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Nach elf Amtsjahren kündete Benno Schnüriger, etwas früher als geplant, im Herbst 2017 seinen Rücktritt vom Amt des Synodalratspräsidenten der Zürcher Katholikinnen und Katholiken an und ebnete damit einem historischen Entscheid den Weg: Zum allerersten Mal wählte die Synode des Kantons Zürich im April 2018 eine Frau an die Spitze der katholischen Exekutive. Das bisherige Synodalratsmitglied Franziska Driessen-Reding würde also ab Juli 2018 das Amt der obersten Zürcher Katholikin innehaben. Um der neuen Vorsteherin der Glaubensgemeinschaft etwas auf den Zahn zu fühlen, lud die Luzerner Zeitung im Mai zu einem umfassenden Interview ein. Die designierte Präsidentin nutzte diese Gelegenheit, um über Fragen zur römisch-katholischen Kirche im Allgemeinen und zu ihrer Rolle und Funktion in und für die Schweizer Gesellschaft zu sprechen. Dabei äusserte sie sich zu Themen wie der Rolle der Frauen in der katholischen Kirche und der damit einhergehenden Entwicklung der Frauenordination im Schatten der Männerdominanz, zum Verhältnis der Schweizer Landeskirche zu Rom und ihrer persönlichen Haltung zu den Päpsten Franziskus und Benedikt, zum Verhältnis zu Bischof Vitus Huonder und der Forderung nach einem eigenständigen Bistum Zürich oder zur Akzeptanz verschiedener Religionsgemeinschaften in der Schweiz und der Rolle der Kirche im Feld der Flüchtlings- und Asylpolitik. Während das gesamte Interview zwar auch kritisch, aber im Grossen und Ganzen sachlich geführt wurde, lösten die Antworten der Zürcherin zur Flüchtlings- und Asylfrage im Nachgang des Interviews einen regelrechten Eklat aus.
Gefragt, ob sich denn die Schweizer Asylpolitik mit den katholischen Werten decke und die Katholiken dem persönlichen Beispiel Driessens folgen und Flüchtlinge aufnehmen sollten, antwortete sie: «Wir Kirchen müssen uns in solchen Debatten einbringen. Zwar werden wir kritisiert, die Kirche habe in der Politik nichts zu melden und solle getrennt sein vom Staat. Aber wenn es um Menschenrechte geht, müssen wir laut werden [...]. Der Churer Weihbischof Peter Henrici sagte 2004, ein guter Christ könne nicht SVP wählen. Ich glaube, ich könnte ihm recht geben. Es bereitet mir Mühe, wie man sich als Teil einer Kirche sehen kann, wenn man deren wichtigsten Grundwert nicht achtet: für den Nächsten da zu sein.»
Das sei anmassend und verletzend, polterte tags darauf Thomas Burgherr, Präsident der Aargauer SVP, in der Aargauer Zeitung und forderte Driessen via Facebook zu einer öffentlichen Entschuldigung auf. Die Kirche habe für alle Menschen und Meinungen offen zu sein. Es sei ihm nicht wirklich klar geworden, ob «diese Frau» tatsächlich an Gott glaube, sie klassifiziere zwar, wer ein guter Christ sei, zeige selbst aber kein klares Bekenntnis zu Gott. Er selbst sehe absolut keinen Konflikt zwischen den christlichen Werten und der SVP-Asylpolitik: Jene Flüchtlinge, die an Leib und Leben bedroht seien, müsse man schützen. Was jedoch nicht gehe, seien die vielen Wirtschaftsflüchtlinge, die lediglich das System missbrauchten. Auch die von Driessen angesprochene Anerkennung vom Islam und von orthodoxen Gemeinden unterstütze er nicht, schliesslich seien wir ein «christliches Abendland und wollen das auch bleiben». Die Aargauer Zeitung verwies darauf, dass Driessen betonte, sie wolle niemanden aus der Kirche ausstossen, das Gastrecht aber verteidigen; sie sehe daher auch keinen Grund für eine Entschuldigung. Nationalrätin Flückiger (svp, AG) kündigte in der Luzerner Zeitung indes erste Konsequenzen an: Sie sei masslos enttäuscht über Frau Driessens Aussage und habe bereits das Formular für den Kirchenaustritt heruntergeladen und überlege sich nun, zu den Reformierten zu wechseln. Zwischenzeitlich erwarte sie eine Entschuldigung und eine Stellungnahme des Bistums Basel. Roberto Martullo-Blocher, Ehemann von Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher (svp, GR), forderte gar den Rücktritt der Synodalratspräsidentin und ermahnte sie, nicht zu vergessen, woher denn die meisten Steuergelder für ihre Kantonalkirche kämen – «von den SVP-Leuten». Er selbst war bereits im Januar aus der Kirche ausgetreten, da die Führung der Kantonalkirche stets gegen den Bischof von Chur schiesse, um damit eine Abspaltung vom Bistum zu provozieren. Der Bischof von Chur, Vitus Huonder, hingegen bedauerte es sehr, dass der Eindruck entstanden sei, dass eine Bundesratspartei nicht wählbar sei. Die katholische Kirche halte alle Parteien, die rechtsstaatliche Grundlagen einhalten, für wählbar und bevormunde die Gläubigen politisch nicht. Dennoch versäumte er es nicht, an den vorherrschenden Konflikt zwischen der römisch-katholischen Kirche und den Kantonalkirchen zu erinnern: Die Zürcher Kantonalkirche sei vom Staat geschaffen und somit kein Teil der römisch-katholischen Kirche; Driessen repräsentiere daher nur sich selbst.
Rund zwei Wochen nach Erscheinen des Interviews nahm schliesslich auch der Bischof von Basel, Felix Gmür, im Rahmen eines eigenen Interviews, mit dem Schwerpunkt Asylpolitik, in der Solothurner Zeitung Stellung. Gefragt, ob ein Christ guten Gewissens SVP wählen könne, fragte er lediglich: «Weshalb diese Frage? Die Kirche macht keine Parteipolitik». Darauf hingewiesen, dass Frau Driessen dieser Ansicht sei, erwiderte er lediglich, ob sie denn auch gesagt habe, warum sie dieser Meinung sei. Ansonsten sei diese Aussage nur plakativ. Die Kirche schliesse Menschen mit unterschiedlichen Ansichten nicht aus, man müsse mit diesen ins Gespräch kommen. In gewissen Punkten gebe es sicherlich übereinstimmende Ansichten von Kirche und Parteiprogrammen, in anderen wiederum könnten diese gänzlich divergierend sein; es sei aber nicht die Aufgabe der Kirche, politisches Geschehen zu gestalten. Auf die Anmerkung, dass sich zahlreiche Politiker oft auf die christlich-abendländischen Werte beziehen und ob das denn nicht zu einer Instrumentalisierung der Kirche führe, erwiderte er, dass nicht die Kirche selbst, sondern kirchliche Symbole instrumentalisiert würden, was ein gänzlich falsches Mittel zur Abgrenzung sei. Christliche Identität zeige man am besten, in dem man als Christ lebe, beispielsweise, indem man mehr Ausbildungsmöglichkeiten für junge Asylbewerber anbiete: Das sei eine konkrete Hilfe am Nächsten, weil die Leute so nicht mehr ausgegrenzt würden und von Fürsorge leben müssten. Auf die Anmerkung, dass das jetzt aber schon politisch sei, antwortete er, dass die Kirche lediglich Vorschläge mache und ansage, welchen Weg sie für gut befinde; was umgesetzt werde, bestimme aber die Politik.

Dürfen gute Christen SVP wählen?

Im Juli 2016 startete das SEM ein einjähriges Pilotprojekt für eine muslimische Seelsorge in den Zürcher Bundesasylzentren. Das Projekt sei in enger Zusammenarbeit mit den reformierten und katholischen Landeskirchen sowie mit dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG) erarbeitet worden, welche die Seelsorge bis anhin angeboten hatten. Ziel des Projekts – welches von der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) umgesetzt werde – sei zu prüfen, welchen Nutzen eine muslimische Seelsorge bringe und ob diese allenfalls in Zukunft flächendeckend in allen Schweizer Bundesasylzentren angeboten werden könne. Insgesamt wurden für diese Periode drei muslimische Seelsorgende durch das SEM angestellt – eine Frau und zwei Männer –, wie das SEM in einer Medienmitteilung bekannt gab.
Im Oktober 2017 veröffentlichte das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) der Universität Freiburg einen Evaluationsbericht über den Nutzen und die Machbarkeit einer muslimischen Seelsorge in Bundesasylzentren. Das SZIG hatte das Pilotprojekt über die gesamte Zeitspanne hinweg begleitet und untersuchte mit Daten über die Auslastung der Bundesasylzentren sowie mit Ergebnissen aus teilnehmender Beobachtung und qualitativer Interviews, welche Auswirkungen der Einsatz der drei Seelsorgenden hatte.
Die Evaluation habe gezeigt, dass «die muslimische Seelsorge einen klaren Mehrwert für die Asylsuchenden, das Asylzentrum sowie die Schweizer Gesellschaft» biete. Viele Asylsuchende hätten den Wunsch, mit einer Person der eigenen Religion zu sprechen. Weiter hätten die Seelsorgenden eine «Brückenfunktion» zwischen dem Herkunftsland und der Schweizer Gesellschaft einnehmen können. Insbesondere der Abbau von Vorurteilen und Missverständnissen sowie die Vermittlung eines Islams, welcher mit einem säkularen Staat sowie einer pluralistischen Gesellschaft vereinbar sei, seien im Zentrum gestanden. Damit und mit ihrer Vorbildfunktion hätten die Seelsorgenden auch dabei helfen können, «extremistischen Auffassungen den Nährboden [zu] entziehen».
Das SZIG empfahl entsprechend, die muslimische Seelsorge schrittweise auf weitere Bundesasylzentren schweizweit auszubauen. Dafür sei es einerseits zentral, dass Seelsorgende beider Geschlechter eingesetzt würden, andererseits brauche es ein spezifisches Weiterbildungsangebot für die künftigen Seelsorgenden. Es sei jedoch unklar, wie das Projekt finanziert werden solle. Die christliche Seelsorge werde derzeitig von den Landeskirchen finanziert, die muslimischen Organisationen hätten aber die nötigen Mittel dafür nicht, auch wenn sie stark an einer muslimischen Seelsorge interessiert seien.
Aufgrund der positiven Ergebnisse und der gleichzeitig unklaren finanziellen Lage entschied das SEM im Februar 2018, das Pilotprojekt bis Ende Juni 2018 zu verlängern und dann einzustellen. Da der Kanton Zürich die muslimische Seelsorge als ein wichtiges Angebot erachtete, führte der Verein «Qualitätssicherung der Muslimischen Seelsorge in öffentlichen Institutionen» (QuaMS) das Angebot von muslimischer Seelsorge ab Sommer 2018 in zwei Zürcher Bundesasylzentren weiter.

Pilotprojekt: Muslimische Seelsorge in Bundesasylzentren

2017 wurde in Zürich der Verein «Qualitätssicherung der Muslimischen Seelsorge in öffentlichen Institutionen» (QuaMS) gegründet, der eine muslimische Seelsorge im Kanton anbieten soll. Die Trägerschaft setzt sich aus den Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) und dem Kanton Zürich zusammen. Unterstützt wurde der Verein von der reformierten und der katholischen Kirche. Mit dem Projekt «Zürich-Kompetenz» schuf die QuaMS ausserdem eine Weiterbildung für muslimische Betreuungspersonen, welche es in der Schweiz so sonst nicht gebe, wie der Kanton Zürich auf seiner Homepage schrieb. Das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) der Universität Freiburg mit dieser Weiterbildung für angehende Seelsorgende betreut.

Nachdem das SEM 2018 aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeiten das Pilotprojekt für eine muslimische Seelsorge in den Zürcher Bundesasylzentren trotz positiver Ergebnisse eingestellt hatte, führte der Verein QuaMS das Angebot ab Sommer 2018 weiter. Neben den bisherigen Geldgebern wurde das Projekt von 2020 bis 2021 auch durch das fedpol im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus unterstützt.

Muslimische Seelsorge in Zürich

Suite à l’acceptation de la révision de la loi sur l’asile par le peuple en juin 2013, l’Office fédéral des migrations avait annoncé le centre-test du Juch-Areal (ZH) comme opérationnel dès janvier 2014. Le Département fédéral de justice et police fait état en septembre 2014 d’un bilan provisoire positif. De même, plusieurs journaux suisses ont fait l’écho de retours positifs quant aux procédures d’asile accélérées.

bilan provisoire positif

Anfangs Februar trat die Exekutive der Stadt Zürich geschlossen vor die Medien, um ihrem „Manifest für eine neue Schweizer Asylpolitik“ Gewicht zu verleihen. Sie erklärte, die Folgekosten der verfehlten Asylpolitik trügen vor allem die Städte. Die Hoffnung auf eine abschreckende Wirkung des Arbeitsverbots habe sich als falsch erwiesen. Zusammen mit dem sehr knapp bemessenen Taschengeld sei die erzwungene Untätigkeit geradezu eine Einladung zu Schwarzarbeit, Kleinkriminalität und sogar Drogenhandel. Sie regte in einer Resolution mit zehn Punkten ein Umdenken in der Asylpolitik an. Insbesondere verlangte sie die Aufhebung des für die ersten drei resp. sechs Monate nach der Einreise geltenden Arbeitsverbots: Asylsuchende sollten sich durch das Erbringen von öffentlich nützlichen Dienstleistungen sinnvoll betätigen können und mit dem dafür erhaltenen Lohn dazu beitragen, Fürsorgekosten zu sparen. Bund und Kantone zeigten sich skeptisch, die städtischen Parteien (inkl. SVP) begrüssten den Aufruf hingegen grundsätzlich, ebenso der Schweizerische Städteverband. Am 1. Mai startete in Zürich ein Pilotprojekt mit Asylsuchenden, mit vorläufig aufgenommenen Personen, die noch keine Arbeit gefunden haben, sowie mit arbeitslosen anerkannten Flüchtlingen .

Zürich Aufhebung des Arbeitsverbots

Gestützt auf die Kriminalstatistik des Kantons Zürich konstatierte der Soziologe Manuel Eisner eine massive Zunahme der von Jugendlichen begangenen Gewaltdelikte (Delikte gegen Leib und Leben, Raub, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung), während die Zahl der wegen Eigentumsdelikten Registrierten nahezu stabil blieb. Der Anteil der ausländischen Jugendlichen an den wegen Gewaltdelikten Verdächtigten hat sich bis 1997 auf 71 Prozent erhöht, wobei die Zunahme fast ausschliesslich auf des Konto von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien und aus Albanien geht. Aus diesen beiden Ländern stammten 1997 33 Prozent aller wegen Gewaltdelikten registrierten Jugendlichen. Der stark gestiegene Ausländeranteil in der Kriminalstatistik (1997 machten sie gesamtschweizerisch 51.5 Prozent der ermittelten Straftäter aus) führte zu Forderungen nach strengeren Massnahmen gegen kriminelle Asylbewerber und Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung. Die Angehörigen dieser beiden Gruppen sind massgeblich verantwortlich für den Anstieg des Ausländeranteils unter den Straftätern, können aber oft wegen fehlender Papiere oder wegen laufender Asylgesuche nicht ausgewiesen werden. Die schweizerische Vereinigung der Staatsanwälte und Untersuchungsrichter forderte an ihrer Delegiertenversammlung gesetzliche Grundlagen, um diese Personen bis zum Vollzug der Ausweisung zu internieren.

Zunahme der von Jugendlichen begangenen Gewaltdelikte und Ausländeranteil in der Kriminalstatistik

Besonders hart wurde die Frage diskutiert, ob bosnische Jugendliche, welche in den vergangenen Jahren eine Ausbildung in der Schweiz begonnen haben, diese über das Jahr 1998 hinaus sollen beenden können, oder ob sie ebenfalls der allgemeinen Rückführung unterliegen sollten. Der Bund überliess diese Frage generell den Kantonen. Zürich zeigte sich – zumindest in ersten Stellungnahmen – unerbittlich, die meisten anderen Kantone erklärten sich hingegen (wenn auch hie und da nach anfänglichem Zögern und unter Druck der Öffentlichkeit) bereit, den jungen Bosniern eine Aufenthaltsbewilligung über das Jahr 1998 hinaus zu erteilen, allerdings ohne gleichzeitig das Bleiberecht für deren Familien zu verlängern. Damit entsprachen sie einem Brief, den die Nationalrätinnen Müller-Hemmi (sp, ZH) und Langenberger (fdp, VD) sowie Ständerätin Simmen (cvp, SO), unterstützt von 140 Ratskolleginnen und -kollegen, an die Regierungen der Kantone gerichtet hatten mit der Bitte, ihren gesetzlichen Handlungsspielraum in dieser Angelegenheit zu nutzen, um diesen vom Schicksal ohnehin benachteiligten Jugendlichen zumindest beruflich eine Chance zu eröffnen.

bosnische Jugendliche

Der Kanton Zürich setzte die bereits früher von einigen Kantonen verlangte spezielle Behandlung von renitenten oder kriminellen Asylbewerbern in die Praxis um. Vorgesehen ist, dass die Asylsuchenden im Kanton beim Eintritt in eine Unterkunft einen Vertrag mit dem Betreuungspersonal abschliessen, der Massnahmen nach dem Bonus-Malus-System vorsieht: Flüchtlinge, die positiv auffallen, sollen belohnt werden, etwa indem sie Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsprogrammen erhalten; wer Verhaltensregeln missachtet, soll dagegen in eine Struktur mit nur noch minimaler Betreuung versetzt werden. Das neue Modell wurde vorerst in zwei Durchgangsheimen erprobt.

Zürich spezielle Behandlung von renitenten oder kriminellen Asylbewerbern

Ungeachtet aller Rechtsgrundlagen (paritätische Verteilung der Asylbewerber auf alle Kantone, Non-refoulement usw. ) gelangte der Kanton Thurgau im März an den Bundesrat mit der Bitte, ihm keine weiteren Asylsuchenden aus dem Kosovo mehr zuzuweisen und die straffällig gewordenen oder einer Straftat verdächtigten Personen unverzüglich zurückzuschaffen oder zu internieren. Bundesrat Koller bezeichnete die Haltung der Thurgauer Behörden als überrissen, zumal der Abschluss eines Rückführungsabkommens beschlossene Sache sei. Anfang Juni gelangte der Baselbieter Regierungsrat mit der Bitte an den Bundesrat, straffällige und dissoziale Asylbewerber aus dem Kosovo in Kollektivunterkünften des Bundes unterzubringen. Das BFF bezeichnete das Ansinnen als unrealisierbar. Der Bund könne gar kein Bundeszentrum für renitente Asylbewerber bauen, da ihm dazu erstens eigenes Territorium und zweitens die dazu notwendige Polizeigewalt fehle. Der Kanton Zürich beschloss im Spätsommer auf eigene Kosten ein spezielles Zentrum für "dissoziale" Asylbewerber einzurichten. Das BFF sagte eine Vorfinanzierung zu.

Kanton Thurgau keine weiteren Asylsuchenden aus dem Kosovo Baselbieter Regierungsrat in Kollektivunterkünften des Bundes Zürich Zentrum für "dissoziale" Asylbewerber

Wegen der dominierenden Rolle, die gewisse Ausländergruppen – vor allem Kosovo-Albaner –, welche sich unter dem Status von Asylbewerbern in der Schweiz aufhalten, im Zürcher Drogenmarkt spielen, wurde verschiedentlich der Ruf laut, straffällig gewordene Asylbewerber bis zu ihrer Ausschaffung zu internieren. Dies verlangten unter anderem der sozialdemokratische Zürcher Stadtpräsident sowie die Vorsteher der kantonalen und städtischen Polizeibehörden Zürichs. Im Parlament fand diese Forderung insbesondere in zwei Motionen ihren Niederschlag – Iten(fdp, ZG) im Ständerat und Heberlein (fdp, ZH) im Nationalrat – welche beide als Postulat angenommen wurden. Bundesrat und BFF lehnten das Ansinnen vorerst vehement ab, lenkten aber, da das Problem zusehends die Öffentlichkeit bewegte, schliesslich ein und wollten derartige Massnahmen zumindest nicht mehr ausschliessen.

Drogenmarkt

Ebenfalls zurückgewiesen wurde die zentrale Forderung einer Standesinitiative des Kantons Zürich, welche vom Bundesrat eine Stabilisierung der Asylbewerberzahlen verlangte. Zwei weitere Punkte der Initiative – Beschleunigung des Verfahrens und Präventivmassnahmen im Bereich der Aussenpolitik, des Aussenhandels und der Entwicklungspolitik – wurden als erfüllt abgeschrieben.

Ebenfalls zurückgewiesen wurde die zentrale Forderung einer Standesinitiative des Kantons Zürich, welche vom Bundesrat eine Stabilisierung der Asylbewerberzahlen verlangte

Im Wahlkampf wurde die Asylpolitik zum Hauptthema; vor allem die Zürcher Kantonalpartei prägte auf nationaler Ebene das Bild der Partei in der Öffentlichkeit. Dabei hatte die Petition der zürcherischen SVP, welche vom Bundesrat dringliche Massnahmen gegen den Zustrom von Asylbewerbern verlangte, einen wesentlichen Anteil. Die Ankündigung der Zürcher SVP, eine eidgenössische Volksinitiative gegen die illegale Einwanderung zu lancieren, stiess bei anderen Kantonalparteien auf Unverständnis. Im November gab der SVP-Zentralvorstand bekannt, dass er anfangs 1992 den Entwurf für eine moderatere, für alle Kantonalsektionen akzeptable Volksinitiative vorlegen werde. Der innere Zusammenhalt der Partei litt aber im Berichtsjahr zunehmend in verschiedenen Bereichen; die sich seit längerer Zeit abzeichnenden Divergenzen zwischen der ca. 32 000 Mitglieder zählenden bernischen Kantonalpartei und jener Zürichs, die im übrigen bei den kantonalen Wahlen sechs Sitze und knapp vier Wählerprozente zulegen konnte und auch bei den Nationalratswahlen mit zwei Sitzgewinnen sehr erfolgreich war, offenbarten sich namentlich in der Beurteilung der bundesrätlichen Europapolitik. Während der zürcherische Flügel sich sowohl gegen den EWR als auch gegen einen EG-Beitritt stark machte, zeigte die Berner Kantonalpartei eine offenere Haltung. Auch die Junge SVP stellte sich gegen die Zürcher Sektion, indem sie sich grundsätzlich positiv zu einem EWR-Vertrag aussprach und den Beitritt der Schweiz zum IWF unterstützte.

Differenzen der Zürcher Kantonalpartei und der restlichen SVP

Dennoch wuchs der Druck aus den Kantonen weiter. Im Anschluss an die Beratung des Berichtes des Bundesrates zur Ausländer- und Asylpolitik behandelte der Ständerat eine Standesinitiative des Kantons Zürich, welche eine jährliche Kontingentierung der einreisenden Asylbewerber, eine Beschleunigung des Verfahrens und eine unverzügliche Ausreise im Fall der Wegweisung sowie mehr entwicklungspolitische Massnahmen in den Herkunftsländern verlangte. Unter Hinweis auf die internationalen Konventionen lehnte der Rat den ersten Punkt der Initiative ab und schrieb die restlichen Forderungen als erfüllt ab. Das Aargauer Parlament beschloss, eine noch weiter reichende Standesinitiative einzureichen, welche Asylnotrecht, Kontingentierung und sofortige Ausschaffung illegal Eingereister verlangt. Der Grosse Rat des Kantons Luzern hiess ebenfalls eine Standesinitiative gut, welche aber deutlich moderater ist; er wollte denn auch sein Begehren, welches unter anderem mehr kantonale Kompetenzen bei der Erteilung von Härtefallbewilligungen fordert, als deutliches menschliches Gegenzeichen zu jener des Kantons Aargau verstanden wissen. Im Kanton Thurgau reichte die SVP eine Volksinitiative für eine Standesinitiative ein, welche die Einführung einer Quotenregelung anstrebt. Hingegen wies der Solothurner Kantonsrat mit deutlicher Mehrheit eine diesbezügliche Motion der Auto-Partei ab.

Standesinitiative Zürich Aargauer Asylnotrecht, Kontingentierung und sofortige Ausschaffung illegal Eingereister