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Le Conseil des États s’est penché, à son tour, sur le message sur la promotion économique 2020-2023. Tout d’abord, il a suivi à l’unanimité le Conseil fédéral et le Conseil national en validant un crédit de CHF 21,7 millions pour la cyberadministration, avec la création d’un guichet unique numérisé pour les PME, et de CHF 17,6 millions pour la promotion de la place économique helvétique. Ensuite, la chambre des cantons a adopté par 33 voix contre 13 la hausse de CHF 22,8 à 30 millions pour Innotour, proposée par la chambre du peuple. Finalement, les sénateurs et sénatrices se sont distinguées en rallongeant le crédit pour la promotion du tourisme et pour la promotion des exportations. Par 33 voix contre 9, les sénateurs et sénatrices ont augmenté l’enveloppe pour le tourisme de CHF 220,5 à 230 millions de francs. Les sénateurs et sénatrices des cantons touristiques, comme le Valais, Berne, ou les Grisons ont insisté sur la place prépondérante du tourisme dans l’économie helvétique. Puis, par 33 voix contre 8, ils ont rallongé l’enveloppe pour les exportations de CHF 90,5 à 94 millions de francs. Au final, le Conseil des États, à la suite des premières modifications du Conseil national, propose un crédit de CHF 393,3 au lieu des 373,1 millions initialement prévus pour la promotion économique par le Conseil fédéral.

Promotion économique 2020-2023

Après le Conseil des Etats l’année précédente, le Conseil national refusait à son tour par 77 voix contre 66 la création d’un fond de cohésion nationale pour venir en aide aux régions touchées par la libéralisation de Swisscom, de La Poste et des CFF. Avec leurs initiatives cantonales, le Valais (00.305), les Grisons, le Tessin (00.313) et Schaffhouse (00.316) réclamaient qu’une partie des bénéfices des ex-régies soient versés dans un fonds qui serve à financer les projets de reconversion professionnelle et à encourager l’innovation des services publics. En contre-courant des Chambres, le Conseil fédéral décidait en septembre d’accorder aux régions périphériques CHF 19 millions pour adoucir les restructurations. Cette somme s’ajoutait aux CHF 80 millions déjà libérés pour 2003-2004 et affectés aux projets de coopération touristique, inter-entreprises et inter-régionales. Le parlement devra toutefois se prononcer en 2002 sur la question.

Initiatives cantonales pour la création d’un fond de cohésion nationale
Dossier: Vorstösse für einen nationalen Kohäsionsfonds

Die Liberalisierung der früheren Staatsmonopolbereiche Eisenbahnverkehr, Post und Telekommunikation und die damit verbundenen Anpassungen der dort tätigen staatlichen Betriebe an die verschärfte Wettbewerbssituation wirkt sich tendenziell negativ auf die Randgebiete aus. Vorläufig waren die Auswirkungen vor allem beim in diesen Regionen ohnehin prekären Arbeitsplatzangebot spürbar, später könnte es auch Nachteile bei der Einrichtung neuer Infrastrukturen im Kommunikationsbereich und eine Differenzierung der Preisstruktur (sprich Verteuerung der Leistungen in peripheren oder dünn besiedelten Gebieten) geben. Von verschiedener Seite wurde deshalb die Idee eines sogenannten nationalen Kohäsionsfonds ins Spiel gebracht. Gemäss einer parlamentarischen Initiative Tschäppät (sp, BE; 99.449) soll dieser Fonds aus den Dividenden des Bundes aus seinen Anteilen bei SBB, Swisscom und Post gespiesen werden und Konversions- und Innovationsprojekte im Infrastrukturbereich in den Randregionen finanzieren. Der Nationalrat lehnte diesen von der Linken und etwa der Hälfte der CVP-Fraktion unterstützten Vorschlag mit 88:84 Stimmen ab. Standesinitiativen mit ähnlichem Inhalt hatten auch die Kantone Graubünden, Schaffhausen, Tessin und Wallis eingereicht. Auf Antrag seiner Kommission gab ihnen der Ständerat keine Folge. Eine wichtige Begründung war die, dass ein solcher Fonds mit seiner Zweckbindung zu starr wäre. Da der Rat dem Anliegen der peripheren Kantone aber seine Berechtigung zuerkannte, überwies er eine Motion für die flächendeckende Versorgung des Landes mit öffentlichen Infrastrukturen (sogenannter Service public). Der Nationalrat hatte bereits vorher, im Rahmen der Debatte über die Legislaturplanung 1999-2003, eine ähnliche, auch vom Ständerat übernommene Kommissionsmotion (00.3215) gutgeheissen. Der Bundesrat reagierte im Sommer mit der Ankündigung, dass er dem Parlament einen Kredit von 80 Mio Fr. für vier Jahre zugunsten von Regionen beantragen werde, welche durch die Privatisierung der öffentlichen Betriebe besonders stark von Arbeitsplatzabbau betroffen sind. Die Mittel sollen gezielt zur verbesserten Stellenvermittlung und Umschulung, zur Förderung von Unternehmensgründungen, zur Vermittlung von Gebäuden und zur Ankurbelung von innovativen Tourismusprojekten eingesetzt werden. Nach den Plänen der Regierung soll aber kein neues regionalpolitisches Instrumentarium geschaffen, sondern die Kassen der bestehenden (IHG, Nachfolge des Bonny-Beschlusses, Innovation im Tourismus) belastet werden. Der Nationalrat überwies nach dieser Ankündigung ein Postulat Robbiani (cvp, TI; 00.3442), welches den Bundesrat auffordert, eine Strategie zur Unterstützung dieser Regionen vorzulegen.

Motion für eine flächendeckende Versorgung durch öffentliche Infrastrukturen
Dossier: Vorstösse für einen nationalen Kohäsionsfonds

Die Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen für Betriebe in wirtschaftlich bedrohten Regionen erlaubt es dem Bund, nun auch eine auf Behebung wirtschaftlicher Einseitigkeiten gerichtete Strukturpolitik zu betreiben. In den Genuss der Finanzierungsbeihilfen an Diversifizierungs- und Innovationsinvestitionen sollen Unternehmen in denjenigen Gebieten kommen, in welchen mindestens 20 Prozent der Erwerbstätigen in einer einzigen industriell-gewerblichen Branche beschäftigt sind und überdies gewisse Kriterien des Arbeitsmarktes und der Bevölkerungsentwicklung erfüllt sind. Die Liste der Bezugsberechtigten umfasste am Jahresende elf Regionen, darunter die Kantone Neuenburg und Jura in ihrer Gesamtheit. Die Uhrenregionen sind zwar in der Mehrzahl, aber es befinden sich unter den bezeichneten Gebieten auch solche mit dominierender Textil-, bzw. Metallindustrie. Für Kantone, die über ein eigenes Wirtschaftsförderungsgesetz verfügen, bringt dieser Beschluss nichts grundlegend Neues, sondern eine Verbesserung der bereits bisher gewährten Unterstützungen an Investitionswillige. In den Kantonen Bern und Graubünden verabschiedeten die Parlamente Teilrevisionen der Förderungsgesetze und stimmten damit einem Ausbau des Instrumentariums zu. Überdies stimmten die Bündner mit 14'415 Ja: 8'057 Nein einem Fremdenverkehrsgesetz zu, das unter anderem grössere staatliche Unterstützung für die Tourismuswerbung bringt. Die Regierung von Basel-Land legte als Gegenvorschlag zu den 1978 eingereichten Volksinitiativen der Linksparteien und Gewerkschaften den Entwurf zu einem kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetz vor.

Eine Motion (79.320) der Sozialdemokratin Heidi Deneys (NE), welche die Gründung einer eidgenössischen Investitionsbank zur Finanzierung der Entwicklung von Randregionen forderte, überwies der Nationalrat nicht einmal in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Postulatsform.

Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (BRG 78.012)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Im Bereiche der Strukturpolitik stand auch 1973 die Förderung ökonomisch zurückgebliebener Regionen, namentlich der Berggebiete, im Vordergrund. Eine zunehmende Konkretisierung erfuhren die Bestrebungen zugunsten entwicklungsbedürftiger Gebiete zunächst durch die Veröffentlichung weiterer Grundlagenberichte. In Ergänzung der landesplanerischen Leitbilder von 1972, die der besonderen Problematik der Randregionen wenig Rechnung trugen, legte das Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung eine Studie mit sozio-ökonomischen Leitbildern für das Berggebiet vor. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des allzu früh verstorbenen Prof. P. Stocker präsentierte ihrerseits einen Bericht mit Leitlinien für die Berggebietsförderung. Neben diesen verheissungsvollen Ansätzen zeigten sich aber auch gewisse negative Aspekte, welche die inländische Entwicklungshilfe vorübergehend beeinträchtigten. So brachten die im Rahmen der Konjunkturdämpfungsmassnahmen erlassenen Kreditrestriktionen die wirtschaftlich benachteiligten Gebiete in eine schwierige Lage, stellten sie doch vielfach die Finanzierung von dringend notwendigen Infrastrukturvorhaben in Frage. Die hauptsächlich betroffenen Kantone protestierten in der Folge gegen die für sie zu rigorosen Massnahmen und verlangten entsprechende Ausnahmeregelungen. Es handelte sich dabei um die Kantone Graubünden, Obwalden, Schwyz, Uri und Freiburg. In einem Postulat forderte ausserdem der Berner Freiburghaus die Regierung auf, bei der Anwendung der dringlichen Bundesbeschlüsse zur Bekämpfung der Teuerung vermehrt die besondere Situation der Randregionen zu berücksichtigen. Der Bundesrat ordnete in der Folge die Freigabe von Kreditsonderquoten zur Sicherstellung des preisgünstigen Wohnungsbaus sowie unaufschiebbarer Bauten der Infrastruktur an und setzte diese gezielt zur Verhinderung struktureller Beschäftigungseinbrüche in den wirtschaftlich benachteiligten Gebieten ein.

Studie mit sozio-ökonomischen Leitbildern für das Berggebiet
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren