Die Tessiner Deputation des Nationalrates äusserte in zwei Motionen ihr Unbehagen über die Stellung des Italienischen in Parlament und Bundesverwaltung und machte eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung dieser Situation. Mit der unter Hinweis auf die hohen Kosten einer vollständigen Dreisprachigkeit zwar nur bedingt erfolgten Annahme der Motion zur Parlamentsarbeit zeigte die grosse Kammer dennoch Verständnis für das Anliegen der Tessiner. Im Rahmen der Parlamentsreform und der damit verbundenen Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes beschloss der Nationalrat, innerhalb eines Jahres die nötigen Entscheide zur Gleichstellung der Amtssprachen zu fällen; als erste Massnahme dehnte sie die Simultanübersetzung der Plenardebatten aufs Italienische aus; ebenfalls simultan in die Amtssprachen übersetzt sollen inskünftig die Sitzungen der Kommissionen werden, es sei denn, sämtliche Kommissionsmitglieder gleicher Sprache verzichteten auf diese Dienstleistung.

Stellung des Italienischen in Parlament und Bundesverwaltung