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Mehrere Kantone hatten bereits in den vergangenen Jahren die Einbürgerungsbestimmungen für in der Schweiz aufgewachsene junge Ausländer vereinfacht. Die Regierungen der französischsprachigen Kantone (ohne das Wallis) und Berns unterzeichneten als Reaktion auf den gescheiterten Verfassungsartikel eine Konvention, worin sie sich verpflichteten, die nötigen Schritte zu unternehmen, um die vom geplanten Bundesgesetz vorgesehenen Erleichterungen in ihren Kantonen einzuführen.

Kantone Einbürgerungsbestimmungen

In Ausführung der im Vorjahr überwiesenen Motion Portmann (cvp, GR) (89.635) legte der Bundesrat im Oktober seine Botschaft über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer vor. Er schlug darin einen neuen Verfassungsartikel vor, der festhält, dass der Bund die Einbürgerung junger, in der Schweiz aufgewachsener Ausländer erleichtert. Erschwerende Erfordernisse in Bezug auf Wohnsitzdauer in der Einbürgerungsgemeinde sowie prohibitive kantonale und kommunale Einbürgerungstaxen wären damit nicht mehr möglich. In einigen Kantonen und Gemeinden sind derartige Erleichterungen bereits in Kraft oder in Vorbereitung (u.a. GE, VD und ZH).

Erleichterung der Einbürgerung junger Ausländer und Ausländerinnen (BRG 92.079)