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Im Oktober 2023 präsentierte die SPK-NR in Umsetzung einer eigenen parlamentarischen Initiative ihren Entwurf zur Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), mit dem ausländische Opfer von häuslicher Gewalt ausländerrechtlich besser geschützt werden sollen. Um zu verhindern, dass Opfer gewalttätige Beziehungen aufrechterhalten, weil sie die Wegweisung aus der Schweiz fürchten, beantragte die Kommission eine Änderung von Artikel 50 des AIG zur Auflösung der Familiengemeinschaft. Dadurch sollte die bereits bestehende Härtefallregelung, die die Erteilung oder Verlängerung der bisherigen Aufenthaltsbewilligung auch nach der Trennung möglich macht, auf alle von häuslicher Gewalt betroffenen Ausländerinnen und Ausländer ausgedehnt werden. Bis anhin konnten nur ausländische Familienangehörige von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie Personen mit einer Niederlassungsbewilligung von dieser Härtefallregel profitieren. Darüber hinaus sollen neu auch nicht verheiratete Paare mitgemeint sein, sofern sie im Konkubinat oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ebenso wie die Kinder dieser Personen. Nicht zuletzt soll es auch leichter werden, den Nachweis für das Vorliegen von häuslicher Gewalt zu erbringen, was auch durch eine verstärkte Kohärenz mit dem Opferhilfegesetz gelingen soll.

In der Vernehmlassung war der Entwurf von einem Grossteil der 143 Teilnehmenden befürwortet worden. Viele interessierte Kreise – darunter etwa Amnesty International, verschiedene Hilfswerke und etliche Frauenhäuser – hoben hervor, dass die Gesetzesanpassung mehr Rechtsgleichheit für Gewaltbetroffene sowie einen besseren Opferschutz bringen würde. Etliche Vernehmlassungsteilnehmende betonten ferner, dass das von der Schweiz ratifizierte Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) damit besser eingehalten werden könnte. Sollte die Gesetzesänderung vom Parlament angenommen werden, könnte folglich ein von der Schweiz angebrachter Vorbehalt zur Istanbul-Konvention geprüft und gegebenenfalls gestrichen werden. Die meisten Kantone sowie fünf von sechs stellungnehmenden Parteien (SP, Grüne, EVP, Mitte und FDP) begrüssten den Vorentwurf; einige stellten sich jedoch gegen einzelne Bestandteile daraus. Acht Kantone (AI, AR, BE, NW, OW, SO, TI, ZG) sowie die VKM lehnten es generell ab, dass die Härtefallregelung auch neue Rechtsansprüche schaffe für Personen, die zuvor keinen eigenständigen Rechtsanspruch auf eine ausländerrechtliche Bewilligung hatten, da ihre Bewilligung ursprünglich mittels Ermessensentscheid im Rahmen des Familiennachzugs erteilt worden war. Wenn aus Ermessen in diesen Fällen ein Anspruch würde, widerspräche dies gemäss Vernehmlassungsbericht «der Logik und der Systematik des Ausländerrechts, wonach der nachziehende Ehegatte dem nachgezogenen Gatten nicht mehr Rechte verschaffen könne, als er selbst besitzt». Die Kantone Freiburg und Neuenburg stellten sich nicht generell gegen die Schaffung neuer Rechtsansprüche, sondern lediglich gegen diejenigen bei der Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen an Personen, deren Ehegatte über eine Kurzaufenthaltsbewilligung verfügt. Elf Kantone (AG, AI, AR, BE, BS, FR, OW, SO, TG, TI, ZG), die VKM und die FDP störten sich ferner an der Bestimmung, dass die Integrationskriterien bis drei Jahre nach Erteilen der eigenständigen Aufenthaltsbewilligung gemäss Revision des Artikels 50 keinen Einfluss auf die Verlängerung der Bewilligung haben sollen. Die Kommission wollte mit ebendieser Regelung der schwierigen Situation, in der sich die betroffenen Personen befinden, Rechnung tragen. Auch wenn die Integrationskriterien während dieses Zeitraums nicht entscheidungsrelevant seien, sollen sie dennoch geprüft und die Integration bei Bedarf gefördert werden, so die Kommission. Von den sechs stellungnehmenden Parteien stellte sich lediglich die SVP gegen den Entwurf. Sie argumentierte, dass eine Gesetzesrevision aufgrund der bestehenden Rechtsprechung und Verwaltungspraxis weitgehend überflüssig sei. Eine Gesetzesanpassung wie die vorgesehene berge zudem Missbrauchspotential, so die SVP abschliessend.

Besserer Schutz für ausländische Opfer von häuslicher Gewalt (Pa.Iv. 21.504)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Der Ständerat teilte die Ansicht seiner vorberatenden Kommission und lehnte eine Standesinitiative aus dem Kanton Tessin, die die Einführung eines bezahlten Trauerurlaubs nach einer Fehl- oder Totgeburt forderte, stillschweigend ab. Gleichzeitig nahm der Rat ein von seiner Kommission im Gegenzug lanciertes Postulat an, womit der Bundesrat beauftragt wird, die Einführung eines bezahlten Urlaubs im Falle einer Fehl- oder Totgeburt vor der 23. Woche zu prüfen.

Unterstützung für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt (Kt.Iv. 22.308)

Durant l'été 2023, l'offensive solaire helvétique a continué de faire couler beaucoup d'encre dans la presse. D'abord, les parcs solaires alpins ont encore occupé le haut de l'affiche. Le canton du Tessin a lancé un projet pilote de parcs solaires alpins et le canton des Grisons a confirmé son intérêt pour les parcs solaires afin de renforcer l'approvisionnement énergétique dans le canton. À l'inverse, le projet de parc solaire alpin de Grengiols, certainement le projet le plus avancé en Suisse, a été contraint de redimensionner ses ambitions. Face aux difficultés de raccordement au réseau électrique existant, le projet de Grengiols a annoncé une production d'électricité de 110 GWh au lieu des 600 GWh préalablement communiqués. Mais surtout, un premier référendum, lancé notamment par Pro Natura et les Vert-e-s du canton du Valais, contre les parcs solaires a abouti. Les valaisans et valaisannes se prononceront sur les parcs solaires alpins en septembre 2023. Ce premier verdict populaire fait figure de test démocratique pour les (futurs) parcs solaires alpins helvétiques. Il devrait orienter les débats pour les mois et années à venir.
Dans leur argumentaire contre les parcs solaires alpins, les Vert-e-s ne critiquent pas l'énergie solaire, mais propose d'installer les panneaux photovoltaïques sur les façades et les toits des bâtiments plutôt que dans la nature. Dans cette optique, le parti a annoncé une initiative populaire pour rendre obligatoire l'installation de tels panneaux sur les nouveaux bâtiments et les bâtiments rénovés en Suisse. L'initiative populaire fait écho à des objets déposés au Parlement. Or, cette discussion sur les façades des bâtiments a ouvert la porte à un nouvel acteur dans le débat. En effet, la presse a rappelé que les prescriptions incendies, notamment dans le canton de Zurich, entravent l'installation de panneaux solaires sur les façades.
Dans la diversité des propositions, l'installation de panneaux photovoltaïques sur les voies de chemin de fer a également animé les débats. Si plusieurs expert.e.s ont confirmé le fort potentiel de production en électricité, l'administration fédérale s'est montrée sceptique. Elle a critiqué la complexité des travaux et les risques de retard pour les trains helvétiques.
Ainsi, s'il paraît certain que l'énergie solaire participera de plus en plus fortement au mix énergétique suisse, les Helvètes hésitent encore sur le meilleur sentier à emprunter. En attendant, la production d'énergie solaire a augmenté en 2022. Elle représente désormais 5.8% de la production totale d'électricité.

L'offensive solaire continue

Diskussionslos folgte der Nationalrat im Juni 2023 dem Antrag seiner KVF-NR und verlängerte die Behandlungsfrist für eine Standesinitiative des Kantons Tessin zur Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots bis zur Sommersession 2025.

Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots (Kt.Iv. 16.306)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Zur Verbesserung der Unterstützung für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt verlangte der Kanton Tessin mit einer Standesinitiative, dass die Schweiz für diese Fälle einen bezahlten Trauerurlaub einrichte. Die vorberatende SGK-SR wies darauf hin, dass bei Fehl- und Totgeburten ab der 23. Woche bereits ein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bestehe. Sie teilte indes die Ansicht, dass entsprechende Ereignisse vor der 23. Woche «besser berücksichtigt» werden sollten. Allerdings wollte sie dieses Anliegen zuerst in rechtlicher und finanzieller Hinsicht eingehend prüfen, weswegen sie ein Kommissionspostulat (Po. 23.3962) lancierte und mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen empfahl, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Unterstützung für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt (Kt.Iv. 22.308)

In der Sondersession 2023 nahm der Nationalrat als Erstrat eine Motion Maillard (sp, VD) an, die den 30. Oktober zum nationalen Tag der betreuenden Angehörigen erklären möchte. Die Westschweizer Kantone sowie bald auch die Kantone Bern, Graubünden und Tessin nutzten diesen Tag bereits, um betreuenden Angehörigen ihre Wertschätzung auszusprechen, so der Motionär. In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat beteuert, er würde einen solchen nationalen Tag begrüssen, wenn ihn die betroffenen nationalen Verbände und Organisationen erschaffen würden. Dass der Bundesrat selber einen solchen Tag lancieren würde, wie vom Vorstoss gefordert, sehe er indes «vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung von anderen relevanten Themen und Anliegen problematisch», weswegen er die Motion ablehne. Im Nationalrat obsiegte das Anliegen mit 105 zu 77 Stimmen (5 Enthaltungen), weil die geschlossen dafür votierende Linke auch auf 13 Stimmen aus der GLP sowie auf diverse Stimmen aus den Fraktionen der SVP, FDP und Mitte zählen konnte.

Den 30. Oktober zum nationalen Tag der betreuenden Angehörigen erklären (Mo. 21.3630)

Das Stimmrechtsalter 16 überzeuge nicht, kam die Mehrheit der SPK-NR in ihrem Bericht zur Vernehmlassung ihres Entwurfs für eine Einführung das aktiven Stimm- und Wahlrechts für 16-Jährige zum Schluss. Die Kommission beantragte deshalb mit 14 zu 11 Stimmen dem Nationalrat zum dritten Mal, die Idee zu sistieren. Schon im Mai 2020 hatte die SPK-NR beantragt, der parlamentarischen Initiative von Sibel Arslan (basta, BS) keine Folge zu geben. Sie wurde von der grossen Kammer in der Herbstsession 2020 aber genauso überstimmt wie in der Frühlingssession 2022 bei ihrem Antrag, die Initiative abzuschreiben. In der Folge musste die SPK-NR also einen Entwurf für eine Änderung des Artikels 137 BV ausarbeiten. Der bereits in der parlamentarischen Initiative gemachte Vorschlag, das aktive (nicht aber das passive) Stimm- und Wahlrecht auf 16 Jahre zu senken, vermochte aber erneut eine knappe Mehrheit der Kommission nicht zu überzeugen. Sie führte die Antworten der erwähnten Vernehmlassung als Argumente für diese negative Haltung ins Feld.

In der Tat widerspiegelte der Vernehmlassungsbericht die Unentschiedenheit in der Frage. Von 51 eingegangenen Stellungnahmen sprachen sich 27 für die Erweiterung der Stimmberechtigten um rund 130'000 Personen aus (die Stimmbevölkerung würde um rund 2.4 Prozent vergrössert), 21 lehnten sie ab und vier bezogen keine deutliche Position. Unter den Befürworterinnen und Befürwortern fanden sich sieben der 25 antwortenden Kantone – einzig der Kanton Zürich äusserte sich nicht zur Vorlage: Aargau, Bern, Basel-Stadt, Glarus, Jura, Graubünden und Solothurn. Auch die links-grünen Parteien (SP, die Grünen und Ensemble à Gauche) reihten sich ins Lager der Befürworterinnen und Befürworter ein. Bei den Verbänden äusserten sich der SGB und der SKV sowie alle 15 antwortenden Jugendorganisationen (Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz AFAJ, die Jugendsession, die Jugendparlamente aus Bern und Basel-Stadt, Jungwacht Blauring Jubla, Pfadibewegung Schweiz, das National Coalition Building Institute Suisse Schweiz NCBI, das Netzwerk Kinderrechte Schweiz, SAJV, Sexuelle Gesundheit Schweiz, UNICEF und Pro Juventute sowie die Jugendsektion der Mitte-Partei) dem Vorschlag gegenüber positiv. Zu den Gegnerinnen und Gegnern gehörten 15 Kantone (AG, AI, BL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, VD, VS und ZG), die bürgerlichen Parteien (Mitte, FDP und SVP) sowie die Arbeitgeberverbände SGV und das Centre patronal (CP). Zudem äusserte sich eine Privatperson negativ. Neutrale Stellungnahmen gingen von den Kantonen Freiburg, Genf und Uri ein, die allerdings darauf hinwiesen, dass entsprechende Anliegen in ihren Kantonen gescheitert seien. Der Verein Schweizerischer Geschichtslehrerinnen und -lehrer (VSGS) schliesslich betonte, dass die Senkung des Wahl- und Stimmrechtsalters die politische Bildung festigen könnte, was einem Ziel der laufenden Reform des Gymnasiums entspreche.
Die Argumente in den Stellungnahmen waren nicht neu. Auf der Seite der Befürwortenden wurde ins Feld geführt, dass das Durchschnittsalter des Stimmkörpers gesenkt würde (das Medianalter liegt aktuell bei 57 Jahren), was ermögliche, das aktuelle und zukunftsweisende Entscheidungen auch von Jugendlichen mitgetragen werden könnten, was deren Legitimation stärke. Jugendliche interessierten sich für Politik, was sich durch die Senkung des Wahl- und Stimmrechtsalters weiter fördern lasse. Viele 16-jährige übernähmen Verantwortung im Berufsleben oder in Vereinen und dürften über ihr Einkommen, ihr Sexualleben und ihre Religionszugehörigkeit frei verfügen; entsprechend könnten sie auch politische Verantwortung übernehmen. Während die Auswirkungen dieser Änderung auf die Abstimmungsergebnisse in Anbetracht der Zahl 16-18-Jähriger gering bleiben dürften, sei die «demokratiepolitische Wirkung beträchtlich», so die entsprechende Zusammenfassung im Vernehmlassungsbericht.
Hauptargument der Gegnerinnen und Gegner war die Inkongruenz zwischen zivilrechtlicher Volljährigkeit und der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, die mit der Senkung des Wahl- und Stimmrechtsalters geschaffen würde. Jugendliche würden vor den Konsequenzen ihrer Handlungen geschützt, man würde ihnen aber das Recht geben, über gesellschaftliche Konsequenzen zu entscheiden. Es sei widersprüchlich, jemandem das Unterzeichnen von Verträgen zu verbieten, aber die demokratische Mitentscheidung zu erlauben. Kritisiert wurde zudem die vorgeschlagene Trennung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht. Dies schaffe «Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse», zitierte der Bericht einige Stellungnahmen. Es sei wichtig, dass sich Jugendliche politisch interessierten, es bestünden aber bereits zahlreiche Möglichkeiten für politische Beteiligung (Familie, Schule, Jugendparlamente, Jungparteien). Es würde zudem zu Schwierigkeiten führen, wenn das Wahl- und Stimmrechtsalter bei nationalen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen nicht gleich sei – etwa beim Versand des Stimmmaterials. Einige Gegnerinnen und Gegner äusserten zudem die Sorge, dass Jugendliche nicht die nötige Reife besässen, um politische Verantwortung zu übernehmen.
In zahlreichen Stellungnahmen wurde darüber hinaus darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme des Kantons Glarus alle bisherigen Versuche, das Wahl- und Stimmrechtsalter auf kantonaler Ebene zu senken, gescheitert seien. Die Gegnerinnen und Gegner einer Senkung führten dies als Beleg ins Feld, dass die Zeit nicht reif sei für die Idee. Die Landsgemeinde im Kanton Glarus könne zudem nicht als positives Beispiel angeführt werden, weil sie ganz anders funktioniere als nationale Abstimmungen und Wahlen. Die Befürwortenden einer Senkung betonten hingegen, dass die Diskussion weitergehen müsse und die Ausweitung politischer Rechte in der Geschichte stets lange Zeit gedauert und mehrere Anläufe gebraucht habe. Zudem habe sich die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung noch nicht zu diesem Thema äussern können.

In ihrer Medienmitteilung sprach die SPK-NR von «insgesamt ablehnenden Ergebnisse[n]», die zeigten, dass die Initiative nicht weiterverfolgt werden solle. Es sei nicht «sinnvoll», zwei Kategorien von Stimmberechtigten zu schaffen, und «nicht opportun, zwischen dem bürgerlichen und dem zivilen Mündigkeitsalter zu unterscheiden». Weil eine Mehrheit der Kantone die Vorlage ablehne und auch eine Mehrheit der (kantonalen) Stimmberechtigten die Idee jeweils nicht gutgeheissen habe, empfehle die Mehrheit der SPK-NR die Vorlage zur Ablehnung und die Initiative zur Abschreibung. Den Befürworterinnen und Befürwortern empfahl sie als «besten Weg», eine Volksinitiative zu lancieren. Die starke Kommissionsminderheit betonte hingegen in der Medienmitteilung, dass die Vernehmlassungsantworten differenzierter betrachtet werden müssten und dass «die wichtige Frage der demokratischen Partizipation junger Bürgerinnen und Bürger» in einer nationalen Abstimmung diskutiert werden müsse. Der Nationalrat wird in der Sommersession 2023 über den Antrag der Kommission entscheiden.

In den Medien wurde der Antrag der Kommission als «Dämpfer» bezeichnet. Die Medien zitierten die SP und die Grünen, die mit Empörung reagierten, den Entscheid als «Affront à la volonté de la jeune génération» bezeichneten, wie Le Temps zitierte, und auf eine Korrektur im Nationalrat hofften.

Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige (Pa.Iv. 19.415)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Die SP des Kantons Tessin musste im Vorfeld der kantonalen Gesamterneuerungswahlen 2023 eine Parteiabspaltung hinnehmen. Amalia Mirante, 2019 noch Staatsratskandidatin der SP, und Evaristo Roncelli, bis Oktober 2022 Vizepräsident der Kantonalpartei, gaben ihren Austritt und gründeten eine neue Bewegung mit dem Namen «Avanti». Hintergrund war die Nomination der SP-Kandidierenden für die kantonalen Regierungswahlen 2023, die im Tessin nach dem Proporzverfahren durchgeführt werden und für die die SP erstmals eine gemeinsame Liste mit den Grünen bildete, um den einzigen linken Sitz in der Regierung zu sichern. Für die zwei SP-Plätze auf der Liste schlug die Parteileitung nebst der Favoritin Marina Carobbio Guscetti mit Yannick Demaria einen 21-jährigen Jungsozialisten und Klimaaktivisten mit wenig politischer Erfahrung vor. An dieser Auswahl störten sich Mirante, die selbst früh Interesse an einer Kandidatur geäussert hatte, aber auch weitere Personen, die zum sozialliberalen Flügel der Partei zählten. Ihrer Ansicht nach hätte Mirante, die als gemässigte Sozialdemokratin galt, aber ausser auf kommunaler Ebene noch keine politischen Ämter ausgeübt hatte, mehr Vielfalt und interne Konkurrenz zur Kandidatur der als prononciert links geltenden Carobbio Guscetti gebracht. Roncelli und Mirante kritisierten die Partei in der Folge in offenen Briefen, prangerten etwa ein «linkes Einheitsdenken» in der Partei an, welches keine abweichenden Meinungen toleriere und eine Vielfalt von sozialdemokratischen Positionen verunmögliche. Die Parteileitung gleite immer weiter nach links ab, Kritiker würden zum Schweigen gebracht und teilweise auch persönlich angegriffen. Die Co-Parteivorsitzenden Laura Riget und Fabrizio Sirica wiesen diese Vorwürfe zurück, machten an der Nominationsversammlung aber auch klar, dass Mirante «in unserem Projekt keine Funktion erfüllt», während Carobbio Guscetti inhaltlich-politisch das Denken der Partei verkörpere. Gemäss NZZ vertrat die Ökonomie-Dozentin Mirante in der Tat «teilweise wirtschaftsfreundliche Positionen» und habe etwa die 99-Prozent-Initiative der Juso abgelehnt. Riget und Sirica machten auch geltend, Mirante sei in den Parteigremien nicht präsent und verfolge bloss eigene Ambitionen.
Nachdem die SP-Nominationsversammlung den Vorschlag der Parteileitung unterstützt hatte, traten Mirante und Roncelli aus der Partei aus und gaben im Dezember 2022 die Gründung der neuen Bewegung «Avanti» bekannt. Diese solle eine «offene Mitte-Links-Politik» verfolgen, Gleichheit und Freiheit als zentrale Werte hochhalten und für «eine neue Art des Politisierens» stehen; vorgesehen sei etwa, die Bevölkerung online konsultativ über Kandidierendenlisten oder Vorhaben der Partei abstimmen zu lassen. Kurz darauf gab Avanti bekannt, für die anstehenden Regierungs- und Parlamentswahlen jeweils eine gemeinsame Liste mit der Bewegung «Ticino&Lavoro» zu bilden. Letztere wurde vom ehemaligen CVP-Lokalpolitiker Giovanni Albertini angeführt und hatte ihre Wurzeln in einem Verein, der sich für die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in die Arbeitswelt einsetzt. Listenname war «Avanti con Ticino&Lavoro» (ATL).
Nach der Gründung der neuen Splitterbewegung wurde Riget im Tages-Anzeiger mit der Aussage zitiert, die SP sei «kompakt» und ausser Mirante und Roncelli gebe es keine Abgänge. Die Wahlergebnisse im April 2023 deuteten dann allerdings darauf hin, dass die neue Konkurrenz durchaus unangenehme Folgen für die SP hatte: Bei den Staatsratswahlen schaffte Carobbio Guscetti zwar die Wahl, die links-grüne Liste holte jedoch rund vier Prozentpunkte weniger Stimmen als ihre Vorgängerlisten 2019. «Avanti con Ticino&Lavoro» mit der Kandidatur von Mirante an der Spitze erreichte demgegenüber aus dem Stand einen Wählendenanteil von fünf Prozent. Auch bei den Parlamentswahlen büsste die SP 1.2 Prozentpunkte und einen Sitz ein, während ATL mit 3.7 Prozent der Stimmen drei Sitze holte. Diese gingen an Mirante, Roncelli und Albertini. Im Grossen Rat blieben die Avanti- und Ticino&Lavoro-Mitglieder vorerst fraktionslos. Den Wahlerfolg von ATL wertete die NZZ als «kleines Erdbeben für die Tessiner Parteienlandschaft», und das Co-Präsidium der SP räumte ein, die Auswirkungen der neuen Konkurrenz unterschätzt zu haben. Es erachtete es im Sinn einer kohärenten Politik aber weiterhin als richtig, dass Mirante nicht als SP-Kandidatin aufgestellt worden war, weil diese inhaltlich nicht «das rot-grüne Projekt» vertreten hätte.

SP-Abspaltung «Avanti» im Kanton Tessin

Lors des élections cantonales de 2023, 49 personnes se sont portées candidates au Conseil d'Etat dans le canton du Tessin. Contrairement au Grand Conseil (916 candidatures pour 90 sièges), ce chiffre ne constituait pas un record, 52 personnes s'étant lancées dans la course il y a quatre ans. Parmi ces 49 candidatures, on recensait 18 femmes (36.7%, contre 32.1% en 2019 et 21.4% en 2015). Les espoirs de voir l'une d'elles intégrer le gouvernement, exclusivement masculin lors des deux dernières législatures, reposaient principalement sur les épaules de la candidate socialiste Marina Carobbio Guscetti. En effet, quatre des cinq conseillers d'Etat sortants ont brigué un nouveau mandat: dans l'ordre d'ancienneté, les ministres de la Lega dei Ticinesi Norman Gobbi (élu en 2011) et Claudio Zali (choisi par son parti pour succéder au défunt Michele Barra en 2013), ainsi que le PLR Christian Vitta (élu en 2015) et le centriste Raffaele De Rosa (élu en 2019) partaient avec les faveurs de la cote. Au cours d'une campagne dont le suspense n'a pas constitué le point fort, les discussions les plus intenses ont eu lieu à gauche de l'échiquier politique. Manuele Bertoli, à la tête du département de l'éducation, de la culture et des sports, a décidé de se retirer après douze ans au gouvernement. La conseillère nationale verte Greta Gysin, mentionnée parmi les papables, ayant finalement décidé de poursuivre sa carrière politique au sein de la Berne fédérale, c'est la sénatrice Marina Carobbio Guscetti qui est sortie du bois. Première femme tessinoise à entrer au Conseil des Etats en 2019, elle s'est ainsi à nouveau attaquée à un bastion masculin, avec l'objectif de devenir la quatrième femme à siéger au gouvernement tessinois, la première depuis le départ de la libérale-radicale Laura Sadis en 2015. Pour maximiser les chances de conserver le siège de la gauche, le PS et les Vert-e-s se sont alliés pour la première fois au sud des Alpes, convenant d'une liste comprenant deux socialistes, deux vert-e-s et une personne issue de la société civile. Aux côtés de Carobbio, le PS a présenté Yannick Demaria, membre de la jeunesse socialiste et activiste du climat, mais très peu connu dans le microcosme politique tessinois, ce qui lui a valu le qualificatif de «candidat d'accompagnement» de la part de la NZZ. Déplorant le manque de concurrence interne, Amalia Mirante, qui voulait se porter candidate, et Evaristo Roncelli, vice-président de la section cantonale, ont décidé de quitter le PS pour créer le mouvement Avanti. Leurs critiques se sont principalement adressées à la direction du parti cantonal, pas assez ouverte aux diverses sensibilités de la gauche selon eux. La direction du PS tessinois a défendu ses choix, arguant que Marina Carobbio Guscetti incarnait la pensée du parti, alors que la docteure en économie à la haute école spécialisée de la Suisse italienne Mirante n'avait pas sa place dans le projet socialiste, étant trop proche des intérêts de l'économie et ayant par exemple refusé l'initiative 99%.
En outre, Marina Carobbio Guscetti a été critiquée en raison de sa volonté de siéger au Conseil des Etats jusqu'à son éventuelle élection. En particulier, la Lega et l'UDC ont demandé qu'elle démissionne fin 2022 déjà, pour qu'une élection complémentaire puisse être organisée dans un délai convenable avant les élections fédérales d'octobre 2023. La socialiste a catégoriquement rejeté l'idée d'une démission. Selon elle, cela aurait signifié qu'elle se considérait comme certaine d'être élue, ce qui aurait correct ni envers son électorat, ni vis-à-vis de ses colistières et colistiers. Pourtant, l'élection de Carobbio était courue d'avance selon l'Aargauer Zeitung.
Comme en 2019, la Lega et l'UDC ont fait liste commune, avec notamment le conseiller national UDC Piero Marchesi sur la liste. Pour le conseiller d'Etat sortant Norman Gobbi, l'alliance était importante afin de renforcer «le centre-droit» et défendre les thèmes chers aux deux partis, à savoir la problématique de l'augmentation des primes d'assurance-maladie, du coût de la vie, de l'énergie, et des prix des produits dans les supermarchés, ainsi que la thématique des travailleurs transfrontaliers.
Comme les listes Lega-UDC et Vert-e-s-Socialistes, les listes du Centre, du PLR, du PVL, de MPS-Indipendenti, du mouvement HelvEthica Ticino (né de l'opposition aux mesures sanitaires durant la pandémie) et de l'alliance Parti communiste-POP présentaient cinq candidatures. La formation Avanti s'est alliée avec Ticino&Lavoro pour coucher cinq noms sur sa liste, alors que la liste Più Donne comprenait quatre femmes dans ses rangs.

Avec une participation de 56.0 pourcent (contre 59.7% en 2019), l'élection n'a accouché d'aucune surprise. Les sortants ont été réélus: Christian Vitta avec 68'288 voix, Norman Gobbi avec 64'027 voix, Raffaele De Rosa avec 57'929 voix, et Claudio Zali avec 57'224 voix. Enfin, Marina Carobbio Guscetti a réussi son entrée au gouvernement en récoltant 42'664 voix. Comme en 2019, la liste Lega-UDC est celle qui a récolté la plus grande part des suffrages (21.1%), suivie par les listes du PLR (18.9%), du PS-Vert-e-s (15.1%), et du Centre (13.6%). Avanti con Ticino&Lavoro a cumulé 3.2 pourcent des suffrages. Les autres listes se situaient en-dessous de 2 pourcent. A noter que 22.2 pourcent de l'électorat n'a pas choisi de voter pour une liste, mais de seulement cocher le nom de divers.e.s candidat.e.s. La composition partisane du gouvernement tessinois n'a donc pas connu d'évolution lors de cette élection.
Avec l'élection de Marina Carobbio Guscetti au gouvernement, le Tessin ne comptera qu'un seul représentant au Conseil des Etats pour la session d'automne 2023. Il a en effet été décidé que cela ne valait pas le coup d'organiser une élection complémentaire alors que les élections fédérales se tiennent au mois d'octobre. Après ce week-end électoral, trois cantons comptaient encore un gouvernement exclusivement masculin (Argovie, Valais, Uri). Tout comme le Tessin, le canton de Lucerne a vu des femmes se faire une place à l'exécutif.

Election Conseil d'Etat tessinois 2023
Dossier: Kantonale Wahlen - Tessin
Dossier: Kantonale Regierungsratswahlen 2023

A l'occasion de l'élection du Grand Conseil tessinois de 2023, un nouveau record de candidatures a été atteint. En effet, 924 noms ont été couchés sur 14 listes, 190 de plus que lors des précédentes élections cantonales en 2019: jamais les 90 sièges du législatif tessinois n'avaient été aussi prisés. Avec un ratio de plus de dix candidatures par siège, cela pourrait même constituer un record au niveau suisse, a estimé le politologue de l'université de Lausanne Oscar Mazzoleni. Parmi les 14 listes, 8 étaient complètes. Questionné sur les raisons sous-jacentes à ce record de candidatures, Oscar Mazzoleni a relevé que des mouvements minoritaires qui peinaient habituellement à rassembler des candidat.e.s ont cette fois-ci présenté des listes complètes. En 2023, «des personnalités qui n'ont pas forcément une expérience au parlement ont lancé des listes, avec un succès étonnant», en se positionnant sur des thèmes d'actualité, notamment liés au marché du travail et aux mesures adoptées durant la pandémie. C'était notamment le cas de deux listes qui apparaissaient pour la première fois dans le microcosme politique du sud des Alpes. D'une part, le mouvement HelvEthica était issu des milieux hostiles aux mesures sanitaires adoptées par les autorités durant la pandémie de Covid-19. D'autre part, des anciens membres du PS se sont présentés sous la bannière Avanti après avoir quitté le bateau socialiste. Des divergences sur les candidatures à présenter pour le Conseil d'Etat étaient la cause de cette scission. Avanti a fait liste commune avec Ticino & Lavoro, se positionnant fortement sur les problématiques du marché du travail.
Alors que les partis gouvernementaux avaient déjà connu un affaiblissement lors des élections cantonales de 2019, les observateurs et observatrices de la politique tessinoise s'attendaient à voir la fragmentation augmenter encore au sein du législatif cantonal. Dans la presse, des commentaires ont relevé que des dossiers importants n'avançaient pas en raison de cette fragmentation, qui rend plus compliquée la recherche de compromis. S'est donc posée la question d'introduire un quorum, comme dans le canton de Genève, afin de rendre plus difficile l'accès au législatif pour les petits partis. Cependant, cela sonnait comme une fausse bonne idée aux oreilles de l'éditorialiste Gianni Righinetti, qui a argué dans le Corriere del Ticino qu'un quorum serait anachronique face à la nécessité de respecter les choix de l'électorat, et non de les contourner.
Parmi les 924 candidatures, 40% étaient féminines, avec la liste Più Donne qui présentait à elle seule 56 candidates. En 2019, le mouvement exclusivement féminin avait obtenu deux sièges, dans un parlement qui comptait, pour rappel, 31 femmes lors de la législature écoulée.

La participation s'est élevée à 56% lors de l'élection. Les prévisions concernant la fragmentation du parlement se sont concrétisées, 12 listes obtenant au moins un strapontin. Avec 21 sièges, le PLR reste le premier parti du canton, mais perd quand même deux sièges (23.8%, -1.5pp par rapport à 2019). En conservant ses 16 sièges, le Centre profite des déboires de la Lega pour devenir la deuxième force du parlement. L'ex-PPD est le seul des partis gouvernementaux à ne pas essuyer de pertes (17.5%, -0.1pp). Entre la Lega et l'UDC, le système des vases communicants se poursuit, le flux allant toujours dans le même sens: comme en 2019, la ligue des tessinois perd quatre sièges et n'en a plus que 14 (15.0%, -4.9pp). Déçu de ne pas avoir pu accrocher un siège au gouvernement, l'UDC compense avec ses deux sièges supplémentaires au parlement (9 sièges, 10.3%, +3.5pp). Le parti en avait déjà grappillé deux en 2019. Ces transferts de voix entre les deux partis de toute façon proches idéologiquement ont notamment été attribués à la visibilité acquise par l'UDC avec son sénateur et président du parti au niveau suisse Marco Chiesa. Simultanément, la Lega n'endosse plus le rôle de parti d'opposition qu'elle avait à ses débuts en 1991. Avec deux conseillers d'Etat, le parti hostile aux frontaliers fait désormais partie de l'establishment au niveau cantonal. De l'autre côté de l'échiquier politique, le PS et les Vert-e-s reculent. Avec 13.3 pourcent des suffrages (-1.2pp), les socialistes lâchent un siège pour s'établir à 12, alors que les Vert-e-s en perdent aussi un pour n'en garder que 5 (5.4%, -1.2pp). Ainsi, la gauche est particulièrement dispersée: le MPS (1.7%, -0.7pp) et le parti communiste - POP (1.9%, +0.7pp) obtiennent deux sièges chacun (-1 pour le MPS). «L'exploit», dixit le Corriere del Ticino, vient d'Avanti con Ticino & Lavoro. Pour sa première participation, le mouvement récolte trois sièges, au détriment des socialistes en particulier (3.7%). Avec 2.0% des scrutins (-0.1pp), Più Donne conserve ses 2 sièges. Comme Avanti con Ticino & Lavoro, deux autres partis font leur entrée au Grand Conseil. HelvEthica obtient 2 sièges (2.3%), tout comme le PVL (1.6%, +0.6pp). Enfin, les listes Dignità ai pensionati (0.8%) et Movimento MontagnaViva (0.8%) ne récoltent pas de siège. Le parlement tessinois nouvellement constitué compte 29 femmes dans ses rangs. 34 parlementaires siégeront pour la première fois au sein du législatif cantonal, qui travaillera avec un gouvernement dont la composition partisane n'a pas changé.

Election Grand Conseil tessinois 2023
Dossier: Kantonale Wahlen - Tessin
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2023

Ende März veröffentlichte die SPK-SR den Bericht zur Vernehmlassung der Umsetzung der vier Standesinitiativen (ZG: 19.311, BL: 20.313, LU: 20.323, BS: 21.311), die eine bessere Vereinbarkeit von Mutterschaft und Parlamentsmandat verlangen. Konkret sollen Frauen nach der Geburt eines Kindes ihre Mutterschaftsentschädigung nicht mehr verlieren, wenn sie ein politisches Legislativmandat wahrnehmen. Aktuell erlischt der Anspruch, wenn eine Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen wird, wozu auch die Arbeit als Parlamentarierin gezählt wird. Dies führt dazu, dass gewählte Parlamentarierinnen entweder nicht an Sitzungen teilnehmen oder aber den Auftrag der Wählenden wahrnehmen, dadurch aber auf ihre Entschädigung verzichten müssen. Dies soll mit einer Revision des Erwerbsersatzgesetzes geändert werden. Die Vorlage sieht vor, dass eine Teilnahme an Plenar- oder Kommissionssitzungen auf allen drei föderalen Ebenen durch eine Frau – Männer bzw. Vaterschaftsurlaubsregelungen wurden explizit ausgenommen – deren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nicht mehr beeinträchtigt, es sei denn, es bestehe eine Stellvertretungslösung.

Die Mehrheit der 53 eingegangenen Stellungnahmen in der Vernehmlassung unterstützten den Umsetzungsvorschlag. Von den 25 antwortenden Kantonen (GR hatte auf eine Stellungnahme verzichtet), sprachen sich 18 dafür aus, Aargau, Nidwalden und Genf wollten die Einschränkung durch die Stellvertreterlösungen streichen und Solothurn wollte nicht bloss Plenar- und Kommissionssitzungen, sondern sämtliche mit einem Mandat verbundenen Tätigkeiten aufführen. Gegen die Vorlage stellten sich Appenzell Ausserrhoden, Thurgau und Schwyz, die eine Aufweichung des Mutterschutzes befürchteten: Die Regelung könnte dazu führen, dass sich Mütter mit einem politischen Mandat verpflichtet fühlten, ihren Mutterschaftsurlaub zu unterbrechen, so die Begründung. EVP, FDP, GLP, GP, Mitte und SP begrüssten die geplante Umsetzung, die SVP lehnte sie ab, weil sie eine Besserbehandlung von Politikerinnen gegenüber anderen berufstätigen Frauen bedeute. Umstritten war die Vorlage bei den Verbänden. Bei den Gewerkschaften begrüsste der SGB die Vorlage grundsätzlich, warnte aber vor weiteren Lockerungen; Travail.Suisse stellte sich gegen jegliche Lockerung des Mutterschutzes und lehnte die Vorlage ab. Die Arbeitgeberverbände (SAV und SGV) kritisierten die Ungleichbehandlung und forderten eine Lockerung der Kriterien für Mutterschaftsurlaub für alle Frauen, standen der Vorlage also eher ablehnend entgegen. Verschiedene Frauenverbände (AllianceF, SKG und SVF) begrüssten die Vorlage zwar, verlangten aber weitere Flexibilisierungen hinsichtlich zeitlicher Gestaltung des Mutterschaftsurlaubs generell und einen Verzicht auf die Ausnahme hinsichtlich Stellvertretungsregelung. Es könne bei Kommissionssitzungen, die häufig Stellvertretungsregelungen kennen, wichtig sein, persönlich anwesend zu sein.
Die SPK-SR beschloss aufgrund der Vernehmlassungsresultate, an der ursprünglichen Lösung festzuhalten und lediglich die Teilnahme an Kommissions- und Plenarsitzungen zu regeln, im Falle von möglichen Stellvertretungslösungen aber keine Ausnahmen zu machen. Die Vorlage geht in die parlamentarische Beratung.

Mutterschaft und Parlamentsmandat (Kt.Iv. 19.311, Kt.Iv.20.313, Kt.Iv.20.323 und Kt.Iv.21.311)
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

In der Frühjahrssession 2023 beschäftigte sich der Nationalrat mit der Standesinitiative des Kantons Tessin zur Schaffung einer Informationspflicht über Lohndumping-Verfehlungen im Bereich des Normalarbeitsvertrags. Auf einstimmigen Antrag der WAK-NR schrieb die grosse Kammer die Initiative stillschweigend als erfüllt ab.

Obligation d'informer les employés victimes d'abus salariaux (Iv.ct 18.326)
Dossier: Vorschläge zur Änderung des Entsendegesetzes (EntsG)

Auf Antrag seiner einstimmigen SPK verlängerte der Nationalrat im Frühling 2023 die Behandlungsfrist der beiden Tessiner Standesinitiativen mit der Forderung, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger bei der Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung systematisch einen Strafregisterauszug vorlegen müssen, um weitere zwei Jahre. Das EJPD prüfe derzeit – wie vom Kommissionspostulat 17.3269 gefordert –, ob die verlangte Einholung der Strafregisterauszüge mit einem Beitritt zu ECRIS eingeführt werden könnte. Über das weitere Vorgehen bezüglich der Standesinitiativen wollte die Kommission erst entscheiden, wenn der entsprechende Postulatsbericht vorliegt.

Systematische Vorlage des Strafregisterauszugs bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch EU-Bürgerinnen und -Bürger (Kt.Iv. 15.320 und 15.321)
Dossier: Strafregisterauszug für Aufenthaltsbewilligung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern / Beitritt zu ECRIS

Obwohl sie im März 2021 eingereicht worden war, beschäftigte sich der Nationalrat erst in der Frühjahrssession 2023 mit der Motion von Piero Marchesi (svp, TI). Mit dieser verlangte der SVP-Nationalrat, Artikel 14 des Freizügigkeitsabkommens anzuwenden und die Personenfreizügigkeit im Kanton Tessin und in den am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Regionen vorläufig auszusetzen. Zwar war der Höhepunkt der Covid-Pandemie, deren wirtschaftliche Konsequenzen am Ursprung der Motion gestanden hatten, bei der Debatte der Motion im Nationalrat bereits ausgestanden, doch Motionär Marchesi argumentierte, dass das Anliegen seines Vorstosses weiterhin Gültigkeit besitze. Der Kanton Tessin leide unter den strukturellen Problemen, die das Freizügigkeitsabkommen mit sich gebracht habe. So sei seit 2002 vor allem im tertiären Sektor ein starker Anstieg an Grenzgehenden zu beobachten. Unterdessen übersteige die Zahl der ausländischen Arbeitnehmenden jene der Schweizer Arbeitskräfte und die ILO-Arbeitslosenquote im Tessin sei beinahe doppelt so hoch wie im Schweizer Durchschnitt, führte Marchesi aus. Seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens beobachte man im Tessin eine stetige Verschlechterung der Arbeitsmarktbedingungen, die soziale Probleme zur Folge habe und den Kanton für junge Menschen unattraktiver mache. Marchesi erklärte, dass er nicht die Abschaffung des Freizügigkeitsabkommen verlange, sondern nur eine Lösung für eine Randregion finden wolle, die mehr als andere unter den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit leide. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider versicherte der grossen Kammer, dass sich der Bundesrat der Besonderheiten und Schwierigkeiten des Tessins bewusst sei und diese ernst nehme. Sie hielt jedoch entgegen, dass sich die wirtschaftliche Situation im Tessin seit der Einreichung der Motion verbessert habe und auch die von Marchesi angesprochene Arbeitslosigkeit zurückgegangen sei. Angesichts dieser neuen Ausgangslage halte es der Bundesrat nicht für angezeigt, den Gemischten Ausschuss Schweiz-EU einzuberufen, um gemäss Artikel 14 des Freizügigkeitsabkommens «geeignete Abhilfemassnahmen» prüfen zu lassen. Eine Begrenzung der Zuwanderung aus der EU würde das für die Normalisierung der Wirtschaftslage notwendige Wachstum nach der Pandemie bremsen und gewisse Wirtschaftssektoren belasten, beispielsweise den Pflegebereich. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 135 zu 53 Stimmen ab, wobei nur die SVP-Fraktion für Annahme der Motion stimmte.

Artikel 14 des Freizügigkeitsabkommens anwenden und die Personenfreizügigkeit im Kanton Tessin und in den am stärksten von der Krise betroffenen Regionen vorläufig aussetzen

Ende Februar 2023 erreichte rund 50 Mieterinnen und Mietern aus dem aargauischen Windisch eine Wohnungskündigung. Diese Kündigungen erhielten in den Medien grosse Aufmerksamkeit, weil in der Liegenschaft fortan unbegleitete minderjährige Asylsuchende untergebracht werden sollten und es den Anschein machte, dass den Mietenden folglich zugunsten der Asylsuchenden gekündigt worden war.
Medien und Politik überschlugen sich in der Folge mit Kritik an oder Kommentaren zu diesem Vorgehen: SVP-Parteipräsident Marco Chiesa (svp, TI) erachtete die Situation als «Beweis für das Asylchaos», während SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (svp, ZG) Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider direkt für diese Situation verantwortlich machte. Solche Situationen könnten in weiten Teilen der Bevölkerung die Unterstützung für Geflüchtete gefährden, befürchtete des Weiteren FDP-Präsident Thierry Burkart (fdp, AG) und auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe wehrte sich dagegen, mit solchen Aktionen verschiedene Personengruppen, die beide günstigen Wohnraum benötigten, gegeneinander auszuspielen.
Die SP sah die Wurzel des Problems derweil nicht bei den Asylsuchenden, sondern bei der «schamlosen Gewinnmacherei der Immobilienkonzerne». Trotzdem sparte man auch im linken Lager nicht mit Kritik am Vorgehen des Kantons Aargau und dessen Sozialdienstes. Die Mieterinnen und Mieter aus Windisch hätten wohl gute Chancen, die Entscheidung anzufechten, äusserte sich schliesslich eine Mietrechtsexpertin gegenüber dem Blick. So könne es sich um eine missbräuchliche Kündigung handeln, da die Vermieterin keine Begründung für die Kündigung angegeben habe. Weiter könnten die Mietparteien auch eine Erstreckung der Kündigungsfrist beantragen, welche bei finanziellen Härtefällen bis zu vier Jahre betragen kann.
In der Folge wurden auch zahlreiche Vorschläge zur Linderung der Wohnungsnot eingebracht: Die SVP erachtete diesbezüglich Grenzschliessung als nachhaltiges Rezept und Martina Bircher (svp, AG) verlangte, Wohnungskündigungen zugunsten der Unterbringung von Asylsuchenden gesetzlich zu verbieten, scheiterte aber damit im Nationalrat. SP-Nationalrätin Jacqueline Badran (sp, ZH) schlug stattdessen ein Verbot der Beherbergungsplattform Airbnb vor.

In den folgenden Tagen wurde jedoch bekannt, dass sich die Situation nicht ganz so zugetragen hatte, wie ursprünglich angenommen worden war. So hatten die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Liegenschaft die Wohnungskündigungen anscheinend in der Absicht verschickt, die Liegenschaft abzureissen und stattdessen Neubauten zu errichten. Anschliessend seien sie jedoch vom Kanton angefragt worden, ob die Liegenschaft in Zwischennutzung als Asylunterkunft verwendet werden könne. Die Gemeinde Windisch sei dabei gleichzeitig wie die Mieterschaft über das Vorhaben durch die Eigentümerinnen und Eigentümer und den Kanton informiert worden und habe sich bei der Kantonsregierung dagegen gewehrt. Obwohl die Medien über diese veränderte Situation informierten, blieb die Wut über die Vertreibung der Mietenden zugunsten von Asylsuchenden weiterhin Thema. Dies insbesondere, nachdem bekannt geworden war, dass auch in Zürich künftig nach einer Kündigung des Mietverhältnisses mit Studierenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den betroffenen Wohnungen untergebracht werden sollten, worüber unter anderem der Tagesanzeiger berichtete. Auch hier standen jedoch die Wohnungskündigungen nicht in einem direkten Verhältnis zur Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. So seien die Kündigungen aufgrund missbräuchlicher Untermiete ausgesprochen worden und die Liegenschaft solle lediglich als Zwischennutzung bis zur Sanierung als Asylunterkunft fungieren.

Hingegen kündigte die Gemeinde Seegräben (ZH) als Vermieterin tatsächlich einem alleinstehenden Mieter den Mietvertrag für eine 5.5-Zimmer-Wohnung, um eine Familie von geflüchteten Personen unterzubringen. Die Gemeinde Seegräben hatte laut ihren eigenen Berechnungen das kantonale Kontingent an aufgenommenen Asylsuchenden noch nicht erreicht und wollte deshalb die einzige passende Wohnung in Gemeindeshand für die Unterbringung einer Familie nutzen. Nur wenig später liess die Gemeinde jedoch verlauten, dass man das Kontingent aufgrund eines administrativen Fehlers falsch berechnet habe; sie hielt aber an der Wohnungskündigung fest. Lionel Walter, Sprecher der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, nannte die Situation im Blick einen «bedauerlichen Einzelfall».

Wohnungskündigungen in Windisch, Zürich und Seegräben im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylsuchenden

In der Wintersession 2022 stimmte der Nationalrat erstmals über eine parlamentarische Initiative Kessler (glp, SG) ab, welche eine Übertragung des Mutterschaftsurlaubs auf hinterbliebene Väter vorsieht, sollte die Mutter während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs versterben. Im Vorfeld hatte die SGK-NR einen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt, der forderte, dass nach dem Ableben der Mutter oder des Vaters unmittelbar nach der Geburt eines Kindes der Elternurlaub des verstorbenen Elternteils dem verbleibenden Elternteil zusätzlich zum bereits bestehenden Urlaub gewährt werden solle. In der Vernehmlassung wurde die Übertragung des Vaterschaftsurlaubs auf die Mutter von den Kantonen Nidwalden und St. Gallen lediglich unter Vorbehalt akzeptiert, unter anderem da die Regelung solcher Einzelfälle mehrheitlich den Sozialpartnern überlassen sein sollte. Bei der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, darunter 22 Kantone, alle stellungnehmenden Parteien oder etwa die FER und der SGB, stiess der ursprüngliche Entwurf im Grunde jedoch auf Anklang. Mit dem SAV und dem SGV lehnten zwei Sozialpartner den Entwurf gänzlich ab, ebenso wie der Kanton Thurgau. Bei der Ausgestaltung der Urlaube zeigten sich die Vernehmlassungsteilnehmenden gespalten. So sprachen sich sowohl die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Glarus, Schaffhausen und Uri als auch die SVP und GastroSuisse gegen die Kumulation des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs im Todesfall der Mutter oder des anderen Elternteils aus. Die Kantone Graubünden und Zug sowie die FDP sahen lediglich bei der Übertragung des Vaterschaftsurlaubs auf die hinterbliebene Mutter vom Mehrheitsantrag der SGK-NR ab. Der Kanton Aargau dagegen stellte sich gegen eine Kumulation von Mutter- und Vaterschaftsurlaub im Falle des Ablebens der Mutter. Die Mehrheit der SGK-NR entschied sich in Anbetracht der Ergebnisse der Vernehmlassung mit 17 zu 0 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) dazu, auf den Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub bei Ableben des Vaters zu verzichten und lediglich beim Tod der Mutter dem verbliebenen Elternteil den 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub zu gewähren.

Über die nachträgliche Änderung am Entwurf nicht erfreut zeigten sich im Nationalrat zwei Minderheiten: Der erste Minderheitsantrag Mettler (glp, BE) forderte eine Berufung auf die ursprüngliche Vernehmlassungsvorlage und zielte somit darauf ab, den Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub zu bewahren. Des Weiteren solle bei Ableben der Mutter der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub nicht gänzlich erlöschen, sondern mit dem übertragenen Mutterschaftsurlaub kumuliert werden. Noch weiter ging der Minderheitsantrag Flavia Wasserfallen (sp, BE), welcher forderte, dass der hinterbliebene Elternteil – egal ob Vater oder Mutter – insgesamt 20 Wochen Elternurlaub erhalten solle. Der Bundesrat beantragte dem Nationalrat, dem Minderheitsantrag Mettler Folge zu leisten, da dieser die Forderungen der parlamentarischen Initiative am besten zur Geltung bringe. Dieser erste Minderheitsantrag konnte sich gegenüber dem Mehrheitsantrag mit 112 zu 76 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) behaupten, wobei sich lediglich die geschlossenen SVP- und FDP-Fraktionen für den Vorschlag der Kommissionsmehrheit aussprachen. Auch bei der Gegenüberstellung der Minderheitsanträge Mettler und Flavia Wasserfallen nahm der Nationalrat mit 122 zu 69 (bei 2 Enthaltungen) ersteren an, während der Minderheitsantrag Flavia Wasserfallen lediglich auf die Unterstützung der geschlossenen SP- und Grünen-Fraktionen zählen konnte. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer den so abgeänderten Entwurf auf Antrag des Bundesrats mit 171 zu 1 Stimme (bei 20 Enthaltungen) an.

Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter (Pa.Iv. 15.434)

Im Juni 2022 verabschiedete die RK-NR drei separate Entwürfe für die Umsetzung von insgesamt vier parlamentarischen Initiativen betreffend das Mietrecht zuhanden ihres Rates. Vorlage 1 (Untermiete) setzte eine Initiative Egloff (svp, ZH; Pa.Iv. 15.455) um. Vorlage 2 (Formvorschriften) setzte gleich zwei Initiativen um, nämlich eine Initiative Vogler (csp, OW; Pa.Iv. 16.458) und eine Initiative Feller (fdp, VD; Pa.Iv. 16.459).
Die dritte Vorlage zur Kündigung wegen Eigenbedarfs ging derweil auf eine Initiative von Giovanni Merlini (fdp, TI) zurück, welche eine Beschleunigung des Verfahrens bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf gefordert hatte. Der von der RK-NR ausgearbeitete Entwurf umfasste drei Änderungen im OR. Die erste Änderung sah vor, dass eine Kündigung vorgenommen werden kann, wenn die Vermieterschaft nach «objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend macht». Bis dato musste ein «dringender Eigenbedarf» geltend gemacht werden. Dringlichkeit zu beweisen sei mit der aktuellen Rechtsprechung eine zu hohe Hürde, so die Mehrheit der Kommission. Die zweite Änderung übertrug die gleiche Formulierung auf die Regeln der Anfechtung von Kündigungen durch die Vermieterschaft. Die dritte Änderung strich die «Dringlichkeit» des Eigenbedarfs aus den Kriterien, nach welchen Behörden über eine von der Mieterschaft beantragte Erstreckung des Mietverhältnisses entscheidet. Hingegen umfasste der Entwurf keine Änderung der ZPO. Merlini hatte seinen Initiativtext diesbezüglich so formuliert, dass sein Anliegen mit einer Änderung von OR «und/oder» ZPO umgesetzt werden solle.

Die RK-NR hatte ihren Entwurf, zusammen mit den anderen beiden Vorlagen, im September 2021 in die Vernehmlassung geschickt. Bis zum Ablauf der Frist gingen 49 Stellungnahmen ein, wovon 16 positiv ausfielen. Die Hälfte der teilnehmenden Kantone (BE, BS, GR, OW, SO, VD), eine Mehrheit der Parteien (FDP, SP, Grüne) sowie eine Mehrheit der Verbände (unter anderem SGB, SSV, SMV und HEV) lehnten die Änderungen ab. Die ablehnenden Stellungnahmen wurden laut der Kommission unterschiedlich begründet. Eine Seite bemängelte eine Reduktion des Mieterschutzes, die andere Seite insbesondere das Fehlen beschleunigender Verfahrensregeln in der ZPO. Die RK-NR nahm die Vernehmlassungsantworten zur Kenntnis, beschloss jedoch in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 9 Stimmen, den Entwurf ohne Änderungen dem Rat zu unterbreiten.

Mitte Oktober 2022 nahm der Bundesrat Stellung zum Entwurf. Er erachtete diesen als kritisch, da er die Stellung von Vermieterinnen und Vermietern auf Kosten von Mieterinnen und Mietern stärke. Das geltende Recht basiere aber auf einer im Rahmen einer grösseren Revision erfolgten Abwägung der Interessen von Vermietenden und Mietenden, weshalb der Bundesrat der Meinung war, dass nicht in dieses «diffizile Gleichgewicht eingegriffen werden sollte». Er sehe zudem keine Not, das Recht anzupassen, da dieses gut funktioniere, was etwa auch die hohen Einigungsquoten vor den Schlichtungsbehörden zeigten. Nicht zuletzt gelte es, auch die Vernehmlassungsantworten zu berücksichtigen. Die Polarisierung in der Vernehmlassung spreche gegen eine Anpassung der Regelungen zum Eigenbedarf.

Verfahrensbeschleunigung bei Kündigung des Mietverhältnisses wegen dringendem Eigenbedarf (Pa.Iv. 18.475)

Der Bundesrat gab Mitte Oktober 2022 bekannt, dass er den überarbeiteten Tessiner Richtplan genehmige – allerdings mit gewissen Präzisierungen. Die Überarbeitung des Richtplans war nötig geworden, weil der Kanton Tessin, wie alle anderen Kantone auch, seinen Richtplan an die Anforderungen des 2013 revidierten RPG anpassen musste. Dieses besagt unter anderem, dass Kantone ihre Bauzonen so festlegen müssen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten fünfzehn Jahre entsprechen.

Der Kanton Tessin hatte seinen neuen Richtplan 2018 beim Bundesrat eingereicht. Weil beim Kanton zum Richtplan Beschwerden eingegangen waren, musste jedoch erst noch das Kantonsparlament über die Beschwerden entscheiden, bevor sich der Bundesrat im Juni 2021 dem Richtplan annehmen konnte. Der Bundesrat kam in seiner Prüfung zum Schluss, dass der Richtplan auf 2018 noch korrekten, aber unterdessen überholten Bevölkerungsszenarien basierte. Deshalb habe der Kanton Tessin im Richtplan zu grosse Bauzonen vorgesehen, welche er voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren nicht voll auslasten werde. Der Bundesrat präzisierte daher den im Richtplan vorgesehenen Auftrag des Kantons an die Gemeinden. So werden die Tessiner Gemeinden nun unter anderem verpflichtet, den Umfang ihrer Bauzonen innerhalb von zwei Jahren zu überprüfen und bei der Revision ihrer Ortsplanung gegebenenfalls zu verkleinern.

Nach der Genehmigung des Tessiner Richtplans lägen nun, gut neun Jahre nach der Abstimmung über das RPG, von allen Kantonen überarbeitete Richtpläne vor, die den Anforderungen des revidierten RPG entsprechen, so der Bundesrat.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Nachdem sich der Landesring der Unabhängigen (LdU) auf nationaler Ebene 1999 aufgelöst hatte, blieben zunächst auf kantonaler und kommunaler Ebene noch vereinzelte Sektionen bestehen. Erst im Herbst 2022, also fast ein Vierteljahrhundert nach dem Ende der Mutterpartei, hörte auch die schweizweit letzte LdU-Ortspartei auf zu existieren: Die fünf verbliebenen Mitglieder des LdU im aargauischen Neuenhof beschlossen die Auflösung ihrer Lokalpartei, die seit ihrer Gründung 1970 bis 1997 stets im Gemeindeparlament sowie bis 2013 fast durchgängig im Gemeinderat vertreten war.

Auflösung der letzten LdU-Ortspartei

Bereits im Juni 2022 häuften sich die Meldungen, wonach die Krankenkassenverbände eine starke Erhöhung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2023 erwarteten. In den letzten drei Jahren hatte der Anstieg der mittleren Prämie maximal 0.5 Prozent betragen, was die Medien als eine Art «Erholungspause» erachteten. Nun war jedoch von einem Anstieg bis zu 10 Prozent die Rede, Santésuisse schrieb von einer «dramatische[n] Kostenentwicklung». Bis Ende September verdichteten sich die Anzeichen auf einen Prämienschock, so dass die Medien die Mitteilung von Gesundheitsminister Berset zur tatsächlichen Erhöhung der mittleren Prämie schon fast mit Erleichterung aufnahmen: Die mittlere Prämie für das Jahr 2023 stieg gegenüber dem Vorjahr um 6.6 Prozent.
Das EDI begründete den Prämienschub hauptsächlich mit der Covid-19-Pandemie: Einerseits hätten 2020 und im ersten Halbjahr 2021 deutlich weniger ärztliche Behandlungen stattgefunden – diese würden seit dem zweiten Halbjahr 2021 nun nachgeholt. Neben diesem «Nachholeffekt» habe die Pandemie selbst aber auch hohe zusätzliche Kosten verursacht, Santésuisse sprach etwa von CHF 250 Mio. für Impfungen, CHF 300 Mio. für stationäre Aufenthalte – bis Ende 2022 wurden gut 60'000 Spitaleintritte mit oder wegen Covid-19 registriert – sowie Zusatzkosten in unbekannter Höhe durch Covid-19-bedingte Arztbesuche.

Die mittlere Prämie stieg in allen Kantonen an, wie üblich gab es jedoch beträchtliche Unterschiede. Am höchsten war der Prämienanstieg in den Kantonen Neuenburg (9.5%), Appenzell Innerrhoden (9.3%) und Tessin (9.2%), am niedrigsten in Basel-Stadt (3.9%), Genf (4.7%) und Glarus (4.8). Besonders erzürnt zeigten sich die Medien in Neuenburg und Tessin, die zusammen mit verschiedenen anderen französischsprachigen Kantonen eine bisher erfolglose Offensive für tiefere Krankenkassenprämien gestartet hatten. Unterschiede gab es erneut auch zwischen den Krankenversicherungen, wobei diese jedoch tiefer zu liegen kamen als in früheren Jahren. Die Medien spekulierten daher, ob die Zeit der Billigkassen nun vorbei sei. Nicht vorbei waren hingegen die Diskussionen zu den Prämienverbilligungen, welche durch den Prämienanstieg erneut Schwung erhielten.

Auch für die Zukunft erwartete das EDI weiterhin einen Anstieg der Gesundheitskosten, der – wie in den Jahren vor der Pandemie – wieder eher auf den «medizinisch-technischen Fortschritt», die steigende Anzahl Gesundheitsleistungen und die Alterung der Gesellschaft zurückzuführen sein werde. Daneben machten die Medien aber zahlreiche weitere Gründe für den Kostenanstieg aus, etwa die starke Gesundheitslobby, die zu passiven Kantone, die zu teuren Medikamente, die zu hohen Verwaltungskosten der Krankenkassen, die zu grosse Anzahl regionaler Spitäler, die zu hohen Löhne verschiedener Ärztinnen und Ärzte, aber auch die zu häufigen medizinischen Konsultationen der Versicherten.
Zwar nicht den Anstieg der Gesundheitskosten, wohl aber denjenigen der Prämien führten die Medien überdies auf den Reserveabbau des Vorjahrs zurück. Dank dem Abbau der Krankenkassenreserven war die mittlere Prämie 2022 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen – und dies obwohl die Gesundheitskosten gemäss einer Schätzung von Santésuisse 2021 um 6.4 Prozent gestiegen waren. Zwar war diese Entlastung inmitten der Pandemie damals breit befürwortet worden, nun fragten sich die Medien jedoch, ob die Reserven nicht besser für grössere Notfälle – wie eben im aktuellen Jahr – aufgespart worden wären. Zwar konnten die Prämien auch in diesem Jahr durch den Abbau von Reserven teilweise gesenkt werden, das EDI betonte jedoch, dass dies aufgrund der von 205 auf 155 Prozent gesunkenen Solvenzquote der Krankenkassen nur beschränkt möglich gewesen sei. Die tiefere Solvenzquote führte das Bundesamt auf Verluste an den Finanzmärkten, steigende Zinsen und höhere Kosten zurück.

Als problematisch wurde der Prämienanstieg insbesondere im Hinblick auf die Teuerung verstanden – zum «Strompreishammer» komme nun also auch noch der «Prämienschock», titelte etwa der Blick. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier nahmen die hohen Krankenkassenprämien denn auch in ihre ausserordentliche Session zum Thema «Kaufkraft» auf und behandelten verschiedene Vorstösse für einen höheren Bundesanteil an den Prämienverbilligungen oder für einen vollständigen Abzug von den Bundessteuern; sie wurden aber allesamt abgelehnt.

Krankenkassenprämien 2023
Dossier: Prämien- und Kostenentwicklung in der Krankenversicherung (seit 2010)

In der Herbstsession 2022 hiessen Stände- und Nationalrat die Gewährleistung der geänderten Kantonsverfassungen von Bern, Glarus, Appenzell Innerrhoden, dem Tessin und Neuenburg oppositionslos gut.
Im Ständerat erläuterten Kommissionssprecher Philippe Bauer (fdp, NE) und Justizministerin Karin Keller-Sutter, dass sowohl die einstimmige SPK-SR als auch der Bundesrat und das EJPD alle vorgelegten Verfassungsänderungen als bundesrechtskonform betrachteten. Bauer wies wie zuvor schon die bundesrätliche Botschaft lediglich noch darauf hin, dass die Kantone beim Erlass ihrer gesetzlichen Ausführungsbestimmungen auf die Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht achten müssten, wenn es um Bereiche gehe, die nicht einfach in die Autonomie der Kantone fallen, sondern in denen auch der Bund schon Gesetze erlassen hat – dies ist namentlich bei den neuen Berner Bestimmungen zum Energieverbrauch und bei den Tessiner Bestimmungen zur Ernährungssouveränität der Fall. Weitere Voten gab es im Ständerat nicht und der Nationalrat winkte das Geschäft als Zweitrat ganz ohne Wortmeldung durch.

Gewährleistung von Änderungen in den Kantonsverfassungen von Bern, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Tessin und Neuenburg (BRG 22.034)

Nachdem sich die SGK-NR gegen die vier Standesinitiativen zur Beteiligung des Bundes an den Ertragsausfällen und Mehrkosten von Spitälern und Kliniken während der ersten Covid-19-Welle (Kt.Iv. SH 20.331; Kt.Iv. AG 21.304; Kt.Iv. TI 21.307; Kt.Iv. BS 21.312) ausgesprochen hatte, kamen die Initiativen in der Herbstsession 2022 in den Nationalrat. Eine Minderheit rund um Manuela Weichelt-Picard (al, ZG) war der Auffassung, dass der Bund in die Pflicht genommen werden sollte, da er während der Pandemie gewisse Eingriffe der Spitäler verboten hatte. Zudem habe er in vergleichbaren Situationen auch beim öffentlichen Ortsverkehr Vergütungen vorgenommen. Kommissionssprecher Christian Lohr (mitte, TG) teilte diese Ansicht indes nicht. Der Bund habe bereits die Finanzierung des grössten Teils der gesundheitlichen Covid-19-Massnahmen übernommen. So sei dieser etwa für Gesundheitskosten in der Höhe von CHF 5 Mrd. aufgekommen. Mit jeweils ungefähr 140 zu 35 Stimmen gab der Nationalrat den Standesinitiativen keine Folge. Einzig die grüne Fraktion sprach sich geschlossen für Folgegeben aus, die anderen Fraktionen votierten geschlossen (GLP-Fraktion) oder grossmehrheitlich dagegen.

Auch der Bund soll für die Spitäler zahlen (St.Iv. 20.331; St.Iv. 21.304; St.Iv. 21.307; St.Iv. 21.312)

Der Nationalrat folgte in der Herbstsession 2022 seiner vorberatenden SGK, indem er einer Standesinitiative des Kantons Aargau zur Sicherung der Landesversorgung mit essenziellen Wirkstoffen, Medikamenten und medizinischen Produkten mit 108 zu 63 Stimmen (bei 1 Enthaltung) keine Folge gab. Die Kommissionssprecher Marcel Dobler (fdp, SG) und Benjamin Roduit (mitte, VS) hatten zuvor für die Kommissionsmehrheit ausgeführt, dass das aargauische Anliegen zwar berechtigt sei, dass die Forderungen indes bereits anderweitig aufgenommen worden seien – etwa im Bericht «Versorgungsengpässe mit Humanarzneimitteln in der Schweiz: Situationsanalyse und zu prüfende Verbesserungsmassnahmen» und in der Revision des EpG. Eine Minderheit rund um Yvonne Feri (sp, AG) argumentierte vergeblich, dass es nun gelte, «den Druck hochzuhalten und zu vermeiden, dass wir künftig in einen Engpass kommen, insbesondere wenn sich wiederum eine gesundheitliche Pandemie breitmachen würde». Die Initiative ist damit erledigt.

Sicherung der Landesversorgung mit essenziellen Wirkstoffen, Medikamenten und medizinischen Produkten (Kt.Iv. 21.303)
Dossier: Wirtschaftliche Abhängigkeit verringern

Mit 116 zu 65 Stimmen gab der Nationalrat in der Herbstsession 2022 als Zweitrat, wie von der Mehrheit seiner RK beantragt, einer Standesinitiative des Kantons Tessin zur Ausdehnung des Kündigungsschutzes nach dem Mutterschaftsurlaub auf 12 Monate nach der Geburt des Kindes keine Folge. Eine Minderheit Arslan (basta, BS) appellierte erfolglos an den Nationalrat, der Standesinitiative Folge zu geben: Bei Annahme der Initiative würden weniger Frauen aufgrund des vergleichsweise kurzen Kündigungsschutzes aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden oder könnten nach der Geburt auch wieder besser in das Arbeitsleben eingegliedert werden. Die Kommissionsmehrheit teilte diese Meinung nicht und argumentierte, dass die Vorlage den momentanen Fachkräftemangel noch verschärfen könnte. Sie erachtete eine Verdreifachung des heutigen Kündigungsschutzes für Jungmütter als ungerechtfertigt. So sprachen sich schliesslich lediglich die geschlossenen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie ein Mitglied der Mitte-Fraktion für die parlamentarische Initiative aus. Die parlamentarische Initiative ist somit erledigt.

Ausdehnung des Kündigungsschutzes nach dem Mutterschaftsurlaub (Kt.Iv. 20.322)
Dossier: Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft

Ebenso wie der Ständerat erachtete die Mehrheit der RK-NR das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Tessin für eine Überprüfung der Strafrahmen bei Gewalt gegen Behörden und Beamte durch die Harmonisierung der Strafrahmen als erfüllt. Sie beantragte folglich im Sommer 2022, die Initiative abzuschreiben. Eine Kommissionsminderheit vertrat hingegen die Ansicht, dass das Anliegen nur ungenügend – mit einem «Mikrokompromissli», wie Minderheitsvertreter Mauro Tuena (svp, ZH) im Ratsplenum sagte – umgesetzt worden sei und plädierte gegen Abschreiben. Der Nationalrat folgte im Herbst 2022 dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und schrieb die Initiative mit 94 zu 79 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Sie ist damit – ebenso wie die Standesinitiativen des Kantons Waadt (Kt.Iv. 11.312) und des Kantons Bern (Kt.Iv. 16.317) mit ähnlichen Anliegen – erledigt.

Strafrahmen für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte überprüfen (Kt.Iv. 14.301)
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)