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In der französischsprachigen Schweiz machten prominente Politiker mit Vorschlägen über Kantonsfusionen resp. neue, zwischen die Kantone und den Bund eingeschobene Strukturen von sich reden. Der Waadtländer Nationalrat Pidoux (fdp) lancierte die Idee einer Fusion der Kantone Genf und Waadt. Sein Vorschlag stiess aber gerade beim Waadtländer Grossen Rat auf wenig Gegenliebe, wurde doch betont, dass eine enge Zusammenarbeit nicht nur mit Genf, sondern auch mit den Nachbarkantonen im Osten und Norden gepflegt werden müsse. In einer gemeinsamen Erklärung sprachen sich die Regierungen der beiden Kantone gegen eine Fusion aus. Kurz nach Pidoux' Vorstoss schlug der Genfer Regierungsrat Segond (fdp) vor, die sechs mehrheitlich französischsprachigen Kantone ein gemeinsames Parlament und eine Regierung wählen zu lassen, welche die Kompetenz hätten, über grosse Infrastrukturprojekte und überregionale Aufgaben (z.B. Wirtschaftsförderung) zu entscheiden. Einige Kritiker warnten, dass von Segonds Plänen das Aufkommen eines Sprachnationalismus begünstigt würde, welcher sich für den Fortbestand der Schweiz verheerend auswirken könnte. Sie schlugen deshalb den Einbezug des historisch und wirtschaftlich eng mit der übrigen Westschweiz verbundenen Kantons Bern vor.

Genf und Waadt: Kantonale Volksinitiative "Oui à la région" für eine Fusion der beiden Kantone

Im Juni trafen sich Vertreter aller Kantone der Romandie sowie des Tessins in Genf, um Massnahmen gegen sektenähnliche Organisationen gemeinsam anzugehen. Da sie grosse Unterschiede in der kantonalen Gesetzgebung und der tatsächlichen Betroffenheit feststellten, beschlossen sie, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um ein einvernehmliches Vorgehen gegenüber den Sekten abzustimmen.

Massnahmen gegen sektenähnliche Organisationen

Im Kanton Solothurn kündigte sich eine spannende Ausmarchung für die Regierungsratswahlen an, nachdem sich Cornelia Füeg (fdp) nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stellte und die CVP um ihren Bisherigen Peter Hänggi zittern musste, der im Nachgang zur Kantonalbankaffäre von seinen Regierungskollegen vom Finanzdepartement zwangswegversetzt worden und zudem durch eine Verurteilung wegen Amtsmissbrauch exponiert war. Nicht zuletzt wegen dem Verantwortlichkeitsstreit um den Untergang der Kantonalbank traten die drei Parteien FDP, CVP und SP auch erstmals seit Jahren nicht auf einer gemeinsamen Liste an. Gleich zehn Kandidaten bewarben sich insgesamt um einen Regierungssitz. Während die FDP unter dem Slogan "Unbelastet regieren" neben dem Bisherigen Christian Wanner neu Ruth Gisi portierte, die den Sitz von Füeg halten sollte, trat die CVP mit ihren beiden Bisherigen Hänggi und Thomas Wallner an. Die SP, die ihren 1985 an die CVP verlorenen zweiten Regierungssitz zurückerobern wollte, stieg ausser mit dem Bisherigen Rolf Ritschard mit Doris Aebi ins Rennen. Da Aebi in der Schlussphase dem Bankrat der Kantonalbank angehört hatte, konnte die SP das Thema Kantonalbank im Wahlkampf allerdings nicht gegen die Bürgerlichen einsetzen.

Im ersten Wahlgang erreichte niemand das absolute Mehr. Deutlich an die Spitze zu setzen vermochte sich jedoch die unbelastete FDP-Kandidatin Gisi, gefolgt von den Bisherigen Wanner, Wallner, Ritschard sowie der neu portierten Aeby. Der Bisherige Hänggi landete abgeschlagen auf dem sechsten Platz, dicht gefolgt vom Kandidaten der Grünen, Cyrill Jeger, und dem Kandidaten der Freiheits-Partei, Nationalrat Roland Borer. Die beiden Aussenseiterkandidaturen Edy-Rolf Schenk und Anton Schaller waren chancenlos. Angesichts des schlechten Wahlresultats verzichtete der seit 1991 amtierende Hänggi auf einen zweiten Wahlgang, womit die CVP auf einen neuen Kandidaten setzen konnte und erwartungsgemäss Parteipräsident und Nationalrat Walter Straumann nominierte. Der "Pferdewechsel" lohnte sich für die CVP: Straumann erzielte hinter dem Bisherigen Wallner das viertbeste Resultat, womit sie ihre beiden Regierungssitze verteidigen konnte. Zufrieden sein konnte ebenfalls die FDP, die auch im zweiten Wahlgang nichts von einem Zusammengehen mit der CVP wissen wollte: Ihre Kandidatin Gisi erzielte wie im ersten Wahlgang das Spitzenresultat, gefolgt vom Bisherigen Wanner. Dagegen musste sich die SP mit der Verteidigung ihres einzigen Regierungssitzes auf dem fünften Rang zufrieden geben. Der von der SVP und dem kantonalen Gewerbeverband unterstützte FP-Kandidat Borer rückte gefährlich nahe an den Bisherigen Ritschard heran und verwies die zweite SP-Kandidatin Aebi auf den siebten Platz. Der Aussenseiterkandidat Schenk machte über 12'000 Stimmen, womit auch der zweite Wahlgang - in abgeschwächter Form - als Protestwahl bezeichnet werden konnte. Die Grünen hatten auf eine Beteiligung am zweiten Wahlgang verzichtet.

Regierungsratswahlen Solothurn 1997
Dossier: Kantonale Wahlen - Solothurn
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1997

Der Kanton Solothurn erteilte einer Tochterfirma der in der Helsana zusammengeschlossenen Krankenversicherungen Helvetia und Artisana die Betriebsbewilligung für eine Direktservice-Apotheke mit Postversand. Bedient werden in erster Linie Langzeitpatienten, die in regelmässigen Abständen immer die gleichen Medikamente benötigen. Die Helsana erhofft sich durch den Direktversand Einsparungen bei den Medikamentenkosten von 10-15%. Möglich sei dies durch die besseren Einkaufsbedingungen, die Betriebsgrösse sowie die höhere Produktivität. Die erzielten Einsparungen werden den beteiligten Krankenkassen zur Prämienverbilligung zur Verfügung gestellt und zum Teil auch direkt den Kunden rückvergütet.

Diskussionen zum Versand von Medikamente per Post (ab 1996)

Der Nationalrat gab fünf Standesinitiativen der Kantone Waadt (96.301), Wallis (96.303), Neuenburg (96.307), Genf (96.304) und Tessin (96.327), die eine Kantonalisierung der Bewilligungsvorschriften beim Grundstückserwerb von Ausländern sowie höhere Kontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen für Tourismusregionen forderten, keine Folge. Er folgte damit dem Bundesrat, der argumentierte, dass die Aufsplitterung des Schweizer Wirtschaftsraumes der aktuellen weltweiten Globalisierung der Wirtschaft zuwiderlaufe. Ausserdem sei das Anliegen der Kantone nach höheren Kontingenten mit der letztjährigen Änderung der Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, welche die Verteilung nicht ausgeschöpfter Kontingente auf Kantone mit erhöhtem Kontingentsbedarf zulässt, weitgehend erfüllt.
Zwei Motionen Martin (fdp, VD) (95.3373) und der Rechtskommission des Ständerates (95.3386), die ebenfalls beide eine Kantonalisierung der Bewilligungspflicht forderten und die 1995 vom Ständerat überwiesen worden waren, lehnte der Nationalrat ebenfalls ab.
Entgegen der Forderung mancher Ferienorte nach höheren Kontingenten entschied der Bündner Ferienort Arosa. Knapp sprach er sich dafür aus, dass Personen mit Wohnsitz im Ausland in Arosa auch weiterhin kein Grundeigentum kaufen können.

Standesinitiativen für mehr Kantonskompetenzen bei der Lex Friedrich
Dossier: Lex Friedrich

Auf den 1. Juli trat für die ausgesteuerten Arbeitslosen des Kantons Waadt ein neues System in Kraft. Die Sozialhilfe wird dabei durch ein Mindesteinkommen zur Wiedereingliederung (revenu minimum de réinsertion RMR) ersetzt, das mit kompensatorischen Leistungen verknüpft ist. In diesem Modell finden auch Selbständigerwerbende, die finanziell nicht mehr über die Runden kommen, einen Platz. Das RMR sieht jährlche Ausgaben von 110 Mio Fr. für Sozialhilfeempfänger und Ausgesteuerte vor. Bis heute kosteten diese beiden Gruppen den Kanton jährlich 119,9 Mio Fr. Von den Ausgesteuerten und den Sozialihilfeempfängern, die sich für dieses System entscheiden, fordert das RMR Gegenleistungen. Die Bezüger und Bezügerinnen verpflichten sich, die von den RAV zur Wiedereingliederung angeordneten Massnahmen (Kurse, Beschäftigungsprogramme etc.) zu absolvieren. Als Anreiz dafür liegt das Mindesteinkommen monatlich 150 Fr. höher als die Sozialhilfe.

Waadt Mindesteinkommen zur Wiedereingliederung

Chargée de se prononcer sur l'opportunité de construire les usines d'incinération d'ordures ménagères (UIOM) de Posieux (FR) et de Lausanne eu égard aux surcapacités des fours des Cheneviers (GE), une commission de coordination tripartite - composée de représentants des cantons de Fribourg, Vaud et Genève et présidée par la Confédération - est parvenue à la conclusion que les deux projets devront bel et bien être réalisés à moyen terme, mais de façon échelonnée dans le temps: Ainsi, simultanément à l'utilisation des surcapacités de l'usine des Cheneviers via le transfert provisoire sur ce site d'une partie des déchets ménagers vaudois et fribourgeois, la première usine sera construite de manière à être opérationnelle à partir de 2001. Quant à la seconde, elle devra pouvoir entrer en fonction aux alentours de 2005. La question du choix de l'installation à réaliser en premier a pour l'heure été laissée ouverte.

Construction des usines d'incinération d'ordures ménagères

In Solothurn blieben bei den Wahlen in den 144köpfigen Kantonsrat die Kräfteverhältnisse stabil: Im links-grünen Lager (44) wogen zwei Sitzgewinne der SP (38) zwei Sitzverluste der Grünen (6) auf. Im bürgerlichen Lager ergab sich eine deutliche Verschiebung von der CVP zugunsten der SVP, die nach 52 Jahren wieder in den Kantonsrat einzog. Die CVP büsste vier Sitze ein (35) und wurde damit von der SP als zweitstärkste Partei abgelöst. Die dem Zürcher Flügel zuzuordnende SVP gewann sieben Sitze und erreichte damit auf Anhieb Fraktionsstärke. Sie nahm neben der CVP auch der Freiheits-Partei Stimmen ab, die drei Sitze (4) und damit den Fraktionsstatus verlor. Dabei hatte die FP bei den Nationalratswahlen 1995 in Solothurn als einzigem Kanton noch zugelegt. Die FDP bleibt mit unverändert 54 Sitzen klar stärkste Partei. Kurz nach den Wahlen wurde ein SP-Parlamentarier der Wahlfälschung überführt, was zu einer Änderung der Parlamentszusammensetzung führte: Die SP musste einen Sitz an die CVP abgeben, womit die SP noch über 37 Mandate und die CVP neu über 36 Sitze verfügt. Die Frauen, die ihre Sitzzahl 1993 mehr als verdoppeln konnten und mit gesamtschweizerisch 34,7% den zweithöchsten Anteil erreichten, konnten ihre Sitzzahl nicht verteidigen: Ihre Vertretung sank auf 29,9%; drei Viertel aller Abgewählten waren Frauen.

Kantonsratswahlen Solothurn 1997
Dossier: Kantonale Wahlen - Solothurn
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1997

Im Waadtland trat Jacques Martin (fdp) aus gesundheitlichen Gründen zurück. Im ersten Wahlgang, bei dem die Stimmbeteiligung erstmals bei einer Waadtländer Regierungswahl weniger als 20% betrug, erreichte keiner der vier Kandidaten das absolute Mehr. Der Kandidatin der FDP, Jacqueline Maurer, fehlten zwar nur gerade knapp 300 Stimmen, trotzdem wurde die Tatsache, dass die einst so mächtige bürgerliche Entente nicht einmal mehr imstande ist, ihren dritten Sitz im ersten Wahlgang zu verteidigen, als Zeichen gewertet, dass sie ihre Krise noch nicht überwunden hat. Während Liberale und CVP die FDP-Kandidatin unterstützten, verzichtete die SVP auf eine Wahlempfehlung. Der SP-Kandidat Pierre-Yves Maillard erreichte 38,2% der Stimmen, während Anne-Catherine Lyon von der Renaissance Suisse Europe überraschende 9% der Stimmen holte. Der Kandidat der Liste jeune, Serge Rullier, landete weit abgeschlagen. Im zweiten Wahlgang kam es, nachdem sich Lyon und Rullier zurückgezogen hatten, zu einer Stichwahl. Jacqueline Maurer, die dieses Mal auch von der SVP unterstützt wurde, erreichte 56,4% der Stimmen und konnte als erste Frau in den Waadtländer Staatsrat einziehen. Der SP-Kandidat Maillard, der von den Grünen und der Renaissance Suisse Europe unterstützt wurde, hatte mit 43,3% der Stimmen das Nachsehen.

Ersatzwahl Staatsrat Waadt 1997
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1997
Dossier: Kantonale Wahlen - Waadt

Insgesamt kam es im Berichtsjahr zu 24 Grosskundgebungen mit 1'000 und mehr Beteiligten (1995: 25). Davon fanden je fünf in Bern resp. Zürich statt, vier in Genf und drei in Lausanne. Deutlich abgenommen haben die von Ausländern durchgeführten grossen Manifestationen gegen die Zustände in ihren Heimatländern (vier), welche im Vorjahr noch mehr als die Hälfte aller Grosskundgebungen ausgemacht hatten. Am aktivsten waren 1996 die Angestellten des Bundes und der Kantone, welche zwölfmal an grossen Protestveranstaltungen ihre Unzufriedenheit zeigten. Der Höhepunkt dieser Mobilisierungswelle fand am 26. Oktober in Bern statt, wo rund 35'000 Angestellte des öffentlichen Dienstes aus der ganzen Schweiz gegen Spar- und Abbaumassnahmen demonstrierten. Es handelte sich dabei um die grösste Kundgebung seit 1982 (Friedensdemonstration in Bern mit rund 50'000 Beteiligten). Auch bei den beiden nächstgrössten Manifestationen des Berichtsjahres standen Sparmassnahmen und Angst um den Arbeitsplatz im Vordergrund: an einer Bauerndemonstration in Bern nahmen 15'000 Personen teil, und an einem Protestmarsch gegen die Schliessung der Brauerei Cardinal in Freiburg zählte man 10'000 Unzufriedene.

In der folgenden Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, nicht erfasst. Demonstrationen mit 1'000 und mehr Teilnehmenden:
Bern: 8'000/Kosovo-Albaner, 8'000/Tamilen gegen Ausschaffung, 7'000/SBB-Angestellte gegen Lohnabbau, 15'000/Bauern, 35'000/Angestellte des öffentlichen Dienstes;
Zürich: 1'000/Tamilen, 2'000/gegen Polizeieinsatz bei 1. Mai-Demo, 2'000/Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen, 7'000/Studierende und Mittelschüler gegen Sparmassnahmen, 1'500/Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen;
Genf: 8'000/Tamilen, 7'000 und 5'000/Staatspersonal gegen Sparmassnahmen, 1'500/Rentner gegen Rentenkürzung;
Lausanne: 2'000, 2'000 und 3'000/Angestellte des öffentlichen Dienstes gegen Sparmassnahmen;
Freiburg: 10'000/gegen Schliessung der Brauerei Cardinal;
Basel: 3'000/Gewerkschafter Chemie;
Matran (FR): 2'500/Landwirte;
Schaffhausen: 1'500/gegen Gewalt an Kindern;
Lugano: 1'500/für autonomes Jugendzentrum;
Rheinfelden (AG): 1'500/gegen Schliessung der Brauerei Cardinal in Freiburg;
Solothurn: 1'500/Lehrer gegen Sparmassnahmen.

Statistik Grossdemonstrationen 1996
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

Im Vorjahr hatte das Parlament mehrere Vorstösse für eine Vereinheitlichung der kantonalen Strafprozessordnungen überwiesen. Im Berichtsjahr gaben der Ständerat und der Nationalrat nun auch sechs entsprechenden Standesinitiativen der Kantone Aargau (Kt.Iv. 95.307), Basel-Stadt (Kt.Iv. 95.301), Basel-Land (Kt.Iv. 95.305), St. Gallen (Kt.Iv. 95.304), Solothurn (Kt.Iv. 95.302) und Thurgau (Kt.Iv. 96.300) Folge. Bundesrat Koller gab in diesem Zusammenhang bekannt, dass er eine Expertenkommission beauftragt habe, bis zum Sommer 1997 ein Konzept vorzulegen.

Standesinitiativen für Vereinheitlichung der kantonalen Strafprozessordnungen
Dossier: Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (2010)

Der Schweizer Wohnungsmarkt entspannte sich nochmals markant und wies mit Stichtag 1. Juni 1996 einen Leerwohnungsbestand von 1,61% (1995: 1,39%) auf. Gemäss dem BFS erhöhte sich der Leerwohnungsbestand in der Schweiz innert Jahresfrist um 17,5% auf 54'483 leerstehende Wohnungen. Dabei nahmen gegenüber 1995 insbesondere die leerstehenden Kleinwohnungen mit 1 und 2 Zimmern zu. In der Deutschschweiz war die Zunahme leerstehender Wohnungen grösser als in der Westschweiz und im Tessin. Die höchsten Leerwohnungsziffern wiesen am Stichtag die Kantone Solothurn (2,94%), Wallis (2,65%) und Waadt (2,6%) auf, deutlich unter 1% lag die Leerwohnungsziffer nur noch in den Kantonen Basel-Land (0,46%) und Basel-Stadt (0,78%). Leicht rückläufig war mit 21% der Anteil der Neuwohnungen am Leerwohnungsbestand. Der Anteil der Einfamilienhäuser am Leerwohnungsbestand sank von fast 10% auf rund 8%.

Leerwohnungsstatistik 1990-1999
Dossier: Leerwohnungsstatistik und Wohnungsbau

Im Berichtsjahr wurden die Untersuchungsberichte zu den Geschäftspraktiken der Kantonalbanken Solothurns und Appenzell Ausserrhodens veröffentlicht. Als Ursachen für die vor allem in den achtziger Jahren erlittenen grossen Verluste wurden in beiden Fällen ein sehr risikofreudiges Verhalten der Geschäftsleitung einerseits und eine äusserst mangelhafte Kontrolle durch die Aufsichtsorgane andererseits bezeichnet. Die Appenzeller beschlossen an ihrer Landsgemeinde auf Antrag der Regierung praktisch einstimmig den Verkauf ihrer Bank, welche seit 1985 rund CHF 200 Mio. Verluste eingefahren hatte, an eine Privatbank (SBG). Sie folgten damit dem Beispiel der Solothurner, welche diesen Schritt 1994 vollzogen hatten. Der Kanton St. Gallen beschloss in einer sehr knapp ausgegangenen Volksabstimmung (51.4% Ja), seine Kantonalbank teilweise zu privatisieren; der Staat soll allerdings 51 Prozent des Aktienkapitals behalten und weiterhin Garantie für die Einlagen leisten. Gegen den letztjährigen Beschluss des Kantonsrats hatten Vertreter der Linken und der FP aus allerdings unterschiedlichen Motiven (die Linke war gegen, die FP für eine vollständige Privatisierung) das Ratsreferendum ergriffen. Im Kanton Bern leitete der Regierungsrat dem Parlament eine analoge Vorlage für die Umwandlung der Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft zu.

Kantonalbanken Solothurns und Appenzell Ausserrhodens

Nach Genf und Tessin wird auch der Kanton Waadt für ausgesteuerte Arbeitslose ein garantiertes Minimaleinkommen einführen. Dieses wird 150 Fr. pro Monat über den üblichen Sozialhilfeleistungen liegen und an eine Gegenleistung (Weiterbildung, Arbeiten für die Gemeinschaft) gekoppelt sein. Während die Linke dieses "revenu minimum de réinsertion" zeitlich unbefristet ausrichten wollte, setzte die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat eine Beschränkung auf zwei Jahre durch. Der Kanton Wallis unterstellte nicht nur die Unterstützung der Ausgesteuerten, sondern generell seine Sozialhilfe unter den Gedanken eines Vertrages zwischen dem Individuum und der Gesellschaft ("contrat d'insertion sociale"). Die Erbringung gemeinnütziger Leistungen wird mehr als moralische denn als rechtliche Verpflichtung verstanden und hat auch die Aufgabe, die Sozialhilfeempfänger aus ihrer Isolation zu führen. Im teilrevidierten Fürsorgegesetz des Kantons Bern soll ebenfalls die Möglichkeit geschaffen werden, die Unterstützung in besonderen Fällen an vertraglich vereinbarte Gegenleistungen zu knüpfen. Die Sozialhilfe bekäme in einem solchen Fall den Charakter eines Soziallohnes und wäre damit nicht mehr rückerstattungspflichtig. Der Grosse Rat des Kantons Luzern lehnte es hingegen ab, ein Recht auf Existenzminimum für Ausgesteuerte einzuführen

garantiertes Mindesteinkommen in den Kantonen

Das Nein der Stimmberechtigten von drei Kantonen (St. Gallen, Freiburg und Solothurn) zu längeren Ladenöffnungszeiten noch vor der Einreichung des Referendums war ein erster Fingerzeig dafür, dass dieses an der Urne durchaus erfolgreich sein könnte. Der eigentliche Abstimmungskampf war stark emotional geprägt, indem beide Seiten auf die Betroffenheit des einzelnen Bürgers setzten. Die Vertreter der Arbeitgeberseite vertraten die Ansicht, eine Deregulierung der Arbeitszeit stärke den Wirtschaftsstandort Schweiz und sichere damit längerfristig Arbeitsplätze. Die Gegner der Vorlage geisselten diese als Quintessenz eines nur auf "shareholder value" ausgerichteten aggressiven Kapitalismus. In kirchlichen Kreisen stiess vor allem die partielle Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots auf massiven Widerstand.

längeren Ladenöffnungszeiten

Rund ein halbes Jahr nach der Abstimmung über eine liberalisierte Lex Friedrich, bei der die zustimmenden französischsprachigen Kantone und das Tessin in die Minderheit versetzt wurden, reichten die Kantone Genf (96.304), Waadt (96.301), Wallis (96.303) und Neuenburg (96.307) gleichlautende Standesinitiativen zur Lockerung der Lex Friedrich ein. Gemäss dem Initiativtext ist der Erwerb von Grundstücken für gewerbliche Zwecke durch Personen im Ausland von der Bewilligungspflicht zu befreien, und für Ferienwohnungen sollen die Kantone zusätzliche Reservekontingente beanspruchen können.

Standesinitiativen für mehr Kantonskompetenzen bei der Lex Friedrich
Dossier: Lex Friedrich

Dans de nombreux cantons (Vaud, Zurich et Fribourg), les lois relatives au fonctionnement et au statut des hautes écoles sont en voie de révision, voire même ont été révisées (Bâle, Berne et Neuchâtel). Relevant de la philosophie de la nouvelle gestion publique, les différentes réformes visent toutes à accroître l'autonomie des universités. Celles-ci jouiront d'une grande marge de manoeuvre sous plus d'un aspect. Dans le domaine financier, elles se verront attribuer des enveloppes budgétaires dont elles pourront disposer à leur guise pour réaliser certains objectifs fixés par les autorités politiques. Les hautes écoles devraient également bénéficier de plus de liberté sur le plan du fonctionnement interne ainsi que du point de vue de la politique d'engagement du personnel, à l'exception de la nomination des professeurs qui restera de la compétence des exécutifs cantonaux. Principaux bénéficiaires de ce transfert de compétences, les rectorats verront leur pouvoir de décision s'accroître substantiellement, et ce notamment au détriment du corps professoral. Les différentes réformes prévoient presque toutes la création d'organes de surveillance: équivalents académiques des conseils d'administration, ces nouvelles structures, composées de membres extérieurs à l'université, seront compétentes notamment pour définir les grandes lignes de développement de l'institution.

Conseil des Etats a approuvé la loi sur les hautes écoles spécialisées (HES)

Fin mars, la société Hydro-Rhône a réaffirmé son attachement au projet visant à construire dix barrages successifs au fil du Rhône entre Chippis (VS) et le Lac Léman. Après que le Tribunal administratif du canton de Vaud eut partiellement admis, en 1994, le recours de deux associations écologistes concernant la réalisation du palier de Bex-Massongex, les promoteurs du projet ont conduit, en collaboration avec les opposants, trois études complémentaires destinées à réduire l'impact de l'infrastructure sur l'environnement. Celles-ci ayant été menées à bien, la société Hydro-Rhône a projeté de déposer une nouvelle demande de concession auprès des autorités vaudoises et valaisannes.

Projet «Hydro-Rhône»

Der Nationalrat bewilligte im Frühjahr die vom Ständerat bereits 1995 angenommenen Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn und Basel-Stadt.

Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn und Basel-Stadt
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

Six cantons du Nord-Ouest de la Suisse (BE, BL, FR, JU, NE, SO) ont lancé fin janvier une campagne de promotion du chauffage par pompes à chaleur afin de favoriser l'implantation de cette technologie qui – bien que d'un rendement supérieur à celui des énergies fossiles – peine à se développer en raison du bas prix du mazout (Signalons que le programme Energie 2000 a pour objectif de porter à 100'000 le nombre des pompes à chaleur d'ici la fin du siècle. Seules quelque 43'000 unités ont été jusqu'ici installées).

Campagne de promotion cantonale du chauffage par pompes à chaleur

Die vier Staaten Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Schweiz schlossen am 23. Januar einen "Karlsruher Abkommen" genannten Staatsvertrag ab, welcher die Zusammenarbeit zwischen kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Grenzregionen erleichtern soll. Das Vertragsgebiet umfasst Luxemburg, die französischen Regionen Lothringen und Elsass, die deutschen Bundesländer Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie die Kantone Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Jura und Solothurn. Als wichtigste Neuerung erhalten die Gemeinden dieser Regionen die Kompetenz, ohne vorherige Bewilligung durch übergeordnete Instanzen grenzüberschreitende Zusammenarbeitsverträge abzuschliessen und bereits bestehenden Zweckverbänden beizutreten.

Zusammenarbeit zwischen kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Grenzregionen

1995 wurden für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland 1'801 Bewilligungen erteilt, 2% weniger als im Vorjahr. Die bewilligte Preissumme nahm mit CHF 2'419 Mio. jedoch um rund CHF 400Mio. zu. Die meisten Bewilligungen erhielt der Kanton Wallis (408), gefolgt vom Tessin (274) und der Waadt (228). Die Zahl der tatsächlich erfolgten Erwerbe durch Ausländer war etwas höher als 1994, es wurden 1'273 (1994: 1'216) Handänderungen ins Grundbuch eingetragen. 298 Objekte (1994: 343) wurden von Schweizern zurückgekauft. Insgesamt kam es zu einem Nettozuwachs an ausländischem Grundeigentum von 95 Hektaren (1994: 63 ha). Weiterhin stammten die meisten Erwerber aus dem EU-Raum.

Bewilligungen für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland 1993-1995

Am meisten Grosskundgebungen (1'000 und mehr Teilnehmende) fanden für einmal in Genf statt (sieben); je sechs waren es in Bern und Zürich. Insgesamt kam es zu 25 Grossdemonstrationen (1994: 26). Wie immer in den letzten Jahren standen mehrheitlich nicht die Verhältnisse in der Schweiz, sondern die Politik anderer Staaten betreffende Fragen im Vordergrund (14). Bei elf dieser Manifestationen protestierten in der Schweiz wohnende Ausländer (Albaner aus dem serbischen Kosovo, Kurden und Alewiten aus der Türkei, Tamilen aus Sri Lanka sowie Tibeter) gegen die Verhältnisse in ihren Heimatländern. Drei grosse und eine Vielzahl von kleineren lokalen Demonstrationen hatten die französischen Atomversuche im Pazifik zum Thema; auffallend war, dass sich dabei sehr viele Jugendliche engagierten. Bei den elf Grossdemonstrationen zu schweizerischen Themen standen die Proteste des Verwaltungspersonals gegen kantonale Sparmassnahmen (v.a. in der Waadt) sowie die Wünschbarkeit der Integration der Schweiz in die EU im Vordergrund. Die beiden grössten Kundgebungen fanden in Bern statt und mobilisierten je rund 12'000 Personen (Kosovo-Albaner resp. Gegner der französischen Atomversuche).

In der folgenden Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, nicht erfasst. Demonstrationen mit 1'000 und mehr Teilnehmenden:
Genf: 2'000/Kurden, 4'000/Tamilen, 4'000/gegen franz. Atomversuche, 7'000/Kosovo-Albaner, 1'000/Gewerkschafter, 1'500/im Vorfeld eines Militär-Defilees, 2'000/gegen Verhaftungen anlässlich Militär-Defilee;
Bern: 2'500/Bosnier, 1'000/Exil-Tibeter, 12'000/Kosovo-Albaner, 6'000/gegen franz. Atomversuche, 12'000/gegen franz. Atomversuche, 4'000/Tamilen;
Zürich: 2'000/Alewiten aus der Türkei, 1'500/Kosovo-Albaner, 1'000/Schwule und Lesben, 3'000/gegen den Krieg in Bosnien, je 10'000/contra EU-Beitritt resp. für eine offene Schweiz);
Lausanne: 10'000/kantonale Angestellte gegen Sparmassnahmen, 10'000/kantonale Angestellte gegen Sparmassnahmen;
Amriswil (TG): 3'000/Landwirte;
Biel: 3'000/pro EU-Beitritt;
Basel: 1'000/Alewiten aus der Türkei;
Luzern: 1'000/kantonale Angestellte gegen Sparmassnahmen.

Statistik Grossdemonstrationen 1995
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

In seiner Antwort auf ein Postulat der WAK des Nationalrats nahm auch der Bundesrat zur Frage der Staatsgarantie für Kantonalbanken Stellung und vermochte dabei vorläufig keinen Reformbedarf auf Bundesebene auszumachen. Den Kantonen empfahl er, ihre Banken der Aufsicht der Bankenkommission zu unterstellen. Auf Antrag des Bundesrates wandelte der Nationalrat später eine Motion Vollmer (Mo. 95.3285) (sp, BE) für eine Neudefinition der Staatsgarantie in ein Postulat um. Der Vorstoss hatte verlangt, dass die Kantone ihre bisherige vollumfängliche Garantie – welche zur Zeit die Steuerzahler der Kantone Bern und Solothurn massiv belastet – durch eine auf Spareinlagen beschränkte Garantie ersetzen können. Bereits zuvor hatte der Kanton Bern eine etwas allgemeiner gehaltene Standesinitiative mit der selben Stossrichtung eingereicht. Einen Tag nach dem Vorstoss von Vollmer doppelten Ständerat Gemperli (cvp, SG) und Nationalrat Rychen (svp, BE) mit gleichlautenden Motionen nach, welche den Kantonen die Kompetenz erteilen wollen, den Umfang der Staatsgarantie selbst zu regeln. Auf Antrag seiner WAK überwies der Ständerat die Motion Gemperli als Postulat. Die bernische Standesinitiative lehnte er mit dem Argument ab, dass Kantone, die keine vollumfängliche Garantie mehr leisten wollen, ihre Banken privatisieren können; damit würden diese Banken allerdings auch gewisse Privilegien wie Steuerbefreiung und weniger strenge Eigenmittelvorschriften verlieren.

Staatsgarantie Kantonalbanken

Nach dem Nein vom 25. Juni verlangten verschiedene Vorstösse unter Federführung der welschen Kantone eine Kantonalisierung der Lex Friedrich. Sukkurs erhielten sie vom Ständerat. Dieser überwies in der Wintersession mit 20 zu 17 bzw. mit 17 zu 13 Stimmen eine Motion Martin (fdp, VD) (95.3373) und eine Motion seiner Rechtskommission (95.3386), die verlangten, dass die Kantone künftig in eigener Kompetenz über Beschränkungen im Immobilienhandel entscheiden können. Der Bundesrat stellte kurzfristig eine Umlenkung von 300 bis 400 Bewilligungen für Ferienhäuser für Kantone mit grosser ausländischer Nachfrage - wie das Wallis, Graubünden und das Tessin - in Aussicht, da die 1'420 kontingentierten Einheiten gegenwärtig gesamtschweizerisch nur zu rund 65% ausgeschöpft würden. Eine Erhöhung des Kontingents lehnte er ab, beauftragte aber eine Expertengruppe mit der Umverteilung der Kontingente. Einer Kantonalisierung steht der Bundesrat jedoch skeptisch gegenüber; bereits ein Rechtsgutachten für die Expertenkommission Füeg hatte vor einer Kantonalisierung gewarnt, da damit die Idee eines einheitlichen Bundesprivatrechts praktisch aufgegeben und dies unter anderem die Verhandlungen mit der EU erschweren würde. In die gleiche Richtung ging auch der Nationalrat: Er lehnte vier Motionen aus der Westschweiz (95.3358 / 95.3369 / 95.3370 / 95.3371), die ebenfalls die Kantonalisierung der Lex Friedrich forderten, deutlich ab. Mit der Ratsmehrheit stimmten auch Teile der Westschweizer Linken. Ende Jahr beschloss die Westschweizer Regierungskonferenz mit Beteiligung des Tessins, Standesinitiativen für eine Lockerung der Lex Friedrich einzureichen.

Verordnung zur Umverteilung von Ferienhaus-Kontingenten (1996)
Dossier: Lex Friedrich