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Mitte Mai 2018 nahm die SPK-SR mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung einen Gesetzesentwurf an, der die Kündigung von Staatsverträgen regelt. Zwar seien wichtige Verträge bis heute nie gekündigt worden, es gelte aber – insbesondere vor dem Hintergrund von Volksinitiativen, die in jüngerer Vergangenheit in ihrer Umsetzung die Kündigung völkerrechtlicher Verträge forderten – die Regeln «vor dem Spiel» und nicht erst «während des Spiels» zu klären. Die Kommission stellte sich gegen die Haltung des Bundesrates, dass dieser alleine zuständig sei für die Kündigung von internationalen Abkommen. Vielmehr sei die Kündigung gleich zu regeln wie der Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen: Die Bundesversammlung sei es, die Abschlüsse für wichtige, rechtsetzende Verträge genehmige, also müsse es auch das Parlament sein, das solche Verträge auflösen könne. Mitberücksichtigt werden müsste dabei auch das Referendumsrecht: Auch hier müsse das Prinzip des «actus contrarius», also ein Parallelismus der Zuständigkeiten, angewendet werden. Kündigungen von wichtigen Verträgen seien dem Referendum zu unterstellen.
Auf die Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs gingen 36 Stellungnahmen ein. Zwei Drittel (die 15 Kantone BE, SZ, NW, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE; die fünf Parteien BDP, CVP, FDP, GLP, SP sowie der Städteverband, der Gewerbeverband, der Centre Patronal und die Gesellschaft für Aussenpolitik) sahen nicht nur Handlungsbedarf in der Frage zur Klärung der Zuständigkeit für die Kündigung völkerrechtlicher Verträge, sondern beurteilten den Vorentwurf der SPK-SR auch positiv. Die Kantone Thurgau und Glarus sowie die SVP sprachen sich gegen den Vorschlag aus. Die restlichen Kantone (OW, ZH, LU, FR, VD, VS und GE) und Verbände (Gemeindeverband, economiesuisse) nahmen entweder keine Stellung oder enthielten sich, weil sie mitunter die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung nicht sahen (z.B. economiesuisse). Die Gegner der Vorlage befürchteten eine Verkomplizierung des Verfahrens und eine Relativierung der Kompetenzen der Regierung. Die SVP lehnte die Vorschläge ab, weil sie faktisch darauf hinausliefen, die direktdemokratische Mitbestimmung einzuschränken; zwar nicht beim Abschluss aber bei Neuaushandlung oder Kündigung von Staatsverträgen.

Kündigung von Staatsverträgen

Bei den Wahlen in die Kantonsregierungen erlitten die links-grünen Kräfte Niederlagen in den Kantonen Genf, wo die Linke gänzlich aus der Exekutive verdrängt wurde, und Neuenburg, wo die bis 1989 geltende Formel der parteipolitischen Zusammensetzung der Regierung wieder hergestellt wurde. Die Walliser Regierung blieb parteipolitisch gleich zusammengesetzt, im Kanton Solothurn blieb sogar die personelle Besetzung unverändert. Erstmals ist in Genf eine Frau in der Exekutive vertreten. Bis Ende des Berichtsjahres waren damit von 166 kantonalen Exekutivämtern elf (6,6%) von Frauen besetzt.

Wahlen Kantonsregierungen 1993
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1993

Bei den Parlamentswahlen im Kanton Neuenburg ergab sich ein Rechtsrutsch. Die FDP und die LP gewannen je vier Sitze hinzu; die SP verlor sechs Sitze und 5,8% Wähleranteil. Auch die Grünen erlitten zwei Verluste (ein 1989 auf der "Liste libre" Gewählter war der Fraktion der grünen Partei "Écologie et Liberté" beigetreten). Indem die Bürgerlichen acht von zehn Sitzen, die sie im Jahre 1989 verloren hatten, zurückgewannen, konnten sie ihre knappe Mehrheit von 59 auf 67 von 115 Sitzen ausbauen. Eine längerfristige Analyse lässt erkennen, dass die Neuenburger Wahlen seit 1981 durch abwechselnde Pendelausschläge zwischen dem bürgerlichen und dem linken Lager gekennzeichnet sind. In Wähleranteilen ausgedrückt ist die LP mit 33,4% die stärkste Partei, während die SP mit 39 Sitzen aber über ein Mandat mehr verfügt. Die Stimmbeteiligung sank gegenüber 1989 um 4%, wobei in den traditionell eher links wählenden Bezirken La Chaux-de-Fonds und Le Locle eine um 7% resp. 5% geringere Beteiligung zu verzeichnen war. Im übrigen wurden verschiedene bekannte Persönlichkeiten wie der Fraktionspräsident der SP, der PdA-Parteisekretär sowie der Präsident der Neuenburger Grünen nicht mehr gewählt. Die Frauen konnten ihre Vertretung verdoppeln und erreichten einen Anteil von 32,8%.

Wahlen Grosser Rat Neuenburg 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Neuenburg
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993

Wie bei den Neuenburger Parlamentswahlen fand auch bei den Wahlen in die Regierung ein Rechtsrutsch statt. Es gelang dem Bürgerblock, zusammengesetzt aus FDP und LP, die seit 1989 herrschende rot-grüne Dominanz in der Regierung schon im ersten Wahlgang zu sprengen. Pierre Hirschy (lp), welcher erst seit 1992 im Amt ist, erreichte das beste Resultat, gefolgt von seinem Parteikollegen Jean Guinand, welcher die Nachfolge von Jean Cavadini übernahm. Ebenfalls neu in die Regierung wurde Maurice Jacot (fdp) gewählt. Die beiden bisherigen Sozialdemokraten Francis Matthey und Pierre Dubois landeten auf den beiden letzten Plätzen. Der Parteilose, dem links-grünen Lager zugehörige und von der SP, PdA und der GP unterstützte Michel von Wyss wurde nicht mehr gewählt. Diese Abwahl wurde nicht zuletzt auch seiner Profillosigkeit sowie seiner umstrittenen Spitalpolitik zugeschrieben.

Regierungsratswahlen Neuenburg 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Neuenburg
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1993