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Nachdem die WBK-SR bezüglich der Standesinitiative des Kantons Bern zur ärztlichen Weiterbildungsfinanzierung kein Folgegeben beantragt hatte, folgte der Ständerat seiner Kommission im Juni 2018. Entsprechend kurz fiel die Ratsdebatte aus. Olivier Français (fdp, VD) fasste für die Kommission noch einmal die wichtigsten Punkte zusammen. Dabei betonte er, dass durch den Vorstoss der Föderalismus untergraben werde. Spitalangelegenheiten lägen im Zuständigkeitsbereich der Kantone und es gehe nicht an, dass Dinge, die auf dem Verhandlungsweg nicht hätten erreicht werden können, durch die Bundesbehörden erzwungen würden. Zwar sei die medizinische Ausbildung wichtig, relevant sei allerdings auch, dass die Kantone untereinander eine Einigung fänden, ohne dass sich das nationale Parlament in die Angelegenheit einmische. Werner Luginbühl (bdp, BE), der an der Kommissionssitzung als einziges Mitglied der WBK-SR die Standesinitiative befürwortet hatte, stellte unter anderem aus Loyalitätsgründen zu seinem Heimatkanton Bern den Antrag auf Folgegeben. Zusammen mit drei anderen Ratsmitgliedern wurde er allerdings deutlich mit 35 zu 4 Stimmen (bei einer Enthaltung) überstimmt.

Ärztliche Weiterbildungsfinanzierung (Kt.Iv. 17.309)

Nachdem der Vorschlag der WAK-SR bereits ausführlich ausserhalb des Parlaments diskutiert worden war, folgte im Juni 2018 die Ständeratsdebatte zur Steuervorlage 17. Kommissionspräsident Pirmin Bischof (cvp, SO) stellte dem Rat den Kommissionsvorschlag detailliert vor und betonte, der Kompromiss sei kein Diktat, auch nicht für die Schwesterkommission, aber er stelle «im Moment die beste Lösung» dar. Um diesen Kompromiss zu erarbeiten, habe die Kommission Vertreterinnen und Vertreter verschiedenster Organisationen und Behörden angehört, darunter Delegierte der FDK, des Kantons Zürich, des Städte- und des Gemeindeverbands, von Economiesuisse oder des Gewerkschaftsbundes. Die ESTV und das BSV hätten zudem auf Verlangen der Kommission 24 Berichte erstellt. Unter anderem war ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz zum Schluss gekommen, die Vorlage sei «verfassungsrechtlich vertretbar». Bischof betonte, dass der Kompromiss alle Eckpunkte des Vorschlags der WAK-SR umfasse und nur in seiner Gesamtheit in dieser Breite getragen werde. Würden Teile davon verändert, sei diese Unterstützung nicht mehr vollständig gegeben. Abschliessend betonte Bischof, dass die Kommission offen sei für Alternativvorschläge.
Im Ratsplenum rief die Vorlage ebenfalls gemischte Gefühle hervor. Die in «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF) umgetaufte Vorlage sei eine «Sternstunde der parlamentarischen Arbeit», lobte Roberto Zanetti (sp, SO). Viele Ratsmitglieder betonten hingegen ihre Skepsis, einige wurden sogar richtig deutlich: Thomas Minder (parteilos, SH) sprach von einer «Birchermüesli-Politik», Alex Kuprecht (svp, SZ) von einem «Sündenfall» und Werner Luginbühl (bdp, BE) von einem Kauf von Mehrheiten mit Geschenken. Mehrfach wurde das Gutachten des BJ als politische Gefälligkeit anstelle einer juristischen Einschätzung bezeichnet. Finanzminister Maurer wurde nicht müde, die Wichtigkeit der SV17, respektive dem STAF, zu betonen und den Kompromiss zu loben.
Inhaltlich gab es kaum Streitpunkte, was die NZZ darauf zurückführte, dass die Vorlage ein politischer Balanceakt sei: Man könne kein Element ändern, ohne das alles auseinanderbreche. Dennoch wurden drei Änderungsanträge eingebracht. Eine Minderheit I Zanetti forderte, die minimale Dividendenbesteuerung der Kantone gemäss dem Vorschlag des Bundesrates auf 70 Prozent zu erhöhen, da die Kantone diese Regelung erarbeitet hätten und diese bevorzugen würden. Finanzminister Maurer pflichtete ihm bei und bat den Rat darum, der Minderheit I zu folgen. Gleichzeitig beantragte eine Minderheit II Föhn dem Ständerat, darauf zu verzichten, den Kantonen bezüglich Dividendenbesteuerung Vorgaben zu machen, da die Unternehmen gemäss dem Vorschlag der WAK-SR bereits genügend zur Kasse gebeten würden. Mit 25 zu 14 Stimmen (5 Enthaltungen) und 26 zu 12 Stimmen (6 Enthaltungen) setzte sich der Kommissionvorschlag gegen die zwei Minderheitsvorschläge durch. Eine Minderheit Fetz wollte erreichen, dass die Regeln zum Kapitaleinlageprinzip (KEP) auch auf Nennwertsenkungen angewendet werden und dass Gratisaktien und Gratisnennwerterhöhungen unterbunden werden. Anita Fetz (sp, BS) bat um Zustimmung zu ihrem Minderheitsantrag, damit die bei der Unternehmenssteuerreform II gemachten Fehler korrigiert werden könnten. Mit 30 zu 11 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) sprach sich der Ständerat gegen eine solche Änderung aus. Unverändert wurde der Kommissionsvorschlag somit an den Zweitrat weitergereicht.

Steuervorlage 17 (SV17) und Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF; BRG 18.031)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)

Im Mai 2018 beschäftigte sich die WBK-SR mit der Vorprüfung einer Standesinitiative des Kantons Bern. Diese forderte eine Anpassung des MedBG, welche zur Folge hätte, dass die Kantone pro Arzt oder Ärztin in Weiterbildung jährlich eine Pauschale von mindestens CHF 15'000 an ihre Krankenhäuser entrichten müssten. Zudem soll zwischen den Kantonen ein Ausgleichsmechanismus geschaffen werden, um eine Teilung der Kosten, die durch die ärztliche Weiterbildung verursacht werden, zu ermöglichen. Der Solidaritätsgedanken bezüglich Weiterbildungsfinanzierung wurde von der Kommission zwar durchaus positiv bewertet und sie erachtete die Standesinitiative auch als gerechtfertigt. Es sei jedoch den Kantonen selbst überlassen, wie sie in die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte investieren wollen. Es gehe nun vielmehr darum, Anreize zu schaffen, um skeptische Kantone zur Unterzeichnung der interkantonalen Vereinbarung über die ärztliche Weiterbildung zu bewegen. Diese war 2014 von der Plenarversammlung der GDK verabschiedet worden. Für das Inkrafttreten brauche es den Beitritt von 18 Kantonen, bislang seien es 14 Kantone. Die WBK-SR hielt es deshalb für zu früh, auf Bundesebene tätig zu werden, und beantragte mit 10 zu 1 Stimmen, dem Geschäft keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit bestehend aus Werner Luginbühl (bdp, BE) sah das jedoch anders und sprach sich für Folgegeben aus.

Ärztliche Weiterbildungsfinanzierung (Kt.Iv. 17.309)

Auf Antrag seiner Kommission gab der Ständerat in der Frühlingssession 2018 der Berner Standesinitiative «Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie von nationalem Interesse in Moorlandschaften» keine Folge. Das Hauptziel der Vorlage, die Ermöglichung des Ausbaus der Grimselkraftwerke, sei in der Zwischenzeit aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom 5. April 2017 schon erreicht worden. Zudem fände eine solche Verfassungsänderung, die den Schutz der Moore und Moorlandschaften tangieren würde, wohl kaum das doppelte Mehr, so Werner Luginbühl (bdp, BE) für die Kommission. Die UREK-SR wolle aber die Möglichkeiten prüfen, im Rahmen der bestehenden Verfassungsbestimmungen die Qualität der Schweizer Moore und Moorlandschaften zu verbessern. Für letzteres Anliegen setzte sich auch Raphaël Comte (fdp, NE) in einem kurzen Votum ein und erklärte, das Problem der schlechten Moorqualität sei nebst der fehlenden Sensibilisierung der Bevölkerung vor allem auch ein finanzielles. Der Schutz ebendieser Moore sei sehr wichtig und er bedankte sich, dass sich die Kommission dieser zentralen Frage annehmen wolle.
Im Nachgang zu den Beratungen der Berner Standesinitiative beauftragte die Kommission die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Berichts, der den Zustand der Schweizer Moore aufzeigt.

Kt.Iv. BE: Erneuerbare Energien in Moorlandschaften
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015
Dossier: Grimsel (BE) Erhöhung Staumauer

Die Ständeratswahlen im Kanton Bern waren über Jahrzehnte hinweg durch eine «geeinte Standesstimme» der Bürgerlichen geprägt. Seit 2003, als das FDP-SVP Gespann bei den Wahlen erstmals von Simonetta Sommaruga durchbrochen worden war, war das bürgerliche Doppelticket allerdings passé. 2015 stellten sich die amtierenden Hans Stöckli von der SP und Werner Luginbühl von der BDP zur Wiederwahl. Allen voran die SVP war erpicht darauf, endlich wieder einen eigenen Ständerat zu stellen, nachdem 2011 der wenige Monate zuvor bei Ersatzwahlen gewählte Adrian Amstutz die Wiederwahl verpasst hatte. Dieses Mal sollte es für die Volkspartei Nationalrat Albert Rösti richten. Der Freisinn schickte die Generalsekretärin der FDP Frauen Schweiz, Claudine Esseiva, ins Rennen. Die grüne Grossrätin Christine Häsler präsentierte sich auf einem gemeinsamen Ticket mit SP-Mann Stöckli. Neben Luginbühl kandidierten als weitere Kandidierende der Mitte GLP-Nationalrat Jürg Grossen und EVP-Nationalrätin Marianne Streiff-Feller. Ergänzt wurde das Feld durch Jorge Ananiadis und Denis Simonet von der Piratenpartei sowie durch die parteilosen Bruno Moser und Josef Rothenfluh.
Gefährlich werden konnte den beiden Bisherigen eigentlich nur der Herausforderer der SVP: Nationalrat Albert Rösti. Fast schon traumatisch war für die SVP das Scheitern von Adrian Amstutz bei den Erneuerungswahlen 2011 gewesen, als dieser im ersten Wahlgang noch den Spitzenplatz erreicht hatte, am Ende aber klar auf den dritten Rang verwiesen worden war. Das Kalkül hinter der Nominierung von Rösti bestand darin, einen gemässigten Kandidaten zu präsentieren, welcher auch über die Parteigrenzen hinweg Stimmen holen würde. Die Medien spekulierten, dass Röstis Chancen wohl stark von der Konstellation am Ende des ersten Durchgangs abhängen werden. Angesichts der Vielzahl an Anwärterinnen und Anwärtern erschien das Erreichen des absoluten Mehrs im ersten Wahlgang als zu hohe Hürde. Würde diese Hürde aber keiner der Kandidierenden überspringen, werde sich die Aufgabe für einen SVP-Vertreter – wie schon 2011 – als schwierig darstellen. Bei der SVP versuchte man deshalb, taktisch vorzugehen. Die Partei empfahl in Inseraten einzig Röstis Namen auf die Wahlunterlagen zu schreiben. Die Idee dahinter war, das absolute Mehr zu senken, und damit Rösti die Wahl im ersten Durchgang zu ermöglichen. Umfragen im Vorfeld der Wahlen deuteten aber darauf hin, dass wohl eher Stöckli oder Luginbühl bereits am 18. Oktober zum Sieger gekürt werden würde. In diesem Fall wäre für die SVP die vorzeitige Wahl von Luginbühl das erwünschte Szenario gewesen, da man sich bei einem Duell zwischen Stöckli und Rösti im letztlich eher bürgerlichen Kanton Bern eher Chancen ausrechnete. Unabhängig von diesen Rechenspielen war man sich einig, dass Rösti trotz seiner konzilianteren Art einen schweren Stand haben würde. Wie die Wahlbefragungen im Vorfeld aufzeigten, schien die Wählerschaft ausserhalb der SVP nämlich kaum bereit, den Berner Oberländer zu unterstützen. Röstis Positionen wichen denn auch kaum von der SVP-Parteilinie ab. Stöckli und Luginbühl hingegen galten als gemässigte Pragmatiker, welche dadurch – im Gegensatz zu Rösti – auch in anderen Wählerteichen fischen konnten. Die übrigen Ständeratskandidaturen wurden generell als Wahlkampflokomotiven für die Nationalratswahlen interpretiert. Am meisten zu reden gab hier FDP-Kandidatin Claudine Esseiva. Eine Auswertung von Daten der Plattform smartvote ergab, dass Esseiva von allen Kandidierenden am weitesten weg von ihrer Partei politisierte. Sie galt als Vertreterin des linken, urbanen Flügels der FDP. Ihre Unterstützung für Budgetkürzungen bei der Armee und einer Frauenquote in Unternehmen sorgte im rechten Flügel des Freisinns für Unverständnis. In den Medien kolportierte interne Querelen wurden von der FDP jedoch dementiert. Christine Häsler galt als grüne Kandidatin, «die auch Bürgerlichen gefällt», wie die Berner Zeitung titelte. Sie wurde zwar wie ihr Kollege Stöckli als umgängliche Pragmatikerin bezeichnet, ein Blick auf ihr smartvote-Profil machte aber klar, dass sich auch ihre Positionen praktisch ausnahmslos mit jenen ihrer Partei deckten. In Sachen kreativer Wahlkampf machten die beiden Kandidaten Stöckli und Rösti von ihren passenden Namen Gebrauch. Der SVP-Kandidat tourte mit seiner Aktion «Rösti mit Rösti» durch den Kanton, während sein SP-Gegenspieler den Wahlspruch «Hans wieder ins Stöckli» prägte.

Am Wahltag übersprang keiner der Kandidierenden das absolute Mehr. An die Spitze setzte sich der Wahlsieger von 2011, Werner Luginbühl, mit 151'069 Stimmen. Das absolute Mehr von 152'860 Stimmen verpasste er somit nur hauchdünn. Dahinter folgte der zweite Amtsinhaber, Hans Stöckli, mit 144'805 Stimmen. Nur für den dritten Platz reichte es Albert Rösti, welcher 136'055 Stimmen erhielt. Als erste Verfolgerin des Spitzentrios durfte sich die Grüne Christine Häsler (73'109 Stimmen) feiern lassen. Es folgten Claudine Esseiva mit 32'615 Stimmen, Jürg Grossen mit 29'125 Stimmen und Marianne Streiff-Feller mit 23'138 Stimmen. Auf den hintersten Rängen landeten Jorge Ananiadis (8'288 Stimmen), Denis Simonet (5'333 Stimmen), Bruno Moser (4'144 Stimmen) und Josef Rothenfluh (3'786 Stimmen). Für die SVP und Albert Rösti war damit das wohl ungünstigste Szenario eingetreten. Einerseits, weil Luginbühl die Hürde des absoluten Mehrs denkbar knapp verpasst hatte, andererseits, weil Rösti bei weitem nicht an das gute Erstresultat von Adrian Amstutz vor vier Jahren anknüpfen konnte. Schlechte Stimmung herrschte auch bei der FDP. Zwar hatte man sich kaum reellen Wahlchancen für Esseiva ausgerechnet, aber ihr Resultat blieb klar unter den Erwartungen. Die spärlichen FDP-Stimmen hatten indirekt auch Auswirkungen auf die Chancen Röstis, da dessen ausserparteiliche Unterstützung in einem zweiten Durchgang am ehesten noch von der freisinnigen Wählerschaft erwartet worden wäre. Am Dienstag nach der Wahl gab die SVP dann allerdings bekannt, dass Rösti sich vom Rennen zurückziehen werde. Dass der zweite Wahlgang nicht zur stillen Wahl avancierte, war dem politischen Querkopf Bruno Moser geschuldet. Der chancenlose Bieler, welcher mit Forderungen nach einer Bodenwertsteuer und allerlei Verschwörungstheorien auf sich aufmerksam machte, wollte laut eigener Aussage dem Stimmvolk eine Auswahl bieten. Seine Kandidatur zog aber im ganzen Kanton eher Ärger auf sich, weil der eigentlich unnötige zweite Wahlgang Kosten von circa einer halben Million Schweizerfranken verursachte. Stöckli und Luginbühl reduzierten ihrerseits den Wahlkampf auf ein Minimum und unterstützten einen Vorschlag der BDP, der für zukünftige Kandidaturen eine Stimmenhürde für den zweiten Wahlgang vorsah.

BDP-Ständerat Werner Luginbühl erzielte dann am 15. November erneut das beste Resultat und setzte sich mit einem Endergebnis von 169'903 Stimmen an die Spitze. Hinter ihm schaffte der SP-Vertreter Hans Stöckli die Wiederwahl mit 159'974 Stimmen. Erwartet chancenlos blieb der parteilose Bruno Moser, welcher auf 22'966 Stimmen kam. Da der zweite Durchgang mehr oder weniger Makulatur war, lag auch die Stimmbeteiligung mit 29 Prozent sehr tief – im ersten Wahlgang waren noch 48.8 Prozent aller wahlberechtigten Bernerinnen und Berner an die Urne gegangen. BDP und SP stellten damit erneut die Ständeratsdelegation, während die SVP weiterhin aussen vor blieb.

Kanton Bern -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Noch bis im Vorjahr finanzierte sich das Freilichtmuseum Ballenberg mit Einnahmen aus dem Verkauf von Eintritten, durch Spenden und durch die eigene Gastronomie zu 90% selbst. Aufgrund grösserer anstehender Renovationen und der Modernisierung der Instrumente zur Kunstvermittlung benötigt das Museum in den nächsten zehn Jahren jedoch zusätzliche finanzielle Mittel. Mit den jährlichen Beiträgen des Kantons Bern (CHF 625'000), weiterer Kantone (CHF 100'000) und für 2014/2015 des Bundes (CHF 500'000) können die Kosten wegen fehlender Rückstellungen nicht gedeckt werden. Eine von Stiftungsratsmitglied Werner Luginbühl (bdp, BE) eingereichte Motion verlangte deshalb eine Erhöhung des Bundesbeitrages sowie die substanzielle finanzielle Beteiligung des Standortkantons und weiterer mit Ausstellungsobjekten vertretener Kantone, wobei der Bund hierbei die Koordination übernehmen könne. In seiner ablehnenden Haltung unterstrich der Bundesrat, dass er den Betriebsbeitrag auch nach 2015 weiterzuführen gedenke und das Freilichtmuseum bereits im Rahmen des Schwerpunkts "lebendige Traditionen" zwischen 2012 und 2015 mit weiteren Mitteln im Umfang von CHF 375'000 unterstütze sowie seit 2012 weitere CHF 100'953 für denkmalpflegerische Massnahmen aufgewendet hätte. Ferner erachte er es nicht als die Aufgabe der Regierung, für eine privatrechtliche Stiftung Kostenbeteiligungen auszuhandeln; vielmehr gehöre die Beschaffung von öffentlichen und privaten Geldern zur Aufgabe des Stiftungsrates. Mit 21 zu 12 Stimmen sprach sich der Ständerat trotz ausführlicher Gegenrede des Kulturministers für zusätzliche Bundesmittel aus. Über die zweite Ziffer betreffend Aushandlung einer angemessenen Kostenbeteiligung durch die Kantone hatte er nicht zu befinden, da diese im Rat vom Motionär zurückgezogen wurde. Der ablehnende Bericht der eigenen Kommission veranlasste den Nationalrat im Herbst jedoch dazu, auch den ersten Punkt des Anliegens nicht zu überweisen.

Freilichtmuseum Ballenberg

Im Kanton Bern lancierte die Linke mit Hans Stöckli (sp) und Alec von Graffenried (gp) die Rückeroberung des linken Ständeratssitzes, den sie im Frühling bei der Ersatzwahl von Bundesrätin Sommaruga an die SVP verloren hatte. Die damals unterlegene Ursula Wyss hatte sich Ende April entschieden, nicht mehr anzutreten. Die SVP trat hingegen wieder mit dem damals erfolgreichen und amtierenden Adrian Amstutz (svp) an, der sich während des Wahlkampfes ungewohnt staatsmännisch gab. Ihren aufgrund der Abspaltung von der SVP 2008 geerbten Sitz wollte die BDP mit Werner Luginbühl verteidigen. Neben diesen vier politischen Schwergewichten kandidierten sechs weitere Personen: Christian Wasserfallen (fdp), Marianne Streiff-Feller (evp), Andreas Brönnimann (edu), Norbert Hochreutener (cvp), Joseph Rothenfluh (parteifrei.ch) und Rolf Zbinden (pda).

Diese sechs erreichten allerdings zusammen weniger als die Hälfte der Stimmen der vier Erstplatzierten und zogen sich – mit Ausnahme von Rothenfluh – konsequenterweise für den auch wegen der hohen Kandidatenzahl starken Aufsplitterung der Stimmen nötigen zweiten Wahlgang zurück. Von den vier Favoriten hatte keiner die für das absolute Mehr nötige Stimmenzahl erreicht. Am meisten Stimmen erhielt Amstutz (143'350), gefolgt von Luginbühl (142'423) und Stöckli (128'633). Von Graffenried folgte auf Rang vier (106'081). Die Linke war sich uneins, ob es besser sei mit beiden Kandidierenden wieder anzutreten. Ein Doppelticket hätte eine stärkere Mobilisierung aber auch gegenseitige Konkurrenz bedeutet. Dass sich von Graffenried schliesslich zurückzog, erwies sich im zweiten Wahlgang als gewinnbringende Strategie für das links-grüne Lager. Die Grünen empfahlen ihrer Wählerschaft neben Stöckli auch Luginbühl. Letzterer wurde auch von der SVP – neben Amstutz – zur Wahl empfohlen. Luginbühl setzte sich aufgrund der breiten Unterstützung denn auch deutlich mit 216'685 Stimmen durch. Entgegen den Erwartungen lag jedoch Stöckli (166'990) überraschend deutlich vor Amstutz (147'787) an zweiter Stelle. Damit hatte die SVP ihren erst im Frühjahr des Berichtjahres eroberten Ständeratssitz bereits wieder verloren. Das Resultat wurde als Absage an die historische ungeteilte bürgerliche Standesstimme interpretiert. Die Wählerschaft in der Mitte habe mehr Gemeinsamkeiten mit Stöckli als mit Amstutz gesehen, so das einhellige Medienurteil. Die Nichtwahl von Amstutz, der sich mit der höchsten kantonalen Stimmenzahl für die Nationalratswahlen trösten konnte, hatte zur Folge, dass der aus dem Nationalrat abgewählte Jean-Pierre Graber (svp) nicht in die grosse Kammer nachrutschte und damit der Berner Jura zum ersten Mal seit 1848 nicht mehr in Bern vertreten war. Die spannende Ausgangslage vermochte die Wählerschaft auch für den zweiten Wahlgang zu mobilisieren: die Beteiligung für den zweiten Wahlgang lag bei 46,8%.

Kanton Bern – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Die Gründung der BDP erfolgte zunächst in drei Kantonen: Im Juni in Graubünden (zuerst unter dem Namen BPS, der nach einer Namensstreitigkeit mit einer Kleinpartei wieder aufgegeben wurde) und in Bern, im August in Glarus. Durch Übertritte von bisherigen SVP-Vertretern in kantonalen Parlamenten und Regierungen verfügte die BDP schon bald über rund 50 Sitze in kantonalen Parlamenten und vier Sitze in kantonalen Regierungen (2 in Graubünden und je einen in Bern und Glarus). Als Kleinpartei war die BDP in der speziellen Situation, auf Anhieb zwei Vertreter, Samuel Schmid und Eveline Widmer-Schlumpf, im Bundesrat zu haben. Schmids Sitz ging aber nach seinem Rücktritt zurück an die SVP. Im nationalen Parlament konnte die BDP mit vier Vertretern im Nationalrat (Hansjörg Hassler, Brigitta Gadient, Ursula Haller und Hans Grunder) und einem Ständerat (Werner Luginbühl) bis Ende des Jahres keine eigene Fraktion bilden.

Gründung der Bürgerlich-demokratischen Partei (BDP)
Dossier: Gründung und Entwicklung der BDP