Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Waadt
  • Partei der Arbeit (PdA)

Prozesse

8 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Um zu verhindern, dass die seit dem 13. März 2020 vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, die sich direkt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung stützen, welcher der Regierung das befristete Erlassen von Verordnungen und Verfügungen als Reaktion auf schwere Störungen der öffentlichen Ordnung erlaubt, nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft treten, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft über die Rechtsgrundlagen dieser Verordnungen. Seit April 2020 hatten die Bundeskanzlei und das EJPD dieses dringliche Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie, kurz Covid-19-Gesetz, erarbeitet. Dieses soll den Bundesrat dazu befähigen, auch künftig entsprechende erforderliche Massnahmen weiterzuführen und anzupassen.

Zwischen dem 19. Juni 2020 und dem 10. Juli 2020 wurde der Gesetzesentwurf in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt, in welcher über 1'000 Stellungnahmen eingingen. Der Grossteil der Stellungnehmenden waren Privatpersonen, die der Vorlage argwöhnisch gegenüberstanden. Bei den Kantonen stiess das Gesetz auf grössere Zustimmung, wobei alle von ihnen Änderungsvorschläge oder Kommentare einbrachten. 14 Kantone (ZH, BE, LU, OW, NW, GL, FR, SO, SH, AI, SG, GR, TG und GE) sprachen sich grundsätzlich für den Entwurf aus, da sie die Existenz einer rechtlichen Basis für das Weiterverfolgen der durch den Bundesrat getroffenen Massnahmen als eine Notwendigkeit erachteten. Weder eine ausdrückliche Zustimmung noch eine Ablehnung erfuhr die Vorlage von Seiten weiterer elf Kantone (UR, ZG, BS, BL, AR, AG, TI, VD, VS, NE und JU). Der Kanton Schwyz und die KdK sahen explizit von einer Stellungnahme ab. Letztere wird ihre Meinung aller Voraussicht nach zu einem späteren Zeitpunkt einbringen. Bei den Parteien stiess der Gesetzesentwurf auf unterschiedlich grosse Unterstützung. Während ihm die CVP und EVP bedingungslos zustimmten, knüpften die GLP, die Grünen und die EDU ihre Zustimmung an Vorbehalte. Gegen die Vorlage in der vorliegenden Form sprachen sich FDP.Liberale, SP und SVP aus. Die BDP, Ensemble à Gauche, die Lega und die PdA verzichteten trotz Einladung auf eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Von den 60 Organisationen, die am Vernehmlassungsverfahren teilnahmen, unterstützten 27 das Vorhaben, 33 stimmten ihm zwar nicht explizit zu, lehnten es aber auch nicht ausdrücklich ab – keine einzige stellte sich somit ausdrücklich dagegen.

Am 12. August 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Gesetzesentwurf, nachdem er als Reaktion auf die Vernehmlassungsantworten einige Änderungen am Vorentwurf vorgenommen hatte – namentlich die Aufnahme des «generellen und verbindlichen Einbezug[s] der Kantone» und die vollständige Überarbeitung der Bestimmungen zum Gesundheitswesen, dem Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz sowie dem Kulturbereich. Der Gesetzesentwurf besteht insgesamt aus 14 Artikeln, welche die Befugnisse der Landesregierung im Umgang mit der Covid-19-Epidemie insbesondere bezüglich der Eindämmung der Auswirkungen auf die Gesellschaft, Wirtschaft und die Behörden festlegen. Er betrifft überdies auch den Ausländerinnen-, Ausländer- und Asylbereich, die Entschädigung bei Erwerbsausfall, die Arbeitslosenversicherung sowie «justizielle, verfahrensrechtliche, gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Massnahmen». Zudem wurde vorgesehen, dass das Gesetz lediglich bis Ende 2021, anstatt wie ursprünglich geplant bis Ende 2022, befristet werden soll. Für Bestimmungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung wurde jedoch eine Befristung bis Ende 2022 festgehalten.

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; BRG 20.058)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Bei einer Stimmbeteiligung von knapp 43 Prozent nahm die Schweizer Stimmbevölkerung am 25. September 2016 das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG) mit 65.5 Prozent Ja-Stimmen an. Das Resultat fiel damit noch deutlicher aus, als es die im Vorfeld durchgeführten Umfragen erwarten liessen. In keinem einzigen Kanton resultierte eine Nein-Mehrheit. Die geringste Zustimmung erfuhr das NDG im Kanton Basel-Stadt mit 55 Prozent. Am höchsten fiel die Zustimmung mit gut 74 Prozent im Kanton Waadt aus, gefolgt von Nidwalden mit gut 70 Prozent. In allen anderen Kantonen bewegte sich der Ja-Anteil zwischen 60 und 70 Prozent, wobei sich keine nennenswerten Unterschiede zwischen den Landesteilen oder zwischen Stadt und Land zeigten.
Bundesrat Guy Parmelin, der hiermit seine Feuerprobe als neuer Verteidigungsminister vor dem Stimmvolk souverän bestanden hatte, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Ausgang der Abstimmung. Die Schweiz erhalte damit moderne Mittel, um auf aktuelle Bedrohungen zu reagieren, sagte er gegenüber den Medien. Auch das Ja-Komitee zeigte sich erfreut, dass es gelungen sei, die Ängste vor der Massenüberwachung zu entkräften. Die Presse deutete das Resultat entsprechend als Vertrauensbeweis der Stimmbevölkerung in den Staat. Das unterlegene Nein-Lager kündigte unterdessen an, nun auf die transparente Kontrolle des NDB zu pochen und die vom Bundesrat kommunizierte Zahl von rund zehn Überwachungsfällen pro Jahr genau im Auge zu behalten.
In Kraft treten wird das neue NDG am 1. September 2017. Bis dahin gebe es noch viel zu tun, erklärte der Verteidigungsminister. So müsse der NDB organisatorisch und technisch auf seine neuen Befugnisse ausgerichtet werden, denn mit diesen Anpassungen habe man bis zur Abstimmung zugewartet. Die personelle Aufstockung des NDB um 20 Stellen solle bis 2019 schrittweise erfolgen. Möglichst zeitnah müsse zudem die neue unabhängige Aufsichtsbehörde eingerichtet werden, deren Leitung der VBS-Chef bis Ende Jahr ernennen werde. Die Aufsicht solle dann – wie auch die Sicherheitspolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte und die GPDel – bereits in die Ausarbeitung der Verordnungen zur Konkretisierung des NDG einbezogen werden, die der Bundesrat Anfang 2017 in die Vernehmlassung schicken wolle.


Abstimmung vom 25. September 2016

Beteiligung: 42.94%
Ja: 1'459'068 (65.5%)
Nein: 768'065 (34.5%)

Parolen:
– Ja: BDP, CVP, EDU (1*), EVP (1*), FDP, FP, KVP, SVP (1*); KKJPD, Economiesuisse
– Nein: GP, PdA, Piratenpartei, SD, SP (2*); GSoA, Digitale Gesellschaft, Syndicom
– Stimmfreigabe: GLP (4*)
* In Klammern Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Im Februar kam die 2007 von verschiedenen linken Organisationen lancierte Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» zur Abstimmung. Die Initiative forderte ein Verbot der privaten Aufbewahrung von besonders gefährlichen Waffen, einen Bedarf- und Fähigkeitsnachweis sowie die Einführung eines nationalen Waffenregisters. Das Initiativkomitee, das das Sturmgewehr im Kleiderschrank als Relikt des Kalten Krieges ansah, erhoffte sich mit der Neuregelung eine verbesserte Suizid- und Gewaltprävention. Nachdem 2010 bereits beide Räte und der Bundesrat die Ablehnung der Initiative empfohlen hatten, bekämpfte eine breite bürgerliche Allianz aus SVP, FDP, CVP, BDP, EDU, Schweizer Demokraten, Gewerbeverband, Bauernverband und Schiessverband die Waffen-Initiative. Die Gegner der Initiative befürchteten vor allem die Opferung traditioneller Werte zugunsten einer Scheinsicherheit. Die Initiative würde Zeichen eines Misstrauens in die Verantwortlichkeit der Bürger darstellen. Getroffen würden zudem jene, die verantwortungsvoll mit Waffen umgingen – Verbrecher würden sich hingegen nicht an die Regelung halten. Der BDP-Präsident Hans Grunder sah in der Initiative sogar das versteckte Ziel der Abschaffung der Armee. Auch rechneten die Gegner mit erheblichen administrativen Mehrkosten.

Die Initiative wurde am 13. Februar 2011 an der Urne mit 56,3%-Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 49,2% verworfen. Dabei wurden die bereits im Abstimmungskampf sichtbaren Gräben bestätigt. Die grösste Zustimmung fand die Initiative in der Westschweiz: Genf (61%), Basel-Stadt (58,9%), Waadt (53,7%), Neuenburg (53,2%) und Jura (52%), aber auch Zürich (50,4%) nahmen die Initiative an. Die Gegner der Initiative konzentrierten sich in der Zentral- und Ostschweiz: Appenzell Innerrhoden (72,3%), Obwalden (71,9%), Schwyz (70,9%) und Uri (70,6%). Die Vox-Analyse zeigte, dass den Stimmbürgern die Entscheidung leicht fiel und viele sich früh positionierten. Dabei hing der Stimmentscheid stark von der politischen Ausrichtung und den politischen Wertevorstellungen ab: Personen, die für eine offene und moderne Schweiz sind, stimmten ebenso massiv Ja, wie jene, die eine verschlossene und traditionelle Schweiz vertreten, Nein sagten. Es gewann damit dieselbe Schweiz die Abstimmung, die sich bereits bei der Minarett- und der Ausschaffungsinitiative durchsetzte. Die drei Hauptargumente der Befürworter polarisierten laut der VOX-Analyse stark: Dass die Waffe zuhause gefährlich und unzeitgemäss sei und die Selbstmordrate erhöhe, wurde von den Gegnern strikt abgelehnt. Sie argumentierten ihrerseits mit einer bereits genügenden Gesetzeslage und der Wahrung der persönlichen Freiheit und der Eigenverantwortung. Die Diskreditierung des Milizsystems der Armee war das Hauptargument des überparteilichen Komitees der Gegner, dessen vom Werber Alexander Segert illustrierten Kampagne mit kaputten 1.-August-Lampions an die Emotion der Stimmbürger appellierte.


Abstimmung vom 13. Februar 2011

Beteiligung: 49,2%
Ja: 1'083'312 (43,7%) / 5 1/2 Stände
Nein: 1'395'812 (56,3%) / 15 5/2 Stände

Parolen:
– Ja: CVP-Frauen, CSP, EVP, Grüne, GLP, PdA, SP, SP-Frauen, GSoA, SEK, SGB, TravS, FMH.
– Nein: FDP-Liberale, FDP-Frauen, CVP (5)*, BDP, EDU, SVP, SVP-Frauen, AVF, JCH, SBV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ (09.098)
Dossier: Schutz vor Waffenmissbrauch: Volksinitiative 2011 und nachfolgende parlamentarische Vorstösse

In der Waadt gelang es der Linken, der bürgerlichen Entente bei den Staatsratswahlen einen Sitz abzunehmen und damit die seit 1962 geltende "Zauberformel" (3 FDP, 1 LP, 1 SVP, 2 SP) zu durchbrechen. Dieser Verlauf zeichnete sich bereits nach dem ersten Wahlgang ab, bei dem nur drei der fünf bürgerlichen Kandidaten, der Liberale Claude Ruey, Jacques Martin (fdp) und Pierre-François Veillon (svp) das absolute Mehr erreichten. Die Bisherigen Philippe Pidoux (fdp) und Daniel Schmutz (sp) sowie knapp auch der neue FDP-Kandidat Charles Favre verpassten die Wahl im ersten Durchgang. Der Grüne Philippe Biéler wurde zwar nicht gewählt, konnte sich aber an fünfter Stelle plazieren. Im zweiten Wahlgang wurde von den Bürgerlichen nur Charles Favre gewählt; das beste Resultat erzielte Daniel Schmutz (sp). Der Grüne Biéler, bekannt als Mieteranwalt, setzte sich noch vor den zweiten SP-Vertreter Jean-Jacques Schwaab. Erstmals zog somit die Grüne Partei in die Waadtländer Regierung ein. Der PdA-Kandidat und Nationalrat Josef Zisyadis erreichte in beiden Wahlgängen einen Achtungserfolg. Nicht wiedergewählt wurde Philippe Pidoux, welcher bei den Wahlberechtigten vor allem wegen seiner Spitalpolitik in Ungnade gefallen war. Damit wurde in der Waadt erstmals seit 110 Jahren ein Regierungsrat abgewählt. Der auf vier Vertreter geschwächten Entente steht nun eine gestärkte rot-grüne Minderheit gegenüber. Eine weitere kleine Sensation bildete für den Kanton Waadt die Wahl zweier Katholiken (Favre und Schwaab); der letzte katholische Staatsrat amtierte 1803.

Staatsratswahlen Waadt 1994
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Waadt

Im 200köpfigen Grossen Rat des Kantons Waadt behielten die Bürgerlichen trotz leichten Sitzverlusten eine solide Mehrheit von 128 Sitzen. Die mächtigste Waadtländer Partei, die FDP, verlor drei Sitze, die Liberalen einen Sitz. Der CVP gelang es nicht, ihren Wählerschwund einzudämmen: Ihre Delegation reduzierte sich um die Hälfte auf zwei Sitze. Die SVP konnte als einzige bürgerliche Partei Mandate zulegen (+2). Gewinne machten vor allem die SP und die PdA mit je drei zusätzlichen Sitzen. Die Kommunisten, die vor acht Jahren noch von einer Elimination bedroht waren, konnten ihre Delegation somit fast verdoppeln. Hingegen mussten die Grünen zwei Sitze abgeben. Insgesamt hat die links-grüne Minderheit vier Grossräte dazugewonnen. Wiederum konnten auch die Frauen zulegen; sie verbesserten den Frauenanteil um zehn auf neu 41 Grossrätinnen.

Wahlen Grosser Rat Waadt 1994
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Waadt

In der Romandie fielen die Resultate sowohl sitzmässig wie wähleranteilmässig sehr uneinheitlich, in vielen Fällen den nationalen Trends widersprechend, aus. So verlor die FDP in Genf über 5%, legte aber im Wallis, im Jura und in Neuenburg zu. Die CVP verlor in allen welschen Kantonen Anteile, ausser im Jura, wo sie sich bei Abwesenheit der PCSI um drei Prozent verbessern konnte. Einen grossen Sprung nach vorn machten die Sozialdemokraten in Genf, wo sie von 18,6 auf über 26% vorrückten, jedoch die GP gleichzeitig knapp 5% verlor. Im Jura gewann die SP ebenfalls drei Prozent und beinahe gleichviel verlor sie in Freiburg. Herausragend waren auch die Gewinne an Wähleranteilen der SD in Neuenburg und der Liberalen in Genf. Die Freisinnigen verloren in der Waadt und in Genf je ein Mandat, die SP verlor einen Sitz in der Waadt und gewann einen in Genf hinzu. Überraschend eroberte die PdA wieder ein Mandat in der Waadt, wo auch die Liberalen ihre Sitzzahl um einen auf drei ausbauen konnten.

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnisse nach Kantonen und Regionen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Die Erneuerungswahlen des Grossen Rates im Kanton Waadt haben keine Überraschungen gezeitigt. Hauptsächlich ging es um die Frage, wer die sechs Sitze der Nationalen Aktion, welche nicht mehr kandidierte, erben würde. Am meisten konnten die Grünen mit fünf Sitzgewinnen profitieren, womit sie auf 12 Mandate kamen. Der SP gelang zwar eine Verbesserung des Wähleranteils, aber kein Mandatsgewinn; hingegen konnte die PdA trotz weiterem Wählerschwund einen Sitz hinzugewinnen. Die "Alternative socialiste verte" präsentierte im Gegensatz zu den Lausanner Stadtwahlen im Jahre 1989 keine eigene Liste und verlor ihren einzigen Sitz. Im bürgerlichen Lager ergaben sich bloss geringe Sitzverschiebungen: Einerseits gewannen die FDP ein und die SVP zwei Mandate, andererseits verloren die Liberale Partei drei und die CVP einen Sitz. Die schwache Stimmbeteiligung von 29,8% widerspiegelte das allgemeine Desinteresse. Der Frauenanteil erhöhte sich auf 15,5%.

Wahlen 1990: NA tritt in der Waadt nicht mehr an
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990
Dossier: Kantonale Wahlen - Waadt

Die Partei der Arbeit (PdA) erlitt im unruhigen Herbst eine neue Abspaltung. Führende Vertreter der waadtländischen Kantonalorganisation, darunter der Leiter des Jugendverbandes, wandten sich von ihr ab, da sie eine klare Distanzierung von Moskau, demokratische Parteistrukturen sowie eine Öffnung gegenüber den neuen alternativen Bewegungen vermissten. Die PdA hatte den sowjetischen Einmarsch in Afghanistan weniger eindeutig verurteilt als andere linksextreme Organisationen.

Partei der Arbeit (PdA) 1980