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2019 wurde für E-Voting zu einem schwierigen Jahr. Zwar hatte der Bundesrat bereits 2018 mittels Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eine flächendeckende Einführung des dritten Abstimmungskanals angestrebt, der insbesondere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Stimmabgabe erleichtern soll, die Sicherheitsbedenken nahmen aber stark zu. Dies manifestierte sich nicht nur in einer im Februar definitiv lancierten Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium, die ein breites Unterstützungskomitee von links bis rechts hinter sich wusste, sondern auch in den vor allem von den Parteien vorgebrachten negativen Stellungnahmen in der Vernehmlassung zur Teilrevision der politischen Rechte. Zudem revidierten einige Kantone, darunter etwa Aargau, Basel-Landschaft, Glarus oder Jura, ihre Pläne für eine Einführung von E-Voting.
Auch in der Presse nahm die Skepsis gegen E-Voting zu. Das Sicherheitsrisiko sei grösser als der Nutzen, urteilte etwa die NZZ. Insbesondere, weil sich auch gezeigt habe, dass elektronisches Abstimmen nicht zu höherer Beteiligung führe und auch keine Vereinfachung der Stimmabgabe bedeute. Befürwortende von E-Voting betonten hingegen, dass auch briefliches Abstimmen Sicherheitsmängel aufweise. So sei etwa für sehbehinderte Menschen das Stimmgeheimnis nicht garantiert und viele Stimmabgaben würden als ungültig gewertet, weil sie falsch verpackt wurden oder die Unterschrift fehlt. Zudem würden briefliche Stimmen in vielen Kantonen nicht mit dem Stimmregister abgeglichen. Mittels Digitalisierung könnten diese Probleme vermieden werden.

Einen «schweren Rückschlag» – so die NZZ – erlitt das Projekt E-Voting 2019 durch einen sogenannten Intrusionstest der Post. Um zu zeigen, dass die Sicherheitsbedenken unnötig sind, forderten Post und Bundeskanzlei interessierte Personen dazu auf, das von der spanischen Firma Scytl entwickelte und zwischen 25. Februar und 24. März offenegelegte E-Voting-System der Post auf Schwachstellen zu prüfen. Ein «Hacken» des offengelegten Quellcodes in der Art, dass unbemerkt individuelle Stimmabgaben manipuliert oder dass individuelle Stimmabgaben veröffentlicht werden könnten, sollten mit von der Post finanzierten Prämien von bis zu CHF 50'000 belohnt werden. Rund 3'000 Hackerinnen und Hackern hatten sich zum Test angemeldet und deckten bereits nach wenigen Tagen als «gravierend» bezeichnete Sicherheitsmängel auf. So könne das System die universelle Verifizierbarkeit, also eine nachträgliche Überprüfung auf Manipulation, nicht garantieren. Zudem könne ins System eingedrungen und eigentlich gültige Stimmen könnten ungültig gemacht werden. Die Presse erachtete das Hacker-Resultat als «peinlich für die Post» (Blick) oder gar als Rettung der direkten Demokratie – so ein Kommentar in der Sonntagszeitung. Demokratie lebe vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, weshalb Unsicherheiten und Gefahren vermieden werden müssten, meinte die Weltwoche.
Bereit kurz vor dem Intrusionstest hatte die ETH Zürich eine Studie veröffentlicht, mit der gezeigt wurde, dass Individuen bei E-Voting ihre digitale Stimme anonym verkaufen könnten. Dies ist zwar strafbar, könnte bei genügend grosser Zahl an Stimmen aber durchaus zu einer Manipulation von Resultaten führen.

Auch politisch hatte der Rückschlag Folgen. Ende Juni entschied der Bundesrat, die Handbremse zu ziehen. Auch die Vernehmlassung habe gezeigt, dass zwar ein Bedürfnis nach elektronischem Abstimmen und Wählen bestehe, die momentanen Sicherheitsvorkehrungen allerdings nicht genügten. Vorläufig soll deshalb auf die Gesetzesänderung verzichtet werden, mit der E-Voting als dritter Kanal für die Stimmabgabe – neben Urnengang und brieflicher Stimmabgabe – hätte etabliert werden sollen. Das von den Behörden einst formulierte Ziel, dass bei den eidgenössischen Wahlen 2019 mindestens zwei Drittel aller Kantone E-Voting anbieten, wurde damit klar verfehlt. In den Medien wurde dieser «Marschhalt» unterschiedlich kommentiert: Als «Befreiung» wurde das «Ende des E-Votings» in der Sonntagszeitung bezeichnet, während in der Aargauer Zeitung ein «Neustart», aber kein «Denkverbot» gefordert wurde. Die Schweiz habe 60 Jahre gebraucht, bis die briefliche Stimmabgabe eingeführt worden sei, so der Kommentar. Kritisiert wurde der Entscheid des Bundesrats hingegen von der Organisation der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Es sei nicht akzeptabel, dass 180'000 Bürgerinnen und Bürger ihr Beteiligungsrecht weiterhin nicht ausüben könnten, kritisierte deren Präsidentin Ariane Rustichelli. Auch der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) forderten die baldige Einführung digitaler Beteiligungshilfen. Handschriftliches Ausfüllen des Stimmmaterials verhindere die Einhaltung des Stimmgeheimnisses für Sehbehinderte, weil sie auf Hilfspersonen angewiesen seien.

Auch die Post reagierte auf den bundesrätlichen Entscheid und gab ihr bestehendes System noch im Juli auf. Sie wolle ab 2020 eine Alternative anbieten, bei der die bisherigen Sicherheitsprobleme nicht bestünden. Die vier Kantone, die eigentlich noch einen Vertrag mit der Post gehabt hätten (BL, FR, NE, TG), forderten in der Folge Schadenersatz. Doch nicht nur die Post, auch der Kanton Genf stellte den Betrieb seines Systems noch im Juni 2019 ein – nach dem politischen Nein war die finanzielle Unterstützung des Projekts ausgeblieben. Auch die Kantone, die dieses Genfer-System genutzt hatten (AG, BE, GE, LU, SG, VD), hätten es eigentlich bis Ende 2019 nutzen wollen.

Ende Jahr gab der Nationalrat zusätzlich einer parlamentarischen Initiative Folge, die einen «Marschhalt bei E-Voting» fordert. Es sei eine Denkpause nötig, entschied die Mehrheit der grossen Kammer, obwohl die SPK-NR darauf hingewiesen hatte, dass ohne neue Tests kaum Verbesserungen in der Sicherheit möglich seien.

Zum «Vote électronique»-Programm des Bundesrats gehört jedoch nicht nur E-Voting, sondern auch die elektronische Behördeninformation sowie das digitalisierte Unterschriftensammeln. Die Diskussionen um dieses E-Collecting, also um die Idee, Initiativen mittels digitaler statt analoger Unterschriften unterstützen zu können, konzentrierten sich 2019 auf «Online-Plattformen», die laut NZZ zum «Brutkasten der Demokratie» würden. Die Möglichkeit, via solche Plattformen – die bekannteste darunter ist etwa «WeCollect» – Unterschriftenbogen zu verbreiten, die heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und eingesandt werden müssen, würde die etablierten Parteien herausfordern, da diese neue Art der Unterschriftensammlung eben auch für wenig oder nicht parteilich organisierte Komitees wesentlich einfacher sei als die bisherigen Formen. Freilich können entsprechende Unterschriftenbogen auch direkt auf der Internetseite der Bundeskanzlei heruntergeladen werden. Was die Sammelplattformen allerdings wertvoll mache, seien deren Listen an Adressdaten. Häufig hinterliessen unterschriftswillige Bürgerinnen und Bürger freiwillig ihre persönlichen Angaben auf einer Plattform und könnten so informiert werden, wenn Volksinitiativen mit ähnlicher Stossrichtung lanciert werden. Solche «zielgruppenspezifische[n] Daten sind so etwas wie Goldstaub in Zeiten, in denen politische Gruppierungen mittels Big Data ihren Wählern näherkommen wollen», so die NZZ. Sollten Referenden und Volksinitiativen dadurch in Zukunft einfacher zustandekommen, müsse über eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen nachgedacht werden, so die Zeitung weiter.
In die Kritik geriet Daniel Graf, der Gründer von WeCollect, da er mit seiner Plattform vor allem Anliegen unterstütze, die aus eher linken Kreisen stammten. Auf der einen Seite führte dies zu alternativen Angeboten seitens ähnlicher Plattformen aus dem rechtsbürgerlichen ideologischen Spektrum, auf der anderen Seite überführte Graf WeCollect in eine Stiftung, in der künftig mehrere Personen entscheiden sollten, welche Volksbegehren unterstützt werden. Graf gab zu Protokoll, er wolle mit seiner Plattform die direkte Demokratie fördern und es vor allem auch zivilgesellschaftlichen Gruppierungen ermöglichen, direktdemokratische Instrumente zu nutzen, die nicht nur Parteien und mächtigen Interessenorganisationen vorbehalten sein sollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Bei den Gesamterneuerungswahlen für acht Kantonalparlamente (BE, GL, GR, JU, NW, OW, VD, ZG) kam es nur zu leichten Sitzverschiebungen. Die FDP und die SVP konnten mit fünf, respektive drei Sitzgewinnen ihren Aufwärtstrend insgesamt leicht fortsetzen, wobei dieser in den verschiedenen Kantonen nicht einheitlich verlief. In Zug, wo die SVP zum ersten Mal antrat, erreichte sie auf Anhieb Fraktionsstärke. Die CVP konnte ihre Erosion bremsen und büsste gesamtschweizerisch - vor allem dank fünf Sitzgewinnen in Ob- und Nidwalden - nur einen Sitz ein, wobei sie in Zug mit drei Sitzen die meisten Mandate verlor. Die SP konnte im Kanton Waadt drei Sitze dazugewinnen, büsste aber insgesamt vier Sitze ein. Gleich sechs Mandatsverluste und somit den grössten Aderlass musste die Grüne Partei hinnehmen, wobei die Verluste im Kanton Bern mit vier Sitzeinbussen am empfindlichsten waren. Dafür konnte im Kanton Bern die Auto-Partei (neu Freiheits-Partei) fünf Sitze dazugewinnen.

Sehr ausgeprägt bestätigte sich auch dieses Jahr der Zuwachs des Frauenanteils in den Kantonalparlamenten. Während in Bern 16 Frauen neu ins Parlament einzogen, waren es im Kanton Waadt und im Graubünden je 10, was im Graubünden einer Verdoppelung des Frauenanteils gleichkommt. (Der Vergleich basiert auf den kantonalen Wahlen 1990. Später ins Parlament nachrutschende bzw. zurücktretende Frauen wurden nicht berücksichtigt.) Obwalden und Nidwalden konnten ihren Frauenanteil ebenfalls fast verdoppeln. Lediglich im Kanton Jura blieb der Frauenanteil konstant. Insgesamt waren in den acht Kantonen von 855 gewählten Parlamentsmitgliedern 169 Frauen (19,8%), wobei die SP mit 50 einmal mehr am meisten Frauen in die kantonalen Legislativen schickte. Gesamtschweizerisch lag der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten Ende 1994 bei 21% (1993: 19,1%), wobei sich Genf mit 36% weiterhin an der Spitze befindet. Glarus bildet mit 7,5% das Schlusslicht.

Deutlich manifestierte sich auch im Berichtsjahr eine sinkende Wahlbeteiligung, ein Trend, von dem lediglich der Kanton Waadt leicht abwich. Im Kanton Baselland, wo es sechs zusätzliche Mandate im Landrat zu verteilen gab, fanden Ergänzungswahlen statt.

Kantonale Parlamentswahlen 1994
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994

Bei den Wahlen in die Kantonsregierungen kam es parteipolitisch in vier Kantonen zu einer neuen Zusammensetzung: In Glarus konnte die SP der CVP einen Regierungssitz wegnehmen, in Baselland gewann die CVP einen Sitz auf Kosten der SVP. Im Waadt verlor die FDP einen Sitz zugunsten der Grünen, während im Jura der Combat socialiste und die CSP ausschieden und der FDP und der SP den Wiedereintritt in die Regierung ebneten. Auffällig ist die Nichtbestätigung gleich dreier bisheriger Regierungsmitglieder: Jules Landolt (cvp, GL), Odile Montavon (combat socialiste, JU) und Philippe Pidoux (fdp, VD) wurden nicht wiedergewählt. Deutlich ist auch die Zunahme des Frauenanteils in den Exekutiven: Baselland und Zug wählten ihr erstes weibliches Regierungsmitglied, während Appenzell Ausserrhoden auf Anhieb zwei Frauen in die Regierung schickte und damit dem Beispiel des Kantons Bern folgte, der mit Elisabeth Zölch ebenfalls eine zweite Frau in die Regierung gewählt hat. Bis Ende des Berichtsjahres waren damit von 166 kantonalen Exekutivämtern 16 (9,6%) von Frauen besetzt (1993: 11; 6,6%).

Kantonale Regierungswahlen 1994
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1994