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In Erfüllung eines 2014 überwiesenen Postulats der SPK-NR veröffentlichte der Bundesrat im Herbst 2016 einen Bericht über politische Rechte von Auslandbürgerinnen und Auslandbürgern in verschiedenen Staaten Europas. Der internationale Vergleich zeigt, dass die politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nicht restriktiv, sondern bürgerfreundlich ausgestaltet sind. So haben Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auf eidgenössischer Ebene fast die gleichen Partizipationsrechte wie die inländische Stimmbevölkerung – die Ausnahme bilden die Ständeratswahlen – und die Teilnahmehürden liegen mit der einmaligen Registrierung und den Möglichkeiten der brieflichen oder sogar elektronischen Stimmabgabe niedrig. Neben der rechtlichen Bestandsaufnahme widmet sich der Bericht auch der Frage einer direkten Vertretung der Auslandbürgerschaft in der Legislative. Nur eine Minderheit der untersuchten Staaten – namentlich Frankreich, Italien, Kroatien, Portugal und Rumänien – kennen eine solche direkte Repräsentation. Dabei bildet die Auslandbürgerschaft jeweils einen oder mehrere eigene Wahlkreise, was die Stimmkraft der Auslandbürgerinnen und Auslandbürger grundsätzlich verstärkt, da ihre Stimmen so nicht in den nationalen Wahlkreisen verwässern. Die Zuweisung einer bestimmten Anzahl Sitze kann jedoch auch als Restriktion für das politische Gewicht der Auslandbürgerschaft genutzt werden, beispielsweise um zu verhindern, dass eine grosse Auslandbürgerschaft die im Inland wohnhaften Stimmbürgerinnen und Stimmbürger überstimmt. Die Frage nach der Legitimation von politischen Rechten für Auslandbürgerinnen und Auslandbürger wird in der wissenschaftlichen Debatte nicht abschliessend beantwortet; Staaten räumen diese Rechte denn auch in sehr unterschiedlichem Ausmass ein.

Po. SPK-NR: Politische Rechte von Auslandbürgern

Im Jahr 2009 wurden 44'948 Personen eingebürgert; das waren etwas weniger als im Vorjahr (45'287). Am stärksten vertreten waren weiterhin Einwanderer aus dem Kosovo (früher Serbien); ihre Zahl ging allerdings um 18% zurück. Erneut stark zugenommen (um 40% auf 4272) hat hingegen die Zahl der eingebürgerten Deutschen. Dies hat allerdings nichts mit der aktuellen starken Einwanderung aus dem nördlichen Nachbarland zu tun, sondern mit dem Entscheid der dortigen Behörden aus dem Jahr 2007, ihren Staatsangehörigen bei der Einbürgerung in einem EU-Staat oder der Schweiz nicht mehr das deutsche Bürgerrecht zu entziehen. Ebenfall stark angestiegen ist die Zahl der eingebürgerten Portugiesen (um 35% auf 2010).

Einbürgerungen 2009
Dossier: Migrationsbericht
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung