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Im November 2017 bzw. im März 2018 reichten mit Graubünden (Kt.Iv. 17.318) und dem Wallis (Kt.Iv. 18.307) zwei weitere Kantone Standesinitiativen mit der Forderung nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps ein. Durch die Zunahme der Immigration – auch der illegalen – in jüngerer Zeit, werde das Grenzwachtkorps stark belastet. Es dürfe nicht zum Normalzustand werden, dass Personal in akut betroffene Regionen verschoben werden müsse, indem man gleichzeitig an anderen Orten Lücken offen lasse. Auch wenn beim Bund voraussichtlich gespart werden müsse, dürften beim Grenzwachtkorps keine Stellen abgebaut werden, es müssten im Gegenteil neue geschaffen werden, um die Sicherheit der Schweiz weiterhin zu gewährleisten. Nachdem die SiK-SR die Leitungen der Oberzolldirektion und des Grenzwachtkorps angehört hatte, erkannte eine Mehrheit diesbezüglich keinen Handlungsbedarf und empfahl, die Initiativen abzulehnen. Dank der in den vergangenen Jahren getroffenen Massnahmen, darunter eine bereits erfolgte Personalaufstockung, die Modernisierung der technischen Hilfsmittel, die Anpassung des Einsatzkonzeptes sowie die Verwendung von Mitteln der Armee, könne das Grenzwachtkorps seine Aufgaben zufriedenstellend erfüllen. Eine Minderheit beantragte hingegen, den Initiativen Folge zu geben. Der Ständerat zeigte in der Herbstsession 2018 jedoch mehrheitlich Verständnis für das Anliegen der Grenzkantone und gab den beiden Initiativen mit jeweils 25 zu 19 Stimmen Folge. Auch die SiK-NR ortete Sicherheitsprobleme an der Landesgrenze und erkannte Handlungsbedarf in dieser Sache. Sie beschloss im Oktober 2018 mit 15 zu 8 Stimmen, der FK-NR zu beantragen, im Voranschlag 2019 und im Finanzplan 2020–22 das Globalbudget der Zollverwaltung um 44 Vollzeitstellen zugunsten des Grenzwachtkorps zu erhöhen. Um den politischen Druck auch angesichts des unsicheren Ausgangs der Budgetdebatte aufrechtzuerhalten, gab sie darüber hinaus den beiden Initiativen mit jeweils 20 zu 4 Stimmen Folge.

Aufstockung des Grenzwachtkorps (Kt.Iv. 17.318 und 18.307)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Im Juni warf die Affäre um Dominique Giroud hohe Wellen. Der Walliser Weinhändler, gegen den in der Waadt Strafverfahren wegen Betrugs, Waren- sowie Urkundenfälschung liefen und in Genf wegen Steuerbetrugs ermittelt wurde, hatte versucht, zwei Westschweizer Journalisten auszuspionieren. Diese hatten zuvor brisante Informationen über Giroud veröffentlicht. Kurz darauf kam aus, dass der von Giroud angeheuerte Privatdetektiv selbst dem Westschweizer Fernsehen heikle Informationen über den Weinhändler zugespielt hatte.
Da am Spionageversuch nicht nur ein Privatdetektiv und ein Hacker, sondern auch ein Mitarbeiter des schweizerischen Nachrichtendiensts (NDB) beteiligt war, schwappte der Fall bis nach Bundesbern. Hier hatte sich die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) als Aufsichtsbehörde des NDB mit der Frage zu befassen, ob das Risikomanagement des Nachrichtendiensts funktioniert hatte. Der Fall offenbarte dabei Mängel bei der Auswahl und Führung der Agenten. Nach dem NSA-Skandal gab die Affäre Giroud somit den Gegnern des neuen Nachrichtendienstgesetzes weitere Argumente in die Hand.

Affäre um Dominique Giroud

Das Verbot der Prostitution von Minderjährigen blieb auch nach der im Vorjahr überwiesenen Motion Amherd (cvp, VS), welche die Unterzeichnung der Lanzarotekonvention und die Strafbarkeit der Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen forderte, ein Thema. Dieselben Forderungen wie die Motion Amherd hatten zwei gleichlautende, parlamentarische Initiativen Galladé (sp, ZH) (10.435) und Barthassat (cvp, GE) (10.439). Nachdem sie beide vom Nationalrat angenommen wurden, lehnte sie der Ständerat mit dem Argument ab, dass sich das Parlament nicht parallel zu den laufenden Arbeiten des Bundesrates mit dem Thema beschäftigen solle. Mit demselben Argument hielt er auch an seinem Entschluss fest, den beiden Standesinitiativen Wallis (10.320) und Genf (10.311) zu diesem Problem keine Folge zu geben.

Prostitution von Minderjährigen

Eine Motion Amherd (cvp, VS) fordert die Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch sowie die notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen zu treffen, damit die Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen unter Strafe gestellt wird. Die Motion wurde nach der Zustimmung beider Kammern an den Bundesrat überwiesen. Mit der Annahme der Motion wurde dem Anliegen der Standesinitiativen aus Wallis (10.320) und Genf (10.311) entsprochen, weshalb den beiden keine Folge gegeben wurde. Das EJPD gab infolge die Genehmigung und den Vorentwurf der Umsetzung des Übereinkommens bis Ende November in die Vernehmlassung. Der Vorentwurf sieht vor, dass künftig die Indienstnahme von sexuellen Diensten von unter 18-jährigen aber über 16-jährigen unter Strafe gestellt wird. Der Minderjährige bleibt hingegen straflos. Auch am Alter der sexuellen Mündigkeit von 16 Jahren wird nichts geändert.

Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)