHF 1 Mia. Vor solchen Szenarien hatten die Olympiagegner wiederholt gewarnt. Tatsächlich lag es schliesslich in der Hand der Bundesparlamentarier, über die Angelegenheit zu befinden. Derweil wuchs in Chur die Einsicht: Wenn der Bund keine Defizitgarantie abgebe, würde dies „Abbruch der Übung“ bedeuten, so Regierungsrätin Janom Steiner (bdp). Dies war indes bereits gewiss, hatte doch der Grosse Rat schon früh und einstimmig beschlossen, dass der Kanton keine Defizitgarantie übernehmen werde. Die oberste Olympiagegnerin und Nationalrätin Semadeni (sp, GR) hatte bereits Ende 2012 in einer Interpellation beim Bundesrat nachgefragt, wer die Kostenüberschreitungen zu tragen hätte, falls Graubünden die Spiele erhielte. Dabei ging es um den Restbetrag über CHF 300 Mio., welcher in den damals geltenden Budgets vorerst als ungedeckt ausgewiesen wurde. Die wechselnde Stimmung liess jedoch auch das Kandidaturkomitee „Graubünden 2022“ nicht ruhen. Genau einen Monat vor dem Urnengang gab man bekannt, das Konzept revidiert zu haben, wobei fast CHF 380 Mio. eingespart werden konnten. Diese Einsparung bedeutete zugleich die Deckung des prognostizierten Defizits von rund CHF 300 Mio. Die revidierte Fassung des Budgets schien einige Vorbehalte zerstreuen zu können, war doch damit eine der zentralen Fragen – wer ein Defizit tragen müsste – vorerst vom Tisch. Die Gegner liessen jedoch sogleich ausrichten, dass die Änderungen lediglich auf Buchhaltertricks und Budgetkosmetik beruhten. Die Verunsicherung über die Defizitgarantie beschäftigte bis zur Abstimmung alle Beteiligten. Sportminister Maurer sicherte dafür Bundesmittel zu, wurde dann aber von der Finanzkommission zurückgepfiffen, sie pochte darauf, dass der Kanton ein Defizit trage. Die Grüne Partei reagierte ebenfalls und kündigte bei einem allfälligen Beschluss, Bundesgelder zur Deckung eines Defizits einzusetzen, ein Referendum an. Knapp zwei Wochen vor der Abstimmung publizierte die Zeitung Südostschweiz eine Umfrage: zu diesem Zeitpunkt hätten 45% die Olympiakandidatur abgelehnt, 42% hätten sie gutgeheissen und 9% waren noch nicht entschieden. Damit zeigte sich in Zahlen, was sich seit Jahresbeginn abgezeichnet hatte: es würde knapp werden.

Am 3. März brachten die Stimmberechtigten des Kantons Graubünden mit 52,7% Nein-Stimmen die Kandidaturbestrebungen an der Urne zu Fall. In St. Moritz (61% Ja-Stimmen) und Davos (56,2% Ja-Stimmen) wurde die Kandidatur jeweils deutlich angenommen, so dass in den möglichen Austragungsorten nach Bekanntwerden des Kantonsresultates Ernüchterung herrschte. Ausschlaggebend war die negative Haltung im Unterland und in jenen Regionen, welche in der Kandidatur nicht berücksichtigt worden waren. Die Abfuhr hatte Auswirkungen bis nach Bundesbern, wo man einerseits Bedauern äusserte und eine Fehlersuche forderte, andererseits auch zukunftsgerichtet sinnierte: Die Grünen wollten den Bundesrat beauftragen, mit dem Internationalen Olympischen Komitee neue Konzepte zu beraten. Nach der letzten Abstimmung über eine Bündner Olympiakandidatur 1980 überwog also auch 2013 die Ablehnung gegen Olympische Spiele im Bergkanton. Mit dem Urnenentscheid Graubündens waren auch die Geschäfte in Bern erledigt: Die Diskussionen über den Kandidaturbeitrag von CHF 30 Mio. und die Defizitgarantie über CHF 1 Mia. wurden nach dem Nein hinfällig und mit den Nichteintretensvoten in beiden Räten wurde die Kampagne „Olympia 2022 in der Schweiz“ endgültig abgeschlossen.

Olympische Winterspiele 2022 (BRG 12.091)
Dossier: Olympiakandidaturen

Die Kandidatur für olympische Winterspiele im Jahr 2022 in der Schweiz nahm im Berichtsjahr klare Züge an. Mit dem Programm „Graubünden 2022“ bereitete der gleichnamige Verein eine konkurrenzfähige Kandidatur vor, welche den vergangenen olympischen Wettbewerben sportlich in keiner Hinsicht unterlegen sein sollte, jedoch dem zunehmenden Gigantismus Einhalt gebieten wollte. Die Winterspiele der XXIV. Olympiade sollten an den Standorten Davos und St. Moritz stattfinden, so die Vision zahlreicher Mitstreiter unter der Führung von Präsident und Ex-Nationalrat Tarzisius Caviezel und Direktor Gian Gilli. Die Kandidatur sollte je zu einem Drittel durch den Bund, durch die Kantone und Gemeinden sowie durch die Schweizer Privatwirtschaft finanziert werden. Ende Mai wurde das Konzept im Sportparlament von Swissolympic besprochen und mit 76:0 Stimmen gutgeheissen. Später sollten die Bündner Kantonsbevölkerung und die Einwohnerinnen und Einwohner von Davos und St. Moritz zum Thema abstimmen. Im Juli wurde bekannt, dass die Investitionskosten für eine erfolgreiche Durchführung der Spiele auf rund 1.5 Mia. CHF geschätzt wurden, die Gesamtkosten wurden auf 2.8 Mia. CHF geschätzt. Allein das Kandidaturbudget sollte gut 60 Mio. CHF verschlingen, wesentlich mehr als vorerst angenommen. Der Bund müsste vom ganzen Budget gut 1.3 Mia. CHF übernehmen. Diese hohen Kosten waren ein Grund für die skeptische Haltung, welche trotz aller Euphorie immer wieder spürbar wurde. Zudem waren in der jüngeren Vergangenheit zwei Kandidaturprojekte für 1988 in Chur und 2010 in Bern an der Urne recht deutlich verworfen worden (77% Nein für Chur und 78% Nein für Bern). Ob eine Bündner Kandidatur vom Volk goutiert würde, war alles andere als klar. Die Kandidatur von Sion 2006 wurde zwar damals von der Bevölkerung unterstützt, wurde aber vom Internationalen Olympischen Komitee bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Der Bündner Regierungsrat hatte sich Anfang September mit einer Botschaft an das Kantonsparlament gerichtet. Die Bündner Regierung stellte sich hinter die Kandidatur. In der Botschaft wurden konkrete Angaben über Investitionsprojekte im Kanton gemacht. Auch der Termin für die kantonale Abstimmung wurde fixiert: Am 3. März 2013 sollen sich die Bündnerinnen und Bündner an der Urne äussern. Zeitgleich wurde das Unterstützungskomitee konstituiert. Neben Persönlichkeiten aus der Sportwelt nahmen diverse Bundesparlamentarier Einsitz: Die Nationalräte Heinz Brand (svp) und Hansjörg Hassler (bdp) sowie die Ständeräte Stefan Engler (cvp) und Martin Schmid (fdp). Widerstand regte sich indes in den Reihen der SP Kantonalsektion, welche sich gegen eine Kandidatur ausgesprochen hatte. So formierte sich Anfang Oktober eine Gegenbewegung „Olympiakritisches Graubünden“, welcher Nationalrätin Semadeni (sp, GR) vorstand und die sich aus der Vereinigung Bündner Umweltorganisationen, der SP, der Juso und Verda-Grünes Graubünden zusammensetzte. Das Komitee wehrte sich gegen hohe Ausgaben, gegen ein Diktat des IOC und gegen unvorhersehbare Probleme durch den Anlass selbst. Namentlich in puncto Ausgaben spielte die schlechte finanzielle Situation Graubündens den Gegnern in die Hände – was sich als Hauptargument in deren Kampagne beobachten liess. Der Bundesrat zeigte sich Mitte Oktober einer Kandidatur positiv eingestellt und verabschiedete den Bundesbeschluss über die Beiträge des Bundes an die Winterspiele 2022. Für die Finanzierung der Kandidatur beantragte die Regierung 30 Mio. CHF. Der Kredit sollte unter der Bedingung frei gegeben werden, dass sich Graubünden und Swiss Olympic mit mindestens je 15 Mio. CHF an den Kandidaturkosten von 60 Millionen Franken beteiligen. Ein weiterer Verpflichtungskredit betraf die Durchführung der Spiele selbst. Der Bundesrat war bereit, 1 Mia. CHF der ungedeckten Kosten zu übernehmen. Eine erste Reaktionsrunde zeigte, dass die Linke und die Grünen, sowie die Christdemokraten, auch auf Bundesebene skeptisch waren. Ende Oktober zeigte eine repräsentative Umfrage, dass fast 55% der Schweizerinnen und Schweizer hinter einer Kandidatur stehen würden. Vor allem die jüngere Bevölkerung und Personen aus dem erweiterten Alpenraum stünden einer Kandidatur offen gegenüber. Fast gleichzeitig publizierte der Trägerverein eine neue Machbarkeitsstudie, welche dem Anlass eine Bruttowertschöpfung von rund 4 Mia. CHF prognostizierte. Anfang Dezember kam die Vorlage des Bündner Regierungsrates ins Parlament, wo das Projekt gegen den Widerstand der SP-Fraktion angenommen, die Defizitgarantie des Kantons allerdings gestrichen wurde. Organisation und Durchführung der Spiele seien Sache des Bundes. Gleichzeitig wurde in der Presse bekannt, dass angeblich 43% der Bündner Bevölkerung für die Kandidatur seien und ebenso viele dagegen, wobei der Rest noch unentschieden sei. Die Fronten waren also nicht nur im Parlament verhärtet. Gegen Ende Jahr zeichnete sich ab, dass ein Ja an der Abstimmung vom folgenden März 2013 alles andere als klar sei. Im Abstimmungskampf standen sich Befürchtungen über ein finanzielles Fiasko den euphorischen Hoffnungen auf eine erneuerte Infrastruktur, einen Tourismusboom und der Schaffung neuer Arbeitsplätze gegenüber.

Olympische Winterspiele 2022 (BRG 12.091)
Dossier: Olympiakandidaturen

Die Aspirationen auf eine Kandidatur der Schweiz für die Olympischen Winterspiele 2014 zerschlugen sich. Mitte Februar legten die privaten Promotoren der Variante mit Zürich als so genannter Host City , welche die Unterstützung der Kantone Schwyz und Graubünden fand, in denen die meisten Wettkämpfe hätten stattfinden sollen, dem Zürcher Regierungsrat ihr Bewerbungsdossier vor. Dieser sprach sich für eine vertiefte Prüfung des Projekts aus, welches aber bereits zu diesem Zeitpunkt im Kantonsrat auf Skepsis stiess, umso mehr, als sich die Stadt schon früher von jeglicher finanziellen Beteiligung distanziert hatte. Gleichzeitig wurde bekannt, dass auch die Gemeinde Davos (GR) eine Bewerbung ins Auge fasste. Beide Interessengruppen machten Anfang März eine entsprechende offizielle Eingabe an Swiss Olympic. Dessen Exekutivrat erteilte der Kandidatur von Davos eine klare Absage: Das Vorhaben werde weder von der Bündner Regierung unterstützt, noch entspreche es dem von Swiss Olympic vorgegebenen Profil. Das Zürcher Projekt wurde nur lau unterstützt. Das technische Dossier entsprach zwar den Anforderungen, durch wurde der ungenügende politische Sukkurs von Kanton und Stadt bemängelt, weshalb den Zürcher Promotoren diesbezüglich klare Vorgaben gemacht wurden, um eine Wiederholung des Debakels der Kandidatur „Berne 2010“ zu vermeiden. Da die Stadt Zürich ihre Haltung nicht änderte, warfen die Promotoren Mitte September das Handtuch. Der Kanton Wallis hatte bereits Ende Februar seinen Verzicht auf eine Bewerbung bekannt gegeben.

Olympische Winterspiele 2014
Dossier: Olympiakandidaturen

Das Schweizer Sportparlament, die Legislative des Dachverbands Swiss Olympic, die sich aus Delegierten der dort angeschlossenen Fachverbände zusammensetzt, fällte den Grundsatzentscheid, sich um die Austragung der olympischen Winterspiele 2014 zu bewerben. Zudem stimmte es einer Statutenänderung zu, welche die Kompetenz des Exekutivkomitees in der Olympia-Evaluation stärkt. Diese soll nach verschärften Kriterien vorgenommen werden. Zu diesen gehören etwa Budgetvorgaben und die Zustimmung der Stimmbürger jenes Kantons, in dem die so genannte Host City liegt. Mögliche Kandidaten sind die Regionen Wallis, Graubünden und Zürich.

Olympische Winterspiele 2014
Dossier: Olympiakandidaturen

Im Februar 2003 findet in St. Moritz (GR) die Ski-Weltmeisterschaft statt. Im September 2000 hatte das Bündner Stimmvolk überraschend einem Kredit von 7 Mio Fr. für diesen Grossanlass die Zustimmung verweigert. Anfangs März wurde die Bündner Bevölkerung erneut zu dieser Frage an die Urne gerufen. Die Ausgangslage präsentierte sich insofern besser, als in der Zwischenzeit der Kredit auf 4 Mio Fr. zurückgestutzt worden war und auch die Natur- und Umweltschützer (unter ihnen SP-Nationalrat Hämmerle) ihren anfänglichen Widerstand aufgegeben hatten. Mit rund 58% Ja-Stimmen wurde der Kredit deutlich angenommen.

Ski-Weltmeisterschaft

Nachdem der Schweizerische Olympische Verband (SOV) seine Vorgaben für eine Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2010 präzisiert hatte (insbesondere Konzentration auf eine sogenannte Host-City), wurde die Kandidatur Zürich-Graubünden in „Davos 2010“ umbenannt. Das Komitee „Bern-Montreux 2010“ hielt in den grossen Linien an seiner Kandidatur fest, fokussierte das Projekt aber auf die Stadt Bern. Ende Juni wurden die beiden Dossiers beim SOV eingereicht. Trotz kritischer Stimmen sprach sich die Exekutive des SOV zwei Monate später für die Bündner Kandidatur aus, wurde wenige Tage später aber vom Sportparlament von Swiss Olympic, der Dachorganisation der Sportverbände, desavouiert, das mit 145 zu 121 Stimmen Bern den Vorzug gab. Da gleichzeitig beschlossen wurde, trotz der Enttäuschung von 1999, als Sion (VS) Turin (I) bei der Zuteilung der Olympischen Winterspiele 2006 unterlegen war, erneut für diesen Grossanlass zu kandidieren, ist Bern die offizielle Anwärterin der Schweiz für die Spiele 2010. Den Ausschlag dürfte der Umstand gegeben haben, dass die Berner Kandidatur Deutsch- und Westschweiz vereint; zudem appellierten die Berner Promotoren stärker an die Emotionen als ihre Bündner Konkurrenten.

Olympische Winterspiele 2010
Dossier: Olympiakandidaturen

Für die Ski-WM 2003 in St. Moritz erklärte sich die Regierung des Kantons Graubünden bereit, 7 Mio Fr. (5,5 Mio Fr. als à-fonds-perdu-Beitrag, 1,5 Mio Fr. als Defizitgarantie) lockerzumachen; durch eine Änderung der Wirtschaftsförderungsverordnung von 1990 wollte sie die Mitsprache des Volkes dabei ausschliessen. Der Grosse Rat befand aber, dass heute sportliche Grossanlässe ohne Rückhalt in der Bevölkerung keine Chance mehr haben, und entschied, den Kredit dem Souverän zu unterbreiten. Die Befürchtungen der Regierung erwiesen sich als berechtigt: Ende September wurde der Kredit an der Urne knapp abgelehnt; die Nachanalyse der Abstimmung ergab, dass die Ablehnung aus einer Kombination von finanziellen sowie regional- und umweltpolitischen Gründen erfolgte. Graubünden kann nach wie vor auf 4 Mio Fr. aus dem Nasak-Kredit des Bundes zählen; die ursprünglich vom Bundesrat versprochene Defizitgarantie von 1,5 Mio Fr. wollte Sportminister Ogi allerdings von einem „Zeichen“ des Kantons (konkret 3 Mio Fr.) abhängig machen.

Ski-WM 2003 Graubünden

En matière de sport, l'organisation des futurs Jeux Olympiques (JO) d'hiver et des Championnats du monde de ski à Crans-Montana (VS) ont eu des répercussions sur la scène politique. Suite au forfait de Saint-Moritz (GR) et de Lucerne, seules les candidatures des villes de Lausanne et d'Interlaken (BE) sont restées en lice pour l'organisation des JO d'hiver de 1994. Si l'intention de recevoir les JO dans le canton de Vaud ou de Berne a rencontré un écho favorable auprès des autorités et d'une partie de la population, diverses organisations écologiques ont cependant émis un avis défavorable au sujet de la candidature de ces deux régions en concurrence. Le WWF et la Ligue suisse pour la protection de la nature craignent qu'une telle manifestation ne provoque de graves atteintes aux sites et aux équilibres régionaux. Mais la préparation des Championnats du monde de ski 1987 à Crans-Montana a également entraîné des conflits entre tenants du sport et partisans de l'environnement. Principale pomme de discorde entre les deux parties, le déboisement pour l'aménagement des pistes jugé nécessaire au bon déroulement des compétitions sportives. Les écologistes portèrent l'affaire devant le Tribunal fédéral, lequel les débouta en confirmant la nécessité de ce déboisement. Ils réagirent à cette décision par le dépôt d'une motion qui demandait au Conseil fédéral de rayer du budget 1987 la garantie de déficit pour les Championnats du monde de ski, mais en vain puisqu'elle fut rejetée par le Conseil national.

Jeux Olympiques d'hiver et des Championnats du monde de ski à Crans-Montana (VS; MCF 86.052)
Dossier: Olympiakandidaturen