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Im Juni 2021 gab der Bundesrat die Ausgleichszahlungen des Finanzausgleichs für das Jahr 2022 bekannt. Demnach steigen die Zahlungen gegenüber dem Vorjahr um CHF 91 Mio. und betragen im Jahr 2022 insgesamt CHF 5.3 Mrd. Dieser Anstieg ist vor allem auf die Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs (um CHF 62 Mio.) und auf die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwächsten Kantone (CHF 120 Mio.) zurückzuführen, wie sie in der FiLaG-Revision 2019 beschlossen worden waren. Ebenfalls im Zusammenhang mit dieser Revision wurde der Zielwert der garantierten Mindestausstattung für das Jahr 2022 zum letzten Mal reduziert, er kam neu bei 86.5 Prozent zu liegen (2021: 87.1%). Der Ressourcenausgleich (vertikal und horizontal) sank insgesamt um CHF 74 Mio., was neben der tieferen Dotation (CHF -210 Mio.) auch der Erhöhung des Ressourcenpotenzials (CHF 114 Mio.) und der Disparitäten (CHF 23 Mio.) geschuldet war. Insgesamt stieg der Ressourcenausgleich bei 14 Kantonen an – insbesondere bei den Kantonen Schwyz und St. Gallen (je plus 2.0 Indexpunkte) – und sank bei 12 Kantonen – insbesondere beim Kanton Obwalden (-14.4 Indexpunkte). Letzterer Kanton wechselte damit auch vom Lager der Nettozahler, das im Jahr 2022 noch aus den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Nidwalden, Schwyz, Zug und Zürich besteht, ins Lager der Nettoempfänger. Den Grund für den starken Rückgang des Ressourcenpotenzials des Kantons Obwalden sieht der Bericht in einem Einmaleffekt aus dem Jahr 2015, welcher das Einkommen pro Einwohnerin und Einwohner in diesem Jahr stark erhöht hatte und bis im Vorjahr in die Berechnung des Ressourcenpotenzials eingeflossen war.
Gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Ausgleichszahlungen berichtete der Bundesrat auch über die Vernehmlassung zu einer von der FDK geforderten Verordnungsänderung aufgrund eines Sonderfalls im Kanton Bern 2021. Dieser Änderungsvorschlag traf nur bei 2 Kantonen auf Zustimmung, die übrigen 24 und mit ihnen die FDK lehnten es ab, das Finanzausgleichssystem aufgrund von Sonderfällen zu ändern.

Finanzausgleichszahlungen 2022
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Die Regierungen von Geberkantonen übten zunehmend Kritik an der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Zum einen forderten die Zentrumskantone Zürich, Genf, Waadt und Basel-Stadt angesichts der drohenden Steuerausfälle im Zusammenhang mit dem Steuerstreit mit der Europäischen Union (EU) kompensatorische Massnahmen bei der Festlegung der Ausgleichszahlungen. Zum anderen stellten die finanzstarken Kantone Zug und Schwyz, welche pro Kopf am meisten in die Ausgleichstöpfe einzahlten, das Ausmass der interkantonalen Solidarität in Frage. Vor diesem Hintergrund forderte eine Standesinitiative des Kantons Schwyz eine Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs. Im Zentrum stand die Schaffung einer neutralen Zone. Demnach sollten ressourcenschwache Kantone, welche die Mindestausstattung bereits vor dem Ausgleich erreichten, keine Transferzahlungen mehr erhalten. Diese sollten also den ressourcenschwächsten Kantonen vorbehalten werden. In der Herbstsession gab der Ständerat der Standesinitiative mit 30 zu 10 Stimmen keine Folge. Dieser Entscheid war insofern nicht überraschend, als die Vertreter der Bezügerkantone in der kleinen Kammer über eine solide Mehrheit verfügten. Der Entscheid des Nationalrats war noch hängig.

St. Iv. 11.320 (SZ): Für eine Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs

Was im Umfeld der Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZH, LU, SZ, ZG, UR) im Vorjahr als umstrittener bildungspolitischer Entscheid des Kantons Luzern begonnen hatte, setzte sich im Berichtsjahr mit kulturpolitischen Retaliationsmassnahmen aus dem Kanton Schwyz fort. Auf die Aufkündigung des Konkordats über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz durch Luzern reagierte der Schwyzer Kantonsrat gegen den Willen des Regierungsrats mit dem Ausstieg aus dem interkantonalen Kulturlastenausgleich, an dem sich auch die Kantone Zürich, Zug, Aargau, Uri sowie Luzern – und freiwillig Nid- und Obwalden – beteiligen. Über den Kulturlastenausgleich gelangen sogenannte Abgeltungszahlungen der umliegenden Kantone an bedeutende Kulturinstitutionen Zürichs (Opernhaus, Tonhalle, Schauspielhaus) und Luzerns (Kultur- und Kongresszentrum, Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester). Mit der Schwyzer Kündigung entgehen dem Kanton Luzern rund 0,8 Mio. CHF, dem Kanton Zürich gegen 1,3 Mio. CHF.

Schwyzer Kantonsrat will Ausstieg aus dem Kulturlastenausgleich
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Für eine jährliche finanzielle Unterstützung des Kulturangebotes der Kantone Zürich und Luzern sprachen sich im Berichtsjahr die Kantone Uri, Zug und Aargau aus. Mit dem Kanton Schwyz, welcher bereits im Vorjahr seine Teilnahme beschlossen hatte, kam somit zum ersten Mal in der Schweiz eine interkantonale Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich zustande. Die vier Geberkantone werden die Kantone Zürich und Luzern zukünftig mit insgesamt rund 10 Mio Fr. pro Jahr unterstützen. Der Kanton Nidwalden, welcher die Vereinbarung nicht unterzeichnet hatte, beschloss einen freiwilligen Beitrag von 3 Mio Fr. für den Zeitraum 2009-2011. Im Kanton Obwalden wurde der Beitritt zum Kulturlastenausgleich mit einem jährlichen Beitrag von 500'000 Fr. im Februar vom Volk abgelehnt.

Erste interkantonale Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich tritt in Kraft
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Im Sommer scheiterte eine in der Schweiz einmalige interkantonale Vereinbarung für kulturelle Abgeltungen am Widerstand des Zuger Kantonsrats. Vorgesehen war, dass Schwyz und Zug sich an den Defiziten der überregionalen Kulturzentren Zürichs (Opernhaus, Schauspielhaus und Tonhalle) und Luzerns (Theater, Symphonieorchester sowie Kultur- und Kongresszentrum) beteiligen. Vor sieben Jahren hatte Zug eine in den Medien als vorbildlich gepriesene Pionierrolle gespielt, als es sich bereit erklärte, freiwillig CHF 1 Mio. für die Kulturhäuser in Luzern und Zürich zu zahlen. Diesen Betrag will der Kanton weiterhin zur Verfügung stellen, ihn aber nicht, wie in der Vereinbarung vorgesehen, erhöhen. Im November kündigten Uri, Nidwalden und Obwalden an, sich am Lastenausgleich zu beteiligen.

Interkantonaler Kulturlastenausgleich scheitert am Zuger Parlament
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Die Kulturinstitute mit überregionaler Ausstrahlung in Zürich und Luzern sollen von den Nachbarkantonen eine finanzielle Abgeltung erhalten. Eine von Zürich, Luzern, Zug und Schwyz erarbeitete Vereinbarung will dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Einbezogen werden in Zürich das Opernhaus, die Tonhalle und das Schauspielhaus, in Luzern das KKL, das Theater und das Sinfonieorchester. Diese Liste kann mit Zustimmung der beteiligten Kantone abgeändert werden. Die Kantone zahlen die Beiträge an die Standortkantone und nicht mehr, wie bisher der Kanton Zug, an einzelne Institute.

Interkantonaler Kulturlastenausgleich scheitert am Zuger Parlament
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich