In Ausführung der im Vorjahr überwiesenen Motion Portmann (cvp, GR) (89.635) legte der Bundesrat im Oktober seine Botschaft über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer vor. Er schlug darin einen neuen Verfassungsartikel vor, der festhält, dass der Bund die Einbürgerung junger, in der Schweiz aufgewachsener Ausländer erleichtert. Erschwerende Erfordernisse in Bezug auf Wohnsitzdauer in der Einbürgerungsgemeinde sowie prohibitive kantonale und kommunale Einbürgerungstaxen wären damit nicht mehr möglich. In einigen Kantonen und Gemeinden sind derartige Erleichterungen bereits in Kraft oder in Vorbereitung (u.a. GE, VD und ZH).
Erleichterung der Einbürgerung junger Ausländer und Ausländerinnen (BRG 92.079)- Schlagworte
- Datum
- 22. Dezember 1992
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 92.079
- Akteure
- Quellen
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- 24 Heures und NZZ, 29.10.92
- BBl, VI, 1992, S. 545 ff.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 07.01.2020
Aktualisiert am 07.01.2020