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Die im Januar 2009 im Kanton Neuenburg eingereichte Volksmotion, welche die Herabsetzung des Stimmrechtalters von 18 auf 16 Jahre fordert, wurde vom Grossen Rat mit 55 zu 39 Stimmen überwiesen. Die Ratsrechte, allen voran die SVP und Teile der FDP, machte geltend, dass Junge im Alter von 16 Jahren von einer vorwiegend linksorientierten Lehrerschaft indoktriniert seien und dass Vertragsunterschriften in diesem Alter rechtlich nicht bindend seien. Die Linke hingegen argumentierte für eine altersmässige Anpassung des Stimmrechts an die Steuerpflicht und für die frühe politische Einbindung der Jugend als Zukunftsträgerin der Gesellschaft. Der Neuenburger Staatsrat unterstützte die Motion ebenfalls.
Im Kanton Waadt wurde eine parlamentarische Initiative der SVP, die ebenfalls die Einführung des Stimmrechtalters 16 vorgesehen hätte, vom Parlament Ende 2010 abgelehnt. Gegner und Befürworter fanden sich sowohl im linken wie auch im rechten Lager.
Die von der jungen Luzerner CVP lancierte Initiative für ein Stimmrecht ab Geburt (Familienstimmrecht) scheiterte an der Unterschriftenhürde und kam nicht zustande.

Kantonale Vorstösse für das Stimmrechtsalter 16 (2005-2010)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Im Kanton Bern, wo ein fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer eingeführt werden sollte, stimmten auf Empfehlung des Grossen Rates und der bürgerlichen Parteien 72% der Urnengänger dagegen. Die Regierung des Kantons Luzern unterstützt die vom Verein Secondas Plus eingereichte Initiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts. Allerdings verlangt sie in einem Gegenvorschlag eine einheitliche Regelung für alle interessierten Gemeinden. Schweizweit gibt es bisher acht Kantone, die ein solches fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Migranten kennen. Es sind dies Neuenburg, Jura, Genf, Waadt, Freiburg, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Basel-Stadt. In Basel-Stadt wurde die fakultative Erweiterung des kommunalen Wahl- und Stimmrechts auf weitere Personengruppen allerdings weder von Riehen noch von Bettingen umgesetzt.

Kommunales Stimmrecht für Ausländer (BE, LU, BS, VD)
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

In Neuenburg entschieden die Stimmberechtigten über eine Volksinitiative für die Erweiterung des Ausländerstimm- und -wahlrechts auf die Wählbarkeit in Kantons- und Gemeindebehörden sowie über einen Gegenvorschlag von Regierung und Parlament, dieses passive Wahlrecht für Ausländer nur auf kommunaler Ebene einzuführen. Die von der SVP und der LP bekämpfte Wählbarkeit in Gemeindebehörden wurde mit einer Mehrheit von rund 55% angenommen; die weiter gehende Volksinitiative hingegen mit 59% Nein-Stimmen abgelehnt. Am gleichen Tag lehnte der Kanton Jura in einer Volksabstimmung die Ausweitung der Wählbarkeit von niedergelassenen Ausländern auf Ämter in Gemeindeexekutiven (in kommunale Parlamente sind sie bereits wählbar) mit einer knappen Mehrheit von 51% ab; die SVP hatte gegen diesen Parlamentsbeschluss das Referendum ergriffen.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

In Neuenburg empfahl die Kantonsregierung eine 2003 eingereichte Volksinitiative für die Erweiterung des Ausländerstimm- und -wahlrechts auf die Wählbarkeit in Kantonsbehörden zur Ablehnung.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Eine im Auftrag der schweizerischen UNESCO-Kommission durchgeführte Untersuchung in den Kantonen Neuenburg und Jura, welche als einzige das Ausländerstimmrecht kennen, ergab keine überraschenden Resultate: Die Ausländer machen von diesem Recht relativ wenig Gebrauch, und die parteipolitischen Kräfteverhältnisse sind durch ihre Beteiligung nicht verändert worden.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts