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Obwohl der Zweitwohnungsinitiative bereits im Vorfeld der Abstimmung in den Medien relativ viel Aufmerksamkeit beigemessen wurde, war dies nicht vergleichbar zum enormen Medienecho, welches die Annahme der Initiative mit sich brachte. Dazu trug nicht zuletzt die am Abstimmungssonntag getätigte Aussage von Bundesrätin Leuthard (cvp) bei, dass der Zweitwohnungsbaustopp per sofort gelte. Aufschreie kamen insbesondere aus den Tourismuskantonen Wallis und Graubünden, welche von der neuen Regelung am stärksten betroffen sind. Diese beiden Kantone beherbergen laut einer Hochrechnung aus dem Jahr 2006 zur Volkszählung 2000 mit einem Zweitwohnungsanteil von 61% bis 73% die zehn Gemeinden mit dem höchsten Anteil an kalten Betten und sind gemäss Volkszählung mit über 35% auch diejenigen Kantone mit dem höchsten kantonalen Zweitwohnungsanteil. Der Tourismus- und Bausektor sah sich als Leidtragender des ausgedrückten Volkswillens. Eine vom ARE herausgegebene Studie aus dem Jahre 2008 war jedoch zum Schluss gelangt, dass der Tourismus durch einen Baustopp für Zweitwohnungen auf langfristige Sicht keine nennenswerten Einbussen verzeichnen würde. Für den Bausektor hingegen prognostizierten die Autoren der Studie insbesondere für das Oberengadin einen Rückgang der Gesamtbeschäftigung von zwei bis vier Prozent. Gravierender sah dies eine von den Gegnern der Initiative in Auftrag gegebene Studie, welche bei einer rigiden Umsetzung der Initiative für die Kantone Waadt und Wallis folgenschwere volkswirtschaftliche Kosten ausrechnete. Zu diskutieren gaben auch diverse Unklarheiten im Initiativtext, allen voran dessen konkrete Ausgestaltung und der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens der Übergangsbestimmungen. Die CVP, welche sich seit der Aussage ihrer Bundesrätin in einer delikaten Situation befand, publizierte noch im März ein dreiseitiges Positionspapier, in dem sie sich bezüglich der hängigen Baugesuche auf die Seiten der Bergkantone schlug: Die Gemeinden sollen alle im Berichtsjahr und somit auch alle nach Annahme der Initiative eingereichten Baugesuche im Jahr 2012 noch behandeln dürfen. Desweitern seien Rustici, Maiensässbauten und Alphütten als schützenswerte Bauten von den Regelungen auszunehmen.

Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!“ (08.073)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Einen praktischen Erfolg erreichten die Bestrebungen zur Erhaltung des Landschaftsbildes im Streit um die Strassenführung bei Celerina. Der Bundesrat hiess im November in einem bedeutsamen Grundsatzentscheid die Beschwerde der interessierten Organisationen gut und sprach die Bundessubvention nicht dem angefochtenen Projekt der Bündner Kantonsregierung zu, sondern der Variante der betroffenen Gemeinde, die dem Landschaftsschutz besser Rechnung trug. Als unwirksam erwiesen sich die Bestimmungen des eidgenössischen Natur- und Heimatschutzgesetzes im Fall eines Bauprojekts bei Brunnen, gegen dessen Bewilligung durch die Schwyzer Regierung die Natur- und Heimatschutzorganisationen vergeblich beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde erhoben; da es hier um keine Bundesaufgabe ging, konnte die kantonale Zuständigkeit nicht bestritten werden. Einer gleichzeitigen Beschwerde beim Bundesrat gegen die von den schwyzerischen Behörden erteilte Rodungsbewilligung im Schutzwald wurde jedoch aufschiebende Wirkung gegeben, so dass mit der Überbauung nicht begonnen werden konnte. Auf Opposition aus Kreisen der Forstwirtschaft wie des Natur- und Heimatschutzes stiess eine umfängliche Waldrodung südlich von Sitten, die zur Herstellung einer Skipiste durchgeführt und u.a. von Bundesrat Bonvin beim EDI befürwortet wurde. Speziell mit der Freihaltung des Landschaftsbildes von Abfällen befasste sich ein aus Kreisen der Verpackungsindustrie gegründeter Verein «Aktion saubere Schweiz».

Streit um die Führung der bändnerischen Hauptstrasse im Oberengadin (Ip. 10059)