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2020 wählten acht Kantone ihre Parlamente neu (SG, UR, TG, SZ, SH, JU, AG, BS). Die «grüne Welle» spülte auch 2020 viele Mitglieder der Grünen und der Grünliberalen in die kantonalen Legislativen. Die Grünen gewannen in allen acht Kantonen Wähleranteile dazu, die Grünliberalen in sieben von acht – im Kanton Uri waren sie nicht zur Wahl angetreten. Diese Gewinne brachten den Grünen in diesen Kantonen total 69 Mandate ein (bei den letzten Wahlen in diesen Kantonen waren es noch 45 gewesen) und den Grünliberalen 48 (27 bei den letzten Wahlen in denselben Kantonen). Die Bundesratsparteien schwächelten derweil. Die FDP verlor in allen acht Kantonen Mandate (insg. -17 Sitze in diesen Kantonen), die SP (-12 Sitze) und die SVP (-14 Sitze) je in deren sechs. Am besten hielt sich die CVP (-4 Sitze), welche zwar in drei Kantonen Mandate abgeben musste, aber auch in drei Kantonen Sitze zulegen konnte.

Der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten stieg in sechs von acht Kantonen – am stärksten im Kanton Basel-Stadt (42.0%, +11 Prozentpunkte gegenüber den letzten Wahlen). Einzig in den Kantonen Jura (15.0%, +/- 0 Prozentpunkte) und Schwyz (9.0%, -5 Prozentpunkte) führten die Wahlen 2020 nicht zu einem Parlament mit mehr weiblichen Mitgliedern. Die Wahlbeteiligung lag einzig im Kanton Schaffhausen (57.0%), wo die Stimmpflicht gilt, über 50 Prozent. Am wenigsten Wahlberechtigte fanden im Kanton Thurgau den Weg an die Urne (32.6%).

Die acht Kantone führten auch Gesamterneuerungswahlen ihrer Exekutiven durch. Die grössten Veränderungen brachten die Wahlen im Kanton Basel-Stadt: Die SP konnte ihre zwei Rücktritte verteidigen, nicht aber die FDP und die Grünen, die beide die Abwahl eines amtierenden Regierungsratsmitglieds hinnehmen mussten. An ihre Stelle traten Vertreterinnen der LDP und der GLP. Die FDP verlor in zwei weiteren Kantonen einen Regierungssitz: in Uri an die SVP und in Schaffhausen an die SP. In den anderen Kantonen änderten die Wahlen jedoch nichts an der Parteizusammensetzung der Regierungen. In den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Aargau und Schwyz kam es zwar zu Rücktritten von Regierungsmitgliedern auf Ende der Amtsperiode, überall schafften es die entsprechenden Parteien jedoch, ihre Sitze zu verteidigen. Im Kanton Jura kam es in den Gesamterneuerungswahlen im Herbst gar zu keiner einzigen personellen Änderung. Allerdings war es im Frühjahr vor den regulären Wahlen noch zu einer Ersatzwahl gekommen, bei der die CVP ihren freigewordenen Sitz an die Kandidatin der SP verlor, welche diesen ein halbes Jahr später erfolgreich verteidigte. Auch im Kanton Waadt kam es im Berichtsjahr zu einer Ersatzwahl, bei welcher die FDP ihren freigewordenen Sitz ebenfalls erfolgreich verteidigte. Unter dem Strich war Ende 2020 ein kantonales Regierungsmandat mehr von einer Frau besetzt als noch im Vorjahr (neu: 39 von 154 Mandaten). Während in der Regierung von Uri neu keine Frau mehr einsitzt anstatt wie bisher noch zwei, ist in Basel-Stadt, St. Gallen und Jura neu je ein Regierungsamt mehr von einer Frau besetzt.

Auch die Städte Genf, Luzern, Biel, St. Gallen und Bern wählten die Mitglieder ihrer Legislativen neu. Dort zeigte sich ein ähnliches Bild wie bei den kantonalen Wahlen: die grosse Gewinnerin war die Grüne Partei, welche in allen fünf Städten verglichen mit den letzten Wahlen Mandate dazugewann (zusammengezählt von 48 auf 69 Sitze). Auch die Grünliberale Partei legte in diesen Städten zu, wenn auch in geringerem Masse (von 21 auf 28 Mandate; keine Vertretung in Genf).

Bei den meisten grossen Städten blieb die Parteizusammensetzung der Exekutiven nach den Wahlen gleich wie in der vorherigen Amtsperiode; namentlich in Bern, St. Gallen, Luzern und Biel. Dramatischer ging es in Genf zu und her, wo gleich vier der fünf amtierenden Regierungsmitglieder sich nicht mehr zur Wiederwahl stellten – zwei davon laut eigenen Angaben wegen eines Reputationsverlusts im Zusammenhang mit einer Spesenaffäre. Schlussendlich führten die Wahlen in der Stadt Genf zu einem Sitzgewinn der Grünen auf Kosten der Partei SolidaritéS. In Winterthur kam es derweil zum dritten Mal seit 2016 zu einem unerwarteten Abgang eines Mitglieds der Exekutive und daraufhin zu einer Ersatzwahl, bei der die FDP ihren freigewordenen Sitz an die Kandidatin der GLP abtreten musste.

Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2020
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2020
Dossier: Kommunale Wahlen 2020
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Le Conseil national a emboîté le pas à la chambre haute, refusant également d'entrer en matière sur l'initiative cantonale thurgovienne, intitulée «coûts d'intégration», qui voulait relativiser la gratuité de l'enseignement obligatoire pour les personnes étrangères considérées comme «témoignant de la mauvaise volonté à s'intégrer». Seule l'UDC a voté pour l'objet, amenant ainsi 46 voix, contre 129 et une abstention.

Coûts d'intégration (Iv.ct. 19.303)

La majorité de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) a préconisé à sa chambre de rejeter l'initiative du canton de Thurgovie sur la suppression de la franchise-valeur dans le tourisme d’achat. Par 17 voix contre 7, elle considère que le tourisme d'achat est motivé essentiellement par le niveau élevé des prix en Suisse, et qu'une suppression de la franchise-valeur n'aurait donc pas d'impact. Elle pointe également du doigt le risque de complications administratives. Selon la majorité, seules des mesures contre l'îlot de cherté peuvent combattre durablement le tourisme d'achat. A l'inverse, une minorité Friedli (udc, SG) a recommandé l'adoption de l'initiative. Cette minorité met en avant l'importance de l'équité fiscale et la nécessité de soutenir les commerces des cantons frontaliers, victimes du tourisme d'achat.
En chambre, l'initiative cantonale a été adoptée par 108 voix contre 60 et 14 abstentions. L'objet a été traité en parallèle de l'initiative du canton de St-Gall 18.300, et à la suite de la motion de la Commission des finances du Conseil national (CdF-CN) 19.3975. Le Conseil national a donc pris le contre-pied du Conseil des Etats. En brandissant l'argument de l'équité fiscale, il souhaite que les importations de marchandises soient soumises à la TVA helvétique si la TVA étrangère a été remboursée. Le parti socialiste a argumenté en vain que seule l'initiative «Stop à l'îlot de cherté» pouvait résoudre le problème du tourisme d'achat.

Suppression de la franchise-valeur dans le tourisme d'achat (Iv.ct. 18.316)
Dossier: Abbau von Handelshemmnissen. Parallelimporte
Dossier: Einkaufstourismus

Im Oktober 2020 wurde der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung des indirekten Gegenvorschlags zur Organspende-Initiative, welche vom 13. September bis zum 13. Dezember 2019 gedauert hatte, veröffentlicht. Insgesamt hatten 81 Akteurinnen und Akteure Stellung genommen, wobei sich mit 53 von ihnen ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden vollumfänglich oder grundsätzlich zustimmend zum Gegenvorschlag aussprachen. Zu ihnen gehörten 21 Kantone, die beiden Parteien GLP und GPS sowie dreissig Organisationen, darunter auch Swisstransplant, eine Unterstützerin der Volksinitiative. Explizit abgelehnt wurde die Vorlage von 16 Vernehmlassungsteilnehmenden. Als Gründe für die ablehnende Haltung wurden die Befürwortung der Volksinitiative (JU), des Erklärungsmodells (LU, CVP, EVP, CBCES, EKS, MERH_UZH, NEK) oder der parlamentarischen Initiative Nantermod (fdp, VS; pa.Iv. 18.443; FDP), aber auch die zu enge Zustimmungslösung (ÄPOL) und der Wunsch nach Beibehaltung der aktuell gültigen erweiterten Zustimmungslösung (HGS) aufgeführt. Weitere Argumente gegen den indirekten Gegenvorschlag liessen sich auf ethische Bedenken (SH, HLI, MIGUNIBE, SPO) oder auf die Forderung zurückführen, dass die Vorlage Teil eines Gesamtprojekts zur Einwilligung in der Gesundheits- und Humanforschung sein sollte (Privatim). Weder eine zustimmende noch eine ablehnende Haltung nahmen aus diversen Gründen zehn Vernehmlassungsteilnehmende ein (BL, TG, iEH2, SPS, BDP, SVP, GDK, insieme, SBK und SGG). Der SAV, santésuissse und der SSV verzichteten auf eine Stellungnahme.

Positiv aufgenommen wurde von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die geplante Einbindung der Angehörigen. In diesem Zusammenhang kam denn auch mehrfach die Forderung auf, dass eine Organentnahme nur zulässig sein soll, wenn die Angehörigen erreicht werden können. Auch die gesetzliche Verankerung eines Registers wurde grösstenteils befürwortet, wobei verschiedene Änderungsvorschläge eingingen. Einer von ihnen bestand darin, dass neben der Dokumentation des Widerspruchs auch eine Zustimmung festgehalten werden können sollte. Von verschiedenen Seiten wurde zudem der Wunsch geäussert, dass der Stiftung Swisstransplant die Registerführung zukommen soll, weil sie bereits über ein Register verfüge. Ferner wurde der Information der Bevölkerung über das Widerspruchsmodell ein hoher Stellenwert beigemessen.

Organspende-Initiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 20.090)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Durch die Annahme zweier Motionen (Mo. 20.2451; Mo. 20.3460) war der Bundesrat vom Parlament in der Sommersession 2020 beauftragt worden, eine Vorlage zur Regelung der Geschäftsmieten auszuarbeiten, die eine Aufteilung der Mietzinse von Betrieben oder Einrichtungen, die während der ersten Welle der Corona-Pandemie behördlich geschlossen werden mussten oder nur stark eingeschränkt betrieben werden konnten, im Verhältnis von 40 (Mieterseite) zu 60 (Vermieterseite) für die Dauer der behördlich verordneten Massnahmen vorsah.

Vom 1. Juli bis zum 4. August 2020 gab der Bundesrat einen Entwurf für ein entsprechendes Covid-19-Geschäftsmietegesetz in die verkürzte Vernehmlassung, deren Ergebnis unter den 178 stellungnehmenden Parteien kontrovers ausfiel. Neben elf Kantonen (AR, BL, GE, LU, NW, OW, SZ, TG, UR, ZG, ZH) lehnten mit den FDP.Liberalen und der SVP auch zwei grosse Parteien sowie Economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband, der Hauseigentümerverband und Immobilienverbände die Vorlage ab. Zustimmung erfuhr der Entwurf von acht Kantonen (AI, BS, FR, GL, GR, NE, SO, VD), den Parteien der Grünen, SP, CVP und EVP, von den Organisationen der Mieterinnen und Mieter, dem Schweizerischen Städteverband sowie von Gastro- und Berufsverbänden. Sechs Kantone (AG, BE, SG, SH, TI, VS) und die GLP hoben sowohl Vor- als auch Nachteile des Entwurfs hervor. Die sich in der Überzahl befindenden ablehnenden Stellungnehmenden kritisierten, dass der Staat mit einem solchen Gesetz massiv in die Vertragsverhältnisse zwischen Privaten eingreife, was in keinem Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen einer solchen Regelung stehe. Ferner bestehe keine Verfassungsgrundlage für ein solches Vorgehen und ein allgemeiner Verteilschlüssel von 60/40 sei kein geeignetes Mittel, um den unterschiedlichen Situationen der Betroffenen gerecht zu werden. Die befürwortende Seite sprach sich in der Vernehmlassung teilweise für weitergehende Forderungen aus, man akzeptiere jedoch den gewählten Weg als Kompromiss und begrüsse ein rasches Vorwärtsgehen, liess etwa Natalie Imboden, Generalsekretärin des Mieterinnen- und Mieterverbandes, gegenüber Le Temps verlauten. Im Anschluss an die Vernehmlassung passte der Bundesrat die Vorlage punktuell an, in erster Linie, um Unsicherheiten in der Anwendung zu reduzieren.

Am 18. September 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz. Darin verzichtete er aufgrund der kontroversen Stellungnahmen darauf, dem Parlament die Botschaft zur Annahme zu beantragen, und bekräftigte ebenfalls seine bereits im Frühjahr vertretene negative Haltung gegenüber einer solchen Regelung (vgl. etwa Mo. 20.3161; Mo. 20.3142 oder die Stellungnahme des Bundesrates zur Situation der Geschäftsmieten). Dass der Bundesrat «seine eigene» Vorlage ablehnt (NZZ), war einigen Pressetiteln einen zentralen Vermerk wert. Konkret regelt der Gesetzesentwurf Mietverhältnisse von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, die aufgrund der Covid-19-Verordnung 2 (Fassung 17./19./21.3.20) schliessen mussten (z.B. Restaurants, Coiffeursalons), und von Gesundheitseinrichtungen, die ihre Tätigkeiten reduzieren mussten. Für Erstere soll das Gesetz über die gesamte Dauer der vom Bund verordneten Schliessung gelten (17.3-21.6.20), während Gesundheitseinrichtungen, die ihren Betrieb einschränken mussten, gemäss Entwurf lediglich für eine maximale Dauer von zwei Monaten von einer solchen Mietzinsreduktion profitieren könnten. Von der 60/40-Regelung betroffen sind nur Mietverhältnisse, deren Nettomietzins pro Monat CHF 14'999 nicht übersteigt. Bei einem Nettomietzins zwischen 15'000 und 20'000 ist es beiden Mietparteien vorbehalten, durch eine einseitige schriftliche Mitteilung auf die Gesetzesregelung zu verzichten. Die Regelung gilt nur für Vertragsparteien, die zuvor noch keine ausdrückliche Einigung erzielt haben. Für den Fall, dass Vermieterinnen und Vermieter oder Pächter und Pächterinnen durch die Mietzinsreduktion in eine wirtschaftliche Notlage geraten würden, soll beim Bund eine finanzielle Entschädigung beantragt werden können. Dieser stellt dafür einen Härtefallfonds in der Höhe von maximal CHF 20'000 bereit.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Die beiden eidgenössischen Räte stimmten in der Herbstsession 2020 dem Bundesbeschlussentwurf des Bundesrates betreffend die Gewährleistung der Kantonsverfassungen der Kantone Glarus, Thurgau und Genf stillschweigend zu.

Garantie des constitutions cantonales (GL, TG, GE) (MCF 20.049)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Der Bundesrat verabschiedete im September 2020 die Botschaft zum neuen Gesetzesentwurf, der den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen neu regeln und schweizweit vereinheitlichen soll. Der erste Entwurf war bereits im März 2019 veröffentlicht und bis Juni 2019 in die Vernehmlassung geschickt worden, an welcher insgesamt 88 Akteure partizipiert hatten. Grundsätzlich stimmten die Vernehmlassungsteilnehmenden der Richtung des Gesetzes sowie der geplanten Koregulierung durch die Akteure der Film- und Videospielbranche und den Staat zu. So unterstützten 24 Kantone, die SODK, deren fachtechnische Konferenz für Kinder- und Jugendpolitik (KKJP) sowie die Mehrheit der Wirtschaftsverbände und Organisationen im Bereich Film und Videospiel die Vorlage. Völlig abgelehnt wurde sie hingegen von den Kantonen Schwyz und Zug, da das Gesetz nicht genug Massnahmen im Bereich des Online-Handels sowie bei Abruf- und Plattformdiensten enthielt, obwohl dort der grösste Handlungsbedarf gegeben sei. Auch die SVP, die FDP und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) sprachen sich gegen die Vorlage aus, da in ihren Augen die Erziehungsberechtigen beim Thema Jugendschutz in der Verantwortung stünden. Prinzipiell befürwortet wurde die Vorlage von der CVP und der SP, wobei Erstere jedoch die Eignung des Lösungsansatzes in Frage stellte und Letztere eine noch stärkere staatliche Regulierung begrüsst hätte. Auf Grund der Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmenden nahm der Bundesrat kleinere Anpassungen am Vorentwurf vor, etwa indem er Werbefilme explizit aus der Regelung ausschloss. Hingegen sollten Kinder in Begleitung einer erwachsenen Person Zugang zu sonst unerlaubten Inhalten bekommen, sofern die Begleitperson mindestens 10 Jahre älter ist und das Mindestalter um höchstens 2 Jahre unterschritten wird. Ausserdem werden die Anbieterinnen und Anbieter von Abruf- und Plattformdiensten dazu verpflichtet, Massnahmen für den Jugendschutz im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu treffen. Eine abschliessende Alterskontrolle sei hier nicht realistisch, da nicht kontrolliert werden könne, wer letztendlich die Inhalte konsumiere. Dies zu überprüfen falle in den Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Zukünftig sollen bei der Erarbeitung der Jugendschutzregelung im Rahmen der neu gebildeten Jugendschutzgruppen überdies Expertinnen und Experten miteinbezogen werden müssen.

Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen (BRG 20.069)

La CIP-CN s'est penchée sur le projet d'arrêté fédéral visant à accorder la garantie fédérale aux constitutions cantonales révisées des cantons de Glaris, de Thurgovie et de Genève. Après examen, elle propose au Conseil national de l'adopter.

Garantie des constitutions cantonales (GL, TG, GE) (MCF 20.049)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Um zu verhindern, dass die seit dem 13. März 2020 vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, die sich direkt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung stützen, welcher der Regierung das befristete Erlassen von Verordnungen und Verfügungen als Reaktion auf schwere Störungen der öffentlichen Ordnung erlaubt, nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft treten, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft über die Rechtsgrundlagen dieser Verordnungen. Seit April 2020 hatten die Bundeskanzlei und das EJPD dieses dringliche Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie, kurz Covid-19-Gesetz, erarbeitet. Dieses soll den Bundesrat dazu befähigen, auch künftig entsprechende erforderliche Massnahmen weiterzuführen und anzupassen.

Zwischen dem 19. Juni 2020 und dem 10. Juli 2020 wurde der Gesetzesentwurf in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt, in welcher über 1'000 Stellungnahmen eingingen. Der Grossteil der Stellungnehmenden waren Privatpersonen, die der Vorlage argwöhnisch gegenüberstanden. Bei den Kantonen stiess das Gesetz auf grössere Zustimmung, wobei alle von ihnen Änderungsvorschläge oder Kommentare einbrachten. 14 Kantone (ZH, BE, LU, OW, NW, GL, FR, SO, SH, AI, SG, GR, TG und GE) sprachen sich grundsätzlich für den Entwurf aus, da sie die Existenz einer rechtlichen Basis für das Weiterverfolgen der durch den Bundesrat getroffenen Massnahmen als eine Notwendigkeit erachteten. Weder eine ausdrückliche Zustimmung noch eine Ablehnung erfuhr die Vorlage von Seiten weiterer elf Kantone (UR, ZG, BS, BL, AR, AG, TI, VD, VS, NE und JU). Der Kanton Schwyz und die KdK sahen explizit von einer Stellungnahme ab. Letztere wird ihre Meinung aller Voraussicht nach zu einem späteren Zeitpunkt einbringen. Bei den Parteien stiess der Gesetzesentwurf auf unterschiedlich grosse Unterstützung. Während ihm die CVP und EVP bedingungslos zustimmten, knüpften die GLP, die Grünen und die EDU ihre Zustimmung an Vorbehalte. Gegen die Vorlage in der vorliegenden Form sprachen sich FDP.Liberale, SP und SVP aus. Die BDP, Ensemble à Gauche, die Lega und die PdA verzichteten trotz Einladung auf eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Von den 60 Organisationen, die am Vernehmlassungsverfahren teilnahmen, unterstützten 27 das Vorhaben, 33 stimmten ihm zwar nicht explizit zu, lehnten es aber auch nicht ausdrücklich ab – keine einzige stellte sich somit ausdrücklich dagegen.

Am 12. August 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Gesetzesentwurf, nachdem er als Reaktion auf die Vernehmlassungsantworten einige Änderungen am Vorentwurf vorgenommen hatte – namentlich die Aufnahme des «generellen und verbindlichen Einbezug[s] der Kantone» und die vollständige Überarbeitung der Bestimmungen zum Gesundheitswesen, dem Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz sowie dem Kulturbereich. Der Gesetzesentwurf besteht insgesamt aus 14 Artikeln, welche die Befugnisse der Landesregierung im Umgang mit der Covid-19-Epidemie insbesondere bezüglich der Eindämmung der Auswirkungen auf die Gesellschaft, Wirtschaft und die Behörden festlegen. Er betrifft überdies auch den Ausländerinnen-, Ausländer- und Asylbereich, die Entschädigung bei Erwerbsausfall, die Arbeitslosenversicherung sowie «justizielle, verfahrensrechtliche, gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Massnahmen». Zudem wurde vorgesehen, dass das Gesetz lediglich bis Ende 2021, anstatt wie ursprünglich geplant bis Ende 2022, befristet werden soll. Für Bestimmungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung wurde jedoch eine Befristung bis Ende 2022 festgehalten.

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; BRG 20.058)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Ende Januar respektive Ende April 2020 hob der Bundesrat den im Vorjahr verhängten Einzonungsstopp für die Kantone Schwyz und Genf auf, da diese unterdessen die Mehrwertabgabe eingeführt hatten. Nachdem der Einzonungsstopp im Vorjahr bereits für zwei weitere Kantone aufgehoben worden war, verbleibt er nur noch für den Kanton Zürich, da dieser die Frist zur Einführung der Mehrwertabgabe hatte verstreichen lassen.
Im Juni desselben Jahres genehmigte der Bundesrat ferner den Teil «Siedlung» des Obwaldner Richtplans. Gemäss einer eigenen Berechnungsgrundlage lastet der Kanton die bestehenden Bauzonen in 15 Jahren zu 102.4 Prozent aus, wobei es starke Unterschiede zwischen den Gemeinden gibt; zwei der sieben Gemeinden weisen überdimensionierte Bauzonen auf. Der Bundesrat belegte den Kanton mit der Auflage, die für eine Rückzonung geeigneten Flächen vor Überbauung zu schützen. Da konkrete Vorgaben für die Arbeitszonen im Richtplan noch fehlten, hielt der Bundesrat den Kanton dazu an, dem ARE bis zur Genehmigung entsprechender Bestimmungen Entscheide zur Einzonung neuer Arbeitszonen vorzulegen. Da der Kanton unter Vorbehalt der aufgeführten Aufträge die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes erfüllte, hob der Bundesrat den seit Mai 2019 geltenden Einzonungsstopp wegen Verpassens der Frist zur Genehmigung der Richtplananpassung auf. Nach wie vor ausstehend war zu diesem Zeitpunkt die Genehmigung der Richtpläne der Kantone Glarus und Tessin.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Basierend auf der Standesinitiative des Kantons Thurgau schickte die SGK-SR im Juni 2020 den Vorentwurf der KVG-Ergänzung über die Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten in die Vernehmlassung. Damit wolle sie «den Anliegen der Kantone, der Versicherten, der Versicherer und der Leistungserbringer ausgewogen Rechnung» tragen, erklärte die Kommission in einer Medienmitteilung. So soll das Verfahren bei Nichtbezahlen von Prämien und Kostenbeteiligungen geklärt werden. Unter anderem sollen Eltern zukünftig für die ausstehenden Prämien und die Kostenbeteiligung ihrer Kinder bei deren Erreichen der Volljährigkeit haftbar bleiben, wie es die Motionen Heim (sp, SO; Mo. 17.3323) und Brand (svp, GR; Mo. 18.4176) verlangt hatten. Schwarze Listen soll es zudem zukünftig nicht mehr geben und die Krankenversicherungen sollen die Versicherten nur noch maximal viermal jährlich betreiben können. Stattdessen erhalten sie die Möglichkeit, säumigen Versicherten ein günstigeres Versicherungsmodell zuzuweisen. Schliesslich sollen die Kantone entsprechend der Forderung des Kantons Thurgau neu 90 statt 85 Prozent der ausgewiesenen Forderungen der Krankenversicherungen übernehmen und dafür die Verlustscheine erhalten und bewirtschaften können. Eine Minderheit beantragte, den Kantonen die Führung schwarzer Listen weiterhin zu erlauben. Die Vernehmlassung läuft bis Anfang Oktober 2020.

Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten (Kt. Iv. 16.312)
Dossier: Schwarze Liste für säumige Prämienzahlende

Le Conseil fédéral invite le Parlement à octroyer la garantie fédérale aux constitutions cantonales révisées des cantons de Glaris, de Thurgovie et de Genève. La nouvelle constitution glaronaise exempte les parlements communaux de l’exclusion pour cause de parenté, autorise les communes à prévoir une affectation de leur impôt communal pour les constructions, ne permet plus au Grand conseil de demander la convocation de l’Assemblée fédérale avec d’autres cantons et règle les droits politiques dans le cadre de la Landsgemeinde. Le canton de Thurgovie a, quant à lui, inscrit le principe de la transparence au niveau cantonal et des communes politiques et scolaires dans sa constitution. La constitution genevoise remaniée qualifie l'aéroport international de Genève comme établissement de droit public. Elle oblige le canton à rechercher un équilibre entre les intérêts divergents découlant de l'exploitation de l'aéroport et à prendre les mesures adéquates pour limiter les nuisances dues au trafic aérien. L'aéroport est tenu de rapporter aux autorités la planification et la concrétisation de ses objectifs. Le nouveau texte charge aussi l'Etat à prendre des mesures afin de diminuer les risques liés à l’utilisation de produits phytosanitaires. Ce dernier doit également encourager, par voie financière ou technique, le développement des méthodes alternatives aux produits phytosanitaires.

Garantie des constitutions cantonales (GL, TG, GE) (MCF 20.049)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

In der Sommersession 2020 behandelte der Ständerat die Standesinitiative des Kantons Thurgau zusammen mit der Motion der SGK-NR zur Schaffung einer Notfalldefinition durch die Kantone (Mo. 18.3708) und diskutierte über eine Fristverlängerung für Erstere. Die Standesinitiative sah einen Gläubigerwechsel hin zum Kanton vor, wenn dieser 90 Prozent der offenen Forderungen der Krankenversicherungen gegenüber den Versicherten übernimmt – bisher mussten die Kantone 85 Prozent der ausstehenden Forderungen übernehmen und erhielten nach Begleichung der Schuld nur 50 Prozent von den Krankenversicherungen zurück. Kommissionssprecher Rechsteiner (sp, SG) erklärte, dass die Kommission aufgrund der Standesinitiative zusammen mit der Verwaltung eine Vernehmlassungsvorlage über die Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten erarbeitet habe. Entsprechend würdigte Rechsteiner die Thurgauer Standesinitiative auch als eine der wenigen, welche «zu einem konkreten Gesetzgebungsentwurf geführt» hätten, und beantragte, ihre Behandlungsfrist zu verlängern. Dagegen wehrte sich Jakob Stark (svp, TG) – gemäss seiner eigenen Aussage als ehemaliger Thurgauer Regierungsrat «nicht ganz unschuldig daran, dass diese Initiative zustande gekommen ist» –, weil dadurch der materiell unbestrittene Gegenstand der Initiative weiter verzögert werde. Dabei gehe es auch «etwas um den Respekt vor einem kantonalen Parlament». Rechsteiner verwies jedoch darauf, dass die Kantonsparlamente den Stellenwert von Standesinitiativen im Bundesparlament tendenziell überschätzten. Zudem brauche es bei Gesetzen mit wenigen Ausnahmen eine Vernehmlassung – entsprechend dauere es halt etwas länger als in kantonalen Exekutiven. Mit 29 zu 3 Stimmen (bei 1 Enthaltung) folgte der Ständerat der Einschätzung der Kommission und stimmte der Fristverlängerung zu.

Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten (Kt. Iv. 16.312)
Dossier: Schwarze Liste für säumige Prämienzahlende

Zwischen Dezember 2019 und Mai 2020 führte der Bundesrat eine aufgrund der ausserordentlichen Lage verlängerte Vernehmlassung zur Reform der beruflichen Vorsorge durch. Daran beteiligten sich alle Kantone, acht im eidgenössischen Parlament vertretene Parteien sowie zahleiche Verbände und Gewerkschaften. Wie bereits zuvor in den Medien zu vernehmen gewesen war, stellten der Pensionskassenverband ASIP sowie der Schweizerische Baumeisterverband, Swiss Retail Federation und Arbeitgeber Banken eigene Reformmodelle vor, die insbesondere eine stärkere Reduktion des Umwandlungssatzes beinhalteten und von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt wurden (etwa dem SGV, Swissbanking, GastroSuisse, ICT Switzerland und verschiedenen Pensionskassen).

Die Mehrheit der Kantone (AR, BE, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, SH, VD, VS) unterstützte die Stossrichtung der Vorlage, einige lehnten sie jedoch wegen dem vorgeschlagenen Rentenzuschlag insgesamt ab (BL, NW, OW, SG, SZ, ZG, ZH). Der Rentenzuschlag stellte sich denn auch nicht unerwartet als grösster Streitpunkt der Vorlage heraus: Von den Kantonen sprachen sich 14 ausdrücklich dagegen (AI, BE, GL, BL, GR, NE, NW, OW, SZ, TI, UR, VS, ZG, ZH) und acht ausdrücklich dafür aus (AG, BS, JU, LU, SO, SH, TG, VD). Auch die bürgerlichen Parteien BDP, CVP, EVP, FDP und SVP befürworteten die Reform, insbesondere die Senkung des Umwandlungssatzes, lehnten aber den Rentenzuschlag ab. Verschiedene bürgerliche Jungparteien störten sich insbesondere daran, dass die entsprechende Umverteilung auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung und der zukünftigen Generationen geschehe. Umgekehrt nannten die SP und die Grünen die Erhaltung der bisherigen Rentenhöhe – und somit den Rentenzuschlag – als Bedingung für ihre Zustimmung zur Senkung des Umwandlungssatzes. Seitens Verbände erfuhr der bundesrätliche Vorschlag Unterstützung von seinen Urhebern, dem Arbeitgeberverband, dem Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse, während diverse andere Verbände wegen dem Rentenzuschlag die Alternativmodelle bevorzugten.
Deutlich weniger umstritten als der Rentenzuschlag und die Senkung des Umwandlungssatzes war die Senkung des Koordinationsabzugs, die alle Teilnehmenden guthiessen. Umstritten war jedoch die Höhe der Senkung. So schlugen beispielsweise BDP, CVP und EVP eine Senkung auf 40 Prozent des AHV-Lohns, aber einen maximalen Abzug von CHF 21'330 vor, die SVP und der Kanton St. Gallen befürworteten eine Senkung bis zur Eintrittsschwelle (CHF 21'330) und die SP und die Grünen bevorzugten eine vollständige Abschaffung des Koordinationsabzugs. Auch bezüglich der Staffelung der Altersgutschriften gab es zahlreiche unterschiedliche Vorschläge, wobei sich viele Vernehmlassungsteilnehmende einen Sparbeginn ab dem 20. Altersjahr wünschten.

Reform der Beruflichen Vorsorge (BVG 21; BRG 20.089)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Im Mai 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich, mit dem er die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Digitalisierung von Verfahren schaffen wollte. Damit sollen das Ziel der ESTV, zukünftig alle Daten elektronisch zu erhalten und zu verschicken, sowie die Motion Schmid (fdp, GR; Mo. 17.3371) erfüllt werden. Die Vorlage sah daher vor, die vollständig elektronische Einreichung der Steuererklärung zu ermöglichen, die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten sicherzustellen sowie eine elektronische Bestätigung der Daten anstelle einer Unterzeichnung zu realisieren. Geplant war diese Änderung für Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern, für den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie für die Wehrpflichtersatzabgabe – auch weiterhin sollte jedoch eine analoge Eingabe der Steuererklärung möglich bleiben. Bei Steuern, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen, sowie beim internationalen Informationsaustausch sollten die Betroffenen hingegen zu einem elektronischen Verfahren verpflichtet werden können. Bereits heute sei eine elektronische Einreichung der Steuererklärung in den meisten Kantonen möglich, dem stehe nur die Unterzeichnungspflicht entgegen, erklärte der Bundesrat. Zukünftig solle dieses Verfahren medienbruchfrei möglich sein.
Darüber hinaus enthielt die Vorlage zwei weitere Änderungen, die zwar gemäss Bundesrat nicht direkt mit dem eigentlichen Anliegen der Vorlage zu tun hatten, aber der Verhältnismässigkeit wegen nicht in einer eigenen Vorlage behandelt würden. So sollten die Versicherungen der ESTV neu die Ausrichtung von Kapitalleistungen und Renten der zweiten Säule melden. Zudem sollten die Durchführungsbestimmungen in Art. 72 STHG, welche die Frist zur Anpassung des kantonalen Rechts an das STHG beinhalteten, vereinheitlicht und vereinfacht werden. Dabei sollte auch die Bestimmung zur Verwendung einheitlicher Formulare für die Steuererklärungen aufgehoben werden, da sie aufgrund von Eigenheiten der Kantone nie vollständig umgesetzt werden konnte.

Von Juni bis Oktober 2019 hatte die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich stattgefunden. 25 Kantone (ausser NE), 7 Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, SVP, SP, Piratenpartei) und 17 Verbände und Organisationen, darunter der SSV, Economiesuisse, SGV, SGB, FDK oder TreuhandSuisse, hatten sich daran beteiligt. Sie alle stimmten der Vorlage grundsätzlich zu, stellten aber teilweise noch weitergehende Forderungen. Die Kantone, die FDK und die SSK forderten, die Bestimmung über einheitliche Formulare, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, aufzuheben, während Economiesuisse, BDO, EXPERTsuisse und swissICT diese Pflicht beibehalten wollten. Drei Parteien (CVP, FDP, SVP) und sechs Organisationen (economiesuisse, EITSwiss, SGV, SSV, Städtische Steuerkonferenz, TreuhandSwiss) wollten dem Bundesrat nicht die Möglichkeit geben, den Steuerzahlenden bei Steuern in seiner Zuständigkeit elektronische Verfahren vorzuschreiben. In der Folge nahm der Bundesrat eine Änderung vor: So vereinheitlichte er die Übernahmefrist für Änderungen im STHG. Hingegen beliess er es bei der geplanten Streichung der Bestimmung über die einheitlichen Formulare.

Elektronische Verfahren im Steuerbereich (BRG 20.051)

Am 22. März 2020 fanden neben den Kantonsratswahlen auch die Schwyzer Regierungsratswahlen statt. Aus dem bisherigen Exekutivgremium stellten sich Gesundheits- und Sozialministerin Petra Steimen-Rickenbacher (SZ, fdp), Finanzdirektor Kaspar Michel (SZ, fdp), Volkswirtschaftsdirektor Andreas Barraud (SZ, svp), Sicherheitsdirektor André Rüegsegger (SZ, svp) und Bildungsdirektor Michael Stähli (SZ, cvp) für eine weitere Legislatur zur Verfügung. Mit der Wahl von Baudirektor Othmar Reichmuth (SZ, cvp) im Herbst 2019 in den Ständerat und dem Rücktritt von Umweltdirektor René Bünter (SZ, svp) wurden zwei Sitze frei, womit es für die CVP und die SVP galt, ihren jeweiligen vakanten Regierungsratssitz zu verteidigen.

Auf insgesamt sieben Plätze bewarben sich zehn Personen aus fünf Parteien. Die Parteien der beiden scheidenden Regierungsräte gingen zusätzlich zu ihren wiederantretenden Bisherigen mit je einem Kantonsrat ins Rennen; dem Unternehmer und Energieberater Sandro Patierno (SZ, cvp) respektive dem Firmenkundenberater Herbert Huwiler (SZ, svp). Die Sozialdemokraten, welche seit 2012 nicht mehr im Schwyzer Regierungsrat vertreten waren, wagten einen Angriff: Sie stiegen mit dem ehemaligen Küssnachter Bezirksrat und Geschäftsführer einer Umweltmessfirma, Michael Fuchs (SZ, sp), und der ehemaligen Kantonsparteipräsidentin und Buchhändlerin Elsbeth Anderegg (SZ, sp) ins Rennen. Die Chancen für den Sprung der SP in die Regierung schätzte SRF aufgrund des Zweiertickets und des Alleingangs der Partei jedoch als gering ein. Neben den Sozialdemokraten wollten auch die Grünliberalen mit der Nominierung des bisherigen Kantonsrats und Unternehmers Michael Spirig (SZ, glp) den «Weg für eine breit abgestützte Mitte» (Bote der Urschweiz, BU) in der Regierung ebnen. Die CVP – bis anhin ihre Fraktionspartnerin im Kantonsrat – sei durch die Konkurrenz aus der Mitte zusätzlich unter Druck geraten und habe sich über dieses Vorhaben «not amused» gezeigt, so der Bote der Urschweiz weiter. Auch die Erfolgschancen der Grünliberalen schätzte SRF als gering ein.

Im Vorfeld der Wahlen gab das Vorhaben der SVP und der FDP, auf ihren Wahlzetteln jeweils die Kandidierenden der anderen Partei ebenfalls aufzuführen, zu reden. Damit sicherten sich die beiden stärksten Regierungsratsparteien bereits vor dem Wahlsonntag mit grösster Wahrscheinlichkeit die Mehrheit, zeigte sich der «Bote der Urschweiz» überzeugt. Folglich richte sich der Kampf der fünf neuen Kandidaturen auf jene Regierungsratssitze, welche bis anhin von der CVP gestellt worden waren. Die SP betitelte diese Wahl-Allianz, welche die beiden beteiligten Parteien nicht nötig hätten, als höchst «undemokratisch» (BU). Die FDP, welche sich in der Öffentlichkeit bisher von der SVP distanziert habe, verabschiede sich mit dieser Aktion endgültig aus der Mitte, so die Spitze der kantonalen SP. Auch die CVP, welche auf eine Zusammenarbeit mit der FDP gehofft hatte, kritisierte diese «Päckli-Politik» (BU) scharf. Durch diese sogenannte «Listendeckung», also das Aufführen der fremden Namen auf der eigenen Liste, kapituliere die FDP und sei in der Folge «nur noch der Juniorpartner der SVP» (BU).

Am Wahlsonntag vom 22. März 2020 – zu Beginn des Lockdowns aufgrund der Corona-Pandemie – fanden 33.6 Prozent der Schwyzer Stimmbevölkerung ihren Weg an die Urne, womit die Wahlbeteiligung im Vergleich zu den Wahlen 2016 (37.2%) um 3.6 Prozentpunkte tiefer lag. Das absolute Mehr lag bei 12'691 Stimmen. Die bisherige FDP-Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher erreichte mit 26'254 Stimmen das beste Resultat, dicht gefolgt vom bisherigen FDP-Regierungsrat Kaspar Michel, welcher mit 26'148 Stimmen nur knapp hundert Stimmen hinter Steimen lag. Wie prognostiziert wurden auch sämtliche SVP-Kandidierenden (wieder-)gewählt: Die beiden Bisherigen André Rüegsegger und Andreas Barraud erreichten 22'918 respektive 22'767 Stimmen, während der neu gewählte Herbert Huwiler mit 20'641 Stimmen auf Rang fünf folgte. Der CVP bereiteten die Wahlen 2020 deutlich mehr Mühe als dem «Päckli» (BU): Das Schlusslicht unter den im ersten Wahlgang Gewählten bildete der bisherige CVP-Regierungsrat Michael Stähli, welcher mit 15'956 Stimmen die Wiederwahl schaffte. CVP-Kandidat Sandro Patierno verpasste das absolute Mehr um knappe 50 Stimmen, was er auf die Kandidatur der Grünliberalen zurückführte. Ebenfalls im ersten Wahlgang nicht gewählt worden waren die Sozialdemokraten Michael Fuchs (10'627) und Elsbeth Anderegg Marty (8'720) sowie der Grünliberale Michael Spirig (8'630). Da die Wahlen im Lichte des grassierenden Coronavirus durchgeführt wurden, war die Stimmabgabe ausschliesslich brieflich erfolgt. Neben der Urnenwahl wurden sämtliche Feierlichkeiten und traditionellen Resultatübergaben im Rahmen der gemeinsamen Auszählbüros abgesagt.

Am 17. Mai fand der zweite Wahlgang trotz Pandemie wie geplant statt; dies hatte die Schwyzer Regierung entschieden, um Unsicherheiten und Vakanzen im Exekutivgremium zu verhindern. Im Rennen um den letzten Regierungsratssitz verblieben waren Sandro Patierno und Michael Fuchs. Zudem hatte der parteilose Landwirt Peter Abegg im April als «Wilder» (BU) das Parkett neu betreten. Gemäss des im Kanton Schwyz noch geltenden Wahlrechts sei es trotz abgelaufener Anmeldefrist offizieller Kandidaturen möglich, eine «wild» kandidierende Person bis hin zum Wahltag zu portieren. Dies werde allerdings mit dem in naher Zukunft in Kraft tretenden Transparenzgesetz nicht mehr möglich sein, erklärte der Schwyzer Staatsschreiber im BU. Im zweiten Wahlgang setzte sich Sandro Patierno gegenüber seinen Kontrahenten mit 18'309 Stimmen deutlich durch. Mit einem Abstand von rund 7'200 Stimmen folgte Fuchs (11'102 Stimmen) und schliesslich Abegg mit 2'207 Stimmen. Somit änderten die Erneuerungswahlen 2020 nichts an der parteipolitischen Zusammensetzung des Schwyzer Regierungsrats: Die Schwyzer Kantonsregierung bleibt auch für die kommenden Jahre in rein bürgerlicher und fast ausnahmslos männlicher Hand, womit sich die Hoffnungen der Sozialdemokraten auf einen linkeren und weiblicheren Regierungsrat zerschlagen hatten.

Wahlen Schwyz
Dossier: Kantonale Wahlen - Schwyz
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2020

Am 22. März 2020 fanden die Kantonsratswahlen im Kanton Schwyz bereits zum zweiten Mal nach dem Verfahren des Doppelten Pukelsheim statt. Dieses war 2016 nach einem Bundesgerichtsurteil, welches das alte Wahlsystem als verfassungswidrig eingestuft hatte, per Volksabstimmung eingeführt worden. Mit dieser Verfassungsänderung war das Mindestquorum auf 1 Prozent festgelegt worden, nachdem es zuvor teilweise bei über 10 Prozent gelegen und damit faktisch eine verzerrte Stimmgewichtung von Wählenden bedeutet hatte.

Für die 100 zu vergebenden Sitze in der Schwyzer Kantonslegislative bewarben sich rekordmässige 393 Kandidierende (2016: 376), verteilt auf fünf Listen (SP-Bündnis, SVP, CVP, FDP, GLP). Dieser Melderekord sei erstens auf das neue Wahlsystem zurückzuführen, welches dazu führe, dass alle Parteien in den meisten Gemeinden antraten, und zweitens auf eine sehr hohe Akzeptanz der Amtsträgerinnen und Amtsträger bei der Bevölkerung, schlussfolgerte der Bote der Urschweiz. Den beiden bevölkerungsreichsten Gemeinden Freienbach und Einsiedeln standen jeweils 10 Mandate zu, dort gingen 42 respektive 49 Kandidierende ins Rennen. Mit 9 bzw. 8 zu besetzenden Mandaten folgten die Gemeinden Schwyz und Küssnacht mit 43 und 30 Kandidierenden. Die restlichen 63 Mandate verteilten sich auf die restlichen 26 Gemeinden (mit 1 bis 7 Mandaten), die als Wahlkreise gelten.
In der laufenden Legislatur war die SVP mit 33 und damit einem Drittel aller Sitze im Rat klar die stärkste Kraft, gefolgt von der CVP mit 27 und der FDP mit 22 Sitzen. Deutlich weniger Mandate hatten bis anhin die SP (15 Sitze) und die GLP (3 Sitze) inne.
11 der 100 Kantonsratssitze waren bisher von Frauen besetzt. Der im interkantonalen Vergleich eher geringe Frauenanteil war Thema in den Medien: «Frauen setzen zur grossen Aufholjagd an», schrieb etwa der Bote der Urschweiz im Vorfeld der Wahlen mit Blick auf die 113 weiblichen Kandidatinnen (29%). Anzumerken ist, dass mit 45 Prozent fast die Hälfte dieser Kandidatinnen aus den drei Gemeinden Schwyz, Küssnacht und Gersau (1 Mandat) stammten. Während sich die Gleichstellungskommission des Kantons für die kommende Legislatur einen Frauenanteil von 30 Prozent wünschte, zielten die Organisatorinnen des Frauenstreiks noch höher: Sie erhofften sich einen Frauenanteil im neuen Parlament von 50 Prozent.
Die Frauenfrage nahm – neben der Klimafrage – einen grossen Platz auf der Agenda der Wahlen ein. Der Bote der Urschweiz verglich basierend auf smartvote-Daten die Einstellungen der Kandidierenden nach Partei und Geschlecht. Während die Geschlechterunterschiede bei der CVP, GLP und SP sehr klein waren, wichen die Meinungen von männlichen und weiblichen Kandidierenden bei der SVP am stärksten voneinander ab. Thematisch liessen sich bei der GLP und der FDP die grössten Geschlechterunterschiede in der Migrationspolitik ausmachen; Frauen zeigten sich hier bei beiden Parteien weniger restriktiv als Männer. Bei der FDP standen die Frauen zudem stärker für eine liberale Gesellschaftspolitik und für weniger Law & Order ein. Bei der CVP waren Frauen generell etwas liberaler bezüglich der Gesellschafts- und Migrationspolitik, befürworteten einen stärker ausgebauten Sozialstaat und mehr Umweltschutz als die Männer. Bei der SVP – welche bisher zugleich den kleinsten Frauenanteil im Parlament aufwies – sprachen sich die Kandidatinnen im Vergleich zu ihren männlichen Parteikollegen für einen stärker ausgebauten Umweltschutz, für mehr Law & Order, für einen stärker ausgebauten Sozialstaat, für eine liberalere Finanzpolitik sowie für eine restriktivere Aussen- und Migrationspolitik aus.

Zu Beginn des Wahlmonats März war von einem Wahlkampf noch nicht viel zu sehen, so die Einschätzung des Boten der Urschweiz. Grössere Wahlpodien blieben aus und der Wahlkampf beschränkte sich auf einzelne kleinere Anlässe. Der eher laue Wahlkampf widerspiegelte sich am Wahlsonntag auch in der tiefen Wahlbeteiligung, welche sich auf 35.8 Prozent belief.
«Schwyz bleibt ein durch und durch bürgerlicher Kanton», bilanzierte der Bote der Urschweiz nach Abschluss der Auszählungen am Wahlsonntag. Trotz eines leichten Linksrutschs blieb die Grüne Welle anders als in anderen Kantonen aus und die SVP konnte ihre starke Stellung im Schwyzer Parlament bestätigen. Mit weiterhin 33 Sitzen im Rat wird die Volkspartei auch in der kommenden Legislatur mit einem Drittel der Kantonsratssitze die stärkste Kraft im Parlament bleiben (Wähleranteil neu: 33.2%; +0.13 Prozentpunkte PP). Als Wahlsiegerin ging die GLP hervor, welche dank ihren neu 6 Sitzen (+3) Fraktionsstärke (mindestens fünf Sitzen) erreichte und somit ihr Wahlziel erfüllen konnte. Mit neu 5.8 Prozent Wähleranteil legte sie im Vergleich zu 2016 um 3.3 Prozentpunkte zu. Sie habe von der Klima- und Umweltfrage profitieren können und ihre drei zusätzlichen Sitze auf Kosten der Wahlverliererin CVP gewonnen, vermutete der Bote der Urschweiz. Auch die SP schien von diesen Themen zu profitieren und konnte entsprechend zulegen: Mit einer Wählerstärke von 16.7 Prozent (+1.5 PP) und zwei zusätzlichen Mandaten kam sie neu auf 17 Sitze, blieb damit aber nur viertstärkste Kraft im Schwyzer Parlament. Die FDP und die CVP gingen somit als Verliererinnen der Wahlen 2020 hervor: Die CVP musste 3 ihrer bisher 27 Sitze abtreten und kam somit neu auf 24 Mandate. Trotz dem Wähleranteilverlust von 3.2 Prozentpunkten (neu: 24.0%) blieb sie die zweitstärkste Kraft im Parlament. Anders als bei den Nationalratswahlen 2019, welche ein halbes Jahr zuvor stattgefunden hatten, konnte die FDP bei den Kantonsratswahlen ihren Wähleranteil nicht ausbauen und verlor 1.4 Prozentpunkte, was sich in einen Verlust von 2 Sitzen (neu: 20) übersetzte.

Eigentliche Verliererinnen dieses Wahlgangs waren allerdings vor allem die Frauen. Der Wunsch, aus den Wahlen 2020 eine Frauenwahl zu machen und den Frauenanteil stark zu erhöhen, wurde nicht erfüllt. Stattdessen verloren die Frauen sogar einen Sitz, weshalb in der neuen Legislatur nur noch 10 Mandate von einer Frau ausgeübt werden.
Bei den 100 gewählten Kantonsräten und Kantonsrätinnen, welche im Juni 2020 ihre Amtszeit antraten, handelte es sich um 67 Wiedergewählte und 33 Neugewählte.

Wahlen Kantonsrat Schwyz 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - Schwyz
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020

Eigentlich hätte die Stimmbevölkerung am 17. Mai 2020 über drei Vorlagen abstimmen sollen. Allerdings beschloss der Bundesrat am 18. März angesichts der Covid-Pandemie, die Abstimmungen über die Begrenzungsinitiative, das Jagdgesetz und die Erhöhung der Kinderabzüge zu verschieben. In ihrer Medienmitteilung begründete die Regierung ihren Entscheid mit der erschwerten Meinungsbildung und der nicht sicher zu gewährleistenden Abstimmungsorganisation. Aufgrund des Versammlungsverbots könnten ferner auch keine Informations- und Publikumsveranstaltungen stattfinden. Neben der Absage der Urnengänge empfahl der Bundesrat den Kantonen, Gemeindeversammlungen zu verbieten. Zudem kündigte er eine Verordnung für einen Fristenstillstand an.
In den Medien wurde der Entscheid mehrheitlich begrüsst. Auch die SVP, die mit der Kampagne für ihre Begrenzungsinitiative bereits begonnen hatte, stand hinter dem Entscheid des Bundesrats. Die Menschen hätten jetzt andere Probleme, gab Thomas Aeschi (svp, ZG) der Aargauer Zeitung zu Protokoll. Für den Entscheid habe man Verständnis, gab Eric Nussbaumer (sp, BL) die Befindlichkeiten in der SP zum Ausdruck, es sei allerdings demokratiepolitisch heikel, wenn neben dem Parlament nun auch die Stimmbevölkerung keine politischen Rechte mehr ausübe. Man hätte sich auch angesichts der schleppenden Verhandlungen mit der EU eine raschere Klärung bei der Begrenzungsinitiative gewünscht, präzisierte Christian Levrat (sp, FR) in Le Temps.
In den Medien wurden zudem vergleichbare Situationen gesucht. Selbst während der beiden Weltkriege und der spanischen Grippe 1918 sei es nicht zu Verschiebungen von Urnengängen gekommen, wohl aber 1951, als es die Maul- und Klauenseuche an vielen Orten verunmöglicht habe, den Urnengang durchzuführen.
Verschiedene Kantone gingen derweil unterschiedlich mit der Corona-Situation um. Im Kanton Schwyz wurden kantonale und im Kanton Luzern Ende März noch lokale Wahlen durchgeführt. Rund 90 Prozent der Bevölkerung würde sowieso brieflich abstimmen; einzig die Auszählung würde wohl länger dauern – so die Behörden. Eine Verschiebung sei angesichts der weit fortgeschrittenen Meinungsbildung aber nicht angebracht. Im Kanton Tessin hingegen, der stark unter der Pandemie litt, wurden die kommunalen Wahlen von Anfang April verschoben. Die zweiten Wahlgänge der lokalen Wahlen in Genf wiederum fanden statt – allerdings ohne Urne. Wer nicht brieflich stimmen konnte, durfte seinen Wahlzettel Dorfpolizisten übergeben, die diese auf Anfrage abholten.

Ende April entschied der Bundesrat dann, die drei Vorlagen auf den Abstimmungstermin vom 27. September 2020 zu verlegen, an dem auch über die Beschaffung der neuen Kampfjets und über den Vaterschaftsurlaub abgestimmt werden sollte. Die Medien sprachen in der Folge aufgrund der fünf nationalen Abstimmungen von einem «Supersonntag».

Volksabstimmungen vom Mai 2020 verschoben

Am 15. März 2020 stand der «Super-Sunday» im Kanton Thurgau an, wie er von den Medien bezeichnet wurde: Zum ersten Mal fanden die Regierungsrats- und die Grossratswahlen am selben Tag statt. Auf die 130 Sitze des Grossen Rates bewarben sich insgesamt 988 Kandidierende, was einem Plus von 74 im Vergleich mit den Wahlen 2016 entsprach. Mit 363 weiblichen Kandidierenden war der Frauenanteil um 5.3 Prozentpunkte auf 36.7 Prozent gestiegen. Von den Kantonsrätinnen und Kantonsräten der laufenden Amtszeit traten 118 zur Wiederwahl an, darunter auch die beiden amtsältesten Mitglieder Max Brunner (TG, svp) und Max Vögeli (TG, fdp), welche bereits seit 1992 im Rat sassen. In den fünf Thurgauer Bezirken wurden insgesamt 51 Wahllisten eingereicht, wobei im ganzen Kanton 13 verschiedene Listen vorlagen.
Mit 44 Sitzen im Grossen Rat war die SVP bisher die mit Abstand stärkste Partei in der Thurgauer Kantonslegislative, gefolgt von der FDP und der CVP mit je 20 Sitzen, der SP mit 17 Sitzen, den Grünen mit 9 Sitzen, der GLP mit 7 Sitzen, der EDU und EVP mit jeweils 5 und schliesslich der BDP mit 3 Sitzen. Im Februar prognostizierte die Thurgauer Zeitung (TZ) basierend auf den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2019, dass die SVP wohl mit Verlusten rechnen müsse. Umgekehrt stellte sie die Frage in den Raum, ob die Grüne Welle auch im Ostschweizer Kanton Eingang finden werde.

«Von der grünen Welle zum Tsunami», betitelte das Thurgauer Tagblatt nach dem Wahlsonntag den Wahlerfolg der Grünen. Die Partei konnte auf Kosten der SP stark an Wählerstärke (+3.8 PP; neu: 11.2%) zulegen und so einen Gewinn von sechs Sitzen verbuchen. Sie kam damit neu auf 15 Mandate im Grossen Rat. Mit Blick auf die Sitzzahl reihte sie sich damit künftig sogar vor der SP ein. Ihre Stärke ausbauen konnten auch die Grünliberalen; im Vergleich zu 2016 legten sie um 5.2 Prozentpunkte auf 7.5 Prozent zu, was sich in einen Sitzgewinn und neu 8 Parlamentssitze übersetzte. Im Nachgang der Wahlen zeigte sich der Parteipräsident der GLP allerdings enttäuscht, weil das Ziel von 10 Sitzen im Parlament verfehlt worden war. Auch die EVP konnte zulegen: Mit einem zusätzlichen Sitz verfügte sie künftig über 6 Mandate – trotz leichten Verlusts bei der Wählerstärke, die neu 4.8 Prozent betrug (-0.2 PP). Die SVP konnte entgegen den Prognosen ihre Stärke weitgehend halten und büsste lediglich 0.2 Prozentpunkte ein. Sie kam somit noch immer auf eine Wählerstärke von 32.4 Prozent. Trotz der minimalen Abnahme im Wähleranteil gewann auch sie zwei Sitze hinzu und konnte dadurch ihre Vormacht mit neu 46 Sitzen noch weiter ausbauen. Künftig wird die SVP also mehr als einen Drittel der Sitze auf sich vereinen.
Grosse Verliererin der Parlamentswahlen 2020 war die SP, welche unter die Räder des «grünen Vormarsches» gekommen war und drei Sitze eingebüsste, so das Fazit der TZ. Sie kam neu auf eine Wählerstärke von 11.6 Prozent (-1.5 PP) und wird in der kommenden Legislatur noch 14 Grossrätinnen und Grossräte stellen. Sowohl die CVP als auch die FDP verloren zwei Mandate im Grossen Rat und kamen neu auf je 18 Sitze. Während die FDP in Bezug auf den Wähleranteil mit 13.7 Prozent weiterhin an zweiter Stelle steht (-2.0 PP), konnte die CVP ihren Anteil um 0.2 PP leicht auf 13.6 Prozent erhöhen und blieb somit in Bezug auf die Wählerstärke auf Platz drei. Die EDU konnte keine Sitzgewinne verzeichnen und wird auch künftig fünf Mandate aufweisen (-0.2 PP; neu: 4.4%). Ein bitteres Ende nahm der Wahlsonntag schliesslich für die BDP, welche drei Sitze verlor und in der kommenden Legislatur nicht mehr im Grossen Rat vertreten sein wird. Die GLP verlor somit ihre Fraktionspartnerin, werde allerdings künftig eine eigene Fraktion bilden, so ihr Parteipräsident im Gespräch mit der TZ.
Positiv ging der Wahlsonntag für die Frauen aus: Das Parlament werde in der kommenden Legislatur so weiblich sein wie noch nie, schrieb die TZ. 41 Politikerinnen schafften die Wahl ins Kantonsparlament, womit ihr Anteil neu bei 31.5 Prozent lag (2016: 26%).
Da die Wahlbeteiligung bei den Thurgauer Wahlen 2016 mit 30.4 Prozent den schweizweiten Minusrekord erreicht hatte, war der «Super-Sonntag» auch mit der Hoffnung eingeführt worden, für eine grössere Partizipation zu sorgen. Der gewünschte Effekt trat bei den Wahlen 2020 allerdings nicht ein: Mit einem Plus von 2.6 Prozentpunkten stieg die Beteiligung nur leicht auf 32.6 Prozent an. Auch im Vergleich zu den Nationalratswahlen (42.4%) blieb sie also auf tiefem Niveau.

Thematisiert wurde in der Folge unter anderem der Effekt des Panaschierens: Am stärksten vom Panaschierstimmenaustausch profitiert hatte die SVP, da sie überdurchschnittlich viele Panaschierstimmen erhielt, die Wählenden ihrer eigenen Listen aber nur wenige Stimmen an andere Parteien abgaben. Während sich einerseits ein starker Strom von der FDP zur SVP zeigte, wählten zugleich auch viele hauptsächlich CVP-Wählende einzelne Kandidierende der FDP, wie die Auswertungen der Dienststelle für Statistik ergaben. Eine enge Panaschierbeziehung bestand ausserdem zwischen den Sozialdemokraten und den Grünen.

Für Schlagzeilen sorgte im Nachgang der Kantonsratswahlen 2020 der Vorwurf von Wahlbetrug. Nachdem die GLP, welche sich um einen Sitz betrogen fühlte, Beschwerde eingereicht hatte, brachte die Nachzählung im Wahlbüro der Stadt Frauenfeld Unregelmässigkeiten ans Licht. Nach weitergehenden Abklärungen zeigte sich schliesslich, dass eine Diskrepanz zwischen den vorhandenen Wahlzetteln und der am Wahlsonntag festgehaltenen Zahl für GLP und SVP vorlag. Es könne demnach nicht ausgeschlossen werden, dass rund hundert unveränderte Wahlzettel der GLP vernichtet und mit druckfrischen Wahlzetteln der SVP ersetzt und zusätzlich weitere hundert Wahlzettel der GLP auf den Stapel der SVP gelegt worden seien, lautete das Fazit der Thurgauer Staatskanzlei. Aufgrund der am Wahlsonntag festgehaltenen Zahlen stünde der GLP ein zusätzlicher Sitz auf Kosten der SVP zu, weshalb Severine Hänni (TG, svp) um ihren neu erlangten Sitz zittern musste und Marco Rüegg (TG, glp) noch auf einen Sitz hoffen konnte. Knapp zwei Wochen nach dem Wahlsonntag reichte die Staatskanzlei schliesslich Strafanzeige wegen Verdachts auf Wahlfälschung gegen Unbekannt ein. Anlässlich der ersten Sitzung des neuen Kantonsparlaments am 20. Mai 2020 hätte eigentlich die Wahl genehmigt werden sollen. Da sich der Verdacht inzwischen aber erhärtet hatte, genehmigte der Grosse Rat lediglich 129 von 130 Kantonsrätinnen und Kantonsräten. Ein Ratsmitglied, dessen Wahl bestritten sei, dürfe nicht an den Ratsverhandlungen teilnehmen, der umstrittene Stuhl müsse deshalb bis nach Vorliegen der Strafuntersuchungen leer bleiben, begründete das Büro des Grossen Rats den Entscheid. Ende Juni 2020 beantragte das Büro dem Parlament schliesslich, den noch nicht genehmigten Sitz der GLP und somit Marco Rüegg zuzusprechen, da der Wahlbetrug in der Zwischenzeit kriminaltechnisch erwiesen worden sei und sich das Strafverfahren seit Mitte Juni gegen eine namentlich bekannte Person richte. Der Grosse Rat stimmte diesem Antrag am 1. Juli 2020 zu, vereidigte Rüegg nachträglich und korrigierte so den Wahlbetrug der Wahlen vom 15. März. Die GLP stellte somit neu neun Kantonsrätinnen und Kantonsräte, während die Zahl der Mandate bei der SVP auf 45 sank.

Wahlen Thurgau
Dossier: Kantonale Wahlen - Thurgau
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020

Am 15. März 2020 fand im Kanton Thurgau der Super-Wahlsonntag statt: Zum ersten Mal wählte die Thurgauer Stimmbevölkerung die kantonale Regierung und das Kantonsparlament am selben Tag. Von der probeweisen Zusammenlegung der beiden Wahlen erhofften sich die Behörden eine höhere Stimmbeteiligung. Für die Gesamterneuerungswahl der Thurgauer Regierung stellten sich aus dem bisherigen Gremium Erziehungs- und Kulturdirektorin Monika Knill (TG, svp), Baudirektorin Carmen Haag (TG, cvp), Justiz- und Sicherheitsdirektorin Cornelia Komposch (TG, sp) sowie Innen- und Volkswirtschaftsdirektor Walter Schönholzer (TG, fdp) zur Wiederwahl. Der bisherige Finanz- und Sozialminister Jakob Stark (TG, svp) war 2019 in den Ständerat gewählt worden und trat deshalb nicht zur Wiederwahl an. Zur Verteidigung ihres vakanten Sitzes nominierte die SVP den Romanshorner Grossrat, Public Affairs-Leiter und Unternehmer Urs Martin (TG, svp). Der Kandidat sei «im Kantonsparlament zu einer der prägenden Figuren herangewachsen» und erfahre aufgrund seiner Konsensfähigkeit auch von der politischen Konkurrenz viel Zuspruch, berichteten die Thurgauer Zeitung (TZ) und SRF. Anders als die sonst häufig in Exekutiven gewählten «weichen SVP-ler» (TZ) sei Martin klar rechtsbürgerlich und gelte als Hardliner der SVP. Er falle durch einen provokativen Stil auf, welcher stärker der Zürcher SVP als der als moderat geltenden Thurgauer SVP entspreche; mit seiner Kandidatur gehe die Partei also ein Risiko ein, so die Presse.

Da der in den Medien als aussichtsreichster Herausforderer gehandelte Grossrat Ueli Fisch (TG, glp) noch im Dezember 2019 eine Kandidatur ausgeschlossen hatte, nominierten die Grünen – unter Zugzwang und mit dem Argument, «dass es nicht sein könne, dass für eine Vakanz nur eine Person kandidiere» (SGT) – die Kesswiler Kantonsrätin, Ingenieurin und Raumplanerin Karin Bétrisey (TG, gp). Damit hoffe die Partei, dass sie «die grüne Welle in den Thurgau bringen und alle mitreissen» könne, so Bétrisey, welche sich als ehemalige Grünliberale gemäss Medien eher am liberalen Flügel der Grünen positioniere und deshalb auch auf Stimmen aus der Mitte hoffe. Ende Januar 2020 machte Ueli Fisch schliesslich eine Kehrtwende und gab ebenfalls seine Kandidatur bekannt. Es brauche noch eine weitere Kandidatur, «die auch Stimmen in der Mitte und sogar teilweise rechts der Mittel holen kann», begründete der Vater der erfolgreichen kantonalen Initiative für das Öffentlichkeitsprinzip seinen «Rückzieher vom Rückzieher» (TZ, SRF). Während sich grundsätzlich alle vier Regierungsratsparteien für die Konkordanz aussprachen, erkannten die FDP, die CVP und die SVP auch konkret den Anspruch der SVP auf einen zweiten Sitz an und drückten damit ihre Unterstützung für Urs Martin aus. Die Sozialdemokraten unterstützten hingegen ausschliesslich die bisherigen Regierungsratsmitglieder und erachteten überdies ihren eigenen Sitz durch die Kandidatur der Grünen als potenziell gefährdet, berichtete die Thurgauer Zeitung.
Gemäss Erwartung der Thurgauer Zeitung sollten die Regierungsratswahlen relativ spannungsfrei ablaufen: Seit 1986 habe die Zauberformel in der kantonalen Exekutive – mit zwei SVP- und je einem FDP-, CVP- und SP-Sitz – bestand, zudem habe diese Regierungszusammensetzung die Sitzzahl der Parteien im Thurgauer Grossen Rat auch nach den Wahlen 2016 weiterhin repräsentiert. Im Thurgau sei es mittlerweile praktisch Tradition, dass die Sitze der Regierungsparteien, die gegenseitig jegliche Konfrontation mieden, unangefochten blieben. Die vier Bisherigen hätten die Wahl demnach praktisch auf sicher, während auch Martin den Wahlkampf trotz den beiden Herausfordernden gelassen angehen könne, prognostizierte die Zeitung. Fisch kritisierte hingegen diese «Kuschel-Konkordanz» (TZ): In keinem anderen Kanton präsentierten sich die bisherigen Regierungsratsmitglieder mit einer gemeinsamen Kampagne.

Nach einem ruhigen Wahlkampf schafften am Wahlsonntag alle bisherigen Regierungsratsmitglieder ungefährdet die Wiederwahl. Carmen Haag (42'069 Stimmen) führte die Stimmrangfolge mit knapp 3'000 Stimmen Vorsprung an, gefolgt von Monika Knill (39'067 Stimmen), Cornelia Komposch (37'776 Stimmen) und Walter Schönholzer (34'016 Stimmen). Die Nachfolge für den scheidenden SVP-Regierungsrat Jakob Stark trat der im Vorfeld der Wahlen als Favorit gehandelte Urs Martin (26'421 Stimmen) an. Das absolute Mehr von 23'202 Stimmen schaffte zwar auch Ueli Fisch (25'557 Stimmen), er schied als Überzähliger allerdings aus. Als einzige Kandidatin erreichte Karin Bétrisey mit 16'289 Stimmen das absolute Mehr nicht. Das Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen der SVP und der GLP, welches schliesslich mit nur 864 Stimmen Differenz entschieden wurde, sei wohl auf die Vorbehalte der bürgerlichen Kreise in Bezug auf Urs Martins Politikstil zurückzuführen, folgerte die Thurgauer Zeitung. Fisch lastete seinen misslungenen Angriff auf den SVP-Sitz derweil unter anderem den Grünen an: Diese hätten früh genug von seinen Erwägungen zur Kandidatur gewusst und hätten in Anbetracht dessen, dass er der massiv stärkere Kandidat gewesen sei, noch auf ihre Kandidatur verzichten können.
Mit Blick auf die Wahlbeteiligung brachte der Super-Wahlsonntag schliesslich nicht den erhofften Erfolg: Die Wahlbeteiligung lag mit 32.4 Prozent deutlich unter derjenigen von 2016 (44.6%; -12.2 Prozentpunkte). In der Tat hatte die Thurgauer Zeitung bereits vor dem Wahlsonntag berichtet, dass der «Superwahltag verpufft, bevor er stattfand»: Die Zahl der brieflich eingegangenen Wahlcouverts habe sich nicht wesentlich von derjenigen der vorhergehenden Wahlen unterschieden und aufgrund der Corona-Pandemie sei auch an der Urne kein grosser Ansturm mehr zu erwarten gewesen.

In der kommenden Legislatur bleiben die SVP und die Frauen damit im Thurgauer Regierungsrat auch weiterhin in der Mehrheit. Eine Neuerung gab es allerdings: Die Zauberformel der Regierung bilde die Kräfteverhältnisse des Kantonsparlaments künftig nicht mehr vollständig ab, denn die Grünen hätten in diesen Wahlen die SP in der Legislative überholt, lautete das abschliessende Fazit der Thurgauer Zeitung.

Regierungsratswahlen Thurgau 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - Thurgau
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2020

Anfang 2020 hatte die Swisscom mit Netzausfällen zu kämpfen. Diese Pannen beeinträchtigten auch die Notrufe der Blaulichtorganisationen Feuerwehr, Polizei und Sanität. Um erreichbar zu bleiben, mussten sie «Not-Notfallnummern» einrichten. So konnten zum Beispiel im Februar 2020 Polizei und Sanität in Zürich über eine Stunde lang nur per Mobilfunk kontaktiert werden.
Dies führte zu Kritik von verschiedenen Seiten an der Swisscom, die als Konzessionärin per Gesetz dafür zuständig ist, den Zugang zu den Notrufnummern zu gewährleisten. Theo Flacher von Schutz & Rettung Zürich verlangte die «schonungslose Aufarbeitung der Störungen». Gemäss Blick gab es zudem auch in der Politik Bedenken, ob die Swisscom imstande sei, ihren Grundversorgungsauftrag zu erfüllen. So äusserte sich etwa Edith Graf-Litscher (sp, TG) zu den Vorkommnissen. Es sei nicht hinnehmbar, dass Personen, die sich in einer Notsituation befänden, während mehr als einer Stunde keinen medizinischen Dienst erreichen könnten. Auch die beiden Präsidenten der KVF-NR und KVF-SR, Michael Töngi (gp, LU) und Stefan Engler (cvp, GR) erhoben Kritik und forderten zur Beurteilung der Pannen transparente Daten (Töngi) und dass die Bevölkerung erfahren solle, was hinter den Störungen stecke (Engler).
Urs Schaeppi, CEO der Swisscom, erklärte im Februar 2020, es sei eine Ausfallabsicherung bei Notfallnummern vorhanden. Zusätzlich gebe es eine zweite Rückfallebene. Diese habe in einigen Kantonen bei der letzten Panne einen Ausfall verhindern können. Dennoch seien noch mehr Sicherheiten erforderlich, weshalb man zusammen mit den Notfalldiensten nach Möglichkeiten suche, um zusätzliche «Rettungsschirme ein[zu]bauen». Der Kanton Schwyz plante als Reaktion auf die Störungen den Aufbau von Notfall-Treffpunkten, ausgestattet mit einem sogenannten Polycom-Funksystem. Dabei handelt es sich um ein notstrombasiertes Funksystem, dank dem auch bei Störungen, die das Internet betreffen, Notrufe getätigt werden können. In Folge der Ausfälle musste sich Schaeppi zudem im April vor der GPK-NR erklären. Ferner wollte auch das BAKOM die Ursachen vertieft abklären. Die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission stellte der Swisscom für die Aufarbeitung der Pannen allerdings schliesslich ein gutes Zeugnis aus.
Trotz den aufgegleisten Arbeiten seitens der Swisscom kam es im Mai 2020 erneut zu Störungen im Swisscom-Netz. Diese führten dazu, dass die Rega weder über das Mobiltelefon noch über das Festnetz erreicht werden konnte. Feuerwehr, Sanität und Polizei waren von der Panne hingegen nicht betroffen. Dadurch wurde ein neues Problem ans Tageslicht gebracht: Der Rega kommt im Kommunikationsnetz mit ihrer vierstelligen Rufnummer nicht der gleiche Status zu wie den anderen Blaulichtorganisationen, deren Erreichbarkeit seit neuestem mittels dynamischer Leitweglenkung geregelt wird, die defekte Anschlüsse identifizieren und die Anrufe an erreichbare Stellen übermitteln kann. Ernst Kohler, Chef der Schweizer Rettungsflugwacht, erklärte, man habe sich in der Vergangenheit bereits an das BAKOM gewandt, um eine Status-Gleichstellung bezüglich Kommunikationstechnik zu erreichen, sei allerdings nicht auf offene Ohren gestossen. Anlässlich der Swisscom-Pannen 2020 habe man nun erneut ein solches Gesuch eingereicht.

Panne beim Notruf
Dossier: Notrufe

Mit 107 eingegangenen Stellungnahmen stiess die Vernehmlassung zur Änderung der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) auf reges Interesse. Bis zum Ablauf der Frist im Sommer 2018 äusserten sich alle Kantone, sechs Parteien und 75 weitere Teilnehmende zu den Revisionsvorschlägen, wie dem Anfang 2020 veröffentlichten Ergebnisbericht zu entnehmen ist. Während rund zwei Drittel der Stellungnahmen – darunter von 16 Kantonen sowie von CVP, FDP, GLP, GP und SP – grundsätzlich positiv ausfielen, lehnten sieben Kantone (LU, NW, OW, SG, SZ, UR, VS) und die SVP das Projekt insgesamt ab. Aufgrund der Vielfalt der Neuerungen hatten indes nicht alle Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser zu allen Punkten Stellung bezogen oder eine eindeutige Position zur Vorlage als Ganzes bekundet.
Umstritten waren insbesondere die Änderungen im Prozesskostenrecht, die neuen Bestimmungen zum kollektiven Rechtsschutz sowie das neue Mitwirkungsverweigerungsrecht für Unternehmensjuristinnen und -juristen. Das Prozesskostenrecht hatte der Bundesrat dahingehend anpassen wollen, dass die klagende Partei neu höchstens die Hälfte – und nicht mehr den Gesamtbetrag – der voraussichtlichen Prozesskosten als Kostenvorschuss leisten muss, was die Zugangshürden zum Gericht abbauen sollte. Vor allem von den Kantonen regte sich Widerstand gegen diese Änderung, weil sie für sich einen finanziellen Mehraufwand durch Inkasso und Fehlbeträge befürchteten, wenn die unterlegene Partei die Kosten nicht vollständig tragen kann. Zahlreiche Teilnehmende waren zudem der Ansicht, dass die finanziellen Hürden vielmehr durch eine Senkung der (kantonalen) Gerichts- und Anwaltskosten sowie der Parteientschädigungen abgebaut werden müssten.
Dahingegen wurde die Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes vor allem von den Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft kritisiert. Die neu geregelte und erweiterte Verbandsklage sowie das neu geschaffene Gruppenvergleichsverfahren verschlechterten die Position der beklagten Partei – und damit insbesondere der Unternehmen – beträchtlich, während die Verbände unverhältnismässig viel Macht erhielten, argumentierten sie. Die Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung seien dem Schweizer Justizsystem fremd und verletzten den Grundsatz, dass jeder Einzelfall spezifisch und individuell beurteilt werden müsse. Andere Teilnehmende, darunter acht Kantone, die CVP, die GLP, die GP und die SP sowie zwei Dutzend Stellungnahmen aus vornehmlich juristischen, KMU- und Konsumentenschutzkreisen, begrüssten die Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz aus Gründen der Verfahrensökonomie, der Bekämpfung der Straflosigkeit und der höheren Rechtssicherheit.
Das neue Mitwirkungsverweigerungsrecht für Unternehmensjuristinnen und -juristen wurde von rund zwei Dritteln der sich dazu äussernden Stellungnahmen begrüsst. Die ablehnenden, in erster Linie juristischen Stimmen befürchteten, dass dadurch die Tätigkeit der Justiz erschwert würde, indem Unternehmen die Regel dazu nutzen könnten, bestimmte Tatsachen zu verbergen. Demgegenüber sprachen sich hauptsächlich wirtschaftsnahe Akteure dafür aus, Unternehmensjuristinnen und -juristen sowohl mit in der Schweiz tätigen Anwältinnen und Anwälten als auch mit ausländischen Unternehmensjuristinnen und -juristen mit Geheimhaltungsrecht gleichzustellen. Für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sei es ein Problem, wenn sie infolge dieser fehlenden Regelung vor ausländischen Gerichten strategische oder dem Geschäftsgeheimnis unterliegende Daten offenlegen müssten.
Neben den im Vorentwurf enthaltenen Änderungen wurden von den Vernehmlasserinnen und Vernehmlassern noch viele weitere Anpassungen an der ZPO vorgeschlagen, die etwa Verfahrensfragen im Familienrecht, die Regelung der Parteientschädigung und der Gerichtskosten oder die Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens betrafen.

Änderung der Zivilprozessordnung – Praxistauglichkeit und Rechtsdurchsetzung (BRG 20.026)
Dossier: Debatte über die Pressefreiheit in der Schweiz
Dossier: Revision der Zivilprozessordnung (2018–)

Eine Folge der zunehmenden brieflichen Wahl- und Abstimmungsbeteiligung ist, dass die Gemeinden schon vor Urnenschluss mit der Auszählung der Stimmen beginnen können. Dieser Umstand führte zusammen mit der Tatsache, dass sechs Kantone die Schliessung der Urnen schon vor 12 Uhr mittags vorsehen (TG: 11.30 Uhr; AG, AR, NW, SH, SZ: 11.00 Uhr), dazu, dass einzelne Gemeinden dieser Kantone das Resultat ihrer Auszählung bekannt geben, während in anderen Kantonen noch abgestimmt oder gewählt wird. Daran störte sich Raphaël Comte (fdp, NE), der fürchtete, dass die frühzeitige Bekanntgabe von Abstimmungsresultaten, die dank der Sozialen Medien auch sehr rasch an Reichweite gewinne, im letzten Moment noch mobilisierende Wirkung haben und die Abstimmungsentscheide noch beeinflussen könnte. Comte hatte bereits 2017 mittels Anfrage (A 17.1020) vom Bundesrat wissen wollen, wie die Exekutive zu dieser Sache stehe. Die Regierung hatte in ihrer Antwort darauf hingewiesen, dass sie die Gemeinden schon seit 2016 in Kreisschreiben verschiedentlich darauf hingewiesen habe, dass vor 12 Uhr mittags keine Resultate veröffentlicht werden dürften. Da sich lediglich wenige kleine Gemeinden nicht an diese Regel hielten, hatte der Bundesrat im Jahr 2017 eine bundesrechtliche Regelung als nicht angezeigt erachtet.
Weil allerdings in der Folge immer wieder vor allem Aargauer Gemeinden mit frühzeitigen Publikationen von Ergebnissen aufgefallen waren, kündigte der Bundesrat 2018 an, eine Anpassung der Verordnung über die politischen Rechte vorzunehmen, die am 1. Juli 2019 in Kraft trat. Gemäss Verordnung dürfen vorläufige Abstimmungsergebnisse nicht vor 12 Uhr bekannt gegeben werden. Sanktionsmöglichkeiten sind allerdings nicht vorgesehen. Jedoch kann gegen einen Verstoss eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht werden mit der Begründung, dass die frühe Bekanntgabe eines Resultats das gesamte Abstimmungsergebnis beeinflusst haben könnte.

Verbot, Resultate von Urnengängen vor 12 Uhr zu melden

2019 wurde für E-Voting zu einem schwierigen Jahr. Zwar hatte der Bundesrat bereits 2018 mittels Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eine flächendeckende Einführung des dritten Abstimmungskanals angestrebt, der insbesondere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Stimmabgabe erleichtern soll, die Sicherheitsbedenken nahmen aber stark zu. Dies manifestierte sich nicht nur in einer im Februar definitiv lancierten Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium, die ein breites Unterstützungskomitee von links bis rechts hinter sich wusste, sondern auch in den vor allem von den Parteien vorgebrachten negativen Stellungnahmen in der Vernehmlassung zur Teilrevision der politischen Rechte. Zudem revidierten einige Kantone, darunter etwa Aargau, Basel-Landschaft, Glarus oder Jura, ihre Pläne für eine Einführung von E-Voting.
Auch in der Presse nahm die Skepsis gegen E-Voting zu. Das Sicherheitsrisiko sei grösser als der Nutzen, urteilte etwa die NZZ. Insbesondere, weil sich auch gezeigt habe, dass elektronisches Abstimmen nicht zu höherer Beteiligung führe und auch keine Vereinfachung der Stimmabgabe bedeute. Befürwortende von E-Voting betonten hingegen, dass auch briefliches Abstimmen Sicherheitsmängel aufweise. So sei etwa für sehbehinderte Menschen das Stimmgeheimnis nicht garantiert und viele Stimmabgaben würden als ungültig gewertet, weil sie falsch verpackt wurden oder die Unterschrift fehlt. Zudem würden briefliche Stimmen in vielen Kantonen nicht mit dem Stimmregister abgeglichen. Mittels Digitalisierung könnten diese Probleme vermieden werden.

Einen «schweren Rückschlag» – so die NZZ – erlitt das Projekt E-Voting 2019 durch einen sogenannten Intrusionstest der Post. Um zu zeigen, dass die Sicherheitsbedenken unnötig sind, forderten Post und Bundeskanzlei interessierte Personen dazu auf, das von der spanischen Firma Scytl entwickelte und zwischen 25. Februar und 24. März offenegelegte E-Voting-System der Post auf Schwachstellen zu prüfen. Ein «Hacken» des offengelegten Quellcodes in der Art, dass unbemerkt individuelle Stimmabgaben manipuliert oder dass individuelle Stimmabgaben veröffentlicht werden könnten, sollten mit von der Post finanzierten Prämien von bis zu CHF 50'000 belohnt werden. Rund 3'000 Hackerinnen und Hackern hatten sich zum Test angemeldet und deckten bereits nach wenigen Tagen als «gravierend» bezeichnete Sicherheitsmängel auf. So könne das System die universelle Verifizierbarkeit, also eine nachträgliche Überprüfung auf Manipulation, nicht garantieren. Zudem könne ins System eingedrungen und eigentlich gültige Stimmen könnten ungültig gemacht werden. Die Presse erachtete das Hacker-Resultat als «peinlich für die Post» (Blick) oder gar als Rettung der direkten Demokratie – so ein Kommentar in der Sonntagszeitung. Demokratie lebe vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, weshalb Unsicherheiten und Gefahren vermieden werden müssten, meinte die Weltwoche.
Bereit kurz vor dem Intrusionstest hatte die ETH Zürich eine Studie veröffentlicht, mit der gezeigt wurde, dass Individuen bei E-Voting ihre digitale Stimme anonym verkaufen könnten. Dies ist zwar strafbar, könnte bei genügend grosser Zahl an Stimmen aber durchaus zu einer Manipulation von Resultaten führen.

Auch politisch hatte der Rückschlag Folgen. Ende Juni entschied der Bundesrat, die Handbremse zu ziehen. Auch die Vernehmlassung habe gezeigt, dass zwar ein Bedürfnis nach elektronischem Abstimmen und Wählen bestehe, die momentanen Sicherheitsvorkehrungen allerdings nicht genügten. Vorläufig soll deshalb auf die Gesetzesänderung verzichtet werden, mit der E-Voting als dritter Kanal für die Stimmabgabe – neben Urnengang und brieflicher Stimmabgabe – hätte etabliert werden sollen. Das von den Behörden einst formulierte Ziel, dass bei den eidgenössischen Wahlen 2019 mindestens zwei Drittel aller Kantone E-Voting anbieten, wurde damit klar verfehlt. In den Medien wurde dieser «Marschhalt» unterschiedlich kommentiert: Als «Befreiung» wurde das «Ende des E-Votings» in der Sonntagszeitung bezeichnet, während in der Aargauer Zeitung ein «Neustart», aber kein «Denkverbot» gefordert wurde. Die Schweiz habe 60 Jahre gebraucht, bis die briefliche Stimmabgabe eingeführt worden sei, so der Kommentar. Kritisiert wurde der Entscheid des Bundesrats hingegen von der Organisation der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Es sei nicht akzeptabel, dass 180'000 Bürgerinnen und Bürger ihr Beteiligungsrecht weiterhin nicht ausüben könnten, kritisierte deren Präsidentin Ariane Rustichelli. Auch der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) forderten die baldige Einführung digitaler Beteiligungshilfen. Handschriftliches Ausfüllen des Stimmmaterials verhindere die Einhaltung des Stimmgeheimnisses für Sehbehinderte, weil sie auf Hilfspersonen angewiesen seien.

Auch die Post reagierte auf den bundesrätlichen Entscheid und gab ihr bestehendes System noch im Juli auf. Sie wolle ab 2020 eine Alternative anbieten, bei der die bisherigen Sicherheitsprobleme nicht bestünden. Die vier Kantone, die eigentlich noch einen Vertrag mit der Post gehabt hätten (BL, FR, NE, TG), forderten in der Folge Schadenersatz. Doch nicht nur die Post, auch der Kanton Genf stellte den Betrieb seines Systems noch im Juni 2019 ein – nach dem politischen Nein war die finanzielle Unterstützung des Projekts ausgeblieben. Auch die Kantone, die dieses Genfer-System genutzt hatten (AG, BE, GE, LU, SG, VD), hätten es eigentlich bis Ende 2019 nutzen wollen.

Ende Jahr gab der Nationalrat zusätzlich einer parlamentarischen Initiative Folge, die einen «Marschhalt bei E-Voting» fordert. Es sei eine Denkpause nötig, entschied die Mehrheit der grossen Kammer, obwohl die SPK-NR darauf hingewiesen hatte, dass ohne neue Tests kaum Verbesserungen in der Sicherheit möglich seien.

Zum «Vote électronique»-Programm des Bundesrats gehört jedoch nicht nur E-Voting, sondern auch die elektronische Behördeninformation sowie das digitalisierte Unterschriftensammeln. Die Diskussionen um dieses E-Collecting, also um die Idee, Initiativen mittels digitaler statt analoger Unterschriften unterstützen zu können, konzentrierten sich 2019 auf «Online-Plattformen», die laut NZZ zum «Brutkasten der Demokratie» würden. Die Möglichkeit, via solche Plattformen – die bekannteste darunter ist etwa «WeCollect» – Unterschriftenbogen zu verbreiten, die heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und eingesandt werden müssen, würde die etablierten Parteien herausfordern, da diese neue Art der Unterschriftensammlung eben auch für wenig oder nicht parteilich organisierte Komitees wesentlich einfacher sei als die bisherigen Formen. Freilich können entsprechende Unterschriftenbogen auch direkt auf der Internetseite der Bundeskanzlei heruntergeladen werden. Was die Sammelplattformen allerdings wertvoll mache, seien deren Listen an Adressdaten. Häufig hinterliessen unterschriftswillige Bürgerinnen und Bürger freiwillig ihre persönlichen Angaben auf einer Plattform und könnten so informiert werden, wenn Volksinitiativen mit ähnlicher Stossrichtung lanciert werden. Solche «zielgruppenspezifische[n] Daten sind so etwas wie Goldstaub in Zeiten, in denen politische Gruppierungen mittels Big Data ihren Wählern näherkommen wollen», so die NZZ. Sollten Referenden und Volksinitiativen dadurch in Zukunft einfacher zustandekommen, müsse über eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen nachgedacht werden, so die Zeitung weiter.
In die Kritik geriet Daniel Graf, der Gründer von WeCollect, da er mit seiner Plattform vor allem Anliegen unterstütze, die aus eher linken Kreisen stammten. Auf der einen Seite führte dies zu alternativen Angeboten seitens ähnlicher Plattformen aus dem rechtsbürgerlichen ideologischen Spektrum, auf der anderen Seite überführte Graf WeCollect in eine Stiftung, in der künftig mehrere Personen entscheiden sollten, welche Volksbegehren unterstützt werden. Graf gab zu Protokoll, er wolle mit seiner Plattform die direkte Demokratie fördern und es vor allem auch zivilgesellschaftlichen Gruppierungen ermöglichen, direktdemokratische Instrumente zu nutzen, die nicht nur Parteien und mächtigen Interessenorganisationen vorbehalten sein sollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Die ausserparlamentarische, sprich gesellschaftliche Debatte im Sektor Raumplanung des Jahres 2019 drehte sich in den Printmedien vor allem um die Probleme der Kantone bei der Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes (RPG). Dies vor allem deshalb, weil der Bundesrat im Frühling 2019 einen Einzonungsstopp verhängte, der nicht weniger als acht Kantone betraf. Bereits Mitte Februar 2019, nur wenige Tage nach der klaren Ablehnung der «Zersiedelungsinitiative» der Jungen Grünen, berichteten Tages-Anzeiger und Aargauer Zeitung von den Absichten des Bundesrates, fünf Kantone mit einem Einzonungsstopp zu belegen. Aufgrund des 2013 per Volksabstimmung angenommenen RPG mussten alle Kantone bis Ende April 2019 ihren revidierten Richtplan genehmigen lassen. Auch sollte bis dann überall die Einführung einer Mehrwertabgabe abgeschlossen sein. Beide Massnahmen dienen der Verkleinerung der Bauzonen und dem verdichteten Bauen darin. Im April folgte dann die definitive Entscheidung, dass wegen fehlender Mehrwertabschöpfungsregelung für die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich ab sofort ein Einzonungsstopp gelte. Dazu kamen dann ein paar Tage später die Kantone Glarus, Obwalden und Tessin, deren Richtpläne nicht fristgerecht eingereicht worden waren. In quasi letzter Minute genehmigt wurden dagegen die Richtpläne von Baselland, Jura, Freiburg, Wallis und Zug; zudem wurde die Aufhebung des Einzonungsstopps für Zug in Aussicht gestellt, sobald die Volksabstimmung über die Regelung der Mehrwertabgabe am 19. Mai 2019 vorbei sein und die Regelung in Kraft treten würde. In der Tat nahm das Zuger Wahlvolk die Teilrevision seines Planungs- und Baugesetzes klar mit 67 Prozent Ja-Stimmen an. Der Einzonungsstopp für Luzern wurde schliesslich im November 2019 aufgehoben, da der Kanton seine Mehrwertabgabe mittlerweile bundesrechtskonform angepasst hatte.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG