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Le Tribunal fédéral a conclu que la Profession d'enseignant primaire était une "profession féminine". La haute instance judiciaire remet ainsi en question une décision du tribunal cantonal d'Argovie. D'un point de vue statistique, il affirme que la part des femmes dans l'enseignement primaire dépasse les 70 pour cent nécessaires pour qualifier une profession au niveau du genre. Le débat a surgi suite à la plainte d'une enseignante affirmant que la différence de classe de salaire entre sa profession et d'autres dans l'administration était basée sur une discrimination de genre. Suite à la décision du TF, le canton d'Argovie est contraint d'examiner à nouveau la plainte relative au classement salarial de la fonction d'enseignant primaire.

Profession d'enseignant "profession féminine"

Le Lehrplan 21, équivalent alémanique du Plan d’étude romand (PER), a essuyé de nombreuses critiques. Alors que le PER est entré en vigueur en 2013, le Lehrplan 21 ne devrait être appliqué qu’entre 2017 et 2019. Les nombreuses difficultés rencontrées s’expliquent principalement par le nombre élevé de cantons qui doivent adhérer à ce programme d’harmonisation. L’objectif de ce plan d’étude alémanique est de définir les différentes compétences qui doivent être atteintes par l’élève au sein des branches principales. En Suisse allemande, ce plan d’étude a soulevé le débat du côté des enseignants, des pédagogues autant que du côté des parents, avant d’être récupéré par la sphère politique. En effet, il a souvent été comparé à un «fourre-tout» illisible, inutilisable et surtout inapplicable. Par conséquent, plusieurs groupes ont entamé une récolte de signatures dans différents cantons, comme par exemple Argovie, Bâle-Campagne, Schwyz ou encore St-Gall. Un seul leitmotiv : sauver une école de qualité. La Conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP), par l’intermédiaire de Christian Amsler, a d’ailleurs haussé le ton pour indiquer qu’il n’était, désormais, plus question de discussion, mais véritablement d’application. Au final, après huit ans de travail et d’infinies pérégrinations, l’intervention des milieux politiques devrait encore mettre des bâtons dans les roues de la mise en œuvre du Lehrplan 21.

Lehrplan 21

Ende August sorgte ein kantonaler Vorstoss der Aargauer CVP für Wirbel. Die CVP-Fraktion im Grossen Rat forderte ein Kopftuchverbot an Volksschulen. Kleidungsstücke, die den pädagogischen Lernzielen der Volksschule widersprächen, sollten generell verboten werden. In der Sonntagspresse wurde kolportiert, dass das Anliegen von der nationalen Parteileitung mit Mustervorstössen gefördert werde. Hintergrund des Aargauer Vorstosses war ein Bundesgerichtsurteil, welches ein an einer Thurgauer Schule ausgesprochenes Verbot des Tragens eines Kopftuches wegen Fehlens einer gesetzlichen Grundlage für ungültig erklärt hatte. Mit dem von der CVP Aargau vorgeschlagenen Verbot sollen die offenen und progressiven Muslime unterstützt und Mädchen vor rigiden Kleidervorschriften geschützt werden. In anderen Kantonen wurde ein Verbot zwar diskutiert, ausser im Kanton Aargau wurde aber von keiner anderen CVP-Sektion ein Vorstoss unternommen. Verbote seien für das Ziel der Integration kontraproduktiv – so die Mehrheitsmeinungen in den meisten Kantonen.

CVP Aargau fordert Kopftuchverbot an Volksschulen

Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn kündeten im Berichtsjahr an, dass sie ab 2013 einheitliche Leistungstests für alle Volksschüler des Bildungsraums Nordwestschweiz einführen wollen. Geprüft werden in der zweiten Klasse die Leistungen in Deutsch und Mathematik, in der sechsten, der achten und der neunten Klasse kommen Fremdsprachen und Naturwissenschaften hinzu.

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Im Juni trat Basel-Stadt als zehnter Kanton der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik bei. Damit tritt das Konkordat für alle Kantone, die es bereits gutgeheissen haben (OW, SH, VS, GE, LU, VD, FR, TI, AR, BS), anfangs 2011 in Kraft. Im Rahmen des neuen Finanzausgleichs haben die Kantone die gesamte rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf übernommen. Mit dem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat verpflichten sie sich dazu, das in der Interkantonalen Vereinbarung beschriebene Grundangebot, welches die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf garantiert, zur Verfügung zu stellen und gemeinsame Instrumente anzuwenden. Das Konkordat hält die Kantone dazu an, die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in die Regelschule zu fördern.

Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik

Der 2008 angekündigte Staatsvertrag zur Schulharmonisierung zwischen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde im Berichtsjahr zu einer Regierungsvereinbarung herabgestuft. Ein erster Dämpfer gab es im Februar, als der Aargauer Erziehungsdirektor Rainer Huber (cvp), ein grosser Vorkämpfer des Bildungsraums Nordwestschweiz mit einem vernichtenden Ergebnis abgewählt wurde. Das Amt von Huber übernahm SVP-Mann Alex Hürzeler, der als Kritiker der Schulharmonisierung gilt. Ein weiterer Rückschlag bedeutete die Volksabstimmung vom 17. Mai im Kanton Aargau: Die Stimmbevölkerung verwarf an der Urne alle vier Vorlagen des „Bildungskleeblatts“, namentlich die Einführung einer Basisstufe, den Ausbau der Tagesstrukturen, die Oberstufenreform und die Lektionenzuteilung nach einem Sozialindex. Damit erteilte sie den wesentlichen Programmpunkten des Bildungsraums Nordwestschweiz eine Abfuhr. 242..

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

In den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde im Berichtjahr ein Staatsvertrag für einen Bildungsraum Nordwestschweiz erarbeitet. Durch die Schaffung eines einheitlichen Bildungssystems wollen die vier Kantone Mobilitätshindernisse abbauen und die Leistungsanforderungen auf allen Stufen transparent und verbindlich machen. Unter anderem sollen die Kinder künftig eine vierjährige Basisstufe besuchen, in welcher die bisherigen Kindergartenjahre und die ersten zwei Schuljahre zusammengeführt werden. In den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde dieser Entwurf im Dezember zusammen mit dem HarmoS-Konkordat in die Vernehmlassung geschickt. Im Kanton Aargau erfolgt die Vernehmlassung erst nach der Abstimmung zum Bildungskleeblatt im Frühling 2009, weil damit bereits wesentliche Elemente des Bildungsraum-Programms umgesetzt werden.

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Mit dem Projekt „Bildungsraum Nordwestschweiz sollen die Schulsysteme in den Kantonen Aargau, Solothurn und beider Basel in den nächsten Jahren umgebaut werden. Ziel ist es, die vier kantonal unterschiedlichen Systeme in der Volksschule und Sekundarschule zu harmonisieren. Im Dezember präsentierten die Erziehungsdirektoren ihre Schlüsse aus der Vorabkonsultation. Sie empfahlen den Kantonsregierungen die Schaffung eines vereinheitlichten Bildungsraumes per Staatsvertrag.

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit im Fachhochschulbereich beschlossen die Regierungen der Kantone Aargau, beider Basel und Solothurns, im Rahmen eines „Mini-HarmoS“-Projekts ihre Volksschulen besser zu koordinieren – „HarmoS“ (Harmonisierung der obligatorischen Schule) bezweckt die inhaltliche Abstimmung der Schule Schweiz.

Mini-HarmoS

Die Leistungen der Neuntklässler in Mathematik, Lesen, Naturwissenschaften und Problemlösen, die 2003 parallel zum internationalen PISA-Test auch in zwölf Kantonen (AG, BE, FR, GE, JU, NE, SG, TG, TI, VD, VS, ZH) und in Liechtenstein erhoben wurden, förderten zwar statistisch signifikante Leistungsunterschiede zutage. Gemäss BFS liessen sich aber keine Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit kantonaler Schulmodelle oder den pädagogisch optimalen Zeitpunkt zur Einschulung ableiten, da der Test viele zentrale inner- und ausserschulische Parameter nicht berücksichtigt hatte. Generell bestätigte er, was schon PISA International zutage gefördert hatte: Die soziale und kulturelle Herkunft der Schülerinnen und Schüler hat einen grossen Einfluss auf die Leistung – Jugendliche aus bildungsfernen Schichten erzielten in allen Kantonen tendenziell schlechtere Resultate, wobei die Westschweizer Kantone bei der Förderung von ausländischen Schülern und Jugendlichen markant besser abschnitten als jene der Deutschschweiz; dies sei kein Zufall, da sich die Romandie generell stärker um die Integration von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bemühe. Bestätigt wurden auch die fachspezifischen Resultate des internationalen Vergleichs und die Leistungsunterschiede zwischen den Geschlechtern: Während sich die Ergebnisse in Mathematik und beim Problemlösen fast überall auf hohem Niveau bewegten und auch bei den Naturwissenschaften beachtlich ausfielen, war die Lesekompetenz mangelhaft. In Mathematik und in den Naturwissenschaften schnitten die Buben überall deutlich besser ab ausser in Liechtenstein, im Lesen hingegen die Mädchen. Insgesamt über dem Durchschnitt aller vier getesteten Bereiche lagen Freiburg, St. Gallen, Thurgau, Wallis und Aargau, im Mittelfeld Jura, Zürich und Liechtenstein, darunter Bern, Neuenburg, Waadt, Tessin und Genf.

PISA

In den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Glarus und Aargau liefen in 20 Klassen Schulversuche für die Basisstufe an. Die Basisstufe steht für einen flexiblen Schuleintritt und die Zusammenfassung von Kindergarten und Unterstufe – das heisst drei bzw. vier Jahrgänge werden in einer Klasse von zwei Lehrkräften unterrichtet. Damit wird es für begabte Kinder möglich, die ersten Schuljahre rascher zu durchlaufen, wohingegen sich andere Kinder mehr Zeit lassen können. Ziel der Erziehungsdirektorenkonferenz Ostschweiz (EDK-Ost) war es, eine gemeinsame Einführung der Basisstufe anzugehen, ohne die Autonomie der Kantone zu beschneiden. Projektbegleitung und -auswertung wurden kantonsübergreifend, die Schulversuche jedoch in der Kompetenz der einzelnen Kantone organisiert. An einer Medienorientierung Ende des Berichtsjahres beurteilten die Projektverantwortlichen den Versuchsverlauf positiv, insbesondere sei die anfängliche Skepsis seitens Schüler-, Lehrerschaft und Eltern vorsichtiger Begeisterung gewichen. Nicht zuletzt die Ablehnung eines neuen Volksschulgesetzes und damit auch die Ablehnung einer unerprobten Einführung der Basisstufe durch das Zürcher Stimmvolk im Vorjahr hatte als Herausforderung auf die Nachbarkantone gewirkt.

Basisstufe

Neun Kantone vornehmlich aus der Ostschweiz (AG, AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG, ZH) sowie Liechtenstein beteiligen sich ab dem Schuljahr 2002/03 an den Schulversuchen zur Grund- und Basisstufe. Die Grundstufe umfasst zwei Kindergartenjahre und das erste Primarschuljahr, die Basisstufe zwei Kindergartenjahre und die ersten zwei Primarschuljahre. Die Grundstufe kann in minimal zwei und maximal vier Jahren durchlaufen werden, die Basisstufe in minimal drei und maximal fünf Jahren – in beiden Stufen je nach Entwicklungsstand des Kindes.

Schulversuchen zur Grund- und Basisstufe

Mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung bekräftigten die Erziehungsdirektorin des Kantons Solothurn und ihr Aargauischer Amtskollege das Ziel, die seit Jahren bestehende Kooperation zwischen Solothurn und Aargau im Bereich der Lehrerbildung auf die Entwicklung der neuen Fachhochschulstudiengänge, auf den gemeinsamen Einsatz von Lehrenden sowie auf die Planung und Realisierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten auszudehnen.

Kooperation zwischen Solothurn und Aargau