Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Graubünden

Prozesse

  • Interkantonale Zusammenarbeit
14 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Im Jahr 2013 war in mehreren Kantonen der Beitritt zum verschärften Hooligankonkordat debattiert worden. In drei Kantonen (Luzern, Neuenburg, Aargau) konnte das im Vorjahr angenommene Konkordat in Kraft treten. Während im Kanton Appenzell Ausserrhoden das Konkordat vom Kantonsrat angenommen und kein Referendum ergriffen worden war, lief 2013 in den Kantonen Jura, Genf, Solothurn und Freiburg noch die Referendumsfrist. Im Kanton Bern wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, was im Kanton Tessin nicht gelang. In Schaffhausen und Basel-Landschaft gab zwar der Regierungsrat seine Zustimmung, jedoch waren die Verschärfungen Ende 2013 noch nicht in Kraft getreten. Basel-Stadt war bislang der einzige Kanton, in dem der Regierungsrat gar nicht erst auf die Revision eintrat. In den drei Kantonen Glarus, Graubünden und Nidwalden wurde noch kein Entscheid gefällt.

Hooligan-Konkordat
Dossier: Hooligan-Konkordat

Die Kantone Freiburg, Basel-Stadt, Graubünden und Thurgau ratifizierten im Berichtsjahr das von der EDK 2009 beschlossene Stipendienkonkordat. Abgelehnt wurde der Konkordats-Beitritt in den Kantonen Wallis, Uri und Appenzell Innerrhoden.

Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen

La Confédération et les cantons de Glaris, des Grisons et de Saint-Gall ont conclu un accord de financement concernant le chevauchement principal de Glaris, site inscrit sur la liste du Patrimoine mondial de l’UNESCO l’année précédente pour sa valeur géologique. La Confédération s’est engagée à contribuer à la valorisation du site pour un montant de 818 000 francs d’ici 2011, les trois cantons y participant à raison de 30 000 francs chacun.

chevauchement principal de Glaris

Als erster Kanton führte Luzern im September eine Volksabstimmung über die Harmonisierung der Volksschule durch. Der Beitritt zum Konkordat wurde an der Urne deutlich mit 61,4% der Stimmen abgelehnt. Am 30. November fand in vier weiteren Kantonen eine Abstimmung über das Harmos-Konkordat statt. In Zürich wurde ein Beitritt mit 62,4% und in Sankt Gallen mit 52,8% der Stimmen gutgeheissen. Dagegen wurde HarmoS im Thurgau mit 51,6% und in Graubünden mit 56,7% der Stimmen abgelehnt. Trotz den Niederlagen an der Urne, blieben die Befürworter von Harmos zuversichtlich. Die Präsidentin der Erziehungsdirektorenkonferenz, Isabelle Chassot (FR, cvp), zeigte sich überzeugt, dass das Quorum von 10 Ständen, welches für das Inkrafttreten von HarmoS erforderlich ist, 2009 erreicht werde.

Luzern Zürich Sankt Gallen Thurgau Graubünden

Im Berichtsjahr hiessen die Parlamente weiterer neun Kantone (BE, GL, GR, JU, NE, NW, SG, VD, VS) den Beitritt zum Konkordat für die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) gut. Allerdings entdeckte die SVP mit dem Widerstand gegen HarmoS ein Betätigungsfeld um ihre Opposition in der Bildungspolitik auszuleben und bekämpfte die Harmonisierung der Volksschule mit Hilfe ihrer Kantonalparteien.

Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)

Afin de préserver le patrimoine de la région du Gothard face aux divers projets de développement à l’étude ou en cours d’examen par les autorités, la Fondation suisse pour le paysage a émis l’idée de présenter à l’UNESCO une demande de reconnaissance de biosphère pour le Gothard. Les gouvernements des quatre cantons concernés (GR, TI, UR et VS) se sont dits ouverts à cette proposition, tout en faisant part de leur scepticisme. En effet, ils ont estimé que les restrictions d’exploitation qui résulteraient d’une telle reconnaissance seraient préjudiciables au développement de la région et au bien-être des populations concernées.

région du Gothard demande de reconnaissance de biosphère

Das Projekt der EDK für eine Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) kam im Berichtsjahr gut voran. Die Erziehungsdirektoren der 26 Kantone verabschiedeten die Vereinbarung am 14. Juni einstimmig. Das in Form eines Konkordats gehaltene Abkommen wird in Kraft treten, wenn es von mindestens zehn Kantonen ratifiziert worden ist. Damit werden die Kantone alle Vorgaben des 2006 vom Volk beschlossenen neuen Bildungsartikels für die obligatorische Schule erfüllen. Das Konkordat vereinheitlicht erstmals landesweit die Dauer und die wichtigsten Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge. Bis zum Jahresende beschlossen die Parlamente von drei Kantonen (GR, LU, TG) den Beitritt zu HarmoS. Ebenfalls im Juni verabschiedeten die Erziehungsdirektoren der französischsprachigen Kantone und des Tessins eine Konvention über eine noch weiter gehende Harmonisierung und eine Stärkung der Zusammenarbeit (Convention scolaire romande). Dieses Konkordat wird in Kraft treten, nachdem es von mindestens drei Kantonen ratifiziert worden ist.

Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)

Ende Jahr kündigte der St. Galler Bildungsdirektor Stöckling (fdp) in seiner Funktion als Präsident des Fachhochschulrats Ostschweiz an, die drei Teilschulen der FHS-Ostschweiz (FHO) auf St. Galler Kantonsgebiet (die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit in St. Gallen, die Hochschule für Technik in Rapperswil und die Interstaatliche Hochschule für Technik in Buchs) unter eine gemeinsame operative und strategische Führung stellen und die Konkordate der drei Hochschulen durch ein Einheitskonkordat ersetzen zu wollen. Die vierte FHO-Teilschule des Verbundes, die Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur, sei in diesem Konkordat willkommen. Der Bündner Regierungsrat Lardi (sp), Vizepräsident der FHO, erklärte, aus Bündner Sicht sei es unvorstellbar, dass die HTW, bei der der Kanton Graubünden der alleinige Träger sei, von St. Gallen aus gesteuert werde. Stöckling zeigte Verständnis für diese Reaktion und schlug vor, die weitere Zusammenarbeit mit Graubünden über eine Leistungsvereinbarung zu regeln.

Fachhochschule Ostschweiz

Im Oktober wurden die theologischen Fakultäten von Genf, Lausanne und Neuenburg zur „Fédération des Facultés de théologie romandes“ zusammengelegt. Die theologische Fakultät der Universität Luzern und die theologische Hochschule Chur wählten eine andere Zusammenarbeitsform. Sie teilen sich die Professur für Liturgiewissenschaften, während die vakante Stelle in Pastoraltheologie von Luzern und der Universität Freiburg gemeinsam besetzt wird.

theologischen Fakultäten

Das im Vorjahr eingereichte Kantonsreferendum gegen das Steuerentlastungsprogramm des Bundes war erfolgreich. Das Volk lehnte am 16. Mai das Steuerpaket deutlich ab, in keinem einzigen Kanton ergab sich eine Ja-Mehrheit. (Zum Abstimmungsresultat siehe hier.)

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Im März erhielt die Fachhochschule Ostschweiz, bestehend aus der Interstaatlichen Hochschule für Technik in Buchs, der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur, der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit in St. Gallen und der Hochschule für Technik Rapperswil die definitive Anerkennung durch den Bund. Die FHS Ostschweiz basiert auf einer Zusammenarbeit der Kantone Zürich, Schwyz, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Inner- und Ausserrhoden, St. Gallen, Graubünden und Thurgau; das Fürstentum Liechtenstein ist an den Sitzungen des Fachhochschulrates als ständiger Gast vertreten.

Fachhochschule Ostschweiz

Als Novum in der Geschichte des Bundesstaates machten zum ersten Mal Kantone Gebrauch von ihrem Recht, gegen einen Parlamentsbeschluss das Referendum einzureichen. Elf Kantone (notwendig für ein Kantonsreferendum wären acht gewesen) beantragten eine Volksabstimmung über das Steuerentlastungsprogramm, welches ihrer Meinung nach für die Kantone nicht verkraftbare Steuerausfälle bringen würde. Die Initiative dazu war von den Kantonsregierungen ausgegangen. Koordiniert durch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hatten achtzehn Regierungen in den kantonalen Parlamenten entsprechende Vorlagen eingebracht.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Der Kanton Tessin wandelte sich innert Jahresfrist vom freizügigsten Kanton in Fragen Cannabis-Konsum zum repressivsten Landesteil. In zahlreichen Razzien wurden sämtliche Indoor-Plantagen und Hanfläden dicht gemacht und gegen deren Betreiber Anklage erhoben. Das kompromisslose Vorgehen der Tessiner Behörden gegen Hanfanbauer und Ladenbesitzer soll in der ganzen Schweiz Schule machen. Im Mai einigten sich Staatsanwälte, Richter und Polizisten aus zehn Schweizer Kantonen (AG, BS, BE, FR, GR, SZ, TI, VD, VS und ZH) anlässlich einer Tagung in Bellinzona auf eine gemeinsame Nulltoleranzstrategie bei Anbau und Handel.

Nulltoleranzstrategie

Neun Kantone vornehmlich aus der Ostschweiz (AG, AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG, ZH) sowie Liechtenstein beteiligen sich ab dem Schuljahr 2002/03 an den Schulversuchen zur Grund- und Basisstufe. Die Grundstufe umfasst zwei Kindergartenjahre und das erste Primarschuljahr, die Basisstufe zwei Kindergartenjahre und die ersten zwei Primarschuljahre. Die Grundstufe kann in minimal zwei und maximal vier Jahren durchlaufen werden, die Basisstufe in minimal drei und maximal fünf Jahren – in beiden Stufen je nach Entwicklungsstand des Kindes.

Schulversuchen zur Grund- und Basisstufe