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Der Nationalrat schloss sich in der Frühjahrssession 2022 seiner vorberatenden KVF-NR sowie dem Ständerat an, indem er der Standesinitiative des Kantons Neuenburg bezüglich eines Moratoriums für den Aufbau des 5G-Millimeterwellennetzes sowie zwei ähnlichen Initiativen der Kantone Genf und Jura keine Folge gab. Diese sind somit erledigt.

Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes (Kt.Iv. 20.314)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Der Ständerat behandelte in der Wintersession 2021 die Standesinitiative des Kantons Neuenburg bezüglich eines Moratoriums für den Aufbau des 5G-Millimeterwellennetzes, gemeinsam mit zwei ähnlichen Initiativen der Kantone Jura und Genf sowie dem Postulat «Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone» der KVF-SR. Der Ständerat gab den drei Initiativen keine Folge, nahm das Postulat jedoch an.

Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes (Kt.Iv. 20.314)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Die KVF-SR beugte sich im Mai 2021 über die Initiative des Kantons Neuenburg, welche unter anderem das Ziel verfolgte, ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes zu erreichen. Die Kommission gab der Initiative mit 11 zu 1 Stimmen keine Folge. Sie argumentierte – wie auch bei den fast identischen Initiativen der Kantone Genf (Kt. Iv. 20.309) und Jura (Kt. Iv. 21.305) – damit, dass den geforderten Aspekten bereits Rechnung getragen werde. Sie reichte jedoch ein eigenes Postulat (Po. 21.3596) ein, mit welchem sie sich den Fragen bezüglich der so genannten Millimeterwellenfrequenz widmen will.

Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes (Kt.Iv. 20.314)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Im April 2020 reichte der Kanton Neuenburg eine Standesinitiative betreffend ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes ein; mit ähnlichen Forderungen wie die Standesinitiative des Kantons Genf (Kt.Iv. 20.309). Das Moratorium solle so lange gelten, bis das BAFU das für 2021 angekündigte, schweizweite Monitoring über die Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung eingeführt und Arbeiten zu den Auswirkungen der spezifischen Millimeter-Technologie (Frequenzbereich ab 24 Gigahertz) auf die Gesundheit publiziert habe. Zudem solle die Gesetzgebung dahingehend angepasst werden, dass ein nationales Funkwellenkataster erstellt wird, dass die Kantone und Gemeinden in die Planung der Netzabdeckung miteinbezogen werden und dass die Bevölkerung über Präventionsmassnahmen informiert wird.

Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes (Kt.Iv. 20.314)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Als Reaktion auf die Ankündigung Gygis forderten die Poststellenleiter Arbeitsplatz- und Lohngarantien und drohten mit einem Streik kurz vor Weihnachten. In Neuenburg, Luzern und Lugano kam es zu Demonstrationen. Mitte Dezember einigten sich Post und Gewerkschaften auf die Grundsätze beim Umbau des Poststellennetzes: Die Post verzichtet auf Kündigungen und gewährt eine Lohngarantie. Die Leiter zurückgestufter Poststellen erhalten bis spätestens 2011 die heutigen Nominallöhne; ihren über 55-jährigen Kollegen wird das, zusammen mit einer Beschäftigungsgarantie, bis zum Pensionsalter zugesichert. Bereits im November verständigten sich die Post und die Gewerkschaften Kommunikation und Transfair auf Lohnerhöhungen. Angestellte mit tieferen Löhnen erhalten 2007 2% mehr, jene mit höheren Gehältern 1,8% mehr Lohn. Weitere 0,4% der Lohnsumme werden für leistungsbezogene Massnahmen eingesetzt.

Reform Ymago (2006)
Dossier: Poststellenschliessungen (ab 2006)