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Der Tessiner Kantonsrat Tiziano Galeazzi (TI, svp) reichte im Juli 2018 im Tessiner Parlament eine Anfrage ein, in welchem er das kantonale Bildungsdepartement DECS darum bat, zu überprüfen, ob die Schulkinder den Schweizerpsalm singen können – denn in Tessiner Schulen gehört die Nationalhymne seit 2013 zum Pflichtstoff. Die im Oktober veröffentlichte Antwort des DECS lautete, es sei die Pflicht der Lehrerinnen und Lehrer, diesen Stoff im Lehrplan zu berücksichtigen und die Überprüfung von Bildungseinrichtungen gehöre zu den üblichen Massnahmen der zuständigen Schulinspektoren.
Diese Antwort war für Galeazzi nicht zufriedenstellend, worauf er in einer privat auf Facebook durchgeführten Umfrage herausgefunden habe, dass «längst nicht alle Kinder mit den patriotischen Klängen vertraut» seien, wie die Aargauer Zeitung im Januar 2019 darüber berichtete. Regierungsrat und Vorsitzender des DECS Manuele Bertoli (TI, sp), hatte deshalb in der Folge «Schulinspektoren, Schulleiter und andere Zuständige» darauf hingewiesen, im laufenden Schuljahr zu überprüfen, wie es um die Gesangsfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler stehe und allfälligen Nachholbedarf zu decken.
Auch in den Kantonen Genf und Aargau kennt man ein «Hymnenobligatorium» und im Wallis konnten nach einem Vorstoss 2015 Lehrer zumindest «ermutigt werden», die Hymne an der Primarschule zu unterrichten; ähnliche Ideen in den Kantonen Solothurn und Zürich sind in der Vergangenheit abgelehnt worden.

Landeshymne an Tessiner Schulen
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Aufgrund Verletzung der öffentlichen Ordnung durch ausländische Fahrende, wie dies etwa im Sommer 2015 im Kanton Thurgau der Fall war, erarbeitete der Kanton in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Polizei und dem Bauernverband im Jahr 2016 einen „Knigge für Fahrende“ (TZ). Dabei wurde ein Mustervertrag erarbeitet, der Landbesitzern als Hilfestellung dienen und die Durchreisenden an die Eckwerte der öffentlichen Ordnung erinnern soll. Ähnliche Bestrebungen existieren bereits in den Kantonen Aargau und Zürich.
Auch der Kanton Freiburg erliess im selben Jahr eine Direktive für Durchreisende. Dazu gezwungen sah sich der Kanton aufgrund des starken Anstiegs an Durchreisenden, was potentiell auch zu mehr Problemen führen könne. Die Verantwortlichen betonten jedoch, dass es keine Probleme mit den Schweizer Jenischen gebe und ihr Bedürfnis zur Schaffung eines zusätzlichen Standplatzes anerkannt werde. Verschiedenenorts distanzierten sich 2016 Schweizer Fahrende von der durch ausländische Fahrende verursachten Störung der öffentlichen Ordnung und plädierten für den Abbau von Vorurteilen gegenüber ihren Gruppen.

Verletzung der öffentlichen Ordnung durch ausländische Fahrende

Als Folge der abgelehnten Kantonsfusion der beiden Basel gewann die Idee eines Vollkantons oder zumindest einer je doppelten Ständeratsvertretung für Basel-Stadt und Basel-Landschaft wieder an Fahrt. Bereits 1995 hatte Hans Rudolf Gysin – damals noch Nationalrat für Basel-Landschaft – eine entsprechende parlamentarische Initiative eingereicht, die allerdings auch aufgrund des Widerstands der Regierung von Basel-Stadt gescheitert war. Derselbe Gysin hatte 2014 eine kantonale Initiative eingereicht, die den Baselbieter Regierungsrat auffordert, eine eidgenössische Volksinitiative zu lancieren, mit der ein Vollkanton Basel-Landschaft umgesetzt werden soll. Das in der BaZ als "Schnapsidee" bezeichnete Vorhaben stiess laut einer von derselben Zeitung bei nationalen Parlamentarierinnen und Parlamentariern durchgeführten Umfrage auf wenig Wohlwollen. Zwar sei die Wirtschaftskraft der Nordwestschweiz so gross, dass lediglich zwei Ständeräte die Bedeutung derer nicht widerspiegelten; mit diesem Argument müssten aber auch andere Kantone eine Auf- oder gar Abwertung bei der Zahl der Standesvertreter erhalten, was der Idee des Föderalismus widerspreche. Neben der parlamentarischen Unterstützung auf Bundesebene müsste aber auch der Nachbarkanton einverstanden sein. Einige Ereignisse im Laufe des Jahres 2015 zeigten jedoch auf, dass die beiden gewesenen Fusionspartner nicht (mehr) sehr gut aufeinander zu sprechen sind. So brachten etwa die Sparbeschlüsse der Baselbieter Regierung zu Lasten der Universität Basel und anderer gemeinsamer Institutionen den Stadtkanton in Rage. Die Hoffnung, dass die Ablehnung der Fusionsinitiative die Partnerschaft der beiden Nachbarn voranbringen soll, hatte sich bisher nicht bewährt – im Gegenteil: Die Fronten zwischen den beiden Basel schienen sich eher noch zu verhärten. Bereits Ende Mai hatte die Stadtregierung entsprechend signalisiert, dass sie von der Idee eines Vollkantons Basel-Landschaft nicht viel halte. Die Baselbieter Regierung, gezwungen durch die gültig eingereichte Initiative von Gysin, sondierte auch bei den anderen Nachbarkantonen und erhielt von Solothurn, Aargau und Jura durchgängig abschlägige Antworten. Wann die Initiative der Bevölkerung vorgelegt wird, war Ende 2015 noch nicht klar.

Vollkanton

Die Kantone haben sehr unterschiedliche Strategien, was die Unterstützung von Gemeindefusionen betrifft. Neben steuerlichen Anreizen, wie sie etwa in den Kantonen Bern und Aargau eingesetzt werden, sind auch Top-Down-Vorgehen im Sinne von kantonalen Strukturreformen zu beobachten. Die in den letzten Jahren wohl umfassendste Reform dieser Art wurde im Kanton Glarus mit der Schaffung von nur noch drei Gemeinden vollzogen.
Weniger rasant verändert sich der Kanton Graubünden. Die von der Bevölkerung des Ostschweizer Kantons bereits 2012 und 2014 beschlossene Gebietsreform soll auf den 1. Januar 2016 in Kraft treten. Dies beschloss die Bündner Regierung Anfang 2015. Die bestehende, komplexe Struktur aus 39 Kreisen, 14 Regionalverbänden und elf Bezirken wird dann abgelöst durch elf neue Regionen, die als mittlere Ebene zwischen Gemeinden und Kanton dienen sollen.
Der radikalste Vorschlag wurde 2015 im Kanton Schaffhausen diskutiert. Der Schaffhauser Regierungsrat legte in Beantwortung eines Postulates einen Bericht mit zwei Varianten für eine Reform der Gemeindestrukturen vor. Ein Vorschlag sah dabei vor, alle 26 Gemeinden aufzuheben und einen Einheitskanton zu schaffen. Die zweite Variante sah eine Verringerung der Zahl an Gemeinden auf etwa 10 Einheiten vor. Die Befürworter der radikalen Variante machten geltend, dass Dienstleistungen besser von einer einzigen Administration erbracht würden. Die kleinen Gemeinden seien hingegen nicht einmal mehr in der Lage, genügend Personal für alle politischen Ämter aufzutreiben. Dies sei auch der Wirtschaft geschuldet: Unternehmen seien immer seltener bereit, ihre Angestellten für Milizaufgaben freizustellen. Die Gegner der Reform interpretierten die Idee des Einheitskantons als Angriff auf die direkte Demokratie. Mit dem Verlust der Gemeindeautonomie gehe die Möglichkeit lokaler und unmittelbarer politischer Mitsprache verloren. Ein angefordertes Gutachten des Bundesamtes für Justiz sah keine Einwände gegen einen Einheitskanton. Ein Kanton müsse keine Gemeinden einrichten; er sei vielmehr autonom in der Organisation seines Gebietes. Eine Volksabstimmung über die beiden Vorlagen wurde auf 2016 angesetzt.

Strukturreform Kanton Schaffhausen
Dossier: Gemeindefusionen

Das Plastik-Recycling nahm in der Schweiz im Jahr 2015 Fahrt auf. In diesem Umfang schweizweit einmalig starteten hundert Ostschweizer Gemeinden im Oktober 2015 das separate Sammeln von Kunststoffabfällen. Eine Pionierrolle nahm dabei der Kanton Thurgau ein, dessen 80 Gemeinden sich alle am Projekt beteiligten. Der neue, gebührenpflichtige 60-Liter Sack für Kunststoffabfälle wird nicht eingesammelt, sondern muss vom Konsumenten an einer der 20 Rückgabe-Stationen deponiert werden. Über die Wirkung des Ostschweizer Projekts war im Februar 2016 noch wenig bekannt, als der Kanton Obwalden mitteilte, dass das von ihm eingeführte Kunststoffrecycling aufgrund mangelhafter Sammeldisziplin wieder eingestellt werde. Die im Vergleich zum Kehrichtsack tieferen Sammelgebühren hätten einige Personen dazu verleitet, auch andere Materialien im Kunststoffsammelbehälter zu entsorgen. Funktioniert habe die Sammlung nur an durchwegs personell betreuten Sammelstellen.
Neben Anliegen der Umwelt entspricht das Plastik-Recycling auch einem Bedürfnis der Industrie; so gilt Plastik beispielsweise in Zement- und Kraftwerken als beliebter Brennstoff. Von einem gesamtschweizerischen Sammelkonzept, wie dies bereits bei den PET-Flaschen existiert, wollte der Bund zum aktuellen Zeitpunkt jedoch absehen. Man wolle abwarten, bis die Wirtschaft und das Gewerbe funktionierende Entsorgungskonzepte entwickelt hätten. Zusammen mit dem Kanton Aargau und Economiesuisse hatte das BAFU im Jahr 2014 jedoch den sogenannten Ressourcen-Trialog initialisiert. In diesem Zusammenhang soll auch die Verwertung von Kunststoffabfällen thematisiert werden.

Pionierprojekt: Separates Sammeln von Kunststoffabfall

Um die Bedeutung der aktuellen Nationalhymne zu unterstreichen, lancierte die nationalkonservative Rechte in einigen Kantonen Vorstösse mit dem Ziel, das Erlernen des Schweizer Psalms zum schulischen Pflichtstoff zu erklären. Dies war der SVP im Kanton Aargau bereits 2008 und der Lega im Tessin 2013 gelungen. Eine Grundlage fanden die Unterstützer dieser Forderung im Lehrplan21, in dem als musikalische Kompetenz die singende Interpretation von Liedern aus unterschiedlichen Kulturen gefordert wird. Verschiedene Bildungsdirektoren kündigten Mitte Juni in der Sonntagspresse an, diesen Passus mit einem Obligatorium für das Beherrschen der Nationalhymne umsetzen zu wollen. Ebenfalls im Juni nahm das Kantonsparlament im Kanton Wallis einen auch vom Bildungsdirektor Oskar Freysinger (svp) unterstützten Vorstoss der SVP an, der das Erlernen der Nationalhymne zur Schulpflicht erklären will. Auch im Kanton Zürich wurde Ende September eine entsprechende, von der EDU und der SVP gestützte Motion eingereicht.

Schweizer Psalm als schulischer Pflichtstoff
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Die Debatte zur Ausgestaltung der Legislativfunktion in den Schweizer Gemeinden – salopp: Gemeindeversammlung versus Gemeindeparlament – hielt auch 2015 an. So wurde etwa in der Freiburger Gemeinde Düdingen die Einführung eines Generalrates, also eines Gemeindeparlaments, umgesetzt. Hauptargument bei der vor ein paar Jahren gefällten Entscheidung war die fehlende Legitimation aufgrund schwacher Partizipation an Gemeindeversammlungen. Zudem sei mit einem Parlament eine Versachlichung der Politik eher möglich. Auf der anderen Seite wehrten sich Mitte Juni 2015 die Einwohnerinnen und Einwohner der mehr als 20'000 Einwohner umfassenden Gemeinde Rapperswil-Jona gegen die Einführung eines Parlaments. Ein solches sei nicht nur teuer, sondern schränke auch den Handlungsspielraum der Regierung stark ein. Immerhin rund 2000 Anwesende stimmten mit grosser Mehrheit gegen den Vorschlag. Einen Ausbau der kommunalen Rechte im Rahmen von Gemeindeversammlungen wird im Kanton Basel-Landschaft angestrebt. Dort nahm der Landrat eine Motion an, die ein ausgebautes Initiativrecht auf kommunaler Ebene fordert. Das bisherige einfache Antragsrecht während der Versammlung war als zu wenig kräftig befunden worden.
Einen Beitrag zur Diskussion über die Unterschiede zwischen Versammlungs- und Parlamentsentscheiden lieferte eine an der Universität Bern verfasste Dissertation, welche die Landsgemeinden näher unter die Lupe nimmt. Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass Landsgemeinden den Vergleich zu reinen Urnendemokratien hinsichtlich Demokratiequalität nicht zu scheuen brauchen. So bestehen etwa mehr und ausgebautere Partizipationsrechte. Die Landsgemeinde schaffe klare Mehrheitsverhältnisse und Verantwortlichkeiten. Allerdings hob die Studie die geringe Stimmbeteiligung und das fehlende Prinzip der geheimen Stimmabgabe als Nachteile von Versammlungsdemokratien hervor.
Dieser fehlende Persönlichkeitsschutz kann auch in Gemeinden ein Problem sein. In der Tat wurde etwa in Gemeinden des Kantons Aargau moniert, dass Protokolle aus Gemeindeversammlungen, in denen Voten von Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern namentlich erfasst werden, im Internet über längere Zeit abrufbar seien. Dies sei nicht mit den Richtlinien des kantonalen Datenschutzes vereinbar.

Gemeindeversammlung

Das Zuger Parlament hat in erster Lesung (Oktober 2015) die SVP-Gesetzesinitiative "Ja zur Mundart" deutlich abgelehnt. Diese verlangte die ganzheitliche Aufhebung der Standardsprache auf Kindergartenstufe sowie eine partielle Aufhebung auf Primarschulstufe. Für die am 28. Januar 2016 angesetzte zweite Lesung werden die Fraktionen der CVP, SP, ALG, GLP und einzelne Mitglieder der FDP – im Unterschied zur ersten Lesung – einen Gegenvorschlag einbringen, welcher den Status Quo (das Nebeneinander von Mundart und Standardsprache) im Zuger Schulgesetz verankern soll, und somit auch an der Ablehnung der Initiative festhalten. Hält die SVP trotz Gegenvorschlag an ihrer Gesetzesinitiative fest, würde diese zusammen mit dem Gegenvorschlag zur Abstimmung dem Volk vorgelegt.
Im Kanton Aargau hingegen, wo das Stimmvolk am 18. Mai 2014 die Initiative angenommen hatte, war die Regierung im Jahr 2015 bereits mit deren Umsetzung beschäftigt. Die definitive Umsetzung der Regelung ist für das Schuljahr 2016/17 angesetzt, da zunächst das Schulgesetz angepasst werden muss. Bis dahin gilt die Empfehlung, zumindest auf Kindergartenstufe grundsätzlich Mundart zu sprechen. Auch wenn die abgelaufene Vernehmlassung zeigt, dass die Parteien der Umstellung grundsätzlich zustimmen, stellt sich von verschiedener Seite dennoch die Frage, welche Mundart (z.B. Fribourgisch, Urnerisch oder doch Schwäbisch oder Apulisch) nun effektiv gemeint sei und wie es in diesem Zusammenhang insbesondere um die deutschen Kindergärtnerinnen steht. Laut Simone Strub, Mediensprecherin des Departements Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau, mache die gezielte Rekrutierung aus Deutschland keinen Sinn mehr. In Bezug auf bereits angestellte Kindergärtnerinnen ohne ausreichende Mundartkompetenz müssten einzelne Gemeinden als Folge individuelle Lösungen finden, welche sich äusserst pragmatisch präsentieren können (bspw. Qualifikation in Mundart, Job-Sharing, Wechsel der Schulstufe).

Mundart

"Rüebli-Votum schwächt den Bildungsraum", titelte die Basellandschaftliche Zeitung nach Annahme der Mundart-Initiative im Kanton Aargau und sah eine weitere Hürde für die allfällige Schaffung eines gemeinsamen Nordwestschweizer Bildungsraumes. Im Gegensatz zu den Kantonen Glarus und Luzern, deren Stimmbevölkerung ähnliche Anliegen im Vorjahr versenkt hatten, sprachen sich die Aargauerinnen und Aargauer am 18. Mai 2014 für eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten aus, die Mundart als grundsätzliche Unterrichtssprache im Kindergarten festlegt. Der Kanton Aargau reiht sich somit hinter Zürich als zweiter Gliedstaat ein, der das Hochdeutsch gänzlich aus dem Kindergartenalltag verbannt. Für eine gleichwertige Behandlung von Schweizer- und Hochdeutsch hatte sich 2011 der Kanton Basel-Stadt ausgesprochen. Nationalrat Romano (cvp, TI) äusserte aufgrund des Aargauer Stimmentscheids die provozierenden Fragen, ob es einer Verfassungsänderung bedürfe, damit Mundart anstelle des Hochdeutschen den Status einer Landessprache erhalten könne und ob die lateinischsprachigen Schulen in Zukunft Mundart unterrichten müssten, um den nationalen Zusammenhalt zu sichern. Bundesrat Berset sah in beiderlei Hinsicht keinen Handlungsbedarf. Erfolgreich war die Unterschriftensammlung der SVP des Kantons Zug, die im September eine weitere kantonale Mundart-Initiative bei den Behörden deponierte.

Mundart

Das sankt-gallische Au-Heerbrugg beschloss an einer Urnenabstimmung im Februar mit einer Zweidrittelmehrheit ein Kopftuchverbot im Schulunterricht. Bei der Abstimmungsvorlage handelte es sich um ein von der kantonalen SVP ergriffenes Referendum, das als Reaktion auf die von der Schulbehörde beschlossene Aufhebung eines 2010 vom St. Galler Erziehungsrat empfohlenen Kopftuchverbots zu Stande kam. Die beiden somalischen Mädchen, deren Weigerung zur Ablegung des Kopftuchs den Schulrat zum Umdenken bewogen hatte, gaben bekannt, den Entscheid mit ihrem Anwalt, dem grünen Nationalrat Daniel Vischer (gp, ZH), anfechten zu wollen. Vischer hatte im Vorjahr bereits die beiden thurgauischen Schülerinnen mazedonischer Herkunft erfolgreich vor dem Bundesgericht vertreten.
Im November überwies der sankt-gallische Kantonsrat mit deutlicher Mehrheit eine SVP-Motion, die den Kanton beauftragt, gesetzliche Regelungen für Bekleidungsvorschriften in Schulen zu erlassen. Zwei Wochen zuvor stützte das Verwaltungsgericht in St. Gallen die Beschwerde eines weiteren muslimischen Mädchens aus Sankt Margrethen. Ein Kopftuchverbot wäre zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismässig. Die kopftuchtragende Schülerin sei weder ein Störfaktor in der Schule noch verhindere die Kopfbedeckung die Integration der 13-Jährigen. Im Kanton Thurgau, wo das Bundesgericht im Vorjahr aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen ein von einer Schulgemeinde verhängtes Kopftuchverbot als unzulässig erklärte, scheiterten die Versuche der SVP im Grossen Rat, mittels Motion die rechtliche Basis zu schaffen. Des Weiteren scheiterte im Kanton Aargau eine Motion der CVP-Fraktion, die ebenfalls das Tragen des Kopftuchs im Schulunterricht verbieten wollte, aufgrund fehlender Unterstützung ausserhalb der CVP und SVP.

Kopftuchverbot im Schulunterricht

Ende August sorgte ein kantonaler Vorstoss der Aargauer CVP für Wirbel. Die CVP-Fraktion im Grossen Rat forderte ein Kopftuchverbot an Volksschulen. Kleidungsstücke, die den pädagogischen Lernzielen der Volksschule widersprächen, sollten generell verboten werden. In der Sonntagspresse wurde kolportiert, dass das Anliegen von der nationalen Parteileitung mit Mustervorstössen gefördert werde. Hintergrund des Aargauer Vorstosses war ein Bundesgerichtsurteil, welches ein an einer Thurgauer Schule ausgesprochenes Verbot des Tragens eines Kopftuches wegen Fehlens einer gesetzlichen Grundlage für ungültig erklärt hatte. Mit dem von der CVP Aargau vorgeschlagenen Verbot sollen die offenen und progressiven Muslime unterstützt und Mädchen vor rigiden Kleidervorschriften geschützt werden. In anderen Kantonen wurde ein Verbot zwar diskutiert, ausser im Kanton Aargau wurde aber von keiner anderen CVP-Sektion ein Vorstoss unternommen. Verbote seien für das Ziel der Integration kontraproduktiv – so die Mehrheitsmeinungen in den meisten Kantonen.

CVP Aargau fordert Kopftuchverbot an Volksschulen

Für das Jahr 2011 rechneten die Kantone insgesamt mit einem Defizit von 276 Mio Fr. Dabei budgetieren 12 Kantone schwarze Zahlen mit einem Gesamtüberschuss von rund 384 Mio Fr. Das grösste Plus verzeichnet dabei der Kanton Zürich (+192 Mio Fr.), weiter weisen die Kantone Bern (+76,5 Mio Fr.), Basel-Stadt (+45,6 Mio Fr.) und Wallis (22,6 Mio Fr.) grössere Überschüsse aus. Praktisch ausgeglichene Budgets planen die Kantone Uri, Waadt, Freiburg, Nid- und Obwalden, Solothurn, Thurgau, Schaffhausen und Aargau. Die grössten Defizite sehen Genf (-175 Mio Fr), Schwyz (-136 Mio Fr.), Tessin (-133 Mio Fr.), sowie Zug (-39,7 Mio Fr.) vor.

Für das Jahr 2011 rechneten die Kantone insgesamt mit einem Defizit von 276 Mio Fr

Alors que les trois cantons concernés par les projets de l'IFSN (AG, BE et SO) ont conclu à l’impossibilité de trouver une solution commune en matière fiscale et cessé les négociations en début d’année, Alpiq, Axpo et les FMB sont parvenues, en toute fin d’année, à un accord concernant la planification et la construction de deux nouvelles centrales nucléaires. Les trois firmes ont décidé de constituer une société de planification commune. Dans un premier temps, cette entité devra finaliser les trois projets auxquels correspondent les demandes déposées auprès de l’OFEN et parmi lesquels deux seront sélectionnés courant 2012.

société de planification commune

Für das Jahr 2007 budgetierten die Kantone Ausgaben von 71,2 Mia Fr., das sind 1,6% (1,1 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 1,95 Mia und waren mit 70,35 Mia Fr. um 2,9% höher als 2006. Mit schwarzen Zahlen rechneten Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri, Waadt, Wallis und Zug. Defizite sahen die Budgets der Kantone Zürich (287 Mio), Genf (191 Mio), Tessin (170 Mio), Neuenburg (43 Mio), Schwyz (32 Mio), Thurgau (10 Mio), Basel-Land (7 Mio), Jura (6 Mio), St. Gallen (4 Mio), Appenzell Innerrhoden (2 Mio) und Appenzell Ausserrhoden (0,3 Mio) vor.

schwarzen Zahlen

Für das Jahr 2005 budgetierten die Kantone Ausgaben von 70,8 Mia Fr., das sind 1,6% (1,1 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 750 Mio und waren mit 68,1 Mia Fr. um 1,1% höher als 2004. Mit schwarzen Zahlen rechneten Aargau, Bern, Obwalden, Solothurn und Wallis. Die grössten Defizite sahen die Budgets der Kantone Zürich (483 Mio), Genf (290 Mio), Tessin (262 Mio), Waadt (173 Mio), Basel-Stadt (118 Mio) und Schwyz (104 Mio) vor.

schwarzen Zahlen

Im Kanton Aargau lehnten die Stimmberechtigten mit einem Neinstimmen-Anteil von 61% eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten für obligatorische kommunale Volksabstimmungen an der Urne über Einbürgerungen ab. Demnach werden diese Entscheide weiterhin von der Gemeindeversammlung oder – in den Städten – vom Parlament gefällt. In Zürich bestätigte die Kantonsregierung einen Beschluss der Exekutive der Stadt Zürich, eine Volksinitiative der SVP für einen Urnenentscheid über Einbürgerungen als ungültig zu erklären. Sie bestätigte dabei die Begründung der Stadtregierung, dass die Initiative zu unlösbaren Widersprüchen zwischen dem Informationsanspruch der Stimmenden und dem Recht der Gesuchsteller auf den Schutz ihrer Privatsphäre führen würde. Die SVP rekurrierte gegen die Ungültigkeitserklärung beim Bundesgericht. Im Kanton Luzern reichten die Grünen eine Volksinitiative für ein Verbot von Volksentscheiden (sei es an der Gemeindeversammlung oder an der Urne) bei kommunalen Einbürgerungsbeschlüssen ein. Zuständig sollen in Zukunft die Exekutive oder eine spezielle Kommission sein.

Kantonale Auseinandersetzungen betreffend Einbürgerungsabstimmungen in den Gemeinden
Dossier: Einschränkung der Einbürgerungen auf Gemeindeebene (bis 2008)

Das nationale Parlament hiess Teilrevisionen der Verfassungen der Kantone Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, Aargau, Thurgau, Wallis, Genf und Jura gut. Dabei wurde, dies eine Seltenheit, im Fall der Genfer Verfassung auch materiell zu einer Neuerung Stellung genommen: Der Aargauer Ständerat Reimann (svp) gab seinem Erstaunen darüber Ausdruck, dass sich der Kanton Genf den Verfassungsauftrag gegeben hat, mit seinen Staatsbetrieben auf dem liberalisierten Telekommunikationsmarkt aktiv zu werden. In der Herbstsession wurden auch Verfassungsteilrevisionen der Kantone Nidwalden, Basel-Land, Thurgau und Genf sanktioniert.

Teilrevisionen der Verfassungen der Kantone
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Die Regierungen der Kantone Aargau und Solothurn unterzeichneten Ende Jahr eine Absichtserklärung zur Schaffung einer gemeinsamen, auf den Raum Aarau-Olten konzentrierten FHS der Bereiche Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Soziale Arbeit. In seinem Genehmigungsentscheid von 1998 hatte der Bund die Fachhochschulprojekte Aargau, Solothurn und beider Basel zu einer Fachhochschule zusammengefasst und die vier Kantone zu einer sinnvollen Form der interkantonalen Zusammenarbeit im FH-Verbund Nordwestschweiz (FHNWCH) mit gemeinsamer Trägerschaft verpflichtet. Die Kantone Aargau und Solothurn eröffneten eine Vernehmlassung zu den Grundsätzen der geplanten Kooperation, die in einem von den Kantonsparlamenten zu genehmigenden Trägerschaftsvertrag münden sollte. Hingegen blieb eine weitergehende Zusammenarbeit mit den beiden Basler Kantonen noch offen. Denn trotz gut 30 gemeinsam umgesetzten bzw. angelaufenen Projekten der FHNWCH, dank welchen die Einhaltung der Vorgaben des Bundes gesichert schien, bestanden auf politischer Ebene unterschiedliche Vorstellungen einer gemeinsamen Trägerschaft. Dabei nahmen Basel-Land und Basel-Stadt gegenüber dem offensiven Vorpreschen des Kantons Aargau eine eher bremsende Haltung ein. Mit Enttäuschung war in Basel zur Kenntnis genommen worden, dass der Bundesrat das Gesuch um Anerkennung des Hauptstudiengangs für Angewandte Informatik an der FHS beider Basel (FHBB) abgelehnt hatte. Demgegenüber stimmten die Basler Kantonsparlamente für eine Erweiterung der FHBB um den Bereich Gestaltung, womit sie erneut den Aargau mit seinen Fusionsvorschlägen abblitzen liessen. Regionale Empfindlichkeiten und das Vorantreiben je eigener Prestigeprojekte boten das ganze Jahr über Anlass zu emotional geführten Diskussionen. Die SP-Kantonalparteien aller vier Kantone setzten sich für eine Stärkung der Zusammenarbeit ein und verlangten mittels Vorstössen eine gemeinsame Pädagogische FHS.

Fachhochschule Nordwestschweiz

Concernant le dépôt intermédiaire central pour déchets radioactifs de Würenlingen (AG), l’exécutif argovien a donné un avis favorable à la demande d’autorisation d’exploiter les installations de conditionnement et d’incinération du futur dépôt. La décision du Conseil d’Etat argovien s’est appuyée sur les examens et l’avis des experts de la Division principale de la sécurité des installations nucléaires (DSN) et de la Commission fédérale de la sécurité des installations nucléaires (CSA). Ces dernières ont conclu qu’une exploitation sûre des installations de conditionnement et d’incinération était possible si les recommandations et les charges retenues dans leurs rapports étaient exécutées. Les requêtes de la commune de Würenlingen, demandant de renforcer le contrôle lors de l’emballage et de la livraison des déchets radioactifs, n’ont pas été prises en compte par l’exécutif argovien.

Dépôt intermédiaire de déchets hautement et moyennement radioactifs à Würenlingen (AG)
Dossier: Debatte um die Lagerung von Nuklearabfällen, 1976–2000

Nachdem sich Regierung und Parlament dagegen ausgesprochen hatten, lehnten auch die Aargauer Stimmberechtigten eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten für eine obligatorische kommunale Volksabstimmung zu allen Einbürgerungsentscheiden ab. Das Resultat fiel mit einem Nein-Stimmenanteil von 71.7 Prozent deutlich aus.

Aargau Volksinitiative für restriktivere Einbürgerungsvorschriften

Ebenfalls eine Volksabstimmung über das Ausländerstimmrecht fand im Aargau statt. Mit einem klaren Mehr von 85 Prozent lehnten die Stimmberechtigten die von der Linken eingereichte Volksinitiative für die fakultative Einführung des aktiven Stimmrechts auf Gemeindeebene ab. Im Kanton Freiburg sprach sich der Grosse Rat mit Zweitdrittelsmehrheit gegen eine 1993 eingereichte Volksinitiative für die Einführung des integralen Ausländerstimmrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene aus. In Appenzell Ausserrhoden sind mit der neuen Kantonsverfassung die Gemeinden zur Einführung des Ausländerstimmrechts ermächtigt worden. Die Stimmberechtigten von Teufen, welche auf Vorschlag ihrer Gemeindeexekutive als erste darüber zu entscheiden hatten, sprachen sich mit Zweidrittelsmehrheit dagegen aus.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Im Kanton Aargau reichten die Schweizer Demokraten eine Volksinitiative für restriktivere Einbürgerungsvorschriften ein. Diese verlangt, dass nicht mehr die Gemeindeparlamente und -versammlungen über die einzelnen Einbürgerungen entscheiden sollen, sondern die Stimmberechtigten an der Urne.

Aargau Volksinitiative für restriktivere Einbürgerungsvorschriften

Die aargauische Regierung und in der Folge auch der Grosse Rat empfahlen eine 1993 von den Grünen, der SP und den Gewerkschaften eingereichte Volksinitiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts zur Ablehnung. Im Kanton Uri sprachen sich die Regierung und das Parlament gegen eine im Vorjahr eingereichte Initiative aus, welche das kantonale Stimm- und Wahlrecht für alle Ausländer einführen wollte, die sich seit fünf Jahren in der Schweiz aufhalten. In der Volksabstimmung wurde der von SP und den Grünen unterstützte Vorschlag mit einem Nein-Stimmenanteil von 84 Prozent verworfen. Ein analoges Volksbegehren wurde im Kanton Solothurn eingereicht.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Der Regierungsrat des Kantons Zürich beantragte dem Kantonsrat, die vor Jahresfrist eingereichte Volksinitiative zur Trennung von Kirche und Staat ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Zuvor hatten sich schon die katholische Zentralkonferenz und die protestantische Synode dezidiert gegen die Initiative ausgesprochen. Im Kanton Aargau lehnten Regierung und Kirchen eine analoge Motion der SD ebenfalls ab.

Zürcher Regierungsrat empfiehlt Initiative zur Trennung von Kirche und Staat zur Ablehnung

Der Bundesrat erklärte die Verträge zwischen den Spitälern und dem Krankenkassenverband im Kanton Aargau für ungültig. Die Aargauer Regierung hatte 1991 einer Erhöhung der Spitaltarife um durchschnittlich 19,4% zugestimmt — zwei Tage nachdem der dringliche Bundesbeschluss zur Kosteneindämmung im Gesundheitswesen in Kraft getreten war, welcher die Tariferhöhungen auf 7,8% beschränkte. Dagegen hatte sich der Aargauische Krankenkassenverband (AKV) mit einer Beschwerde beim Bundesrat gewehrt. Der Kanton Aargau muss nun dem AKV rund 14 Mio. Fr. zurückerstatten. Der AKV und das kantonale Gesundheitsdepartement liegen sich aber auch noch aus einem anderen Grund in den Haaren. Als der AKV drei Monate lang die Rechnungen der aargauischen Kantonsspitäler unter die Lupe nahm, entdeckte er 176 Fehler. Mit einer Ausnahme hatten die Spitäler dabei immer zu hohe Beträge verrechnet, insgesamt rund 50'000 Franken.

Verträge zwischen den Spitälern und dem Krankenkassenverband im Kanton Aargau ungültig