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Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Marra (sp, VD) hatten die eidgenössischen Räte im Herbst 2016 einerseits eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes verabschiedet und andererseits einen Bundesbeschluss erlassen, der die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation in der Bundesverfassung verankert. Im Hinblick auf das auf den 12. Februar 2017 angesetzte obligatorische Referendum über die Verfassungsänderung gewann das Thema im zu Ende gehenden Jahr 2016 auch in der öffentlichen Debatte langsam an Präsenz. Mit Ausnahme der „Weltwoche“, die schon Anfang November das erste Mal zum verbalen Zweihänder griff und die Linke bezichtigte, „sich von den vielen Eingebürgerten viele linke Stimmen“ zu erhoffen, sowie die „Umwälzung der politischen Entscheide, ja des ganzen politischen Erfolgsmodells der Schweiz“ befürchtete, liess das Nein-Lager lange Zeit nichts von sich verlauten. Die erste SVP-Exponentin, die sich in dieser Sache zu Wort meldete, war Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU); als gebürtige Slowakin, die sich nach ihrer Heirat selbst erleichtert hatte einbürgern lassen, sprach sie sich im „Blick“ allerdings für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation aus. So war es denn auch das Befürworter-Komitee – eine breite Allianz aus Vertreterinnen und Vertretern aller grossen Parteien ausser der SVP –, das unterstützt von den Alt-Bundesrätinnen Ruth Dreifuss (sp, GE) und Eveline Widmer-Schlumpf (bdp, GR) sowie Alt-Bundesrat Pascal Couchepin (fdp, VS) am 22. November 2016 medienwirksam den Abstimmungskampf eröffnete. Kurz darauf wurde aber bekannt, dass dem Pro-Komitee die finanziellen Mittel fehlten, um eine sichtbare Inseratekampagne zu führen, da sich die Wirtschaftsverbände in dieser Frage nicht engagierten. Neben der grossen Kontroverse um die Unternehmenssteuerreform III fristete die Debatte um die erleichterte Einbürgerung somit ein Mauerblümchendasein.

Das laue Lüftchen gegen die Vorlage – hauptsächlich Argumente bezüglich föderalistischer Bedenken oder mangelnden Handlungsbedarfs – wich Anfang 2017 jedoch schlagartig einem Wirbelsturm, der sich – für eine von SVP-Exponenten geführte Kampagne nicht ganz untypisch – einmal mehr um ein Burka-Plakat drehte. „Die kennen wir doch!“, übertitelte der „Blick“ einen Artikel, in dem er aufzeigte, dass das gleiche Sujet bereits bei den Kampagnen für das Minarettverbot und die Masseneinwanderungsinitiative sowie bei der Unterschriftensammlung für das nationale Verhüllungsverbot zum Einsatz gekommen war. Damit war die öffentliche Debatte definitiv lanciert, wenn auch vielmehr jene über die Angemessenheit der Plakate als jene über das inhaltliche Für und Wider der erleichterten Einbürgerung. Mit dem Motiv hätten die Gegner das Thema völlig verfehlt, da es sich bei den betreffenden Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation hauptsächlich um italienische, spanische, portugiesische und türkische Staatsangehörige handle, empörte sich die Unterstützerseite. Während Bundesrätin Simonetta Sommaruga der Gegenseite fehlende Argumente unterstellte, verkündete Initiantin Ada Marra im Radio gar, dem- oder derjenigen 2000 Franken zu bezahlen, der oder die ihr eine Burka tragende Ausländerin der dritten Generation zeige. Im Internet sorgten die Plakate mit dem „Burka-Schreckgespenst aus der Mottenkiste“ (BZ) derweil auch für Belustigung, indem das Sujet in völlig andere Kontexte gesetzt, ad absurdum geführt und durch den Kakao gezogen wurde. Selbst aus den Reihen der SVP ertönten kritische Stimmen zum umstrittenen Plakat. Während SVP-Nationalrat Maximilian Reimann (svp, AG) das Sujet als „nicht optimal“ bezeichnete, war es für Alex Kuprecht (svp, SZ) als Befürworter der Vorlage schlicht „einige Niveaus zu tief“. Die Mitglieder des Pro-Komitees legten daraufhin etwas Geld für eine eigene, kleine Plakatkampagne an einigen grossen Bahnhöfen der Deutschschweiz zusammen. Nachdem die grosse Welle der Empörung abgeebbt war, plätscherte der Abstimmungskampf wieder gemächlich vor sich hin.

Mit näher rückendem Abstimmungstermin richtete sich die Aufmerksamkeit nochmals auf einen ganz anderen Aspekt der Abstimmung: das Ständemehr. Was das Volksmehr betrifft, zeigten die letzten Umfragen eine eher klare Tendenz zu einem Ja, doch das Ständemehr war bereits früheren Bestrebungen zur erleichterten Einbürgerung zum Verhängnis geworden (insb. bei der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994). Experten gingen davon aus, dass die Westschweizer Kantone und Zürich der Vorlage bei einem Volksmehr mit grosser Wahrscheinlichkeit zustimmen würden, während die meisten Zentral- und Ostschweizer Kantone – traditionell skeptisch in Ausländerfragen – eher zur Ablehnung der Vorlage neigen sollten. Den entscheidenden Ausschlag erwarteten sie von den als „Swing States“ bezeichneten Kantonen Basel-Landschaft, Graubünden, Luzern, Solothurn, Wallis und Zug. Dies sind zugleich jene Kantone, die die Einbürgerung der dritten Ausländergeneration im Jahr 2004 mit weniger als 60% Nein-Stimmen abgelehnt hatten. Angesichts der aktuellen, weniger radikalen Reform, die im Gegensatz zu jener von 2004 insbesondere keinen Automatismus vorsieht, ist es durchaus denkbar, dass einige der „Swing States“ nun ins andere Lager wechseln.

La Suisse doit reconnaître ses enfants (Iv.Pa. 08.432) / Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation

Un état d'esprit de "Guerre des langues" s’est immiscé dans la sphère de la formation. Alors qu’en 2004, les cantons avaient négocié un compromis sur l’enseignement des langues, de nombreuses interventions cantonales ont mis en difficulté cet accord. A Schaffhouse, le Grand Conseil a accepté une motion qui vise à supprimer le français de l’enseignement primaire. Le canton de Thurgovie lui a emboité le pas avec l’adoption d’une motion similaire. Du côté de Nidwald, le Conseil d’Etat a approuvé une initiative qui entendait évincer le français, avant d’être désapprouvé par son parlement. Puis, finalement, dans les Grisons et à Lucerne, deux initiatives, qui souhaitent qu’une seule langue étrangère soit enseignée à l’école primaire, ont abouti. Si certaines initiatives n’attaquaient pas ouvertement le français, différents politiciens romands ont néanmoins fortement réagi. Le débat s’est rapidement embrasé: les arguments pédagogiques se sont heurtés à l’idée de cohésion nationale. Le ministre de l’Intérieur Alain Berset a été contraint de réagir. Il a indiqué qu’il était prêt à agir si nécessaire, afin de préserver la cohésion nationale et les valeurs culturelles helvétiques. Finalement, la Conférence Suisse des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP) a jugé qu’il était inadmissible de ne pas enseigner les langues nationales dès le primaire. De plus, elle a ajouté que les cantons avaient le devoir de faire respecter le compromis de 2004. A travers un vote consultatif, les différentes organisations cantonales d’enseignants ont estimé qu’une seule langue étrangère devait être enseignée au primaire et que cette langue devait être une langue nationale. Puis, Berne, s’est immiscé dans le débat. Deux interpellations de Christian Levrat (ps, FR) et de Raphaël Comte (plr, NE) ont soulevé la question au sein de la chambre des cantons, avant que le Conseil national adopte un postulat de sa Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) qui vise l’établissement d’un programme d’échanges linguistiques au niveau de l’école obligatoire et du secondaire II.

l’enseignement des langues étrangères

Als erster Kanton führte Luzern im September eine Volksabstimmung über die Harmonisierung der Volksschule durch. Der Beitritt zum Konkordat wurde an der Urne deutlich mit 61,4% der Stimmen abgelehnt. Am 30. November fand in vier weiteren Kantonen eine Abstimmung über das Harmos-Konkordat statt. In Zürich wurde ein Beitritt mit 62,4% und in Sankt Gallen mit 52,8% der Stimmen gutgeheissen. Dagegen wurde HarmoS im Thurgau mit 51,6% und in Graubünden mit 56,7% der Stimmen abgelehnt. Trotz den Niederlagen an der Urne, blieben die Befürworter von Harmos zuversichtlich. Die Präsidentin der Erziehungsdirektorenkonferenz, Isabelle Chassot (FR, cvp), zeigte sich überzeugt, dass das Quorum von 10 Ständen, welches für das Inkrafttreten von HarmoS erforderlich ist, 2009 erreicht werde.

Luzern Zürich Sankt Gallen Thurgau Graubünden

Im Berichtsjahr hiessen die Parlamente weiterer neun Kantone (BE, GL, GR, JU, NE, NW, SG, VD, VS) den Beitritt zum Konkordat für die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) gut. Allerdings entdeckte die SVP mit dem Widerstand gegen HarmoS ein Betätigungsfeld um ihre Opposition in der Bildungspolitik auszuleben und bekämpfte die Harmonisierung der Volksschule mit Hilfe ihrer Kantonalparteien.

Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)

Das erste Referendum konnte im Frühjahr in Luzern eingereicht werden, weitere kamen in den Kantonen Graubünden, Nidwalden, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich zustande. Im Kanton Bern war die Unterschriftensammlung Ende 2008 noch am Laufen. Im Gegensatz zur Deutschschweiz gab es in den französischsprachigen Kantonen kaum Widerstand gegen HarmoS. Einzig im Kanton Jura hatte die SVP das Referendum ergriffen, brachte aber von den 2000 notwendigen Unterschriften nur 1500 zusammen.

Referendum

Das Projekt der EDK für eine Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) kam im Berichtsjahr gut voran. Die Erziehungsdirektoren der 26 Kantone verabschiedeten die Vereinbarung am 14. Juni einstimmig. Das in Form eines Konkordats gehaltene Abkommen wird in Kraft treten, wenn es von mindestens zehn Kantonen ratifiziert worden ist. Damit werden die Kantone alle Vorgaben des 2006 vom Volk beschlossenen neuen Bildungsartikels für die obligatorische Schule erfüllen. Das Konkordat vereinheitlicht erstmals landesweit die Dauer und die wichtigsten Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge. Bis zum Jahresende beschlossen die Parlamente von drei Kantonen (GR, LU, TG) den Beitritt zu HarmoS. Ebenfalls im Juni verabschiedeten die Erziehungsdirektoren der französischsprachigen Kantone und des Tessins eine Konvention über eine noch weiter gehende Harmonisierung und eine Stärkung der Zusammenarbeit (Convention scolaire romande). Dieses Konkordat wird in Kraft treten, nachdem es von mindestens drei Kantonen ratifiziert worden ist.

Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)

Der Bündner Regierungsrat verabschiedete die Grundsätze zu einer schrittweisen Einführung von Rumantsch Grischun in der Schule ab 2007. Die gemeinsame romanische Schriftsprache soll dazu beitragen, die vierte Landessprache zu erhalten und zu fördern. Dazu kann der Kanton zwar die Lehrmittel vorschreiben, doch die Wahl einer der sechs romanischen Schriftsprachen liegt bei den Gemeinden, von denen sich viele ablehnend äusserten. Die sechs Gemeinden des Münstertals beschlossen, Rumantsch Grischun als Unterrichtssprache in der Volksschule zu benutzen.

Rumantsch Grischun als Amtssprache im Kanton Graubünden

Neun Kantone vornehmlich aus der Ostschweiz (AG, AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG, ZH) sowie Liechtenstein beteiligen sich ab dem Schuljahr 2002/03 an den Schulversuchen zur Grund- und Basisstufe. Die Grundstufe umfasst zwei Kindergartenjahre und das erste Primarschuljahr, die Basisstufe zwei Kindergartenjahre und die ersten zwei Primarschuljahre. Die Grundstufe kann in minimal zwei und maximal vier Jahren durchlaufen werden, die Basisstufe in minimal drei und maximal fünf Jahren – in beiden Stufen je nach Entwicklungsstand des Kindes.

Schulversuchen zur Grund- und Basisstufe

Die Regierung des Kantons Graubünden hatte bereits bei mehreren Gelegenheiten bekundet, für alle kantonsumfassenden Fragen auf die «Retortensprache» Rumantsch grischun setzen zu wollen. Das 1997 revidierte Schulgesetz des Kantons Graubünden, verpflichtet die Grundschulenin deutschsprachigen Gemeinden, ab der 4. Klasse als Zweitsprache Italienisch oder Romanisch einzuführen. Neu beschloss der Regierungsrat, neben den fünf regionalen Idiomen auch Rumantsch grischun zuzulassen. Inskünftig werden auch das Bündner Rechtsbuch sowie alle kantonalen Abstimmungsunterlagen in Rumantsch grischun und nicht mehr wie bisher in Ladin und Sursilvan publiziert.

Rumantsch Grischun als Amtssprache im Kanton Graubünden

Im Vorjahr hatte eine Expertengruppe im Auftrag der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz eine Empfehlung zum Fremdsprachenunterricht erarbeitet. Danach sollten alle Schüler während der obligatorischen Schulzeit zwei Fremdsprachen erlernen, wobei der Kombination einer Landessprache mit Englisch die grössten Chancen eingeräumt wurden. Der Kanton Graubünden zog – nach dem Vorreiter Zürich, der die ganze Diskussion ins Rollen gebracht hatte – als erster die Konsequenzen aus dieser Empfehlung. Ab 2002 wird Italienisch oder Romanisch erste und Englisch zweite Fremdsprache an der Bündner Volksschule sein; Französisch wird nur noch fakultativ angeboten.

Erlernen von mindestens zwei Fremdsprachen in der Grundschule