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Weil die Fussballer Xherdan Shaqiri und Granit Xhaka ihre Tore während dem Spiel Schweiz-Serbien in Kaliningrad (RUS) mit der Doppeladler-Geste bejubelten, kam es im Juni im Rahmen der Fussball-Weltmeisterschaft der Männer zu einem Eklat.
Nicht wenige Spieler der Schweizer Nationalmannschaft verfügen über kosovarische oder albanische Wurzeln und Spieler und Fans beider Seiten der Partie haben den Kosovokrieg Ende der 1990er-Jahre direkt oder indirekt miterlebt. Noch heute existieren Spannungen zwischen den ehemaligen Kriegsparteien, so anerkennt Serbien beispielsweise den Kosovo nicht als unabhängigen Staat. Die Stimmung im Stadion war also im Hinblick auf vergangene Konflikte aufgeheizt – serbische Fans pfiffen die Schweizer Spieler aus, Shaqiri und Xhaka machten den Doppeladler.
Bei der Doppeladler-Geste wird, indem man die Hände über die Daumen kreuzt und mit den Fingern flattert, das Wappentier Albaniens – ein Adler – imitiert. Obwohl der Adler das Wappentier vieler Nationen ist, auch dasjenige Serbiens, sei die albanische Doppeladler-Flagge auf rotem Grund als «Flagge aller ethnischen Albaner» zu deuten, wie die Aargauer Zeitung erklärte. Weltweit würden daher albanische Spieler von ihren Fans gefeiert, wenn sie «den Adler machen». In den albanisch besiedelten Teilen Jugoslawiens hingegen sei früher öfters die Polizei eingeschritten, wenn die Doppeladler-Flagge öffentlich gezeigt wurde.
Die Geste im Spiel habe laut Xhaka folglich auch den albanischen und nicht den serbischen Fans gegolten, dennoch stufte die Fifa die Handlung als Provokation gegenüber dem serbischen Publikum ein. Es folgten Bussen in Höhe von CHF 10'000 für die beiden Spieler und eine weitere Busse von CHF 5'000 für Teamcaptain Lichtsteiner, der den Doppeladler aus Solidarität mit seinen Teamkollegen ebenfalls zeigte. Die Schweiz gewann die Partie 2:1.

Damit war aber die Diskussion nicht abgepfiffen: Die Frage, ob ein Schweizer Nationalspieler eine ausländische Jubelgeste machen dürfe, beschäftigte die Schweiz noch über einen Monat und war während Wochen ein dominierendes Thema in der Tagespresse. Der Direktor des SFV, Alex Miescher, fragte im Juli in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger gar, ob Doppelbürger überhaupt für eine Nationalmannschaft geeignet seien. Xhaka selbst bezeichnete diese Aussage gemäss Tages-Anzeiger als «Unsinn» und «Steinzeitkommentar», laut Jacqueline Fehr (sp, ZH) sei sie «eine Ohrfeige für alle Doppelbürger», wie der Blick titelte. Dieser veröffentlichte daraufhin in der Sonntagsausgabe auf über elf Seiten unterschiedliche Stellungnahmen zur Doppeladler- und Doppelbürger-Diskussion.
Für die Aussage Mieschers entschuldigte sich der Präsident des SFV, Peter Gilliéron, später, Jürg Stahl (svp, ZH), Präsident des Dachverbandes von Swiss Olympics, unterstützte hingegen die Aussage Mieschers gegenüber dem Blick: Schweizer Sportlerinnen und Sportler, welche die Schweiz an olympischen Spielen und Weltmeisterschaften vertreten, sollen «durch und durch und nur unsere Nation vertreten», was im Falle von Doppelbürgern aber oft schwierig sei. Mit einer Abschaffung von Doppelbürgerschaften könne man hier Abhilfe schaffen, so Stahl weiter.
Auch die Weltwoche griff die Thematik auf: Dort zitierte Roger Köppel (svp, ZH) den Schriftsteller Gottfried Keller, indem er definierte, was Schweizer Staatsangehörige ausmache: Es sei das Bürgerrecht und die Identifikation mit dem Land und seiner Staatsform. Dass nun die Doppeladler-Geste für Irritierung darüber sorge, ob die Spieler der Schweizer Nati denn überhaupt für die Schweiz oder für Albanien spielten, sei nur naheliegend, meinte Köppel weiter, denn der Doppeladler sei eben nicht ein Schweizer Symbol.

Schliesslich gab es aber auch humorvolle Beiträge zur Diskussion: Vielleicht sei der Doppeladler ja nur Werbung für die Vogelwarte Sempach gewesen, witzelte man im Tages-Anzeiger. Insgesamt erregte der Zwischenfall aber derart viel Aufmerksamkeit, dass die ZHAW den Begriff «Doppeladler» im Dezember zum Wort des Jahres 2018 kürte.

Doppeladler-Affäre
Dossier: Nationale Identität: Debatte über die Fussballnationalmannschaft

Mitte Januar 2017 war auch die SPK-NR mit 13 zu 11 Stimmen mehrheitlich der Ansicht, die Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen ohne vorgängige Überprüfung des Strafregisters der antragsstellenden Person stelle eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit in der Schweiz dar. Sie gab damit den beiden Tessiner Standesinitiativen Folge, die es ermöglichen wollen, systematisch Strafregisterauszüge von allen zuziehenden EU-Bürgerinnen und -Bürgern einzuholen. Während die Minderheit zu bedenken gab, eine solche systematische Überprüfung werde vom FZA ausgeschlossen und belastete dadurch die Beziehungen zu Italien und zur EU, argumentierte die Mehrheit, das FZA könne und dürfe die Schweiz nicht an der Wahrung ihrer öffentlichen Sicherheit hindern.

Systematische Vorlage des Strafregisterauszugs bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch EU-Bürgerinnen und -Bürger (Kt.Iv. 15.320 und 15.321)
Dossier: Strafregisterauszug für Aufenthaltsbewilligung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern / Beitritt zu ECRIS

Der Kanton Tessin forderte mit einer im September 2015 eingereichten Standesinitiative (Kt.Iv. 15.320), dass von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen, ein Strafregisterauszug eingefordert werden kann. Die Schweiz soll in solchen Fällen wieder systematisch und von Amtes wegen sowie ohne nähere Begründung Informationen über allfällige Vorstrafen beim Herkunftsland oder bei Drittstaaten einholen dürfen. Mit einer zweiten, gleichzeitig eingereichten Standesinitiative (Kt.Iv. 15.321) wollte der Grosse Rat des Kantons Tessin darüber hinaus sicherstellen, dass in diesem Rahmen auch über entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diskutiert wird. Anhand schwerer Straftaten, argumentierte der Tessiner Grosse Rat, zeige sich die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, die von der Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen ohne Überprüfung der antragstellenden Person – und damit letztlich von den bilateralen Personenfreizügigkeitsabkommen – ausgehe. Im Gegensatz zu Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die immerhin bei der Behörde um eine Bewilligung ersuchen müssten, kämen entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zudem völlig unkontrolliert nach einer einfachen Online-Anmeldung in die Schweiz.
Mit Stichentscheid des Präsidenten gab die SPK-SR im November 2016 beiden Initiativen Folge. Obgleich sie sich bewusst sei, dass die Forderungen des Kantons Tessin im Lichte des Freizügigkeitsabkommens mit der EU (FZA) problematisch sein könnten, solle geprüft werden, ob mit der EU bezüglich des systematischen Einholens von Strafregisterauszügen verhandelt werden könne oder ob die Schweiz bzw. einzelne Kantone diesbezüglich autonom vorgehen könnten. Die Minderheit lehnte die Initiativen ab, weil sie das FZA sowie die Beziehungen zur EU und zu Italien verletzten, ohne den erwünschten Erfolg zu bringen.

Systematische Vorlage des Strafregisterauszugs bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch EU-Bürgerinnen und -Bürger (Kt.Iv. 15.320 und 15.321)
Dossier: Strafregisterauszug für Aufenthaltsbewilligung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern / Beitritt zu ECRIS

2010 wurde 40'403 Personen die Schweizer Staatsbürgerschaft erteilt. Damit ist die Anzahl Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 10% zurückgegangen (2009: 44'948). Die Mehrzahl der Gesuchsteller stammte wie bereits in den Jahren zuvor aus Serbien (6843), Italien (4236) und Deutschland (3742). Der Rückgang an Gesuchen im Vergleich zum Vorjahr war bei allen drei Gruppen zu beobachten (Serbien: -19%; Italien: -14,5%; Deutschland: -12,5%). Eine Studie des BFS zeigte auf, dass die Schweiz im europäischen Vergleich gemessen an der Gesamtbevölkerung anteilmässig am meisten Einbürgerungen ausweist (0,6 Einbürgerungen pro 100 Einwohner), die Einbürgerungsrate jedoch gering ist (lediglich 2,8% der 1,7 Mio Ausländerinnen wurden 2008 eingebürgert).

Einbürgerungen 2010 
Dossier: Migrationsbericht
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Die Zahl der Einbürgerungen lag mit 45'042 etwas unter dem Vorjahreswert (47'607). Die grösste Gruppe von Eingebürgerten stellte Serbien (inkl. Kosovo) mit 10'428 Personen (weitere 6900 kamen aus den vier anderen Nachfolgestaaten Jugoslawiens), gefolgt von Italien (4759) und der Türkei (3046). Als eines der letzten Länder mit einer grossen Anzahl von in die Schweiz Ausgewanderten hob Deutschland im Berichtsjahr das Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft auf, was in Zukunft zu mehr eingebürgerten Deutschen führen dürfte.

Einbürgerungen 2007
Dossier: Migrationsbericht
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Die Zahl der Einbürgerungen lag mit 47'607 deutlich über dem Vorjahreswert (39'753). Die grösste Gruppe von Eingebürgerten stellte Serbien mit 11'701 Personen, gefolgt von Italien (4591) und der Türkei (3457).

Einbürgerungen 2006
Dossier: Migrationsbericht
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Die Zahl der Einbürgerungen lag mit 39'753 deutlich über dem Vorjahreswert (36'957). Die grösste Gruppe von Eingebürgerten stellte erneut Serbien-Montenegro mit 9482 Personen, gefolgt von Italien (4162) und der Türkei (3467).

Einbürgerungen 2005
Dossier: Migrationsbericht
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Die Zahl der Einbürgerungen lag mit 36'957 knapp unter dem Vorjahreswert (37'070). Die grösste Gruppe von Eingebürgerten stellte erneut Serbien-Montenegro mit 7840 Personen, gefolgt von Italien (4408) und der Türkei (3568).

Einbürgerungen 2004
Dossier: Migrationsbericht
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Die Zahl der Einbürgerungen lag mit 37'070 knapp unter dem Vorjahreswert (38'833). Die grösste Gruppe von Eingebürgerten stellten zum erstenmal die Staaten des ehemaligen Jugoslawien (12'018, davon 6316 aus Serbien und Montenegro), gefolgt vom bisherigen Spitzenreiter Italien (5375) und der Türkei (4212).

Einbürgerungen 2003
Dossier: Migrationsbericht
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Die Zahl der Einbürgerungen lag mit 38'833 deutlich über dem Vorjahreswert (+29%). Die grösste Gruppe von Eingebürgerten stellte weiterhin Italien (7013), gefolgt von Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (5790) und aus der Türkei (4132).

Einbürgerungen 2002
Dossier: Migrationsbericht
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Die Zahl der Einbürgerungen blieb mit 29'429 leicht unter dem Vorjahreswert (2000: 30'452). Rund ein Drittel davon waren Einbürgerungen nach dem erleichterten Verfahren für ausländische Ehepartner und Kinder mit einem schweizerischen Elternteil. Die grösste Gruppe von Eingebürgerten stellte weiterhin Italien (5777), gefolgt von Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (3682) und aus der Türkei (3120).

Einbürgerungen 2001
Dossier: Migrationsbericht
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Die Zahl der Einbürgerungen erreichte mit 30'452 (1999: 21'698) einen neuen Höchststand. Das grösste Kontingent stellte wie bereits in früheren Jahren Italien (6938) gefolgt von Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (6089) und aus der Türkei (3133). Die in den letzten Jahren eingetretene massive Zunahme der Einbürgerungsgesuche führte namentlich bei den Bundesstellen zu enormen Pendenzen und entsprechenden Verzögerungen bei der Bearbeitung. Der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat überwiesen ohne Gegenstimme eine Motion der GPK-NR, welche vom Bundesrat Gegenmassnahmen fordert. Kurzfristig könnte dies mit der Einstellung von zusätzlichem Personal geschehen, langfristig sei eine Vereinfachung des heute dreistufigen Verfahrens anzupeilen. Der Ständerat verabschiedete im Rahmen der Budgetdebatte in der Wintersession zudem eine Empfehlung für eine Aufstockung der personellen Ressourcen zum Abbau des Pendenzenbergs.

Einbürgerungen 2000
Dossier: Migrationsbericht
Dossier: Statistiken zur Einbürgerung

Die grössten politischen Demonstrationen führten im Berichtsjahr die Landwirte durch: am 9. Januar protestierten an drei Orten insgesamt 31'000 Bauern (15'000 in Bern, 10'000 in Weinfelden/TG und 6'000 in Luzern) gegen die GATT-Verhandlungen. Gut besucht waren auch die am 10. Dezember vor allem von Frauen durchgeführten Protestaktionen gegen die sexuelle Gewalt im Krieg in Bosnien. Die kriegerischen Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien waren denn auch das häufigste Thema bei den insgesamt 40 (1991: 30) von uns verzeichneten Kundgebungen mit 1'000 und mehr Beteiligten: zehn Grosskundgebungen fanden zu diesem Anlass statt (inkl. eine Demonstration von Griechen gegen die Anerkennung der neuen Republik Mazedonien und eine von Serben gegen die Berichterstattung in den deutschsprachigen Medien). Am zweithäufigsten waren Grossdemonstrationen gegen die Fremdenfeindlichkeit bzw. gegen eine Verschlechterungen der Arbeitsverhältnisse (je sieben). Letztere fanden vorwiegend in der französischsprachigen Schweiz statt, während sich die Kundgebungen gegen Fremdenfeindlichkeit und gegen den Krieg in Bosnien auf die Deutschschweiz konzentrierten. Mehr als die Hälfte der Grossdemonstrationen wurden in den Städten Zürich und Bern durchgeführt (elf resp. zehn), wovon in Zürich deren sechs von in der Schweiz ansässigen Ausländern organisiert wurden. Bei diesen Grossanlässen kam es lediglich an der Bauerndemonstration in Bern zu Aùsschreitungen und Auseinandersetzungen mit der Polizei. Viel häufiger waren derartige Vorkommnissen jedoch bei den kleineren Demonstrationen im Zusammenhang mit der Räumung von besetzten Häusern (v.a. in Zürich und Genf) und mit Blockierungen des motorisierten Privatverkehrs (v.a. in Zürich).

In der folgenden Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, und die traditionellen – allerdings nur noch schwach besuchten – Ostermärsche der Pazifisten im schweizerisch/deutschen Grenzgebiet nicht erfasst. Demonstrationen mit 1000 und mehr Teilnehmenden, unterteilt nach Ort, Datum (Zeitung), Anzahl Teilnehmende und Thema:

Basel: 23.10. (5'000 / Gewerkschafter), 11.12. (2'000 / Frauen gegen Krieg in Bosnien);
Bern: 10.1. (15'000 / Bauern gegen Gatt), 24.2. (1'000 / gegen Fremdenfeindlichkeit), 23.3. (6'000 / gegen Fremdenfeindlichkeit), 30.3. (1'500 / für liberale Drogenpolitik), 6.7. (6'000 / ausländische Bauarbeiter; Pensionskassen im EWR), 21.9. (2'000 / AKW Mühleberg), 27.9. (3'000 / Krieg in Bosnien), 27.11. (1'000 / Krieg in Bosnien), 11.12. (5'000 / Frauen gegen Krieg in Bosnien), 21.12. (6'000 / Jugend für europäische Integration);
Erstfeld/UR: 30.11. (2'000 / Eisenbahner);
Genf: 3.2. (2'000 / Kosovo-Albaner); 20.2. (3'000 / Staatsangestellte), 12.3. (5'000 / Staatsangestellte), 23.10. (1'500 / Mittelschüler), 6.11. (2'000 / Bauunternehmer), 9.12. (8'000 / Gewerkschafter), 18.12. (1'000 / Staatsangestellte);
La Chaux-de-Fonds: 27.4. (1'000 / gegen Fremdenfeindlichkeit), 19.12. (1'500 / für europäische Integration);
Lausanne: 18.1. (3'000 / gegen Fremdenfeindlichkeit), 9.10. (1'000 / Staatsangestellte);
Luzern: 10.1. (6'000 / Bauern gegen Gatt), LNN, 11.12. (1'500 / Frauen gegen Krieg in Bosnien);
Schaffhausen: 28.12. (3'000 / gegen Fremdenfeindlichkeit);
St. Gallen: 23.3. (1'200 / gegen Fremdenfeindlichkeit);
Weinfelden/TG: 10.1. (10'000 / Bauern gegen Gatt);
Zürich: 23.3. (1'500 / gegen Fremdenfeindlichkeit), 10.2. (2'000 / Serben gegen Medien), 2.3. (1'500 / Schliessung Kanzlei-Zentrum), 23.3. (1'000 / Schliessung Kanzlei-Zentrum), 30.3. (2'000 / Kurden gegen Türkei), 11.5. (1'000 / Griechen gegen Mazedonien), 25.5. (2'000 / Kroaten und Bosnier), 12.10. (1'000 / Kurden gegen Türkei), 23.10 (3'000 / Gewerkschafter), 26.10. (1'000 / Kurden gegen Türkei), 11.12. (5'000 / Frauen gegen Krieg in Bosnien).

Nachtrag zu 1991: Zürich: NZZ, 3.1.92 (3'000 / Schliessung Kanzlei-Zentrum).

Statistik Grossdemonstrationen 1992
Dossier: Grossdemonstrationen in der Schweiz

Der Nationalrat stimmte auf Antrag seiner Kommission und gegen die Opposition von Giger (fdp, SG) und Steffen (sd, ZH) einer parlamentarischen Initiative Ducret (cvp, GE) für eine Erleichterung der Einbürgerung zu. Der Vorstoss verlangt eine Halbierung der für die ordentliche Einbürgerung geforderten minimalen Wohnsitzdauer von 12 Jahren. Diese bestehende Anforderung ist im europäischen Vergleich ausserordentlich streng, nur gerade Deutschland und Österreich kennen mit zehn Jahren annähernd so hohe Barrieren. Ob mit dieser angestrebten Gesetzesänderung die Einbürgerung für die vielen jungen Ausländer, welche einen guten Teil ihrer Jugend in der Schweiz verbracht haben, attraktiver gemacht werden kann, ist allerdings fraglich. Da bereits heute die Wohnsitzjahre zwischen dem 10. und dem 20. Altersjahr doppelt angerechnet werden, stellt diese Vorschrift für die meisten von ihnen keinen Hinderungsgrund dar. Eine Erleichterung trat aber für die in der Schweiz wohnenden italienischen Staatsbürger in Kraft, indem Italien das Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft ebenfalls aufgehoben hat.

Halbierung der Wohnsitzpflicht für Einbürgerung (Pa.Iv. 90.257)