Die zweijährige Frist für die Ausarbeitung einer Vorlage zur parlamentarischen Initiative Schwaab (sp, VD) «Keine Ernennung als Beistand oder Beiständin wider Willen!» wäre in der Frühjahrssession 2015 abgelaufen. Die Rechtskommission des Nationalrats hatte sich im Herbst 2014 mit dem Geschäft befasst und dem Nationalrat beantragt, die Frist um zwei Jahre zu verlängern. Die vorliegende Thematik betraf vor allem den Kanton Waadt, welcher als einziger die im Zivilgesetzbuch verankerte Übernahmepflicht auch gegen den Willen einer als Beistand ernannten Person umsetzte. In der Zwischenzeit hatte jedoch auch der Kanton Waadt beschlossen, seine Praxis bezüglich der Ernennung von Beiständen zu ändern. Aus diesem Grund erachtete es die Kommission als sinnvoll zu prüfen, ob die Übernahmepflicht aus dem Gesetz gestrichen werden soll. In der Frühjahrssession 2015 stimmte der Nationalrat dem Antrag auf Fristverlängerung diskussionslos zu.

Keine Ernennung als Beistand oder Beiständin wider Willen! (Pa.Iv. 12.413)