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Mit 60,4 Prozent Ja- gegenüber 39,6 Prozent Nein-Stimmen nahm das Schweizer Stimmvolk am 12. Februar 2017 die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration deutlich an. Die Stimmbeteiligung lag schweizweit bei 46,8 Prozent und schwankte zwischen 39 Prozent im Kanton Uri und rund 66 Prozent in Schaffhausen. Eher überraschend war das ebenfalls deutliche Ständemehr: 17 von 23 Ständen stimmten der Vorlage zu. Die auf frühere Abstimmungsergebnisse zur erleichterten Einbürgerung zurückgehenden Befürchtungen der Befürworter, am Ständemehr zu scheitern, wurden damit klar widerlegt. In den im Vorfeld des Urnengangs noch als „Swing States“ bezeichneten Kantonen resultierte überall ein Ja. Verglichen mit der Abstimmung von 1994, als das Anliegen am Ständemehr gescheitert war, wechselten somit die acht Kantone Luzern, Nidwalden, Solothurn, Aargau, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, Tessin und Wallis auf die Befürworterseite, wobei es in Nidwalden, Appenzell-Ausserrhoden und Tessin ein enges Rennen war (NW 50,4%, AR 50,9%, TI 50,2% Ja-Stimmen). Die knappste Entscheidung überhaupt fiel im Kanton Thurgau, wo lediglich 24 Stimmen für die ablehnende Standesstimme ausschlaggebend waren. Ein ebenfalls hauchdünnes Nein resultierte in Glarus und St. Gallen mit Nein-Stimmenanteilen von 50,4 Prozent bzw. 50,2 Prozent. Demgegenüber stiess die Vorlage in sämtlichen Westschweizer Kantonen auf überdurchschnittlich hohe Zustimmung. Am deutlichsten stimmte der in Ausländerfragen ohnehin sehr offen eingestellte Kanton Neuenburg mit einem Ja-Stimmenanteil von 75,1 Prozent zu. Die höchste Ablehnung hingegen erfuhr die Vorlage in Appenzell-Innerrhoden, dessen Stimmbevölkerung zu 56,4 Prozent ein Nein einlegte. Augenfällig ist bei den Ergebnissen zudem das Gefälle zwischen Stadt und Land; so stimmte die Stadt Zürich zu 76 Prozent Ja (Kanton ZH: 63,2%) und die Stadt St. Gallen zu 65 Prozent (Kanton SG: 49,8%).

Bundesrätin Simonetta Sommaruga liess nach dem Urnengang verlauten, die Regierung nehme das Ergebnis „mit grosser Genugtuung“ zur Kenntnis und es stimme zuversichtlich „für weitere, ebenso umstrittene Vorlagen“. Darüber hinaus ermunterte sie junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, nun „die Chance zu nutzen und ihre Heimat mitzugestalten“, und fügte an, die Erleichterung der Einbürgerung sollte voraussichtlich spätestens in einem Jahr in Kraft treten. Freude über den Entscheid herrschte auch beim SGB und bei der Operation Libero. Während Ersterer von einer überfälligen Reform sprach und ankündigte, nun auch die Anforderungen für andere Einbürgerungswillige senken zu wollen, sah Letztere in dieser Abstimmung einen „ersten, wichtigen Schritt zu einem liberalen Bürgerrecht“. Daran müsse man jetzt anknüpfen und beispielsweise auch die erforderliche Aufenthaltsdauer senken oder die Mindestwohnsitzfristen in den Gemeinden abschaffen. Wenig erfreut zeigte sich die SVP, die nach der Durchsetzungsinitiative und dem Asylgesetz mit dieser Abstimmung die dritte Niederlage in der Ausländerpolitik innerhalb eines Jahres hinnehmen musste. Als Kopf des Gegenkomitees und Initiator der umstrittenen Plakate machte Andreas Glarner (svp, AG) besonders die bereits Eingebürgerten für das Resultat verantwortlich und forderte die Abschaffung des Doppelbürgerrechts. Die SVP erklärte aber auch, das Verdikt von Volk und Ständen zu akzeptieren und die noch offenstehende Möglichkeit, das Referendum gegen die in dieser Sache beschlossene Gesetzesänderung zu ergreifen, nicht wahrnehmen zu wollen.


Abstimmung vom 12. Februar 2017

Beteiligung: 46,84%
Ja: 1'499'627 (60,4%) / Stände: 15 4/2
Nein: 982'844 (39,6%) / Stände: 5 2/2

Parolen:
– Ja: SP, FDP (1*), CVP (1*), Grüne, GLP, BDP (1*), EVP, Städteverband, Eidgenössische Migrationskommission, SGB, Travail.Suisse
– Nein: SVP, EDU (1*)
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

La Suisse doit reconnaître ses enfants (Iv.Pa. 08.432) / Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation

Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Marra (sp, VD) hatten die eidgenössischen Räte im Herbst 2016 einerseits eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes verabschiedet und andererseits einen Bundesbeschluss erlassen, der die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation in der Bundesverfassung verankert. Im Hinblick auf das auf den 12. Februar 2017 angesetzte obligatorische Referendum über die Verfassungsänderung gewann das Thema im zu Ende gehenden Jahr 2016 auch in der öffentlichen Debatte langsam an Präsenz. Mit Ausnahme der „Weltwoche“, die schon Anfang November das erste Mal zum verbalen Zweihänder griff und die Linke bezichtigte, „sich von den vielen Eingebürgerten viele linke Stimmen“ zu erhoffen, sowie die „Umwälzung der politischen Entscheide, ja des ganzen politischen Erfolgsmodells der Schweiz“ befürchtete, liess das Nein-Lager lange Zeit nichts von sich verlauten. Die erste SVP-Exponentin, die sich in dieser Sache zu Wort meldete, war Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU); als gebürtige Slowakin, die sich nach ihrer Heirat selbst erleichtert hatte einbürgern lassen, sprach sie sich im „Blick“ allerdings für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation aus. So war es denn auch das Befürworter-Komitee – eine breite Allianz aus Vertreterinnen und Vertretern aller grossen Parteien ausser der SVP –, das unterstützt von den Alt-Bundesrätinnen Ruth Dreifuss (sp, GE) und Eveline Widmer-Schlumpf (bdp, GR) sowie Alt-Bundesrat Pascal Couchepin (fdp, VS) am 22. November 2016 medienwirksam den Abstimmungskampf eröffnete. Kurz darauf wurde aber bekannt, dass dem Pro-Komitee die finanziellen Mittel fehlten, um eine sichtbare Inseratekampagne zu führen, da sich die Wirtschaftsverbände in dieser Frage nicht engagierten. Neben der grossen Kontroverse um die Unternehmenssteuerreform III fristete die Debatte um die erleichterte Einbürgerung somit ein Mauerblümchendasein.

Das laue Lüftchen gegen die Vorlage – hauptsächlich Argumente bezüglich föderalistischer Bedenken oder mangelnden Handlungsbedarfs – wich Anfang 2017 jedoch schlagartig einem Wirbelsturm, der sich – für eine von SVP-Exponenten geführte Kampagne nicht ganz untypisch – einmal mehr um ein Burka-Plakat drehte. „Die kennen wir doch!“, übertitelte der „Blick“ einen Artikel, in dem er aufzeigte, dass das gleiche Sujet bereits bei den Kampagnen für das Minarettverbot und die Masseneinwanderungsinitiative sowie bei der Unterschriftensammlung für das nationale Verhüllungsverbot zum Einsatz gekommen war. Damit war die öffentliche Debatte definitiv lanciert, wenn auch vielmehr jene über die Angemessenheit der Plakate als jene über das inhaltliche Für und Wider der erleichterten Einbürgerung. Mit dem Motiv hätten die Gegner das Thema völlig verfehlt, da es sich bei den betreffenden Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation hauptsächlich um italienische, spanische, portugiesische und türkische Staatsangehörige handle, empörte sich die Unterstützerseite. Während Bundesrätin Simonetta Sommaruga der Gegenseite fehlende Argumente unterstellte, verkündete Initiantin Ada Marra im Radio gar, dem- oder derjenigen 2000 Franken zu bezahlen, der oder die ihr eine Burka tragende Ausländerin der dritten Generation zeige. Im Internet sorgten die Plakate mit dem „Burka-Schreckgespenst aus der Mottenkiste“ (BZ) derweil auch für Belustigung, indem das Sujet in völlig andere Kontexte gesetzt, ad absurdum geführt und durch den Kakao gezogen wurde. Selbst aus den Reihen der SVP ertönten kritische Stimmen zum umstrittenen Plakat. Während SVP-Nationalrat Maximilian Reimann (svp, AG) das Sujet als „nicht optimal“ bezeichnete, war es für Alex Kuprecht (svp, SZ) als Befürworter der Vorlage schlicht „einige Niveaus zu tief“. Die Mitglieder des Pro-Komitees legten daraufhin etwas Geld für eine eigene, kleine Plakatkampagne an einigen grossen Bahnhöfen der Deutschschweiz zusammen. Nachdem die grosse Welle der Empörung abgeebbt war, plätscherte der Abstimmungskampf wieder gemächlich vor sich hin.

Mit näher rückendem Abstimmungstermin richtete sich die Aufmerksamkeit nochmals auf einen ganz anderen Aspekt der Abstimmung: das Ständemehr. Was das Volksmehr betrifft, zeigten die letzten Umfragen eine eher klare Tendenz zu einem Ja, doch das Ständemehr war bereits früheren Bestrebungen zur erleichterten Einbürgerung zum Verhängnis geworden (insb. bei der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994). Experten gingen davon aus, dass die Westschweizer Kantone und Zürich der Vorlage bei einem Volksmehr mit grosser Wahrscheinlichkeit zustimmen würden, während die meisten Zentral- und Ostschweizer Kantone – traditionell skeptisch in Ausländerfragen – eher zur Ablehnung der Vorlage neigen sollten. Den entscheidenden Ausschlag erwarteten sie von den als „Swing States“ bezeichneten Kantonen Basel-Landschaft, Graubünden, Luzern, Solothurn, Wallis und Zug. Dies sind zugleich jene Kantone, die die Einbürgerung der dritten Ausländergeneration im Jahr 2004 mit weniger als 60% Nein-Stimmen abgelehnt hatten. Angesichts der aktuellen, weniger radikalen Reform, die im Gegensatz zu jener von 2004 insbesondere keinen Automatismus vorsieht, ist es durchaus denkbar, dass einige der „Swing States“ nun ins andere Lager wechseln.

La Suisse doit reconnaître ses enfants (Iv.Pa. 08.432) / Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation

Die Regierungsmandate der FDP konnten im Berichtjahr bei den sechs kantonalen Gesamterneuerungswahlen für die Exekutive konsolidiert werden. In den drei Kantonen (GL, NW, OW), in denen jeweils ein FDP-Regierungsmitglied zurücktrat, konnten die Sitze ohne Probleme verteidigt werden. Auch alle Bisherigen wurden, teilweise bravourös, bestätigt. Damit konnte die Baisse vom Vorjahr, als der Freisinn gleich fünf Exekutivmandate abgeben musste, vergessen gemacht werden. Mit 42 der insgesamt 156 kantonalen Exekutivsitze blieb denn die FDP auch 2014 die stärkste kantonale Regierungskraft knapp vor der CVP, die Ende 2014 total 39 Sitze hielt. Nur in den Kantonen Wallis und Appenzell Innerrhoden waren die Freisinnigen nicht in der Regierung vertreten.

FDP Gesamterneuerungswahlen für die Exekutive

In drei der vier im Berichtjahr stattfindenden kantonalen Parlamentswahlen musste die SP Sitzverluste hinnehmen. In den Kantonen Neuenburg und Wallis gingen je drei, im Kanton Solothurn ein Sitz verlustig. Einzig im Kanton Genf konnten die Genossen an Wähleranteilen zulegen, was sich allerdings nicht in Sitzgewinne ummünzen liess; immerhin konnte man die 15 Sitze halten. Ende Berichtjahr hielt die SP nach den per Saldo 8 Sitzverlusten von den 2'559 kantonalen Legislativmandaten noch deren 452 (17,7%); das sind die viertmeisten Sitze hinter der SVP (562 Sitze), der FDP (530 Sitze) und der CVP (460 Sitze).

Das Abschneiden der SP bei kantonalen Parlamentswahlen 2013
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei kantonalen Wahlen 2013

Einen Erfolg konnte die SP bei den kantonalen Regierungswahlen in Neuenburg feiern, wo sie mit einem zusätzlichen Sitz die Regierungsmehrheit von drei Mandaten eroberte. Ihren jeweiligen Regierungssitz verteidigen konnten die Genossen in den Kantonen Genf, Solothurn und Wallis. Die Angriffe bei Ersatzwahlen in Basel-Landschaft und Freiburg waren jedoch jeweils sehr knapp nicht erfolgreich. Insgesamt konnte die SP damit ihren Regierungsanteil in den Kantonen leicht ausbauen. Die Genossen besetzen 33 von total 156 Exekutivsitzen. Nur die FDP (42 Sitze) und die CVP (39 Sitze) haben eine stärkere kantonale Regierungsbeteiligung.

Die Resultate der SP bei kantonalen Regierungswahlen 2013
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei kantonalen Wahlen 2013

Im Kanton Wallis bestanden seit den späten 1970er Jahren – getrennt durch die Sprache – zwei freisinnige Parteien. Während die französischsprachige FDP Unterwallis die grösste Fraktion im Kantonsparlament stellt und auch auf kommunaler Ebene stark verankert ist, litt die jüngere, deutschsprachige FDP Oberwallis seit einigen Jahren an der Konkurrenz durch die SVP. Befördert durch das Debakel bei den Regierungswahlen, wurde eine Fusion der beiden Sektionen zu einer konsequent zweisprachigen Kantonalpartei beschlossen – ein Novum im Kanton Wallis. Am 12. September wurde der Zusammenschluss beschlossen. Der Aufbruch ging zudem mit einem Generationenwechsel einher. Neuer Präsident wurde der 29-jährige Xavier Mottet, dem drei Vizepräsidenten aus den Regionen Unter-, Mittel- und Oberwallis zur Seite gestellt wurden. Fortan wolle man durch volksnahere Politik in der Opposition die elektorale Basis wieder ausbauen.

Fusion der FDP-Sektionen Unter-, und Oberwallis

Schwere Niederlagen musste die FDP im Berichtjahr auch bei den kantonalen Regierungswahlen einstecken. In Genf verlor der Freisinn eines und in Neuenburg gleich zwei der jeweils ursprünglich drei Exekutivmandate. Während die FDP in Neuenburg für verschiedene politische Skandale richtiggehend abgestraft wurde, konnte der Verlust der Regierungsbeteiligung im Kanton Wallis mit der „Steinaffäre“ um Christian Varone und mit der erstarkten SVP erklärt werden. Bei Ersatzwahlen im Kanton Basel-Landschaft verzichtete die FDP darauf, ihren zurücktretenden Regierungsvertreter zu Gunsten einer Regierungsbeteiligung der SVP zu ersetzen. Einzig im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wo die FDP eine politische Macht ist, konnte auf Kosten der SVP ein sechster von sieben Regierungssitzen erobert werden. Ohrfeigen musste die FDP auch bei kommunalen Exekutivwahlen einstecken. So wurde der langjährige FDP-Sindaco von Lugano abgewählt und durch einen Lega-Politiker ersetzt und bei Ersatzwahlen in der bereits stark links gefärbten Stadt Zürich verlor die FDP ihren Sitz an die Alternative Linke. Die Verluste bei den Exekutivwahlen wurden in der Presse auch auf einen Mangel an überzeugenden Köpfen zurückgeführt. Der Freisinn müsse mehr in den Nachwuchs investieren. Die Personalpolitik in den Kantonalsektionen wurde von Präsident Philipp Müller im Hinblick auf die Wahlen 2015 als zentrales Projekt forciert. Trotz der Niederlagen blieb die FDP Ende Berichtjahr die stärkste Regierungskraft in den Kantonen. 26,9% der Exekutivsitze (42 von total 156 Sitzen) waren in freisinniger Hand.

Abschneiden der FDP bei kantonalen Regierungswahlen im Jahr 2013
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei kantonalen Wahlen 2013

Das im Vorjahr verzeichnete Formtief der SVP bei kantonalen Parlamentswahlen wurde im Berichtjahr wieder gedreht. Verlor die Partei 2012 bei den in acht Kantonen stattfindenden Gesamterneuerungswahlen per Saldo noch 22 Sitze, so schlug Ende 2013 ein Gewinn von gesamthaft 18 Sitzen zu Buche. Insbesondere in den Kantonen Wallis (+9 Sitze) und Neuenburg (+ 6 Sitze) war die Ernte reich. Auch in Genf gewann die Volkspartei trotz Konkurrenz durch den MCG zwei und in Solothurn einen zusätzlichen Sitz. Insgesamt hielt die SVP mit 562 aller 2 559 kantonalen Parlamentsmandate (exklusive AI) mehr als ein Fünftel aller kantonalen Sitze.

Das Abschneiden der SVP bei kantonalen Parlamentswahlen 2013
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei kantonalen Wahlen 2013

Die kantonalen Gesamterneuerungswahlen 2013 dürften der FDP nicht in guter Erinnerung bleiben. Per Saldo verloren die Freisinnigen in den vier Kantonen, in denen Parlamentswahlen stattfanden, nicht weniger als 14 Sitze. Herbe Verluste mussten sie in der Westschweiz hinnehmen: Im Kanton Genf verlor die FDP sieben Mandate und im Kanton Neuenburg deren sechs. Auch im Kanton Solothurn büsste die FDP einen Sitz ein. Trösten konnten sich die Freisinnigen daran, dass sie in diesen drei Kantonen trotz teilweise massiver Wählerverluste noch immer die stärkste Kraft in der kantonalen Legislative blieben. Einzig im Kanton Wallis gelang es der FDP, trotz Misserfolg der deutschsprachigen FDP Oberwallis, ihre Sitze zu halten. Die Sitzverluste führten dazu, dass sich der Abstand zur SVP, die mit 562 aller 2'559 kantonalen Sitze Ende Berichtjahr nach wie vor am stärksten in den kantonalen Parlamenten vertreten war, vergrösserte. Die FDP war diesbezüglich aber mit total 530 Mandaten immer noch zweitstärkste Partei.

Das Abschneiden der FDP bei kantonalen Gesamterneuerungswahlen 2013
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei kantonalen Wahlen 2013

Einer eigentlichen Zerreissprobe musste sich die Partei aufgrund der Revision des Raumplanungsgesetzes aussetzen. Die CVP verhalf im Sommer dem revidierten Gesetz im Parlament zum Durchbruch. Dies allerdings zum grossen Ärger der Walliser Kantonalsektion, deren Kanton aufgrund der Ausscheidung von besonders grossen Bauzonen am meisten vom neuen Gesetz zu befürchten hatte. Die Sektion Unterwallis – nota bene Herkunft des Parteipräsidenten – drohte gar mit dem Austritt aus der CVP Schweiz, sollte die nationale Partei das geplante Referendum nicht unterstützen. Darbellay war in der Zwickmühle, da er nach seiner Rücktrittsankündigung im April offen mit einem Regierungssitz im Wallis liebäugelte. Wollte er sich die Chancen für die Wahlen 2017 (wohl noch nicht 2013) wahren, durfte er sich in seinem Kanton nicht zu viele Feinde machen. Prompt wurde ihm innerhalb der nationalen Partei vorgeworfen, die Interessen des eigenen Kantons über die Parteiinteressen zu stellen. Mitte November entschied der Unterwalliser CVP-Präsident Michel Rothen dann aber, nicht über einen Austritt abstimmen zu lassen. Man müsse die Probleme am Verhandlungstisch lösen. Die Mutterpartei habe zudem einige positive Signale ins Wallis geschickt.

Parolenfassung der CVP zum revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG)

In den Kantonen und Gemeinden blieb die Regelung der Einbürgerung weiterhin ein beliebtes Aktionsfeld der SVP. Der Freiburger Grosse Rat beschloss, dass die kommunalen Einbürgerungsentscheide in Zukunft durch die Exekutive und nicht mehr durch die Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament gefällt werden sollen. Die SVP reichte dagegen das Referendum ein. Eine solche Regelung kennen bereits die Kantone Genf, Neuenburg und Waadt sowie seit 2005 auch der Kanton Bern. Im Kanton Wallis stimmte das Volk mit 72% Ja-Stimmen einer Übertragung der Kompetenz zur kommunalen Einbürgerung von der Bürger- auf die Einwohnergemeinde zu. Nur die SVP kämpfte dagegen, die Bürgergemeinden selbst waren damit aber einverstanden, da sie gemäss revidiertem Bundesrecht nur noch verwaltungskostendeckende Einbürgerungsgebühren verlangen dürfen. Im Aargau bekämpfte die SVP das Vollzugsgesetz zu dieser neuen nationalen Regelung, dass die Gemeinden nur noch kostendeckende Einbürgerungsgebühren verlangen dürfen, mit einem Behördenreferendum. Das Volk nahm die von der SVP als „Gratiseinbürgerung“ bekämpfte Vorlage deutlich (68% Ja) an.

Kantonale Auseinandersetzungen betreffend Einbürgerungsabstimmungen in den Gemeinden
Dossier: Einschränkung der Einbürgerungen auf Gemeindeebene (bis 2008)