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2020 wählten acht Kantone ihre Parlamente neu (SG, UR, TG, SZ, SH, JU, AG, BS). Die «grüne Welle» spülte auch 2020 viele Mitglieder der Grünen und der Grünliberalen in die kantonalen Legislativen. Die Grünen gewannen in allen acht Kantonen Wähleranteile dazu, die Grünliberalen in sieben von acht – im Kanton Uri waren sie nicht zur Wahl angetreten. Diese Gewinne brachten den Grünen in diesen Kantonen total 69 Mandate ein (bei den letzten Wahlen in diesen Kantonen waren es noch 45 gewesen) und den Grünliberalen 48 (27 bei den letzten Wahlen in denselben Kantonen). Die Bundesratsparteien schwächelten derweil. Die FDP verlor in allen acht Kantonen Mandate (insg. -17 Sitze in diesen Kantonen), die SP (-12 Sitze) und die SVP (-14 Sitze) je in deren sechs. Am besten hielt sich die CVP (-4 Sitze), welche zwar in drei Kantonen Mandate abgeben musste, aber auch in drei Kantonen Sitze zulegen konnte.

Der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten stieg in sechs von acht Kantonen – am stärksten im Kanton Basel-Stadt (42.0%, +11 Prozentpunkte gegenüber den letzten Wahlen). Einzig in den Kantonen Jura (15.0%, +/- 0 Prozentpunkte) und Schwyz (9.0%, -5 Prozentpunkte) führten die Wahlen 2020 nicht zu einem Parlament mit mehr weiblichen Mitgliedern. Die Wahlbeteiligung lag einzig im Kanton Schaffhausen (57.0%), wo die Stimmpflicht gilt, über 50 Prozent. Am wenigsten Wahlberechtigte fanden im Kanton Thurgau den Weg an die Urne (32.6%).

Die acht Kantone führten auch Gesamterneuerungswahlen ihrer Exekutiven durch. Die grössten Veränderungen brachten die Wahlen im Kanton Basel-Stadt: Die SP konnte ihre zwei Rücktritte verteidigen, nicht aber die FDP und die Grünen, die beide die Abwahl eines amtierenden Regierungsratsmitglieds hinnehmen mussten. An ihre Stelle traten Vertreterinnen der LDP und der GLP. Die FDP verlor in zwei weiteren Kantonen einen Regierungssitz: in Uri an die SVP und in Schaffhausen an die SP. In den anderen Kantonen änderten die Wahlen jedoch nichts an der Parteizusammensetzung der Regierungen. In den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Aargau und Schwyz kam es zwar zu Rücktritten von Regierungsmitgliedern auf Ende der Amtsperiode, überall schafften es die entsprechenden Parteien jedoch, ihre Sitze zu verteidigen. Im Kanton Jura kam es in den Gesamterneuerungswahlen im Herbst gar zu keiner einzigen personellen Änderung. Allerdings war es im Frühjahr vor den regulären Wahlen noch zu einer Ersatzwahl gekommen, bei der die CVP ihren freigewordenen Sitz an die Kandidatin der SP verlor, welche diesen ein halbes Jahr später erfolgreich verteidigte. Auch im Kanton Waadt kam es im Berichtsjahr zu einer Ersatzwahl, bei welcher die FDP ihren freigewordenen Sitz ebenfalls erfolgreich verteidigte. Unter dem Strich war Ende 2020 ein kantonales Regierungsmandat mehr von einer Frau besetzt als noch im Vorjahr (neu: 39 von 154 Mandaten). Während in der Regierung von Uri neu keine Frau mehr einsitzt anstatt wie bisher noch zwei, ist in Basel-Stadt, St. Gallen und Jura neu je ein Regierungsamt mehr von einer Frau besetzt.

Auch die Städte Genf, Luzern, Biel, St. Gallen und Bern wählten die Mitglieder ihrer Legislativen neu. Dort zeigte sich ein ähnliches Bild wie bei den kantonalen Wahlen: die grosse Gewinnerin war die Grüne Partei, welche in allen fünf Städten verglichen mit den letzten Wahlen Mandate dazugewann (zusammengezählt von 48 auf 69 Sitze). Auch die Grünliberale Partei legte in diesen Städten zu, wenn auch in geringerem Masse (von 21 auf 28 Mandate; keine Vertretung in Genf).

Bei den meisten grossen Städten blieb die Parteizusammensetzung der Exekutiven nach den Wahlen gleich wie in der vorherigen Amtsperiode; namentlich in Bern, St. Gallen, Luzern und Biel. Dramatischer ging es in Genf zu und her, wo gleich vier der fünf amtierenden Regierungsmitglieder sich nicht mehr zur Wiederwahl stellten – zwei davon laut eigenen Angaben wegen eines Reputationsverlusts im Zusammenhang mit einer Spesenaffäre. Schlussendlich führten die Wahlen in der Stadt Genf zu einem Sitzgewinn der Grünen auf Kosten der Partei SolidaritéS. In Winterthur kam es derweil zum dritten Mal seit 2016 zu einem unerwarteten Abgang eines Mitglieds der Exekutive und daraufhin zu einer Ersatzwahl, bei der die FDP ihren freigewordenen Sitz an die Kandidatin der GLP abtreten musste.

Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2020
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2020
Dossier: Kommunale Wahlen 2020
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Le Conseil national a emboîté le pas à la chambre haute, refusant également d'entrer en matière sur l'initiative cantonale thurgovienne, intitulée «coûts d'intégration», qui voulait relativiser la gratuité de l'enseignement obligatoire pour les personnes étrangères considérées comme «témoignant de la mauvaise volonté à s'intégrer». Seule l'UDC a voté pour l'objet, amenant ainsi 46 voix, contre 129 et une abstention.

Coûts d'intégration (Iv.ct. 19.303)

Ab anfangs Oktober 2020 stiegen die Coronavirus-Fallzahlen in der Schweiz wieder drastisch an und erreichten ihren Höhepunkt anfangs November mit über 10'000 neu gemeldeten Fällen an einem Tag. Viele Kantone verschärften deshalb ihre Coronamassnahmen ab Mitte Oktober, beispielsweise durch die Einführung einer Maskenpflicht in allen Läden. Doch die Massnahmen in der Schweiz glichen weiterhin einem Flickenteppich, denn die Kantone vermochten sich nicht auf ein einheitliches Vorgehen zu einigen. Die GDK appellierte deshalb Mitte Oktober an den Bundesrat, flächendeckende Massnahmen zu ergreifen, wie etwa eine Maskenpflicht in allen öffentlichen Innenräumen oder Obergrenzen für private Feste. Dieser hatte zwar die Kantone nur zwei Tage zuvor noch explizit in die Pflicht genommen, reagierte dann aber schnell: Am Sonntag, dem 18. Oktober, traf er sich zu einer Notfallsitzung und entschied nach einer «Blitzkonsultation» über das Wochenende, schweizweit eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und bei privaten Treffen ab 16 Personen einzuführen. Neu galt zudem Sitzpflicht in allen Gastrobetrieben. Ganz strikt griff der Bundesrat allerdings nicht durch: So verzichtete er bewusst darauf, erneut die ausserordentliche Lage auszurufen – die neusten Massnahmen konnte der Bundesrat gemäss Epidemiengesetz auch in der besonderen Lage aussprechen. Folglich blieben die Kantone weiterhin in vielen Bereichen in der Verantwortung, etwa bei den Massnahmen in Schulen oder bei den Öffnungszeiten von Clubs und Bars. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga betonte jedoch, Bundesrat und Kantone müssten jetzt zusammenspannen, «damit das ‘Gstürm’ endlich aufhöre».
Da die Fallzahlen weiter stark anstiegen, schickte der Bundesrat bereits am Freitag der darauffolgenden Woche erneut strengere Massnahmen in die Konsultation bei den Kantonen. Diese beinhalteten unter anderem eine Limite von 10 respektive 50 Personen bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen, Fernunterricht für Hochschulen, eine ausgedehnte Maskenpflicht und eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr. Auch diesmal hielt der Bundesrat aber am Verbleib in der besonderen Lage fest.
Da eine Mehrheit der Kantone in der Zwischenzeit bereits ihre eigenen Massnahmen verschärft hatten und viele den Bundesrat aufgefordert hatten, strengere Massnahmen auf nationaler Ebene zu beschliessen, hielt sich ihr Widerstand gegen die neuen Massnahmen in Grenzen. Trotzdem gab es auch Kritik, wie etwa von der St. Galler Regierung, welche monierte, dass eine erneute Verschärfung der Massnahmen verfrüht sei, da ihre Spitalkapazitäten nicht ausgeschöpft seien und die Massnahmen deshalb «unnötigen Schaden» anrichteten. Die St. Galler Kantonsregierung ging gar noch weiter und stellte das gemeinsame Corona-Regime von Bund und Kantonen grundlegend infrage. Dass die Kantone selbst für die «Folgekosten» der Massnahmen aufkommen müssten, ohne diesen zugestimmt zu haben, verletze das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz, wonach diejenigen das Sagen haben sollten, welche die Kosten tragen. Der Bundesrat solle stattdessen wieder die ausserordentliche Lage ausrufen, woraufhin der Bund erneut für die gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Folgen der Pandemiebekämpfung verantwortlich wäre und sich folglich an den entstandenen Kosten beteiligen müsste. Der Kanton Zürich kritisierte derweil, dass der Bundesrat beim Verbot von Grossanlässen eine Ausnahme für Demonstrationen beschlossen hatte. Seiner Meinung nach sollten für alle Grossanlässe die gleichen Regeln gelten. Auch in den folgenden Wochen gingen die Diskussionen zwischen Bund und Kantonen weiter. So rügte beispielsweise Gesundheitsminister Alain Berset am 4. November diejenigen Kantone, welche weiterhin nicht dringende Eingriffe und Operationen an Spitälern erlaubten und damit Ressourcen für mögliche Corona-Patientinnen und -Patienten besetzten.

Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen während der Covid-19-Krise
Dossier: Institutionelle Krisenresistenz des Bundesrats

La majorité de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) a préconisé à sa chambre de rejeter l'initiative du canton de Thurgovie sur la suppression de la franchise-valeur dans le tourisme d’achat. Par 17 voix contre 7, elle considère que le tourisme d'achat est motivé essentiellement par le niveau élevé des prix en Suisse, et qu'une suppression de la franchise-valeur n'aurait donc pas d'impact. Elle pointe également du doigt le risque de complications administratives. Selon la majorité, seules des mesures contre l'îlot de cherté peuvent combattre durablement le tourisme d'achat. A l'inverse, une minorité Friedli (udc, SG) a recommandé l'adoption de l'initiative. Cette minorité met en avant l'importance de l'équité fiscale et la nécessité de soutenir les commerces des cantons frontaliers, victimes du tourisme d'achat.
En chambre, l'initiative cantonale a été adoptée par 108 voix contre 60 et 14 abstentions. L'objet a été traité en parallèle de l'initiative du canton de St-Gall 18.300, et à la suite de la motion de la Commission des finances du Conseil national (CdF-CN) 19.3975. Le Conseil national a donc pris le contre-pied du Conseil des Etats. En brandissant l'argument de l'équité fiscale, il souhaite que les importations de marchandises soient soumises à la TVA helvétique si la TVA étrangère a été remboursée. Le parti socialiste a argumenté en vain que seule l'initiative «Stop à l'îlot de cherté» pouvait résoudre le problème du tourisme d'achat.

Suppression de la franchise-valeur dans le tourisme d'achat (Iv.ct. 18.316)
Dossier: Abbau von Handelshemmnissen. Parallelimporte
Dossier: Einkaufstourismus

Im Oktober 2020 wurde der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung des indirekten Gegenvorschlags zur Organspende-Initiative, welche vom 13. September bis zum 13. Dezember 2019 gedauert hatte, veröffentlicht. Insgesamt hatten 81 Akteurinnen und Akteure Stellung genommen, wobei sich mit 53 von ihnen ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden vollumfänglich oder grundsätzlich zustimmend zum Gegenvorschlag aussprachen. Zu ihnen gehörten 21 Kantone, die beiden Parteien GLP und GPS sowie dreissig Organisationen, darunter auch Swisstransplant, eine Unterstützerin der Volksinitiative. Explizit abgelehnt wurde die Vorlage von 16 Vernehmlassungsteilnehmenden. Als Gründe für die ablehnende Haltung wurden die Befürwortung der Volksinitiative (JU), des Erklärungsmodells (LU, CVP, EVP, CBCES, EKS, MERH_UZH, NEK) oder der parlamentarischen Initiative Nantermod (fdp, VS; pa.Iv. 18.443; FDP), aber auch die zu enge Zustimmungslösung (ÄPOL) und der Wunsch nach Beibehaltung der aktuell gültigen erweiterten Zustimmungslösung (HGS) aufgeführt. Weitere Argumente gegen den indirekten Gegenvorschlag liessen sich auf ethische Bedenken (SH, HLI, MIGUNIBE, SPO) oder auf die Forderung zurückführen, dass die Vorlage Teil eines Gesamtprojekts zur Einwilligung in der Gesundheits- und Humanforschung sein sollte (Privatim). Weder eine zustimmende noch eine ablehnende Haltung nahmen aus diversen Gründen zehn Vernehmlassungsteilnehmende ein (BL, TG, iEH2, SPS, BDP, SVP, GDK, insieme, SBK und SGG). Der SAV, santésuissse und der SSV verzichteten auf eine Stellungnahme.

Positiv aufgenommen wurde von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die geplante Einbindung der Angehörigen. In diesem Zusammenhang kam denn auch mehrfach die Forderung auf, dass eine Organentnahme nur zulässig sein soll, wenn die Angehörigen erreicht werden können. Auch die gesetzliche Verankerung eines Registers wurde grösstenteils befürwortet, wobei verschiedene Änderungsvorschläge eingingen. Einer von ihnen bestand darin, dass neben der Dokumentation des Widerspruchs auch eine Zustimmung festgehalten werden können sollte. Von verschiedenen Seiten wurde zudem der Wunsch geäussert, dass der Stiftung Swisstransplant die Registerführung zukommen soll, weil sie bereits über ein Register verfüge. Ferner wurde der Information der Bevölkerung über das Widerspruchsmodell ein hoher Stellenwert beigemessen.

Organspende-Initiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 20.090)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Durch die Annahme zweier Motionen (Mo. 20.2451; Mo. 20.3460) war der Bundesrat vom Parlament in der Sommersession 2020 beauftragt worden, eine Vorlage zur Regelung der Geschäftsmieten auszuarbeiten, die eine Aufteilung der Mietzinse von Betrieben oder Einrichtungen, die während der ersten Welle der Corona-Pandemie behördlich geschlossen werden mussten oder nur stark eingeschränkt betrieben werden konnten, im Verhältnis von 40 (Mieterseite) zu 60 (Vermieterseite) für die Dauer der behördlich verordneten Massnahmen vorsah.

Vom 1. Juli bis zum 4. August 2020 gab der Bundesrat einen Entwurf für ein entsprechendes Covid-19-Geschäftsmietegesetz in die verkürzte Vernehmlassung, deren Ergebnis unter den 178 stellungnehmenden Parteien kontrovers ausfiel. Neben elf Kantonen (AR, BL, GE, LU, NW, OW, SZ, TG, UR, ZG, ZH) lehnten mit den FDP.Liberalen und der SVP auch zwei grosse Parteien sowie Economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband, der Hauseigentümerverband und Immobilienverbände die Vorlage ab. Zustimmung erfuhr der Entwurf von acht Kantonen (AI, BS, FR, GL, GR, NE, SO, VD), den Parteien der Grünen, SP, CVP und EVP, von den Organisationen der Mieterinnen und Mieter, dem Schweizerischen Städteverband sowie von Gastro- und Berufsverbänden. Sechs Kantone (AG, BE, SG, SH, TI, VS) und die GLP hoben sowohl Vor- als auch Nachteile des Entwurfs hervor. Die sich in der Überzahl befindenden ablehnenden Stellungnehmenden kritisierten, dass der Staat mit einem solchen Gesetz massiv in die Vertragsverhältnisse zwischen Privaten eingreife, was in keinem Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen einer solchen Regelung stehe. Ferner bestehe keine Verfassungsgrundlage für ein solches Vorgehen und ein allgemeiner Verteilschlüssel von 60/40 sei kein geeignetes Mittel, um den unterschiedlichen Situationen der Betroffenen gerecht zu werden. Die befürwortende Seite sprach sich in der Vernehmlassung teilweise für weitergehende Forderungen aus, man akzeptiere jedoch den gewählten Weg als Kompromiss und begrüsse ein rasches Vorwärtsgehen, liess etwa Natalie Imboden, Generalsekretärin des Mieterinnen- und Mieterverbandes, gegenüber Le Temps verlauten. Im Anschluss an die Vernehmlassung passte der Bundesrat die Vorlage punktuell an, in erster Linie, um Unsicherheiten in der Anwendung zu reduzieren.

Am 18. September 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz. Darin verzichtete er aufgrund der kontroversen Stellungnahmen darauf, dem Parlament die Botschaft zur Annahme zu beantragen, und bekräftigte ebenfalls seine bereits im Frühjahr vertretene negative Haltung gegenüber einer solchen Regelung (vgl. etwa Mo. 20.3161; Mo. 20.3142 oder die Stellungnahme des Bundesrates zur Situation der Geschäftsmieten). Dass der Bundesrat «seine eigene» Vorlage ablehnt (NZZ), war einigen Pressetiteln einen zentralen Vermerk wert. Konkret regelt der Gesetzesentwurf Mietverhältnisse von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, die aufgrund der Covid-19-Verordnung 2 (Fassung 17./19./21.3.20) schliessen mussten (z.B. Restaurants, Coiffeursalons), und von Gesundheitseinrichtungen, die ihre Tätigkeiten reduzieren mussten. Für Erstere soll das Gesetz über die gesamte Dauer der vom Bund verordneten Schliessung gelten (17.3-21.6.20), während Gesundheitseinrichtungen, die ihren Betrieb einschränken mussten, gemäss Entwurf lediglich für eine maximale Dauer von zwei Monaten von einer solchen Mietzinsreduktion profitieren könnten. Von der 60/40-Regelung betroffen sind nur Mietverhältnisse, deren Nettomietzins pro Monat CHF 14'999 nicht übersteigt. Bei einem Nettomietzins zwischen 15'000 und 20'000 ist es beiden Mietparteien vorbehalten, durch eine einseitige schriftliche Mitteilung auf die Gesetzesregelung zu verzichten. Die Regelung gilt nur für Vertragsparteien, die zuvor noch keine ausdrückliche Einigung erzielt haben. Für den Fall, dass Vermieterinnen und Vermieter oder Pächter und Pächterinnen durch die Mietzinsreduktion in eine wirtschaftliche Notlage geraten würden, soll beim Bund eine finanzielle Entschädigung beantragt werden können. Dieser stellt dafür einen Härtefallfonds in der Höhe von maximal CHF 20'000 bereit.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Die beiden eidgenössischen Räte stimmten in der Herbstsession 2020 dem Bundesbeschlussentwurf des Bundesrates betreffend die Gewährleistung der Kantonsverfassungen der Kantone Glarus, Thurgau und Genf stillschweigend zu.

Garantie des constitutions cantonales (GL, TG, GE) (MCF 20.049)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Anders als der Ständerat gab der Nationalrat der Standesinitiative des Kantons St. Gallen für ein Verbot von Provisionszahlungen für Wechsel der Grundversicherung in der Herbstsession 2020 Folge. Zwar hatte sich die Mehrheit der SGK-NR im Oktober 2019 noch für eine Selbstregulierungslösung und eine entsprechende Motion der SGK-SR (Mo. 18.4091) ausgesprochen, der Rat folgte ein Jahr später jedoch mit 96 zu 79 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) der Kommissionsminderheit, der die Kommissionsmotion der SGK-SR zu wenig weit ging.

Keine Prämiengelder für Vermittlungsprovisionen (St.Iv. 18.305)

En juin 2020, le Conseil national a décidé de classer l’initiative du canton de St-Gall, malgré une minorité Steinemann (udc, ZH). Entre le dépôt de l'initiative et son classement, la révision de la loi sur les étrangers et l'intégration (LEI) a été votée et mise en œuvre. La CIP-CN a estimé que les cinq objectifs de cette initiative – qui visait à durcir les conditions d'octroi, de renouvellement ou de révocation des autorisations de séjour et d'établissement – étaient atteints par la nouvelle loi. Le classement a été approuvé en chambre basse par 105 voix contre 83, où le centre et la droite s'opposaient à la gauche et au groupe vert'libéral. Le Conseil des États a fait de même au mois de septembre suivant, sans débat.

Renforcement des contraintes et de l'application de la législation en vigueur concernant l'intégration (Iv.ct. 16.307)

Die Standesinitiative des Kantons St. Gallen zur Besteuerung von Flugtickets fand im Herbst 2020 im Ständerat keine Mehrheit; sie wurde auf Empfehlung der vorberatenden UREK-SR stillschweigend abgelehnt.

Standesinitiative des Kantones St. Gallen für eine Besteuerung der Flugtickets in der Höhe der CO2-Abgabe auf Flugbenzin/Kerosin (Kt.Iv. 19.305)
Dossier: Flugticketabgabe

Im März 2019 reichte der Kanton St. Gallen eine Standesinitiative ein, die eine Besteuerung der Flugtickets in der Höhe einer allfälligen CO2-Abgabe auf Kerosin forderte. Die Kantonsregierung war der Ansicht, dass die Bundesversammlung mehr unternehmen müsse, um die Klimaziele von Paris zu erreichen. In der Schweiz sei der Flugverkehr derzeit für einen gewichtigen Teil der klimaschädlichen Emissionen verantwortlich. Dennoch bezahlten Fluggesellschaften bislang keine CO2-Abgabe auf Treibstoff.
Die UREK-SR beantragte im August 2020, der Initiative keine Folge zu geben. Sie argumentierte, wie schon bei der Standesinitiative des Kantons Genf (19.304), dass das Anliegen bereits in die Beratungen des zu revidierenden CO2-Gesetzes eingeflossen sei.

Standesinitiative des Kantones St. Gallen für eine Besteuerung der Flugtickets in der Höhe der CO2-Abgabe auf Flugbenzin/Kerosin (Kt.Iv. 19.305)
Dossier: Flugticketabgabe

La CIP-CN s'est penchée sur le projet d'arrêté fédéral visant à accorder la garantie fédérale aux constitutions cantonales révisées des cantons de Glaris, de Thurgovie et de Genève. Après examen, elle propose au Conseil national de l'adopter.

Garantie des constitutions cantonales (GL, TG, GE) (MCF 20.049)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Um zu verhindern, dass die seit dem 13. März 2020 vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, die sich direkt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung stützen, welcher der Regierung das befristete Erlassen von Verordnungen und Verfügungen als Reaktion auf schwere Störungen der öffentlichen Ordnung erlaubt, nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft treten, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft über die Rechtsgrundlagen dieser Verordnungen. Seit April 2020 hatten die Bundeskanzlei und das EJPD dieses dringliche Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie, kurz Covid-19-Gesetz, erarbeitet. Dieses soll den Bundesrat dazu befähigen, auch künftig entsprechende erforderliche Massnahmen weiterzuführen und anzupassen.

Zwischen dem 19. Juni 2020 und dem 10. Juli 2020 wurde der Gesetzesentwurf in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt, in welcher über 1'000 Stellungnahmen eingingen. Der Grossteil der Stellungnehmenden waren Privatpersonen, die der Vorlage argwöhnisch gegenüberstanden. Bei den Kantonen stiess das Gesetz auf grössere Zustimmung, wobei alle von ihnen Änderungsvorschläge oder Kommentare einbrachten. 14 Kantone (ZH, BE, LU, OW, NW, GL, FR, SO, SH, AI, SG, GR, TG und GE) sprachen sich grundsätzlich für den Entwurf aus, da sie die Existenz einer rechtlichen Basis für das Weiterverfolgen der durch den Bundesrat getroffenen Massnahmen als eine Notwendigkeit erachteten. Weder eine ausdrückliche Zustimmung noch eine Ablehnung erfuhr die Vorlage von Seiten weiterer elf Kantone (UR, ZG, BS, BL, AR, AG, TI, VD, VS, NE und JU). Der Kanton Schwyz und die KdK sahen explizit von einer Stellungnahme ab. Letztere wird ihre Meinung aller Voraussicht nach zu einem späteren Zeitpunkt einbringen. Bei den Parteien stiess der Gesetzesentwurf auf unterschiedlich grosse Unterstützung. Während ihm die CVP und EVP bedingungslos zustimmten, knüpften die GLP, die Grünen und die EDU ihre Zustimmung an Vorbehalte. Gegen die Vorlage in der vorliegenden Form sprachen sich FDP.Liberale, SP und SVP aus. Die BDP, Ensemble à Gauche, die Lega und die PdA verzichteten trotz Einladung auf eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Von den 60 Organisationen, die am Vernehmlassungsverfahren teilnahmen, unterstützten 27 das Vorhaben, 33 stimmten ihm zwar nicht explizit zu, lehnten es aber auch nicht ausdrücklich ab – keine einzige stellte sich somit ausdrücklich dagegen.

Am 12. August 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Gesetzesentwurf, nachdem er als Reaktion auf die Vernehmlassungsantworten einige Änderungen am Vorentwurf vorgenommen hatte – namentlich die Aufnahme des «generellen und verbindlichen Einbezug[s] der Kantone» und die vollständige Überarbeitung der Bestimmungen zum Gesundheitswesen, dem Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz sowie dem Kulturbereich. Der Gesetzesentwurf besteht insgesamt aus 14 Artikeln, welche die Befugnisse der Landesregierung im Umgang mit der Covid-19-Epidemie insbesondere bezüglich der Eindämmung der Auswirkungen auf die Gesellschaft, Wirtschaft und die Behörden festlegen. Er betrifft überdies auch den Ausländerinnen-, Ausländer- und Asylbereich, die Entschädigung bei Erwerbsausfall, die Arbeitslosenversicherung sowie «justizielle, verfahrensrechtliche, gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Massnahmen». Zudem wurde vorgesehen, dass das Gesetz lediglich bis Ende 2021, anstatt wie ursprünglich geplant bis Ende 2022, befristet werden soll. Für Bestimmungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung wurde jedoch eine Befristung bis Ende 2022 festgehalten.

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; BRG 20.058)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Aufgrund der Corona-Pandemie und den zu deren Eindämmung getroffenen Massnahmen konnte der Nationalfeiertag am 1. August 2020 vielerorts entweder gar nicht oder nur unter Einhaltung einschränkender Auflagen stattfinden. Insbesondere das Verbot von Veranstaltungen mit über 1'000 Personen machte es sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten schwierig, Festivitäten durchzuführen. In vielen Gemeinden mussten die Feiern abgesagt werden, nicht wenige, meist kleine Gemeinden, hielten aber auch an ihren teils originellen Durchführungsplänen fest – unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsbedingungen (Abstandsregeln, Teilnahmebeschränkung und -registrierung, Hygieneregeln). Trotz dieser kleineren Feiern befürchtete der «Blick» im Vorfeld, dass der Erste August zu einem Ersten «AuFrust» verkommen könnte, seien doch die grösseren Bundesfeiern alle abgesagt worden – sogar jene auf dem Rütli, meinte die Zeitung vermeintlich. Tatsächlich fand die Rütli-Feier aber statt.

Und so wurde schliesslich der Nationalfeiertag in Coronazeiten begangen: In grösseren Städten wie Basel war laut der Basler Zeitung bereits im Mai klar, dass die übliche Bundesfeier mit Feuerwerk am Rhein nicht stattfinden würde, da die Obergrenze von 1'000 Personen rasch überschritten und das Rückverfolgen von Ansteckungsketten kaum möglich gewesen wäre. Nach anfänglichen Erwartungen, dass zumindest im Landkanton die Feiern beibehalten würden, zerstreuten sich im Juni auch dort die Hoffnungen: «Ein Jahr ohne Bundesfeier im Baselbiet» titelte die Basler Zeitung. Doch so schlimm sollte es nicht kommen: Schweizweit, auch in Basel-Landschaft, gab es Gemeinden, die ihre Bundesfeiern unter Einhaltung der vorgesehenen Schutzmassnahmen durchführen konnten. Wie das St. Galler Tagblatt berichtete, waren es in der Ostschweiz immerhin «gut zwei Dutzend» Gemeinden, welche eine Durchführung planten: So liess auch die St. Gallische Gemeinde Muolen verlauten, der 1. August finde statt – «ob Coronavirus oder nicht» –, denn das Bedürfnis der Bevölkerung, sich auszutauschen, sei gross, weshalb man ein Apéro durchführen wollte, zitierte die Zeitung den Muolener Gemeindepräsident Bernhard Keller (SG, cvp). Im aargauischen Baden gab es laut der Aargauer Zeitung zwar keine Feier, doch offerierte die Stadt der Bevölkerung eine Wurst und einen Lampion zum Mitnehmen, damit die Badener zu Hause feiern konnten. Auch in den Gemeinden Estavayer und Murten (FR) führte man eine Feier durch, verzichtete jedoch auf das normalerweise stattfindende Feuer, damit nicht unnötig Touristen angezogen wurden, so «Le Temps». Einige Gemeinden, etwa die Genfer Gemeinde Puplinge, setzten laut der «Tribune de Genève» auf dezentrale Feiern, also Feiern, die auf mehrere Standorte verteilt wurden, damit grössere Ansammlungen vermieden werden konnten. In Bellinzona (TI) fand die Feier mit Innenminister Alain Berset und Risotto statt, allerdings war eine Teilnahme nur auf Anmeldung möglich, wie der «Corriere del Ticino» berichtete. Im Appenzell zierte auch dieses Jahr die 700 Kilogramm schwere Schweizerfahne das Antlitz des Säntis, wegen drohendem Unwetter allerdings nur wenige Stunden.

Und schliesslich wurde auch auf dem Rütli gefeiert, wenn auch in vergleichsweise kleinem Ausmass und unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga ehrte in einer Ansprache vor 200 geladenen Personen insgesamt 54 stellvertretend für die ganze Schweiz gewählte «Helden und Heldinnen» des Alltags. Wie der Sonntags-Blick nach der Feier berichtete, wurde dabei, ganz im Zeichen der Pandemie, jenen Schweizerinnen und Schweizern gedankt, welche dabei halfen, die Krise zu bewältigen: Gesundheits-, Verkaufs- oder Bildungspersonal, Buschauffeurinnen und -chauffeure ebenso wie hilfsbereite Nachbarinnen und Nachbarn. Diese hätten gezeigt, dass die Schweiz «verhäbt», zitierte die Zeitung die Bundespräsidentin.

Erster August

Im Juni 2020 hatte das Bundesgericht einen Fall aus dem Kanton St. Gallen zu beurteilen, in dem es um die Frage ging, ob ein Lebensstil über den durch die Rente ermöglichten Verhältnissen als freiwilliger Vermögensverzicht im Sinne der EL gewertet werden kann. So hatte eine Frau vor ihrem Eintritt in ein Altersheim innert weniger Jahre Ausgaben in der Höhe von CHF 325'830 getätigt. Diese Ausgaben waren gemäss dem Versicherungsgericht des Kantons St.Gallen für den Existenzbedarf nicht notwendig. Das ELG besagt, dass Einkünfte und Vermögenswerte, auf die ohne rechtliche Verpflichtung oder adäquate Gegenleistung verzichtet worden war, bei der Berechnung von EL als Einnahmen gelten. Freiwillig getätigte Ausgaben wertete das Bundesgericht aber bisher nie als entgangene Vermögenswerte; das Gesetz biete keine Möglichkeit zur Lebensführungskontrolle der Versicherten. Selbst wenn also bisher jemand sein ganzes Vermögen verprasst hatte, bot dies keinen Grund für eine Reduktion oder Streichung der EL. Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen forderte jedoch vom Bundesgericht eine Praxisänderung und argumentierte, dass der Lebensstil in diesem Falle als Verzicht gelten solle. Demnach könne selbstverschuldete Armut nicht durch eine Sozialversicherung getragen werden, da dies ansonsten als Sozialhilfe gewertet werden müsse; der Bund habe aber keine Regelungskompetenz im Sozialhilfebereich. Zudem zeige die EL-Revision, die 2021 in Kraft treten wird und die neu eine Bestimmung zur Höhe der erlaubten Ausgaben vor Anmeldung zur EL beinhaltet, dass eine solche Präzisierung auch im Sinne des Gesetzgebers sei. Das Bundesgericht hielt aber in seinem letztinstanzlichen Urteil an seiner bisherigen Praxis fest: In der Tat habe eine entsprechende Leistung durch die EL an die Versicherte zwar sozialhilferechtlichen Charakter, das mache sie aber weder rechtlich noch faktisch zu Sozialhilfe, argumentierte das Gericht. Die Ausgaben dürften deshalb beruhend auf dem bisherigen Recht nicht als Vermögensverzicht gewertet werden. Die Weltwoche befürchtete, dass das Bundesgericht damit der entsprechenden Verschärfung durch die EL-Revision bereits vor deren Inkrafttreten «die Zähne gezogen habe».

EL Bundesgerichtsurteil

Basierend auf der Standesinitiative des Kantons Thurgau schickte die SGK-SR im Juni 2020 den Vorentwurf der KVG-Ergänzung über die Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten in die Vernehmlassung. Damit wolle sie «den Anliegen der Kantone, der Versicherten, der Versicherer und der Leistungserbringer ausgewogen Rechnung» tragen, erklärte die Kommission in einer Medienmitteilung. So soll das Verfahren bei Nichtbezahlen von Prämien und Kostenbeteiligungen geklärt werden. Unter anderem sollen Eltern zukünftig für die ausstehenden Prämien und die Kostenbeteiligung ihrer Kinder bei deren Erreichen der Volljährigkeit haftbar bleiben, wie es die Motionen Heim (sp, SO; Mo. 17.3323) und Brand (svp, GR; Mo. 18.4176) verlangt hatten. Schwarze Listen soll es zudem zukünftig nicht mehr geben und die Krankenversicherungen sollen die Versicherten nur noch maximal viermal jährlich betreiben können. Stattdessen erhalten sie die Möglichkeit, säumigen Versicherten ein günstigeres Versicherungsmodell zuzuweisen. Schliesslich sollen die Kantone entsprechend der Forderung des Kantons Thurgau neu 90 statt 85 Prozent der ausgewiesenen Forderungen der Krankenversicherungen übernehmen und dafür die Verlustscheine erhalten und bewirtschaften können. Eine Minderheit beantragte, den Kantonen die Führung schwarzer Listen weiterhin zu erlauben. Die Vernehmlassung läuft bis Anfang Oktober 2020.

Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten (Kt. Iv. 16.312)
Dossier: Schwarze Liste für säumige Prämienzahlende

Le Conseil fédéral invite le Parlement à octroyer la garantie fédérale aux constitutions cantonales révisées des cantons de Glaris, de Thurgovie et de Genève. La nouvelle constitution glaronaise exempte les parlements communaux de l’exclusion pour cause de parenté, autorise les communes à prévoir une affectation de leur impôt communal pour les constructions, ne permet plus au Grand conseil de demander la convocation de l’Assemblée fédérale avec d’autres cantons et règle les droits politiques dans le cadre de la Landsgemeinde. Le canton de Thurgovie a, quant à lui, inscrit le principe de la transparence au niveau cantonal et des communes politiques et scolaires dans sa constitution. La constitution genevoise remaniée qualifie l'aéroport international de Genève comme établissement de droit public. Elle oblige le canton à rechercher un équilibre entre les intérêts divergents découlant de l'exploitation de l'aéroport et à prendre les mesures adéquates pour limiter les nuisances dues au trafic aérien. L'aéroport est tenu de rapporter aux autorités la planification et la concrétisation de ses objectifs. Le nouveau texte charge aussi l'Etat à prendre des mesures afin de diminuer les risques liés à l’utilisation de produits phytosanitaires. Ce dernier doit également encourager, par voie financière ou technique, le développement des méthodes alternatives aux produits phytosanitaires.

Garantie des constitutions cantonales (GL, TG, GE) (MCF 20.049)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

In der Sommersession 2020 behandelte der Ständerat die Standesinitiative des Kantons Thurgau zusammen mit der Motion der SGK-NR zur Schaffung einer Notfalldefinition durch die Kantone (Mo. 18.3708) und diskutierte über eine Fristverlängerung für Erstere. Die Standesinitiative sah einen Gläubigerwechsel hin zum Kanton vor, wenn dieser 90 Prozent der offenen Forderungen der Krankenversicherungen gegenüber den Versicherten übernimmt – bisher mussten die Kantone 85 Prozent der ausstehenden Forderungen übernehmen und erhielten nach Begleichung der Schuld nur 50 Prozent von den Krankenversicherungen zurück. Kommissionssprecher Rechsteiner (sp, SG) erklärte, dass die Kommission aufgrund der Standesinitiative zusammen mit der Verwaltung eine Vernehmlassungsvorlage über die Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten erarbeitet habe. Entsprechend würdigte Rechsteiner die Thurgauer Standesinitiative auch als eine der wenigen, welche «zu einem konkreten Gesetzgebungsentwurf geführt» hätten, und beantragte, ihre Behandlungsfrist zu verlängern. Dagegen wehrte sich Jakob Stark (svp, TG) – gemäss seiner eigenen Aussage als ehemaliger Thurgauer Regierungsrat «nicht ganz unschuldig daran, dass diese Initiative zustande gekommen ist» –, weil dadurch der materiell unbestrittene Gegenstand der Initiative weiter verzögert werde. Dabei gehe es auch «etwas um den Respekt vor einem kantonalen Parlament». Rechsteiner verwies jedoch darauf, dass die Kantonsparlamente den Stellenwert von Standesinitiativen im Bundesparlament tendenziell überschätzten. Zudem brauche es bei Gesetzen mit wenigen Ausnahmen eine Vernehmlassung – entsprechend dauere es halt etwas länger als in kantonalen Exekutiven. Mit 29 zu 3 Stimmen (bei 1 Enthaltung) folgte der Ständerat der Einschätzung der Kommission und stimmte der Fristverlängerung zu.

Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten (Kt. Iv. 16.312)
Dossier: Schwarze Liste für säumige Prämienzahlende

Zwischen Dezember 2019 und Mai 2020 führte der Bundesrat eine aufgrund der ausserordentlichen Lage verlängerte Vernehmlassung zur Reform der beruflichen Vorsorge durch. Daran beteiligten sich alle Kantone, acht im eidgenössischen Parlament vertretene Parteien sowie zahleiche Verbände und Gewerkschaften. Wie bereits zuvor in den Medien zu vernehmen gewesen war, stellten der Pensionskassenverband ASIP sowie der Schweizerische Baumeisterverband, Swiss Retail Federation und Arbeitgeber Banken eigene Reformmodelle vor, die insbesondere eine stärkere Reduktion des Umwandlungssatzes beinhalteten und von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt wurden (etwa dem SGV, Swissbanking, GastroSuisse, ICT Switzerland und verschiedenen Pensionskassen).

Die Mehrheit der Kantone (AR, BE, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, SH, VD, VS) unterstützte die Stossrichtung der Vorlage, einige lehnten sie jedoch wegen dem vorgeschlagenen Rentenzuschlag insgesamt ab (BL, NW, OW, SG, SZ, ZG, ZH). Der Rentenzuschlag stellte sich denn auch nicht unerwartet als grösster Streitpunkt der Vorlage heraus: Von den Kantonen sprachen sich 14 ausdrücklich dagegen (AI, BE, GL, BL, GR, NE, NW, OW, SZ, TI, UR, VS, ZG, ZH) und acht ausdrücklich dafür aus (AG, BS, JU, LU, SO, SH, TG, VD). Auch die bürgerlichen Parteien BDP, CVP, EVP, FDP und SVP befürworteten die Reform, insbesondere die Senkung des Umwandlungssatzes, lehnten aber den Rentenzuschlag ab. Verschiedene bürgerliche Jungparteien störten sich insbesondere daran, dass die entsprechende Umverteilung auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung und der zukünftigen Generationen geschehe. Umgekehrt nannten die SP und die Grünen die Erhaltung der bisherigen Rentenhöhe – und somit den Rentenzuschlag – als Bedingung für ihre Zustimmung zur Senkung des Umwandlungssatzes. Seitens Verbände erfuhr der bundesrätliche Vorschlag Unterstützung von seinen Urhebern, dem Arbeitgeberverband, dem Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse, während diverse andere Verbände wegen dem Rentenzuschlag die Alternativmodelle bevorzugten.
Deutlich weniger umstritten als der Rentenzuschlag und die Senkung des Umwandlungssatzes war die Senkung des Koordinationsabzugs, die alle Teilnehmenden guthiessen. Umstritten war jedoch die Höhe der Senkung. So schlugen beispielsweise BDP, CVP und EVP eine Senkung auf 40 Prozent des AHV-Lohns, aber einen maximalen Abzug von CHF 21'330 vor, die SVP und der Kanton St. Gallen befürworteten eine Senkung bis zur Eintrittsschwelle (CHF 21'330) und die SP und die Grünen bevorzugten eine vollständige Abschaffung des Koordinationsabzugs. Auch bezüglich der Staffelung der Altersgutschriften gab es zahlreiche unterschiedliche Vorschläge, wobei sich viele Vernehmlassungsteilnehmende einen Sparbeginn ab dem 20. Altersjahr wünschten.

Reform der Beruflichen Vorsorge (BVG 21; BRG 20.089)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Im Mai 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich, mit dem er die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Digitalisierung von Verfahren schaffen wollte. Damit sollen das Ziel der ESTV, zukünftig alle Daten elektronisch zu erhalten und zu verschicken, sowie die Motion Schmid (fdp, GR; Mo. 17.3371) erfüllt werden. Die Vorlage sah daher vor, die vollständig elektronische Einreichung der Steuererklärung zu ermöglichen, die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten sicherzustellen sowie eine elektronische Bestätigung der Daten anstelle einer Unterzeichnung zu realisieren. Geplant war diese Änderung für Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern, für den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie für die Wehrpflichtersatzabgabe – auch weiterhin sollte jedoch eine analoge Eingabe der Steuererklärung möglich bleiben. Bei Steuern, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen, sowie beim internationalen Informationsaustausch sollten die Betroffenen hingegen zu einem elektronischen Verfahren verpflichtet werden können. Bereits heute sei eine elektronische Einreichung der Steuererklärung in den meisten Kantonen möglich, dem stehe nur die Unterzeichnungspflicht entgegen, erklärte der Bundesrat. Zukünftig solle dieses Verfahren medienbruchfrei möglich sein.
Darüber hinaus enthielt die Vorlage zwei weitere Änderungen, die zwar gemäss Bundesrat nicht direkt mit dem eigentlichen Anliegen der Vorlage zu tun hatten, aber der Verhältnismässigkeit wegen nicht in einer eigenen Vorlage behandelt würden. So sollten die Versicherungen der ESTV neu die Ausrichtung von Kapitalleistungen und Renten der zweiten Säule melden. Zudem sollten die Durchführungsbestimmungen in Art. 72 STHG, welche die Frist zur Anpassung des kantonalen Rechts an das STHG beinhalteten, vereinheitlicht und vereinfacht werden. Dabei sollte auch die Bestimmung zur Verwendung einheitlicher Formulare für die Steuererklärungen aufgehoben werden, da sie aufgrund von Eigenheiten der Kantone nie vollständig umgesetzt werden konnte.

Von Juni bis Oktober 2019 hatte die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich stattgefunden. 25 Kantone (ausser NE), 7 Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, SVP, SP, Piratenpartei) und 17 Verbände und Organisationen, darunter der SSV, Economiesuisse, SGV, SGB, FDK oder TreuhandSuisse, hatten sich daran beteiligt. Sie alle stimmten der Vorlage grundsätzlich zu, stellten aber teilweise noch weitergehende Forderungen. Die Kantone, die FDK und die SSK forderten, die Bestimmung über einheitliche Formulare, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, aufzuheben, während Economiesuisse, BDO, EXPERTsuisse und swissICT diese Pflicht beibehalten wollten. Drei Parteien (CVP, FDP, SVP) und sechs Organisationen (economiesuisse, EITSwiss, SGV, SSV, Städtische Steuerkonferenz, TreuhandSwiss) wollten dem Bundesrat nicht die Möglichkeit geben, den Steuerzahlenden bei Steuern in seiner Zuständigkeit elektronische Verfahren vorzuschreiben. In der Folge nahm der Bundesrat eine Änderung vor: So vereinheitlichte er die Übernahmefrist für Änderungen im STHG. Hingegen beliess er es bei der geplanten Streichung der Bestimmung über die einheitlichen Formulare.

Elektronische Verfahren im Steuerbereich (BRG 20.051)

Am 15. März 2020 stand der «Super-Sunday» im Kanton Thurgau an, wie er von den Medien bezeichnet wurde: Zum ersten Mal fanden die Regierungsrats- und die Grossratswahlen am selben Tag statt. Auf die 130 Sitze des Grossen Rates bewarben sich insgesamt 988 Kandidierende, was einem Plus von 74 im Vergleich mit den Wahlen 2016 entsprach. Mit 363 weiblichen Kandidierenden war der Frauenanteil um 5.3 Prozentpunkte auf 36.7 Prozent gestiegen. Von den Kantonsrätinnen und Kantonsräten der laufenden Amtszeit traten 118 zur Wiederwahl an, darunter auch die beiden amtsältesten Mitglieder Max Brunner (TG, svp) und Max Vögeli (TG, fdp), welche bereits seit 1992 im Rat sassen. In den fünf Thurgauer Bezirken wurden insgesamt 51 Wahllisten eingereicht, wobei im ganzen Kanton 13 verschiedene Listen vorlagen.
Mit 44 Sitzen im Grossen Rat war die SVP bisher die mit Abstand stärkste Partei in der Thurgauer Kantonslegislative, gefolgt von der FDP und der CVP mit je 20 Sitzen, der SP mit 17 Sitzen, den Grünen mit 9 Sitzen, der GLP mit 7 Sitzen, der EDU und EVP mit jeweils 5 und schliesslich der BDP mit 3 Sitzen. Im Februar prognostizierte die Thurgauer Zeitung (TZ) basierend auf den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2019, dass die SVP wohl mit Verlusten rechnen müsse. Umgekehrt stellte sie die Frage in den Raum, ob die Grüne Welle auch im Ostschweizer Kanton Eingang finden werde.

«Von der grünen Welle zum Tsunami», betitelte das Thurgauer Tagblatt nach dem Wahlsonntag den Wahlerfolg der Grünen. Die Partei konnte auf Kosten der SP stark an Wählerstärke (+3.8 PP; neu: 11.2%) zulegen und so einen Gewinn von sechs Sitzen verbuchen. Sie kam damit neu auf 15 Mandate im Grossen Rat. Mit Blick auf die Sitzzahl reihte sie sich damit künftig sogar vor der SP ein. Ihre Stärke ausbauen konnten auch die Grünliberalen; im Vergleich zu 2016 legten sie um 5.2 Prozentpunkte auf 7.5 Prozent zu, was sich in einen Sitzgewinn und neu 8 Parlamentssitze übersetzte. Im Nachgang der Wahlen zeigte sich der Parteipräsident der GLP allerdings enttäuscht, weil das Ziel von 10 Sitzen im Parlament verfehlt worden war. Auch die EVP konnte zulegen: Mit einem zusätzlichen Sitz verfügte sie künftig über 6 Mandate – trotz leichten Verlusts bei der Wählerstärke, die neu 4.8 Prozent betrug (-0.2 PP). Die SVP konnte entgegen den Prognosen ihre Stärke weitgehend halten und büsste lediglich 0.2 Prozentpunkte ein. Sie kam somit noch immer auf eine Wählerstärke von 32.4 Prozent. Trotz der minimalen Abnahme im Wähleranteil gewann auch sie zwei Sitze hinzu und konnte dadurch ihre Vormacht mit neu 46 Sitzen noch weiter ausbauen. Künftig wird die SVP also mehr als einen Drittel der Sitze auf sich vereinen.
Grosse Verliererin der Parlamentswahlen 2020 war die SP, welche unter die Räder des «grünen Vormarsches» gekommen war und drei Sitze eingebüsste, so das Fazit der TZ. Sie kam neu auf eine Wählerstärke von 11.6 Prozent (-1.5 PP) und wird in der kommenden Legislatur noch 14 Grossrätinnen und Grossräte stellen. Sowohl die CVP als auch die FDP verloren zwei Mandate im Grossen Rat und kamen neu auf je 18 Sitze. Während die FDP in Bezug auf den Wähleranteil mit 13.7 Prozent weiterhin an zweiter Stelle steht (-2.0 PP), konnte die CVP ihren Anteil um 0.2 PP leicht auf 13.6 Prozent erhöhen und blieb somit in Bezug auf die Wählerstärke auf Platz drei. Die EDU konnte keine Sitzgewinne verzeichnen und wird auch künftig fünf Mandate aufweisen (-0.2 PP; neu: 4.4%). Ein bitteres Ende nahm der Wahlsonntag schliesslich für die BDP, welche drei Sitze verlor und in der kommenden Legislatur nicht mehr im Grossen Rat vertreten sein wird. Die GLP verlor somit ihre Fraktionspartnerin, werde allerdings künftig eine eigene Fraktion bilden, so ihr Parteipräsident im Gespräch mit der TZ.
Positiv ging der Wahlsonntag für die Frauen aus: Das Parlament werde in der kommenden Legislatur so weiblich sein wie noch nie, schrieb die TZ. 41 Politikerinnen schafften die Wahl ins Kantonsparlament, womit ihr Anteil neu bei 31.5 Prozent lag (2016: 26%).
Da die Wahlbeteiligung bei den Thurgauer Wahlen 2016 mit 30.4 Prozent den schweizweiten Minusrekord erreicht hatte, war der «Super-Sonntag» auch mit der Hoffnung eingeführt worden, für eine grössere Partizipation zu sorgen. Der gewünschte Effekt trat bei den Wahlen 2020 allerdings nicht ein: Mit einem Plus von 2.6 Prozentpunkten stieg die Beteiligung nur leicht auf 32.6 Prozent an. Auch im Vergleich zu den Nationalratswahlen (42.4%) blieb sie also auf tiefem Niveau.

Thematisiert wurde in der Folge unter anderem der Effekt des Panaschierens: Am stärksten vom Panaschierstimmenaustausch profitiert hatte die SVP, da sie überdurchschnittlich viele Panaschierstimmen erhielt, die Wählenden ihrer eigenen Listen aber nur wenige Stimmen an andere Parteien abgaben. Während sich einerseits ein starker Strom von der FDP zur SVP zeigte, wählten zugleich auch viele hauptsächlich CVP-Wählende einzelne Kandidierende der FDP, wie die Auswertungen der Dienststelle für Statistik ergaben. Eine enge Panaschierbeziehung bestand ausserdem zwischen den Sozialdemokraten und den Grünen.

Für Schlagzeilen sorgte im Nachgang der Kantonsratswahlen 2020 der Vorwurf von Wahlbetrug. Nachdem die GLP, welche sich um einen Sitz betrogen fühlte, Beschwerde eingereicht hatte, brachte die Nachzählung im Wahlbüro der Stadt Frauenfeld Unregelmässigkeiten ans Licht. Nach weitergehenden Abklärungen zeigte sich schliesslich, dass eine Diskrepanz zwischen den vorhandenen Wahlzetteln und der am Wahlsonntag festgehaltenen Zahl für GLP und SVP vorlag. Es könne demnach nicht ausgeschlossen werden, dass rund hundert unveränderte Wahlzettel der GLP vernichtet und mit druckfrischen Wahlzetteln der SVP ersetzt und zusätzlich weitere hundert Wahlzettel der GLP auf den Stapel der SVP gelegt worden seien, lautete das Fazit der Thurgauer Staatskanzlei. Aufgrund der am Wahlsonntag festgehaltenen Zahlen stünde der GLP ein zusätzlicher Sitz auf Kosten der SVP zu, weshalb Severine Hänni (TG, svp) um ihren neu erlangten Sitz zittern musste und Marco Rüegg (TG, glp) noch auf einen Sitz hoffen konnte. Knapp zwei Wochen nach dem Wahlsonntag reichte die Staatskanzlei schliesslich Strafanzeige wegen Verdachts auf Wahlfälschung gegen Unbekannt ein. Anlässlich der ersten Sitzung des neuen Kantonsparlaments am 20. Mai 2020 hätte eigentlich die Wahl genehmigt werden sollen. Da sich der Verdacht inzwischen aber erhärtet hatte, genehmigte der Grosse Rat lediglich 129 von 130 Kantonsrätinnen und Kantonsräten. Ein Ratsmitglied, dessen Wahl bestritten sei, dürfe nicht an den Ratsverhandlungen teilnehmen, der umstrittene Stuhl müsse deshalb bis nach Vorliegen der Strafuntersuchungen leer bleiben, begründete das Büro des Grossen Rats den Entscheid. Ende Juni 2020 beantragte das Büro dem Parlament schliesslich, den noch nicht genehmigten Sitz der GLP und somit Marco Rüegg zuzusprechen, da der Wahlbetrug in der Zwischenzeit kriminaltechnisch erwiesen worden sei und sich das Strafverfahren seit Mitte Juni gegen eine namentlich bekannte Person richte. Der Grosse Rat stimmte diesem Antrag am 1. Juli 2020 zu, vereidigte Rüegg nachträglich und korrigierte so den Wahlbetrug der Wahlen vom 15. März. Die GLP stellte somit neu neun Kantonsrätinnen und Kantonsräte, während die Zahl der Mandate bei der SVP auf 45 sank.

Wahlen Thurgau
Dossier: Kantonale Wahlen - Thurgau
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020

Am 15. März 2020 fand im Kanton Thurgau der Super-Wahlsonntag statt: Zum ersten Mal wählte die Thurgauer Stimmbevölkerung die kantonale Regierung und das Kantonsparlament am selben Tag. Von der probeweisen Zusammenlegung der beiden Wahlen erhofften sich die Behörden eine höhere Stimmbeteiligung. Für die Gesamterneuerungswahl der Thurgauer Regierung stellten sich aus dem bisherigen Gremium Erziehungs- und Kulturdirektorin Monika Knill (TG, svp), Baudirektorin Carmen Haag (TG, cvp), Justiz- und Sicherheitsdirektorin Cornelia Komposch (TG, sp) sowie Innen- und Volkswirtschaftsdirektor Walter Schönholzer (TG, fdp) zur Wiederwahl. Der bisherige Finanz- und Sozialminister Jakob Stark (TG, svp) war 2019 in den Ständerat gewählt worden und trat deshalb nicht zur Wiederwahl an. Zur Verteidigung ihres vakanten Sitzes nominierte die SVP den Romanshorner Grossrat, Public Affairs-Leiter und Unternehmer Urs Martin (TG, svp). Der Kandidat sei «im Kantonsparlament zu einer der prägenden Figuren herangewachsen» und erfahre aufgrund seiner Konsensfähigkeit auch von der politischen Konkurrenz viel Zuspruch, berichteten die Thurgauer Zeitung (TZ) und SRF. Anders als die sonst häufig in Exekutiven gewählten «weichen SVP-ler» (TZ) sei Martin klar rechtsbürgerlich und gelte als Hardliner der SVP. Er falle durch einen provokativen Stil auf, welcher stärker der Zürcher SVP als der als moderat geltenden Thurgauer SVP entspreche; mit seiner Kandidatur gehe die Partei also ein Risiko ein, so die Presse.

Da der in den Medien als aussichtsreichster Herausforderer gehandelte Grossrat Ueli Fisch (TG, glp) noch im Dezember 2019 eine Kandidatur ausgeschlossen hatte, nominierten die Grünen – unter Zugzwang und mit dem Argument, «dass es nicht sein könne, dass für eine Vakanz nur eine Person kandidiere» (SGT) – die Kesswiler Kantonsrätin, Ingenieurin und Raumplanerin Karin Bétrisey (TG, gp). Damit hoffe die Partei, dass sie «die grüne Welle in den Thurgau bringen und alle mitreissen» könne, so Bétrisey, welche sich als ehemalige Grünliberale gemäss Medien eher am liberalen Flügel der Grünen positioniere und deshalb auch auf Stimmen aus der Mitte hoffe. Ende Januar 2020 machte Ueli Fisch schliesslich eine Kehrtwende und gab ebenfalls seine Kandidatur bekannt. Es brauche noch eine weitere Kandidatur, «die auch Stimmen in der Mitte und sogar teilweise rechts der Mittel holen kann», begründete der Vater der erfolgreichen kantonalen Initiative für das Öffentlichkeitsprinzip seinen «Rückzieher vom Rückzieher» (TZ, SRF). Während sich grundsätzlich alle vier Regierungsratsparteien für die Konkordanz aussprachen, erkannten die FDP, die CVP und die SVP auch konkret den Anspruch der SVP auf einen zweiten Sitz an und drückten damit ihre Unterstützung für Urs Martin aus. Die Sozialdemokraten unterstützten hingegen ausschliesslich die bisherigen Regierungsratsmitglieder und erachteten überdies ihren eigenen Sitz durch die Kandidatur der Grünen als potenziell gefährdet, berichtete die Thurgauer Zeitung.
Gemäss Erwartung der Thurgauer Zeitung sollten die Regierungsratswahlen relativ spannungsfrei ablaufen: Seit 1986 habe die Zauberformel in der kantonalen Exekutive – mit zwei SVP- und je einem FDP-, CVP- und SP-Sitz – bestand, zudem habe diese Regierungszusammensetzung die Sitzzahl der Parteien im Thurgauer Grossen Rat auch nach den Wahlen 2016 weiterhin repräsentiert. Im Thurgau sei es mittlerweile praktisch Tradition, dass die Sitze der Regierungsparteien, die gegenseitig jegliche Konfrontation mieden, unangefochten blieben. Die vier Bisherigen hätten die Wahl demnach praktisch auf sicher, während auch Martin den Wahlkampf trotz den beiden Herausfordernden gelassen angehen könne, prognostizierte die Zeitung. Fisch kritisierte hingegen diese «Kuschel-Konkordanz» (TZ): In keinem anderen Kanton präsentierten sich die bisherigen Regierungsratsmitglieder mit einer gemeinsamen Kampagne.

Nach einem ruhigen Wahlkampf schafften am Wahlsonntag alle bisherigen Regierungsratsmitglieder ungefährdet die Wiederwahl. Carmen Haag (42'069 Stimmen) führte die Stimmrangfolge mit knapp 3'000 Stimmen Vorsprung an, gefolgt von Monika Knill (39'067 Stimmen), Cornelia Komposch (37'776 Stimmen) und Walter Schönholzer (34'016 Stimmen). Die Nachfolge für den scheidenden SVP-Regierungsrat Jakob Stark trat der im Vorfeld der Wahlen als Favorit gehandelte Urs Martin (26'421 Stimmen) an. Das absolute Mehr von 23'202 Stimmen schaffte zwar auch Ueli Fisch (25'557 Stimmen), er schied als Überzähliger allerdings aus. Als einzige Kandidatin erreichte Karin Bétrisey mit 16'289 Stimmen das absolute Mehr nicht. Das Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen der SVP und der GLP, welches schliesslich mit nur 864 Stimmen Differenz entschieden wurde, sei wohl auf die Vorbehalte der bürgerlichen Kreise in Bezug auf Urs Martins Politikstil zurückzuführen, folgerte die Thurgauer Zeitung. Fisch lastete seinen misslungenen Angriff auf den SVP-Sitz derweil unter anderem den Grünen an: Diese hätten früh genug von seinen Erwägungen zur Kandidatur gewusst und hätten in Anbetracht dessen, dass er der massiv stärkere Kandidat gewesen sei, noch auf ihre Kandidatur verzichten können.
Mit Blick auf die Wahlbeteiligung brachte der Super-Wahlsonntag schliesslich nicht den erhofften Erfolg: Die Wahlbeteiligung lag mit 32.4 Prozent deutlich unter derjenigen von 2016 (44.6%; -12.2 Prozentpunkte). In der Tat hatte die Thurgauer Zeitung bereits vor dem Wahlsonntag berichtet, dass der «Superwahltag verpufft, bevor er stattfand»: Die Zahl der brieflich eingegangenen Wahlcouverts habe sich nicht wesentlich von derjenigen der vorhergehenden Wahlen unterschieden und aufgrund der Corona-Pandemie sei auch an der Urne kein grosser Ansturm mehr zu erwarten gewesen.

In der kommenden Legislatur bleiben die SVP und die Frauen damit im Thurgauer Regierungsrat auch weiterhin in der Mehrheit. Eine Neuerung gab es allerdings: Die Zauberformel der Regierung bilde die Kräfteverhältnisse des Kantonsparlaments künftig nicht mehr vollständig ab, denn die Grünen hätten in diesen Wahlen die SP in der Legislative überholt, lautete das abschliessende Fazit der Thurgauer Zeitung.

Regierungsratswahlen Thurgau 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - Thurgau
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2020

Mittels Standesinitiative deponierte der St. Galler Kantonsrat bei der Bundesversammlung das Anliegen, die Verjährungsfrist für die schwersten Verbrechen, die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen, aufzuheben. Die heutigen technischen Hilfsmittel zur Ermittlung und Fahndung ermöglichten es, vermehrt auch lange zurückliegende Straftaten aufzuklären, was durch die dreissigjährige Verjährungsfrist verhindert werden könnte, so die Begründung für die Initiative. Die RK-SR beantragte ihrem Rat mehrheitlich die Ablehnung der Initiative, da sie das Prinzip der Verjährung als wichtigen Teil unseres Rechtssystems und als «zentral für die Wiederherstellung des Rechtsfriedens» erachtete. Die strafrechtliche Beweisführung erweise sich mit zunehmendem Zeithorizont – auch mit moderner Technologie – noch immer als schwierig. Der technische Fortschritt trage sogar dazu bei, dass Verbrechen schneller aufgeklärt werden können. Eine Minderheit argumentierte hingegen, die Änderung betreffe nur die Tatbestände Mord und qualifizierte Geiselnahme und damit nur sehr wenige Fälle, womit das Konzept der Verjährung an sich nicht in Frage gestellt, aber etwas für die Einzelfallgerechtigkeit getan würde. Der Ständerat führte in der Frühjahrssession 2020 eine lebhafte Debatte über das Anliegen. Von der Gegnerseite wurde angeführt, die Abschaffung der Verjährung wecke bei Angehörigen von Mordopfern falsche Hoffnungen und die Gesellschaft brauche die Möglichkeit, mit einem Ereignis abzuschliessen. Die Befürworterinnen und Befürworter waren indes der Ansicht, in solchen Fällen heile die Zeit die Wunden nicht und die Bevölkerung würde es nicht verstehen, wenn ein nach Jahrzehnten zweifelsfrei identifizierter Mörder nicht bestraft werden könne. Die Kantonskammer sprach sich schliesslich mit 20 zu 18 Stimmen knapp gegen Folgegeben aus.

Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher (Kt.Iv. 19.300)

Kurz nach den Nationalratswahlen 2019 erreichte der «St. Galler Wahlmarathon» (St. Galler Tagblatt, SGT) am 8. März 2020 mit den kantonalen Parlamentswahlen und den Regierungsratswahlen die nächste Etappe. Der Ansturm auf die auf acht Wahlkreise des Kantons St. Gallen verteilten 120 zu vergebenen Parlamentssitze erreichte eine noch nie da gewesene Stärke: 1'016 Personen kandidierten für das politische Amt (2016: 778; +31%) und füllten insgesamt 78 Listen (2016: 72). 348 Kandidierende waren weiblich, was einem Frauenanteil von 34.3 Prozent und einem Plus von knapp 8 Prozent im Vergleich zu 2016 entsprach (2016: 29.1%). Im Rat waren in der vergangenen Legislatur 21 der insgesamt 120 Sitzen von Frauen besetzt (17.5%). Für die anstehende Legislatur wollten nur wenige bisherige Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihren Sitz räumen: Von 120 Bisherigen traten 111 wieder an. Unter ihnen auch die «politischen Urgesteine» (SGT) Karl Güntzel (SG, svp), Meinrad Gschwend (SG, gp), Seline Heim (SG, cvp), Ruedi Blumer (SG, sp) und Felix Bischofberger (SG, cvp). Den Bisherigen standen knapp 900 Neukandidierende gegenüber – einigen von ihnen wurden in der Presse gute Wahlchancen zugesprochen, befanden sich doch auch viele bekannte Namen aus der lokalen Politik darunter, etwa die Gossauer Stadtpräsidentin Helen Alder Frey (SG, cvp) sowie verschiedene Mitglieder von Stadt- und Gemeindeparlamenten. Für Schlagzeilen sorgte die SVP Rheintal, welche mit Marcel Toeltl (SG, svp), welcher in der Vergangenheit bereits wegen Rassismusvorwürfen vor Gericht gestanden hatte und «nach einem Bundesgerichtsurteil von 2017 straffrei als ‹Nazisympathisant› bezeichnet werden» (SGT) darf, in den Wahlkampf ging. Wenige Wochen nach der Nominierung schloss die SVP Rheintal den Kandidaten allerdings aus der Partei aus, da er «gegen die Interessen der Partei verstossen» habe. Zu diesem Zeitpunkt war es allerdings schon zu spät, den Namen von der Liste zu entfernen.

Die in der laufenden Legislatur stärkste Partei im St. Galler Kantonsparlament war die SVP mit 40 Sitzen, gefolgt von der CVP und der FDP mit jeweils 26 Sitzen und der SP mit 21 Sitzen. Die GP hatte bis anhin 5 Sitze und die GLP 2 Sitze inne. Zur Bildung einer Fraktion bedarf es im Kantonsrat St. Gallen sieben Sitze. Vor den Wahlen 2020 gab es im Kantonsrat vier Fraktionen: Sowohl die SVP als auch die FDP bildeten je eine Fraktion, die CVP und GLP organisierten sich wie auch die SP und GP gemeinsam. Die BDP und die EVP hatten bei den Kantonsratswahlen 2016 alle ihre Sitze verloren und waren somit in der laufenden Legislatur nicht im Rat vertreten. Dies wollten sie bei den kommenden Wahlen ändern und spannten für den Wahlgang zusammen. Kleine Parteien hätten es im Kanton St. Gallen schwer, da überparteiliche Listenverbindungen nicht zugelassen seien, so das St. Galler Tagblatt. Zur Zurückeroberung ihrer Sitze setzten sie aus diesem Grund in vier Wahlkreisen auf eine gemeinsame Liste. In zwei Wahlkreisen trat die EVP hingegen alleine an.
Auch die Grünen und die GLP teilten ein Ziel, beide strebten für die neue Amtsperiode Fraktionsstärke an. Die Grünen benötigten dafür zwei zusätzliche Sitze und für die Grünliberalen war eine Zunahme von fünf Sitzen nötig. Beide Parteien hatten bei den Nationalratswahlen von der Grünen Welle profitieren können und sahen deshalb den kantonalen Wahlen sehr zuversichtlich entgegen, wie sie in ihren Communiqués verlauten liessen. Auch die SP wollte den nationalen Linksrutsch in den Kanton bringen. Sie stieg mit einer separaten Frauenliste und verschiedenen kandidierenden Klimaaktivistinnen und -aktivisten mit einem klaren Signal in den Wahlkampf ein: Die sich fürs Klima engagierende junge Generation müsse in der Politik vertreten sein, postulierte ihr Wahlkampfleiter im Gespräch mit dem St. Galler Tagblatt. Als Wahlziel nahm sich die St. Galler FDP vor, die leichte Steigerung des Stimmenanteils bei den Nationalratswahlen auch bei den kantonalen Parlamentswahlen Wirklichkeit werden zu lassen.

Befragt nach den künftigen parteilichen Themenschwerpunkten, zeichneten die Kantonalparteipräsidenten in den Medien ein farbiges Bild: Die Umwelt- und Klimapolitik sowie die Energiepolitik standen bei fast allen Parteien im Vordergrund. Entsprechende Ziele strebten die GP, die SP, die CVP, die GLP und die FDP an. Ausnahme bildete die SVP, welche ihren Fokus auf die Begrenzungsinitiative legen wollte. Darüber hinaus äusserte die SVP – wie auch die FDP – den Willen, das Spitalwesen im Kanton zukunftsfähig abzusichern. Zusätzlich zum Engagement fürs hängige kantonale Energiegesetz nannte der Präsident der St. Galler CVP die Förderung der ausserfamiliären Kinderbetreuung, die Siedlungsverdichtung und das Polizeigesetz als zentrale Pfeiler der künftigen kantonalen Parteipolitik. Neben dem Fokus auf die Klimaerwärmung wollte sich die SP verstärkt für eine grössere Chancengleichheit für alle, namentlich für das Stimmrechtsalter 16 und das Stimm- und Wahlrecht von ausländischen Personen auf Gemeindeebene, einsetzen, so ihr Parteipräsident.

Die SGT betitelte den Wahlkampf für die Kantonsratswahlen mehrere Male als «langweilig» und «lau». Kreative Kampagnen, Aktionen sowie Slogans habe man vermisst. Wichtige und aktuelle Themen wie etwa die Spitalplanung oder die Standortförderung hätten gemäss dem Politologen Patrick Emmenegger zwar bestanden, seien vor dem Wahlsonntag aber kaum dauerhaft in die Debatte aufgenommen worden. Er sah darin Anzeichen für eine zunehmende Entfremdung zwischen der südlichen Region See-Gaster und den nördlichen Wahlkreisen, welche ein Gefühl der Minderwertigkeit und Vernachlässigung in der südlichen Region auslöse. Dieser Umgang sei «bezeichnend für den generellen Zustand des gesamten Kantons», so der Politologe im Gespräch mit der Zeitung. Darüber hinaus würde die Relevanz des Kantons «permanent heruntergespielt», was das Interesse in die kantonale Politik weiter sinken lasse. Die Distanz zwischen Volk und der kantonalen Politik sei im Kanton St. Gallen ausgeprägter als in anderen Regionen der Schweiz, schrieb die SGT im Vorfeld der kantonalen Wahlen. Dies sei darauf zurückzuführen, dass sich die Kantonsbevölkerung viel stärker über ihre Regionen und Gemeinden identifiziere und der Kanton ein «abstraktes Gebilde, das vor allem auf der Landkarte existiert» bleibe. Anzeichen für ein schwindendes Interesse an der Kantonspolitik lieferte die Wahlbeteiligung der letzten Jahre: Ausser bei den Erneuerungswahlen 2016 war die Beteiligung an den Kantonsratswahlen seit 20 Jahren nicht mehr über 40 Prozent gestiegen. Am Wahlsonntag wurde mit einer Wahlbeteiligung von 32.7 Prozent ein neuer Tiefstand erreicht.

Mit den Kantonsratswahlen 2019 schwappte die Grüne Welle auch auf das Parlament des Kantons St. Gallen über – wenn auch schwächer als auf nationaler Ebene. Die Grünen und die Grünliberalen gewannen von allen Parteien am meisten Wählerstärke (GP: 7.6%; +2.4 Prozentpunkte (PP), GLP: 6.1%; +3.9 PP) und je vier Sitze hinzu. Ebenfalls zu den Gewinnern des Wahlgangs gehörten die CVP mit einem zusätzlichen Sitz (Wählerstärke: 22.2%; +1.8 PP) und die EVP, welche mit zwei Sitzen ihren Weg zurück ins Parlament fand (2.3%; +0.6 PP). Wie auf nationaler Ebene standen die grösseren Parteien auch bei diesen Wahlen auf der Verliererseite: Die SVP büsste mit einem Minus von 2.6 Prozentpunkten am stärksten an Wählerstärke ein (neu: 26.9%) und verlor fünf Sitze im Parlament. Auch die FDP verfehlte ihr Wahlziel und verlor 2 Prozentpunkte an Wähleranteilen (neu:18.3%), was sich in einen Verlust von vier Mandaten übersetzte. Die Sozialdemokraten verloren zwei Mandate und 0.7 Prozentpunkte an Wähleranteilen (neu: 15.3%).
Die Sitzverteilung hatte sich damit leicht verändert: Mit 35 Mandaten blieb die SVP trotz Verlusten die klar stärkste Partei im Kantonsrat. Neu fand sich die CVP mit 27 Sitzen an zweiter Stelle, gefolgt von der FDP, welche noch mit 22 Sitzen vertreten war. Ihren Platz halten konnte die SP, welche mit 19 Sitzen weiterhin Platz vier besetzte. Während die Grünen mit neu neun Sitzen im Kantonsrat ihre neue Fraktionsstärke feiern konnten, verfehlten die Grünliberalen diese mit neu sechs Sitzen hingegen knapp. Da die darauffolgende Suche nach einem Fraktionspartner erfolglos blieb, startete die GLP fraktionslos in die neue Legislatur. Auch die EVP war wieder mit zwei Sitzen im Parlament vertreten und bildete gemeinsam mit der CVP die zweitstärkste Fraktion des Parlaments.
Die SVP und FDP verloren damit ihre gemeinsame absolute Ratsmehrheit und werden künftig auf andere Parteien angewiesen sein. Es sei gut möglich, dass die CVP/EVP-Fraktion künftig «das Zünglein an der Waage spielen werde[...]», prophezeite das SGT kurz nach den Wahlen. Obschon die SP an Sitzstärke verloren hatte, wurde das rot-grüne Lager auch wegen der neuen grünen Fraktion im Rat insgesamt gestärkt. In Energie und Umweltfragen werde die Linke allerdings künftig auf die beiden neu gestärkten Mitte-Parteien angewiesen sein, vermutete das SGT. Das St. Galler Kantonsparlament bleibe auch nach den Wahlen 2020 klar bürgerlich, eine 180-Grad-Wendung der Politik sei deshalb nicht zu erwarten – so die Presse weiter.
Ab Juni 2020, dem Einzugstag der neuen Ratsmitglieder ins Parlament, werden 32 Plätze im Kantonsrat von Frauen besetzt sein, was einem Anteil von 26.7 Prozent entspricht (+9.2 PP).

Kantonale Parlamentswahlen in St. Gallen 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - St. Gallen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020

Neben den Kantonsratswahlen fanden am 8. März 2020 die Erneuerungswahlen des St. Galler Regierungsrats statt.
Von den sieben bisherigen Regierungsratsmitgliedern stellten sich vier zur Wiederwahl; darunter Bildungsdirektor Stefan Kölliker (SG, svp), Sicherheitsdirektor Fredy Fässler (SG, sp), Baudirektor Marc Mächler (SG, fdp) und Volkswirtschaftsdirektor Bruno Damann (SG, cvp). Benedikt Würth (SG, cvp), Martin Klöti (SG, fdp) und Heidi Hanselmann (SG, sp) stellten sich für die neue Legislatur hingegen nicht mehr zur Verfügung. Zur Verteidigung ihrer Sitze nominierten die Parteien der scheidenden Regierungsratsmitglieder die Wiler Stadtpräsidentin Susanne Hartmann (SG, cvp), den Azmooser Kantonsrat Beat Tinner (SG, fdp) und die St. Margarether Kantonsrätin Laura Bucher (SG, sp). Die frei werdenden Sitze standen den drei Parteien allerdings nicht kampflos zu; die SVP – welche als wählerstärkste Partei des Kantons in der Exekutiven bis anhin untervertreten war – fasste mit der Nomination des Tübacher Kantonsrats Michael Götte (SG, svp) ein zweites Mandat ins Auge. Auch die bisher nicht im Regierungsrat vertretenen Grünen wollten mit der ehemaligen Rapperswiler Stadträtin Rahel Würmli (SG, gp) einen Sitz erobern. Als unabhängiger und zehnter Kandidat trat der St. Galler Student Zlatan Subasic von der Gruppierung «Parteifrei SG» an, wobei er die Kandidatur gemäss St. Galler Tagblatt (SGT) dazu nutze, um sich für die anstehenden Wahlen ins St. Galler Stadtparlament Bekanntheit zu verschaffen.
Trotz der Vielzahl an Kandidierenden käme der Wahlkampf nicht in Fahrt, beobachtete die SGT rund einen Monat vor dem Wahltermin. «Kreative Kampagnen, überraschende Slogans und Aktionen, geschweige denn Chuzpe» liessen sich im Vorfeld der Wahlen missen, während der Wahlkampf «immer mehr zu einer Materialschlacht» aus Flyern, Prospekten und Wahlzeitungen mutiere. Allem voran fehlten konkrete Ideen für die Zukunft des Kantons und die Kandidierenden gingen auch kaum auf aktuell brennende Themen im Kanton ein, namentlich etwa auf die Spitaldebatte oder auf Fragen bezüglich Integration, Kultur und Klimawandel, urteilte die Zeitung im Vorfeld der Wahlen.

Mit einer Wahlbeteiligung von 34.4 Prozent (2016: 52%; -17.6 Prozentpunkte) und einem absoluten Mehr bei 53'945 Stimmen wurden am Wahlsonntag des ersten Wahlgangs fünf der sieben Sitze der kantonalen Exekutive besetzt. Die besten Resultate konnten – wie es die Presse bereits prognostiziert hatte – die vier Bisherigen Bruno Damann (68'766 Stimmen), Marc Mächler (67'316), Fredy Fässler (65'242) und Stefan Kölliker (65'077) für sich verbuchen, gefolgt von CVP-Vertreterin Susanne Hartmann (57'464), welche neu ins Gremium gewählt wurde. Nach dem ersten Wahlgang nicht gewählt waren Michael Götte (48'927), Beat Tinner (47'430), Laura Bucher (46'904), Rahel Würmli (40'980) und Zlatan Subasic (12'898). Von diesen traten drei Kandidierende zum zweiten Wahlgang an: Michael Götte, der im ersten Wahlgang von den drei Verbleibenden am meisten Stimmen erhalten hatte und für die SVP an der Forderung nach einem zweiten Sitz festhielt, sowie der FDP-Kandidat Beat Tinner und die Anwärterin der SP, Laura Bucher, welche jeweils die Sitze ihrer Partei verteidigen wollten und im ersten Wahlgang lediglich knapp 500 Stimmen auseinander gelegen hatten. Die Grüne Rahel Würmli zog ihre Kandidatur zugunsten der SP zurück, um die Chancen für Bucher zu erhöhen und damit dem linken Lager nicht nur den zweiten Regierungssitz zu sichern, sondern auch immerhin einer weiteren Frau den Weg in die Regierung zu ebnen. Tatsächlich war der Kanton St. Gallen seit acht Jahren von jeweils sechs Männern und einer Frau regiert worden – eine Bilanz, welche im Vergleich zu den Nachbarkantonen klar negativ ausfalle, so der Appenzeller Volksfreund.
Die Wahlen gingen am 19. April auf Geheiss der Regierung trotz der sich mittlerweile verschärften Covid-19-Pandemie in die zweite Runde. Die Durchführung des zweiten Wahlgangs während der Pandemie war unter den drei Parteien, deren Kandidierende für den zweiten Wahlgang antraten, äusserst umstritten. Während FDP und SVP bei Festhalten am Termin eine tiefe Stimmbeteiligung und damit ein entsprechend zufälliges Resultat befürchteten, plädierte die SP insbesondere in Anbetracht der Probleme in Bezug auf das Virus für die Durchführung, um die Vollständigkeit der Regierung in dieser Krisenzeit zu gewährleisten. Mit 56'028 respektive 54'328 gültigen Stimmen schafften am Wahlsonntag schliesslich Beat Tinner und Laura Bucher den Sprung in die Kantonsexekutive. Michael Götte verpasste den Einzug ins Gremium mit 52'696 Stimmen. Damit wird der St. Galler Regierungsrat in Zukunft weiblicher, während sich an der parteipolitischen Zusammensetzung nichts ändert. Die Wahlbeteiligung hatte auch im zweiten Wahlgang bei 34.4 Prozent (2016: 33.7%; +0.7 Prozentpunkte) gelegen, der befürchtete «Corona-Effekt» (NZZ) war damit ausgeblieben.

Kantonale Regierungsratswahlen in St. Gallen 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - St. Gallen
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2020