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Am 1. Januar 2022 zählte die Schweiz 2'148 politische Gemeinden. Aufgrund von Gemeindefusionen hatte die Anzahl Gemeinden seit Januar 2021 damit um 24 abgenommen, seit Januar 2000 insgesamt um 751 Gemeinden.
Gemeindefusionen wurden zwischen dem 2. Januar 2021 und dem 1. Januar 2022 in den Kantonen Aargau, Freiburg, Tessin und Waadt vollzogen. Eine Besonderheit stellte dabei die Gemeindefusion in Murten FR dar: Sie umfasste nebst den freiburgischen Gemeinden Galmiz, Gempenach und Murten auch die bisher zum Kanton Bern gehörige Gemeinde Clavaleyres. Weil damit die Kantonsgrenzen verschoben wurden, mussten nebst den beteiligten Gemeinden auch die Kantone Bern und Freiburg sowie die Bundesversammlung dem Vorhaben ihren Segen erteilen.
Zwei besonders prominente Fusionsprojekte standen 2021 freilich im Gegenwind: Das seit 2017 laufende Vorhaben einer Fusion der Stadt Freiburg mit den umliegenden Gemeinden wurde beerdigt, nachdem eine Konsultativabstimmung im September 2021 in sechs von neun potenziellen Fusionsgemeinden negativ ausgefallen war. Und von den Gemeinden um die Stadt Bern beschlossen 2021 auch Kehrsatz und Frauenkappelen den Ausstieg aus den Fusionsabklärungen, nachdem Bolligen und Bremgarten dies bereits früher getan hatten und Köniz gar nie eingestiegen war. Im Projekt verblieben somit noch die Stadt Bern und Ostermundigen.
Der Politologe Michael Strebel wies in einem NZZ-Interview indessen darauf hin, dass solche prominenten Fehlschläge nicht darüber hinwegtäuschen sollten, dass Fusionsprojekte in der Schweiz «in Abstimmungen eigentlich sehr erfolgreich sind»: Von rund 440 Fusionsprojekten, die seit der Jahrtausendwende in einer Schlussabstimmung den Stimmberechtigten der beteiligten Gemeinden vorgelegt worden seien, seien rund drei Viertel in sämtlichen Gemeinden angenommen worden. Wie das Beispiel von Freiburg illustriert, schaffen es viele Vorhaben mit schlechteren Erfolgsaussichten freilich gar nicht bis in eine Schlussabstimmung, sondern scheitern schon früher. Auswirkungen von Gemeindefusionen seien gemäss Strebel oft bessere Leistungen für die Bevölkerung (etwa längere Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung oder bessere ÖV-Verbindungen), aber selten finanzielle Einsparungen. Zumindest kurzfristig führten Gemeindefusionen zudem oft zu einer geringeren Stimmbeteiligung. Einen solchen negativen Effekt auf die Stimmbeteiligung wies auch eine neue Studie zum Kanton Glarus nach (Frey et al. 2021), wo die Stimmberechtigten an der Landsgemeinde 2006 eine besonders weitgehende Gemeindefusion beschlossen hatten.

Gemeindefusionen 2021
Dossier: Gemeindefusionen

2019 wurde für E-Voting zu einem schwierigen Jahr. Zwar hatte der Bundesrat bereits 2018 mittels Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eine flächendeckende Einführung des dritten Abstimmungskanals angestrebt, der insbesondere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Stimmabgabe erleichtern soll, die Sicherheitsbedenken nahmen aber stark zu. Dies manifestierte sich nicht nur in einer im Februar definitiv lancierten Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium, die ein breites Unterstützungskomitee von links bis rechts hinter sich wusste, sondern auch in den vor allem von den Parteien vorgebrachten negativen Stellungnahmen in der Vernehmlassung zur Teilrevision der politischen Rechte. Zudem revidierten einige Kantone, darunter etwa Aargau, Basel-Landschaft, Glarus oder Jura, ihre Pläne für eine Einführung von E-Voting.
Auch in der Presse nahm die Skepsis gegen E-Voting zu. Das Sicherheitsrisiko sei grösser als der Nutzen, urteilte etwa die NZZ. Insbesondere, weil sich auch gezeigt habe, dass elektronisches Abstimmen nicht zu höherer Beteiligung führe und auch keine Vereinfachung der Stimmabgabe bedeute. Befürwortende von E-Voting betonten hingegen, dass auch briefliches Abstimmen Sicherheitsmängel aufweise. So sei etwa für sehbehinderte Menschen das Stimmgeheimnis nicht garantiert und viele Stimmabgaben würden als ungültig gewertet, weil sie falsch verpackt wurden oder die Unterschrift fehlt. Zudem würden briefliche Stimmen in vielen Kantonen nicht mit dem Stimmregister abgeglichen. Mittels Digitalisierung könnten diese Probleme vermieden werden.

Einen «schweren Rückschlag» – so die NZZ – erlitt das Projekt E-Voting 2019 durch einen sogenannten Intrusionstest der Post. Um zu zeigen, dass die Sicherheitsbedenken unnötig sind, forderten Post und Bundeskanzlei interessierte Personen dazu auf, das von der spanischen Firma Scytl entwickelte und zwischen 25. Februar und 24. März offenegelegte E-Voting-System der Post auf Schwachstellen zu prüfen. Ein «Hacken» des offengelegten Quellcodes in der Art, dass unbemerkt individuelle Stimmabgaben manipuliert oder dass individuelle Stimmabgaben veröffentlicht werden könnten, sollten mit von der Post finanzierten Prämien von bis zu CHF 50'000 belohnt werden. Rund 3'000 Hackerinnen und Hackern hatten sich zum Test angemeldet und deckten bereits nach wenigen Tagen als «gravierend» bezeichnete Sicherheitsmängel auf. So könne das System die universelle Verifizierbarkeit, also eine nachträgliche Überprüfung auf Manipulation, nicht garantieren. Zudem könne ins System eingedrungen und eigentlich gültige Stimmen könnten ungültig gemacht werden. Die Presse erachtete das Hacker-Resultat als «peinlich für die Post» (Blick) oder gar als Rettung der direkten Demokratie – so ein Kommentar in der Sonntagszeitung. Demokratie lebe vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, weshalb Unsicherheiten und Gefahren vermieden werden müssten, meinte die Weltwoche.
Bereit kurz vor dem Intrusionstest hatte die ETH Zürich eine Studie veröffentlicht, mit der gezeigt wurde, dass Individuen bei E-Voting ihre digitale Stimme anonym verkaufen könnten. Dies ist zwar strafbar, könnte bei genügend grosser Zahl an Stimmen aber durchaus zu einer Manipulation von Resultaten führen.

Auch politisch hatte der Rückschlag Folgen. Ende Juni entschied der Bundesrat, die Handbremse zu ziehen. Auch die Vernehmlassung habe gezeigt, dass zwar ein Bedürfnis nach elektronischem Abstimmen und Wählen bestehe, die momentanen Sicherheitsvorkehrungen allerdings nicht genügten. Vorläufig soll deshalb auf die Gesetzesänderung verzichtet werden, mit der E-Voting als dritter Kanal für die Stimmabgabe – neben Urnengang und brieflicher Stimmabgabe – hätte etabliert werden sollen. Das von den Behörden einst formulierte Ziel, dass bei den eidgenössischen Wahlen 2019 mindestens zwei Drittel aller Kantone E-Voting anbieten, wurde damit klar verfehlt. In den Medien wurde dieser «Marschhalt» unterschiedlich kommentiert: Als «Befreiung» wurde das «Ende des E-Votings» in der Sonntagszeitung bezeichnet, während in der Aargauer Zeitung ein «Neustart», aber kein «Denkverbot» gefordert wurde. Die Schweiz habe 60 Jahre gebraucht, bis die briefliche Stimmabgabe eingeführt worden sei, so der Kommentar. Kritisiert wurde der Entscheid des Bundesrats hingegen von der Organisation der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Es sei nicht akzeptabel, dass 180'000 Bürgerinnen und Bürger ihr Beteiligungsrecht weiterhin nicht ausüben könnten, kritisierte deren Präsidentin Ariane Rustichelli. Auch der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) forderten die baldige Einführung digitaler Beteiligungshilfen. Handschriftliches Ausfüllen des Stimmmaterials verhindere die Einhaltung des Stimmgeheimnisses für Sehbehinderte, weil sie auf Hilfspersonen angewiesen seien.

Auch die Post reagierte auf den bundesrätlichen Entscheid und gab ihr bestehendes System noch im Juli auf. Sie wolle ab 2020 eine Alternative anbieten, bei der die bisherigen Sicherheitsprobleme nicht bestünden. Die vier Kantone, die eigentlich noch einen Vertrag mit der Post gehabt hätten (BL, FR, NE, TG), forderten in der Folge Schadenersatz. Doch nicht nur die Post, auch der Kanton Genf stellte den Betrieb seines Systems noch im Juni 2019 ein – nach dem politischen Nein war die finanzielle Unterstützung des Projekts ausgeblieben. Auch die Kantone, die dieses Genfer-System genutzt hatten (AG, BE, GE, LU, SG, VD), hätten es eigentlich bis Ende 2019 nutzen wollen.

Ende Jahr gab der Nationalrat zusätzlich einer parlamentarischen Initiative Folge, die einen «Marschhalt bei E-Voting» fordert. Es sei eine Denkpause nötig, entschied die Mehrheit der grossen Kammer, obwohl die SPK-NR darauf hingewiesen hatte, dass ohne neue Tests kaum Verbesserungen in der Sicherheit möglich seien.

Zum «Vote électronique»-Programm des Bundesrats gehört jedoch nicht nur E-Voting, sondern auch die elektronische Behördeninformation sowie das digitalisierte Unterschriftensammeln. Die Diskussionen um dieses E-Collecting, also um die Idee, Initiativen mittels digitaler statt analoger Unterschriften unterstützen zu können, konzentrierten sich 2019 auf «Online-Plattformen», die laut NZZ zum «Brutkasten der Demokratie» würden. Die Möglichkeit, via solche Plattformen – die bekannteste darunter ist etwa «WeCollect» – Unterschriftenbogen zu verbreiten, die heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und eingesandt werden müssen, würde die etablierten Parteien herausfordern, da diese neue Art der Unterschriftensammlung eben auch für wenig oder nicht parteilich organisierte Komitees wesentlich einfacher sei als die bisherigen Formen. Freilich können entsprechende Unterschriftenbogen auch direkt auf der Internetseite der Bundeskanzlei heruntergeladen werden. Was die Sammelplattformen allerdings wertvoll mache, seien deren Listen an Adressdaten. Häufig hinterliessen unterschriftswillige Bürgerinnen und Bürger freiwillig ihre persönlichen Angaben auf einer Plattform und könnten so informiert werden, wenn Volksinitiativen mit ähnlicher Stossrichtung lanciert werden. Solche «zielgruppenspezifische[n] Daten sind so etwas wie Goldstaub in Zeiten, in denen politische Gruppierungen mittels Big Data ihren Wählern näherkommen wollen», so die NZZ. Sollten Referenden und Volksinitiativen dadurch in Zukunft einfacher zustandekommen, müsse über eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen nachgedacht werden, so die Zeitung weiter.
In die Kritik geriet Daniel Graf, der Gründer von WeCollect, da er mit seiner Plattform vor allem Anliegen unterstütze, die aus eher linken Kreisen stammten. Auf der einen Seite führte dies zu alternativen Angeboten seitens ähnlicher Plattformen aus dem rechtsbürgerlichen ideologischen Spektrum, auf der anderen Seite überführte Graf WeCollect in eine Stiftung, in der künftig mehrere Personen entscheiden sollten, welche Volksbegehren unterstützt werden. Graf gab zu Protokoll, er wolle mit seiner Plattform die direkte Demokratie fördern und es vor allem auch zivilgesellschaftlichen Gruppierungen ermöglichen, direktdemokratische Instrumente zu nutzen, die nicht nur Parteien und mächtigen Interessenorganisationen vorbehalten sein sollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Im Kanton Aargau gingen die Sozialdemokraten und die Frauen als Siegerinnen aus den Parlamentswahlen hervor. Die SP, welche in allen Bezirken eine Listenverbindung mit den Grünen eingegangen war, konnte ihre sieben Sitzverluste aus dem Jahre 1989 wieder ausgleichen und wurde mit 44 Mandaten und 19,8% Wähleranteil wieder zur stärksten Partei. Die bürgerlichen Parteien FDP, SVP und CVP spannten ebenfalls in vielen Bezirken zusammen. Die Erosion der FDP und vor allem der CVP setzte sich allerdings fort. Während die FDP mit vier Mandatsverlusten den Schaden begrenzen konnte, musste die CVP inklusive den Sitz der Jungen Liste Zurzach (Fraktionsgemeinschaft) acht Sitzverluste verkraften, wobei allerdings die Junge CVP (Liste Junge Leute Baden und Muri) zwei Mandate eroberte. Unter den bürgerlichen Regierungsparteien konnte einzig die SVP ihren Bestand um zwei Sitze auf 36 erhöhen und auch ihren Wähleranteil verbessern. Die Wähleranteile der vier grossen Parteien haben sich einander angenähert und bewegen sich zwischen 17,7% und 19,8%. Die Grünen verloren vier von elf Sitzen. Die kleinen Parteien der Mitte, der Landesring und die EVP, verloren je einen Sitz. Hingegen konnte die Auto-Partei wiederum kräftig zulegen. Nachdem sie bei ihrem ersten Auftritt 1989 zwölf Mandate erobert hatte, gewann sie jetzt nochmals sieben Sitze hinzu und erreichte 9,5% Wähleranteil. Den grössten Sieg verzeichneten jedoch die Frauen. Sie konnten 26 Sitze zusätzlich erobern und erreichten mit 63 Mandaten einen Anteil von 31,5%. Den höchsten Frauenanteil verzeichnete die SP mit 65,9%. Unter den zwölf abgewählten Männern war Heinrich Buchbinder (sp) der Prominenteste. Die starke Erhöhung des Frauenanteils war zum Teil auch als Reaktion der weiblichen Wahlberechtigten auf die Nichtwahl Christiane Brunners (sp) als Bundesrätin zurückzuführen. Die Stimmbeteiligung war mit 45% relativ hoch, nachdem sie 1989 mit knapp 36% einen Tiefpunkt erreicht hatte. Die höhere Beteiligung kann teilweise damit erklärt werden, dass gleichzeitig mit den kantonalen Wahlen auch eidgenössische Abstimmungen stattfanden.

Wahlen Grosser Rat Aargau 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993

Bei der Gesamterneuerungswahl der fünfköpfigen Aargauer Regierung, welche seit 1988 nicht mehr im selben Jahr wie die Parlamentswahlen stattfindet, kämpften sieben Kandidaten und eine Kandidatin um die Wählergunst. Die frei werdenden Sitze der zwei zurücktretenden Regierungsräte, Rickenbach (fdp) und Schmid (sp), liessen eine Konkurrenzsituation innerhalb der bürgerlichen Parteien entstehen, da die SVP einen zweiten Sitz forderte. Ausserdem stellte die Auto-Partei, welche über 13,2% Wähleranteil verfügt, National- und Grossrat Moser als Kampfkandidat gegen den sozialdemokratischen Bewerber auf, der den seit 1985 einzig verbliebenenen Sitz seiner Partei verteidigte. Im ersten Wahlgang schafften die drei Bisherigen Wertli (cvp), Siegrist (svp), Pfisterer (fdp) sowie Nationalrat Silvio Bircher (sp), Nachfolger für den bisherigen Erziehungsdirektor Schmid, das absolute Mehr. (Für Bircher rückte der 1991 abgewählte Zbinden in den Nationalrat nach.) Die hohe Stimmbeteiligung von 59,9% war unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Wahlen gleichzeitig mit der Abstimmung über den Beitritt zum EWR stattfanden. Im zweiten Wahlgang gelang es der freisinnigen Kandidatin Stéphanie Mörikofer, den zweiten Sitz der FDP gegen die Bewerber der SVP und EVP sowie gegen den wild kandididierenden und von der Auto-Partei unterstützten Luzi Stamm (fdp) zu verteidigen. Die als erste Frau in die Aargauer Regierung gewählte Kandidatin distanzierte ihren Herausforderer aus der SVP mit über 14'000 Stimmen klar. Wie üblich in zweiten Wahlgängen fiel die Stimmbeteiligung mit 22% sehr gering aus.

Regierungsratswahlen Aargau 1992
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1992

Dans le canton d'Argovie, le PDC a progressé en pourcentage, redevenant ainsi électoralement le parti le plus fort. Comme dans les cantons qui avaient renouvelé ces dernières années leurs autorités, l'Alliance des indépendants a à nouveau reculé. Cependant, les grands perdants ont été les partis qui luttent contre l'emprise étrangère. Ils n'ont pu maintenir aucun de leurs dix sièges et ont été contraints de quitter la scène politique. Alors que tous les partis bourgeois ont profité de cet effondrement, le PS a pour sa part stagné. Le renouvellement de l'exécutif ne correspondait qu'à une élection fictive, puisque seuls les cinq conseillers d'Etat sortants se représentaient. Celle-ci a été à l'origine d'une baisse de la participation et d'un grand nombre de bulletins nuls (la participation n'a été que de 17,3%).

Elections cantonales Argovie 1981
Dossier: Kantonale Wahlen - Aargau
Dossier: Kantonale Wahlen 1981