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L'entrée du Grison Leon Schlumpf au Conseil fédéral et la mort de l'Appenzellois Raymond Broger ont nécessité deux élections complémentaires au Conseil des Etats. Toutes deux furent disputées, mais n'apportèrent aucun changement dans la composition de la représentation des partis politiques à la chambre des cantons. Dans les Grisons, U. Gadient, conseiller national UDC, l'emporta, avec l'aide du PDC, sur le candidat des radicaux, qui pensaient avoir le vent en poupe, compte tenu de leur progression en suffrages lors des élections fédérales de 1979. A Appenzell Rhodes-Intérieures, l'héritage politique du magistrat décédé, qui gouvernait son demi-canton et le représentait aussi à Berne, était moins convoité. Bien qu'Appenzell connaisse un système contraignant en matière de mandats publics, la Landsgemeinde a choisi au troisième tour de scrutin un jeune juriste, C. Schmid, greffier dans le canton de St-Gall, et a ainsi abandonné le lien traditionnel entre la représentation du demi-canton à Berne et le siège gouvernemental. Une élection complémentaire au Conseil national a également eu lieu. Pour remplacer R. Gamma décédé, qui n'appartenait à la chambre du peuple que depuis l'an passé, il a fallu désigner son successeur selon le système majoritaire. Le droit du PRD à ce siège a été officiellement respecté depuis 1917 par le parti prédominant, c'est-à-dire le parti conservateur devenu le parti démocrate-chrétien. Cette fois encore, il y eut tentative de rompre avec cette tradition, mais sans succès. Le successeur a été F. Steinegger.

Elections complémentaires au Conseil des Etats
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1979 - Überblick

Die Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen für Betriebe in wirtschaftlich bedrohten Regionen erlaubt es dem Bund, nun auch eine auf Behebung wirtschaftlicher Einseitigkeiten gerichtete Strukturpolitik zu betreiben. In den Genuss der Finanzierungsbeihilfen an Diversifizierungs- und Innovationsinvestitionen sollen Unternehmen in denjenigen Gebieten kommen, in welchen mindestens 20 Prozent der Erwerbstätigen in einer einzigen industriell-gewerblichen Branche beschäftigt sind und überdies gewisse Kriterien des Arbeitsmarktes und der Bevölkerungsentwicklung erfüllt sind. Die Liste der Bezugsberechtigten umfasste am Jahresende elf Regionen, darunter die Kantone Neuenburg und Jura in ihrer Gesamtheit. Die Uhrenregionen sind zwar in der Mehrzahl, aber es befinden sich unter den bezeichneten Gebieten auch solche mit dominierender Textil-, bzw. Metallindustrie. Für Kantone, die über ein eigenes Wirtschaftsförderungsgesetz verfügen, bringt dieser Beschluss nichts grundlegend Neues, sondern eine Verbesserung der bereits bisher gewährten Unterstützungen an Investitionswillige. In den Kantonen Bern und Graubünden verabschiedeten die Parlamente Teilrevisionen der Förderungsgesetze und stimmten damit einem Ausbau des Instrumentariums zu. Überdies stimmten die Bündner mit 14'415 Ja: 8'057 Nein einem Fremdenverkehrsgesetz zu, das unter anderem grössere staatliche Unterstützung für die Tourismuswerbung bringt. Die Regierung von Basel-Land legte als Gegenvorschlag zu den 1978 eingereichten Volksinitiativen der Linksparteien und Gewerkschaften den Entwurf zu einem kantonalen Wirtschaftsförderungsgesetz vor.

Eine Motion (79.320) der Sozialdemokratin Heidi Deneys (NE), welche die Gründung einer eidgenössischen Investitionsbank zur Finanzierung der Entwicklung von Randregionen forderte, überwies der Nationalrat nicht einmal in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Postulatsform.

Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen (BRG 78.012)
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

An der an anderer Stelle besprochenen UNESCO-Konferenz über die Mediencharta hatte die Schweizer Delegation Grundsätze zur Freiheit der Information herausgearbeitet. Im Anschluss an die von der Presse positiv aufgenommene Stellungnahme gegen eine Zensur durch staatliche Organe wurde allerdings vermerkt, dass in der Eidgenossenschaft immer noch der Grundsatz einer «nichtöffentlichen Verwaltung» gelte, was sich am restriktiven Verhalten mancher Behörden ablesen lasse. Ein Urteil des Bundesgerichtes bestätigte diese Feststellung: Die staatsrechtliche Kammer lehnte eine Klage der «Bündner Zeitung» und der Schweizerischen Journalisten-Union ab, die sich gegen die im Jahre 1976 durch die Bündner Regierung erlassenen Informationsrichtlinien gewandt hatten. Die Richter verneinten sowohl einen verfassungsmässigen Anspruch auf freie Informationsbeschaffung durch die Medien als auch eine sich aus den Grundrechten ergebende Informationspflicht der Behörden. Anlässlich einer Tagung orientierte Bundeskanzler K. Huber über die Informationsgrundsätze der Landesregierung. Der Bundesrat sei gesetzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit zu orientieren. Aber nur so weit, als dadurch «keine wesentlichen schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Interessen» verletzt würden.

Staatskritische Presse und Zensur

Aux Grisons les cinq sièges du Conseil d'Etat ont été renouvelés en avril. Il a fallu deux tours de scrutin pour élire les cinq candidats bourgeois opposés à un candidat socialiste (le PS cherchait à récupérer son mandat perdu en 1971). C'est sans surprise que les partis bourgeois l'ont finalement emporté.

Elections cantonales du Conseil d'Etat des Grisons 1978
Dossier: Kantonale Wahlen - Graubünden

La politique d'information de la Confédération dans l'affaire Jeanmaire n'a pas été comprise par tout le monde. La discrétion des autorités et le besoin de nouvelles du public étaient diamétralement opposés: la rumeur publique s'est alors enflée. Le landammann du canton de Schwyz s'est engagé dans une politique d'information ouverte en invitant les citoyens à des heures d'audience. Ce canton a également publié un journal pour orienter les citoyens sur les objets portés en votation. Le gouvernement grison a en revanche réduit le flux de ses informations: les directives du gouvernement et de l'administration en cette matière ont été sévèrement critiquées.

politique d'information de la Confédération

Die zum Zweck des Studiums der Bewirtschaftung der Abfälle eingesetzte eidgenössische Kommission empfahl vor allem die Verwendung von Mehrwegflaschen als besonders rohstoff- und energiesparende Verpackungsart. Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die ungeordnete Deponie von Autowracks zu verhindern, erliessen die Kantone Graubünden und Aargau sog. Autobeseitigungsgesetze. Über die Probleme bei der Lagerung radioaktiver Abfälle haben wir bereits im entsprechenden Sachzusammenhang orientiert.

Komission empfiehlt Verwendung von Mehrwegflaschen
Dossier: Eindämmung der wachsenden Zahl von Einwegverpackungen

Die positive Aufnahme des Jugendberichts und die Bereitschaft weiter Kreise, eine aktivere Jugendpolitik des Bundes zu unterstützen, können freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Beziehungen zwischen Jugend und Erwachsenengesellschaft nach wie vor durch viel Konfliktstoff belastet werden. Unter den zahlreichen Auseinandersetzungen, die sich um Jugendzentren drehten, beanspruchten Vorgänge in Winterthur besondere Aufmerksamkeit. Im März wurde das Jugendhaus unter Polizeieinsatz geräumt. Im Sommer entfesselten antimilitaristische Texte, die im Schaufenster des Jugendhauses ausgehängt worden waren, einen « Wandzeitungskrieg », der unter anderem zu zwei Petitionen an den Stadtrat führte. 2'500 Winterthurer wandten sich gegen « subversive Umtriebe im Jugendhaus », 1'300 Bürger unterzeichneten eine Eingabe « Für freie Meinungsäusserung im Jugendhaus ». Der Stadtrat als Träger dieser Institution arbeitete schliesslich ein « Wandzeitungsregulativ » aus, das unzensurierte Wandzeitungen im Treppenhaus und in den Gängen des Jugendhauses gestattete. — Die Zürcher Stimmbürger lehnten einen Kredit von CHF 42 Mio für den Bau des Gemeinschaftszentrums Drahtschmidli ab und verlängerten damit den nahezu 30 jährigen Leidensweg des Zürcher Jugendhauses um eine weitere Etappe. Die Errichtung einer Pioniersiedlung nach dem Vorbild von « Longo Mai » in Lostallo (Misox, GR) gab als ein Experiment, das sich offenbar nur schwer mit traditionellen Vorstellungen vertrug, viel zu reden. Die Pioniere fanden nicht nur aus dem linken Lager, sondern auch durch bürgerliche Politiker und Wirtschaftskreise Unterstützung, gerieten aber trotzdem, wie zuvor in Frankreich, unter starken Beschuss. Man warf ihnen vor, als Polit-, Sex- und Rauschgiftkommune die staatliche und sittliche Ordnung bewusst und zielgerichtet zu untergraben. Die Bündner Fremdenpolizei wies, unter anderem aus überfremdungspolitischen Gründen und auf Wunsch der Lostaller Gemeindeversammlung, zwölf Ausländer aus.

Autonomes Jugendzentrum Zürich

Im Bereiche der Strukturpolitik stand auch 1973 die Förderung ökonomisch zurückgebliebener Regionen, namentlich der Berggebiete, im Vordergrund. Eine zunehmende Konkretisierung erfuhren die Bestrebungen zugunsten entwicklungsbedürftiger Gebiete zunächst durch die Veröffentlichung weiterer Grundlagenberichte. In Ergänzung der landesplanerischen Leitbilder von 1972, die der besonderen Problematik der Randregionen wenig Rechnung trugen, legte das Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung eine Studie mit sozio-ökonomischen Leitbildern für das Berggebiet vor. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des allzu früh verstorbenen Prof. P. Stocker präsentierte ihrerseits einen Bericht mit Leitlinien für die Berggebietsförderung. Neben diesen verheissungsvollen Ansätzen zeigten sich aber auch gewisse negative Aspekte, welche die inländische Entwicklungshilfe vorübergehend beeinträchtigten. So brachten die im Rahmen der Konjunkturdämpfungsmassnahmen erlassenen Kreditrestriktionen die wirtschaftlich benachteiligten Gebiete in eine schwierige Lage, stellten sie doch vielfach die Finanzierung von dringend notwendigen Infrastrukturvorhaben in Frage. Die hauptsächlich betroffenen Kantone protestierten in der Folge gegen die für sie zu rigorosen Massnahmen und verlangten entsprechende Ausnahmeregelungen. Es handelte sich dabei um die Kantone Graubünden, Obwalden, Schwyz, Uri und Freiburg. In einem Postulat forderte ausserdem der Berner Freiburghaus die Regierung auf, bei der Anwendung der dringlichen Bundesbeschlüsse zur Bekämpfung der Teuerung vermehrt die besondere Situation der Randregionen zu berücksichtigen. Der Bundesrat ordnete in der Folge die Freigabe von Kreditsonderquoten zur Sicherstellung des preisgünstigen Wohnungsbaus sowie unaufschiebbarer Bauten der Infrastruktur an und setzte diese gezielt zur Verhinderung struktureller Beschäftigungseinbrüche in den wirtschaftlich benachteiligten Gebieten ein.

Studie mit sozio-ökonomischen Leitbildern für das Berggebiet
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

Eine Spannung zwischen Tier- und Naturschutzanliegen ergab sich dadurch, dass im Nationalpark die Hirschbestände so sehr überhand nahmen, dass sie innerhalb und ausserhalb des Schutzgebietes grosse Schäden anrichteten. Eine vom EDI genehmigte Vereinbarung der Bündner Regierung mit der Nationalparkkommission, während mehreren Jahren eine grössere Anzahl Tiere abschiessen zu lassen, wurde sowohl in Jäger- wie in Tierschutzkreisen missbilligt.

Spannung zwischen Tier- und Naturschutzanliegen aufgrund hoher Hirschbestände im Nationalpark
Dossier: Schweizerischer Nationalpark

Einen praktischen Erfolg erreichten die Bestrebungen zur Erhaltung des Landschaftsbildes im Streit um die Strassenführung bei Celerina. Der Bundesrat hiess im November in einem bedeutsamen Grundsatzentscheid die Beschwerde der interessierten Organisationen gut und sprach die Bundessubvention nicht dem angefochtenen Projekt der Bündner Kantonsregierung zu, sondern der Variante der betroffenen Gemeinde, die dem Landschaftsschutz besser Rechnung trug. Als unwirksam erwiesen sich die Bestimmungen des eidgenössischen Natur- und Heimatschutzgesetzes im Fall eines Bauprojekts bei Brunnen, gegen dessen Bewilligung durch die Schwyzer Regierung die Natur- und Heimatschutzorganisationen vergeblich beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde erhoben; da es hier um keine Bundesaufgabe ging, konnte die kantonale Zuständigkeit nicht bestritten werden. Einer gleichzeitigen Beschwerde beim Bundesrat gegen die von den schwyzerischen Behörden erteilte Rodungsbewilligung im Schutzwald wurde jedoch aufschiebende Wirkung gegeben, so dass mit der Überbauung nicht begonnen werden konnte. Auf Opposition aus Kreisen der Forstwirtschaft wie des Natur- und Heimatschutzes stiess eine umfängliche Waldrodung südlich von Sitten, die zur Herstellung einer Skipiste durchgeführt und u.a. von Bundesrat Bonvin beim EDI befürwortet wurde. Speziell mit der Freihaltung des Landschaftsbildes von Abfällen befasste sich ein aus Kreisen der Verpackungsindustrie gegründeter Verein «Aktion saubere Schweiz».

Streit um die Führung der bändnerischen Hauptstrasse im Oberengadin (Ip. 10059)

Als Testfall für das seit 1967 rechtskräftige Bundesgesetz wurde ein Streit um die Führung der bändnerischen Hauptstrasse im Oberengadin bezeichnet, in welchem sich die Gemeinde Celerina gegen die Beeinträchtigung einer Schutzzone durch das kantonale Bauprojekt wehrte; obwohl die Gemeinde eine eigene Variante vorgelegt hatte, für die sich auch die öffentlichen und privaten Natur- und Heimatschutzgremien einsetzten, entschied Bundesrat Tschudi im Juli zugunsten der Kantonsbehörden, indem er ihnen für ihr Projekt eine 80 prozentige Subvention zusprach. Gegen den Entscheid, der lebhafte Kritik auslöste, erhoben die interessierten Organisationen beim Gesamtbundesrat eine Beschwerde, welcher aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde.

Streit um die Führung der bändnerischen Hauptstrasse im Oberengadin (Ip. 10059)