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1027 Personen – 642 Männer und 385 Frauen – bewarben sich bei den Grossratswahlen im Kanton Aargau auf einen der 140 Sitze im Kantonsparlament. Die Anzahl der Kandidierenden war damit zum zweiten Mal in Folge rückläufig. Aufgrund des unterschiedlichen Bevölkerungswachstums musste der Bezirk Brugg in diesem Jahr einen Sitz im Kantonsparlament an den Bezirk Lenzburg abtreten.
Die Parteien gingen mit unterschiedlichen Vorzeichen in den Wahlkampf. Dank einem aktuellen nationalen Trend hin zu den Parteien mit «grün» im Namen, zeigten sich die Grünen und die Grünliberalen zuversichtlich, auch im Kanton Aargau Wähleranteile zulegen zu können. Dass die vielbeschworene «Grüne Welle» bis in den Aargauer Grossrat spülen würde, war indes keine Selbstverständlichkeit, da die Umweltthematik – so wie alle anderen Themen – im Vorfeld der Wahlen von der Coronavirus-Pandemie überschattet wurde. Für die Grünen kandidierte unter anderem Jonas Fricker, der 2017 aus dem Nationalrat zurückgetreten war, nachdem er während einer Debatte einen Schweinetransport mit der Deportation von Juden verglichen hatte, und der nun sein politisches Comeback gab. Klar stärkste Partei im Kantonsparlament war bisher die SVP, welche jedoch rund ein Jahr nach ihrer empfindlichen Niederlage bei den Nationalratswahlen (-6.5 Prozentpunkte Wähleranteil) primär ihre Vormachtsstellung verteidigen wollte. Unter anderem setzte sie dabei im Bezirk Bremgarten auf ein «Mohrenkopf»-Plakat mit dem Schriftzug «Schweizer Werte verteidigen», was ihr einige Kritik einbrachte. Auch die SP zielte hauptsächlich darauf ab, ihre Anteile zu verwalten, nachdem sie 2016 noch einen historischen Sieg hatte einfahren können. Die BDP verzichtete derweil ganz darauf, bei den Wahlen anzutreten, nachdem ihr Wähleranteil im Kanton kontinuierlich geschrumpft war. Zwei der vier amtierenden BDP-Grossräte wechselten auf die Wahlen hin zur CVP und versuchten so ihre Wiederwahl zu schaffen.

Der Wahlsonntag brachte tatsächlich die erwartete grüne Welle. Die Grünen eroberten 14 Sitze (+4 gegenüber 2016) und 10.0 Prozent Wähleranteile (+3.0 Prozentpunkte). Den Neueinzug ins Parlament schaffte bei den Grünen unter anderem Jonas Fricker. Weil sie ihren Wähleranteil fast verdoppelte (von 5.3 auf 9.2 Prozent) legte die GLP sogar um 6 Sitze zu und kommt neu auf deren 13. Die grossen Verlierer im linken Lager waren die Sozialdemokraten, die verglichen mit 2016 vier Sitze abtreten mussten und damit fast alle fünf Sitze, die sie damals zugelegt hatten, wieder einbüssten. Die SP blieb aber mit 23 Sitzen und 16.6 Prozent Wähleranteil zweitstärkste Kraft im Parlament. Die CVP konnte einen Sitzgewinn vermelden (neu 18) – was aber von den Christdemokraten nur bedingt als Erfolg gefeiert wurde, da die CVP mit einem Wähleranteil-Plus von 0.7 Prozentpunkten nur einen kleinen Teil des Wähleranteils der BDP von 2016 (2.7%) zu erben vermochte. Die rechtsbürgerlichen FDP und SVP büssten zwar einen respektive zwei Sitze ein. Doch insbesondere die SVP interpretierte dies nicht als grosse Niederlage, denn sie blieb mit 30.3 Prozent Wähleranteil (-1.6 Prozentpunkte) und 43 Sitzen weiterhin deutlich stärkste Kraft im Kantonsparlament und kam verglichen mit den Verlusten, welche sie ein Jahr zuvor bei den Nationalratswahlen hatte einstecken müssen, diesmal mit einem blauen Auge davon. Die FDP büsste 1.3 Prozentpunkte Wähleranteil ein und holte damit noch 14.7 Prozent der Wählerstimmen und 21 Sitze. Die Kleinparteien EVP (4.2%, +0.1) und EDU (1.6%, -0.2) vermochten ihre sechs respektive zwei Sitze zu verteidigen. Neue Parteien schafften keine den Sprung ins Parlament. Die Stimmbeteiligung lag mit 33.0 Prozent nur unwesentlich höher als vor vier Jahren (32.8%). Der Frauenanteil im neugewählten Parlament beträgt 31.4 Prozent – ein satter Rückgang von fünf Prozentpunkten gegenüber 2016.

Grossratswahlen Aargau 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020

Eine Folge der zunehmenden brieflichen Wahl- und Abstimmungsbeteiligung ist, dass die Gemeinden schon vor Urnenschluss mit der Auszählung der Stimmen beginnen können. Dieser Umstand führte zusammen mit der Tatsache, dass sechs Kantone die Schliessung der Urnen schon vor 12 Uhr mittags vorsehen (TG: 11.30 Uhr; AG, AR, NW, SH, SZ: 11.00 Uhr), dazu, dass einzelne Gemeinden dieser Kantone das Resultat ihrer Auszählung bekannt geben, während in anderen Kantonen noch abgestimmt oder gewählt wird. Daran störte sich Raphaël Comte (fdp, NE), der fürchtete, dass die frühzeitige Bekanntgabe von Abstimmungsresultaten, die dank der Sozialen Medien auch sehr rasch an Reichweite gewinne, im letzten Moment noch mobilisierende Wirkung haben und die Abstimmungsentscheide noch beeinflussen könnte. Comte hatte bereits 2017 mittels Anfrage (A 17.1020) vom Bundesrat wissen wollen, wie die Exekutive zu dieser Sache stehe. Die Regierung hatte in ihrer Antwort darauf hingewiesen, dass sie die Gemeinden schon seit 2016 in Kreisschreiben verschiedentlich darauf hingewiesen habe, dass vor 12 Uhr mittags keine Resultate veröffentlicht werden dürften. Da sich lediglich wenige kleine Gemeinden nicht an diese Regel hielten, hatte der Bundesrat im Jahr 2017 eine bundesrechtliche Regelung als nicht angezeigt erachtet.
Weil allerdings in der Folge immer wieder vor allem Aargauer Gemeinden mit frühzeitigen Publikationen von Ergebnissen aufgefallen waren, kündigte der Bundesrat 2018 an, eine Anpassung der Verordnung über die politischen Rechte vorzunehmen, die am 1. Juli 2019 in Kraft trat. Gemäss Verordnung dürfen vorläufige Abstimmungsergebnisse nicht vor 12 Uhr bekannt gegeben werden. Sanktionsmöglichkeiten sind allerdings nicht vorgesehen. Jedoch kann gegen einen Verstoss eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht werden mit der Begründung, dass die frühe Bekanntgabe eines Resultats das gesamte Abstimmungsergebnis beeinflusst haben könnte.

Verbot, Resultate von Urnengängen vor 12 Uhr zu melden

2019 wurde für E-Voting zu einem schwierigen Jahr. Zwar hatte der Bundesrat bereits 2018 mittels Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eine flächendeckende Einführung des dritten Abstimmungskanals angestrebt, der insbesondere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Stimmabgabe erleichtern soll, die Sicherheitsbedenken nahmen aber stark zu. Dies manifestierte sich nicht nur in einer im Februar definitiv lancierten Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium, die ein breites Unterstützungskomitee von links bis rechts hinter sich wusste, sondern auch in den vor allem von den Parteien vorgebrachten negativen Stellungnahmen in der Vernehmlassung zur Teilrevision der politischen Rechte. Zudem revidierten einige Kantone, darunter etwa Aargau, Basel-Landschaft, Glarus oder Jura, ihre Pläne für eine Einführung von E-Voting.
Auch in der Presse nahm die Skepsis gegen E-Voting zu. Das Sicherheitsrisiko sei grösser als der Nutzen, urteilte etwa die NZZ. Insbesondere, weil sich auch gezeigt habe, dass elektronisches Abstimmen nicht zu höherer Beteiligung führe und auch keine Vereinfachung der Stimmabgabe bedeute. Befürwortende von E-Voting betonten hingegen, dass auch briefliches Abstimmen Sicherheitsmängel aufweise. So sei etwa für sehbehinderte Menschen das Stimmgeheimnis nicht garantiert und viele Stimmabgaben würden als ungültig gewertet, weil sie falsch verpackt wurden oder die Unterschrift fehlt. Zudem würden briefliche Stimmen in vielen Kantonen nicht mit dem Stimmregister abgeglichen. Mittels Digitalisierung könnten diese Probleme vermieden werden.

Einen «schweren Rückschlag» – so die NZZ – erlitt das Projekt E-Voting 2019 durch einen sogenannten Intrusionstest der Post. Um zu zeigen, dass die Sicherheitsbedenken unnötig sind, forderten Post und Bundeskanzlei interessierte Personen dazu auf, das von der spanischen Firma Scytl entwickelte und zwischen 25. Februar und 24. März offenegelegte E-Voting-System der Post auf Schwachstellen zu prüfen. Ein «Hacken» des offengelegten Quellcodes in der Art, dass unbemerkt individuelle Stimmabgaben manipuliert oder dass individuelle Stimmabgaben veröffentlicht werden könnten, sollten mit von der Post finanzierten Prämien von bis zu CHF 50'000 belohnt werden. Rund 3'000 Hackerinnen und Hackern hatten sich zum Test angemeldet und deckten bereits nach wenigen Tagen als «gravierend» bezeichnete Sicherheitsmängel auf. So könne das System die universelle Verifizierbarkeit, also eine nachträgliche Überprüfung auf Manipulation, nicht garantieren. Zudem könne ins System eingedrungen und eigentlich gültige Stimmen könnten ungültig gemacht werden. Die Presse erachtete das Hacker-Resultat als «peinlich für die Post» (Blick) oder gar als Rettung der direkten Demokratie – so ein Kommentar in der Sonntagszeitung. Demokratie lebe vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, weshalb Unsicherheiten und Gefahren vermieden werden müssten, meinte die Weltwoche.
Bereit kurz vor dem Intrusionstest hatte die ETH Zürich eine Studie veröffentlicht, mit der gezeigt wurde, dass Individuen bei E-Voting ihre digitale Stimme anonym verkaufen könnten. Dies ist zwar strafbar, könnte bei genügend grosser Zahl an Stimmen aber durchaus zu einer Manipulation von Resultaten führen.

Auch politisch hatte der Rückschlag Folgen. Ende Juni entschied der Bundesrat, die Handbremse zu ziehen. Auch die Vernehmlassung habe gezeigt, dass zwar ein Bedürfnis nach elektronischem Abstimmen und Wählen bestehe, die momentanen Sicherheitsvorkehrungen allerdings nicht genügten. Vorläufig soll deshalb auf die Gesetzesänderung verzichtet werden, mit der E-Voting als dritter Kanal für die Stimmabgabe – neben Urnengang und brieflicher Stimmabgabe – hätte etabliert werden sollen. Das von den Behörden einst formulierte Ziel, dass bei den eidgenössischen Wahlen 2019 mindestens zwei Drittel aller Kantone E-Voting anbieten, wurde damit klar verfehlt. In den Medien wurde dieser «Marschhalt» unterschiedlich kommentiert: Als «Befreiung» wurde das «Ende des E-Votings» in der Sonntagszeitung bezeichnet, während in der Aargauer Zeitung ein «Neustart», aber kein «Denkverbot» gefordert wurde. Die Schweiz habe 60 Jahre gebraucht, bis die briefliche Stimmabgabe eingeführt worden sei, so der Kommentar. Kritisiert wurde der Entscheid des Bundesrats hingegen von der Organisation der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Es sei nicht akzeptabel, dass 180'000 Bürgerinnen und Bürger ihr Beteiligungsrecht weiterhin nicht ausüben könnten, kritisierte deren Präsidentin Ariane Rustichelli. Auch der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) forderten die baldige Einführung digitaler Beteiligungshilfen. Handschriftliches Ausfüllen des Stimmmaterials verhindere die Einhaltung des Stimmgeheimnisses für Sehbehinderte, weil sie auf Hilfspersonen angewiesen seien.

Auch die Post reagierte auf den bundesrätlichen Entscheid und gab ihr bestehendes System noch im Juli auf. Sie wolle ab 2020 eine Alternative anbieten, bei der die bisherigen Sicherheitsprobleme nicht bestünden. Die vier Kantone, die eigentlich noch einen Vertrag mit der Post gehabt hätten (BL, FR, NE, TG), forderten in der Folge Schadenersatz. Doch nicht nur die Post, auch der Kanton Genf stellte den Betrieb seines Systems noch im Juni 2019 ein – nach dem politischen Nein war die finanzielle Unterstützung des Projekts ausgeblieben. Auch die Kantone, die dieses Genfer-System genutzt hatten (AG, BE, GE, LU, SG, VD), hätten es eigentlich bis Ende 2019 nutzen wollen.

Ende Jahr gab der Nationalrat zusätzlich einer parlamentarischen Initiative Folge, die einen «Marschhalt bei E-Voting» fordert. Es sei eine Denkpause nötig, entschied die Mehrheit der grossen Kammer, obwohl die SPK-NR darauf hingewiesen hatte, dass ohne neue Tests kaum Verbesserungen in der Sicherheit möglich seien.

Zum «Vote électronique»-Programm des Bundesrats gehört jedoch nicht nur E-Voting, sondern auch die elektronische Behördeninformation sowie das digitalisierte Unterschriftensammeln. Die Diskussionen um dieses E-Collecting, also um die Idee, Initiativen mittels digitaler statt analoger Unterschriften unterstützen zu können, konzentrierten sich 2019 auf «Online-Plattformen», die laut NZZ zum «Brutkasten der Demokratie» würden. Die Möglichkeit, via solche Plattformen – die bekannteste darunter ist etwa «WeCollect» – Unterschriftenbogen zu verbreiten, die heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und eingesandt werden müssen, würde die etablierten Parteien herausfordern, da diese neue Art der Unterschriftensammlung eben auch für wenig oder nicht parteilich organisierte Komitees wesentlich einfacher sei als die bisherigen Formen. Freilich können entsprechende Unterschriftenbogen auch direkt auf der Internetseite der Bundeskanzlei heruntergeladen werden. Was die Sammelplattformen allerdings wertvoll mache, seien deren Listen an Adressdaten. Häufig hinterliessen unterschriftswillige Bürgerinnen und Bürger freiwillig ihre persönlichen Angaben auf einer Plattform und könnten so informiert werden, wenn Volksinitiativen mit ähnlicher Stossrichtung lanciert werden. Solche «zielgruppenspezifische[n] Daten sind so etwas wie Goldstaub in Zeiten, in denen politische Gruppierungen mittels Big Data ihren Wählern näherkommen wollen», so die NZZ. Sollten Referenden und Volksinitiativen dadurch in Zukunft einfacher zustandekommen, müsse über eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen nachgedacht werden, so die Zeitung weiter.
In die Kritik geriet Daniel Graf, der Gründer von WeCollect, da er mit seiner Plattform vor allem Anliegen unterstütze, die aus eher linken Kreisen stammten. Auf der einen Seite führte dies zu alternativen Angeboten seitens ähnlicher Plattformen aus dem rechtsbürgerlichen ideologischen Spektrum, auf der anderen Seite überführte Graf WeCollect in eine Stiftung, in der künftig mehrere Personen entscheiden sollten, welche Volksbegehren unterstützt werden. Graf gab zu Protokoll, er wolle mit seiner Plattform die direkte Demokratie fördern und es vor allem auch zivilgesellschaftlichen Gruppierungen ermöglichen, direktdemokratische Instrumente zu nutzen, die nicht nur Parteien und mächtigen Interessenorganisationen vorbehalten sein sollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Die Virulenz der Debatten um das Thema E-Voting nahm 2018 weiter zu. Diskutiert wurde insbesondere, ob der Nutzen, der mit «Vote électronique» gewonnen werde, das Schadenpotenzial übertreffen könne. Während der Bundesrat und zahlreiche Kantone die Entwicklung von E-Voting vorantrieben, wuchs die Skepsis in den eidgenössischen Räten. Eine grössere gesellschaftliche Debatte zum Thema blieb vorerst noch aus, kann aber im Rahmen einer angekündigten Volksinitiative zu einem Verbot von E-Voting erwartet werden. Ende Jahr entschied sich der Kanton Genf, sein seit 2003 bestehendes System CHVote aus Kostengründen nicht weiter zu entwickeln und es per 2020 vom Markt zu nehmen. Damit verblieb einzig das System der Post, das im Frühling 2019 einem vom Bund finanzierten Intrusionstest unterzogen werden soll.

«Von einem Siegeszug des E-Voting in der Schweiz kann beim besten Willen nicht die Rede sein», hatte die NZZ bereits im Februar 2018 den Stand der Entwicklung des elektronischen Abstimmens kommentiert. Es ginge nicht nur um die wichtigen Sicherheitsbedenken: Auf dem Spiel stünden die Wahrung des Stimmgeheimnisses und die Garantie der unverfälschten Stimmabgabe. Grund für den Kommentar war die Ankündigung der Bundeskanzlei, die bestehenden E-Voting Systeme – das vom Kanton Genf betriebene CHVote und das System der Post – einem Härtetest zu unterziehen. Diese Forderung, verbunden mit einem Preisgeld über CHF 1 Mio., war bereits von Marcel Dobler (fdp, SG) als Motion formuliert worden (Mo. 17.3852), die dieser allerdings nach der Ankündigung der Bundeskanzlei zurückzog. Als Termin für diesen Stresstest nannte der Bund das erste Quartal 2019. Gleich nach der Ausschreibung Ende Jahr meldeten sich mehr als 400 Interessentinnen und Interessenten, die das System hacken wollten

Eine neue Wende bekam die Diskussion um E-Voting Ende Februar mit der Vorankündigung der Lancierung einer Volksinitiative zur Verhinderung von E-Voting. Ein Komitee um den Luzerner Nationalrat und IT-Unternehmer Franz Grüter (svp, LU) und den Chaos Computer Club kündigte an, «Vote électronique» stoppen zu wollen. Man könne zwar auch die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte, die ja noch immer nicht vollzogen sei, mit einem Referendum bekämpfen, aber dann sei es vielleicht zu spät. In der Tat schufen immer mehr Kantone Voraussetzungen für elektronisches Abstimmen. Die Initianten waren sich einig, dass jedes Wahlsystem gehackt werden könne. Dies sei aber noch nicht einmal nötig: Wenn nur schon der Anschein erweckt werde, dass bei einer Abstimmung nicht alles mit rechten Dingen zugehe, nehme das Vertrauen in das Abstimmungsergebnis schaden, betonten sie. So werde die Demokratie de facto abgeschafft, warnte Hernâni Marques vom Chaos Computer Club, der bereits im Referendumskomitee gegen das Büpf gesessen hatte. Einigendes Merkmal des Initiativkomitees war das Misstrauen gegen die Bundeskanzlei, die E-Voting auch in den Kantonen vorantrieb. Die Vorwürfe seien nicht berechtigt, gab Barbara Perriard, die Leiterin politische Rechte in der Bundeskanzlei, zu Protokoll. Das Referendum hätte bereits 2002 bei der Einführung der E-Voting-Versuche ergriffen werden können. Zudem gebe es ja auch die Möglichkeit von kantonalen Referenden. Auch die Bundeskanzlei strebe höchste Sicherheit in Zusammenhang mit E-Voting an. Mit der vollständigen Verifizierbarkeit, die vom Bund von den E-Voting-Systemen verlangt werde, sei aber sichergestellt, dass Angriffe entdeckt würden.

Von verschiedener Seite wurde begrüsst, dass mit einer Initiative eine breite Grundsatzdebatte über den neuen Wahl- und Stimmkanal geführt werden solle. Uneinig war man sich allerdings, wie gross das Schadenpotenzial sei und ob der Nutzen im Vergleich dazu genügend gross sei. Dass ein solcher insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer, aber auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Personen, die von einer Behinderung betroffen sind) bestehe, war unbestritten. Häufig wurde auch ins Feld geführt, dass die Beteiligung – vor allem auch von Jugendlichen – dank elektronischem Abstimmen und Wählen zunehmen würde. Die digitale Stimmabgabe müsse als Chance betrachtet werden, weil sie den Prozess der Stimmabgabe vereinfache und helfe, ungültige Stimmen zu vermeiden, wurde argumentiert. Diskutiert wurde darüber hinaus, dass auch das briefliche Abstimmen nicht vollständig sicher sei und auch dort Pannen passierten. Wichtig sei, dass Fehler entdeckt würden und dass eingeschätzt werden könne, ob eine Abstimmung notfalls, also wenn das Resultat entscheidend beeinflusst wurde, wiederholt werden müsse. Eine solche Einschätzung sei aber gerade bei der Papierwahl häufig nicht möglich: So seien etwa nicht nur analoge, sondern auch viele elektronische Systeme zur Auszählung von Stimmen zu wenig verlässlich. Zum so genannten E-Counting hatte sich die GPK schon 2017 kritisch geäussert. Bei der elektronische Stimmabgabe sei eine Auszählung der Stimmen nicht nur wesentlich einfacher, sondern auch schneller und billiger. E-Voting solle deshalb nicht vorschnell verworfen werden (TA 17.4.18) und sei besser als sein momentaner Ruf (BaZ 24.4.18). Digital Abstimmen sei zudem so billig, dass man mehr direkte Demokratie zulassen könne (AZ 5.5.18).

Bundeskanzler Walter Thurnherr, von der NZZ als «Mister E-Voting der Schweiz» (NZZ 17.2.18) bezeichnet, zeigte sich in einem Interview Ende April (NZZ 28.4.18) ob der wachsenden Skepsis gegenüber E-Voting erstaunt. Vor nicht allzu langer Zeit habe der Bundesrat Vorstösse bekämpft, mit denen eine rasche und flächendeckende Einführung von «Vote électronique» gefordert worden sei. Er selber denke, dass man das kalkulierbare Risiko eingehen könne. Man könne das mit einem gut gesicherten Haus vergleichen, bei dem ein Einbruch nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden könne, man aber sofort feststellen könne, wenn wirklich jemand eingedrungen sei. Aber manchmal brauche es Zeit, bis Neuem genügend Vertrauen entgegengebracht werde. Im Kanton Graubünden habe man etwa während 25 Jahren das Auto verboten. Eine solche Ablehnung von Neuem sei aber immer auch eine legitime Entscheidung.

Verschiedene E-Voting-Tests in den Kantonen fielen unterschiedlich aus. So zeigte sich etwa in den Pilotgemeinden im Kanton St. Gallen bei den eidgenössischen Abstimmungen vom März 2017 ein recht deutlicher Rückgang der Zahl online Abstimmender, obwohl die Stimmbeteiligung höher war als bei früheren E-Voting-Versuchen. Man müsse sich fragen, ob hier wirklich ein Bedürfnis bestehe, weil brieflich abstimmen schon heute sehr bequem sei, gab Martin Stöckling, der Stadtpräsident von Rapperswil-Jona, einer der St. Galler Testgemeinden, zu bedenken. Auch im Kanton Genf – dem eigentlichen Pionierkanton hinsichtlich E-Voting – zeigten Auswertungen, dass elektronisches Abstimmen die Wahlbeteiligung eher nicht erhöht. Erste Tests im Kanton Thurgau wurden im September hingegen als «geglückt» bezeichnet (TG 24.9.18).

In den eidgenössischen Räten schien die Skepsis gegenüber E-Voting zu wachsen: Zwei kritische Vorstösse wurden in der Herbstsession zwar abgelehnt, aber die SPK-SR gab einer parlamentarischen Initiative Müller (fdp, LU; Pa.Iv. 18.427) Folge. Der Bundesrat trieb die Entwicklung dennoch entsprechend seines Fahrplans weiter voran. Vor den Sommerferien beauftragte er die Bundeskanzlei mit einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, die Ende 2018 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Ziel war nach wie vor der ordentliche Betrieb von E-Voting.
Auch in den Kantonen schien die Euphorie für E-Voting ungebremst. Acht Kantone verwendeten «Vote électronique» weiterhin testweise (AG, BS, BE, FR, GE, LU, NE, SG). Mitte Juni entschied der St. Galler Kantonsrat, E-Voting flächendeckend in allen Gemeinden einzuführen. Der Kanton Thurgau erhielt ebenfalls im Juni die Bewilligung, und auch die Kantone Glarus, Graubünden und Waadt kündigten an, E-Voting bald einführen zu wollen. Im Kanton Uri hatte sich das Parlament jedoch bereits im März gegen die Einführung von E-Voting entschieden; im Kanton Jura erfolgte der abschlägige Entscheid im Dezember 2018.

Die bundesrätliche Entscheidung, trotz Kritik an der Idee der Einführung von «Vote électronique» als ordentlichem Stimmkanal festzuhalten, rief freilich erneut die Skeptikerinnen und Skeptiker auf den Plan. Neu wurden verschiedene Berichte über Wahlmanipulation und Datenklau aus dem Ausland ins Feld geführt. Es stimme zwar, dass das Individuum viele Dinge immer stärker digital organisiere und löse. Während aber bei Sicherheitslücken z.B. beim E-Banking nur Einzelne geschädigt würden, stehe bei Fehlern beim E-Voting das Vertrauen in die gesamte Demokratie auf dem Spiel, warnte etwa Balthasar Glättli (gp, ZH), der sich nach eigenen Aussagen «vom Skeptiker zum Gegner» gewandelt habe (AZ 28.6.18). Zwar werde mit E-Voting gewiss administrativer Aufwand erspart, Änderungen an Abstimmungsprozeduren seien aber «gleichsam operative Eingriffe an den Herzkammern der Demokratie», warnte die Weltwoche (11.10.18). Freilich gebe es auch Fehler bei Briefabstimmungen, diese seien aber viel einfacher aufzudecken. Wollte man bei herkömmlichen Abstimmungen ein Abstimmungsergebnis aus betrügerischer Absicht verfälschen, wäre die Zusammenarbeit zahlreicher Zählbüros aus unterschiedlichen Gemeinden vonnöten. Mit E-Voting würde dies bereits einem einzelnen Hacker gelingen, der nicht mal vor Ort sein müsse, gab der ehemalige Nationalrat Jean-Christophe Schwaab (VD, sp) in einem Interview in der Tribune de Genève (20.12.18) zu bedenken.

Mitte August mischte sich die Auslandschweizer-Organisation (ASO) in die Diskussion ein. Als Reaktion auf die lauter werdende Kritik an E-Voting lancierte sie an ihrem jährlichen Kongress eine Online-Petition, mit der gefordert wurde, dass bis 2021 alle Auslandschweizerinnen und -schweizer elektronisch wählen und abstimmen können. Ende November wurden der Bundeskanzlei 11'492 Unterschriften aus über 150 Ländern übergeben. Viele der rund 725'000 im Ausland wohnhafter Schweizerinnen und Schweizer seien auf den elektronischen Stimmkanal angewiesen – so die Begründung für die Petition.

Ende November wurde bekannt, dass der Kanton Genf sein seit 2003 bestehendes System CHVote einstellen wird. Die verlangte Weiterentwicklung des Systems würde nicht nur eine Verzögerung, sondern deutlich höhere Entwicklungs- und Betriebskosten nach sich ziehen. Diese wollten aber die Vertragskantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen nicht mittragen, worauf der Genfer Staatsrat beschloss, das bestehende System nicht weiterzuentwickeln und nur noch bis Februar 2020 zur Verfügung zu stellen. Kurz zuvor hatte der Chaos Computer Club bekannt gemacht, dass Nutzerinnen und Nutzer des Onlinezugangs von CHVote relativ einfach auf eine falsche Seite umgeleitet werden können, ohne dies zu bemerken. Dies sei aber schon lange bekannt und habe nichts mit dem Rückzug des Systems zu tun (AZ 29.11.18). Nach der Aufgabe des Konsortiums aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) im Jahr 2015 – deren System war vom Bund als zu wenig sicher beurteilt worden – bestand also nur noch ein System, nämlich jenes der Post.
Nebst der hängigen parlamentarischen Initiative Müller wurden in der Folge im Parlament weitere Vorstösse (Mo. 18.4375 und 18.4225) eingereicht, die einen möglichen Alleingang der Post vor allem aus Sicherheitsbedenken verhindern wollten. Auch in einigen Kantonen wurden Vorstösse eingereicht, die aufgrund des Ausstiegs von Genf einen Marschhalt verlangten. Die Kantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen gaben hingegen bekannt, zum System der Post wechseln zu wollen oder einen Wechsel zumindest zu prüfen. Bereits Ende Juni hatte die Stadt Zug angekündigt, ein neues auf der Blockchain basierendes, zusammen mit der Fachhochschule Luzern entwickeltes E-Voting-System testen zu wollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

E-Voting genoss auch 2017 einen hohen Stellenwert in Politik und Medien, auch wenn die Kritik am elektronischen Abstimmen und Wählen, und insbesondere die Sicherheitsbedenken, langsam aber sicher zunahmen. Die Betreiber der beiden Systeme, der Kanton Genf für CHVote und die Post zusammen mit der spanischen Firma Scytl, konkurrierten sich stark.

Anfang 2017 vermeldete die NZZ, dass dem «Urnengang per Mausklick [...] die Zukunft» gehöre. Vorteile seien, dass es aus formalen Gründen keine ungültigen Stimmen mehr gebe und dass vor allem die Auslandschweizerinnen und -schweizer von einer schnelleren Übermittlung ihrer Stimme profitierten. Zudem seien elektronisch abgegebene Stimmen wesentlich schneller ausgezählt als die herkömmlichen Stimmzettel. Ein Nachteil sei jedoch die im Vergleich zur brieflichen Abstimmung noch geringere Sicherheit, die aber mit der sogenannten universellen Verifizierbarkeit – die Stimmenden sollen ihre eigene Stimmabgabe und indirekt die Gesamtheit der eingegangenen Stimmen überprüfen können – erhöht werde.
Anfang April fällte der Bundesrat seinen Grundsatzentscheid, die Grundlagen für ein flächendeckendes E-Voting in der Schweiz zu schaffen und elektronisches Abstimmen als dritten Kanal zu etablieren. Es sei nach rund 200 erfolgreichen Versuchen Zeit, zum ordentlichen Betrieb überzugehen, begründete Bundeskanzler Walter Thurnherr in einer Medienkonferenz den Entscheid. Ziel sei, dass zwei Drittel der Kantone für die eidgenössischen Wahlen 2019 die elektronische Stimmabgabe anbieten würden. Das Vertrauen sollte mit Hilfe von hohen Sicherheitsstandards geschaffen werden: Erstens muss der Quellcode des E-Voting-Systems offengelegt und zweitens muss eine universelle Verifizierbarkeit geschaffen werden, die jedoch das Stimmgeheimnis nicht verletzen darf. Die Betreiberinnen der beiden bestehenden Systeme gaben bekannt, diese Anforderungen bis 2018 umsetzen zu wollen. CHVote veröffentlicht den Quellcode bereits seit 2016.
Eine Mehrheit des Nationalrats teilte die Stossrichtung des Bundesrats und bekräftigte dies in der Sommersession mit der Annahme eines Postulats Dobler (fdp, SG), das einen Bericht zur Möglichkeit einer komplett papierlosen Umsetzung von E-Voting forderte.
Einzelne Kantone, denen es auch mit dem bundesrätlichen Grundsatzentscheid nach wie vor freistand, E-Voting einzuführen, nahmen den frischen Wind zum Anlass, ebenfalls wieder auf den E-Voting-Zug aufzuspringen. Für den eidgenössischen Urnengang vom September 2017 war Abstimmen per Mausklick in acht Kantonen möglich: Der Bundesrat hatte die Bewilligung für die Kantone Aargau, Bern, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Luzern, Neuenburg und St. Gallen erteilt. Im Kanton St. Gallen hatten rund 5'600 von 37'000 Personen, denen dies möglich war, von der elektronischen Stimmabgabe Gebrauch gemacht.

Gleichzeitig mit der Euphorie wurde allerdings auch der Chor der Warnerinnen und Warner lauter. Die Bedenken bezüglich der Sicherheit von E-Voting wurden in Genf Anfang Jahr schon ziemlich virulent, als bekannt wurde, dass ein RTS-Journalist bei einer Abstimmung im Kanton Genf seine Stimme zwei Mal abgeben konnte. Er wurde zwar wegen Stimmenfälschung angezeigt, löste aber mit seiner entsprechenden Reportage einigen Wirbel aus.
Die Gefahr von Cyberattacken oder eines Hackens von E-Voting-Systemen hatte etwa in Frankreich oder in Norwegen dazu geführt, dass die entsprechenden E-Voting-Versuche abgebrochen wurden. Nicht zuletzt diese internationalen Entwicklungen liessen auch im Parlament die Stimmen lauter werden, die E-Voting als «Gefahr für unsere Demokratie» bezeichneten – so etwa Franz Grüter (svp, LU) im Boten der Urschweiz (18.7.17). Grüter plante zudem einen Vorstoss, mit dem ein Moratorium für E-Voting-Versuche eingeführt werden sollte. An der Def Con, einer Veranstaltung für Hacker, habe sich gezeigt, dass in verschiedenen Ländern eingesetzte E-Voting-Systeme in weniger als 2 Stunden geknackt werden konnten. Dies dürfe in der Schweizer direkten Demokratie auf keinen Fall passieren, so der Luzerner Volksvertreter.
Neben Sicherheitsbedenken gab es auch einzelne Stimmen, die vor einer Simplifizierung des staatsbürgerlichen Aktes der Stimmabgabe warnten: Wenn Abstimmen zu einem einfachen Klick im Sinne eines Daumen-hoch/Daumen-runter-Verhaltens wie in verschiedenen sozialen Medien verkomme, würden Demagogen ein leichtes Spiel haben, wurde argumentiert. Die «Entschleunigung des Abstimmungsprozesses» (BaZ 22.2.17) in Form des brieflichen Abstimmens müsse deshalb hochgehalten und der «digitalen Demokratie» müsse mit grosser Vorsicht begegnet werden (AZ 30.6.17).

Die beiden bestehenden Systeme – ein drittes System, ein Konsortium aus neun Kantonen, war 2015 aufgelöst worden – konkurrierten sich teilweise mit harten Bandagen. Mit CHVote wurden die Kantone Aargau, Bern, Genf, Luzern und St. Gallen beliefert. Die Post konnte die Kantone Basel-Stadt, Freiburg, Neuenburg und Thurgau für sich gewinnen.
Der Post wurde häufig die Zusammenarbeit mit einem privaten Anbieter angekreidet. Es könne nicht sein, dass ein derart sensibler Bereich an ein ausländisches Unternehmen delegiert werde, gab etwa Christophe Darbellay (VS, cvp) für Le Temps (12.8.17) zu Protokoll. Die spanische Firma Scytl habe zudem eine direkte Verbindung zum US-Geheimdienst, berichtete die Sonntagszeitung (15.10.17). Die Post ihrerseits griff das Genfer CHVote an und gab zu bedenken, dass das System veraltet sei und sich nicht für einen flächendeckenden Einsatz eigne. Zudem sei es abhängig von politischem Sukkurs, weil es mit öffentlichen Geldern finanziert werde.
Während die Konkurrenz der beiden Anbieter von den einen als fruchtbarer Wettbewerb betrachtet wurde, warnten andere vor den Folgen der Auseinandersetzung auf das Vertrauen in E-Voting.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Nachdem sich das Konsortium aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) 2015 aufgrund des Entscheides des Bundesrats, dass das verwendete System nicht sicher sei, aufgelöst hatte, bestanden 2016 auf dem E-Voting-Markt noch zwei Systeme. Dem «Genfer System (CHvote)» gehörten neben dem Kanton Genf auch die Kantone Basel-Stadt, Bern und Luzern an. Dem 2015 neu von der Post angebotenen System hatte sich der Kanton Neuenburg angeschlossen. Beide Systeme ermöglichten die individuelle Nachprüfung der korrekt abgegebenen Stimmen. Angestrebt wird von beiden Systemen allerdings eine universelle Verifizierbarkeit: Ein Kanton muss überprüfen können, ob das Wahlresultat stimmt.

Die beiden Anbieter buhlten aktiv um die Konsortiums-Kantone, von denen nicht wenige ihre Experimente mit dem elektronischen Abstimmen weiterführen und ihren Auslandschweizerinnen und -schweizern weiterhin die Möglichkeit von E-Voting bieten wollten. Anfang 2016 entschied sich der Kanton Freiburg für das System der Post. Im Oktober gaben der Kanton St. Gallen und im November der Kanton Aargau dem Genfer System den Zuschlag. Die Kantone Basel-Stadt, Solothurn und Zürich holten 2016 verschiedene Offerten ein.

Die Auflösung des Konsortiums hatte der Entwicklung von E-Voting einen ziemlichen Dämpfer versetzt. Der Bundesrat selber korrigierte sein ursprüngliches Ziel, bis 2015 E-Voting für alle Auslandschweizerinnen und -schweizer einzuführen. Als Antwort auf eine Motion Lombardi (cvp, TI) erwähnte die Regierung, dass wohl sogar eine Umsetzung für 2019 schwierig werden dürfte – ein Datum, das von der ASO, der Auslandschweizer-Organisation, mit einiger Vehemenz gefordert worden war.

Noch keine Versuche mit E-Voting – der Föderalismus lässt grüssen – hatten die restlichen 12 Kantone gestartet. In sieben Kantonen (darunter Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Uri) bestanden immerhin die Rechtsgrundlagen für eine mögliche Einführung von E-Voting. Im Kanton Waadt beschloss das Parlament einstimmig, den Termin für erste Tests nach hinten zu verschieben. In den restlichen fünf Kantonen, darunter Appenzell Ausserrhoden und Zug waren noch nicht einmal rechtliche Grundlagen für elektronisches Wählen und Abstimmen eingeführt worden. Allerdings forderte der Kanton Zug vom Bund verbindliche Grundlagen, bevor man Geld in die Hand nehme.

In der Tat war die Landesregierung daran, mit einer Roadmap das Projekt E-Voting neu aufzugleisen. In einer Umfrage wurden die Kantone nach ihren entsprechenden Bedürfnissen gefragt. Ziel des Bundes war es, dass bis Ende 2019 in zwei Dritteln der Kantone E-Voting eingeführt ist.
Die Bundeskanzlei bewilligte zudem die Gesuche der Kantone Bern, Luzern, Basel-Stadt, Neuenburg, Freiburg und Genf für E-Voting für Auslandschweizerinnen und -schweizer bei Abstimmungen (rund 57'000 Stimmberechtigte). Die Kantone Genf und Neuenburg durften zudem für 30 Prozent der kantonalen Stimmbevölkerung Abstimmen per Internet einrichten (ca. 97'000 Stimmberechtigte). Die Bundeskanzlei wird bei jeder Abstimmung die Systeme auf ihre Sicherheit hin überprüfen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Les 140 membres du pouvoir législatif argovien sont élus selon le mode de scrutin proportionnel et la répartition des sièges se fait selon le modèle du double Pukelsheim. Onze listes ont été déposées: UDC, PLR, PS, PDC, Verts, Vert'libéraux, PBD, PEV, UDF, SLB (Sozial-Liberale Bewegung) et la nouvelle liste LOVB (Lösungs-Orientierte Volks-Bewegung). Au total, ce sont 1064 candidats, 369 femmes et 695 hommes. Pour l'élection, le canton est divisé en onze circonscriptions. Pour la circonscription Aarau, 16 sièges étaient à attribuer, 30 pour la circonscription Baden, 16 pour Bremgaren, onze pour Brugg, neuf pour Kulm, Laufenburg et Lenzburg avaient droit à sept sièges chacun, tout comme la circonscription Muri, Rheinfelden dix, Zofingen 15 et, finalement, Zurzach sept sièges. Une liste du LOVB avait été déposée uniquement dans les circonscriptions de Baden et de Muri. La liste SLB a été déposée dans les circonscriptions d'Aarau, de Kulm, de Rheinfelden et de Zofingen. Toutes les autres listes ont été déposées dans chacune des circonscriptions. Durant la campagne, plusieurs sondages faisaient état de prognostiques différents, allant du gain de sièges pour l'UDC et le PLR à la perte de sièges pour l'UDC et le PDC. Une candidate de la liste des Vert'libéraux suscita la curiosité, Célina Baumann (pvl), dont le visage était publiquement inconnu. En effet, sa photo n'apparaissait ni dans les journaux, ni sur le site internet du parti.
Avec une participation faible de 32,8%, le Parti socialiste est le grand gagnant. Il a eu un gain de cinq sièges comparé à 2012. Le PDC et le PBD ont perdu chacun deux sièges et les Vert'libéraux un siège. L'UDC a conservé ses 45 sièges et figure toujours comme le parti le plus fort au parlement cantonal. Le PS est donc devenu la deuxième force avec ses 27 sièges. Il est suivi par le PLR qui a assuré ses 22 sièges. Le PDC n'a donc maintenant plus que 17 sièges. Les Verts ont défendu leurs dix sièges. Les Vert'libéraux ont maintenant sept sièges et le PBD plus que quatre. Il devra placer ses membres dans une fraction, car il n'a pas assez de représentants pour avoir sa propre fraction. Le Parti évangélique a maintenu ses six sièges, tout comme l'UDF ses deux sièges. Ainsi, le PS a fortement progressé alors que le centre s'est affaibli. Durant les deux dernières élections, en 2012 et 2009, le PS avait perdu des sièges.

Election du parlement argovien 2016
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2016

En 2016, plusieurs cantons (UR, SZ, FR, BS, SH, SG, AG, TG) ont renouvelé leurs autorités cantonales. La composition partisane des exécutifs est restée inchangée dans les cantons de Schwytz, Fribourg, Bâle-Ville, Schaffhouse, Saint-Gall et Thurgovie. Excepté Bâle-Ville, elle reflète des majorités bourgeoises ou de centre-droite. En Argovie, les Verts ont perdu un siège au profit de l'UDC, renforçant ainsi la majorité de centre-droit. Dans le canton d'Uri, l’UDC a été congédiée après six ans au Conseil d’Etat. A présent, le PLR possède autant de sièges que le PDC. Le canton d'Obwald a connu deux élections complémentaires au cours de l’année. Le PDC a pu maintenir son siège, tout comme dans le canton de Zoug. Le siège PLR a été obtenu par un citoyen sans couleur politique. Egalement à Nidwald, le PLR n’a pas réussi à garder son siège. L’accès de l’UDC au gouvernement bernois a permis de renverser la majorité rouge-verte en place depuis 2006.
Figurent parmi les perdants, le PS, le PLR et les Verts avec la perte de chacun un siège. Ils ont été récupérés par l’UDC, le PDC et un Indépendant. Le PDC reste le parti avec le plus de représentantes et représentants dans les exécutifs cantonaux, avec 40 fauteuils. Il est suivi par le PLR (39 sièges) et le PS (28 sièges).

S’agissant des parlements cantonaux, le parlement de Schwytz expérimentait pour la première fois la répartition des sièges selon le système du double Pukelsheim. Le PLR a progressé avec un gain de 4 sièges dans les cantons de Fribourg et de Saint-Gall, 3 fauteuils à Uri et à Schwytz, et 2 sièges en Thurgovie. L’UDC a également renforcé sa présence grâce à l’obtention de 5 sièges à Saint-Gall et de 3 sièges en Thurgovie. Le PS suit la tendance, avec 5 sièges en Argovie et 3 sièges en Thurgovie. Les Vert'libéraux font une entrée remarquable dans les législatifs de Bâle-Ville et de Schaffhouse avec l'obtention de 4 sièges, tout comme à Schwytz avec 3 sièges. Lors des élections 2016, le PDC s’est affaibli dans tous les législatifs cantonaux. Le PBD n’est plus représenté dans les parlements fribourgeois et st-gallois, le PEV a perdu ses 2 représentants à Saint-Gall.
L’UDC reste en tête, avec ses 590 sièges dans les législatifs cantonaux. Le PLR (544 sièges) arrive derrière l’UDC et est suivi par le PS (459 sièges) et le PDC (435 fauteuils).

Du côté des villes, les citoyennes et citoyens de Bienne, Lucerne, Lugano, Lausanne, Berne et Saint-Gall ont été invités à s’exprimer. Lucerne, Lausanne et Lugano n’ont pas connu de changement concernant la composition de leur exécutif. L’UDC a fait son entrée dans l’exécutif de la ville de Bienne. Le PLR n’est plus présent à Berne. A Saint-Gall, le PLR et le PDC ont chacun perdu un siège. Concernant les législatifs, le PDC, le PST, solidaritéS et les Vert’libéraux siègent maintenant à Lausanne. Les socialistes ont progressé à Lausanne, Lucerne, Berne et Saint-Gall. L’UDC a gagné des sièges à Berne, Bienne et Lugano. Cette année, ce sont le PLR et les Verts qui ont perdu des plumes.

L’année 2016 marquait le 25e anniversaire de la participation des femmes à la Landsgemeinde d'Appenzell Rhodes-Intérieures. L’exécutif du canton de Bâle-Ville compte une femme supplémentaire dans ses rangs. Les villes de Saint-Gall et de Lugano accueillent une femme pour siéger dans l’exécutif, une seconde femme fait son entrée à Lausanne et à Lucerne. Aussi bien dans les principales villes que dans les cantons, la part des femmes lors des dernières élections a augmenté, dans les législatifs, par rapport aux avant-dernières élections. A la fin de l'année 2016, elles représentaient 26.4% dans les parlements cantonaux et 39.6% au niveau communal.

Récapitulatif des élections communales et cantonales 2016
Dossier: Kommunale Wahlen 2016
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2016
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Die Diskussionen um die Vor- und Nachteile von E-Voting hielten auch im Jahr 2015 an. Die kritischen Stimmen wurden dabei immer lauter: Insbesondere die Frage der Sicherheit wurde virulent debattiert. Eigentlich sei es unwichtig, ob zu erwartende Hackerangriffe erfolgreich seien oder nicht, das Vertrauen ins Wahlsystem und letztlich in die Demokratie würden so oder so Schaden nehmen, hiess es von dieser Seite. Von den Befürwortenden wurde hingegen hervorgehoben, dass E-Voting die politische Beteiligung wenn nicht erhöhen, so doch wenigstens halten könne. Insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer sei elektronisches Abstimmen und Wählen teilweise die einzige Möglichkeit, rechtzeitig an die Unterlagen gelangen und teilnehmen zu können. So zeigten Studien aus den Kantonen Genf und Neuenburg, die nicht nur Auslandschweizerinnen und -schweizern das elektronische Abstimmen erlauben, sondern auch einem Teil der ansässigen Bevölkerung, dass das Instrument die Beteiligung nicht erhöht, aber vor allem im Ausland recht rege benutzt wird. E-Voting sei vor allem als Substitut der brieflichen Abstimmung zu betrachten und erschliesse kaum neue Abstimmende, so das Fazit dieser Analysen. Es sei klar, dass Sicherheit und Zuverlässigkeit an erster Stelle stehen müssten, erklärten die Befürwortenden, man könne aber die technische Entwicklung nicht aufhalten – null Risiko gebe es nirgends. Auch für den Bundesrat stand die Sicherheit im Zentrum – er forderte nach wie vor «Sicherheit vor Tempo». Auch wenn das Fernziel wahrscheinlich einst flächendeckendes E-Voting sein dürfte, wurde in den Testkantonen bisher lediglich ein maximaler Anteil von 10 Prozent der Stimmberechtigten für E-Voting zugelassen.

Derweil wurden die Experimente mit dem elektronischen Abstimmen in den Testkantonen fortgeführt. Bisher hatten 13 Kantone erste Versuche mit E-Voting durchgeführt (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG, GE, LU, BS, NE). Im Kanton Zürich lehnte das Parlament einen Vorstoss der SVP ab, der einen Übungsabbruch verlangt hätte. Der Kanton Bern stellte die Umsetzung im Berichtsjahr wieder zurück. In Genf beantragte die Regierung, den Quellcode des eigenen Systems im Internet zu publizieren, um die Transparenz zu erhöhen und Dritten die Möglichkeit zu geben, das System auf seine Sicherheit zu überprüfen.

In technischer Hinsicht bestanden schweizweit drei verschiedene Systeme, die sich konkurrierten. Das so genannte «Genfer System (CHvote)», das vom Kanton selber entwickelt worden war, nutzen neben dem Kanton Genf auch die Kantone Basel-Stadt und Luzern – und bis zum abschlägigen Entscheid auch Bern. Die spanische Firma Scytl war in Neuenburg für die Umsetzung von E-Voting zuständig und ein so genanntes Konsortium aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) bezog die Technik von der Schweizer Tochter des US-Konzerns Unisys. Die Abhängigkeit von ausländischen Firmen geriet allerdings zunehmend in die Kritik, da das Risiko von Spionage gross sei. Als dann die Schweizerische Post auf dem E-Voting-Markt auftrat, wechselte der Kanton Neuenburg zu dieser neuen Plattform. Allerdings arbeitete die Post eng mit dem spanischen Unternehmen Scytl zusammen, das zwar im E-Voting-Bereich weltweit führend ist, aber laut der Zeitung Schweiz am Sonntag auch das US-Verteidigungsministerium zu seinen Kunden zähle.

Im Wahljahr 2015 beantragten die E-Voting-Kantone, zum ersten Mal nicht nur Abstimmungen, sondern auch Wahlen mittels E-Voting durchzuführen. 2011 war dies erst für Auslandschweizerinnen und -schweizer aus vier Kantonen möglich gewesen. 2015 sollten nun im Ausland wohnende Schweizerinnen und Schweizer aus den 13 dies beantragenden Kantonen in den Genuss von E-Voting bei Wahlen kommen (AG, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, SO, SG, SH, TG, ZH). Im Sommer entschied der Bundesrat allerdings, das Gesuch der neun Kantone des Konsortiums nicht zu bewilligen, weil das System eine Lücke beim Stimmgeheimnis aufweise. Offenbar bestand eine Möglichkeit, vom System gelöschte Daten später wiederherzustellen. Der Entscheid des Bundesrates wurde als «schwerer Rückschlag» kommentiert (NZZ). Die betroffenen Kantone kritisierten ihn harsch und der Interessenverband der Auslandschweizerinnen und -schweizer (ASO) zeigte sich «bestürzt». Die Kritiker hingegen sahen sich bestätigt: Die Junge SVP überlegte sich die Lancierung einer Volksinitiative, mit der der sofortige Übungsabbruch verlangt würde.
Den restlichen vier Kantonen (NE, GE, BS, LU) gab die Regierung freilich grünes Licht. Damit konnten die rund 34'000 im Ausland wohnenden und aus diesen vier Kantonen stammenden sowie 96'000 in den Kantonen Neuenburg und Genf domizilierte Wahlberechtigte per Internet wählen, wovon dann letztlich allerdings lediglich rund 13'000 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch machten.

Nachdem der Bundesrat dem Konsortium mit seinem Entscheid praktisch den Todesstoss verpasst hatte, buhlten das Genfer System und das neue System der Post um die neun Kantone, die dem Konsortium angehört hatten. In der Tat hatte dieses Ende September beschlossen, nicht mehr in das System zu investieren und sich entsprechend aufzulösen. Die Zukunft des E-Voting schien damit unsicher und das erklärte Fernziel einer flächendeckenden Möglichkeit für elektronisches Abstimmen und Wählen war in weite Ferne gerückt.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Trotz zunehmender Kritik aus dem Parlament hiess der Bundesrat die Gesuche von zwölf Kantonen gut, E-Voting während zwei Jahren weiter testen zu dürfen. Während in den Kantonen Genf und Neuenburg der elektronische Partizipationskanal einem Teil der kantonalen Bevölkerung auf Anfrage offen steht (maximal 71‘000 in Genf und maximal 21‘000 in Neuenburg), können in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen und Thurgau lediglich die Auslandschweizerinnen und -schweizer mit E-Voting ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen. Insgesamt können mit den neuen Grundbewilligungen für E-Voting total rund 3.3 Prozent der Wahlberechtigten elektronisch abstimmen. Die Obergrenze, welche der Bundesrat festlegt, läge bei 10 Prozent der gesamtschweizerischen und 30 Prozent der kantonalen Stimmbevölkerung. In der Regel nehmen rund 50 Prozent der teilnehmenden Berechtigten das elektronische Angebot wahr. Bei den Abstimmungen im September verzeichnete der Kanton Aargau eine hohe Nutzung des elektronischen Kanals: 65 Prozent der Auslandschweizer, die sich beteiligten, taten dies via E-Voting. Ab 2015 werden auch die Kantone Zürich und Glarus für ihre Auslandschweizerinnen und -schweizer E-Voting einrichten. Ab 2016 dürfen neben den Pionierkantonen Genf und Neuenburg neu auch Aargau, Graubünden, St. Gallen, Solothurn und Thurgau elektronische Partizipationseinrichtungen für Inländer erstellen.

Bundesrat erteilt Grundbewilligungen für E-Voting
Dossier: Vote électronique

Aufgrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung wird es für die Nationalratswahlen 2015 zu einer Verschiebung der Sitzzahlen pro Kanton für den Nationalrat kommen. Die Kantone Bern (ab 2015 noch 25 Sitze), Solothurn (noch 6 Sitze) und Neuenburg (noch 4 Sitze) müssen je einen Sitz abgeben, während die Kantone Zürich (neu 35 Sitze), Aargau (neu 16 Sitze) und Wallis (neu 8 Sitze) ihre Sitzzahl entsprechend um je einen Sitz aufstocken können. In Zukunft soll die Zuteilung alle vier Jahre neu berechnet werden. In der Presse wurde vermutet, dass jene Kantone von zusätzlichen Sitzen profitieren, in denen die Zuwanderung aufgrund der Personenfreizügigkeit gross ist. Eine Motion der SVP-Fraktion, welche die Berechnung der Sitzzahlen auf der Basis der Schweizer Bevölkerung sowie der Ausländer mit C- oder B-Ausweis statt der Berechnung auf Basis der gesamten Wohnbevölkerung verlangt hatte, wurde im Nationalrat im Berichtjahr abgelehnt.

Sitzzahlen pro Kanton
Dossier: Anzahl Nationalratssitze pro Kanton

Eine neue Rekordzahl von 1100 Kandidierenden (361 Frauen und 739 Männer) bewarben sich auf 13 verschiedenen Listen für die 140 Sitze im Aargauer Grossrat. Sogar vor der Verkleinerung des Rates von 200 auf 140 Sitze im Jahr 2005 hatte es nie so viele Bewerbungen gegeben. Zum ersten Mal fanden die Gesamterneuerungswahlen für Parlament und Regierung gleichzeitig statt. Dies hatte eine Verkürzung der Legislaturperiode zur Folge: Das bestehende Parlament blieb nach den Wahlen im Oktober noch bis Ende März 2013 im Amt. Die neue Legislaturperiode dauerte entsprechend von Anfang April bis Ende 2016. Neu trat zudem das in einer Volksabstimmung im November 2011 angenommene revidierte Wahlgesetz in Kraft, das ein Quorum von 5% in mindestens einem Wahlbezirk oder von 3% im gesamten Kanton setzte. Bereits zum zweiten Mal fand der so genannte doppelte Pukelsheim Anwendung: die Sitze werden zuerst aufgrund der gesamtkantonalen und erst dann aufgrund der bezirksweisen Parteistärke verteilt, was unter anderem Listenverbindungen obsolet macht. Neben den im Parlament vertretenen 10 Parteien – SVP (45 Sitze nach den Wahlen 2009), SP (22 Sitze), CVP (21 Sitze), FDP (20 Sitze), GP (13 Sitze), EVP (6 Sitze), GLP (5 Sitze), BDP (4 Sitze), EDU und SD (je 2 Sitze) – traten neu die Piratenpartei und die „IG Grundeinkommen“ an. Letztere bestand lediglich aus einem Kandidaten, Pius Lischer, der auch zu den Regierungswahlen antrat. Die Sozial-Liberale Bewegung (SLB), die sich erst während der Legislatur aus je einem übergelaufenen EDU- und einem SVP-Mandatsträger gebildet hatte, trat ebenfalls an. Während der Legislatur war es zu einigen weiteren Wechseln gekommen: zwei Vertreter der SP waren zu den Grünliberalen übergelaufen und ein EVP-Grossrat hatte zur FDP gewechselt. Laut eigenen Angaben hatten die Kantonalparteien unterschiedlich grosse Budgets für die Grossratswahlen. Die SVP und die SP gaben beide rund 140 000 CHF aus, gefolgt von der FDP (90 000 CHF), der EVP und der GP (je 70 000 CHF) sowie der CVP und der SLB (je 50 000 CHF). Ein Wahlkampfbudget von lediglich 8 000 CHF gab die Piratenpartei zu Protokoll. Im Total der Wahlbudgets von rund 1 Mio. CHF waren allerdings weder Spenden, noch Kandidierendenbeiträge noch Ausgaben der Bezirksparteien mit einberechnet. Verschiedene vor den Wahlen durchgeführte Umfragen liessen Verluste für die SVP und die CVP und leichte Gewinne für die SP, sowie die nach den nationalen Wahlen 2011 so benannte neue Mitte (BDP, GLP) vermuten. Für Diskussionsstoff sorgte das neu eingeführte Quorum, das für kleine Parteien eine nicht zu unterschätzende Hürde darstellte. Bei den Wahlen 2008 waren die kleinen Parteien noch die Nutzniesserinnen des doppelten Pukelsheim gewesen. Mit dem neu eingeführten Quorum sollte einer Zersplitterung der Parteienlandschaft ein Riegel geschoben werden.

Tatsächlich gelang es den SD (0,7%) aufgrund des Quorums nicht, ihre beiden Sitze zu verteidigen. Damit hatten die Schweizer Demokraten ihre letzten Vertreter in einem kantonalen Parlament verloren. Auch die anderen neuen Kleinparteien (Piraten, IG) schafften den Sprung ins Parlament nicht, bzw. verloren ihre während der Legislatur gebildeten Mandate (SLB). Eine überraschende Siegerin der Wahlen war die FDP, die im Vergleich zu 2009 zwei zusätzliche Sitze eroberte (neu: 22 Sitze) und neu zur zweitstärksten Partei (15,4%) im Grossrat aufstieg. In der Presse wurde dieser Erfolg auf einen „Müller-Effekt“ zurückgeführt: der aus dem Kanton Aargau stammende neue FDP-Präsident Philipp Müller habe als wichtiges Zugpferd gedient. Zwei Sitzverluste musste hingegen die CVP verkraften. Mit 1,7 Prozentpunkten musste die Partei nicht nur den grössten Wählerverlust hinnehmen, sondern sie war neu auch nur noch viertstärkste Partei im Rat (neu: 19 Sitze; 13,3%). Zulegen konnte wie erwartet die neue Mitte. Die GLP (neu 8 Sitze; 5.5%) konnte ihre von der SP während der Legislatur geraubten Sitze nicht nur halten, sondern sogar um einen weiteren Sitz zulegen. Die BDP (neu 6 Sitze; 4,4%) eroberte zwei neue Sitze. Im rechten Spektrum blieb – abgesehen von den Verlusten der SD – alles beim Alten. Die SVP konnte ihre 45 Sitze verteidigen und blieb mit einem leichten Wählerzuwachs um 0,1 Prozentpunkte (neu 32,0%) auch mit Abstand stärkste Partei im Kanton Aargau. Auch die EDU konnte ihre beiden Sitze halten (1,7%). Sie hatte das Quorum allerdings nur knapp mit 5,2% im Bezirk Kulm übersprungen. Im linken Lager musste die SP Wählerverluste (-0,5 Prozentpunkte, neu 15,2%) hinnehmen, konnte aber wenigstens die beiden während der Legislatur an die GLP verlorenen Sitze wieder erobern. Dies ging allerdings auch auf Kosten der GP, die 1,5 Prozentpunkte an Wählerstärke einbüsste (7,4%) und damit drei Sitze abgeben musste. Die Grünen, die bei den letzten Gesamterneuerungswahlen von sieben auf dreizehn Sitze zugelegt hatten, machten vor allem die tiefe Stimmbeteiligung von 31,9% (2009: 31,7%) aber auch die Konkurrenz durch die GLP für ihre Verluste verantwortlich. Der Frauenanteil erhöhte sich auf 32,1% und erholte sich damit nach dem starken Rückgang bei den Wahlen von 2009 wieder ein wenig. Vor drei Jahren war der Anteil an durch Parlamentarierinnen besetzte Sitze von 36,4% auf 26,4% gesunken.

Grossratswahlen Aargau 2012
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2012
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau

Im Jahr nach den eidgenössischen Wahlen standen in acht Kantonen Gesamterneuerungswahlen an: in Aargau, Basel-Stadt, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Uri und Waadt. Im Zentrum des Interesses stand unter anderem die Frage, ob sich die Resultate der nationalen Wahlen – Gewinne für die neue Mitte aus BDP und GLP, Verluste von FDP, CVP und GP, Stagnation der SVP und Erholung der SP – auch auf kantonaler Ebene zeigten. Nimmt man alle acht Wahlen zusammen, so lässt sich der nationale Trend zumindest teilweise wiederfinden: die neue Mitte legte in der Tat deutlich zu. Die GLP gewann insgesamt 18 zusätzliche Mandate, davon sieben alleine im Kanton Waadt. Auch die BDP konnte zulegen und total neun zusätzliche Sitze gewinnen. Allerdings schaffte sie es nur in zwei Kantonen (SG und TG), in denen sie neu angetreten war, auch zu Mandaten. In den Kantonen Basel-Stadt, Schwyz und Waadt ging sie hingegen leer aus. Den nationalen Trend widerspiegeln auch die Verluste der CVP und der GP. In den acht Kantonen verlor die CVP per Saldo sieben Sitze, vier davon im Kanton St. Gallen. Im Kanton Uri konnte sie ihre Vormachtstellung allerdings mit lediglich einem Sitzverlust halten. Die Grünen mussten wohl auch aufgrund der Erfolge der GLP Federn lassen. Per Saldo verlor die Partei zehn Sitze. Trösten konnte sie sich einzig mit dem Gewinn jeweils eines Sitzes in den Kantonen St. Gallen und Schwyz. Nicht ganz in das Bild der nationalen Wahlen vom Vorjahr passen die hohen Gewinne der SP, die Trendumkehr bei der FDP und die teilweise sehr hohen Verluste der SVP. Die Sozialdemokraten legten per Saldo um elf Sitze zu. In keinem Kanton kam es für die SP zu Sitzverlusten. Einzig in den Kantonen Aargau und Schaffhausen konnten die Genossen nicht zulegen. Die FDP konnte sich 2012 per Saldo über einen Sitzgewinn freuen. Ein verlustreiches Jahr hatte die SVP zu verzeichnen. Nicht weniger als 22 Mandate musste sie in den Kantonen im Berichtsjahr per Saldo abgeben. Im Kanton Thurgau gab es einen Verlust von zehn Sitzen und in den Kantonen Schwyz und St. Gallen musste die erfolgsverwöhnte Partei jeweils sechs Mandate abgeben. Freilich bleibt die Volkspartei in fünf der acht Kantone (AG, SH, SZ, SG, TG) mit teilweise grossem Abstand stärkste Partei. Ihre Verluste kommen also durchaus auch einer gewissen Normalisierung gleich. Ihre einzigen verbleibenden kantonalen Sitze verloren die Schweizer Demokraten im Kanton Aargau. Die SD, die Ende der 1980er Jahre über 50 Sitze in den kantonalen Parlamenten belegten, waren zum Schluss des Berichtsjahres in keiner einzigen kantonalen Legislative mehr vertreten.

Freilich verdecken die per Saldo-Gesamtresultate die Tatsache, dass kantonale Wahlen in ihrem jeweiligen Kontext grosse Unterschiede hinsichtlich der Entwicklungen in den Parteienlandschaften zeitigen können, die im Berichtjahr nicht zuletzt auch dem Umstand geschuldet sind, dass in drei der acht Kantone (AG, BS, TG) die Wahlen nach Reformen der Wahlregime durchgeführt wurden (vgl. auch die entsprechende Debatte im Kanton Schwyz). Dies führte etwa im Kanton Aargau zu einer eigentlichen Flurbereinigung: waren vor den Wahlen elf Parteien im Grossen Rat, hatten nach den Wahlen nur noch neun Parteien Mandate. Interessant ist auch das kantonsspezifische Abschneiden der FDP, die in vier Kantonen neun Sitze gewann (AG, BS, SZ, UR), wobei das gute Abschneiden auch dem frischen Wind durch den neuen Parteipräsidenten Philipp Müller zugeschrieben wurde. Die grössten Sitzverluste der Freisinnigen fanden just in jenen Kantonen statt (SH, VD), in denen die SVP zulegen konnte, wobei im Kanton Waadt mit der nach den Wahlen stattfindenden Fusion zwischen FDP und LP ebenfalls eine spezielle Ausgangslage herrschte. Die hohen Verluste der Volkspartei konzentrierten sich auf jene drei Kantone, in denen sie in den letzten Jahren sehr stark zugelegt hatte (TG, SG, SZ). Ähnlich wie bei den nationalen Wahlen gingen die verlorenen Sitze der SVP allerdings nur zu einem Teil an die BDP, welche ihrerseits eher der CVP das Leben schwer zu machen schien. Die GLP hingegen machte vor allem den Grünen die Wählerschaft abspenstig. Überall dort wo die GLP zulegen konnte, verlor die GP (AG, TG, VD), wo die GLP hingegen stagnierte oder nicht antrat (BS, SH, SZ, UR), musste die GP keine (BS) oder nur leichte Verluste (SH, UR) hinnehmen bzw. konnte sogar zulegen (SZ); einzige Ausnahme bildete der Kanton St. Gallen, wo sowohl die GP als auch die GLP Sitze gewannen. Die kleinen Parteien schnitten unterschiedlich ab. Die EVP konnte ausser im Kanton Basel-Stadt, wo sie aufgrund der neuen Quoren gleich drei ihrer vier Sitze abgeben musste, ihre Mandate halten (AG, SH, SG). Die EDU konnte im Kanton Thurgau von den hohen Verlusten der SVP profitieren und um drei Sitze zulegen und ihre Mandate im Kanton Aargau halten. Kein Erfolg war der EDU in den Kantonen St. Gallen und Basel-Stadt beschieden. In Schaffhausen resultierte ein Sitzgewinn während im Kanton Waadt der einzige Sitz verlustig ging. Eine Erstarkung von links- und rechtsextremen Gruppierungen konnte in den Kantonen Schaffhausen und Basel-Stadt beobachtet werden. In Schaffhausen scheint sich die Alternative Liste zu einer ernst zu nehmenden Kraft zu entwickeln, gewann sie doch zwei Sitze und verfügte neu über Fraktionsstärke. Im Kanton Basel-Stadt sorgte mit Eric Weber ein alter Bekannter der rechtsextremen Szene für eine Überraschung: mit seiner Volksaktion erzielte er auf Anhieb zwei Sitze im Grossen Rat.

Die Betrachtung aller 26 kantonalen Parlamente Ende 2012 vermag die Verschiebungen im Berichtjahr ein wenig zu relativieren. Rund 80% aller 2559 kantonalen Parlamentssitze (exklusive AI) befanden sich in der Hand der vier grossen Parteien: Angeführt von der SVP (544 Sitze, 21,3% aller kantonalen Parlamentssitze), gefolgt von der FDP (524 Sitze, 20,5%) und der CVP (469 Sitze, 18,3%) verfügten dabei die bürgerlichen Parteien gesamthaft über eine deutliche Mehrheit. Die SP (460 Sitze; 18,0%) und die GP (191 Sitze, 7,4%) waren hingegen in allen Kantonen auf Unterstützung angewiesen. Nimmt man alle Kantone zusammen, so war die BDP Ende 2012 in den kantonalen Legislativen ein wenig stärker verankert (86 Sitze, 3,4%) als die GLP (71 Sitze, 2,7%). Allerdings konzentrierte sich die Stärke der BDP vor allem auf die drei Gründerkantone (GL: 10 Sitze; BE: 25 Sitze; GR: 26 Sitze).

Zu den Verliererinnen gehörten im Berichtjahr die Frauen. Im Vergleich zu den Vorwahlen wurden per Saldo 6 Sitze weniger von Frauen besetzt. In fünf Kantonen (BS, SZ, SG, TG, UR) wurden weniger Frauen gewählt als bei den Wahlen zuvor, in den Kantonen Basel-Stadt und Schwyz verloren die Frauen sogar je sechs Sitze. Nur in den Kantonen Aargau (+8 Sitze), Schaffhausen und Waadt (je +1 Sitz) nahm der Frauenanteil zu. In allen acht Kantonen waren weniger als ein Drittel der Mandate von Frauen besetzt. Dies war – werden alle 26 Kantone betrachtet – Ende 2012 lediglich in Zürich (60 von 180 Sitzen) und in Basel-Landschaft (32 von 90 Sitzen) der Fall. Insgesamt lag die Frauenquote in allen kantonalen Parlamenten zusammen bei 25,1% und war damit im Vergleich zum Vorjahr (25,3%) erneut leicht zurückgegangen.

In sechs der acht Kantone hatte die Wahlbeteiligung im Vergleich zu den letzten Gesamterneuerungswahlen zugenommen. Einzig in den Kantonen Waadt und Thurgau war die Partizipation rückläufig. In den Kantonen Aargau und Thurgau nahm dabei nicht einmal ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger ihr Wahlrecht wahr. Im Schnitt beteiligten sich im Berichtjahr 41,4% an den Parlamentswahlen, wobei die Partizipationsrate von 31,9% (AG) bis 54,0% (SH) variierte.

Übersicht 2012
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2012

Das Angebot an Möglichkeiten für die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) wurde im Berichtsjahr erneut langsam erweitert. Anlässlich der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 hatten rund 177'500 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Möglichkeit, elektronisch abzustimmen, darunter alle stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer der Kantone LU, SO, BS, SH, SG, AG, TG. In den Kantonen ZH, FR, GR, NE und GE hatten neben den Auslandschweizern auch Stimmberechtigte ausgewählter Testgemeinden die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Insgesamt hatte rund ein Siebtel der Stimmberechtigten, welche die Möglichkeit für E-Voting besassen, davon auch Gebrauch gemacht (25'600; 14.4%). Im Vergleich zum gesamten Elektorat entspricht dies etwa 0.5%.

Zum ersten Mal bewilligte der Bundesrat auch E-Voting bei nationalen Wahlen. Bei den Parlamentswahlen vom Herbst konnten die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer der Kantone AG, BS, GR und SG ihren Wahlentscheid elektronisch abgeben. Dieser neue Kanal wurde aber – wie bisher auch – lediglich für in sogenannten Wasenaar-Staaten und in EU-Staaten Wohnhaften geöffnet. Die total rund 22'000 Individuen entsprachen etwa 0.4% des gesamtschweizerischen Elektorates. Von E-Voting Gebrauch machten schliesslich 3'562 Personen, was als Erfolg gewertet wurde. Bei den Wahlen 2015 soll dem Grossteil der im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer die elektronische Wahlstimmenabgabe ermöglicht werden.

Um die geplanten, weiteren Umsetzungen von E-Voting zu begleiten und zu beraten, wurde im Sommer des Berichtjahres ein Steuerungsausschuss konstituiert, der aus vier Vertretern und Vertreterinnen des Bundes – darunter die Bundeskanzlerin Corina Casanova – und fünf Vertreterinnen und Vertretern der Kantone besteht. Der Ausschuss soll in Zukunft mindestens zwei Mal pro Jahr tagen und die Fortschritte der so genannten Roadmap (Strategische Planung Vote électronique) evaluieren. In einem Bericht zu E-Demokratie und E-Partizipation hatte die Bundeskanzlei den Einfluss des Internets auf die Volksrechte analysiert und mögliche Zukunftsszenarien entwickelt.

Der Jugendsession ging diese Entwicklung zu wenig rasch. Per Petition forderte sie eine flächendeckende Einführung der elektronischen Stimmabgabe zusammen mit einer Online-Hilfe. Zurzeit ist das Angebot auf Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und in einigen Testgemeinden auf maximal 10% der Stimmberechtigten beschränkt. Das Begehren hatte in beiden Räten allerdings keine Chance. Die Risiken wurden von den staatspolitischen Kommissionen als noch zu hoch eingeschätzt. Die schrittweise, langsame Umsetzung sei deshalb zu bevorzugen.

E-Voting im Jahr 2011

Im Kanton Aargau fanden die Parlamentswahlen zum letzten Mal nicht zum gleichen Termin wie die Wahl der Regierung statt. Die Sitzverteilung wurde zum ersten Mal nach dem ‚Doppelten Pukelsheim‘-Verfahren berechnet. Das bisherige Verteilungssystem war zuvor vom Bundesgericht für verfassungswidrig erklärt worden: Da das Aargauer Parlament auf die Legislaturperiode 2005-2009 hin von 200 auf 140 Sitze verkleinert worden war, wurde in kleinen Bezirken anschliessend ein zu hoher Wähleranteil benötigt, um den Sprung in den Rat zu schaffen. Es lohnte sich für die Wählerinnen und Wähler nicht mehr, ihre Stimme einer kleinen Partei zu geben. Mit dem neuen Verfahren werden die Sitze zunächst auf der kantonalen Ebene den Parteien gemäss ihren Wähleranteilen zugeordnet (Oberverteilung). Anschliessend erfolgt die Unterverteilung auf die einzelnen Bezirke. Restmandate und Listenverbindungen fallen mit dem ‚doppelten Pukelsheim‘ weg. Für die 140 Sitze bewarben sich 305 Frauen und 634 Männer, die Anzahl Kandidaturen nahm im Vergleich zu 2005 (776) stark zu. Das neue System der Sitzzuteilung begünstigte wie erwartet die kleineren Parteien: Die Grünen konnten ihre Präsenz mit neu 13 Sitzen (+6) fast verdoppeln. Grünliberale (5 Sitze) und BDP (4 Sitze) zogen neu ins Parlament ein. SD und EDU, die 2005 ihre Parlamentsvertretung verloren hatten, kehrten mit je zwei Sitzen in den Grossen Rat zurück. Die EVP konnte vom ‚doppelten Pukelsheim‘ dagegen nicht profitieren und verlor einen Sitz (neu 6 Sitze). Insgesamt sind nun 10 Parteien im Grossen Rat vertreten. Alle grossen Parteien ausser die SVP (+1,8 Prozentpunkte, neu 32,1%) verloren an Wähleranteilen. Bei der SP (-3,8 Prozentpunkte) waren die Verluste am grössten; sie musste 8 Sitze abgeben (neu 22). Die FDP verlor 4 (neu 20), die CVP 5 Sitze (neu 21). Die SVP holte 45 Sitze (-1). Stark rückläufig war der Frauenanteil, er ging von 36,4% um zehn Prozentpunkte auf 26,4% zurück. Unter den 36 neu Gewählten waren nur 9 Frauen. Die Wahlbeteiligung lag bei 31,7% .

Grossratswahlen Aargau 2009
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2009
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau

Ende Februar wählten die Aargauerinnen und Aargauer zum ersten Mal einen auf 140 Sitze verkleinerten Grossen Rat (bisher 200). Dabei musste die SVP eine Niederlage einstecken. Sie verlor 3,2% ihrer Wähleranteile und kommt noch auf 30,3%, bleibt aber stärkste Kraft im Kanton. Die FDP musste ebenfalls Einbussen hinnehmen (-2,1 Prozentpunkte) und kommt neu auf einen Wähleranteil von 16,9%; als vormals zweitstärkste Partei ist sie auf Rang vier abgerutscht. Zusammen verfügen SVP (46 Sitze) und FDP (24 Sitze) genau über die Hälfte der Mandate (vorangehende Legislatur: 112 von 200). Ihren Negativtrend stoppen konnten die Christlichdemokraten, welche einzig unter dem Schlagwort „Aufbruch“ mit der Aargauer Nationalrätin und Präsidentin der CVP Schweiz, Doris Leuthard, geworben hatten, ohne dass diese selber kandidiert hatte: Sie erhöhten ihren Wähleranteil um 2,5 Prozentpunkte auf 17,5% und stellen 26 Abgeordnete. Die Sozialdemokraten konnten ebenfalls leicht zulegen: Sie sind mit einem Wähleranteil von 19,6% (+1,0 Prozentpunkte) mit 30 Grossrätinnen und Grossräten vertreten. Die EVP kommt mit einem Wähleranteil von 5,7% (+0,8 Prozentpunkte) auf 7 Delegierte. Die eigentlichen Gewinnerinnen der Aargauer Grossratswahlen sind aber die Grünen, die als einzige Partei mit 6,7% Wähleranteil (+2,0 Prozentpunkte) trotz Parlamentsverkleinerung ihre 7 Sitze verteidigen konnten. Nicht mehr im Parlament vertreten sind die Schweizer Demokraten und die Freiheitspartei; erstere verloren vier Sitze, letztere büsste einen ein. Die Wahlbeteiligung betrug 33,2%. Im Aargauer Grossen Rat politisieren neu 51 Frauen; sie stellen 36,4% der Mitglieder (2001: 29,0%).

Grossratswahlen Aargau 2005
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2005
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau

Im März bestellten die Aargauerinnen und Aargauer das letzte Mal ein 200-köpfiges Parlament. In den nächsten Jahren soll es auf 160 oder 120 Sitze verkleinert werden. Die SVP ging als überragende Siegerin aus den Grossratswahlen hervor. Mit Gewinnen von insgesamt 25 Sitzen wurde sie zur stärksten Fraktion und beansprucht mit 72 Abgeordneten mehr als einen Drittel aller Mandate. Während die FDP ihre 40 Sitze halten konnte, musste insbesondere die SP Verluste (-12) hinnehmen; sie verfügt nur noch über 36 Sitze. Die CVP büsste 5 Sitze ein und stellt 32 Abgeordnete. Bei den kleinen Parteien gewannen die Grünen (7) überraschend wieder einen Sitz hinzu, während sich die EVP mit 8 Sitzen trotz im Vergleich zu den letzten Wahlen höherem Wähleranteil nicht verbessern konnte. Die rechten Splitterparteien FP (1) und SD (4) verloren je drei Mandate; die EDU vermochte ihren in den vorangehenden Wahlen gewonnen Sitz nicht zu verteidigen. Der LdU, der nicht mehr angetreten war, verlor ebenfalls seine letzten beiden Mandate. Die SVP wurde mit 33,5% Wähleranteil (1997: 21,9%) zur stärksten Partei insgesamt und zudem auch in allen Bezirken. Während die FDP mit 19% (-0,6%) zufrieden sein konnte, erreichte die SP noch 18,6% der Stimmen (-3,1%) und die CVP 15% (-2,3%). Damit konnte die CVP nicht an ihren Erfolg bei den Regierungsratswahlen im Vorjahr anknüpfen, als sowohl der offizielle Kandidat als auch die wilde Bewerberin reüssierten. Der Frauenanteil blieb mit 58 Abgeordneten konstant.

Grossratswahlen Aargau 2001
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2001
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau

Bei den Wahlen in den 200köpfigen Aargauer Kantonsrat kam es innerhalb der beiden insgesamt praktisch unverändert starken Blöcke insbesondere bei den Bürgerlichen zu starken Verschiebungen. Eindeutige Wahlsiegerin war die SVP, die elf zusätzliche Sitze erobern konnte (47) und damit die FDP als zweitstärkste Partei überholte. Die SVP gewann ihre Sitze auf Kosten der Freiheits-Partei, die gleich 15 ihrer 1993 gewonnenen 19 Sitze und damit auch den Fraktionsstatus verlor. Für die FDP zahlte sich die Aufnahme von vier FP-Grossräten im Vorjahr, die sie vorübergehend zur grössten Fraktion machte, nicht aus: Gegenüber 1993 büsste die FDP nur ein Mandat, gegenüber 1996 aber fünf Mandate ein. Überraschend gewannen dafür die Schweizer Demokraten, die das "Ausländerparadies Schweiz" thematisierten, vier Sitze dazu und erlangten damit wieder Fraktionsstärke. Die CVP konnte ihre Sitzzahl (37) halten, nachdem sie die FDP wegen der Aufnahme der FP-Grossräte stark kritisiert hatte und mit den traditionellen Partnern FDP und SVP keine Listenverbindung mehr eingegangen war. Die rechtsreligiöse EDU zog mit einem Sitz neu ins Kantonsparlament ein, während der erstmals angetretenen Katholischen Volkspartei kein Erfolg beschieden war. Im Mitte-Links-Spektrum gewann die SP vier Sitze dazu (48) und bleibt damit mit einem Vorsprung von einem Sitz auf die SVP stärkste Partei im Parlament. Wähleranteilmässig wurde die SP (21,7%) jedoch von der SVP (21,9%) überholt. Stärkste Nichtregierungspartei ist anstelle der Freiheits-Partei neu die EVP mit unverändert acht Sitzen. Der durch interne Querelen geschwächte LdU verlor drei Mandate (2), die Grüne Partei ein Mandat (6). Die Frauen, die 1993 im Zuge des "Brunner-Effekts" zusätzliche 26 Sitze erobert hatten, konnten ihren Besitzstand nicht wahren: ihre Vertretung sank um fünf Sitze resp. 2,5%. Die Stimmbeteiligung erreichte mit 31,7% einen neuen historischen Tiefstwert.

Grossratswahlen Aargau 1997
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1997

Die Gesamterneuerungswahlen für fünf Kantonalparlamente (AG, GE, NE, SO, VS) konnten gewisse Tendenzen, welche sich in den Vorjahren abgezeichnet hatten, bestätigen; sie lassen sich indessen nicht in jedem Fall eindeutig interpretieren, da zum Teil gegenläufige Bewegungen festzustellen sind. Bei den bürgerlichen Parteien wurde der Aufwärtstrend der FDP teilweise bestätigt; sie verlor zwar im Kanton Aargau vier Sitze, insgesamt gewann sie jedoch fünf Mandate hinzu. Die SVP trat nur im Kanton Aargau an, wo sie zwei Sitzgewinne verzeichnete. Der Abwärtstrend der CVP wurde auch im Berichtsjahr mit dreizehn Sitzverlusten (inkl. Junge CVP im Aargau) klar bestätigt. Bei der SP konnte nur in der Deutschschweiz ein Aufschwung festgestellt werden. In der Romandie, insbesondere im Kanton Genf, war eine verstärkte Polarisierung zwischen den Extremen zu Lasten der SP feststellbar, während in Neuenburg ein Rechtsrutsch stattfand. Wie schon im Vorjahr setzte sich die Erosion der Grünen Partei sowohl in der Deutschschweiz als auch in der Romandie fort, wobei die Verluste im Kanton Genf am empfindlichsten waren. Bei den kleineren Parteien waren nur geringfügige Verschiebungen festzustellen, ausser bei der Genfer PdA, welche sich zu einem breiteren linksalternativen Sammelbecken entwickelt hat, und der Auto-Partei im Kanton Aargau, die sich mit sieben Mandatsgewinnen als mittelgrosse Kraft mit 19 Sitzen und 9,4% Wähleranteil etablierte.

Spektakulär war der Zuwachs des Frauenanteils, insbesondere in den Parlamenten der Kantone Solothurn und Neuenburg, in welchen sich die Frauenvertretung verdreifachte resp. verdoppelte. Die starke Zunahme konnte teilweise auf die Umstände der Bundesratsersatzwahl, bei welcher die sozialdemokratische Kandidatin Christiane Brunner von der Bundesversammlung nicht gewählt worden war, zurückgeführt werden. Insgesamt waren von 689 in fünf Kantonen gewählten Parlamentsmitgliedern 195 Frauen (28,3%). Am frauenfreundlichsten aller Kantone wählte der Kanton Genf mit einem Anteil von 36%, gefolgt vom Kanton Solothurn mit 34,7%. Unter den bürgerlichen Parteien konnte die CVP am meisten Frauen in ihre Parlamentsvertretungen schicken. Nach wie vor an der Spitze lag die SP, welche mit bis zu knapp 66% Frauenanteil (AG) in den Parlamenten repräsentiert ist.

Kantonale Parlamentswahlen 1993
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993

Im Kanton Aargau gingen die Sozialdemokraten und die Frauen als Siegerinnen aus den Parlamentswahlen hervor. Die SP, welche in allen Bezirken eine Listenverbindung mit den Grünen eingegangen war, konnte ihre sieben Sitzverluste aus dem Jahre 1989 wieder ausgleichen und wurde mit 44 Mandaten und 19,8% Wähleranteil wieder zur stärksten Partei. Die bürgerlichen Parteien FDP, SVP und CVP spannten ebenfalls in vielen Bezirken zusammen. Die Erosion der FDP und vor allem der CVP setzte sich allerdings fort. Während die FDP mit vier Mandatsverlusten den Schaden begrenzen konnte, musste die CVP inklusive den Sitz der Jungen Liste Zurzach (Fraktionsgemeinschaft) acht Sitzverluste verkraften, wobei allerdings die Junge CVP (Liste Junge Leute Baden und Muri) zwei Mandate eroberte. Unter den bürgerlichen Regierungsparteien konnte einzig die SVP ihren Bestand um zwei Sitze auf 36 erhöhen und auch ihren Wähleranteil verbessern. Die Wähleranteile der vier grossen Parteien haben sich einander angenähert und bewegen sich zwischen 17,7% und 19,8%. Die Grünen verloren vier von elf Sitzen. Die kleinen Parteien der Mitte, der Landesring und die EVP, verloren je einen Sitz. Hingegen konnte die Auto-Partei wiederum kräftig zulegen. Nachdem sie bei ihrem ersten Auftritt 1989 zwölf Mandate erobert hatte, gewann sie jetzt nochmals sieben Sitze hinzu und erreichte 9,5% Wähleranteil. Den grössten Sieg verzeichneten jedoch die Frauen. Sie konnten 26 Sitze zusätzlich erobern und erreichten mit 63 Mandaten einen Anteil von 31,5%. Den höchsten Frauenanteil verzeichnete die SP mit 65,9%. Unter den zwölf abgewählten Männern war Heinrich Buchbinder (sp) der Prominenteste. Die starke Erhöhung des Frauenanteils war zum Teil auch als Reaktion der weiblichen Wahlberechtigten auf die Nichtwahl Christiane Brunners (sp) als Bundesrätin zurückzuführen. Die Stimmbeteiligung war mit 45% relativ hoch, nachdem sie 1989 mit knapp 36% einen Tiefpunkt erreicht hatte. Die höhere Beteiligung kann teilweise damit erklärt werden, dass gleichzeitig mit den kantonalen Wahlen auch eidgenössische Abstimmungen stattfanden.

Wahlen Grosser Rat Aargau 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993

Im Kanton Aargau wurde zuerst die Regierung gewählt. Nach dem Rücktritt des beim linken SP-Flügel umstrittenen Sozialdemokraten Louis Lang kam die seit 1973 anerkannte «Zauberformel» (2 SP, 1 FDP, 1 CVP, 1 SVP) ins Wanken: Die FDP meldete ihren Anspruch auf den 1965 verlorenen zweiten Regierungssitz an und portierte den Badener Stadtammann und Grossratspräsidenten Victor Rickenbach. Darauf schickten auch die CVP und der Landesring einen Kandidaten ins Rennen, während die SP versuchte, mit der engagierten Umweltschützerin und AKW-Gegnerin Ursula Mauch ihren zweiten Regierungssitz zu verteidigen. Im ersten Wahlgang wurden die vier bisherigen Regierungsräte wiedergewählt, wobei Rickenbach das absolute Mehr nur sehr knapp verfehlte. Er wurde in der zweiten Runde mit fast doppelt so vielen Stimmen wie Mauch gewählt. Die Wahlniederlage der Sozialdemokraten wiederholte sich bei den zwei Wochen später stattfindenden Grossratswahlen: Die SP büsste 7 Mandate ein und fiel auch wähleranteilmässig hinter die FDP und die CVP zurück. Erstmals seit 60 Jahren rückte dagegen die FDP wieder zur stärksten Grossratsfraktion auf, während die übrigen bisher im Grossen Rat vertretenen Parteien (CVP, SVP, EVP und LdU) geringe Verluste hinnehmen mussten. Einen überraschenden Erfolg erzielten die erstmals kandidierenden alternativen Grünen, die mit 5 Mandaten gleich Fraktionsstärke erreichten. In Baden eroberte die «Alternative Liste für Umweltschutz und Arbeitsplätze», welche der Sozialistischen Arbeiterpartei (SAP) nahesteht, ein Mandat; dagegen ging die nur im Fricktal kandidierende POCH leer aus. Die Nationale Aktion/Republikanische Bewegung kehrte nach dem Wahldebakel von 1981, als ihre zehnköpfige Fraktion abgewählt worden war, wieder mit 3 Abgeordneten ins Kantonsparlament zurück. Der Anteil der gewählten Frauen stieg von 14% (1981) auf 16%.

Kantonale Wahlen Aargau 1985
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau
Dossier: Kantonale Wahlen 1985

Dans le canton d'Argovie, le PDC a progressé en pourcentage, redevenant ainsi électoralement le parti le plus fort. Comme dans les cantons qui avaient renouvelé ces dernières années leurs autorités, l'Alliance des indépendants a à nouveau reculé. Cependant, les grands perdants ont été les partis qui luttent contre l'emprise étrangère. Ils n'ont pu maintenir aucun de leurs dix sièges et ont été contraints de quitter la scène politique. Alors que tous les partis bourgeois ont profité de cet effondrement, le PS a pour sa part stagné. Le renouvellement de l'exécutif ne correspondait qu'à une élection fictive, puisque seuls les cinq conseillers d'Etat sortants se représentaient. Celle-ci a été à l'origine d'une baisse de la participation et d'un grand nombre de bulletins nuls (la participation n'a été que de 17,3%).

Elections cantonales Argovie 1981
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau
Dossier: Kantonale Wahlen 1981

Dernier volet de la politique étrangère enfin, la reconnaissance constitutionnelle et la protection des Suisses résidant à l'étranger ont donné à 1966 une coloration spéciale. Un nouvel article 45 bis a été introduit dans la Constitution fédérale, qui accorde enfin une existence légale aux Suisses établis hors de nos frontières. A la suite des longs efforts de la NSH et des Suisses émigrés, un projet avait été publié et adopté par le Conseil des Etats en 1965. Le Conseil national l'a accepté a l'unanimité le huitième mars. Soumis au verdict populaire le 16 octobre, le nouvel article a recueilli 490'992 oui contre 230'415 non, ainsi que l'unanimité des cantons, après une campagne de propagande assez intense qui ne vit pourtant se manifester aucun groupe d'opposition. On n'a pas manqué de souligner, en général, la mutation intervenue dans les colonies suisses de l'étranger: alors que le nombre des émigrés proprement dits a tendance à décroître, celui des Suisses engagés temporairement dans des fonctions économiques dépendant d'entreprises suisses, ainsi que celui des experts et des agents de l'assistance technique se sont accrus considérablement.

Le résultat, avec une participation de 48 pourcent, est médiocre; il n'est pas sans rapports avec le fait que, le même jour, le peuple devait se prononcer sur l'initiative antialcoolique dont le rejet était recommandé. Neuf cantons ont vu les «non» dépasser le 18 pourcent des inscrits, soit Argovie (26.7 %), Nidwald (22.4 %), Schwyz (22.3 %), Appenzell Rhodes-Extérieures (21.5 %), Schaffhouse (20.9 %), Lucerne (19.0 %), Valais (18.6 %), Saint-Gall (18.3 %) et Thurgovie (18.1 %).


Abstimmung vom 16. Oktober 1966

Beteiligung: 47.87%
Ja: 491'220 (68.06%) / Stände: 22
Nein: 230'483 (31.94%) / Stände: 0

Parolen:
- Ja: CVP, FDP, SPS, SVP, SBV, SGV.
- Nein:
- Stimmfreigabe: LdU

Auslandsschweizer
Dossier: Briefwahlrecht für Auslandschweizer