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Dans le cadre du postulat de Priska Seiler Graf (ps, ZH) sur la promotion des droits et des opportunités des femmes dans les organisations militaires, la Confédération a comparé quatre pays similaires à la Suisse dans leur fonctionnement militaire (Autriche, Estonie, Finlande et Suède) afin de rendre l'armée plus attrayante pour les femmes. Suite à cette analyse, le DDPS a entrepris la réalisation de deux plans d'action. Le premier concerne le court à moyen terme et s'applique à l'alimentation des services de protection suisses. Le second concerne, quant à lui, le plus long terme en observant l'obligation de servir. Après avoir fait l'état des lieux, le Conseil fédéral a estimé que le postulat avait joué son rôle et ce dernier a été classé par le Conseil national le 7 juin 2022.

Renforcement des droits et des opportunités des femmes dans l'armée (Po. 19.3789)
Dossier: Weiterentwicklung der Dienstpflicht
Dossier: Alimentierung der Armee

En juin, un accord a été finalisé avec l’Allemagne afin de déterminer dans quel pays un citoyen à la double nationalité doit faire son service militaire. La décision a fait suite aux accords précédents de 1997 avec la France, de 2001 avec l’Autriche et de 2008 avec l’Italie. Dès lors, le citoyen est astreint aux obligations de servir du pays dans lequel il réside au 1er janvier de son 18ème anniversaire.

double nationalité

An dieser alles in allem eher armeefreundlichen Haltung des Publikums änderte sich kaum etwas, als der Amateur-Spion Schilling sich nun auch vor einem Schweizer Militärgericht verantworten musste, nachdem er schon 1979 in Österreich verurteilt worden war. Gegen Schillings ehemaligen Chef, den Nachrichtendienst-Obersten Bachmann erhob sich auf Grund von Informationen in einer Wiener Zeitung der Verdacht, er habe seinerzeit ebenfalls für den amerikanischen CIA gearbeitet, doch sah der Bundesrat :in seiner Antwort auf eine Interpellation Carobbio keinen Grund zur Annahme, Bachmann sei ein Doppelagent gewesen.

Affäre Jeanmaire

Leitbilder, die mehr an Spionageromane und Indianerspiele erinnerten, stellte der zuständige Departementsvorsteher, Bundespräsident Chevallaz, im Zusammenhang mit dem Fall um den Geheimdienstobersten A. Bachmann bei verschiedenen Beamten des Nachrichtendienstes der Armee fest. Durch eine Reihe von Vermutungen, Verdächtigungen und Dementis zusätzlich genährt, zog die bereits 1979 geplatzte Affäre um die Aktivitäten des Nachrichtenoffiziers immer weitere Kreise und nahm zum Teil groteske Formen an. Ins Rollen gebracht hatte den Stein die peinliche Aktion des Schweizer Kundschafters K. Schilling. Der ehemalige Oberleutnant war im Vorjahr in Osterreich gefasst, verurteilt und dann in die Schweiz abgeschoben worden, als er im Auftrag Bachmanns im Nachbarland Truppenmanöver hatte beobachten wollen. Nachdem gegen Schilling ein militärgerichtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war, beschäftigte sich hauptsächlich die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) mit der Angelegenheit. Auf den vom freisinnigen Kommissionsmitglied G. Nef (SG) verursachten Eklat und die vom Luzerner Christlichdemokraten A. Müller-Marzohl erhobene Forderung nach weiteren Abklärungen sind wir in anderem Zusammenhang eingegangen. Eine gründliche parlamentarische Prüfung der nachrichtendienstlichen Vorfälle erschien umso gerechtfertigter, nachdem Bundespräsident Chevallaz der «Weltwoche» ein aufsehenerregendes Interview gewährt hatte. Nach früheren Ausserungen seines Amtsvorgängers sowie des Generalstabschefs wirkte die Aussage des EMD-Chefs, Bachmann habe für seine Nachrichtenaufträge inklusive jenes in Osterreich auch finanzielle Mittel von privater Seite erhalten, überraschend. Verbindungen hätten insbesondere zum im Zweiten Welkrieg bekannt gewordenen Spionagedienst von Hans Hausammann («Büro Ha») und seiner Nachfolgeorganisation bestanden. Ausserungen eines hohen Bundesbeamten zufolge kommen auch Banken als Geldgeber in Frage. Während die «Arbeitsgruppe Bachmann» der nationalrätlichen GPK den von ihren Ratskollegen anbegehrten umfassenden Bericht auf die Frühjahrssession 1981 in Aussicht stellte, sprach die SPS von einem «Fall Watergate nach helvetischem Zuschnitt » und verlangte sofortige Sanktionen und Reorganisationen. Die CVP doppelte nach und forderte ein «radikales Ausmisten».

Affäre Jeanmaire

Über die Spionageaffäre Jeanmaire wurde mit der Vorlage eines ausführlichen Berichts über die zu ziehenden Konsequenzen der Schlussstrich gezogen. Obschon man erkannte, dass es auch in Zukunft unmöglich sein wird, fremden Nachrichtendienst generell zu verhindern, so erachteten die Geschäftsprüfungs- und die Militärkommission des Nationalrates in ihrem Rapport doch in zwei Punkten Reformen für angebracht. Einerseits soll der personell unterdotierte schweizerische Nachrichtendienst ausgebaut werden, anderseits aber auch das in der Armee herrschende Beförderungssystem, dessen Mängel gerade in dieser Angelegenheit offen zu Tage getreten sind, neu überprüft werden. Die Dringlichkeit von diesbezüglichen Reformen wurde vor allem auch durch das an Peinlichkeit kaum mehr zu übertreffende Vorgehen Oberst Bachmanns unterstrichen, der es für nötig erachtete, einen Untergebenen zum Auskundschaften der österreichischen Armee, die hohe schweizerische Offiziere zu ihren Manövern eingeladen hatte, abzuordnen. Das EMD, das Bachmann sofort in seinem Dienst einstellte, versuchte die Angelegenheit als Einzelfall darzustellen, es wurde jedoch bekannt, dass der Nachrichtenoffizier bereits früher ähnliche Aufträge erteilt hatte.

Affäre Jeanmaire