1998 hat die Schweiz das Übereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert. Ein ausführlicher Bericht zuhanden des Europarates informierte erstmals darüber, wie die Schweiz den damit verbundenen Auftrag im Bereich der Sprachen umsetzt. Laut Bundesrat trägt bereits das politische System der Schweiz (Föderalismus und diskriminierungsfreie Gewährleistung der verfassungsmässigen Rechte) zum Schutz der Minderheiten bei. Die Regierung verwies auf die finanzielle Unterstützung der von den Kantonen Graubünden und Tessin ergriffenen Massnahmen zu Gunsten der rätoromanischen und italienischen Sprache sowie auf das in Ausarbeitung befindliche neue Sprachengesetz. Nach Einsicht in diesen Bericht empfahl der Europarat der Schweiz, Hindernisse für den Gebrauch des Rätoromanischen und des Italienischen vor den Gerichten des Kantons Graubünden zu beseitigen und den Gebrauch dieser beiden Sprachen auf Ebene der Bundesverwaltung zu stärken.

Bericht über den Schutz nationaler Minderheiten in der Schweiz