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Im November 2018 veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft für eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) zur Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen, wie sie die Motion der SGK-SR vom August 2016 (Mo. 16.3631) gefordert hatte. Grund für die Revision des EOG sei eine Rechtslücke bei der Mutterschaftsentschädigung, da die Mütter bei über dreiwöchigem Spitalaufenthalt der Neugeborenen heute zwar die Mutterschaftsentschädigung aufschieben könnten, jedoch weder das EOG noch eine andere Versicherung bei Aufschub der Mutterschaftsentschädigung Leistungen vorsähen. Daher schlug der Bundesrat 56 zusätzliche Entschädigungstage (Wochentage, nicht Arbeitstage) sowie eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs und des Schutzes vor Kündigung zur Unzeit vor, sofern Neugeborene mindestens drei Wochen im Spital verbleiben müssten und die Mütter nach dem Mutterschaftsurlaub ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnähmen. Die Zusatzkosten von jährlich CHF 5.9 Mio. würden durch die aktuellen Einnahmen der EO gedeckt.

Bei der Vernehmlassung von März bis Juni 2018, an der sich alle 26 Kantone, fünf im eidgenössischen Parlament vertretene Parteien sowie zahlreiche Verbände beteiligten, traf der Vorschlag ausser bei der SVP und dem Gewerbeverband mehrheitlich auf Zustimmung. Die SVP argumentierte, dass die Erholung der Mutter und der Aufbau einer Bindung zum Kind – der Zweck des Mutterschaftsurlaubs – auch im Spital geschehen könnten. Der SGV hielt die Nachweispflicht für die Mütter, dass sie bereits vor der Geburt geplant hätten, nach dem Mutterschaftsurlaub wieder zu arbeiten, für unpraktikabel und forderte das Vorliegen eines gültigen Arbeitsvertrags. Auch SAV, SGB und Travail.Suisse erachteten diesen Nachweis als zu komplex und sprachen sich stattdessen für eine Überprüfung durch die Ausgleichskassen anhand der später entrichteten Beiträge aus, während die SP eine Ausdehnung der Entschädigung auf alle Frauen unabhängig ihrer Erwerbstätigkeit forderte. Darüber hinaus kritisierten SGB und Travail.Suisse, dass die Vorlage nicht alle Lücken im sozialen Netz bezüglich Mutterschaftsentschädigung schliesse.

Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen (BRG 18.092)

La commission des affaires juridiques du Conseil national (CAJ CN) a suivi son homologue du Conseil des Etats en donnant suite à une initiative cantonale zurichoise qui demande qu’une base légale soit créée afin d’harmoniser les avances et le recouvrement des pensions alimentaires.

pensions alimentaires

2007 stieg die Bevölkerungszahl der Schweiz um 1,1% auf 7'592'400 Personen (nicht enthalten sind darin internationale Funktionäre, Ausländer mit einem Aufenthaltsstatus von weniger als einem Jahr und Asylsuchende mit laufendem Verfahren). Dies bedeutet die grösste Zunahme seit Beginn der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts. Über 80% des Wachstums waren erneut auf die Immigration zurück zu führen, 20% gingen auf das Konto eines Geburtenüberschusses. Die „Überalterung“ der Bevölkerung prägte sich weiter aus: Die Personen über 65 Jahre stellten 16,4% der Gesamtbevölkerung (gegenüber 15,4% im Jahr 2000), die Jugendlichen unter 20 Jahren noch 21,5% (2000: 23,1%). Neben dem Rückgang der Geburtenrate und der höheren Lebenserwartung ist dafür wesentlich der Übergang ins Rentenalter der „Baby-Boom“-Generation verantwortlich. Sieben Kantone (FR +2,2%, ZH +1,8%, ZG +1,75%, SZ +1,6%, VS +1,5%, VD +1,5% und TI +1,2%) registrierten eine Bevölkerungszunahme über dem Landesmittel; einzig im Kanton Uri ging die Bevölkerung zurück (um -0,1%). Während des Berichtsjahres wurden 40'100 Ehen geschlossen und 19'700 Scheidungen ausgesprochen. Zudem wurden rund 2'000 registrierte gleichgeschlechtliche Partnerschaften eingegangen, in 70% der Fälle von Männern.

Jährliche Bevölkerungsentwicklung
Dossier: Bevölkerungsentwicklung

Die ständige Schweizer Wohnbevölkerung wuchs 2003 gemäss den Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) um rund 50'000 Menschen auf insgesamt 7'364'100 Personen. Das entspricht einer Zuwachsrate von 0,7% (2002: 0,8%). Obwohl der Immigrationsüberschuss im Vorjahresvergleich um 12% zurückging, blieben die Einwanderer hauptverantwortlich für das Bevölkerungswachstum. Ihre Zahl überstieg jene der Ausgewanderer um 43'000, womit sie vier Fünftel der gesamten Zunahme ausmachten. Dementsprechend war auch die Wachstumsrate der ausländischen Bevölkerung mit 1,6% mehr als doppelt so hoch wie jene der Gesamtbevölkerung. Die Zahl der Schweizer Staatsangehörigen nahm demgegenüber lediglich um 0,5% zu. Wie immer seit 1993 resultierte dieses Plus ausschliesslich aus Einbürgerungen (35'400). Am stärksten war das Wachstum in der Genferseeregion (1,3%), bei dem die Kantone Genf, Waadt, Freiburg, Wallis und Schwyz die Rangliste anführten. Einen geringen Rückgang mussten die Kantone Uri, Basel-Stadt, Appenzell Ausserrhoden und Jura hinnehmen.

Aus den Resultaten der Volkszählung 2000 ging hervor, dass die Entwicklung der Schweizer Wohnbevölkerung im vergangenen Jahrzehnt von zunehmender Alterung, mehr Scheidungen und weniger Heiraten geprägt war. Das Bevölkerungswachstum war über die verschiedenen Altersgruppen sehr ungleich verteilt. Am stärksten nahm die Gruppe der über 80-Jährigen mit einem Plus von 17,4% zu. Insgesamt 787 Menschen waren mehr als 100 Jahre alt; diese Zahl hat sich gegenüber der Volkszählung von 1990 mehr als verdoppelt. Zwei Altersgruppen nahmen zwischen 1990 und 2000 ab: Die Zahl der Kinder unter sechs Jahren ging um 1,1% zurück, jene der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 29 Jahren sogar um 17,6%. Der starke Rückgang bei den jungen Erwachsenen liegt laut BFS einerseits bei den geringen Kinderzahlen der 68er Generation und andererseits beim Rekrutierungsstopp für ausländische Arbeitskräfte in den 90er Jahren. Der Altersquotient – die Zahl der über 64-Jährigen im Verhältnis zu den 20- bis 64-Jährigen – nahm seit 1990 von 23 auf 24,8% zu.

Gewachsen ist auch die Zahl der Ledigen und der Geschiedenen. Im Alter von 30 Jahren waren 46,1% der Bevölkerung noch unverheiratet; 1990 waren es nur 33,5% gewesen. Die Zahl der Geschiedenen stieg im vergangenen Jahrzehnt um 38%. Im Alter zwischen 48 und 58 Jahren war fast jeder Achte geschieden. Einen starken Einfluss auf Heirat und Scheidung haben laut BFS Geschlecht und Nationalität. Die Männer heiraten im Durchschnitt drei Jahre später als die Frauen und bleiben häufiger ledig. Mit 50 Jahren sind 11% der Männer ledig, aber nur 9,1% der Frauen. Diese werden aber in der Regel früher im Lebenslauf von Scheidungen betroffen und bleiben auch häufiger als Männer dauerhaft geschieden. Auffällig ist laut BFS, dass sich bei den ausländischen Staatsangehörigen wesentlich traditionellere Familien- und Partnerschaftsformen finden.

Die Auswertung der Ergebnisse nach Familienformen ergab, dass zwischen 1990 und 2000 wie in den vorherigen Jahrzehnten die Zahl der Privathaushalte (Haushalte ohne Heime oder ähnliche Institutionen) landesweit nochmals stärker zugenommen hat als die Wohnbevölkerung, nämlich um 9,6% auf 3.12 Mio.; im gleichen Zeitraum wuchs die Wohnbevölkerung lediglich um 6,0%. Ein eigentlicher Boom von neuen Privathaushalten war in der Innerschweiz feststellbar, wobei dieser fast ausschliesslich durch die Zunahme der kleinen und kleinsten Haushalte verursacht wurde. Die grössten Zunahmen wurden in Zug (+26,6%), Schwyz (+24,5%) sowie Ob- und Nidwalden (je rund +23%) registriert. Gesamtschweizerisch ist der Trend zu kleinen Haushalten ungebrochen. Dies zeigte sich insbesondere am Anteil der Einpersonenhaushalte. Machten diese im Jahre 1960 noch 14,2% der privaten Haushalte aus, so waren es 2000 bereits 36,0%. Die Tendenz zu kleinen Haushalten ist besonders ausgeprägt in den urbanen Kantonen und Gemeinden der Schweiz. Die höchsten Anteile an Einpersonenhaushalten fanden sich wie bereits 1990 in den Kantonen Basel-Stadt (wo mittlerweile jeder zweite Haushalt von einem Single bewohnt wird) sowie Genf und Zürich, wo zwei von fünf Haushalten Einpersonenhaushalte sind.

Jährliche Bevölkerungsentwicklung
Dossier: Bevölkerungsentwicklung

Nachdem die Stimmberechtigten des Kantons Zürich im Vorjahr das neue Partnerschaftsgesetz gutgeheissen hatten, wurde dieses auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt können sich gleichgeschlechtliche Paare, die einen gemeinsamen Wohnsitz haben, bei den Zivilstandsämtern registrieren lassen. Sie sind bei den Schenkungs- und Erbschaftssteuern sowie der Sozialhilfe den Ehepaaren gleichgestellt. Alle Bereiche die der Bund regelt, sind ausgeklammert, beispielsweise die Einkommens- und Vermögenssteuer oder Adoptionen. In den ersten sechs Monaten liessen sich fast 200 Paare, davon vier Fünftel männliche, bei den Zivilstandsämtern eintragen.

Zürich Partnerschaftsgesetz

Ausgehend von der heutigen Rechtslage bestätigte das Bundesgericht einen Entscheid der Zürcher Behörden, wonach die Eltern nicht wählen können, welchen Nachnamen ihre Kinder tragen sollen. Laut geltendem Gesetz erhält das Kind verheirateter Eltern in jedem Fall deren Familiennamen, in der Regel also den Namen des Ehemannes (Art. 160 und 270 ZGB). Wenige Tage nach Veröffentlichung dieses Urteils beschloss die Rechtskommission des Nationalrates, dem Plenum vorzuschlagen, dass Heiratswillige inskünftig den gemeinsamen Familiennamen frei wählen oder ihren eigenen Namen weiterführen können; folgerichtig sollen die Kinder entweder den gemeinsamen Familiennamen oder den Namen der Mutter bzw. des Vaters tragen dürfen. Der Vorentwurf der Rechtskommission wurde in der Vernehmlassung insgesamt positiv aufgenommen.

Änderung des Namensrechts (Pa.Iv. 94.434)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht