Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Zürich
  • Jura
  • Fehr, Jacqueline (ZH, sp/ps)

Prozesse

2 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

«Was wollt ihr Zürcher eigentlich?» Vor dem 27. November 2017 fiel es dem Zürcher Regierungsrat Ernst Stocker (ZH, svp) nicht leicht, diese Frage, die ihm regelmässig in Bezug auf die Steuervorlage 17 gestellt wurde, zu beantworten. Denn noch zur Unternehmenssteuerreform III hatten die Finanzvorsteher von Stadt und Kanton Zürich – Daniel Leupi (ZH, gp) und Ernst Stocker – diametral unterschiedliche Positionen vertreten: Die Stadt Zürich, und insbesondere Leupi, gehörten zu den grössten Kritikern der USR III, da sie unausgewogen sei und in der Stadt zu hohen Steuerausfällen führen würde.
In der Vernehmlassungsvorlage hatte der Bundesrat im Vergleich zur Unternehmenssteuerreform III auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer verzichtet, da diese im Vorfeld und Nachgang der Abstimmung über die USR III besonders stark kritisiert worden war. Diese Massnahme ist aber für den Kanton Zürich aufgrund seiner speziellen wirtschaftlichen Situation besonders zentral: Zürich verfügt über besonders viele – die Finanzdirektion des Kantons spricht von 40 Unternehmen, die Steuern in zweistelliger Millionenhöhe bezahlen – sogenannte Swiss Finance Branches von Konzernfinanzierungsgesellschaften, das sind quasi konzerninterne Banken. Diese werden bisher nur mit 2 bis 3 Prozent besteuert. Da sie sehr mobil sind und über wenige Angestellte verfügen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie bei einer Abschaffung der bisherigen Steuerprivilegien ohne spezifische Entlastungsmassnahmen ihre Standorte verlagern würden. Denn der Kanton Zürich befürchtet einen grossen Mitnahmeeffekt bei Steuererleichterungen für Unternehmen – insbesondere auch im Vergleich zu anderen Kantonen; sehr viele Unternehmen würden also von den Steuersenkungen profitieren, obwohl sie auch ohne diese in Zürich geblieben wären. Daher kann der Kanton Zürich seine ordentlichen Gewinnsteuern nicht so stark senken wie andere Kantone. Durch die zinsbereinigte Gewinnsteuer, die massgeschneidert ist für derartige Unternehmen, die üblicherweise über viel Eigenkapital verfügen, könnte deren Steuerbelastung spezifisch reduziert werden, wodurch der Kanton bezüglich der Steuerbelastung konkurrenzfähig bliebe.
Aufgrund dieser speziellen Situation hatte sich Stocker schon früh dafür stark gemacht, dass die zinsbereinigte Gewinnsteuer wieder in die SV17 aufgenommen wird – blieb damit aber lange erfolglos. Als Mitgrund dafür galt gemeinhin die uneinheitliche Haltung von Stadt und Kanton Zürich. Entsprechend versuchte Stocker gemäss Medien in zähen Verhandlungen, die Stadt Zürich, die Stadt Winterthur und die Gemeinden des Kantons bezüglich der zinsbereinigten Gewinnsteuer an Bord zu holen. Die langen, umstrittenen Verhandlungen – der Tages-Anzeiger beschrieb ein «dampfendes Sitzungszimmer» und Debatten «bis zur Schmerzgrenze» – waren schliesslich von Erfolg gekrönt: Ende November 2017, kurz vor Ende der Vernehmlassung, erreichten Stocker, Leupi, Jacqueline Fehr (ZH, sp), Justizdirektorin des Kantons Zürich, sowie Jörg Kündig, Präsident des Gemeindepräsidentenverbands, einen Kompromiss. Demnach befürworten Kanton, Stadt und Gemeinden die Aufnahme der «Zinsbereinigten Light», welche die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer im Unterschied zur USR III nur auf Kantonsebene und nur fakultativ vorsieht, in die SV17. Der Nutzerkreis wird im Vergleich zur USR III eingeschränkt; neu soll das Instrument nur noch von Finanzierungsgesellschaften verwendet werden können, die zu weltweit tätigen Unternehmen gehören und von Zürich aus ihre Kredite vergeben. Betroffen sein werden daher nur noch weniger als 100 Arbeitsplätze, die jedoch Steuern in zweistelliger Millionenhöhe generieren. Im Gegenzug wird der Kanton die Gewinnsteuern in zwei Schritten um zwei Prozentpunkte senken, wobei der zweite Schritt 2023 erfolgen soll und in eine separate Vorlage ausgelagert wird, deren Inhalte entsprechend noch ausgehandelt werden müssen. Zudem muss der Kanton die fehlenden Einnahmen auf Ebene der Gemeinden mit einer etappierten Erhöhung des kantonalen Anteils an den Ergänzungsleistungen von 44 auf 50 und anschliessend auf 53 Prozent kompensieren. Der Kanton verpflichtet sich, mehr Geld in den kantonalen Finanzausgleich einzubezahlen sowie die Kirchgemeinden mit CHF 5 Mio. zu unterstützen. Damit würden die Entschädigungen für die Gemeinden gemäss NZZ vermutlich den höheren Kantonsanteil an den direkten Bundessteuern übersteigen.
Die Zürcher Parteien zeigten sich nicht begeistert vom Kompromiss. Für die Grünen sei er «hart an der Schmerzgrenze», die SP gab sich skeptisch. Man sehe die zinsbereinigte Gewinnsteuer noch immer «sehr kritisch»; dennoch wurden einige Stimmen laut, die gezielte Instrumente gegenüber breiten Steuersenkungen präferierten. Die bürgerlichen Parteien kritisierten insbesondere die Staffelung der Gewinnsteuersenkung, zeigten sich aber erfreut über die gemeinsame Position von Kanton, Stadt und Gemeinden. Obwohl keine Partei vollständig mit dem Kompromiss zufrieden war, sprach sich keine von ihnen offen dagegen aus; dies erklärte die NZZ damit, dass der Kompromiss ein «diffiziles Konstrukt» darstelle, von dem kein Element verändert werden könne, ohne dass es zusammenstürze.
Zumindest in einem ersten Schritt entfaltete die Zusammenarbeit der Zürcher Staatsebenen eine positive Wirkung: In der Vernehmlassung sprachen sich neben dem Kanton Zürich auch die FDK sowie 13 weitere Kantone für diese sogenannte «Lex Zürich» aus.

Steuervorlage 17 (SV17) und Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF; BRG 18.031)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)

Bei den Regierungsratswahlen 2015 im Kanton Zürich mussten die FDP und die SP je einen frei werdenden Sitz verteidigen. Bei der SP traten Regine Aeppli nach 12 Jahren und bei der FDP Ursula Gut, die seit 2006 in der Zürcher Regierung gesessen hatte, nicht mehr an. Fünf Bisherige stellten sich hingegen zur Wiederwahl. Die Sitze von Ernst Stocker und Markus Kägi (beide SVP), Mario Fehr (SP) und Thomas Heiniger (FDP) galten im Vorfeld der Wahlen als sehr stabil. Kaum jemand rechnete mit ihrer Abwahl. Weniger sicher fühlen konnte sich gemäss den Medieneinschätzungen im Vorfeld der Wahlen der Grüne Martin Graf, weil er aufgrund der von den Medien so benannten «Affäre Carlos» einige Male in die Schlagzeilen geraten war, aber auch weil er bei den letzten Regierungswahlen 2011 den damals amtierenden CVP-Regierungsrat Hans Hollenstein und mit ihm die Christlichdemokratische Partei nur ganz knapp aus dem Zürcher Regierungsrat verdrängt hatte. Die CVP wollte diesen Sitz wieder zurückerobern und schickte Silvia Steiner ins Rennen, die seit 2007 im Kantonsrat sass. Als amtierende Staatsanwältin bot sich Steiner für das Justizdirektorium an, das bisher von Graf gehalten wurde. Die FDP wollte ihren frei werdenden Sitz mit der Präsidentin der FDP-Frauen Schweiz und langjährigen Kantonsrätin Carmen Walker Späh verteidigen. Die SP schickte mit Jacqueline Fehr ein nationales Schwergewicht ins Rennen. Jacqueline Fehr – nicht verwandt mit dem amtierenden Mario Fehr – hatte die Zürcher Bevölkerung seit 1998 im Nationalrat vertreten. Vier weitere Kandidierende rundeten das Feld ab, wobei weder Nik Gugger (evp), Marcel Lenggenhager (bdp), Markus Bischoff (al) oder Daniel Schafroth (parteilos) Chancen eingeräumt wurden.
CVP, SVP und FDP wollten mit einem gemeinsamen Ticket und dem Slogan «Top 5» den Sitz von Martin Graf angreifen. Die Kooperation auf der linken Seite war zu Beginn etwas harziger. Zwar gab die SP bekannt, aus Rücksicht auf Graf nur mit zwei Kandidierenden anzutreten, sie stellte aber Forderungen für eine Listenverbindung für die eidgenössischen Wahlen. Unklar war zudem, ob die Kandidatur der Alternativen Liste, die in der Stadt Zürich im Jahr zuvor einige Erfolge verbuchen konnte, den Sitz von Graf eher gefährden würde oder aber allgemein mobilisierend auf das linke Lager wirke. Für Gesprächsstoff sorgte die Empfehlung der jungen Grünen, die Martin Graf, Jacqueline Fehr und Markus Bischoff unterstützten, nicht aber den amtierenden Mario Fehr. Freilich verlief auch der bürgerliche Schulterschluss nicht harmonisch. Zwar hatte man sich unter dem Namen «Top 5» auf ein gemeinsames Neun-Punkte-Programm geeinigt, für Irritationen sorgten aber gegenseitige Sticheleien zwischen Exponenten von FDP und SVP.
Beim Wahlkampf setzten die Parteien nach wie vor eher auf die klassischen Instrumente, wie Plakatkampagnen, Inserate, Podien und Standaktionen. Social Media wurde nur relativ spärlich eingesetzt. Ausnahme war diesbezüglich Jacqueline Fehr, die allerdings mit einem Tweet für einen der wenigen Aufreger im Wahlkampf sorgte. Sie reagierte auf das Attentat in Paris auf die Redaktion von «Charlie Hebdo» mit dem Satz «Humor ist, wenn man trotzdem stirbt». Für Wirbel sorgten zudem die Proteste der CVP gegen die in ihrer Ansicht zu häufigen Auftritte von Jacqueline Fehr im Schweizer Fernsehen und vor allem die Strafanzeige, die Silvia Steiner gegen ein überparteiliches Komitee einreichte. In einem anonymen Flugblatt war die CVP-Kandidatin ungewöhnlich heftig attackiert worden. Sie sei mit ihrer negativen Haltung gegen Sterbehilfe eine Gefahr für die Demokratie und die Selbstbestimmung am Lebensende. Es stellte sich heraus, dass hinter der Aktion der Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli stand, der Steiner etwas später in einem Zeitungsinserat vorwarf, aus Wahlkampfgründen Strafanzeige erhoben zu haben. In der Tat schien Steiner in weiteren Vorwahlumfragen von der Medienaufmerksamkeit zu profitieren. Der Tages-Anzeiger (8.5.15) wusste zudem zu berichten, dass die SVP in den letzten Tagen vor den Wahlen die CVP-Kandidatin mit rund CHF 50'000 unterstützte. Ansonsten pflegten die Kandidierenden – so die NZZ (5.3.15) in einem Résumé einer Wahlkampfveranstaltung – «die Inszenierung der eigenen Unaufgeregtheit».
In Umfragen zeichnete sich rund einen Monat vor dem Wahlgang ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen der CVP und der GP, also zwischen Silvia Steiner und Martin Graf ab. Die Verteidigung der Sitze der FDP und der SP schien hingegen durch die beiden Frauenkandidaturen sicher und die restlichen Bisherigen könnten wohl ruhig schlafen, wie die Printmedien kurz vor dem Wahlgang prophezeiten.

Der Wahlsonntag brachte schliesslich einen Erfolg für den bürgerlichen Schulterschluss. Der CVP gelang dabei die Revanche für 2011 – aufgrund der Vorwahlbefragungen überraschend deutlich. Silvia Steiner konnte mit 118'477 Stimmen sogar noch Carmen Walker Späh (116'058 Stimmen) und Jacqueline Fehr (115'618 Stimmen) hinter sich lassen, womit Martin Graf (109'625 Stimmen) nach nur vier Jahren wieder aus der Regierung abgewählt wurde. Neben seinen unglücklichen Auftritten im «Fall Carlos» wurde das Schwächeln der grünen Parteien – auch im Zürcher Parlament verloren die Grünen und die GLP an Einfluss –, ein bürgerlicher gewordener Zeitgeist, wie Silvia Steiner ihren Erfolg deutete, und der funktionierende bürgerliche Schulterschluss – hier wurden Analogien zu den Regierungswahlen im Kanton Basel-Landschaft gezogen – für die Nichtbestätigung von Graf verantwortlich gemacht. Eine Abwahl amtierender Regierungsräte war in der Geschichte des Kantons Zürich bisher nur äusserst selten vorgekommen. So erhielten die restlichen Bisherigen denn auch starken Support. Am besten schnitt Thomas Heiniger ab, der 150'557 Stimmen erhielt. Auf dem zweiten Platz folgte Mario Fehr (146'307 Stimmen), der auch im bürgerlichen Lager punkten konnte. Auch die beiden SVP-Vertreter, Ernst Stocker (145'205 Stimmen) und Markus Kägi (136'563 Stimmen), mussten nicht zittern. Keine Chancen hatten erwartungsgemäss Markus Bischoff (67'103 Stimmen), Nik Gugger (42'623 Stimmen) und Marcel Lenggenhager (42'443 Stimmen), die alle drei das absolute Mehr (90'888 Stimmen) nicht überspringen konnten.
Der Regierungsrat wurde damit nicht nur bürgerlicher, sondern dank der Wahl der drei Neuen erhöhte sich auch der Frauenanteil. Die komfortable bürgerliche Mehrheit wurde als Indiz dafür interpretiert, dass die bürgerlichen Parteien wohl auch bei den eidgenössischen Wahlen im Herbst punkten würden. Gewarnt wurde jedoch davor, dass die bürgerliche Mehrheit in einem schwierigen Umfeld fragil bleibe und der Kanton nun Perspektiven brauche. Die Wahlbeteiligung von 31.3 Prozent erreichte einen Negativrekord. Die Zürcherinnen und Zürcher würden sich eher für kommunale und für nationale, denn für kantonale Politik interessieren, folgerte der Tages-Anzeiger mit Blick auf die Beteiligung bei den städtischen Wahlen und nationalen Abstimmungen. Die schwache Mobilisierung war gemäss Tagesanzeiger ebenfalls mitverantwortlich für das «Grüne Debakel» (TA, 13.4.15).

Regierungsratswahlen Zürich 2015
Dossier: Kantonale Wahlen - Zürich
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2015