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Die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2021 betrugen CHF 5.2 Mrd. und damit CHF 76 Mio. weniger als im Vorjahr. Wie immer stellte der Ressourcenausgleich den mit Abstand grössten Teil dieser Zahlungen dar (CHF 4.1 Mrd.), auch wenn dieser um 4.9 Prozent abgenommen hatte. Diese Abnahme kann auf die Reform des Vorjahrs zurückgeführt werden: Durch den tieferen Zielwert der garantierten Mindestausstattung (-CHF 208 Mio.) – dieser war gegenüber dem Vorjahr von 87.7 auf 87.1 Prozent des schweizerischen Durchschnitts gesenkt worden – und die Abnahme der Disparitäten zwischen den Kantonen (-CHF 112 Mio.) sank die Dotation des Ressourcenausgleichs stärker, als das Ressourcenpotenzial anstieg (CHF 110 Mio.).
Der Ressourcenindex stieg gegenüber 2020 bei 14 Kantonen (am stärksten im Kanton Zug mit 4 Indexpunkten) an und nahm bei 12 Kantonen ab (am stärksten im Kanton Genf mit -5.9 Indexpunkten). Einen Ressourcenindex unter 70 Punkten und entsprechend Anrecht auf die garantierte Mindestausstattung hatten die Kantone Jura und Wallis. Massgebend für den Ressourcenausgleich waren die Bemessungsjahre 2015 bis 2017, die Corona-Pandemie schlug sich in diesen Zahlen somit noch nicht nieder.
Der Lastenausgleich (CHF 801 Mio.) stieg insgesamt um 9.9 Prozent an, was auf die zusätzlichen CHF 80 Mio. im soziodemografischen Lastenausgleich, welche als Kompensation für die Reformmassnahmen gesprochen worden waren, zurückgeführt werden kann (+20.9%); der geografisch-topografische Lastenausgleich sank teuerungsbedingt um 1.1 Prozent. Einmal mehr schrumpfte auch der Härteausgleich (CHF 245 Mio.), der seit 2016 jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert wird (-6.7%). Zum ersten Mal wurden den 18 ressourcenschwachen Kantonen zudem Abfederungsmassnahmen gegen die Auswirkungen der Reform in der Höhe von CHF 80 Mio. ausbezahlt. Insgesamt blieben damit die Gruppen der Nettozahler, bestehend aus den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Zug und Zürich, und der Nettoempfänger unverändert. Nach Anhörung der Kantone veröffentlichte der Bundesrat im November 2020 insbesondere beim Ressourcenausgleich leicht korrigierte Ausgleichszahlungen.

Finanzausgleichszahlungen 2021
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Im Mai 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich, mit dem er die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Digitalisierung von Verfahren schaffen wollte. Damit sollen das Ziel der ESTV, zukünftig alle Daten elektronisch zu erhalten und zu verschicken, sowie die Motion Schmid (fdp, GR; Mo. 17.3371) erfüllt werden. Die Vorlage sah daher vor, die vollständig elektronische Einreichung der Steuererklärung zu ermöglichen, die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten sicherzustellen sowie eine elektronische Bestätigung der Daten anstelle einer Unterzeichnung zu realisieren. Geplant war diese Änderung für Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern, für den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie für die Wehrpflichtersatzabgabe – auch weiterhin sollte jedoch eine analoge Eingabe der Steuererklärung möglich bleiben. Bei Steuern, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen, sowie beim internationalen Informationsaustausch sollten die Betroffenen hingegen zu einem elektronischen Verfahren verpflichtet werden können. Bereits heute sei eine elektronische Einreichung der Steuererklärung in den meisten Kantonen möglich, dem stehe nur die Unterzeichnungspflicht entgegen, erklärte der Bundesrat. Zukünftig solle dieses Verfahren medienbruchfrei möglich sein.
Darüber hinaus enthielt die Vorlage zwei weitere Änderungen, die zwar gemäss Bundesrat nicht direkt mit dem eigentlichen Anliegen der Vorlage zu tun hatten, aber der Verhältnismässigkeit wegen nicht in einer eigenen Vorlage behandelt würden. So sollten die Versicherungen der ESTV neu die Ausrichtung von Kapitalleistungen und Renten der zweiten Säule melden. Zudem sollten die Durchführungsbestimmungen in Art. 72 STHG, welche die Frist zur Anpassung des kantonalen Rechts an das STHG beinhalteten, vereinheitlicht und vereinfacht werden. Dabei sollte auch die Bestimmung zur Verwendung einheitlicher Formulare für die Steuererklärungen aufgehoben werden, da sie aufgrund von Eigenheiten der Kantone nie vollständig umgesetzt werden konnte.

Von Juni bis Oktober 2019 hatte die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich stattgefunden. 25 Kantone (ausser NE), 7 Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, SVP, SP, Piratenpartei) und 17 Verbände und Organisationen, darunter der SSV, Economiesuisse, SGV, SGB, FDK oder TreuhandSuisse, hatten sich daran beteiligt. Sie alle stimmten der Vorlage grundsätzlich zu, stellten aber teilweise noch weitergehende Forderungen. Die Kantone, die FDK und die SSK forderten, die Bestimmung über einheitliche Formulare, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, aufzuheben, während Economiesuisse, BDO, EXPERTsuisse und swissICT diese Pflicht beibehalten wollten. Drei Parteien (CVP, FDP, SVP) und sechs Organisationen (economiesuisse, EITSwiss, SGV, SSV, Städtische Steuerkonferenz, TreuhandSwiss) wollten dem Bundesrat nicht die Möglichkeit geben, den Steuerzahlenden bei Steuern in seiner Zuständigkeit elektronische Verfahren vorzuschreiben. In der Folge nahm der Bundesrat eine Änderung vor: So vereinheitlichte er die Übernahmefrist für Änderungen im STHG. Hingegen beliess er es bei der geplanten Streichung der Bestimmung über die einheitlichen Formulare.

Elektronische Verfahren im Steuerbereich (BRG 20.051)

Im September 2018 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) vor. Diese basiert insbesondere auf der Feststellung im dritten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich, wonach der Ressourcenausgleich bisher zu hoch dotiert war. Anstelle der angestrebten 85 Prozent hatte die Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons (Kanton Jura) im Jahr 2018 88.3 Prozent des schweizerischen Durchschnitts betragen. Sich auf den im März 2017 von der KdK verabschiedeten Antrag zur Optimierung des Finanzausgleichs stützend schlug der Bundesrat diesbezüglich einen Systemwechsel vor: Neu soll die politische Steuerung des Ressourcenausgleichs nicht mehr über die alle vier Jahre erfolgende Festlegung der Grundbeiträge, sondern über die Festlegung der Mindestausstattung für den ressourcenschwächsten Kanton erfolgen. Diese soll neu garantiert, nicht mehr bloss angestrebt, und entsprechend auf Gesetzesstufe bei 86.5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts festgelegt werden. Da der effektive Wert bisher höher war, soll der Zielwert durch schrittweise Senkung erreicht werden. Durch diese Senkung sparen die ressourcenstarken Kantone sowie der Bund Geld. Der Anteil Ersterer an der Finanzierung des Ressourcenausgleichs wird zudem auf das verfassungsmässige Minimum von zwei Dritteln der Leistungen beschränkt, die dadurch entstehende Finanzierungslücke übernimmt der Bund. Der Bund wird seine Einsparungen in der Höhe von CHF 280 Mio. ins Ausgleichssystem reinvestieren und für eine höhere Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs sowie zur zeitlich beschränkten Abfederung der Auswirkungen dieser Änderungen auf die ressourcenschwächeren Kantone einsetzen. Schliesslich wird auch der Alpha-Faktor, der die Gewichtung der Vermögen im Ressourcenpotenzial beinhaltet, «an die fiskalische Realität», wie es der Bundesrat in seinem Bericht nannte, angepasst.

Mit diesen Änderungen erfüllte der Bundesrat die bereits seit langem gestellten Forderungen der Geberkantone. Deren Beiträge waren absolut in den letzten Jahren stetig angestiegen, weshalb sie eine Änderung des bisherigen NFA-Systems forderten. Der nun vorliegende Entwurf fand entsprechend bei ihnen allen Anklang; Unterstützung wurde ihm aber auch von den meisten Nehmerkantonen zuteil. In der zwischen März 2018 und Juni 2018 durchgeführten Vernehmlassung standen 21 Kantone der Revision positiv gegenüber. Einzig verschiedene ressourcenschwächere Kantone hatten sich explizit gegen die Vorlage und für eine Beibehaltung des heutigen Systems ausgesprochen (Wallis und Jura) respektive Vorbehalte angemeldet (Freiburg, Neuchâtel und Bern). In den Medien der Romandie wurde denn auch insbesondere thematisiert, dass mit Freiburg, dem Wallis, Neuchâtel und Jura insbesondere französischsprachige Kantone von der Revision benachteiligt würden. Die Deutschschweizer Medien hingegen fokussierten insbesondere darauf, dass der Bund die Einigung zwischen den Kantonen durch die Reinvestition der CHF 280 Mio., die er theoretisch sparen könnte, «erkauft» habe.

Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (BRG 18.075)
Dossier: Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (seit 2015)

Mit der 2011 lancierten Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" kam am 28. Februar 2016 die zweite CVP-Initiative innerhalb eines Jahres zur Abstimmung. Die Initiative verlangte, dass die Ehe gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens nicht benachteiligt wird, insbesondere in Bezug auf Steuern und Sozialversicherungen. FDP, BDP, SP, GP und GLP fassten allesamt die Nein-Parole und folgten damit dem Parlament, das sich nach langem Hin und Her dafür entschieden hatte, der Initiative keinen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Unterstützung erhielt die CVP von Seiten der SVP, der EVP und der EDU, die die Ja-Parole beschlossen hatten. Wie bereits im Vorjahr verlief der Abstimmungskampf zur Initiative der CVP verhältnismässig lau. So wurden etwa für das am gleichen Tag zur Abstimmung gebrachte Referendum über die zweite Gotthardröhre rund zehnmal mehr Inserate in Schweizer Tages- und Wochenzeitungen geschaltet als für die Initiative gegen die Heiratsstrafe. Im Falle der Durchsetzungsinitiative der SVP, über die das Schweizer Volk ebenfalls am 28. Februar 2016 befand, fanden rund viermal mehr Inserate Eingang in der Tagespresse als für das CVP-Volksbegehren. Dies spielte den Befürwortern in die Karten, da es sich laut den Experten von gfs.bern um eine "potenzielle Mehrheitsinitiative" des bürgerlich-konservativen Lagers handelte. Im Laufe des Wahlkampfs verschafften sich die Gegner dann aber immer mehr Gehör und vermochten ihre Argumente besser zu platzieren. Insbesondere das Argument, wonach die Initiative gleichgeschlechtliche Paare diskriminiere, war in den Medien präsent. Passend zum zähen parlamentarischen Ringen um die Frage, ob man dem Begehren der CVP einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen wolle, und der Tatsache, dass mit dem Initiativtext mehrere Konfliktlinien salient wurden, fiel am Ende das Abstimmungsresultat knapp aus: 49,2% der Partizipierenden und 18 Stände stimmten der Vorlage zu, womit die Vorlage zwar ein Ständemehr, nicht aber das Volksmehr hinter sich hatte und entsprechend abgelehnt wurde. Die gesamtschweizerische Stimmbeteiligung betrug 63,3%. Die höchsten Ja-Stimmenanteile erreichte die Initiative in den Kantonen Jura (60,1%), Wallis (57,0%) und Appenzell Innerrhoden (55,6%). Am wenigsten Zustimmung erhielt das Anliegen in den bevölkerungsreichen Kantonen Basel-Stadt (39,5%), Zürich (43,5%) und Waadt (45,7%).

Abstimmung vom 28. Februrar 2016

Beteiligung 63,3%
Ja 1'609'152 (49,2%) / Stände 15 3/2
Nein 1'664'224 (50,8%) / Stände 5 3/2

Parolen:
-Ja: CVP, SVP, EVP, EDU
-Nein: FDP, BDP, SP, GP, GLP

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Am 14. Juni 2015 kam die Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)", die von der EVP, der SP, den Grünen, der CSP, dem SGB sowie dem Verein Christnet 2011 lanciert worden war, zur Abstimmung. Die Initianten forderten, dass Nachlässe und Schenkungen über CHF 2 Mio. zu einem Satz von 20 Prozent besteuert werden. Zwei Drittel der Erträge sollten dem Ausgleichsfonds der AHV und ein Drittel den Kantonen zukommen. Die Gegnerschaft hatte sich schnell formiert: Entsprechend dem Stimmverhalten ihrer National- und Ständeräte gaben SVP, FDP, CVP, BDP und GLP die Nein-Parole heraus. Das Ja-Lager sah sich damit im Wahlkampf mit einer potenten und in wirtschaftlichen Themen gut eingespielten Nein-Allianz konfrontiert. Während die Befürworter versuchten, die Erbschaftssteuer als faire Steuer darzustellen und die Vorzüge der zusätzlichen Einnahmen für die AHV propagierten, legten die Gegner mit Slogans wie "Wohlstand zerstören?" oder "Familienfeindlich. KMU-feindlich." den Fokus auf die potenziellen Folgen einer Annahme auf Familienunternehmen. Zudem wurde vom Contra-Lager mehrfach auch die aus ihrer Sicht "rechtsstaatlich fragwürdige" Rückwirkungsklausel ins Feld geführt, durch die im Falle einer Annahme der Vorlage Schenkungen ab dem 1. Januar 2012 dem Nachlass angerechnet worden wären. Diese Klausel hatte bereits während der parlamentarischen Debatte für Diskussionen gesorgt und im Wahlkampf wohl zugunsten der Initiativgegner mobilisiert. Die Nein-Kampagne war, wie bei anderen ähnlich gelagerten Abstimmungen zuvor, den Befürwortern in Sachen Präsenz und Reichweite deutlich überlegen. So kam es dann auch nicht überraschend, dass die Volksinitiative von Volk und Ständen deutlich verworfen wurde: 29,0% der Partizipierenden stimmten der Vorlage zu. Die gesamtschweizerische Stimmbeteiligung betrug 43,7%. Die höchsten Ja-Stimmenanteile erreichte die Initiative in den Kantonen Basel-Stadt (41,3%), Bern (35,6%) und Neuenburg (34,0%). Am wenigsten Zustimmung erhielt das Anliegen in den Kantonen Wallis (15,7%), Schwyz (17,2%) und Obwalden (17,8%).

Abstimmung vom 14. Juni 2015

Beteiligung 43,7%
Ja 657'851 (29,0%) / Stände 0
Nein 1'613'982 (71,0%) / Stände 20 6/2

Parolen:
-Ja: SP, GPS, SGB
-Nein: SVP, FDP, CVP, BDP, GLP

„Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“

Die 2011 von der CVP lancierte Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" kam am 8. März 2015 zur Abstimmung. Es war dies die erste Volksinitiative der Christlichdemokraten seit 1941. Damals hatten die Katholisch-Konservativen die Einführung der Kinderzulagen gefordert und 1945 nach der Annahme eines parlamentarischen Gegenentwurfs einen Teilerfolg verbuchen können. Anders präsentierte sich die Ausgangslage 70 Jahre später: Zwar drehte sich das Begehren der CVP, wohl auch aufgrund der nahenden Nationalrats- und Ständeratswahlen, wieder um das Thema der Kinderzulagen, diesmal hatte das Parlament aber auf die Ausarbeitung eines Gegenentwurfs verzichtet und Volk und Ständen empfohlen, Kinder- und Ausbildungszulagen nicht von den Steuern auszunehmen. Bei der Parolenfassung im Vorfeld des Urnenganges hatte sich auf nationaler Ebene Überraschendes abgespielt: Neben der CVP, die als Initiantin naturgemäss bereits im Parlament geschlossen für ihr Ansinnen gestimmt hatte, sprach sich auch eine Mehrheit der SVP-Delegierten (144 zu 96 Stimmen) und die EVP für eine Annahme der Volksinitiative aus. Im Nationalrat hatten sich nur vereinzelte Exponentinnen und Exponenten der Volkspartei für das Anliegen stark gemacht, eine Mehrheit hatte gegen die steuerliche Entlastung von Familien gestimmt. So auch bei der EVP: Die beiden EVP-Parlamentarierinnen, die der CVP-Fraktion angehörten, hatten entgegen der Fraktionslinie votiert, die Partei beschloss dann aber gleichwohl die Ja-Parole. Die Nein-Parole fassten neben den Grünen auch die SP, die BDP und die FDP. Der Abstimmungskampf verlief dann trotz der Konfliktlinie durch die Regierungsparteien verhältnismässig lau. Die Kampagne der Befürworter wurde fast ausschliesslich von der CVP getragen. Auf Plakaten, in Inseraten und im Internet war sie mit dem Slogan "Familien stärken" präsent. Einen herben Dämpfer erlitten die Befürworter, als im Januar alle elf amtierenden für ein kantonales Finanzdepartement zuständigen CVP-Regierungsräte im Abstimmungskampf Stellung gegen die Initiative bezogen. Sie brachten vor, dass bei einer Annahme gerade die Kantone mit hohen finanziellen Ausfällen zu rechnen hätten und dass Steuererhöhungen oder Sparpakete nötig würden, um diese Einbussen zu kompensieren. Die von linker Seite vorgebrachten Argumente, wonach von einer Annahme fast ausschliesslich privilegierte Familien profitieren würden, waren im lauen Abstimmungskampf kaum zu hören. Die Volksinitiative wurde schliesslich von Volk und Ständen deutlich verworfen. Nur gerade 24,6% der Partizipierenden stimmten der Vorlage zu. Die gesamtschweizerische Stimmbeteiligung betrug 42,1%. Die höchsten Ja-Stimmenanteile erreichte die Initiative in den Kantonen Jura (42,8%), Freiburg (32,6%) und Wallis (32,2%). Am wenigsten Zustimmung erhielt das Anliegen in den Kantonen Glarus (16,9%), Appenzell Ausserrhoden (20,4%) und Zürich (20,4%).

Abstimmung vom 8. März 2015

Beteiligung 42,1%
Ja 537'795 (24,6%) / Stände 0
Nein 1'650'109 (75,4%) / Stände 20 6/2

Parolen:
-Ja: CVP, SVP, EVP
-Nein: SP, FDP, BDP, GPS

Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"

Im Dezember 2014 sprach sich der Nationalrat bei einer Enthaltung mit 102 zu 86 Stimmen dafür aus, der von der CVP lancierten Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Der direkte Gegenentwurf, der von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-NR) mit 13 zu 12 Stimmen gefasst wurde, enthält im Kern ebenfalls die Abschaffung der sogenannten "Heiratsstrafe", verzichtet aber auf eine Definition des Ehebegriffs und eine Präzisierung der Ehe aus steuerlicher Sicht als Wirtschaftsgemeinschaft. In der Vernehmlassung zeigten sich wie in der Kommission zwei ähnlich grosse Lager, wobei in erster Linie steuerliche Präferenzen die Konfliktlinie bestimmten. 13 Kantone sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) sprachen sich für eine Verankerung der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft in steuerlicher Hinsicht aus, 12 Kantone stellten sich hinter den Gegenvorschlag der Kommission. Bei der Frage der Ehe-Definition vertraten "nur" zwei Kantone (Basel-Landschaft und Wallis) die Auffassung, dass die Ehe vorbehaltlos als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau in die Verfassung aufgenommen werden sollte. Im Parlament war es dann eine Koalition aus Ratslinken, FDP und GLP, die sich durchzusetzen vermochte. Während die Sozialdemokraten und die Grünen dem direkten Gegenvorschlag in erster Linie zustimmten, um eine künftige Besserstellung von eingetragenen Partnerschaften nicht zu verunmöglichen, sprach sich der Freisinn für den Vorschlag der Kommission aus, weil nur dieser eine "zivilstandsneutrale Besteuerung" ermöglichen könne. Der Ständerat hatte sich zum Jahresende noch nicht mit dem Geschäft befasst.

Volksinitiative der CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Volksinitiative «für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»: Initiative, Annullierung und Rückzug
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?

Für das Jahr 2011 rechneten die Kantone insgesamt mit einem Defizit von 276 Mio Fr. Dabei budgetieren 12 Kantone schwarze Zahlen mit einem Gesamtüberschuss von rund 384 Mio Fr. Das grösste Plus verzeichnet dabei der Kanton Zürich (+192 Mio Fr.), weiter weisen die Kantone Bern (+76,5 Mio Fr.), Basel-Stadt (+45,6 Mio Fr.) und Wallis (22,6 Mio Fr.) grössere Überschüsse aus. Praktisch ausgeglichene Budgets planen die Kantone Uri, Waadt, Freiburg, Nid- und Obwalden, Solothurn, Thurgau, Schaffhausen und Aargau. Die grössten Defizite sehen Genf (-175 Mio Fr), Schwyz (-136 Mio Fr.), Tessin (-133 Mio Fr.), sowie Zug (-39,7 Mio Fr.) vor.

Für das Jahr 2011 rechneten die Kantone insgesamt mit einem Defizit von 276 Mio Fr

Für das Jahr 2010 rechneten die Kantone mit einem Defizit von 2,3 Mia Fr. Dieser Fehlbetrag kommt insbesondere durch sinkende Einnahmen (-5.1%) zustande, die Ausgaben reduzieren sich nur leicht (-1,5%). Mit schwarzen Zahlen rechneten nur wenige Kantone (BE, LU, AG, VS), die absolut grössten Fehlbeträge wurden in den Kantonen Zürich, Genf, Basel-Stadt und Tessin erwartet.

Jahr 2010 mit einem Defizit von 2,3 Mia Fr.

Die Kantone rechnen im Jahr 2009 mit einem Defizit von 1,5 Mia Fr. Dies erklärt sich daraus, dass für die Ausgaben steigende Werte und für die Einnahmen sinkende Werte prognostiziert wurden. Sowohl der Aufwand als auch der Ertrag verzeichneten gegenüber der Rechnung 2008 mit -3,9% bzw. -6,2% einen Rückgang. Mit schwarzen Zahlen rechneten für 2009 nur wenige Kantone (BE, LU, OW, SO, AG, TG, VS, VD). Die übrigen budgetierten Defizite, wobei die grössten absoluten Fehlbeträge in den Kantonen Zürich, Schwyz, St. Gallen und Tessin erwartet wurden.

rechnen im Jahr 2009 mit einem Defizit von 1,5 Mia Fr.

Für das Jahr 2007 budgetierten die Kantone Ausgaben von 71,2 Mia Fr., das sind 1,6% (1,1 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 1,95 Mia und waren mit 70,35 Mia Fr. um 2,9% höher als 2006. Mit schwarzen Zahlen rechneten Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri, Waadt, Wallis und Zug. Defizite sahen die Budgets der Kantone Zürich (287 Mio), Genf (191 Mio), Tessin (170 Mio), Neuenburg (43 Mio), Schwyz (32 Mio), Thurgau (10 Mio), Basel-Land (7 Mio), Jura (6 Mio), St. Gallen (4 Mio), Appenzell Innerrhoden (2 Mio) und Appenzell Ausserrhoden (0,3 Mio) vor.

schwarzen Zahlen

Gemäss offizieller Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 68,4 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 6895 Mio Fr. (68,3 Mia resp. 31 Mio ohne Erlöse aus dem Verkauf der nicht benötigten Goldreserven der Nationalbank). Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 9,5 Mia Fr. (resp. 2,6 Mia). Mit Ausnahme von Genf schlossen alle Kantone mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%); betrachtet man die um die Sondereffekte des Golderlöses bereinigten Rechnungen, wiesen neun Kantone (BL, GE, GL, GR, JU, NW, OW, UR, ZH) einen Finanzierungsfehlbetrag aus (Werte zwischen 0% und 100%); für Neuenburg, Schwyz und das Tessin waren die Werte negativ. Diese dreizehn Kantone hätten sich ohne die Ausschüttung des Golderlöses der Nationalbank zur Finanzierung ihrer Nettoinvestitionen neu verschulden müssen. Bei den Kantonen AG, AI, BE, GE, VD und VS sind die offiziellen und die um den Golderlös bereinigten Rechnungen identisch.

Kantone Gesamtausgaben von 68,4 Mia Fr.

Im Berichtsjahr befasste sich das Parlament mehrfach mit der Familienbesteuerung: In der Frühlingssession lehnte der Ständerat eine Standesinitiative des Kantons Wallis (St. Iv. 03.314) ab, welche die Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren im Vergleich zu Konkubinatspaaren verlangte, und zwar nach der im 2004 abgelehnten Steuerpaket enthaltenen Regelung. Gemäss dem Ständerat ist nach dem negativen Abstimmungsentscheid eine grundsätzliche Diskussion über alle möglichen Varianten notwendig, und diese brauche Zeit. Überwiesen wurde aber ein Postulat der ständerätlichen WAK, das den Bundesrat auffordert, bis im Sommer den im Postulat Lauri (svp, BE) verlangten Bericht zur Individualbesteuerung vorzulegen und einen Überblick über die im Parlament und in der Verwaltung pendenten familienpolitischen Massnahmen (Krankenversicherungsprämien für Kinder, Ehegatten- und Familienbesteuerung, Kinderzulagen etc.) zu erstellen und dabei die Auswirkungen auf die Familieneinkommen aller Einkommensklassen und den zur Verfügung stehenden Finanzrahmen zu berücksichtigen.

Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren

Für das Jahr 2005 budgetierten die Kantone Ausgaben von 70,8 Mia Fr., das sind 1,6% (1,1 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 750 Mio und waren mit 68,1 Mia Fr. um 1,1% höher als 2004. Mit schwarzen Zahlen rechneten Aargau, Bern, Obwalden, Solothurn und Wallis. Die grössten Defizite sahen die Budgets der Kantone Zürich (483 Mio), Genf (290 Mio), Tessin (262 Mio), Waadt (173 Mio), Basel-Stadt (118 Mio) und Schwyz (104 Mio) vor.

schwarzen Zahlen

Für das Jahr 2004 budgetierten die Kantone Ausgaben von 69,7 Mia Fr., das sind 2,2% (1,5 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 1,1 Mia und waren mit 67,3 Mia Fr. um 1,7% höher als 2003. Mit schwarzen Zahlen rechneten Bern, Luzern, Wallis und Zug. Die grössten Defizite sahen die Budgets der Kantone Tessin (277 Mio), Zürich (204 Mio), Waadt (172 Mio), Schwyz (130 Mio) und Basel-Stadt (108 Mio) vor.

schwarzen Zahlen

Das Steuerpaket hat insbesondere bei der Wohneigentumsbesteuerung massive Steuerausfälle für die Kantone zur Folge; deshalb lehnten die kantonalen Finanzdirektoren die Steuerreform ab. In der Folge reichten elf – nötig gewesen wären acht – kantonale Regierungen resp. Parlamente (BE, BS, GL, GR, JU, OW, SG, SH, SO, VS, VD) erstmals in der Geschichte des Bundesstaates ein Kantonsreferendum ein. Da das Zustandekommen des Kantonsreferendums bis im September unklar war, reichte ein links-grünes Komitee ebenfalls das Referendum gegen das Steuerpaket ein.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Für das Jahr 2002 budgetierten die Kantone Ausgaben von 67 Mia Fr., das sind 4% (2,6 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 2,2 Mia und waren mit 65 Mia Fr. um 1,9% höher als 2002. 11 Kantone erwarteten einen schlechteren Abschluss als im Vorjahr. Mit schwarzen Zahlen rechneten Bern, Obwalden, Glarus, Wallis und Genf. Die grössten Defizite sahen die Budgets Zürichs (360 Mio), des Tessin (227 Mio) und der Waadt (153 Mio) vor. 

11 Kantone erwarteten einen schlechteren Abschluss als im Vorjahr

Die 26 Kantone erzielten im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 62,1 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 1,2 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen wurde eine Verbesserung von 1,7 Mia Fr. erreicht. 19 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%). Sieben Kantone (GL, SO, BS, BL, VS, NE, JU) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus; sie mussten sich zur Finanzierung der Nettoinvestitionen neu verschulden. Für Glarus betrug der Selbstfinanzierungsgrad 51,7%, für den Jura 52,2%, für Basel-Land 58,6%, für Solothurn 61,8%, für Neuenburg 85,4%, für Basel-Stadt 93,5% und fürs Wallis 94%.

Kantone erzielten im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 62,1 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 1,2 Mia Fr

Die 26 Kantone erzielten im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 59,3 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 2,2 Mia Fr. Gegenüber den Voranschlägen wurde eine Verbesserung von 3,4 Mia Fr. erreicht. Die Fachgruppe für kantonale Finanzfragen (FkF) führte das Rekordergebnis auf die Rückzahlung von Darlehen der ALV in der Höhe von 1,1 Mia Fr., auf eine Zunahme der Steuererträge und auf eine massvolle Entwicklung des Personalaufwandes zurück. 21 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen. Fünf Kantone (UR, GR, VD, VS und NE) wiesen aber einen Finanzierungsfehlbetrag aus und mussten sich neu verschulden. Im Kanton Waadt betrug der Finanzierungsfehlbetrag 267 Mio Fr. und überstieg die Nettoinvestitionen um 202 Mio Fr. Dieser Kanton musste sich für einen Teil der laufenden Ausgaben zusätzlich verschulden.

Kantone erzielten im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 59,3 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 2,2 Mia Fr