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Zu dem am 20. Mai 2019 in Vernehmlassung gegebenen Vorentwurf der SGK-NR zum indirekten Gegenvorschlag der Pflegeinitiative gingen bis zum 14. August 2019 insgesamt 152 Stellungnahmen ein. Während die Vorlage von weiten Kreisen grundsätzlich befürwortet wurde, nahmen drei Kantone (SZ, ZG und ZH), die SVP, Economiesuisse, Santésuisse und die Helsana eine ablehnende Haltung ein, die sie unter anderem mit dem Föderalismus oder im Falle von Santésuisse mit einem fehlenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf begründeten.
Bezüglich der einzelnen Massnahmen, die von der Kommission vorgeschlagen worden waren, zeigte sich, dass insbesondere die Beiträge der Kantone zu den Ausbildungsleistungen der Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen im Allgemeinen sehr gut aufgenommen wurden – dies unter anderem von der GDK, 18 Kantonen, von allen Parteien (ausser der SVP), dem SGV, dem Centre Patronal, aber auch von den Gewerkschaftsdachverbänden, den Leistungserbringenden, Berufsverbänden und Bildungseinrichtungen sowie von Curafutura und drei der Santésuisse angehörigen Versicherern.
Nicht unterstützt wurden von der GDK und 14 Kantonen indes Beiträge für Auszubildende in der Krankenpflege an einer HF oder FH. Dabei stellte für sie vor allem die Verpflichtung der Kantone ein Problem dar; einer Kann-Formulierung würden sie jedoch zustimmen. Mit Ausnahme der FDP.Liberalen und der SVP befürworteten neben allen Parteien auch die Gewerkschaften, alle Leistungserbringende, Berufsverbände und Bildungsinstitutionen die Ausbildungsbeiträge. Gespalten zeigten sich die Versicherer.
Ebenfalls umstritten war die Begrenzung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes auf acht Jahre. Während die GDK, 17 Kantone wie auch vier Parteien, die Gewerkschaften, der SGV und eine Mehrheit der Leistungserbringenden sich dagegen aussprachen, weil sie eine zeitliche Limitierung nicht für wirksam hielten, resp. der Ansicht waren, dass das Problem des Fachkräftemangels innerhalb dieses Zeitrahmens nicht gelöst werden könne, unterstützten diejenigen Versicherer, die dem Gegenvorschlag positiv gegenüberstanden, eine solche Begrenzung.
Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sprach sich für eine gesetzliche Verankerung von bestimmten Leistungen, welche die Pflegefachpersonen selbstständig durchführen dürfen, aus. Es wurden allerdings einige Änderungsvorschläge angebracht. So war es der GDK und 17 Kantonen wichtig, dass Pflegefachkräfte nicht nur in der Lage seien, die pflegerische Grundversorgung in eigener Verantwortung durchzuführen, sondern diese für limitierte Zeiträume selbst auch delegieren zu können. Curafutura, Swica und Visana befürworteten die Einräumung der neuen Kompetenzen, forderten aber eine Vereinbarung der Modalitäten zwischen den Versicherern und den Pflegeverbänden. Die FDP.Die Liberalen, die GLP und der SGV wollten, dass ein Zulassungsvertrag mit einem oder mehreren Versicherern abgeschlossen werden müsse. Gutgeheissen wurde die Kompetenzerweiterung im Bereich der Grundpflege von der FMH, für den Bereich der psychiatrischen Grundpflege hingegen sprach sie sich dagegen aus.
Für die beiden Dachverbände der Versicherer, Curafutura und Santésuisse, hatten Leistungsaufträge, die verbindliche Regelungen über die zu erbringenden Ausbildungsleistungen enthalten, im KVG keinen Platz. Bei den Kantonen war die Mehrzahl der Auffassung, dass sie selbst über diese Regelung verfügen können sollten. Leistungserbringende und Berufsverbände wünschten sich eine Verknüpfung solcher Leistungsaufträge mit den von den Kantonen erteilten Betriebsbewilligungen.
Was die Einführung der Vertragsfreiheit von Pflegefachleuten betrifft, so stiess diese bei den meisten Kantonen, den Gewerkschaften, Leistungserbringenden, Berufsverbänden wie auch bei Curafutura und der Visana nicht auf offene Ohren. Wenn es hingegen nach Santésuisse ginge, müssten, falls die Kompetenzen der Pflegefachfrauen und -männern erweitert würden, der Vertragszwang gelockert oder eine Einzelvereinbarung zwischen den Versicherern und den Pflegevertretern getroffen werden.
Die Pflicht, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen, fand abgesehen von den Gewerkschaften, linksgrünen Parteien und Bildungsinstitutionen keine Unterstützung.

Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 18.079 & Pa.Iv. 19.401)
Dossier: Die Pflegeinitiative und ihre Umsetzung

La députée Humbel (pdc, AG) estime que l'examen d'entrée (numerus clausus) pour les études de médecine humaine ne permet pas de sélectionner à coup sûr les meilleurs candidats. Selon elle, seules les capacités cognitives sont testées, alors que la médecine est un domaine dans lequel les aptitudes pratiques et relationnelles sont tout autant importantes. C'est pour cela qu'elle a déposé, en juin 2015, une motion proposant un test d'aptitudes sous forme de stage pour entrer en faculté de médecine. Le Conseil fédéral s'est opposé à l'objet, expliquant qu'il est premièrement de la compétence des cantons de mettre en place la forme de sélection choisie. De plus, une telle mesure générerait des frais et du temps de travail supplémentaires, sans pour autant décharger le personnel soignant dans leurs tâches. Il ajoute que les quatre cantons pratiquant le numerus clausus (Fribourg, Berne, Bâle et Zurich) se distinguent par un fort taux de réussite dans le cursus de médecine. Le Conseil national, lui, a accepté l'objet, par 134 voix contre 40 et 4 abstentions, lors de la session d'été 2017.

un test d'aptitude sous forme de stage pour entrer en faculté de médecine

Im Herbst fanden an den Universitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich Studentenproteste statt. Die Aktivisten an den drei Deutschschweizer Unis besetzten die Aulas und forderten bessere Lernbedingungen. Der Missmut der Studierenden richtete sich insbesondere gegen die Bologna-Reform. Sie kritisierten, dass das Studium immer mehr verschult und auf die Wirtschaft ausgerichtet werde und so Eliteuniversitäten entstünden. Allerdings wurde das Themenspektrum bald so stark ausgeweitet, dass die Proteste in einer Universalkritik gipfelten, die mit der Bologna-Reform nur noch wenig zu tun hatte. Ausserdem fehlte es den Besetzern an Rückhalt, da die Protestaktionen nur von einem kleinen Teil der Studierenden mitgetragen wurden und sich auch die studentischen Körperschaften davon distanzierten.

Studentenproteste

Als erster Deutschschweizer Kanton führt Zürich einen Berufsbildungsfonds ein. Das Volk hiess im September ein Berufsbildungsgesetz inklusive Berufsbildungsfonds mit 58% der Stimmen gut. Betriebe, die keine Lehrstellen anbieten, müssen künftig eine Abgabe in einen kantonalen Fonds errichten; dieses Geld fliesst zurück an Firmen die Lehrlinge ausbilden, sowie in Projekte zur Schaffung von Ausbildungsangeboten. Der Fonds war von den bürgerlichen Parteien und dem Gewerbe vehement bekämpft worden, während die Linke, Teile der CVP, der Kantonsrat und die Regierung ein Ja empfohlen hatten.

Berufsbildungsfonds

Im Berichtsjahr feierte die Universität Zürich ihr 175-Jahr-Jubiläum. Zürich war die erste Universität Europas, die nicht von einem Landesfürsten oder der Kirche, sondern von einem demokratischen Staatswesen gegründet wurde. Die Hochschule wollte den Festakt nutzen, um Wissen mit breiten Kreisen der Bevölkerung zu teilen. Dazu organisierte sie zahlreiche Ausstellungen, Feste und Präsentationen, welche alle unter dem Motto „Wissen teilen“ standen.

Universität Zürich 175-Jahr-Jubiläum

Die fünf Universitäten mit medizinischen Fakultäten, Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich, sowie die Tessiner Universität in Lugano gründeten gemeinsam die „Swiss School of Public Health“. Diese soll die Weiterbildung in Gesundheitsökonomie und öffentlicher Gesundheit koordinieren und weiterentwickeln. Schwerpunkte bilden wirtschaftliche Aspekte der medizinischen Versorgung und gesellschaftliche, ökologische und andere Bedingungen für ein gesundes Leben im Sinne der Volksgesundheit. Die sechs Universitäten bieten einzeln oder in Verbünden Absolventen verschiedener Fachrichtungen bereits mehrere Nachdiplom-Programme an. Die im Rahmen der „Schule“ verstärkte Kooperation wird vom Bund in den Jahren 2005-2007 mit 6 Mio Fr. unterstützt.

Swiss School of Public Health

Im Sommer einigten sich St. Gallen, Zürich und Bern auf eine Verteilung der Studiengänge in den Gesundheitsberufen: Ernährungsberatung wird ab 2007 nur noch an der Berner FHS gelehrt (bisher Zürich und Bern), Physiotherapie ab 2006 sowohl in Bern als auch in Zürich und Pflege an allen drei Standorten. Die Ergotherapie-Ausbildung findet allein in Zürich statt (bisher Biel und Zürich). Der Entscheid betreffend den Studiengang für Hebammen ist noch offen, er soll unter Einbezug von Graubünden gefällt werden, das wie St. Gallen eine Hebammenschule führt.

Studiengänge in den Gesundheitsberufen

Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Staatssekretär Charles Kleiber hatte sich die Optimierung der Universitätsmedizin im Rahmen eines Gesamtsystems zum Ziel gesetzt. Im Vordergrund standen dabei die künftige Sicherstellung von Qualität und Finanzierbarkeit der humanmedizinischen Fakultäten und Universitätsspitäler. Die Arbeitsgruppe stellte zu diesem Zwecke die Zusammenführung der fünf medizinischen Fakultäten in drei Einheiten (Zürich, Bern-Basel, Lausanne-Genf), ein gemeinsames Finanzierungssystem sowie einheitliche Abgeltungsregelungen und gesamtschweizerische Steuerungsorgane zur Debatte. Eine Motion Gysin (sp, BS), welche die Erhaltung der bestehenden medizinischen Fakultäten von Basel, Bern, Zürich, Lausanne und Genf in einer aufeinander abgestimmten Form als „Medizinische Hochschule Schweiz“ sichern wollte, wurde vom Nationalrat abgelehnt. Wohl würde der Vorstoss richtige Fragen aufwerfen, meinte – ganz im Sinne des Bundesrats – Felix Gutzwiller (fdp, ZH) als Nationalrat und Mitglied einer der betroffenen medizinischen Fakultäten; doch liefen die Forderungen der Motion nach der Superstruktur „Medizinische Hochschule Schweiz“ den bereits laufenden Restrukturierungs- und Kooperationsprozessen zuwider. Definitiv besiegelt wurde der Zusammenschluss der veterinärmedizinischen Fakultäten der Universitäten Bern und Zürich unter dem Namen Vetsuisse.

Zusammenführung der fünf medizinischen Fakultäten Medizinische Hochschule Schweiz

Life-Science-Aktivitäten der ETHZ und der Universität Basel sollen in Basel zusammengeführt werden. Den „Kick-off“ zu diesem Projekt vollzogen Ende Jahr Spitzenvertreter des Bundes und des Kantons Basel-Stadt sowie der ETH und der Universität Basel. Im neuen Institut sollen Stärken des ETH-Bereichs wie der Universität Basel im biomedizinischen Bereich zusammengefasst werden. Wenn sich die Zusammenarbeit bewährt, soll sie im Hinblick auf die BFT-Botschaft für die Jahre 2008-2011 in die Bildung einer ETH-Institution in Basel münden.

Basel biomedizinischen Bereich

Als erster Universitätskanton möchte Zürich die von der Interkantonalen Universitätsvereinbarung festgelegte Höchstgrenze für die Studiengebühren mit der geplanten Revision des Universitätsgesetzes voll ausschöpfen und die Semestergebühren praktisch verdoppeln (von heute 640 auf maximal 1224 Fr.). Dagegen regte sich heftiger Widerstand der Studierenden, welche diese Erhöhung als Angriff auf die Chancengleichheit bezeichneten. Zunehmend hänge es vom Einkommen der Eltern ab, ob jemand ein Studium beginnen könne. Bereits heute seien vier von fünf Studierenden auf einen Nebenerwerb angewiesen, was die Chance auf einen Abschluss vermindere. Auch weitere Elemente des Revisionsvorhabens – so etwa die Stärkung des Universitätsrats und die Verschärfung des Numerus clausus – wurden als „Gegenreform“ gewertet mit dem Ziel, eine Eliteuniversität nach angelsächsischem Vorbild zu schaffen.

Zürich Semestergebühren praktisch verdoppeln

Der Vetsuisse-Rat, das im Vorjahr von den Regierungen der Kantone Bern und Zürich zur Entwicklung eines Kooperationsmodells eingesetzte Gremium, beschloss die Fusion der beiden Veterinärmedizinischen Fakultäten der Universitäten Bern und Zürich auf das Studienjahr 2002/03 hin. Der Vetsuisse-Rat schlug vor, dass die Ausbildung der Tierärzte weiterhin an beiden Standorten erfolgen soll, dass aber gewisse Spezialitäten nur noch an einem Ort angeboten werden.

Veterinärmedizinischen Fakultäten

In einer gemeinsamen Vereinbarung bestärkten die Universität Zürich und die ETHZ ihrerseits die Tradition ihrer Zusammenarbeit und gaben dem Willen Ausdruck, gegenseitige Durchlässigkeit und Absprachen zu verbessern sowie gemeinsame Projekte und Einrichtungen zu vermehren. Ein neues Zentrum für Genomik, ein Lehrerbildungsinstitut mit Beteiligung der Pädagogischen Hochschule sowie ein Sprachzentrum wurden dabei als Beispiele angeführt.

Vereinbarung bestärkten die Universität Zürich und die ETHZ

Eine im Auftrag der fünf Medizinischen Fakultäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich durchgeführte Analyse der Ärzteausbildung in der Schweiz förderte bedenkliche Resultate zutage. Eine internationale Expertenkommission diagnostizierte sechs Hauptmängel – so die zu starke Ausrichtung der Studiengänge auf Examina, das Vorherrschen von Frontalunterricht, die ungenügende Nutzung computergestützter Lernmethoden, für die Ausbildung ungeeignete Universitätsspitäler, im ersten Jahr überlastete Studienpläne, mangelhafte Begleitung und Beratung der Studierenden sowie die Vernachlässigung der Hausarztmedizin und Grundversorgung im Unterricht. Die betroffenen Fakultäten nahmen die Kritik als Bekräftigung der bereits eingeleiteten Reformmassnahmen entgegen. Die Ergebnisse der im Herbst 1999 abgeschlossenen Vernehmlassung zum revidierten Medizinalberufsgesetz waren im Berichtsjahr Gegenstand einer Auswertung durch das Bundesamt für Gesundheit. Eine entsprechende Vorlage an das Parlament wurde für Spätsommer 2001 in Aussicht gestellt.

Ärzteausbildung

Dans de nombreux cantons (Vaud, Zurich et Fribourg), les lois relatives au fonctionnement et au statut des hautes écoles sont en voie de révision, voire même ont été révisées (Bâle, Berne et Neuchâtel). Relevant de la philosophie de la nouvelle gestion publique, les différentes réformes visent toutes à accroître l'autonomie des universités. Celles-ci jouiront d'une grande marge de manoeuvre sous plus d'un aspect. Dans le domaine financier, elles se verront attribuer des enveloppes budgétaires dont elles pourront disposer à leur guise pour réaliser certains objectifs fixés par les autorités politiques. Les hautes écoles devraient également bénéficier de plus de liberté sur le plan du fonctionnement interne ainsi que du point de vue de la politique d'engagement du personnel, à l'exception de la nomination des professeurs qui restera de la compétence des exécutifs cantonaux. Principaux bénéficiaires de ce transfert de compétences, les rectorats verront leur pouvoir de décision s'accroître substantiellement, et ce notamment au détriment du corps professoral. Les différentes réformes prévoient presque toutes la création d'organes de surveillance: équivalents académiques des conseils d'administration, ces nouvelles structures, composées de membres extérieurs à l'université, seront compétentes notamment pour définir les grandes lignes de développement de l'institution.

Conseil des Etats a approuvé la loi sur les hautes écoles spécialisées (HES)