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Aufgrund Verletzung der öffentlichen Ordnung durch ausländische Fahrende, wie dies etwa im Sommer 2015 im Kanton Thurgau der Fall war, erarbeitete der Kanton in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Polizei und dem Bauernverband im Jahr 2016 einen „Knigge für Fahrende“ (TZ). Dabei wurde ein Mustervertrag erarbeitet, der Landbesitzern als Hilfestellung dienen und die Durchreisenden an die Eckwerte der öffentlichen Ordnung erinnern soll. Ähnliche Bestrebungen existieren bereits in den Kantonen Aargau und Zürich.
Auch der Kanton Freiburg erliess im selben Jahr eine Direktive für Durchreisende. Dazu gezwungen sah sich der Kanton aufgrund des starken Anstiegs an Durchreisenden, was potentiell auch zu mehr Problemen führen könne. Die Verantwortlichen betonten jedoch, dass es keine Probleme mit den Schweizer Jenischen gebe und ihr Bedürfnis zur Schaffung eines zusätzlichen Standplatzes anerkannt werde. Verschiedenenorts distanzierten sich 2016 Schweizer Fahrende von der durch ausländische Fahrende verursachten Störung der öffentlichen Ordnung und plädierten für den Abbau von Vorurteilen gegenüber ihren Gruppen.

Verletzung der öffentlichen Ordnung durch ausländische Fahrende

A la surprise générale, les citoyens des cantons de Saint-Gall et de Thurgovie disent non à une étude de faisabilité pour l'Expo nationale 2027, ce qui, de facto, condamne le projet dans son intégralité, même si le canton d'Appenzell-Rhodes Extérieures, troisième protagoniste du projet, avait préalablement accepté de financer une partie de l'étude. Le refus est net dans les deux cantons, avec des scores de 60,3% du côté de Saint-Gall et de 53,4% du côté de la Thurgovie. Ceci est d'autant plus surprenant que les parlements des deux cantons avaient massivement voté pour l'octroi du crédit pour cette étude s'élevant à 3 millions pour le canton de Thurgovie et à 5 millions pour le canton de Saint-Gall; un écart illustratif d'un fossé entre l'Establishment politique et les citoyens pour Esther Friedli. L'ensemble des grands partis, à l'exception du Parti Bourgeois Démocrate en Thurgovie et de l'Union Démocratique du Centre à Saint-Gall, soutenait ce projet qui était vu, par ses promoteurs, comme une opportunité de développement de la Suisse Orientale. Le comité d'opposition, co-dirigé à Saint-Gall par Esther Friedli et Toni Thoma tous deux membres de l'UDC, y voyait, quant à lui, un projet appartenant au siècle passé, coûtant trop cher et qui ne devrait pas être assumé par l'Etat.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Les 130 membres du parlement cantonal thurgovien sont nommés selon le système proportionnel. Pour remédier au problème des différences de poids des voix des électeurs engendré par une telle méthode, les circonscriptions électorales ont été agrandies en 2011, évitant ainsi l'introduction du système du double Pukelsheim (initiative rejeté le 15 mai 2011). Ainsi, la méthode de répartition des sièges demeure celle du système Hagenbach-Bischoff, selon lequel la population résidente est divisée par le nombre de mandats à distribuer. De cette opération résulte un quotient, arrondi au chiffre entier inférieur. La population résidente de chacun des cinq districts est ensuite divisée par ce quotient, afin d’obtenir le nombre de mandat auxquels les districts ont droit. S'il y a encore des mandats à attribuer, ces derniers sont distribués selon la méthode des plus grands restes.
Pour le renouvellement du parlement cantonal, 914 personnes s'étaient portées candidates, réparties sur un total de 50 listes. Sur les 130 députés, 114 se représentaient pour un mandat supplémentaire. La part des femmes était de 31.4%, soit 287 femmes. Comme dans d’autres cantons (St-Gall par exemple), le souci est à l'augmentation de la part des femmes en politique. Malgré une augmentation par rapport à 2012, la tendance montre une diminution des candidatures féminines. Autre point à soulever, à la suite de changements en terme de population résidente, le nombre de mandats attribués aux différents districts a été modifié: le district de Frauenfeld (auparavant 33 mandats) a perdu un mandat au profit du district de Kreuzlingen, qui a alors obtenu 23 mandats. Alors que lors des élections fédérales, le PLR n’avait pas souhaité s'associer à l’UDC, tel ne fut pas le cas pour les élections au parlement cantonal, pour lesquelles la motivation première était d’assurer le reste des mandats. Cependant, le choix de s'allier ou non à l’UDC revenait en définitive aux partis des différents districts. L’objectif du PLR était de viser la deuxième place en terme de force au parlement cantonal, soit de gagner quatre sièges supplémentaires. Lors des dernières élections cantonales, il y avait eu une alliance verte-rouge dans cinq districts. Cette fois-ci, cette alliance est renouvelée que dans trois districts. Les Verts ne veulent plus être utilisés pour favoriser le PS (ils voient qu’un candidat Vert a plus de chance lorsqu’il est lié avec les Vert'libéraux), et ne sentent plus soutenu par le PS pour les thèmes qui leurs sont à cœur.
Après dépouillement des résultats, les gagnants sont l’UDC, avec le gain de trois sièges supplémentaires (44 sièges au total), le PLR, avec deux sièges supplémentaires (20 sièges au total) et les Vert’libéraux, qui gagnent un siège de plus (sept sièges au total). Du côté des perdants, le PS perd deux sièges (plus que 17 sièges au total), le PDC un siège (20 sièges au total), le PBD deux sièges (trois sièges au total) et l’Union démocratique fédérale un siège (cinq au total). Le parti évangélique a maintenu ses cinq sièges, tout comme les Verts également leurs neuf sièges. Ainsi, l’UDC demeure le parti majoritaire, au parlement comme au gouvernement. Le PLR, avec vingt sièges, prend la deuxième place et arrive au même niveau que le PDC. Les partis politiques du centre sont les grands perdants, en particulier le PBD, qui a rencontré des problèmes de mobilisation de sa base, et le PDC, dépassé par l'UDC dans la région catholique d’Hinterthurgau. La participation est toujours en baisse (30.4%). Ceci peut s'expliquer par le fait qu'il y a eu la même année, les élections communales, celle du gouvernement et du parlement cantonal. En 2013, il avait été question de regrouper les élections cantonales du gouvernement et du parlement, afin d'augmenter la mobilisation. Abandonnée par le parlement cantonal, la proposition pourrait refaire surface.

Election du parlement thurgovien 2016
Dossier: Kantonale Wahlen - Thurgau
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2016

Le débat sur l’enseignement des langues étrangères continue de brûler. Ainsi, ce n’est ni la décision du département de l’éducation du canton de Thurgovie de rayer l’enseignement du français à l’école primaire, ni l’aboutissement d’une initiative populaire dans le canton de Zürich « Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule » qui vont mettre un terme à la discussion qui enflamme les milieux politiques et académiques, des deux côtés de la Sarine. Plusieurs voix ont estimé que la décision du canton de Thurgovie, était inadmissible et qu’il s’agissait d’une attaque frontale à la cohésion nationale et aux valeurs suisses. Ainsi, de nombreuses personnes attendent une réaction du ministre de la culture Alain Berset (ps). Bien que les questions liées à l’éducation demeurent sous la coupe cantonale, plusieurs estiment que la Confédération se doit de réagir.

l’enseignement des langues étrangères

Der Ständerat diskutierte im Frühjahr 2016 darüber, ob es notwendig sei, das Jagdgesetz so anzupassen, dass der Bund und die Kantone dazu verpflichtet werden, Schäden an Infrastruktur, welche vom Biber verursacht werden, finanziell zu übernehmen. Der Biber steht laut der Gesetzgebung der Schweiz unter Schutz und darf weder gefangen oder getötet werden, noch darf sein Lebensraum beschädigt werden. Diese Regelung wurde getroffen, um dem in der Schweiz früher fast komplett ausgerotteten Biber die Wiederansiedlung zu erleichtern. Die Strategie hat Früchte getragen und so leben zurzeit wieder über 2500 Biber in der Schweiz, wovon rund ein Fünftel im Kanton Thurgau lebt.
Da Biber an Bäumen nagen, Dämme bauen und Höhlen graben, gibt es immer wieder Schäden an Strassen und anderen Bauten, welche in der Nähe von Gewässern gebaut sind. Um die Akzeptanz des Bibers bei der Bevölkerung nicht zu gefährden und die Grundbesitzer mit Biberschäden finanziell zu entlasten, lancierte der Kanton Thurgau diese Standesinitiative, mit der die Kantone und der Bund dazu verpflichtet werden sollen, diese Schäden zu übernehmen.
Im Ständerat ergriffen vorwiegend die Thurgauer Ständeratsmitglieder für das Anliegen ihres Kantons das Wort. Dagegen stellte sich die Mehrheit der UREK-SR mit der Begründung, dass die Umsetzung der Änderung des Gewässerschutzgesetzes, welche im Jahr 2011 in Kraft getreten ist, dazu führen könnte, dass die Schäden von alleine zurückgingen. Kommissionssprecher Luginbühl (bdp, BE) erläuterte, dass mit den Anpassungen vermehrt Gewässer revitalisiert werden und seither nicht mehr so nahe an die Gewässer gebaut werden dürfe. Dies werde dazu führen, dass weniger Gebäude nahe am Wasser liegen und sich das Risiko einer Beschädigung dadurch reduziere. Weiter würde eine Umsetzung der Standesinitiative den Staatshaushalt zusätzlich belasten, was zurzeit nicht gewünscht sei. Mit knappen 20 zu 17 Stimmen ohne Enthaltung folgte die kleine Kammer ihrer Kommission und stimmte gegen Folge geben.

Standesinitiative zur Änderung des Jagdgesetzes für die Entschädigung von Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten (Kt.Iv 15.300)
Dossier: Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Comme dans d’autres cantons, le gouvernement thurgovien est renouvelé en février. Quatre anciens membres du gouvernement se représentent pour un mandat supplémentaire, à savoir Monika Knill (udc), Jakob Stark (udc), Carmen Haag (pdc) et Cornelia Komposch-Beuer (ps). Kaspar Schläpfer (plr) quitte le gouvernement et deux nouveaux candidats entrent en course. Le Parti libéral radical propose Walter Schönholzer et les Vert'libéraux Ueli Fisch.
Lors de la campagne, l’UDC a déclaré son soutien au candidat PLR et aux anciens membres ayant choisi de se représenter. Lors de la journée du PS, le Parti a seulement invité le candidat Walter Schönholzer pour qu’il se présente à l’électorat. L’autre candidat Ueli Fisch n’a pas été convié, sachant que les socialistes n’allaient pas le soutenir. Ueli Fisch déplora cela, il aurait souhaité avoir, comme son adversaire, l’opportunité de se présenter aux membres du PS. Le PS, se sentant en danger suite à la candidature du candidat vert'libéral, prend chaque candidature pour un siège au gouvernement comme une attaque personnelle. Cependant, les socialistes sont persuadés qu'Ueli Fisch n’a aucune chance d'obtenir un siège, ils soutiennent donc le candidat PLR, afin de maintenir la concordance actuelle. Le PBD est d’avis que les deux nouveaux candidats feront l’affaire. Le Parti évangélique, lui, recommande le candidat PLR. Les Verts, bien que jugeant les deux nouveaux candidats aptes à remplacer le Conseiller d'Etat sortant Kaspar Schläpfer, ont décidé de soutenir les Vert'libéraux. Lors d’une soirée de débat, en présence de tous les candidats, les anciens conseillers d’Etat se sont mutuellement soutenus. Les citoyens ont exprimé leur difficulté à différencier les deux nouveaux candidats, au profil plutôt proche. Toujours dans la campagne, les Vert'libéraux ont fait savoir leur mécontentement envers les autres partis, qui se recommandent en petits caractères entre eux sur les affiches publicitaires.
Avec une participation à 44.6% et une majorité absolue de 28'409 voix, la Conseillère d’Etat Carmen Haag,entrée en fonction en juin 2014, obtient le meilleur score avec 53'967 voix. Elle est suivie par Monika Knill avec 52'586 voix et Jakob Stark avec 49'745 voix. Cornelia Komposch-Beuer arrive derrière avec 46'446 voix, Walter Schönholzer avec 45'634 voix et Ueli Fisch avec 31'432 voix. Par conséquent, Walter Schönholzer est élu. Ueli Fisch ne siégera pas au gouvernement, même s'il a également obtenu la majorité absolue. La composition du gouvernement reste donc inchangée, toujours avec une orientation bourgeoise.

Elections des gouvernements des cantons de Schwytz, Uri et Thurgovie 2016
Dossier: Kantonale Wahlen - Schwyz
Dossier: Kantonale Wahlen - Thurgau
Dossier: Kantonale Wahlen - Uri
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2016

En 2016, plusieurs cantons (UR, SZ, FR, BS, SH, SG, AG, TG) ont renouvelé leurs autorités cantonales. La composition partisane des exécutifs est restée inchangée dans les cantons de Schwytz, Fribourg, Bâle-Ville, Schaffhouse, Saint-Gall et Thurgovie. Excepté Bâle-Ville, elle reflète des majorités bourgeoises ou de centre-droite. En Argovie, les Verts ont perdu un siège au profit de l'UDC, renforçant ainsi la majorité de centre-droit. Dans le canton d'Uri, l’UDC a été congédiée après six ans au Conseil d’Etat. A présent, le PLR possède autant de sièges que le PDC. Le canton d'Obwald a connu deux élections complémentaires au cours de l’année. Le PDC a pu maintenir son siège, tout comme dans le canton de Zoug. Le siège PLR a été obtenu par un citoyen sans couleur politique. Egalement à Nidwald, le PLR n’a pas réussi à garder son siège. L’accès de l’UDC au gouvernement bernois a permis de renverser la majorité rouge-verte en place depuis 2006.
Figurent parmi les perdants, le PS, le PLR et les Verts avec la perte de chacun un siège. Ils ont été récupérés par l’UDC, le PDC et un Indépendant. Le PDC reste le parti avec le plus de représentantes et représentants dans les exécutifs cantonaux, avec 40 fauteuils. Il est suivi par le PLR (39 sièges) et le PS (28 sièges).

S’agissant des parlements cantonaux, le parlement de Schwytz expérimentait pour la première fois la répartition des sièges selon le système du double Pukelsheim. Le PLR a progressé avec un gain de 4 sièges dans les cantons de Fribourg et de Saint-Gall, 3 fauteuils à Uri et à Schwytz, et 2 sièges en Thurgovie. L’UDC a également renforcé sa présence grâce à l’obtention de 5 sièges à Saint-Gall et de 3 sièges en Thurgovie. Le PS suit la tendance, avec 5 sièges en Argovie et 3 sièges en Thurgovie. Les Vert'libéraux font une entrée remarquable dans les législatifs de Bâle-Ville et de Schaffhouse avec l'obtention de 4 sièges, tout comme à Schwytz avec 3 sièges. Lors des élections 2016, le PDC s’est affaibli dans tous les législatifs cantonaux. Le PBD n’est plus représenté dans les parlements fribourgeois et st-gallois, le PEV a perdu ses 2 représentants à Saint-Gall.
L’UDC reste en tête, avec ses 590 sièges dans les législatifs cantonaux. Le PLR (544 sièges) arrive derrière l’UDC et est suivi par le PS (459 sièges) et le PDC (435 fauteuils).

Du côté des villes, les citoyennes et citoyens de Bienne, Lucerne, Lugano, Lausanne, Berne et Saint-Gall ont été invités à s’exprimer. Lucerne, Lausanne et Lugano n’ont pas connu de changement concernant la composition de leur exécutif. L’UDC a fait son entrée dans l’exécutif de la ville de Bienne. Le PLR n’est plus présent à Berne. A Saint-Gall, le PLR et le PDC ont chacun perdu un siège. Concernant les législatifs, le PDC, le PST, solidaritéS et les Vert’libéraux siègent maintenant à Lausanne. Les socialistes ont progressé à Lausanne, Lucerne, Berne et Saint-Gall. L’UDC a gagné des sièges à Berne, Bienne et Lugano. Cette année, ce sont le PLR et les Verts qui ont perdu des plumes.

L’année 2016 marquait le 25e anniversaire de la participation des femmes à la Landsgemeinde d'Appenzell Rhodes-Intérieures. L’exécutif du canton de Bâle-Ville compte une femme supplémentaire dans ses rangs. Les villes de Saint-Gall et de Lugano accueillent une femme pour siéger dans l’exécutif, une seconde femme fait son entrée à Lausanne et à Lucerne. Aussi bien dans les principales villes que dans les cantons, la part des femmes lors des dernières élections a augmenté, dans les législatifs, par rapport aux avant-dernières élections. A la fin de l'année 2016, elles représentaient 26.4% dans les parlements cantonaux et 39.6% au niveau communal.

Récapitulatif des élections communales et cantonales 2016
Dossier: Kommunale Wahlen 2016
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2016
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Die Diskussionen um die Vor- und Nachteile von E-Voting hielten auch im Jahr 2015 an. Die kritischen Stimmen wurden dabei immer lauter: Insbesondere die Frage der Sicherheit wurde virulent debattiert. Eigentlich sei es unwichtig, ob zu erwartende Hackerangriffe erfolgreich seien oder nicht, das Vertrauen ins Wahlsystem und letztlich in die Demokratie würden so oder so Schaden nehmen, hiess es von dieser Seite. Von den Befürwortenden wurde hingegen hervorgehoben, dass E-Voting die politische Beteiligung wenn nicht erhöhen, so doch wenigstens halten könne. Insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer sei elektronisches Abstimmen und Wählen teilweise die einzige Möglichkeit, rechtzeitig an die Unterlagen gelangen und teilnehmen zu können. So zeigten Studien aus den Kantonen Genf und Neuenburg, die nicht nur Auslandschweizerinnen und -schweizern das elektronische Abstimmen erlauben, sondern auch einem Teil der ansässigen Bevölkerung, dass das Instrument die Beteiligung nicht erhöht, aber vor allem im Ausland recht rege benutzt wird. E-Voting sei vor allem als Substitut der brieflichen Abstimmung zu betrachten und erschliesse kaum neue Abstimmende, so das Fazit dieser Analysen. Es sei klar, dass Sicherheit und Zuverlässigkeit an erster Stelle stehen müssten, erklärten die Befürwortenden, man könne aber die technische Entwicklung nicht aufhalten – null Risiko gebe es nirgends. Auch für den Bundesrat stand die Sicherheit im Zentrum – er forderte nach wie vor «Sicherheit vor Tempo». Auch wenn das Fernziel wahrscheinlich einst flächendeckendes E-Voting sein dürfte, wurde in den Testkantonen bisher lediglich ein maximaler Anteil von 10 Prozent der Stimmberechtigten für E-Voting zugelassen.

Derweil wurden die Experimente mit dem elektronischen Abstimmen in den Testkantonen fortgeführt. Bisher hatten 13 Kantone erste Versuche mit E-Voting durchgeführt (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG, GE, LU, BS, NE). Im Kanton Zürich lehnte das Parlament einen Vorstoss der SVP ab, der einen Übungsabbruch verlangt hätte. Der Kanton Bern stellte die Umsetzung im Berichtsjahr wieder zurück. In Genf beantragte die Regierung, den Quellcode des eigenen Systems im Internet zu publizieren, um die Transparenz zu erhöhen und Dritten die Möglichkeit zu geben, das System auf seine Sicherheit zu überprüfen.

In technischer Hinsicht bestanden schweizweit drei verschiedene Systeme, die sich konkurrierten. Das so genannte «Genfer System (CHvote)», das vom Kanton selber entwickelt worden war, nutzen neben dem Kanton Genf auch die Kantone Basel-Stadt und Luzern – und bis zum abschlägigen Entscheid auch Bern. Die spanische Firma Scytl war in Neuenburg für die Umsetzung von E-Voting zuständig und ein so genanntes Konsortium aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) bezog die Technik von der Schweizer Tochter des US-Konzerns Unisys. Die Abhängigkeit von ausländischen Firmen geriet allerdings zunehmend in die Kritik, da das Risiko von Spionage gross sei. Als dann die Schweizerische Post auf dem E-Voting-Markt auftrat, wechselte der Kanton Neuenburg zu dieser neuen Plattform. Allerdings arbeitete die Post eng mit dem spanischen Unternehmen Scytl zusammen, das zwar im E-Voting-Bereich weltweit führend ist, aber laut der Zeitung Schweiz am Sonntag auch das US-Verteidigungsministerium zu seinen Kunden zähle.

Im Wahljahr 2015 beantragten die E-Voting-Kantone, zum ersten Mal nicht nur Abstimmungen, sondern auch Wahlen mittels E-Voting durchzuführen. 2011 war dies erst für Auslandschweizerinnen und -schweizer aus vier Kantonen möglich gewesen. 2015 sollten nun im Ausland wohnende Schweizerinnen und Schweizer aus den 13 dies beantragenden Kantonen in den Genuss von E-Voting bei Wahlen kommen (AG, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, SO, SG, SH, TG, ZH). Im Sommer entschied der Bundesrat allerdings, das Gesuch der neun Kantone des Konsortiums nicht zu bewilligen, weil das System eine Lücke beim Stimmgeheimnis aufweise. Offenbar bestand eine Möglichkeit, vom System gelöschte Daten später wiederherzustellen. Der Entscheid des Bundesrates wurde als «schwerer Rückschlag» kommentiert (NZZ). Die betroffenen Kantone kritisierten ihn harsch und der Interessenverband der Auslandschweizerinnen und -schweizer (ASO) zeigte sich «bestürzt». Die Kritiker hingegen sahen sich bestätigt: Die Junge SVP überlegte sich die Lancierung einer Volksinitiative, mit der der sofortige Übungsabbruch verlangt würde.
Den restlichen vier Kantonen (NE, GE, BS, LU) gab die Regierung freilich grünes Licht. Damit konnten die rund 34'000 im Ausland wohnenden und aus diesen vier Kantonen stammenden sowie 96'000 in den Kantonen Neuenburg und Genf domizilierte Wahlberechtigte per Internet wählen, wovon dann letztlich allerdings lediglich rund 13'000 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch machten.

Nachdem der Bundesrat dem Konsortium mit seinem Entscheid praktisch den Todesstoss verpasst hatte, buhlten das Genfer System und das neue System der Post um die neun Kantone, die dem Konsortium angehört hatten. In der Tat hatte dieses Ende September beschlossen, nicht mehr in das System zu investieren und sich entsprechend aufzulösen. Die Zukunft des E-Voting schien damit unsicher und das erklärte Fernziel einer flächendeckenden Möglichkeit für elektronisches Abstimmen und Wählen war in weite Ferne gerückt.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Die Parlamente aller drei Trägerkantone sprachen sich im Herbst für die Kredite für die Vorbereitungen einer Expo2027 aus. Allerdings gaben die Anträge und insbesondere die Frage, ob die Kredite der Stimmbevölkerung vorgelegt werden sollen oder nicht, einiges zu reden. Die zu erwartenden hohen Kosten waren im Kanton Thurgau Anlass für Kritik am Vorgehen der Regierung. Den Betrag – von den insgesamt rund 9 Mio. CHF hatte der Kanton der Nordostschweiz 3 Mio. CHF zu stemmen – just so anzusetzen, dass damit kein obligatorisches Finanzreferendum nötig ist, stiess einigen Kantonsparlamentmitgliedern sauer auf. Man müsse ein so teures Projekt möglichst früh von der Stimmbevölkerung legitimieren lassen, sonst seien die Kosten einst so hoch, dass es nicht mehr gestoppt werden könne - so der Vorwurf. Das Thurgauer Parlament hiess den Kredit letztlich mit grosser Mehrheit – konkret mit 103 zu 11 Stimmen – gut. Gleichzeitig beschloss der Rat allerdings auch, die Vorlage von sich aus der Stimmbevölkerung vorzulegen. Eine Minderheit argumentierte vergeblich, dass die Möglichkeit eines fakultativen Finanzreferendums ja gegeben sei und dass es auch angesichts der noch nicht vorhandenen Informationen zur Landesausstellung verfrüht sei, die Bevölkerung entscheiden zu lassen. Mitentscheidend war das vor allem von der SVP vorgebrachte Argument, dass mit den bisher bereits bewilligten Krediten die Obergrenze für ein obligatorisches Finanzreferendum von 3 Mio. CHF sowieso bereits überschritten sei und entsprechend die Verfassung verletzt würde, wenn man das Begehren der Bevölkerung nicht vorlege. Die grosse Ratsmehrheit sah in der Expo eine Chance für die Region. Es waren aber auch kritische Stimmen zu vernehmen. Es sei nicht klar, was die Expo den Kanton letztlich kosten werde und welchen Nutzen sie bringe. Zudem wurden Bedenken hinsichtlich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit laut. Kritisiert wurde auch, dass sich der Kanton Appenzell Innerrhoden nicht an den Kosten beteilige.

Auch im Kanton St. Gallen war der beantragte Kredit umstritten. Obwohl die SVP bereits im Sommer laut über die Ergreifung eines fakultativen Referendums nachdachte – in St. Gallen liegt das Kreditlimit für ein obligatorisches Finanzreferendum bei 15 Mio. CHF – beantragte die Kommission hier keine rasche Volksabstimmung. Die Bevölkerung solle erst befragt werden, wenn das Vorhaben Expo 2027 konkreter sei. Freilich kündigte die SVP an, das Ratsreferendum zu beantragen – der rascheste Weg für eine Volksabstimmung. Vergeblich wurde von den Befürwortern einer Expo, die der Ostschweiz neue Impulse verleihen werde, davor gewarnt, dass mit einem solchen Referendum ein Spaltpilz in die Expo gesetzt werde. Man sei weder bereit, fünf Millionen in den Sand zu setzen, noch die Katze im Sack zu kaufen, argumentierten SVP-Exponenten, die sich grundsätzlich gegen eine Expo stellten. Die 57 Stimmen für ein Ratsreferendum – nötig wären 40 – kamen schliesslich auch dank der Unterstützung der FDP und einigen CVP-Räten zusammen. Die Liberalen wollen mit einem Volksentscheid ein frühes Bekenntnis der Bevölkerung für eine Landesausstellung. Das Volk müsse von Anfang an mit dabei sein. Zuvor hatte das Parlament dem Sonderkredit mit 80 zu 23 (22 SVP, 1 SP) Stimmen bei 10 Enthaltungen (alle SVP) gutgeheissen.

Ende November entschied schliesslich auch der Ausserrhoder Kantonsrat mit 55 zu 7 Stimmen, dass der Halbkanton einen Beitrag an das Planungsbudget für die Expo2027 entrichten will. Über den beschlossenen Kredit von CHF 800'000 wird es keine Abstimmung geben, da es hier das Instrument eines fakultativen Finanzreferendums oder eines Ratsreferendums nicht gibt.

Nach wie vor abseits stand der Kanton Appenzell Innerrhoden. Die Regierungsräte der drei bisherigen Kantone signalisierten aber, dass der sich mitten im geplanten Expo-Gebiet befindende Halbkanton immer noch auf den fahrenden Zug aufspringen könne.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Wie schon bei den letzten Nationalratswahlen erreichte die Zahl der Kandidierenden im Kanton Thurgau ein neues Höchstmass. Die 123 Anwärter verteilten sich auf 22 verschiedene Listen, welche fast ausnahmslos von den etablierten Mutter- und Jungparteien präsentiert wurden. Die hohe Zahl der Listen lässt sich dadurch erklären, dass teilweise selbst kleine Parteien wie die GLP oder die EDU noch Speziallisten einreichten (GLPKMU, EDU Gewerbe) und sogar die Jungfreisinnigen geteilt antraten (JF Thurgau, JF Bodensee). Der Frauenanteil ging verglichen mit 2011 nochmals leicht zurück von 35.3% auf 33.3%. Zu vergeben waren im Ostschweizer Kanton insgesamt sechs Nationalratssitze.

Im Hinblick auf die Wahlen befanden sich insbesondere die beiden ökologischen Parteien – die Grünen und die GLP – in einer schwierigen Situation. Der kantonale und nationale Trend deutete für beide auf Verluste hin. Für die Grünen stellte sich die Frage, ob sie wie 2011 mit den Sozialdemokraten eine Verbindung eingehen oder sich gar mit der GLP zusammentun sollten. In ersterem Szenario wäre die Sicherung des Mandats von SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher höchstwahrscheinlich gewesen, in letzterem Szenario hätte jedoch ein potenzieller Sitzgewinn gewunken. Angesichts der schlechten Prognosen sowohl für die Grünen selber als auch für die GLP wäre dies aber mit einem hohen Risiko verbunden gewesen. Aus diesem Grund kam es im linken Lager wiederum zum klassischen Schulterschluss zwischen GPS und SP.
In der Mitte verblieben die Grünliberalen zunächst alleine, da die anderen Zentrumsparteien CVP, BDP und EVP bereits mit der FDP eine grosse Allianz geschmiedet hatten. Rein rechnerisch war damit praktisch klar, dass die FDP ihren 2011 an die GLP verlorenen Sitz zurückholen würde. Ein Hauptgrund für den freisinnigen Sitzverlust bei den letzten nationalen Wahlen war im Alleingang des Freisinns gefunden worden. Die GLP entschied sich schliesslich doch noch, mit ihrem Nationalrat Thomas Böhni der Mitte-Verbindung beizutreten, da ein potenzieller Sitzgewinn dieser Koalition auf Kosten der SVP möglicherweise doch noch den GLP-Sitz retten konnte. Wahrscheinlicher war jedoch, dass die CVP, die mit Christian Lohr einen ungefährdeten Sitz zu verteidigen hatte, vom potenziellen Verlust des SVP-Mandat profitieren könnte.
Die SVP ihrerseits schloss sich mit der EDU zusammen, nachdem letztere bei den vorhergehenden Wahlen noch in der Mitteallianz vertreten gewesen war. Angesichts des im nationalen Vergleichs hohen Wähleranteils der EDU (3.5%) und der knappen Ausgangslage was die Sitzverteilung betrifft, erschien eine solche Verbindung für die SVP einleuchtend. Nach dem Rücktritt von Peter Spuhler aus dem Nationalrat musste die Thurgauer SVP erstmals wieder ohne ihre starke „Lokomotive“ in den Wahlkampf ziehen. Dieser Umstand sorgte, neben den wahltaktischen Diskussionen, als beinahe einziges Thema für Gesprächsstoff im Hinblick auf die Wahlen. Im August beklagte sich Ex-Nationalrat Spuhler über die starke Fokussierung des nationalen SVP-Wahlkampfs auf die Asylpolitik. Seines Erachtens hätte man sich vermehrt Wirtschafts- und Gewerbethemen widmen sollen. Im Kanton selber sorgte die Entscheidung der Thurgauer Industrie- und Handelskammer für Erstaunen, da sich diese für keines der bisherigen Nationalratsmitglieder aussprach. Die amtierenden Nationalräte der SVP, Hansjörg Walter, Markus Hausammann und die nachgerückte Verena Herzog figurierten nicht auf der Liste der Empfehlungen der Industrie- und Handelskammer.

Am Wahltag zeigten sich im für stabile politische Verhältnisse bekannten Thurgau keine grossen Veränderungen. Als Wahlsiegerin konnte sich die FDP feiern lassen, welche nicht nur den grössten Gewinn verzeichnete (+1.8 Prozentpunkte, neu: 13%), sondern auch wie erwartet den 2011 an die GLP verlorenen Sitz wieder zurückeroberte. Für die Freisinnigen schaffte der Unternehmer Hermann Hess den Sprung nach Bern. Die Grünliberalen mussten trotz Wählerzuwachs (+1.0 Prozentpunkte, neu: 6.2%) ihr einziges Mandat abgeben, was für Thomas Böhni die Abwahl bedeutete. Die SVP legte als zweite Wahlsiegerin überraschend um 1.2 Prozentpunkte zu (neu: 39.9%) und verteidigte unterstützt von der EDU (3.5%, +0.1 Prozentpunkte) locker ihre drei Sitze. Die CVP mit Christian Lohr verlor (-1.3 Prozentpunkte, neu: 13.1%) ebenso wie die BDP (-1.2 Prozentpunkte, neu: 3.8%). Die SP sicherte sich mit den Grünen im Schlepptau den Sitz von Edith Graf-Litscher ohne Probleme. Die Sozialdemokraten legten dabei um 1 Prozentpunkt zu (neu: 12.7%), während die Grünen wie erwartet Federn lassen mussten (-1.6 Prozentpunkte, neu: 5.4%). Die Thurgauer Delegation sieht neu folgendermassen aus: 3 SVP, 1 FDP, 1 CVP, 1 SP. Die Wahlbeteiligung war mit 46.6% fast so hoch wie 2011 (46.7%) und der Frauenanteil blieb unverändert bei einem Drittel.

Kanton Thurgau -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Im Kanton Thurgau traten die beiden Bisherigen erneut zu den Ständeratswahlen an. Sowohl für Brigitte Häberli-Koller von der CVP als auch für Roland Eberle von der SVP winkte die zweite Legislatur, da beide anlässlich der Wahlen 2011 ihre zurückgetretenen Parteikollegen ersetzt hatten. Einzige Konkurrenz drohte den beiden Amtsinhabern von GLP-Kantonsrat Klemenz Somm.

Obwohl dem Thurgauer Stimmvolk damit eine Auswahl präsentiert wurde, zweifelte kaum jemand an der Wiederwahl der Amtsinhaberin und des Amtsinhabers. Der Ständeratswahlkampf verlief entsprechend unaufgeregt und ruhig. GLP-Kandidat Somm versuchte sich insbesondere gegenüber SVP-Ständerat Eberle zu positionieren und kritisierte jenen als vermeintlichen AKW-Vertreter. Offiziellen Support erhielt die GLP-Kandidatur im linken Lager sowie bei der BDP und der EVP. Im Allgemeinen wurde der Nutzen der GLP-Wahlkampagne im Support für den Nationalratswahlkampf betrachtet, wo Somm ebenfalls auf der Liste der schwächelnden Grünliberalen kandidierte.

Der Wahlnachmittag brachte wie erwartet keine grossen Überraschungen. Bereits im ersten Wahlgang übersprangen sowohl Roland Eberle als auch Brigitte Häberli-Koller die Hürde des absoluten Mehr problemlos. Häberli-Koller führte das Feld mit 53‘315 Stimmen an. Der langjährige SVP-Mann Eberle landete – etwas überraschend – mit 49‘518 Stimmen lediglich auf dem zweiten Platz. Klemenz Somm konnte sich mit 26‘403 Stimmen über ein ansehnliches, wenn auch chancenloses Ergebnis freuen.

Kanton Thurgau -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Das Plastik-Recycling nahm in der Schweiz im Jahr 2015 Fahrt auf. In diesem Umfang schweizweit einmalig starteten hundert Ostschweizer Gemeinden im Oktober 2015 das separate Sammeln von Kunststoffabfällen. Eine Pionierrolle nahm dabei der Kanton Thurgau ein, dessen 80 Gemeinden sich alle am Projekt beteiligten. Der neue, gebührenpflichtige 60-Liter Sack für Kunststoffabfälle wird nicht eingesammelt, sondern muss vom Konsumenten an einer der 20 Rückgabe-Stationen deponiert werden. Über die Wirkung des Ostschweizer Projekts war im Februar 2016 noch wenig bekannt, als der Kanton Obwalden mitteilte, dass das von ihm eingeführte Kunststoffrecycling aufgrund mangelhafter Sammeldisziplin wieder eingestellt werde. Die im Vergleich zum Kehrichtsack tieferen Sammelgebühren hätten einige Personen dazu verleitet, auch andere Materialien im Kunststoffsammelbehälter zu entsorgen. Funktioniert habe die Sammlung nur an durchwegs personell betreuten Sammelstellen.
Neben Anliegen der Umwelt entspricht das Plastik-Recycling auch einem Bedürfnis der Industrie; so gilt Plastik beispielsweise in Zement- und Kraftwerken als beliebter Brennstoff. Von einem gesamtschweizerischen Sammelkonzept, wie dies bereits bei den PET-Flaschen existiert, wollte der Bund zum aktuellen Zeitpunkt jedoch absehen. Man wolle abwarten, bis die Wirtschaft und das Gewerbe funktionierende Entsorgungskonzepte entwickelt hätten. Zusammen mit dem Kanton Aargau und Economiesuisse hatte das BAFU im Jahr 2014 jedoch den sogenannten Ressourcen-Trialog initialisiert. In diesem Zusammenhang soll auch die Verwertung von Kunststoffabfällen thematisiert werden.

Pionierprojekt: Separates Sammeln von Kunststoffabfall

So wie im Vorjahr Diskussionen und Demonstrationen den Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende im Kanton Bern verdeutlichten, wies auch ein abschlägiger Entscheid eines Gemeindeparlaments im Kanton St. Gallen 2015 auf ebendiese Problematik hin. Anlass zu Missstimmungen bot ein negativer Entscheid des Gossauer Stadtparlaments zur Schaffung eines neuen Durchgangsplatzes im Industriegebiet von Gossau – dies nach jahrelanger Vorarbeit und nachdem alle Einsprachen gegen das Vorhaben abgewiesen worden waren. Ausschlaggebend für den abschlägigen Entscheid waren Sicherheitsbedenken aufgrund von Immissionsbelastungen und Hochspannungsleitungen in unmittelbarer Nähe sowie Vorbehalte gegenüber einer vom Nutzungsplan abweichenden Nutzung, womit das wirtschaftliche Potential des Areals nicht mehr ausgeschöpft werden könne. Nach dem vorjährigen Urnenentscheid in Thal ist dies bereits der zweite geplante Durchgangsplatz in St. Gallen, der nicht realisiert werden kann. Kanton, Stadtrat und die Fahrenden selber hatten die Realisierung des Durchgangsplatzes in Gossau befürwortet.
Ebenfalls zu reden gaben (nicht vorhandene) Stellplätze in den Kantonen Waadt, Thurgau und Zürich: Nach der Besetzung eines Areals in Yverdon stellten die Behörden den Fahrenden einen provisorischen Platz im Norden von Lausanne zur Verfügung, wogegen sich eine Gruppe von Jenischen durch Niederlassung auf einem Platz der Hotelfachschule in Lausanne jedoch erfolgreich wehrte; der nahe an der Kantonsstrasse liegende und von den Behörden vorgeschlagene Platz in Chalet-à-Gobet sei für Kinder zu gefährlich. Ab Mai 2015 besetzten Fahrende das ehemalige Hardturm-Areal in der Stadt Zürich und machten dadurch und mit einem „Tag der offenen Tür“ auf den Mangel an Stellplätzen aufmerksam. Auch hier fanden die Behörden eine provisorische Lösung mit einem Durchgangsplatz für Schweizer Fahrende beim Bahnhof Altstetten. Im Kanton Thurgau besteht indes dringender Sanierungsbedarf bei drei Durchgangsplätzen, weswegen die Bewegung Schweizer Fahrender Anfang 2015 den Kontakt mit den Behörden suchte. Für Schlagzeilen im Kanton sorgten ausländische Fahrende, die in verschiedenen Thurgauer Gemeinden Abfälle und Kot hinterliessen, was Hasstiraden auf Facebook provozierte. Der Präsident der Bewegung Schweizer Reisender, Mike Gerzner, empörte sich über das Verhalten weniger Durchreisender, das dem Ansehen der Fahrenden als Ganzes schade.

Stellplätze für Fahrende

Eine Standesinitiative des Kantons Thurgau verlangte, das Krankenversicherungsgesetz so zu ergänzen, dass die Kantone die Kompetenz erhalten, pflegebedürftigen Personen mit hohem Einkommen oder Vermögen keine oder nur reduzierte Leistungen aus der Restfinanzierung für medizinische Leistungen in Pflegeheimen auszuzahlen. Zudem soll der vom Bundesrat festgesetzte höchste Pflegebeitrag in Zukunft regelmässig an die tatsächlichen – steigenden – Pflegekosten angepasst werden. Der Ostschweizer Kanton begründete seine Forderung mit den hohen Kosten, welche den Gemeindekassen und der Kantonskasse durch die Restfinanzierung von Pflegekosten anfallen. Diese funktioniere nach dem Giesskannenprinzip. Ohne eine Anpassung des maximalen Pflegebeitrags an die steigenden tatsächlichen Kosten nehme zudem der Anteil der öffentlichen Hand an der Pflegefinanzierung laufend zu. Die Kommission des Ständerates empfahl, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionssprecherin argumentierte, die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung stünden allen Versicherten offen, unabhängig von deren Einkommens- oder Vermögenslage. Mit der Restfinanzierung werden nur medizinische Leistungen abgedeckt, nicht jedoch Hotellerie- oder Betreuungsleistungen. Die Mitfinanzierung medizinischer Leistungen durch die öffentliche Hand, namentlich im Spitalbereich, sei im System fest verankert und würde durch Steuereinnahmen abgedeckt, zu welchen namentlich vermögende Einwohnerinnen und Einwohner stark beitragen. Bezüglich der Anpassung der Pflegebeiträge an die Pflegekosten seien derzeit Abklärungen des BAG im Gange, womit eine allfällige Anpassung bereits angestossen sei. Der Rat folgte diesem Votum und gab der Standesinitiative keine Folge.

Ergänzung von Artikel 25a KVG betreffend die Pflegefinanzierung

Ende April informierten die drei Trägerkantone der geplanten Expo 2027, St. Gallen, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden, über den Stand des Projektes. Angestrebt werde eine Professionalisierung der Organisationsstruktur, was etwa mit der Schaffung einer Geschäftsstelle für 2016 umgesetzt werden soll. Diese soll mit rund 500 Stellenprozenten ausgerüstet werden. Bis 2019 rechnen die drei Expo-Kantone mit Ausgaben von rund 9.5 Mio. CHF, um 2018 beim Bund ein überzeugendes Bewerbungsdossier einreichen zu können. Für das im Herbst 2015 zu kürende Siegerprojekt soll deshalb auch eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Zuerst müssen aber die Parlamente der drei Kantone die jeweiligen Beiträge für diese Planungsphase bewilligen. Die 5 Mio. CHF in St. Gallen, die 3 Mio. CHF im Kanton Thurgau und die 0.8 Mio. CHF im Kanton Appenzell Ausserrhoden unterstanden jeweils knapp nicht dem obligatorischen Referendum; in den Kantonen St. Gallen und Thurgau war allerdings ein fakultatives Referendum möglich. Nicht wenige Stimmen warnten allerdings vor einer Volksabstimmung in diesem frühen Stadium, da noch zu wenig Fakten vorlägen. Die Bevölkerung solle erst 2018 befragt werden.
Für die Gesamtkosten gaben die Regierungsräte der drei Kantone Schätzungen zwischen 1.5 bis 2 Mrd. CHF an, wovon der Bund etwa die Hälfte übernehmen werde. Auch wenn mittels Sponsoring und Eintritte Mittel generiert werden sollen, müssten die Trägerkantone einen substanziellen Beitrag selber leisten.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Im Kanton Thurgau fand eine Ersatzwahl für den Regierungsrat statt, weil Justiz- und Sicherheitsdirektor Claudius Graf-Schilling von der SP nach 15 Jahren seinen Rücktritt bekanntgegeben. Das Pensionsalter erreichend, entschied sich dieser, noch vor den Erneuerungswahlen im nächsten Jahr sein Amt zur Verfügung zu stellen. Graf-Schilling hatte sich in seiner Amtszeit als reformfreudiger Regierungsrat profiliert. Unter anderem war er der Kopf der neuen Thurgauer Bezirkseinteilung und ausserdem führend bei der Reorganisation und Aufstockung der Polizei. Für seine konsequente Politik erhielt er anlässlich seines Abgangs auch von den bürgerlichen Parteien viel Lob.
Die aktuelle SP-Fraktionspräsidentin im Kantonsrat, Cornelia Komposch, sowie ihr Vorgänger in diesem Amt, Walter Hugentobler, standen für eine Nachfolge in den Startlöchern. Aber auch über eine Kandidatur von Nationalrätin Edith Graf-Litscher wurde spekuliert. Letztere hätte jedoch eine gewichtige Lücke in der SP-Nationalratsliste für die kommenden eidgenössischen Wahlen hinterlassen. Schlussendlich wurde Kronfavoritin Cornelia Komposch auf den Schild gehoben und besetzte das Einerticket der Sozialdemokraten. Mit 55 von 77 Stimmen konnte sie dabei auf breiten Rückhalt in ihrer Partei zählen. Einen Wahlvorschlag mit zwei SP-Mitgliedern zog man bei den Genossen nicht in Betracht, weil man eine dadurch mögliche Spaltung der Partei verhindern wollte. Die bürgerlichen Parteien anerkannten den Anspruch der SP auf den Regierungssitz und verzichteten auf eigene Kandidatinnen und Kandidaten. Einzig die GLP liebäugelte eine Weile lang mit einer eigenen Kandidatur. Letztlich gab man jedoch bei den Grünliberalen ebenfalls den Verzicht bekannt, weil sich mögliche Interessenten auf die Erneuerungswahlen 2016 konzentrieren wollten. Nicht ganz irrelevant dürfte auch die Drohung der SP gewesen sein, dass eine GLP-Kandidatur die allfällige Zusammenarbeit bei den kommenden Nationalratswahlen erschweren würde. Ebenfalls hinter die SP-Anwärterin stellten sich die Grünen. Somit blieb Komposch die einzige offizielle Kandidatin für die Ersatzwahl. Auch die immer wieder antretende Thurgauer Bürgerin Gaby Coray liess sich dieses Mal nicht registrieren. Sie und ihr Wahlkomitee gaben aber dann doch noch ihre verspätete Kandidatur bekannt – im Einklang mit dem Thurgauer Recht, dass auch nicht eingeschriebenen Anwärterinnen und Anwärtern die Wahl erlaubt.

An einem spannungsfreien Wahlsonntag wurde SP-Frau Cornelia Komposch mit 39'679 Stimmen als neue Thurgauer Regierungsrätin bestätigt. Vereinzelte erhielten 5'301 Stimmen und Gabi Coray deren 183. Komposchs Einzug in die Regierung zog eine erstmalige Frauenmehrheit in der Kantonsregierung nach sich. Überhaupt ist der Thurgau damit erst der dritte Kanton nach Zürich (2003-2006) und der Waadt (seit 2012), in welchem die Regierungsrätinnen in der Überzahl sind. Die neugewählte Regierungsrätin verteidigte mit ihrer Wahl zudem den Anspruch der Sozialdemokraten, welche seit 1941 in der Thurgauer Exekutive vertreten sind. Die faktisch stille Wahl lockte nur wenige Wähler an die Urne. Die Wahlbeteiligung lag entsprechend bei tiefen 35.1%.

Ersatzwahlen Regierungsrat Thurgau

Die Unabhängigkeitspartei UP! versuchte im Februar 2015 neben Zürich auch im Kanton Thurgau und im Kanton Bern Fuss zu fassen. Es seien Vorbereitungsarbeiten für den Aufbau zweier kantonaler Sektionen im Gang, gab die Co-Präsidentin Brenda Mäder (TG, up) in einem Interview bekannt. Im Kanton Zürich trat die Bewegung zu den eidgenössischen Wahlen an. UP! versteht sich als «klassische liberale Partei», die sich konsequenter als die «amorphe» FDP für liberale Anliegen einsetze.

UP! im Kanton Thurgau

Ende Januar gab der Bundesrat bekannt, die Vorbereitungsarbeiten für die Idee einer Ostschweizer Expo 2027 unterstützen zu wollen. Allerdings war damit keine finanzielle sondern vielmehr strategische Hilfe gemeint: Einsitz in die Wettbewerbsjury, Hilfe beim Aufbau von Organisationsstrukturen sowie die Begleitung einer Machbarkeitsstudie. Der Rückenwind aus Bern wurde bei den Verantwortlichen sehr positiv kommentiert und auch als Anerkennung der bisherigen Vorbereitungsarbeiten interpretiert. Mit der Unterstützung aus Bern und der bereits 2014 erfolgten Zustimmung der Konferenz der Kantonsregierungen waren wichtige Stakeholder an Bord. Das Lobbying bei den kantonalen Behörden wurde in der Folge weiter intensiviert. Unklar blieb aber, wie gross die Unterstützung in der Bevölkerung war.
Auch der finanzielle Rahmen wurde von der Bundesregierung vorsorglich abgesteckt. Der Anteil des Bundes soll maximal 1 Mrd. CHF betragen, was höchstens die Hälfte der Gesamtkosten sein darf. Der Rest soll durch Sponsoring, Eintritte und Kantonsbeiträge finanziert werden. Freilich muss das Parlament diese Pläne noch absegnen, was frühestens 2019 der Fall sein wird. Die Kosten für die Vorarbeiten tragen die Trägerkantone. Diese dürften sich auf rund 10 Mio. CHF belaufen.
Das Signal aus Bern wurde im Kanton Aargau als Absage an die eigenen Pläne interpretiert. Der kantonale Gewerbeverband hatte bereits 2014 signalisiert, dass man sich eine Landesausstellung auch im Kanton Aargau vorstellen könnte.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Un état d'esprit de "Guerre des langues" s’est immiscé dans la sphère de la formation. Alors qu’en 2004, les cantons avaient négocié un compromis sur l’enseignement des langues, de nombreuses interventions cantonales ont mis en difficulté cet accord. A Schaffhouse, le Grand Conseil a accepté une motion qui vise à supprimer le français de l’enseignement primaire. Le canton de Thurgovie lui a emboité le pas avec l’adoption d’une motion similaire. Du côté de Nidwald, le Conseil d’Etat a approuvé une initiative qui entendait évincer le français, avant d’être désapprouvé par son parlement. Puis, finalement, dans les Grisons et à Lucerne, deux initiatives, qui souhaitent qu’une seule langue étrangère soit enseignée à l’école primaire, ont abouti. Si certaines initiatives n’attaquaient pas ouvertement le français, différents politiciens romands ont néanmoins fortement réagi. Le débat s’est rapidement embrasé: les arguments pédagogiques se sont heurtés à l’idée de cohésion nationale. Le ministre de l’Intérieur Alain Berset a été contraint de réagir. Il a indiqué qu’il était prêt à agir si nécessaire, afin de préserver la cohésion nationale et les valeurs culturelles helvétiques. Finalement, la Conférence Suisse des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP) a jugé qu’il était inadmissible de ne pas enseigner les langues nationales dès le primaire. De plus, elle a ajouté que les cantons avaient le devoir de faire respecter le compromis de 2004. A travers un vote consultatif, les différentes organisations cantonales d’enseignants ont estimé qu’une seule langue étrangère devait être enseignée au primaire et que cette langue devait être une langue nationale. Puis, Berne, s’est immiscé dans le débat. Deux interpellations de Christian Levrat (ps, FR) et de Raphaël Comte (plr, NE) ont soulevé la question au sein de la chambre des cantons, avant que le Conseil national adopte un postulat de sa Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) qui vise l’établissement d’un programme d’échanges linguistiques au niveau de l’école obligatoire et du secondaire II.

l’enseignement des langues étrangères

Im Berichtsjahr sollten sich die Weichen für die künftigen Mafiosi-Prozesse in der Schweiz stellen. Der Ausgang des 2002 aufgenommenen Verfahrens „Quatur“ sollte entscheiden, ob die Schweiz weiterhin solche Prozesse führen oder nur noch Rechtshilfe an Nachbarländer leisten würde. Die bestehende Regelung im Strafgesetzbuch betreffend die Beweisanforderungen legt sehr hohe Hürden für die Überführung einer kriminellen Organisation. So muss u.a. bewiesen werden, dass die Organisation über eine Hierarchie und weitere mafiatypische Elemente verfügt. Gefordert wurde daher die Einführung einer neuen Strafnorm, die es durch Herabsetzung der Anforderungen erlauben würde, auch eine kriminelle Vereinigung oder nur eine Bande strafrechtlich zu verfolgen. Die Mafia und deren Vordringen in die Schweiz waren wiederholt Gegenstand der Medienberichterstattung. So wurden im Berichtsjahr je eine Mafia-Zelle im Thurgau und in Schaffhausen aufgedeckt. Im Fall von Thurgau wurde auch deutlich, dass die Rechtshilfe an Italien der Bekämpfung dieser Kriminalität nicht immer förderlich ist.

Mafiosi-Prozesse

Landesausstellungen sollen dazu dienen, sich mit der eigenen Identität auseinanderzusetzen. Die Organisation eines solchen für eine Willensnation nicht unwichtigen Anlasses ist jedoch häufig mit viel Mühsal verbunden. Dies scheint auch für die für 2027 geplante Expo Bodensee-Ostschweiz nicht anders zu sein. Zwar nahm der von drei Kantonen (AR, SG, TG) angetriebene und mit rund CHF 600'000 finanzierte Ideenwettbewerb im Berichtjahr Gestalt an, der Bund hatte bisher aber noch keine Unterstützung sondern lediglich grundsätzliches Interesse signalisiert. Die Regierung verkündete, erst Anfang 2015 Stellung nehmen zu wollen. Die Kantonsregierungen der restlichen vier Ostschweizer Kantone (GR, AI, SH, GL) sowie der Kanton Zürich als assoziiertes Mitglied bekannten sich Mitte März in einer gemeinsamen Erklärung zur Expo 2027. Allerdings stiess insbesondere das Abseitsstehen des Kantons Appenzell Innerrhoden auf Kritik. Der mit St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden stark verzahnte Kanton wollte zuerst Fragen über den Nutzen, die Kosten und die Nachhaltigkeit des Grossprojektes geklärt haben, bevor ein Entscheid vor die Landsgemeinde gebracht werde. Beim vom 9. Mai bis Mitte September laufenden Ideenwettbewerb wurden Grobkonzepte von 60 interdisziplinären Teams eingereicht – erwartet worden waren ursprünglich mehr als hundert Eingaben. Bis Ende 2014 wurden zehn Projekte zur Weiterbearbeitung empfohlen, die von den Offerenten weiter vertieft werden sollen. Ziel ist es, eine tragfähige Idee bis Ende Mai zu küren und bis 2017 einen Machbarkeitsbericht auszuarbeiten. Die Landesausstellung soll dezentral zwischen Bodensee, Rhein und Säntis stattfinden. Geprüft werden soll dabei auch eine Ausweitung der Landesausstellung nach Österreich und Deutschland. Der weitere Fahrplan sieht die Beratung eines Bundesbeschlusses über die Durchführung und die sich auf mindestens CHF 1 Mrd. belaufende Finanzierung für eine Expo 2027 im Jahr 2018 vor. Konkurrenz erwuchs den Ostschweizer Plänen aus dem Aargau. Der Aargauische Gewerbeverband, angeführt von seiner Vizepräsidentin und Nationalrätin Sylvia Flückiger (svp, AG), wollte den eigenen Kanton als selbstbewussten Teil der Schweiz ins Rampenlicht stellen. Der Bundesrat beantwortete die diesbezüglich eingereichte Interpellation mit dem Hinweis, dass es allen Kantonen freistehe, Projekte für Landesausstellungen zu organisieren. Bis jetzt sei aber lediglich der Ostschweizer Plan bekannt und dieser werde von allen Kantonen, einschliesslich des Kantons Aargau, unterstützt. Tatsächlich hatten sich die Kantone im Rahmen der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen in einer gemeinsamen Erklärung Mitte Juni hinter das Projekt einer Expo 2027 im Bodenseeraum und der Ostschweiz gestellt.

Landesausstellung Bodensee-Ostschweiz – Expo 2027
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

Mitte Juni wurde in Zürich eine neue Partei gegründet. Die Unabhängigkeitspartei (up!) hat Ableger in den Kantonen Thurgau, Zürich und St. Gallen. Als treibende Kraft hinter der neuen Vereinigung trat Brenda Mäder auf, die frühere Präsidentin der Jungfreisinnigen der Schweiz. Mäder war als aktives FDP-Mitglied aus der Partei ausgetreten, weil ihr diese zu wenig radikal war. Sie habe sich aber nicht im Streit von den Freisinnigen getrennt, auch wenn sie mit ihren Positionen – etwa mit einem Ja zur GSoA-Initiative zur Abschaffung der Wehrpflicht – angeeckt sei. Neben der Thurgauerin Mäder engagierte sich auch der damalige Präsident der Jungfreisinnigen der Stadt St. Gallen, Simon Scherrer, sowie Silvan Amberg (ZH), der ehemalige Präsident der schwul-lesbischen Fachgruppe der FDP. Die drei teilten sich das Präsidium der neuen Partei. UP will sich konsequent für die Freiheit von Bürgerinnen und Bürgern einsetzen. Es soll gegen wachsende Abgaben aufgrund von Umverteilung, aber auch gegen die zunehmende Überwachung durch den Staat vorgegangen werden. Weil die etablierten Parteien zu stark in die Regierungen eingebunden seien, könnten sie sich nicht radikal genug für den Schutz der Bürgerschaft vor dem Staat einsetzen; deshalb soll UP von Anfang an als Oppositionspartei auftreten. Schwerpunkte sollen Finanzen, Vorsorge und Selbstbestimmung sein. Gefordert werden neben urliberalen Anliegen wie tieferen Steuern und einem schlanken Staat etwa auch die Abschaffung der Entwicklungshilfe, die Privatisierung des Asylwesens oder die Legalisierung von Betäubungsmitteln. Im August bekam die neue Kraft Unterstützung aus dem Kanton Bern. Patrik Kneubühl, der lange Zeit in leitender Position in der Bundesverwaltung tätig gewesen war, wechselte von der FDP zur UP. Auch er gab an, die FDP nicht im Streit zu verlassen, aber die Chance packen zu wollen, mit jungen Leuten eine neue liberale Politik zu betreiben. Die UP kündigte an, für die Nationalratswahlen 2015 kandidieren zu wollen.

Unabhängigkeitspartei (up!)

Trotz zunehmender Kritik aus dem Parlament hiess der Bundesrat die Gesuche von zwölf Kantonen gut, E-Voting während zwei Jahren weiter testen zu dürfen. Während in den Kantonen Genf und Neuenburg der elektronische Partizipationskanal einem Teil der kantonalen Bevölkerung auf Anfrage offen steht (maximal 71‘000 in Genf und maximal 21‘000 in Neuenburg), können in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen und Thurgau lediglich die Auslandschweizerinnen und -schweizer mit E-Voting ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen. Insgesamt können mit den neuen Grundbewilligungen für E-Voting total rund 3.3 Prozent der Wahlberechtigten elektronisch abstimmen. Die Obergrenze, welche der Bundesrat festlegt, läge bei 10 Prozent der gesamtschweizerischen und 30 Prozent der kantonalen Stimmbevölkerung. In der Regel nehmen rund 50 Prozent der teilnehmenden Berechtigten das elektronische Angebot wahr. Bei den Abstimmungen im September verzeichnete der Kanton Aargau eine hohe Nutzung des elektronischen Kanals: 65 Prozent der Auslandschweizer, die sich beteiligten, taten dies via E-Voting. Ab 2015 werden auch die Kantone Zürich und Glarus für ihre Auslandschweizerinnen und -schweizer E-Voting einrichten. Ab 2016 dürfen neben den Pionierkantonen Genf und Neuenburg neu auch Aargau, Graubünden, St. Gallen, Solothurn und Thurgau elektronische Partizipationseinrichtungen für Inländer erstellen.

Bundesrat erteilt Grundbewilligungen für E-Voting
Dossier: Vote électronique

Das sankt-gallische Au-Heerbrugg beschloss an einer Urnenabstimmung im Februar mit einer Zweidrittelmehrheit ein Kopftuchverbot im Schulunterricht. Bei der Abstimmungsvorlage handelte es sich um ein von der kantonalen SVP ergriffenes Referendum, das als Reaktion auf die von der Schulbehörde beschlossene Aufhebung eines 2010 vom St. Galler Erziehungsrat empfohlenen Kopftuchverbots zu Stande kam. Die beiden somalischen Mädchen, deren Weigerung zur Ablegung des Kopftuchs den Schulrat zum Umdenken bewogen hatte, gaben bekannt, den Entscheid mit ihrem Anwalt, dem grünen Nationalrat Daniel Vischer (gp, ZH), anfechten zu wollen. Vischer hatte im Vorjahr bereits die beiden thurgauischen Schülerinnen mazedonischer Herkunft erfolgreich vor dem Bundesgericht vertreten.
Im November überwies der sankt-gallische Kantonsrat mit deutlicher Mehrheit eine SVP-Motion, die den Kanton beauftragt, gesetzliche Regelungen für Bekleidungsvorschriften in Schulen zu erlassen. Zwei Wochen zuvor stützte das Verwaltungsgericht in St. Gallen die Beschwerde eines weiteren muslimischen Mädchens aus Sankt Margrethen. Ein Kopftuchverbot wäre zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismässig. Die kopftuchtragende Schülerin sei weder ein Störfaktor in der Schule noch verhindere die Kopfbedeckung die Integration der 13-Jährigen. Im Kanton Thurgau, wo das Bundesgericht im Vorjahr aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen ein von einer Schulgemeinde verhängtes Kopftuchverbot als unzulässig erklärte, scheiterten die Versuche der SVP im Grossen Rat, mittels Motion die rechtliche Basis zu schaffen. Des Weiteren scheiterte im Kanton Aargau eine Motion der CVP-Fraktion, die ebenfalls das Tragen des Kopftuchs im Schulunterricht verbieten wollte, aufgrund fehlender Unterstützung ausserhalb der CVP und SVP.

Kopftuchverbot im Schulunterricht

Weil er im Januar 2014 das Pensionsalter erreichte, hatte sich der amtierende Regierungsrat Bernhard Koch (cvp) entschieden, zwei Jahre vor Ende seiner vierten Amtsperiode zurückzutreten. Dieses Vorgehen wurde von der BDP kritisiert: Regierungsräte seien für vier Jahre gewählt, ein frühzeitiger Rücktritt sei nicht sauber. Die Kritik wurde vor allem auch deshalb laut, weil mit Claudius Graf-Schelling (sp) und Kaspar Schläpfer (fdp) zwei weitere Regierungsräte laut über einen vorzeitigen Rücktritt nachdachten. Von den anderen drei Regierungsparteien FDP (1 Sitz), SP (1 Sitz) und SVP (2 Sitze) hatte die CVP jedoch nichts zu befürchten, da diese den christlichdemokratischen Sitz nicht streitig machten. Allerdings krebste dann auch die BDP zurück, da die CVP mit Carmen Haag eine valable Kandidatin ins Rennen schickte. Weil auch die Grünen auf eine Kandidatur verzichteten, wurde Haag schliesslich nur von der parteilosen Gabi Coray bedrängt. Coray ist im Kanton Thurgau kein unbeschriebenes Blatt. Seit 2005 hatte sie für diverse Wahlen kandidiert, darunter gar für den Bundesrat bei der Wahl des Nachfolgers für Hans-Rudolf Merz 2010. Das beste Resultat hatte Coray bei einer Regierungsratsersatzwahl 2006 erzielt, als sie 22% aller Stimmen erhielt.
Bei den Wahlen vom 9. Februar hatte Coray dann allerdings keine Chance. Sie erhielt zwar 7'811 Stimmen, lag damit aber weit hinter den 43'539 Stimmen, die Carmen Haag auf sich vereinen konnte. Coray erhielt sogar noch weniger Stimmen als leer eingelegt worden waren (9'364). Nicht weniger als 4'662 Stimmen fielen auf Vereinzelte, was neben den zahlreichen leeren und den 1'314 ungültigen Stimmen einerseits als Zeichen des Protests gegen die dünne Auswahl gewertet wurde. Andererseits wurde aber auch gemutmasst, die vielen leeren und ungültigen Stimmen seien darauf zurückzuführen, dass viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eher wegen der gleichzeitig stattfindenden eidgenössischen Abstimmungen (Masseneinwanderungsinitiative, Abtreibungsfinanzierung und Fabi) an die Urne gegangen waren. Haag trat ihr Amt am 1. Juni an. Sie ist erst die dritte Thurgauer Regierungsrätin. Erstmals sassen in der Thurgauer Exekutive damit zwei Frauen – neben Carmen Haag auch Monika Knill (svp). Haags Wunsch, das Departement für Justiz und Sicherheit zu übernehmen, wurde nicht erhört. Sie wurde zur Vorsteherin des Departements für Finanzen und Soziales, das sie von ihrem Vorgänger übernahm, bestimmt. Mitte Oktober kündigte wie erwartet Claudius Graf-Schelling (sp) seinen vorzeitigen Rücktritt an.

Ersatzwahl Regierungsrat Thurgau 2014
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Thurgau