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Pour une politique en matière de réfugiés efficace et la fin des incitations aux mouvements migratoires le canton d'Argovie a déposé une initiative demandant de modifier la politique d'asile pour que la Confédération vienne en aide aux personnes requérantes d'asile sur leurs lieux de départ. Argumentant d'une part que cela permettrait à celles et ceux qui quittent leur pays pour une vie meilleure de recevoir une aide "dans un environnement culturel qui leur correspond", ce qui leur éviterait les tourments d'un long voyage et d'autre part permettrait à la Suisse de se prémunir des conséquences de ce qui n'est plus une vague de réfugiés, mais un véritable mouvement migratoire. Le canton demande en outre que l'aide sur place soit financée avec les fonds actuellement utilisés pour la prise en charge des requérants d'asile et avec les fonds d'aide au développement qui seraient refusés aux pays qui ne coopèrent pas avec la Suisse. La CIP-CE a proposé par 7 voix contre 4 et une abstention de ne pas entrer en matière, estimant que les revendications de l'initiative sont trop floues pour permettre un véritable travail parlementaire et précise en outre que la Confédération apporte déjà une aide sur place et met en doute le fait que celle-ci garantisse une baisse importante des demandes d'asile en Suisse. La minorité de la commission tient cependant à envoyer un signal politique en faveur d'une modification de la stratégie en matière de politique migratoire: il est selon elle nécessaire que l'aide au développement soit dépendante d'une coopération en matière migratoire de la part des pays concernés. Sans surprise, cette exigence provient du groupe UDC qui avait déjà tenté d'obtenir ce type de contre-mesures lors de la signature d'accords de réadmission.

Pour une politique en matière de réfugiés efficace et la fin des incitations aux mouvements migratoires

Mit 60,4 Prozent Ja- gegenüber 39,6 Prozent Nein-Stimmen nahm das Schweizer Stimmvolk am 12. Februar 2017 die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration deutlich an. Die Stimmbeteiligung lag schweizweit bei 46,8 Prozent und schwankte zwischen 39 Prozent im Kanton Uri und rund 66 Prozent in Schaffhausen. Eher überraschend war das ebenfalls deutliche Ständemehr: 17 von 23 Ständen stimmten der Vorlage zu. Die auf frühere Abstimmungsergebnisse zur erleichterten Einbürgerung zurückgehenden Befürchtungen der Befürworter, am Ständemehr zu scheitern, wurden damit klar widerlegt. In den im Vorfeld des Urnengangs noch als „Swing States“ bezeichneten Kantonen resultierte überall ein Ja. Verglichen mit der Abstimmung von 1994, als das Anliegen am Ständemehr gescheitert war, wechselten somit die acht Kantone Luzern, Nidwalden, Solothurn, Aargau, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, Tessin und Wallis auf die Befürworterseite, wobei es in Nidwalden, Appenzell-Ausserrhoden und Tessin ein enges Rennen war (NW 50,4%, AR 50,9%, TI 50,2% Ja-Stimmen). Die knappste Entscheidung überhaupt fiel im Kanton Thurgau, wo lediglich 24 Stimmen für die ablehnende Standesstimme ausschlaggebend waren. Ein ebenfalls hauchdünnes Nein resultierte in Glarus und St. Gallen mit Nein-Stimmenanteilen von 50,4 Prozent bzw. 50,2 Prozent. Demgegenüber stiess die Vorlage in sämtlichen Westschweizer Kantonen auf überdurchschnittlich hohe Zustimmung. Am deutlichsten stimmte der in Ausländerfragen ohnehin sehr offen eingestellte Kanton Neuenburg mit einem Ja-Stimmenanteil von 75,1 Prozent zu. Die höchste Ablehnung hingegen erfuhr die Vorlage in Appenzell-Innerrhoden, dessen Stimmbevölkerung zu 56,4 Prozent ein Nein einlegte. Augenfällig ist bei den Ergebnissen zudem das Gefälle zwischen Stadt und Land; so stimmte die Stadt Zürich zu 76 Prozent Ja (Kanton ZH: 63,2%) und die Stadt St. Gallen zu 65 Prozent (Kanton SG: 49,8%).

Bundesrätin Simonetta Sommaruga liess nach dem Urnengang verlauten, die Regierung nehme das Ergebnis „mit grosser Genugtuung“ zur Kenntnis und es stimme zuversichtlich „für weitere, ebenso umstrittene Vorlagen“. Darüber hinaus ermunterte sie junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, nun „die Chance zu nutzen und ihre Heimat mitzugestalten“, und fügte an, die Erleichterung der Einbürgerung sollte voraussichtlich spätestens in einem Jahr in Kraft treten. Freude über den Entscheid herrschte auch beim SGB und bei der Operation Libero. Während Ersterer von einer überfälligen Reform sprach und ankündigte, nun auch die Anforderungen für andere Einbürgerungswillige senken zu wollen, sah Letztere in dieser Abstimmung einen „ersten, wichtigen Schritt zu einem liberalen Bürgerrecht“. Daran müsse man jetzt anknüpfen und beispielsweise auch die erforderliche Aufenthaltsdauer senken oder die Mindestwohnsitzfristen in den Gemeinden abschaffen. Wenig erfreut zeigte sich die SVP, die nach der Durchsetzungsinitiative und dem Asylgesetz mit dieser Abstimmung die dritte Niederlage in der Ausländerpolitik innerhalb eines Jahres hinnehmen musste. Als Kopf des Gegenkomitees und Initiator der umstrittenen Plakate machte Andreas Glarner (svp, AG) besonders die bereits Eingebürgerten für das Resultat verantwortlich und forderte die Abschaffung des Doppelbürgerrechts. Die SVP erklärte aber auch, das Verdikt von Volk und Ständen zu akzeptieren und die noch offenstehende Möglichkeit, das Referendum gegen die in dieser Sache beschlossene Gesetzesänderung zu ergreifen, nicht wahrnehmen zu wollen.


Abstimmung vom 12. Februar 2017

Beteiligung: 46,84%
Ja: 1'499'627 (60,4%) / Stände: 15 4/2
Nein: 982'844 (39,6%) / Stände: 5 2/2

Parolen:
– Ja: SP, FDP (1*), CVP (1*), Grüne, GLP, BDP (1*), EVP, Städteverband, Eidgenössische Migrationskommission, SGB, Travail.Suisse
– Nein: SVP, EDU (1*)
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

La Suisse doit reconnaître ses enfants (Iv.Pa. 08.432) / Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation

Ende August sorgte ein kantonaler Vorstoss der Aargauer CVP für Wirbel. Die CVP-Fraktion im Grossen Rat forderte ein Kopftuchverbot an Volksschulen. Kleidungsstücke, die den pädagogischen Lernzielen der Volksschule widersprächen, sollten generell verboten werden. In der Sonntagspresse wurde kolportiert, dass das Anliegen von der nationalen Parteileitung mit Mustervorstössen gefördert werde. Hintergrund des Aargauer Vorstosses war ein Bundesgerichtsurteil, welches ein an einer Thurgauer Schule ausgesprochenes Verbot des Tragens eines Kopftuches wegen Fehlens einer gesetzlichen Grundlage für ungültig erklärt hatte. Mit dem von der CVP Aargau vorgeschlagenen Verbot sollen die offenen und progressiven Muslime unterstützt und Mädchen vor rigiden Kleidervorschriften geschützt werden. In anderen Kantonen wurde ein Verbot zwar diskutiert, ausser im Kanton Aargau wurde aber von keiner anderen CVP-Sektion ein Vorstoss unternommen. Verbote seien für das Ziel der Integration kontraproduktiv – so die Mehrheitsmeinungen in den meisten Kantonen.

CVP Aargau fordert Kopftuchverbot an Volksschulen

Im November schlossen die Regierungen des Kantons Aargau, beider Basel und Solothurns einen Staatsvertrag über eine gemeinsame Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) in den Bereichen Technik, Bau, Wirtschaft, Gestaltung und Kunst, Soziale Arbeit, Pädagogik sowie Musik (diese ab 2008). Die Kooperation soll in eine Vollfusion münden. Das von Solothurn favorisierte Modell mit drei Teilschulen drang nicht durch. Die FHNW wird einer einheitlichen Führung unterstehen (mit Hauptsitz Windisch, AG) und einen umfassenden Leistungsauftrag erhalten, jedoch an den bisherigen Standorten präsent bleiben. Weil Solothurn und Aargau hohe Mehrkosten zu tragen haben, Basel-Stadt aber entlastet wird, erklärte sich der Stadtkanton bereit, drei Jahre lang Abfederungen von insgesamt 3,4 Mio Fr. zu entrichten. Die Kantonsregierungen trugen dem insbesondere von den freisinnigen Kantonalparteien konzertiert vorgebrachten Hauptkritikpunkt aus der Vernehmlassung Rechnung und stellten eine Bereinigung der Portfolio-Frage vor den Parlamentsberatungen auf Ende Januar 2005 in Aussicht.

Fachhochschule Nordwestschweiz

Von einem Durchbruch sprachen die Regierungen des Kantons Aargau und der beiden Basel aufgrund ihrer Einigung auf eine Vollfusion ihrer FHS zur Fachhochschule Nordwestschweiz und der für das Jahr 2004 in Aussicht gestellten Vernehmlassung zu einem entsprechenden Staatsvertrag. Solothurn wollte als vierter Nordwestschweizer FHS-Kanton (noch) nicht auf diesen Zug aufsteigen und optierte für ein differenziertes Fusionsmodell mit drei Teilschulen bzw. einer gemeinsam getragenen Institution mit drei Teilschulen in Brugg, Basel/Muttenz und Olten. Insbesondere mit der Integration der Pädagogischen FHS und der Musikhochschulen wollte Solothurn noch zuwarten.

Fachhochschule Nordwestschweiz

Im November einigten sich die Bildungs- und Erziehungsdirektoren beider Basler Kantone, des Aargaus und Solothurns auf eine verstärkte Zusammenarbeit ihrer FHS, um die Bundesbedingungen für die Anerkennung der FHS Nordwestschweiz zu erfüllen. Mit einer entsprechenden Vereinbarungsunterzeichnung wurden dem bestehenden Kooperationsrat neue Aufgaben, Kompetenzen und Mittel zugewiesen. Zudem beschlossen die Erziehungsdirektoren ein gemeinsames Portfolio, das die Studiengänge, Vertiefungsrichtungen und Schwerpunkte der FHS Nordwestschweiz verbindlich festschreibt. Kurz nacheinander kam es dann im Dezember zu zwei Standortentscheiden in den Kantonsparlamenten Aargau und Solothurn. Der Aargauer Grosse Rat stimmte einer Fusion der bestehenden FHS und ihrer Konzentration auf einem Campus in Brugg-Windisch sowie einer Aufhebung der Berufsschulen in Brugg zu. Insbesondere die Hauptstadt Aarau hatte gegen diesen Entscheid Opposition gemacht, der nun das ursprüngliche Ansinnen der beiden Kantone auf Schaffung einer gemeinsamen FHS im Raum Aarau-Olten scheitern liess. Der Solothurner Kantonsrat bewilligte seinerseits eine Konzentration der FHS für alle Fachrichtungen in Olten und hiess den Verbleib der Technikerschule in Grenchen gut. Im weiteren stimmten die Regierungen der beiden Basel einem Staatsvertrag zu, der ab Sommer 2002 eine Zusammenlegung der Lehrerausbildung in den beiden Kantonen dank der Schaffung einer neuen FHS vorsieht.

Fachhochschule Nordwestschweiz

Mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung bekräftigten die Erziehungsdirektorin des Kantons Solothurn und ihr Aargauischer Amtskollege das Ziel, die seit Jahren bestehende Kooperation zwischen Solothurn und Aargau im Bereich der Lehrerbildung auf die Entwicklung der neuen Fachhochschulstudiengänge, auf den gemeinsamen Einsatz von Lehrenden sowie auf die Planung und Realisierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten auszudehnen.

Kooperation zwischen Solothurn und Aargau

Die Zusammenfassung der FHS-Projekte Aargau, Solothurn und beider Basel im FH-Verbund Nordwestschweiz (FHNWCH) bot auch in diesem Berichtsjahr Anlass zu heftigen Diskussionen. Im Februar kam es zu einer überraschenden Studiengang-Rochade zwischen der FHS Aargau und der FHS der beiden Basel: Die Architektur und das Ingenieurwesen gingen nach Muttenz; der Aargau erhielt im Gegenzug den Ausbildungsgang Bauprozess-Manager. Dadurch konnte das lange Seilziehen um die Studiengänge entschieden werden. Hingegen war der Aufbau einer gemeinsamen FHS mit Doppelstandort in Aarau und Olten, auf den sich die Kantone Solothurn und Aargau im Dezember 1999 geeinigt hatten, immer noch stark umstritten. Die Standortfrage spaltete insbesondere im Kanton Aargau die politischen Lager und führte zum Regionenstreit, da der Ostaargau den bisherigen Standort Brugg nicht zugunsten von Aarau aufgeben wollte. Im April wurde die Vernehmlassung zum 300-Millionen-Projekt in beiden Kantonen abgeschlossen. Die Vernehmlassungsergebnisse stützten die Idee einer fusionierten FHS mit Doppelstandort Aarau-Olten. Eine erneute Aufforderung zur Kooperation ging an die beiden Basler Kantone, wobei die Standortfrage nicht vorweg, sondern in einem „Gesamtpaket“ entschieden werden soll. Entsprechende Vorlagen an die Parlamente der Kantone Solothurn und Aargau wurden für die erste Hälfte 2001 in Aussicht gestellt.

Fachhochschule Nordwestschweiz

Die Regierungen der Kantone Aargau und Solothurn unterzeichneten Ende Jahr eine Absichtserklärung zur Schaffung einer gemeinsamen, auf den Raum Aarau-Olten konzentrierten FHS der Bereiche Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Soziale Arbeit. In seinem Genehmigungsentscheid von 1998 hatte der Bund die Fachhochschulprojekte Aargau, Solothurn und beider Basel zu einer Fachhochschule zusammengefasst und die vier Kantone zu einer sinnvollen Form der interkantonalen Zusammenarbeit im FH-Verbund Nordwestschweiz (FHNWCH) mit gemeinsamer Trägerschaft verpflichtet. Die Kantone Aargau und Solothurn eröffneten eine Vernehmlassung zu den Grundsätzen der geplanten Kooperation, die in einem von den Kantonsparlamenten zu genehmigenden Trägerschaftsvertrag münden sollte. Hingegen blieb eine weitergehende Zusammenarbeit mit den beiden Basler Kantonen noch offen. Denn trotz gut 30 gemeinsam umgesetzten bzw. angelaufenen Projekten der FHNWCH, dank welchen die Einhaltung der Vorgaben des Bundes gesichert schien, bestanden auf politischer Ebene unterschiedliche Vorstellungen einer gemeinsamen Trägerschaft. Dabei nahmen Basel-Land und Basel-Stadt gegenüber dem offensiven Vorpreschen des Kantons Aargau eine eher bremsende Haltung ein. Mit Enttäuschung war in Basel zur Kenntnis genommen worden, dass der Bundesrat das Gesuch um Anerkennung des Hauptstudiengangs für Angewandte Informatik an der FHS beider Basel (FHBB) abgelehnt hatte. Demgegenüber stimmten die Basler Kantonsparlamente für eine Erweiterung der FHBB um den Bereich Gestaltung, womit sie erneut den Aargau mit seinen Fusionsvorschlägen abblitzen liessen. Regionale Empfindlichkeiten und das Vorantreiben je eigener Prestigeprojekte boten das ganze Jahr über Anlass zu emotional geführten Diskussionen. Die SP-Kantonalparteien aller vier Kantone setzten sich für eine Stärkung der Zusammenarbeit ein und verlangten mittels Vorstössen eine gemeinsame Pädagogische FHS.

Fachhochschule Nordwestschweiz