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Les deux chambres ont, comme proposé par le Conseil fédéral et les Commissions des institutions politiques, adopté l'arrêté fédéral accordant la garantie fédérale aux constitutions révisées des cantons de Zurich, de Berne, de Zoug, de Soleure, de Bâle-Campagne, des Grisons et de Vaud.

Garantie des constitutions cantonales (ZH, BE, SO, BL, GR, VD) (MCF 14.037)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Un état d'esprit de "Guerre des langues" s’est immiscé dans la sphère de la formation. Alors qu’en 2004, les cantons avaient négocié un compromis sur l’enseignement des langues, de nombreuses interventions cantonales ont mis en difficulté cet accord. A Schaffhouse, le Grand Conseil a accepté une motion qui vise à supprimer le français de l’enseignement primaire. Le canton de Thurgovie lui a emboité le pas avec l’adoption d’une motion similaire. Du côté de Nidwald, le Conseil d’Etat a approuvé une initiative qui entendait évincer le français, avant d’être désapprouvé par son parlement. Puis, finalement, dans les Grisons et à Lucerne, deux initiatives, qui souhaitent qu’une seule langue étrangère soit enseignée à l’école primaire, ont abouti. Si certaines initiatives n’attaquaient pas ouvertement le français, différents politiciens romands ont néanmoins fortement réagi. Le débat s’est rapidement embrasé: les arguments pédagogiques se sont heurtés à l’idée de cohésion nationale. Le ministre de l’Intérieur Alain Berset a été contraint de réagir. Il a indiqué qu’il était prêt à agir si nécessaire, afin de préserver la cohésion nationale et les valeurs culturelles helvétiques. Finalement, la Conférence Suisse des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP) a jugé qu’il était inadmissible de ne pas enseigner les langues nationales dès le primaire. De plus, elle a ajouté que les cantons avaient le devoir de faire respecter le compromis de 2004. A travers un vote consultatif, les différentes organisations cantonales d’enseignants ont estimé qu’une seule langue étrangère devait être enseignée au primaire et que cette langue devait être une langue nationale. Puis, Berne, s’est immiscé dans le débat. Deux interpellations de Christian Levrat (ps, FR) et de Raphaël Comte (plr, NE) ont soulevé la question au sein de la chambre des cantons, avant que le Conseil national adopte un postulat de sa Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) qui vise l’établissement d’un programme d’échanges linguistiques au niveau de l’école obligatoire et du secondaire II.

l’enseignement des langues étrangères

Bis Ende August 2014 hatten sich 345 im rätoromanisch-sprachigen Graubünden angesiedelte Betriebe für den Erhalt der romanischen Sprache ausgesprochen. Eine neu lancierte Website perrumantsch.ch führt diese Firmen, Hotels und Restaurants, die sich bereit erklärt hatten, Sorge zum Rätoromanischen zu tragen und ihre Geschäfte auf Romanisch anzuschreiben, nun auf.

perrumantsch.ch

Territorialfragen beschäftigten den Kanton Graubünden und das Rätoromanische im Jahr 2014 auf die eine oder andere Weise. Die Lia Rumantscha und die Uniun Rumantscha Grischun Central zeigten sich besorgt ob der Auswirkungen von Fusionen deutsch- und romanischsprachiger Gemeinden. Jüngste Beispiele hätten gezeigt, dass sich in solchen Fällen mittelfristig das Deutsche durchsetze. Die Sprachorganisationen forderten deshalb, dass aufgrund von Fusionen entstandene zweisprachige Gemeinden nach wie vor als "angestammtes romanisches Territorium" gelten sollen. Die durch die Fusion von sieben Kommunen entstandene neue politische Gemeinde Albula/Alvra mit einem romanischsprachigen Bevölkerungsanteil von 47,6% drohte im September zum Präzedenzfall zu werden. Die an der Urnenabstimmung beschlossene neue Gemeindeverfassung sieht Albula/Alvra als zweisprachige Gemeinde. Im Oktober gaben die Sprachorganisationen bekannt, auf eine Verfassungsbeschwerde zu verzichten. Die Gemeinde habe ihnen eine Mitwirkung bei der Schaffung eines kommunalen Sprachgesetzes zugesichert. Um dem Rückgang der romanischen Sprache entgegenzuwirken, plädierte Thomas Burri, Assistenzprofessor für Völker- und Europarecht an der Universität St. Gallen, für eine staatspolitische Dimension der Diskussionen. In einem Vortrag im Rahmen einer vom Zentrum für Demokratie in Aarau (ZDA) organisierten Tagung propagierte er die Schaffung eines sogenannten "Romanenstaates". Diese subnationale Einheit würde sich nicht über ein Territorium, sondern über die sprachliche Zugehörigkeit definieren, wobei die rätoromanische Kantonsbürgerschaft zur bestehenden Kantonsbürgerschaft hinzukommen würde. Die in abgeänderter Form in der NZZ erschienene Rede provozierte sogleich eine Gegenreaktion vom emeritierten Staatsrechtsprofessor Andreas Auer. Das "Burrische Unding" liesse sich verfassungsrechtlich kaum umsetzen.

Auswirkungen von Fusionen

Die Thematik des Umgangs mit Grossraubtieren blieb in den Medien generell stark präsent: Die Berichterstattung drehte sich hauptsächlich um ein Rudel von acht Wölfen, das sich in den Kantonen Graubünden und St. Gallen am Calanda angesiedelt hatte. Dort wurden diverse Massnahmen zum Schutz des Nutzviehs und der Bevölkerung getroffen, welche offenbar Wirkung zeigten: Bis Ende Jahr wurden die Wölfe am Calanda immer wieder als positives Beispiel hervorgehoben, wenn es um das Zusammenleben von Mensch und Raubtier ging. Anders erging es dem Bären M13: Er wurde im Frühling im Puschlav erschossen, nachdem er mehrere Male in Häuser eingedrungen war, Lebensmittelvorräte geplündert und auch sonst kaum mehr Scheu gegenüber Menschen gezeigt hatte. Der Abschuss wurde vielerseits stark kritisiert: Man habe kaum Präventionsmassnahmen getroffen und die Vergrämungsaktionen hätten noch wesentlich intensiviert werden können. Die italienische Umweltschutzorganisation Legambiente klagte die Schweiz sogar beim Europarat an: Mit der Erlegung von M13 sei sowohl gegen die Alpenkonvention als auch gegen die Berner Konvention verstossen worden. Die Schweizer Behörden hätten ihre italienischen Kollegen um Hilfe beten müssen: Im südlichen Nachbarland habe man mehr Erfahrung im Umgang mit Grossraubtieren und hätte die erfolgreiche Wiederansiedlung unterstützen können.

Umgangs mit Grossraubtieren
Dossier: Berner Konvention: Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume

Landesausstellungen sollen dazu dienen, sich mit der eigenen Identität auseinanderzusetzen. Die Organisation eines solchen für eine Willensnation nicht unwichtigen Anlasses ist jedoch häufig mit viel Mühsal verbunden. Dies scheint auch für die für 2027 geplante Expo Bodensee-Ostschweiz nicht anders zu sein. Zwar nahm der von drei Kantonen (AR, SG, TG) angetriebene und mit rund CHF 600'000 finanzierte Ideenwettbewerb im Berichtjahr Gestalt an, der Bund hatte bisher aber noch keine Unterstützung sondern lediglich grundsätzliches Interesse signalisiert. Die Regierung verkündete, erst Anfang 2015 Stellung nehmen zu wollen. Die Kantonsregierungen der restlichen vier Ostschweizer Kantone (GR, AI, SH, GL) sowie der Kanton Zürich als assoziiertes Mitglied bekannten sich Mitte März in einer gemeinsamen Erklärung zur Expo 2027. Allerdings stiess insbesondere das Abseitsstehen des Kantons Appenzell Innerrhoden auf Kritik. Der mit St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden stark verzahnte Kanton wollte zuerst Fragen über den Nutzen, die Kosten und die Nachhaltigkeit des Grossprojektes geklärt haben, bevor ein Entscheid vor die Landsgemeinde gebracht werde. Beim vom 9. Mai bis Mitte September laufenden Ideenwettbewerb wurden Grobkonzepte von 60 interdisziplinären Teams eingereicht – erwartet worden waren ursprünglich mehr als hundert Eingaben. Bis Ende 2014 wurden zehn Projekte zur Weiterbearbeitung empfohlen, die von den Offerenten weiter vertieft werden sollen. Ziel ist es, eine tragfähige Idee bis Ende Mai zu küren und bis 2017 einen Machbarkeitsbericht auszuarbeiten. Die Landesausstellung soll dezentral zwischen Bodensee, Rhein und Säntis stattfinden. Geprüft werden soll dabei auch eine Ausweitung der Landesausstellung nach Österreich und Deutschland. Der weitere Fahrplan sieht die Beratung eines Bundesbeschlusses über die Durchführung und die sich auf mindestens CHF 1 Mrd. belaufende Finanzierung für eine Expo 2027 im Jahr 2018 vor. Konkurrenz erwuchs den Ostschweizer Plänen aus dem Aargau. Der Aargauische Gewerbeverband, angeführt von seiner Vizepräsidentin und Nationalrätin Sylvia Flückiger (svp, AG), wollte den eigenen Kanton als selbstbewussten Teil der Schweiz ins Rampenlicht stellen. Der Bundesrat beantwortete die diesbezüglich eingereichte Interpellation mit dem Hinweis, dass es allen Kantonen freistehe, Projekte für Landesausstellungen zu organisieren. Bis jetzt sei aber lediglich der Ostschweizer Plan bekannt und dieser werde von allen Kantonen, einschliesslich des Kantons Aargau, unterstützt. Tatsächlich hatten sich die Kantone im Rahmen der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen in einer gemeinsamen Erklärung Mitte Juni hinter das Projekt einer Expo 2027 im Bodenseeraum und der Ostschweiz gestellt.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Die Wahlen in den 120-köpfigen Grossrat des Kantons Graubünden finden nach dem Majorzsystem statt. Nur hier und in den Kantonen Appenzell Innerhoden und Appenzell Ausserrhoden werden die Parlamentsmandate noch nach dem Mehrheitswahlsystem vergeben.
In Graubünden waren die Nachwehen der Abspaltung der einstigen SVP in die kantonale BDP nach wie vor spürbar. Nicht nur beim Kampf um die Regierung, sondern auch bei den Grossratswahlen standen sich BDP und SVP gegenüber. Die noch junge, neu wieder gegründete SVP war einst neben der CVP dominante Partei, verlor aber ihre Vorherrschaft 2008, als praktisch alle damaligen Mitglieder zur frisch gegründeten BDP gewechselt hatten, weil die SVP Schweiz die Bündner Sektion ausgeschlossen hatte, um die Wahl von Eveline Widmer-Schlumpf zur Bundesrätin zu bestrafen. Am Schluss blieben der alten und neu gegründeten SVP lediglich noch zwei der ursprünglich 32 Sitze, die bei den Wahlen 2010 auf vier verdoppelt werden konnten. Dass die SVP bei den Bündnerinnen und Bündnern nach wie vor punkten kann, zeigte sich nicht nur aufgrund der hohen Zustimmung zur Masseneinwanderungsinitiative, sondern auch bei der Rekrutierung von Parteimitgliedern, die laut Nationalrat Brand (svp, GR) ziemlich erfolgreich verlief – rund 2'200 Mitglieder weise die Volkspartei im Kanton Graubünden auf. Eine Mitte Februar von der Zeitung Südostschweiz in Auftrag gegebene Wählerbefragung machte aber auch den Rückhalt der BDP in der Bevölkerung deutlich. Die Befragten trauten es am ehesten der BDP zu, ihre beiden Hauptsorgen Wirtschaftsprobleme und Tourismuskrise zu lösen. Die Voraussetzungen dafür, dass die BDP die Bewährungsprobe bestehen und ihre 26 Sitze mindestens verteidigen kann – angestrebtes Ziel waren 30 Sitze – waren gut, weil nur drei ihrer Grossräte nicht mehr kandidierten. Die Umfrage zeigte allerdings auch, dass man der SP, der CVP und insbesondere der GLP generell wenig zutraut. Das war bei der jungen GLP, die seit den Wahlen 2010 über 2 Sitze verfügte, allerdings nicht weiter verwunderlich. Die Grünliberalen setzten sich denn auch zum Ziel, Fraktionsstärke, also mindestens fünf Sitze zu erreichen. Die SP, die bei den letzten Wahlen zwei Sitze verloren hatte und noch 12 Mandate inne hatte, war im Kanton Graubünden lediglich Aussenseiterin. Das hat teilweise mit dem Majorzwahlsystem zu tun, das grosse Parteien bevorzugt: In vielen Wahlkreisen lohnte es sich für die Genossen gar nicht, anzutreten. Auf der anderen Seite musste die Partei allerdings während der Legislatur einen Drittel ihrer Sitze durch nachrutschende Stellvertreter ersetzen. Die CVP – mit 33 Mandaten die zweitstärkste Fraktion im Bündner Grossrat – hatte seit 2003 an Sitzanteilen verloren und musste bei den letzten Wahlen gar die FDP an sich vorbeiziehen lassen. Um mindestens die eigenen Sitze zu verteidigen, müsste die CVP auch wieder ausserhalb ihrer Stammbezirke in der Surselva punkten können. Dort stiess sie aber auf den Widerstand der FDP, bei der die Verteidigung der Spitzenposition fraglich war, weil nicht weniger als 12 FDP-Grossräte nicht mehr antraten. Ein wichtiges Thema im Wahlkampf waren die geplante Reform des Finanzausgleiches und eine anstehende Gebietsreform. Darüber hinaus waren auch die Folgen der Masseneinwanderungsinitiative für die Tourismusregion Graubünden ein Dauerbrenner. So schlug etwa die SVP vor, die Bündner Regierung solle sich dafür einsetzen, den Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie von 3,8% auf 2,5% zu senken - was der SVP prompt die Kritik einbrachte, sie versuche hier, Wiedergutmachung zu betreiben. Insgesamt wurde der Wahlkampf in den Medien allerdings als langweilig und gar als einschläfernd bezeichnet. Dies hat aber durchaus auch mit dem Wahlsystem zu tun, bei dem sich die Kandidierenden jeweils nur in ihrem Wahlkreis präsentieren müssen und dort in der Regel sowieso schon bekannt sind. Ob der geringen Spannung wurden nicht nur kaum Veränderungen erwartet, sondern auch eine wie schon vor vier Jahren geringe Wahlbeteiligung befürchtet. Für Verwirrung sorgte eine Wahlzettel-Panne im Unterengadin, wo anscheinend falsch bedruckte Ausschuss-Zettel versandt worden waren, was erst rund zweieinhalb Wochen vor den Wahlen bemerkt wurde.
Bei den Wahlen Mitte Mai konnten sowohl die BDP als auch die SVP einen Erfolg verbuchen. Die SVP konnte ihr Dasein als Kleinpartei hinter sich lassen und erreichte die angestrebte Fraktionsstärke, indem die Sitzzahl erneut mehr als verdoppelt werden konnte (neu: 9 Sitze; +5). Leicht zulegen konnte auch die BDP, die mit einem Sitzgewinn neu auf 27 Grossratssitze kommt. Die Niederlage der BDP bei den Berner Wahlen wiederholte sich in Graubünden also nicht, was allerdings auch auf die Unterschiede im Wahlverfahren zurückzuführen sein dürfte. Die beiden anderen bürgerlichen Parteien mussten beide Sitzverluste in Kauf nehmen. Die CVP deren zwei (neu: 31 Sitze) und die FDP gar deren vier (neu: 34 Sitze), wobei zwei Sitze erst im zweiten Wahlgang errungen werden konnten. In vier Bünder Kreisen (Ilanz, Klosters, Rhäzüns, Sur Tasna) fanden zweite Wahlgänge statt und im Kreis Suot Tasna musste eine Nachwahl angesetzt werden, weil Jon Domenic Parolini (bdp) dort gewählt, gleichzeitig aber auch in den Regierungsrat bestellt worden war. Die deutliche Niederlage der Freisinnigen war so nicht erwartet worden. Trotzdem blieb die FDP aber stärkste Fraktion. Einerseits schien sie die zahlreichen Abgänge nicht kompensieren zu können, andererseits wies die überraschend hohe Wahlbeteiligung von 43,1% auf eine starke Mobilisierung hin, die eher der SP zu nützen schien, die neu 15 Grossratssitze einnahm (+ 3 Sitze). Ihre zwei Mandate verteidigen konnte die GLP. Zwei Parteilose vervollständigen den Grossen Rat. Vor den Wahlen waren noch fünf Mandate auf Parteilose entfallen. Einer davon war in der Nachwahl wegen einer Stimme Unterschied von einem Freisinnigen ersetzt worden. Enttäuschend verliefen die Wahlen für die Frauen. Mit lediglich noch 23 Sitzen war der Frauenanteil tiefer als noch im Jahr 2003.
Gegen das Wahlresultat wurde allerdings Beschwerde eingereicht. Die 33 Beschwerdeführer – darunter sechs frühere Grossräte und ein Regierungsrat – machten eine Verletzung des Wahlrechts geltend, weil die Stimmkraftgleichheit nicht gegeben sei. Die 39 Wahlkreise seien derart unterschiedlich gross, dass etwa im bevölkerungsarmen Calanca-Tal im Vergleich zum bevölkerungsreichen Chur massiv weniger Stimmen erobert werden müssen, um einen Sitz zu gewinnen. Die Stimme eines in Calanca wohnhaften Bündners erhalte deshalb ein wesentlich grösseres Gewicht als jene einer Churerin. Das Wahlergebnis sei zu kassieren oder aber festzustellen, dass das Majorzverfahren in Graubünden nicht mit der Bundesverfassung vereinbar sei. Nachdem sich das Parlament für die Beschwerde als nicht zuständig beurteilte, musste sich das Verwaltungsgericht erstinstanzlich darum kümmern. Bis Ende 2014 lag noch kein Urteil vor.

Grossratswahlen Graubünden 2014
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Graubünden

Als einzige Partei hielt die BDP vor den Gesamterneuerungswahlen im Mai 2014 zwei Sitze im Bündner Regierungsrat. Mindestens einer dieser beiden Sitze stand allerdings auf dem Spiel, da sich einer der beiden bisherigen BDP-Exekutivmitglieder, nämlich Hansjörg Trachsel, altershalber nicht mehr zur Verfügung stellte; Trachsel hatte drei Amtsperioden hinter sich und hätte aufgrund der Amtszeitbeschränkung nicht mehr antreten dürfen. Die BDP versuchte diesen freien Sitz zwar mit ihrem Kantonalpräsidenten Jon Domenic Parolini zu verteidigen, die in Graubünden nach der Abspaltung der BDP im Jahr 2008 neu gegründete SVP schickte sich allerdings ebenfalls an, eine Regierungsbeteiligung zu erlangen. Die Volkspartei schickte ihr Aushängeschild, den Bündner Nationalrat Heinz Brand ins Rennen. Brand hatte sich nicht nur auf nationaler Ebene einen Namen gemacht, seit er 2011 glanzvoll ins eidgenössische Parlament gewählt worden war, sondern er hatte auch 25 Jahre lang das Bündner Migrationsamt geleitet und war seit 2012 Kantonspräsident der SVP. Nicht wenige Stimmen zählten ihn gar zu einem möglichen Bundesratskandidaten der SVP. Brand war allerdings bereits bei den letzten Regierungsratswahlen erfolglos angetreten. Auch die GLP wollte sich am Kampf um den frei werdenden Regierungsratssitz beteiligen. Für die Grünliberalen trat Grossrat Jürg Kappeler an. Die Nomination Kappelers diente vor allem auch dazu, Präsenz für die gleichzeitig stattfindenden Parlamentswahlen zu markieren. Auch Kappeler bewarb sich bereits zum zweiten Mal für ein Regierungsamt. Neben den drei neuen Kandidierenden traten die vier bisherigen Bündner Exekutivmitglieder wieder an. Die Wiederwahl von Barbara Janom Steiner (bdp), Mario Cavigelli (cvp), Christian Rathgeb (fdp) und Martin Jäger (sp) galt als ungefährdet. Die Bündner Regierungswahlen verhiessen auch deshalb Spannung, weil deren Ausgang einen Einfluss auf die 2015 anstehenden Nationalratswahlen haben könnten. Bei der BDP hatte Hansjörg Hassler seinen Rücktritt angekündigt und Parolini wäre wohl als Nachfolger vorgesehen gewesen. Auch die SVP müsste für die eidgenössischen Wahlen einen Ersatz für Brand suchen, sollte dieser in die Bündner Regierung gewählt werden. Eine Umfrage der "Südostschweiz" bei rund 1000 Bünderinnen und Bündnern etwa drei Monate vor den Wahlen zeigte einen hohen Rückhalt für Barbara Janom Steiner (bdp) und Mario Cavigelli (cvp). Christian Rathgeb (fdp) und Martin Jäger (sp) lagen in der abgefragten Wählergunst leicht abgeschlagen, aber noch vor Heinz Brand (svp), der wiederum Jon Domenic Parolini (bdp) knapp hinter sich liess. Die Umfrage zeigte auch, dass Wirtschafts- und Tourismusfragen die potenziellen Wählerinnen und Wähler am meisten umtrieben, Bereiche für welche laut Umfrage die BDP als beste Problemlöserpartei betrachtet wurde. Für etwas Wirbel im ansonsten sehr flauen Wahlkampf sorgte ein Inserat der Bündner Wirtschaftsverbände, die nicht nur die Kandidierenden der CVP, der FDP und der BDP, sondern auch Heinz Brand von der SVP zur Wahl empfahlen, nicht aber die GLP und auch nicht – was weniger erstaunt – die SP. Die GLP empörte sich darüber, dass die Wirtschaft mit den Befürwortern der Masseneinwanderungsinitiative gleiche Sache mache und die SP warf den Verbänden einseitige Politik vor. Jürg Michel, Direktor des Bündner Gewerbeverbandes, erklärte die Nichtberücksichtigung der GLP damit, dass diese mitgeholfen habe, das Bündner Olympiaprojekt zu versenken und nicht als bürgerliche Partei betrachtet werde. Ziel der Wirtschaft sei eine bürgerliche Regierung ohne SP-Beteiligung. Zwei Wochen vor den Wahlen zeigten die Resultate einer neuerlichen Umfrage ein leicht verändertes Bild. Zwar lagen auch hier die Bisherigen vorn, Parolini hatte allerdings Brand überholt. Alle Kandidierenden hatten mit Ausnahme des SVP-Kandidaten Brand im Vergleich zur Februar-Umfrage Stimmen hinzugewonnen. Die "Südostschweiz" interpretierte das schlechte Abschneiden Brands mit dessen Engagement für die Masseneinwanderungsinitiative, mit der nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Tourismusregion Graubünden geschwächt werde. Die Umfrage zeigte weiter, dass Brand lediglich von Anhängern seiner eigenen Partei und von der FDP Stimmen erhielt.
Tatsächlich schienen die Umfrageresultate gute Prädiktoren für die Wahlen vom 18. Mai zu sein. Neben den vier Bisherigen schaffte es nämlich Jon Domenic Parolini in die Bündner Regierung und verteidigte damit den zweiten BDP-Sitz gegen die SVP erfolgreich. Zwar übersprang auch Heinz Brand (svp) das absolute Mehr (17'417 Stimmen), mit seinen 20'619 Stimmen lag er aber fast 5'000 Stimmen hinter Parolini (25'309 Stimmen), der gar noch Martin Jäger (sp, 22'575 Stimmen) überholte. Eine Bestätigung der Umfragen zeigte sich auch in der problemlosen Wiederwahl von Barbara Janom Steiner (bdp, 32'666 Stimmen) und Mario Cavigelli (cvp, 32'057 Stimmen), die vor Christian Rathgeb (fdp, 27'009 Stimmen) an die Spitze gesetzt wurden. Keine Chance hatte Jürg Kappeler (glp), der von 9'218 Wählerinnen und Wählern unterstützt wurde. Die Wiederwahl der Bisherigen wurde als Wunsch nach Stabilität interpretiert. Parolinis gutes Abschneiden sei zudem mindestens zum Teil Brand geschuldet, da all jene, welche dem SVP-Nationalrat die Masseneinwanderungsinitiative übel genommen hätten, für den BDP-Präsidenten gestimmt hätten.

Regierungsratswahlen Graubünden 2014
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Graubünden

L'Assemblée fédérale est priée d'accorder la garantie fédérale aux modifications des constitutions de Zurich, de Berne, de Zoug, de Soleure, de Bâle-Campagne, des Grisons et de Vaud. Le canton de Zurich a supprimé de sa constitution, le référendum constructif. L'alternative au référendum ordinaire engendrait une procédure de votation complexe et la participation citoyenne n'était, à chaque fois, guère élevée. Au Grisons, le référendum extraordinaire a été abrogé sans jamais être utilisé. A Berne, dès à présent, le Conseil-exécutif peut approuver les modifications des frontières intercommunales. Quant au Grand conseil, il peut imposer la fusion de communes en cas d'intérêts communaux, régionaux ou cantonaux prépondérants. S'agissant de Zoug, les exécutifs seront désormais élus au scrutin majoritaire. Le nombre de députés au Grand conseil a été inscrit dans la constitution et la répartition des sièges se fera selon la méthode du «double Pukelsheim» afin d'être conforme à la Constitution fédérale. Les membres du Conseil d'Etat ne pourront pas exercer de mandat au niveau fédéral. Les dispositions relatives à l'incompatibilité de fonction pour les parents et alliés ont été assouplies. Outre le financement des écoles de pédagogie curative, le canton de Soleure assurera leur organisation et gestion. Bâle-Campagne a instauré une taxe de séjour, dont les recettes seront allouées au secteur du tourisme. Enfin, le canton de Vaud a adapté la terminologie constitutionnelle pour correspondre à celle du Code civil (CC) relative à la protection de l’adulte et de l’enfant.

Garantie des constitutions cantonales (ZH, BE, SO, BL, GR, VD) (MCF 14.037)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Die Gewährleistung der kantonalen Verfassungen, die bei kantonalen Verfassungsänderungen – etwa durch kantonale Volksinitiativen oder Verfassungsrevisionen – von der Bundesversammlung vorgenommen werden muss, ist in der Regel eine Routineangelegenheit. Nur sehr selten gibt es überhaupt eine Debatte in den Räten. Dem Parlament wurde deshalb auch schon vorgeworfen, die Aufgabe der Überprüfung der Vereinbarkeit der Änderungen mit der Bundesverfassung nicht ernst genug zu nehmen. 2013 war diesbezüglich eine Ausnahme, weil die Räte die Wahlrechtsreform im Kanton Schwyz nicht gutgeheissen hatten. Die Gewährleistungen im Jahr 2014 entsprachen (fast) wieder der gängigen Tradition. Die Räte hiessen die unbestrittenen Teilrevisionen in sechs Kantonen diskussionslos gut (ZH, BE, SO, BL, GR, VD; BRG 14.037). Mehr zu reden – zumindest im Nationalrat – gab allerdings die neue Verfassung des Kantons Genf: Ein Minderheitsantrag Andreas Gross (sp, ZH) wollte Artikel 66 der neuen Genfer Verfassung, der ein Verbot des doppelten Neins für Abstimmungen über den Finanzhaushalt vorsieht, nicht gewährleisten. Der Passus sah vor, dass entweder ein Sanierungsvorschlag oder eine Steuererhöhung angenommen werden muss. Gross beanstandete, dass so die Entscheidung für den Status Quo ausgeschlossen sei. In seiner Botschaft machte der Bundesrat klar, dass dies nicht als Einschränkung der politischen Rechte angesehen werden solle und beurteilte den Passus deshalb als bundesrechtskonform. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte dem Antrag des Bundesrates. Zudem sei Artikel 66 eins zu eins von der alten Verfassung übernommen und bei der alten Verfassung also schon gewährleistet worden. Gross, der vergeblich darauf hinwies, dass man alte Fehler nicht zu wiederholen brauche, erhielt lediglich 31 Stimmen aus seiner Fraktion. 126 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) gewährleisteten die gesamte Verfassung des Kantons Genf. Die umstrittenen Teilrevisionen in den Kantonen Bern bzw. Tessin, in denen eine Verschärfung von Einbürgerungen bzw. ein Burkaverbot festgeschrieben wird, standen 2014 noch nicht auf der parlamentarischen Traktandenliste. Allerdings hatte der Bundesrat in seiner Botschaft Ende Jahr die Gewährleistung des Tessiner Begehrens beantragt. Er halte das Vermummungsverbot zwar für nicht sinnvoll, so der Bundesrat, aber juristisch lasse es sich mit der Verfassung dann vereinbaren, wenn die Religionsfreiheit nicht tangiert werde. Die Regierung stützte sich bei ihrer Begründung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der unlängst ein Burkaverbot in Frankreich bestätigt hatte.

Gewährleistung der kantonalen Verfassungen 2014 (BL, BE, GE, GR, SO, TI, VD, ZH) (BRG 13.089)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Trotz zunehmender Kritik aus dem Parlament hiess der Bundesrat die Gesuche von zwölf Kantonen gut, E-Voting während zwei Jahren weiter testen zu dürfen. Während in den Kantonen Genf und Neuenburg der elektronische Partizipationskanal einem Teil der kantonalen Bevölkerung auf Anfrage offen steht (maximal 71‘000 in Genf und maximal 21‘000 in Neuenburg), können in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen und Thurgau lediglich die Auslandschweizerinnen und -schweizer mit E-Voting ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen. Insgesamt können mit den neuen Grundbewilligungen für E-Voting total rund 3.3 Prozent der Wahlberechtigten elektronisch abstimmen. Die Obergrenze, welche der Bundesrat festlegt, läge bei 10 Prozent der gesamtschweizerischen und 30 Prozent der kantonalen Stimmbevölkerung. In der Regel nehmen rund 50 Prozent der teilnehmenden Berechtigten das elektronische Angebot wahr. Bei den Abstimmungen im September verzeichnete der Kanton Aargau eine hohe Nutzung des elektronischen Kanals: 65 Prozent der Auslandschweizer, die sich beteiligten, taten dies via E-Voting. Ab 2015 werden auch die Kantone Zürich und Glarus für ihre Auslandschweizerinnen und -schweizer E-Voting einrichten. Ab 2016 dürfen neben den Pionierkantonen Genf und Neuenburg neu auch Aargau, Graubünden, St. Gallen, Solothurn und Thurgau elektronische Partizipationseinrichtungen für Inländer erstellen.

Bundesrat erteilt Grundbewilligungen für E-Voting
Dossier: Vote électronique

Sport verbindet, und zwar im Jahr der Olympischen Winterspiele in Sotschi die Rätoromanen mit dem Rest der Welt. Die beachtlichen Leistungen der Athletinnen und Athleten rätoromanischer Muttersprache, allen voran Doppel-Goldmedalliengewinner Dario Cologna, gefolgt von Kombinationssieger Sandro Viletta und den beiden Silbermedaillengewinnern Selina Gasparin und Nevin Galmarini, fanden auf internationaler Plattform nicht nur die verdiente sportliche Anerkennung, sondern förderten darüber hinaus breites Interesse an der rätoromanischen Sprache und Kultur zu Tage. Urs Gadruvi, Generalsekretär der Lia Rumantscha, berichtete von Mitarbeitenden der Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR), die mehr damit beschäftigt waren, Interviews zu ihrer Herkunft zu geben als selber Interviews zu führen.

Athletinnen und Athleten rätoromanischer Muttersprache

Sowohl das Bündner wie auch das Zürcher Stimmvolk äusserten sich im Berichtsjahr zur Frage, ob die Kirchensteuer für juristische Personen abgeschafft werden soll. Dabei zeigte sich in beiden Kantonen ein auffallend ähnliches Bild der beiden vom Jungfreisinn lancierten Volksinitiativen: Der städtische Kanton Zürich schmetterte das Anliegen im Mai mit 71,8% Nein-Stimmen annähernd so deutlich ab wie das ländlich geprägte Graubünden an der Februarabstimmung mit 73,6%. Parallelen zeigten sich anfänglich ebenfalls bezüglich Unterstützung durch die Mutterparteien. Entgegen einem früher gefassten Beschluss stellte sich die FDP-Fraktion im Zürcher Kantonsrat gegen das Anliegen ihrer Jungpartei. Mit 59 zu 49 Stimmen beschloss die Zürcher FDP schliesslich an ihrer Delegiertenversammlung nach emotionaler Diskussion die Ja-Parole. Die Bündner FDP äusserte sich an ihrer Delegiertenversammlung hingegen mit ähnlichem Stimmverhältnis ablehnend zur Volksinitiative. Sowohl Bündner wie auch Zürcher Wirtschaftsverbände lehnten das Volksanliegen klar ab. Gemäss der Zürcher Handelskammer und des Bündner Gewerbeverbands zahlt ein Grossteil der kleinen Betriebe keine Kirchensteuer, womit die Initiative in erster Linie Grossunternehmen entlasten würde. Darüber hinaus anerkenne man durchaus die Leistungen der Kirche für das Gemeinwesen. Im Kanton Zürich zahlte das Gewerbe 2012 über CHF 100 Mio. Kirchensteuern an die beiden grossen Zürcher Landeskirchen, womit diese 40% ihrer Ausgaben für gesamtgesellschaftliche Leistungen finanzierten. Unter diese nicht-kultischen Ausgaben in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales fallen auch die Auslagen für die Instandhaltung von Kirchen, Pfarrhäusern und Kirchgemeindehäusern. Detaillierte Angaben zu den Auslagen nach Posten wurden während des Abstimmungskampfes nicht bekannt. Nicht eingerechnet in die Auslagen der Kirchen ist hingegen die Freiwilligenarbeit. Gemäss Angaben im Abstimmungsbüchlein summiert sich diese allein für die evangelisch-reformierte Kirche im Kanton Zürich auf rund 1 Mio. Stunden jährlich.

Kirchensteuer für juristische Personen

Auch 2014 wurde die Sicherheit des WEF Jahrestreffens in Davos durch die Armee gewährleistet. Dabei standen bis zu 3'100 Armeeangehörige zu Gunsten des Kantons Graubünden im Einsatz. Das Parlament hatte für den Einsatz der Armee im Assistenzdienst vom 13. bis 27. Januar 2014 eine Obergrenze von maximal 5'000 Armeeangehörigen festgelegt, die jedoch nicht ausgeschöpft werden musste. Obwohl die Luftwaffe eine Regelwidrigkeit im eingeschränkten Luftraum über Davos verzeichnete, verlief der Einsatz insgesamt reibungslos und ohne gravierende Zwischenfälle oder Unfälle.

Assistenzeinsatz der Armee am World Economic Forum 2014
Dossier: Armee-Einsätze am World Economic Forum (WEF)

Die Diskussionen um die kantonalen Wahlverfahren flauten auch 2014 nicht ab. Während der Bundesrat dem reinen Majorzverfahren eher skeptisch gegenübersteht, ist das Bundesgericht kulanter und lässt sowohl das Majorz- wie auch das Proporzverfahren zu. Bei letzterem darf aber kein zu hohes Quorum gelten. Ein Sitz sollte – so das höchste Gericht – mit einem Stimmenanteil von maximal 10% erzielt werden können. Dies ist abhängig von der Grösse der einzelnen Wahlkreise. Ziemlich vehement verlief die Debatte im Kanton Schwyz. 2013 hatte das Bundesgericht das neue Schwyzer Wahlrecht – ein Mischverfahren aus Proporz und Majorz – aufgrund der zu hohen Quoren als nicht konform beurteilt und der Nationalrat hatte die Erwahrung der Kantonsverfassung, bzw. des Teils mit dem Wahlrecht abgelehnt. In der teilweise sehr emotional geführten Debatte wehrte sich die SVP gegen den „schleichenden Staatsstreich“ des Bundesgerichtes, gegen dessen Einmischung man sich zur Wehr setzen wolle. Entsprechend machte sich die Volkspartei mit Hilfe einer Initiative zur Einführung des Majorzes für eine einphasige Mehrheitswahl stark. Die anderen Parteien, die sich im kantonalen Parlament unterstützt von der Regierung durchzusetzen vermochten, bevorzugten hingegen den so genannten, bereits von den Nachbarkantonen Zug und Nidwalden eingeführten "doppelten Pukelsheim". Das Doppeltproporzverfahren, das in einem ersten Schritt die Mandate den Parteien über den ganzen Kanton hinweg zuteilt und in einem zweiten Schritt die Sitze auf die einzelnen Gemeinden verteilt, sichere eine repräsentative Abbildung aller politischen Kräfte des Kantons im Parlament. Zu reden gab nicht nur die Opposition der SVP gegen „deutsche Professoren, die sich nicht in urschweizerische Angelegenheiten einzumischen hätten" – Friedrich Pukelsheim ist ein deutscher Mathematiker – sondern auch die Höhe eines Quorums, das bei diesem Verfahren verhindern soll, dass zu viele Kleinstparteien Erfolg haben. Als Kompromissvorschlag obsiegte schliesslich eine 1-Prozent-Hürde. Das letzte Wort wird die Schwyzer Stimmbürgerschaft im März 2015 haben. Im Kanton Zug reichte die Piratenpartei gegen die hier beschlossene 3-Prozent-Hürde eine Beschwerde ein. Die Zuger Stimmbevölkerung hatte bereits 2013 mit grossem Mehr den doppelten Pukelsheim eingeführt. Allerdings forderte der Zuger Regierungsrat in einer Standesinitiative die „Wiederherstellung der Souveränität der Kantone in Wahlfragen“. Im Juli doppelte der Kanton Uri mit einer Standesinitiative nach, die ebenfalls Souveränität der Kantone bei Wahlfragen als verfassungsgrundsatz forderte. Beide Kantonsbegehren, die 2014 im Parlament noch nicht behandelt wurden, waren eine deutliche Spitze gegen die Einmischung des Bundesgerichtes. Dieses wies die Beschwerde der Piraten im Dezember ab. Damit wurde auch eine im September 2014 eingereicht Beschwerde der Zürcher Piratenpartei gegen die 5-Prozent-Hürde bei den kantonalen Wahlen in Zürich obsolet. Auch im Kanton Uri läuft die Diskussion um ein neues Wahlverfahren und auch im Urkanton ist der Unmut gegen die Bevormundung gross. Im Kanton Graubünden fanden die Wahlen 2014 zwar noch nach dem reinen Majorzverfahren statt – neben Graubünden nur noch in den beiden Appenzell Usanz – dagegen machte sich allerdings Widerstand breit. 33 Stimmberechtigte – darunter auch ehemalige Grossräte – reichten unmittelbar nach den Wahlen Beschwerde ein, da die Stimmkraftgleichheit in den krass unterschiedlich grossen 39 Wahlkreisen verletzt sei. Freilich haben sich die Bündner Stimmberechtigten zwischen 1927 und 2013 nicht weniger als acht Mal gegen die Einführung eines Proporzverfahrens gewehrt, ähnlich wie die Stimmberechtigten im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wo die Idee eines proportionalen Verfahrens zwischen 1920 und 2008 sechs Mal an der Urne abgeschmettert worden war. Hängig ist hier allerdings eine 2011 eingereichte Beschwerde gegen das Majorzverfahren. Zudem hiess die Ausserrhoder Stimmbevölkerung im November 2014 mit einer grossen Mehrheit von 79.8% Ja-Stimmenanteil eine Reform der Sitzverteilung gut, mit der die Stimmkraftgleichheit verbessert werden soll. Weil jede der 20 Gemeinden bisher fix einen Sitz im 65-köpfgen Kantonsrat hatte und die restlichen 45 Sitze dann nach Einwohnerzahl verteilt wurden, waren die rund 60% der Bevölkerung, die in den fünf grössten Gemeinden wohnen, mit lediglich 31 Sitzen (also nur zu 48%) im Kantonsparlament vertreten. Mit der gutgeheissenen Reform wird die Vorverteilung des einen Sitzes aufgehoben und die Sitzverteilung im Divisorverfahren vorgenommen, wobei allerdings auch Kleinstgemeinden mindestens einen Sitz erhalten sollen. Dies hat zur Folge, dass die grossen Gemeinden mehr Sitze erhalten – allen voran Herisau, das neu 18 statt wie bisher 14 Abgeordnete stellt. Noch nie zur Debatte stand das Wahlverfahren im Kanton Appenzell Innerrhoden.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

In sechs Kantonen fanden 2014 Gesamterneuerungswahlen für die kantonalen Parlamente statt. Obwohl noch viel Zeit bis zu den eidgenössischen Wahlen blieb, wurden die kantonalen Wahlen in den Medien als Orakel für einen möglichen Ausgang im Herbst 2015 auf nationaler Ebene herangezogen. Von den kantonalen Resultaten Trends abzulesen, gestaltet sich aus mindestens drei Gründen als eher schwierig. Erstens sind kantonale Kontexte sowohl für kantonale als auch für nationale Wahlen sehr unterschiedlich. Kantonale Wahlen lassen sich weder untereinander noch mit eidgenössischen Wahlen einfach vergleichen. Zweitens fanden 2014 kantonale Wahlen in den eher kleinen Kantonen Zug, Nidwalden, Obwalden und Glarus statt. Hier ist nicht nur das kantonale Umfeld verschieden, sondern diese Kantone sind auch als Wahlkreise für die nationalen Wahlen aufgrund ihrer geringen Sitzzahlen eher wenig bedeutend. Drittens lassen sich auch in den beiden grösseren Kantonen Graubünden und Bern keine deutlichen Trends ablesen. So konnte die SVP zwar in den Kantonen Bern und Graubünden um jeweils fünf Sitze zulegen, dies geschah aber nur in Bern auf Kosten der BDP. Oder die SP verlor zwar in Bern zwei Sitze, legte aber in Graubünden um drei Sitze zu. Auch bei der CVP und der FDP gab es keine eindeutigen Entwicklungen. Zwar verlor der Freisinn in den sechs Kantonen insgesamt acht Sitze, in Bern, Glarus und Obwalden konnte man die eigenen Mandate jedoch verteidigen. Auch die CVP konnte ihre Sitze in Glarus halten, musste aber in allen anderen Kantonen einen Sitz (bzw. in Graubünden zwei Sitze) abgeben. In Bern bedeutete dieser Sitzverlust, dass die CVP nicht mehr im kantonalen Parlament vertreten ist. Die Grünen verloren zwar einen Sitz in Bern, konnten aber in Nidwalden (+3 Sitze) und in Zug (+2 Sitze) ihre Mandatszahl um total fünf Sitze ausbauen. Ausser im Kanton Graubünden, wo die beiden Sitze gehalten wurden und in den Kantonen Nidwalden und Obwalden, wo sie nicht antrat, konnte die GLP ihre Mandate jeweils mindestens verdoppeln. Im Kanton Glarus machten die Grünliberalen auf Anhieb zwei Sitze und in Bern konnten sie ihre Mandatszahl von vier auf elf fast verdreifachen. Interessant war die Entwicklung für die BDP, da sie in ihren drei Gründerkantonen antrat. Während sie im Kanton Graubünden um einen Sitz zulegen konnte, und im Kanton Glarus ein Mandat abgeben musste, brach sie im Kanton Bern buchstäblich ein und verlor elf Sitze.

Mit den per Saldo 10 Sitzgewinnen baute die SVP den Anteil an allen kantonalen Parlamentssitzen erneut aus. Die SVP verfügte Ende 2014 über 573 der total 2559 kantonalen Parlamentssitze (ausgenommen AI), was einem Anteil von 22,4% entspricht. Nach wie vor an zweiter Stelle lag auch Ende 2014 die FDP, die 20,4% aller kantonalen Parlamentssitze ihr Eigen nannte (521 Sitze). Kopf an Kopf lagen Ende 2014 die CVP und die SP, wobei die Christlichdemokraten mit 454 Sitzen (17,7%) noch leicht die Nase vor den Genossen hatten, die über 453 kantonale Mandate verfügten (17,7%). Die fünftstärkste Kraft waren die Grünen, die über 187 Mandate verfügten. Die GLP (89 Sitze) und die BDP (77 Sitze) waren also Ende 2014 in den Kantonen zwar einigermassen präsent, aber noch einige Sitze von den arrivierten Parteien entfernt. Über immer noch 40 Sitze verfügte die EVP, die vor allem in den Kantonen Bern, Zürich, Aargau und Thurgau auf eine Stammwählerschaft zählen kann. Die extreme Linke hielt 28 Sitze und die EDU verfügte noch über 20 Mandate. Leidglich rund 4 Prozent aller Sitze (107) wurden von anderen Parteien gehalten, wobei in Genf 20 Sitze auf das MCG und im Tessin 22 Sitze auf die Lega entfielen.

In drei der sechs Kantone, in denen die Parlamente gesamterneuert wurden, stieg der Frauenanteil wieder leicht an: In Bern betrug er nach den Wahlen 31,9%. Auch in den Kantonen Glarus (16,7%) und Zug (27,5%) konnten die Frauen leicht zulegen. Abgenommen hat die Frauenquote allerdings in den Kantonen Obwalden (29,1%), Nidwalden (16,7%) und Graubünden (19,2%). Ende 2014 betrug der Frauenanteil in allen Kantonsparlamenten zusammen genau 25% – wobei nur die jeweiligen Resultate unmittelbar nach den Wahlen berücksichtigt wurden – was gegenüber dem Vorjahr (24,6%) eine leichte Steigerung bedeutete.

Die Wahlbeteiligung in den sechs Kantonen war sehr unterschiedlich. Während in den Kantonen Bern und Glarus nicht einmal mehr ein Drittel der Stimmbürgerschaft das Wahlrecht wahrnahm, lag die Beteiligung in Nidwalden und Obwalden knapp unter der 50%-Grenze. In Zug beteiligten sich noch 40,5%. Mit Ausnahme von Glarus hat die Beteiligung damit im Vergleich zu den Wahlen 2010 überall weiter abgenommen. Ein Blick auf alle Kantone und die kantonalen Wahlen zwischen 2010 und 2014 zeigt, dass neben Bern und Glarus auch die Wahlbevölkerung in den Kantonen Aargau, Thurgau und Neuenburg ziemlich wahlfaul ist. Auch hier lag die Beteiligung bei den letzten kantonalen Parlamentswahlen unter einem Drittel. Unter 40% lag auch die Wahlbeteiligung in den Kantonen Zürich, Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen. Einzig in den Kantonen Schaffhausen, Tessin und Wallis machten mehr als 50% der Bevölkerung von ihrem Wahlrecht Gebrauch. In der Hälfte der 24 Kantone – die Wahlbeteiligung wird nicht erhoben in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Graubünden – zeigte sich im Vergleich zu den letzten Wahlen eine Abnahme der Wahlbeteiligung.

Übersicht über die Legislativwahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2014
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Gleichzeitig zu den Gesamterneuerungswahlen für die kantonalen Parlamente standen in den Kantonen Bern, Obwalden, Nidwalden, Zug und Graubünden auch die Exekutivwahlen an. Im Kanton Glarus wurde die Regierung rund vier Monate vor dem Parlament bestellt. In fünf der sechs Kantone wurde die Regierungszusammensetzung bestätigt. Einzig in Glarus wurde eine amtierende SP-Regierungsrätin von der SVP verdrängt. Die Glarner Regierung ist damit ab 2014 rein bürgerlich zusammengesetzt. Erfolglose Angriffe ritt die SVP in den Kantonen Bern und Nidwalden, wo sie ihre bestehenden Mandate ausbauen, sowie in den Kantonen Graubünden und Obwalden, wo sie erstmals in die Regierung einziehen wollte. Die Angriffe scheiterten in allen vier Kantonen – in Bern allerdings nur sehr knapp. Der Kanton Obwalden bleibt für die SVP damit ein weisser Fleck, was die Regierungsbeteiligung anbelangt. Die Regierungszusammensetzung im Kanton Nidwalden blieb zwar letztlich gleich, dort wurde aber ein amtierender Regierungsrat der CVP abgewählt. Im Kanton Graubünden vermochte die BDP ihre beiden Sitze zu halten und im Kanton Bern wurde die links-grüne Mehrheit ein weiteres Mal verteidigt – allerdings nur dank des garantierten Sitzes der französischsprachigen Minderheit. Die SP musste nicht nur die Abwahl aus der Glarner Regierung verkraften – nach über 72 Jahren Regierungsbeteiligung – sondern sie scheiterte auch mit ihrem Versuch, den vor acht Jahren verlorenen Regierungssitz im Kanton Zug zurückzuerobern.

Werden die Verschiebungen aufgrund der Ersatzwahlen, die 2014 in drei Kantonen durchgeführt werden mussten (BS, NE, TG), berücksichtigt, verteilen sich die total 156 kantonalen Regierungsratssitze per Ende 2014 wie folgt auf die Parteien: Die FDP blieb mit im Vergleich zu Ende 2013 unveränderten 42 Sitzen die stärkste Kraft in den kantonalen Exekutiven. Sie hielt 26,9% aller Regierungsmandate. Auch die CVP blieb unverändert bei einem Viertel aller Sitze (39; 25%) zweitstärkste Regierungskraft. Die SP, die zwar 2014 einen Sitz verloren hatte, hatte nach wie vor knapp mehr als jedes fünfte Regierungsmandat inne (32 Sitze, 20,5%). 14,1% aller Regierungssitze besetzte Ende 2014 die SVP, die also gemessen an ihrer Wählerstärke in den kantonalen Regierungen nach wie vor eher untervertreten ist. Die Grünen hielten neun Sitze und die restlichen 12 Sitze verteilten sich auf die BDP (4), Parteilose (3), die Lega (2) sowie die CSP, das MCG und die LP (je ein Sitz). Trotz verschiedentlichen Angriffen schaffte es die GLP auch 2014 nicht in eine kantonale Regierung – bei den Ersatzwahlen in Basel-Stadt scheiterte sie allerdings nur knapp.

Im Vergleich zu Ende 2013 konnten die Frauen wieder um einen Regierungssitz zulegen. Zwar wurde im Kanton Glarus mit Christine Bickel (sp) eine Frau abgewählt und mit Marianne Dürst Benedetti (fdp, GL) und Esther Gasser Pfulg (fdp, OW) waren 2014 zwei Frauen zurückgetreten, weil Bickel aber durch Marianne Lienhard (svp, GL) und Gasser-Pfulg durch Maya Büchi (fdp, OW) ersetzt wurde und im Kanton Thurgau mit Carmen Haag (cvp, TG) bei Ersatzwahlen eine Frau in die Regierung gewählt wurde, hielten die Frauen neu 36 der schweizweit 156 Regierungssitze (23,1%). Ende 2014 sass damit in allen Kantonen mindestens eine Frau in der Regierung, in sieben Kantonen (ZH, BE, UR, NW, FR, SH, TG) besetzten Frauen jeweils zwei Sitze und im Kanton Waadt ist die Regierung mehrheitlich weiblich (4 Sitze). Die meisten Regierungsrätinnen stellte die SP (13), deren Exekutivämter zu 40,6% durch Frauen besetzt waren. Bei der FDP waren 10 kantonale Exekutivmitglieder weiblich, wobei dies einem innerparteilichen Frauenanteil von 23,8% entsprach – weniger als bei den Grünen, die mit vier Regierungsrätinnen einen innerparteilichen Frauenanteil von 44,4% erreichten. Ebenfalls nur vier der allerdings total 39 Regierungsmandate stellte die CVP (10,3%), die damit eine noch schlechtere Frauenquote aufwies als die SVP (3 Regierungsrätinnen; 13,6%).

Übersicht über die Exekutivwahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2014
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Im Jahr 2013 war in mehreren Kantonen der Beitritt zum verschärften Hooligankonkordat debattiert worden. In drei Kantonen (Luzern, Neuenburg, Aargau) konnte das im Vorjahr angenommene Konkordat in Kraft treten. Während im Kanton Appenzell Ausserrhoden das Konkordat vom Kantonsrat angenommen und kein Referendum ergriffen worden war, lief 2013 in den Kantonen Jura, Genf, Solothurn und Freiburg noch die Referendumsfrist. Im Kanton Bern wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, was im Kanton Tessin nicht gelang. In Schaffhausen und Basel-Landschaft gab zwar der Regierungsrat seine Zustimmung, jedoch waren die Verschärfungen Ende 2013 noch nicht in Kraft getreten. Basel-Stadt war bislang der einzige Kanton, in dem der Regierungsrat gar nicht erst auf die Revision eintrat. In den drei Kantonen Glarus, Graubünden und Nidwalden wurde noch kein Entscheid gefällt.

Hooligan-Konkordat
Dossier: Hooligan-Konkordat

Ähnliche Anliegen wie die Motion Müller (cvp, LU) sowie eine im Jahr 2012 vom Nationalrat behandelte Motion der UREK-NR verfolgten vier im Jahr 2013 eingereichte Standesinitiativen der Kantone Aargau, Graubünden, Nidwalden und Zug. Gleich wie die fünf bereits 2012 deponierten kantonalen Initiativen aus Schwyz, St. Gallen, Luzern, Schaffhausen und Uri forderten sie eine Anpassung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) zur besseren Berücksichtigung von Interessen der Landwirtschaft und Siedlungsentwicklung bei der Festlegung des Gewässerraumes.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Der Trend zu immer weniger Gemeinden hielt auch 2013 weiter an. Im Berichtjahr verringerte sich die Anzahl Gemeinden vor allem durch Gemeindefusionen von 2'408 auf 2'352. Die Zahl von 56 Gemeinden, die damit von der Landkarte verschwanden, war leicht höher als der seit dem Jahr 2000 (2'899 Gemeinden) verzeichnete Schnitt von minus 40 Gemeinden pro Jahr. In diesen dreizehn Jahren hat sich der Bestand der Gemeinden also um 19% verringert. Der Trend zu Gemeindefusionen hat sich in den letzten 20 Jahren deutlich verstärkt. 1860 wies die Schweiz noch 3'146 Gemeinden auf. Die Tendenz dürfte auch in Zukunft anhalten: Eine von der Gewerkschaft VPOD lancierte Volksinitiative im Kanton Tessin fordert etwa die Reduktion der Anzahl Gemeinden im Südkanton von 135 auf 11. Eine Reformkommission im Kanton Wallis, die die kantonale Verfassung revidieren soll, schlug die Halbierung der Gemeindezahl von 135 auf 40 bis 60 Gemeinden vor. Im Kanton Graubünden wurde eine von einer Allianz aus linken Parteien, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden lancierte Initiative zurückgezogen, die eine Reduktion der mehr als 150 Gemeinden auf 50 gefordert hätte. Grund für den Rückzug seien die zahlreichen im Kanton bereits angestossenen Reformen, die in die erwünschte Richtung gingen. Das im Nationalrat schon 2012 eingereichte Postulat Lehmann (cvp, BS), welches einen Bericht über mögliche Gemeindefusionen über Kantonsgrenzen hinweg fordert, ist noch hängig. Der Bundesrat, der das Postulat zur Ablehnung empfiehlt, machte geltend, dass eine entsprechende nationale Regelung einen Eingriff in die Kantonsautonomie darstellen würde und die wichtigsten Hindernisse für Gemeindezusammenschlüsse zudem nicht rechtlicher Natur seien, sondern emotionale und politische Elemente beträfen, wie etwa Heimatgefühl oder Steuerhoheit. In der öffentlichen Debatte wurden Gemeindefusionen als mögliche Lösung für die mit zunehmendem Desinteresse an lokaler Politik einhergehende, wachsende Schwierigkeit, Gemeindeämter zu besetzen, vorgeschlagen.

Po. 12.3203: Gemeindefusionen über Kantonsgrenzen hinweg
Dossier: Gemeindefusionen

Die totalrevidierte Verfassung des Kantons Schwyz bzw. die darin enthaltene Wahlrechtsreform hatte bereits 2012 zu einigen Diskussionen bei der sonst in der Regel in den Räten kaum debattierten Gewährleistung kantonaler Verfassungen geführt. Der Bundesrat hatte, gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid, der das neue Wahlrecht des Kantons Schwyz als verfassungswidrig beurteilte, beantragt, das neue Proporzwahlverfahren aufgrund des hohen natürlichen Quorums in den Einerwahlkreisen nicht zu gewährleisten. Der Ständerat widersetzte sich Ende 2012 dieser Empfehlung und stimmte knapp einem Minderheitsantrag auf vollständige Gewährleistung der neuen Verfassung des Kantons Schwyz zu. Das Geschäft kam in der Frühjahrssession in den Nationalrat. Auch dort kam es zu einer ausführlichen Debatte, in der sich wie im Ständerat zwei Argumentationsmuster gegenüberstanden: Eine vorwiegend bürgerliche Seite setzte sich für eine direktdemokratisch legitimierte Kantonsautonomie ein. Die andere Seite – die geschlossenen SP, GP und GLP-Fraktionen, die Hälfte der FDP Liberale Fraktion, einige Abweichler von CVP und FDP sowie Heinz Brand (GR) als einziger Abweichler der SVP – betonte, dass der Nationalrat einen Verfassungsauftrag habe und quasi eine justiziale Verantwortung übernehmen müsse, wenn eine kantonale Verfassung nicht bundesrechtkonform sei. Weil die Stimme eines Wahlberechtigten im Kanton Schwyz nicht überall ein ähnliches Gewicht habe, verletze die neue Schwyzer Verfassung Bundesrecht. Mit 94 zu 92 Stimmen bei drei Enthaltungen folgte die grosse Kammer äusserst knapp dem Vorschlag des Bundesrates und gewährleistete die Verfassung des Kantons Schwyz mit Ausnahme des neuen Wahlrechts (Paragraf 48, Absatz 3). Im Ständerat wurde anschliessend und ebenfalls noch in der Frühjahrssession nur noch über den umstrittenen Paragrafen debattiert. Die kleine Kammer beharrte mit 24 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung auf ihrem positiven Entscheid, mit dem auch das neue Wahlrecht gewährleistet werden sollte. In der Debatte wurde auch darauf verwiesen, dass man die Nationalratswahlen, die ja ebenfalls in Einerwahlkreisen mit Quasi-Majorz durchgeführt würden, auch nicht moniere, und dass dies eine über hundertjährige Praxis darstelle. Weil allerdings auch der Nationalrat, diesmal mit 100 zu 91 Stimmen, erneut auf seinem wenige Tage zuvor gefällten Entscheid beharrte, wurde Paragraf 48 Absatz 3 der neuen Schwyzer Kantonsverfassung nicht gewährleistet. Konkret bedeutete dies, dass der Kanton Schwyz ein neues Wahlgesetz ausarbeiten muss. Bis Ende Jahr lagen hierfür nicht weniger als zehn verschiedene Vorschläge vor. Der abschlägige Entscheid des Nationalrats verhinderte zwar einen Konflikt zwischen nationaler Legislative und Judikative, löste aber in der Innerschweiz grosse Empörung aus. In den Kantonen Zug, in dem ebenfalls eine Reform des Wahlrechts anstand, und Graubünden, wo das in juristischen Kreisen ebenfalls umstrittene, reine Majorzverfahren gilt, wurde sogar laut über eine Standesinitiative nachgedacht, die eine Änderung der Bundesverfassung fordert, damit sich der Bund und das Bundesgericht nicht mehr in kantonale Angelegenheiten einmischen können. Allerdings nahm die Zuger Bevölkerung entgegen der Empfehlung der bürgerlichen Parteien Ende September das bundesrechtskonforme Doppelproporzverfahren an (so genannter doppelter Pukelsheim). Dieselbe Entscheidung fiel auch im Kanton Nidwalden. Die bisher als Formsache geltende Gewährleistung kantonaler Verfassungsänderungen dürfte auch in Zukunft zu reden geben, da im Berichtsjahr in einzelnen Kantonen verfassungsrechtlich heikle Initiativen angenommen wurden – so etwa das Burkaverbot im Kanton Tessin oder die Einbürgerungsinitiative im Kanton Bern.

BRG 12.070: Kantonsverfassung von Schwyz für ungültig erklärt
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Im Juni begann die Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr. Von den CHF 6 Mrd., die dem Infrastrukturfonds bis 2027 zur Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen durch den Bund zur Verfügung stehen, sind noch rund CHF 1,93 Mrd. nicht vergeben worden. Bis Ende 2014 muss der Bundesrat dem Parlament unterbreiten, wie die noch zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt werden sollen. Der Bundesrat will ab 2015 rund CHF 1,56 Mrd. für das Programm Agglomerationsverkehr freigeben und eine Reserve von CHF 370 Mio. für eine allfällige spätere Generation des Programms aufsparen. Es sei jedoch bereits absehbar, dass die Kosten der Massnahmen, welche in einer dritten Generation ergriffen werden sollen (rund CHF 1,4 Mrd.), die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen werden. Die Zusicherung der Mittel ab 2015 steht im Zentrum der Vorlage. Die Vernehmlassung endete im Oktober. Deutlich abgelehnt bzw. kritisiert wurde die Vorlage von 11 Vernehmlassern der Agglomeration Basel, welche ihre Stellungnahmen aufeinander abgestimmt hatten, sowie vom Kanton Graubünden, von der SVP und von ASTAG, ACS und TCS. Die ablehnende Haltung aus der Region Basel wurde mit der mangelhaften Berücksichtigung der komplexen Ausgangslage in grenzüberschreitenden Agglomerationen begründet. Die SVP und die Strassenverkehrsverbände bemängelten die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger und forderten eine stärkere Berücksichtigung der Strasseninfrastrukturen. Zudem habe die Zielsetzung der Verlagerung des Verkehrs auf den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr keine Verfassungsgrundlage und sei deshalb rechtlich nicht legitimiert. Von den grundsätzlich zustimmenden SP, VCS und WWF wurde kritisiert, dass sich die Agglomerationsprogramme und die Engpassbeseitigung bei den Nationalstrassen widersprechen, was auf eine inkonsequente Verkehrspolitik zurückzuführen sei. Auch die Agglomerationsorganisation Grand Genève forderte eine bessere Koordination der beiden Vorlagen. Von den meisten Vernehmlassern wurden die Agglomerationsprogramme aber als wichtiges Instrument einer kohärenten Raumentwicklungs- und Verkehrspolitik gewürdigt. Der Bundesrat wird seine Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr im Februar 2014 an das Parlament richten.

Freigabe der Mittel ab 2015 (14.028)
Dossier: Programme Agglomerationsverkehr

La garantie fédérale a été attribuée par le Parlement, conformément à la proposition du Conseil fédéral et de la CIP-CN, aux constitutions révisées des cantons d'Uri, de Soleure, de Bâle-Campagne, des Grisons, d’Argovie, de Neuchâtel et de Genève.

Garantie des constitutions cantonales (UR, SO, BL, GR, AG, NE, GE) (MCF 13.047)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

C’est dans ce contexte peu propice au développement de l’énergie hydraulique que les Grisons ont déposé en octobre une initiative cantonale visant à maintenir la valeur de la force hydraulique suisse. Le texte demande entre autres au parlement fédéral d’inclure, en cas de maintien du modèle d'encouragement actuel des énergies renouvelables, l'énergie hydraulique d'une puissance supérieure à 10 mégawatts (MW).

maintenir la valeur de la force hydraulique suisse (iv. ct. 13.312)
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015

Der Bündner Sprachenstreit zog sich auch im Berichtsjahr weiter. Der Ende 2011 gefällte wegweisende Entscheid der Bündner Regierung, wonach der Schulunterricht ausschliesslich für zukünftige Primarschüler ab dem Schuleintritt in den verschiedenen Idiomen abgehalten werden kann, wurde vom Bundesgericht gestützt. Die Beschwerde von betroffenen Eltern, deren Kinder im Rahmen eines Pilotversuchs mit der Unterrichtssprache Rumantsch Grischun eingeschult worden waren und die nun eine Rückkehr zu den Idiomen forderten, wurde somit abgelehnt. Um in Zukunft einen zeitgemässen Unterricht in Sursilvan, Sutsilvan, Puter und Vallander gewährleisten zu können, beschloss die Bündner Regierung im November, bis im Mai 2014 ein Konzept zur Erstellung neuer Lehrmittel in den Idiomen zu erarbeiten. Mit diesem Entscheid gaben sich die Lia Rumantscha und Pro Idioms Engiadina – wenn auch nicht ohne Vorbehalte – zufrieden. Die Bündner Elterngruppe kündigte indes an, ihre Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen.

Neuauflage des Bündner Sprachenstreits