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Mit 15 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung) beantragte auch die SGK-NR ihrem Rat, der Standesinitiative aus dem Kanton Waadt, die die Erstattung der Behandlungskosten bei Fehlgeburt, Windei oder Eileiterschwangerschaft verlangte, keine Folge zu geben, da das Anliegen bereits im Rahmen des Massnahmenpakets 2 zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen erfüllt werde. Daraufhin gab der Nationalrat der Initiative in der Herbstsession 2023 ebenfalls keine Folge. Das Geschäft war damit erledigt.

Erstattung der Behandlungskosten bei Fehlgeburt, Windei oder Eileiterschwangerschaft (Kt. Iv. 22.307)

Eine Standesinitiative des Kantons Waadt forderte eine Erstattung der Behandlungskosten bei Fehlgeburt, Windei oder Eileiterschwangerschaft. Konkret forderte der ursprünglich von Grossrätin Anne-Laure Botteron eingereichte Vorstoss, dass alle Gesundheitskosten in der Schwangerschaft ab Empfängnis vollumfänglich von der Krankenversicherung getragen werden. Zusätzlich sollte diese Leistungserbringung – anders als im geltenden Recht – ohne Franchise und Selbstbehalt erfolgen. Dies ist heutzutage bei den Leistungen der Mutterschaft bereits gang und gäbe, jedoch erst ab der 13. Woche der Schwangerschaft. Dass Frauen, die zum Beispiel vor dieser Frist im Rahmen einer Fehlgeburt nicht nur ein einschneidendes Ereignis durchleben würden, sondern zusätzlich mit erheblichen Kosten konfrontiert seien, sei eine doppelte Bestrafung, unterstrich auch der Waadtländer Staatsrat. Zusätzlich seien diese Frauen meist eher jung und grundsätzlich gesund, womit sie oftmals über eine hohe Franchise verfügten.
Die SGK-SR beantragte mit 8 zu 0 Stimmen (bei 5 Enthaltungen), der Standesinitiative keine Folge zu geben. Als Begründung gab sie an, dass der Bundesrat momentan im Rahmen des Massnahmenpakets 2 zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen bereits vorsehe, die Kostenbeteiligung ab dem mittels Ultraschall bestätigten Beginn der Schwangerschaft auszusetzen.
Der Ständerat folgte in der Sommersession 2023 stillschweigend dem Antrag seiner Kommission und gab der Initiative keine Folge.

Erstattung der Behandlungskosten bei Fehlgeburt, Windei oder Eileiterschwangerschaft (Kt. Iv. 22.307)

Wie bereits der Ständerat in der vergangenen Herbstsession sprach sich in der Frühjahrssession 2023 auch der Nationalrat gegen eine Standesinitiative des Kantons Waadt für eine einfachere Bekämpfung sexueller Belästigung bei der Arbeit aus. Er folgte damit der Mehrheit seiner RK, die mit 15 zu 9 Stimmen den Wunsch geäussert hatte, sich mehrheitlich auf Präventionsarbeit zu fokussieren, um gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen, und an der bestehenden Beweisregelung festzuhalten. Für Annahme der Initiative und damit für eine Beweislasterleichterung plädierte dagegen eine Kommissionsminderheit Python (gp, VD), stiess damit aber lediglich bei den Fraktionen der SP und der Grünen auf Anklang. Die grosse Kammer gab der Initiative mit 117 zu 67 Stimmen (bei 1 Enthaltung) keine Folge.

Einfachere Bekämpfung von sexueller Belästigung bei der Arbeit (Kt.Iv. 20.340)

In der Herbstsession 2022 wurde eine Standesinitiative des Kantons Waadt, welche die einfachere Bekämpfung sexueller Belästigung bei der Arbeit mithilfe einer Beweislasterleichterung forderte, vom Ständerat behandelt. Da der Tatbestand der sexuellen Belästigung «nicht klar definiert» sei und die Beschaffung eines Gegenbeweises im Falle einer Klage nur unter grossem Eingriff in die Privatsphäre der Arbeitnehmenden beschafft werden könne, empfahl eine knappe Mehrheit der RK-SR ihrem Rat, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit Baume-Schneider (sp, JU) verwies hingegen darauf, dass es für die Opfer sexueller Belästigungen sehr schwierig sei, die Tat zu beweisen, und forderte dementsprechend eine Änderung der geltenden Beweisregelung. Der Ständerat gab der Standesinitiative – wie bereits zuvor einer ähnlichen Standesinitiative des Kantons Genf – mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge.

Einfachere Bekämpfung von sexueller Belästigung bei der Arbeit (Kt.Iv. 20.340)

Ebenso wie eine Standesinitiative aus dem Kanton Genf forderte auch eine Standesinitiative aus dem Kanton Waadt die einfachere Bekämpfung von sexueller Belästigung bei der Arbeit, indem für die Diskriminierung durch sexuelle Belästigung die Beweislasterleichterung gelten soll. Ähnlich wie etwa bei der Entlöhnung, der Beförderung oder der Kündigung könnte die Diskriminierung somit bereits anerkannt werden, wenn sie durch die betroffene Person glaubhaft gemacht werden kann, ohne dass sie – was gemäss aktuellem Recht der Fall ist – bewiesen werden müsste. Mit 5 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten Benedikt Würth (mitte, SG) beantragte die WBK-SR im Mai 2022, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Standesinitiative kommt somit zur Beratung in den Ständerat, der sich im Vorjahr mit Zweidrittelmehrheit bereits gegen die Genfer Standesinitiative ausgesprochen hatte.

Einfachere Bekämpfung von sexueller Belästigung bei der Arbeit (Kt.Iv. 20.340)

Le 25 septembre, le Conseil national a traité simultanément quatre initiatives (parlementaires et cantonale) qui souhaitaient mettre en œuvre des mécanismes contraignants pour atteindre l'égalité salariale, principe inscrit dans la Constitution depuis 1981 (art. 8, al. 3) et évoqué dans une modification de la loi sur l'égalité (LEg) en 2018. Aux yeux des différents initiants et initiantes, les mécanismes que la modification prévoit ne sont pas suffisamment efficaces. Le premier objet avait été déposé par le canton de Vaud en 2018 et souhaitait des dispositions légales pour instaurer un contrôle institutionnel des entreprises et entités privées (Iv.ct. 18.323). Le député socialiste Mathias Reynard (ps,VS) a lui proposé deux textes, visant à obliger les entreprises à se soumettre à un contrôle des salaires (Iv.pa. 19.453) (également celles de moins de 100 employé-e-s), ceci afin d'établir une liste noire des entreprises ne respectant pas l'égalité (Iv.pa. 19.452). Enfin, Min Li Marti (ps, ZH) avait demandé des sanctions en cas de non respect du principe de l'égalité salariale (Iv.pa. 19.444).
Chargée de l'examen, la CSEC-CN a proposé de rejeter les initiatives, estimant qu'il était d'une part trop tôt pour estimer les effets de la modification de la LEg, entrée en vigueur dans sa nouvelle mouture seulement au printemps 2020, et d'autre part que ce résultat est celui d'un compromis démocratique, qu'il convient de respecter. Chaque objet a ainsi été refusé en commission par une quinzaine de voix contre une dizaine et de rares abstentions. La CSEC-CN a cependant décidé de lancer – le jour même de la parution du rapport sur les quatre textes – sa propre initiative sur le sujet, qui vise à déterminer une obligation de transmission des résultats des enquêtes sur les disparités salariales au sein des entreprises.
Le Conseil national a suivi l'avis de la commission et refusé d'entrer en matière sur les quatre textes, avec des scores toutefois variables. L'initiative cantonale a été refusée par 126 voix, contre 65 et 3 abstentions; le texte Reynard qui visait une liste noire a essuyé le plus petit camouflet du groupe avec seulement 108 oppositions, qui ont tout de même suffi à contrer les 80 voix favorables et les 5 abstentions; l'objet qui voulait obliger le contrôle des salaires aux entreprises de moins de 100 employé-e-s a été rejeté par 108 voix contre 86 et 2 abstentions; et enfin, l'initiative parlementaire Min Li a échoué à 114 voix contre 74 et 3 abstentions. Les variations de score sont imputables aux parlementaires des groupes vert'libéral et du centre.

Parlamentarische Initiativen fordern Sanktionen bei Lohnungleichheit
Dossier: Lohngleichheitsanalysen und Diskussionen über die Einführung von Sanktionen

In der Vernehmlassung meldeten nur gerade die Arbeitgeberorganisationen, die Liberale Partei und die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Waadt und Zug grundsätzlichen Widerstand an. Aufgrund des überwiegend positiven Echos zu einem eigentlichen Gleichstellungsgesetz erteilte der Bundesrat dem EJPD den Auftrag, dieses im Detail auszuarbeiten.

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann "Gleichstellungsgesetz"