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Auch die sicherheitspolitische Kommission der Ständekammer befürwortete, dass das GWK nötigenfalls mit Angehörigen der militärischen Sicherheit verstärkt werden soll. Jedoch wurde gegenüber dem zuvor im Nationalrat angenommenen Motionstext eine Änderung vorgeschlagen. Denn die Unterstützung mit 20 AdA soll nicht lediglich an der Südgrenze möglich sein, sondern alle Grenzwachtregionen sollen von einer personellen Verstärkung profitieren können. Dies wurde ohne Gegenstimme von der SiK-SR so beantragt. Nach Abklärungen mit der Oberzolldirektion, dem Grenzwachtkorps selbst und der Militärpolizei sowie unter Berücksichtigung zweier hängiger Standesinitiativen, die ebenfalls eine Aufstockung des GWK fordern (St. Iv. VS 18.307 und St. Iv. GR 17.318), kam die Kommission zum Schluss, dass gegenwärtig eine Unterstützung durch die Armee nicht notwendig sei. Gleichwohl wurde die abgeänderte Fassung der Motion zur Annahme empfohlen, denn so habe man im Bedarfsfall eine gesetzliche Grundlage. Eine Kommissionsminderheit Hêche (sp, JU) lehnte die Motion gesamthaft ab. Sie war der Ansicht, der Vorstoss sei unnötig, da in der Notfallplanung Asyl ein solcher subsidiärer Einsatz bereits vorgesehen sei.
Nach der Ständeratsdebatte obsiegte die Kommissionsminderheit. Sekundiert wurde die Kommissionsminderheit von Bundesrat Maurer – das GWK ist im EFD angesiedelt: Die Regierung erachte die Forderungen bereits als erfüllt. Eine Notfallplanung liege «fix und fertig in der Schublade» und die im Bedarfsfall nötige Unterstützung könne innert dreier Tage mobilisiert werden. Es stimmten 29 Standesvertreterinnen und -vertreter für den Minderheitsantrag und somit für Ablehnung, 14 unterstützten den geänderten Kommissionsvorschlag.

Unterstützung des Grenzwachtkorps durch die Militärpolizei

Gemäss den neuesten Ergebnissen des BFS nahm im Jahrzehnt 1990-2000 die wöchentliche Normalarbeitszeit der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden um durchschnittlich 29 Minuten von 42,2 auf 41,8 Stunden ab. Die schrittweise Reduktion erfasste sämtliche Wirtschaftsbranchen. Am deutlichsten sank sie im Bausektor (-80 Min.) und im Gastgewerbe (-72 Min.), am wenigsten in der öffentlichen Verwaltung (-6 Min.) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (-12 Min.). Überdurchschnittlich blieb die Arbeitszeit in den Kantonen Graubünden und Wallis, was auf die grosse Bedeutung des Gastgewerbes zurückzuführen ist. 2000 wurden insgesamt 164 Mio Überstunden geleistet, was rein rechnerisch rund 83'000 Vollzeitstellen entspricht. Die Rangliste führte mit 77 jährlichen Überstunden das Kredit- und Versicherungsgewerbe an, gefolgt von der Branche Immobilien und Informatik (51 Std.) und dem Unterrichtswesen (48 Std.).

wöchentliche Normalarbeitszeit 41,8 Stunden Überstunden