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2019 wurde für E-Voting zu einem schwierigen Jahr. Zwar hatte der Bundesrat bereits 2018 mittels Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eine flächendeckende Einführung des dritten Abstimmungskanals angestrebt, der insbesondere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Stimmabgabe erleichtern soll, die Sicherheitsbedenken nahmen aber stark zu. Dies manifestierte sich nicht nur in einer im Februar definitiv lancierten Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium, die ein breites Unterstützungskomitee von links bis rechts hinter sich wusste, sondern auch in den vor allem von den Parteien vorgebrachten negativen Stellungnahmen in der Vernehmlassung zur Teilrevision der politischen Rechte. Zudem revidierten einige Kantone, darunter etwa Aargau, Basel-Landschaft, Glarus oder Jura, ihre Pläne für eine Einführung von E-Voting.
Auch in der Presse nahm die Skepsis gegen E-Voting zu. Das Sicherheitsrisiko sei grösser als der Nutzen, urteilte etwa die NZZ. Insbesondere, weil sich auch gezeigt habe, dass elektronisches Abstimmen nicht zu höherer Beteiligung führe und auch keine Vereinfachung der Stimmabgabe bedeute. Befürwortende von E-Voting betonten hingegen, dass auch briefliches Abstimmen Sicherheitsmängel aufweise. So sei etwa für sehbehinderte Menschen das Stimmgeheimnis nicht garantiert und viele Stimmabgaben würden als ungültig gewertet, weil sie falsch verpackt wurden oder die Unterschrift fehlt. Zudem würden briefliche Stimmen in vielen Kantonen nicht mit dem Stimmregister abgeglichen. Mittels Digitalisierung könnten diese Probleme vermieden werden.

Einen «schweren Rückschlag» – so die NZZ – erlitt das Projekt E-Voting 2019 durch einen sogenannten Intrusionstest der Post. Um zu zeigen, dass die Sicherheitsbedenken unnötig sind, forderten Post und Bundeskanzlei interessierte Personen dazu auf, das von der spanischen Firma Scytl entwickelte und zwischen 25. Februar und 24. März offenegelegte E-Voting-System der Post auf Schwachstellen zu prüfen. Ein «Hacken» des offengelegten Quellcodes in der Art, dass unbemerkt individuelle Stimmabgaben manipuliert oder dass individuelle Stimmabgaben veröffentlicht werden könnten, sollten mit von der Post finanzierten Prämien von bis zu CHF 50'000 belohnt werden. Rund 3'000 Hackerinnen und Hackern hatten sich zum Test angemeldet und deckten bereits nach wenigen Tagen als «gravierend» bezeichnete Sicherheitsmängel auf. So könne das System die universelle Verifizierbarkeit, also eine nachträgliche Überprüfung auf Manipulation, nicht garantieren. Zudem könne ins System eingedrungen und eigentlich gültige Stimmen könnten ungültig gemacht werden. Die Presse erachtete das Hacker-Resultat als «peinlich für die Post» (Blick) oder gar als Rettung der direkten Demokratie – so ein Kommentar in der Sonntagszeitung. Demokratie lebe vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, weshalb Unsicherheiten und Gefahren vermieden werden müssten, meinte die Weltwoche.
Bereit kurz vor dem Intrusionstest hatte die ETH Zürich eine Studie veröffentlicht, mit der gezeigt wurde, dass Individuen bei E-Voting ihre digitale Stimme anonym verkaufen könnten. Dies ist zwar strafbar, könnte bei genügend grosser Zahl an Stimmen aber durchaus zu einer Manipulation von Resultaten führen.

Auch politisch hatte der Rückschlag Folgen. Ende Juni entschied der Bundesrat, die Handbremse zu ziehen. Auch die Vernehmlassung habe gezeigt, dass zwar ein Bedürfnis nach elektronischem Abstimmen und Wählen bestehe, die momentanen Sicherheitsvorkehrungen allerdings nicht genügten. Vorläufig soll deshalb auf die Gesetzesänderung verzichtet werden, mit der E-Voting als dritter Kanal für die Stimmabgabe – neben Urnengang und brieflicher Stimmabgabe – hätte etabliert werden sollen. Das von den Behörden einst formulierte Ziel, dass bei den eidgenössischen Wahlen 2019 mindestens zwei Drittel aller Kantone E-Voting anbieten, wurde damit klar verfehlt. In den Medien wurde dieser «Marschhalt» unterschiedlich kommentiert: Als «Befreiung» wurde das «Ende des E-Votings» in der Sonntagszeitung bezeichnet, während in der Aargauer Zeitung ein «Neustart», aber kein «Denkverbot» gefordert wurde. Die Schweiz habe 60 Jahre gebraucht, bis die briefliche Stimmabgabe eingeführt worden sei, so der Kommentar. Kritisiert wurde der Entscheid des Bundesrats hingegen von der Organisation der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Es sei nicht akzeptabel, dass 180'000 Bürgerinnen und Bürger ihr Beteiligungsrecht weiterhin nicht ausüben könnten, kritisierte deren Präsidentin Ariane Rustichelli. Auch der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) forderten die baldige Einführung digitaler Beteiligungshilfen. Handschriftliches Ausfüllen des Stimmmaterials verhindere die Einhaltung des Stimmgeheimnisses für Sehbehinderte, weil sie auf Hilfspersonen angewiesen seien.

Auch die Post reagierte auf den bundesrätlichen Entscheid und gab ihr bestehendes System noch im Juli auf. Sie wolle ab 2020 eine Alternative anbieten, bei der die bisherigen Sicherheitsprobleme nicht bestünden. Die vier Kantone, die eigentlich noch einen Vertrag mit der Post gehabt hätten (BL, FR, NE, TG), forderten in der Folge Schadenersatz. Doch nicht nur die Post, auch der Kanton Genf stellte den Betrieb seines Systems noch im Juni 2019 ein – nach dem politischen Nein war die finanzielle Unterstützung des Projekts ausgeblieben. Auch die Kantone, die dieses Genfer-System genutzt hatten (AG, BE, GE, LU, SG, VD), hätten es eigentlich bis Ende 2019 nutzen wollen.

Ende Jahr gab der Nationalrat zusätzlich einer parlamentarischen Initiative Folge, die einen «Marschhalt bei E-Voting» fordert. Es sei eine Denkpause nötig, entschied die Mehrheit der grossen Kammer, obwohl die SPK-NR darauf hingewiesen hatte, dass ohne neue Tests kaum Verbesserungen in der Sicherheit möglich seien.

Zum «Vote électronique»-Programm des Bundesrats gehört jedoch nicht nur E-Voting, sondern auch die elektronische Behördeninformation sowie das digitalisierte Unterschriftensammeln. Die Diskussionen um dieses E-Collecting, also um die Idee, Initiativen mittels digitaler statt analoger Unterschriften unterstützen zu können, konzentrierten sich 2019 auf «Online-Plattformen», die laut NZZ zum «Brutkasten der Demokratie» würden. Die Möglichkeit, via solche Plattformen – die bekannteste darunter ist etwa «WeCollect» – Unterschriftenbogen zu verbreiten, die heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und eingesandt werden müssen, würde die etablierten Parteien herausfordern, da diese neue Art der Unterschriftensammlung eben auch für wenig oder nicht parteilich organisierte Komitees wesentlich einfacher sei als die bisherigen Formen. Freilich können entsprechende Unterschriftenbogen auch direkt auf der Internetseite der Bundeskanzlei heruntergeladen werden. Was die Sammelplattformen allerdings wertvoll mache, seien deren Listen an Adressdaten. Häufig hinterliessen unterschriftswillige Bürgerinnen und Bürger freiwillig ihre persönlichen Angaben auf einer Plattform und könnten so informiert werden, wenn Volksinitiativen mit ähnlicher Stossrichtung lanciert werden. Solche «zielgruppenspezifische[n] Daten sind so etwas wie Goldstaub in Zeiten, in denen politische Gruppierungen mittels Big Data ihren Wählern näherkommen wollen», so die NZZ. Sollten Referenden und Volksinitiativen dadurch in Zukunft einfacher zustandekommen, müsse über eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen nachgedacht werden, so die Zeitung weiter.
In die Kritik geriet Daniel Graf, der Gründer von WeCollect, da er mit seiner Plattform vor allem Anliegen unterstütze, die aus eher linken Kreisen stammten. Auf der einen Seite führte dies zu alternativen Angeboten seitens ähnlicher Plattformen aus dem rechtsbürgerlichen ideologischen Spektrum, auf der anderen Seite überführte Graf WeCollect in eine Stiftung, in der künftig mehrere Personen entscheiden sollten, welche Volksbegehren unterstützt werden. Graf gab zu Protokoll, er wolle mit seiner Plattform die direkte Demokratie fördern und es vor allem auch zivilgesellschaftlichen Gruppierungen ermöglichen, direktdemokratische Instrumente zu nutzen, die nicht nur Parteien und mächtigen Interessenorganisationen vorbehalten sein sollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Bei den Wahlen in die Kantonsregierungen erlitten die links-grünen Kräfte Niederlagen in den Kantonen Genf, wo die Linke gänzlich aus der Exekutive verdrängt wurde, und Neuenburg, wo die bis 1989 geltende Formel der parteipolitischen Zusammensetzung der Regierung wieder hergestellt wurde. Die Walliser Regierung blieb parteipolitisch gleich zusammengesetzt, im Kanton Solothurn blieb sogar die personelle Besetzung unverändert. Erstmals ist in Genf eine Frau in der Exekutive vertreten. Bis Ende des Berichtsjahres waren damit von 166 kantonalen Exekutivämtern elf (6,6%) von Frauen besetzt.

Wahlen Kantonsregierungen 1993
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1993

Bei den Parlamentswahlen im Kanton Neuenburg ergab sich ein Rechtsrutsch. Die FDP und die LP gewannen je vier Sitze hinzu; die SP verlor sechs Sitze und 5,8% Wähleranteil. Auch die Grünen erlitten zwei Verluste (ein 1989 auf der "Liste libre" Gewählter war der Fraktion der grünen Partei "Écologie et Liberté" beigetreten). Indem die Bürgerlichen acht von zehn Sitzen, die sie im Jahre 1989 verloren hatten, zurückgewannen, konnten sie ihre knappe Mehrheit von 59 auf 67 von 115 Sitzen ausbauen. Eine längerfristige Analyse lässt erkennen, dass die Neuenburger Wahlen seit 1981 durch abwechselnde Pendelausschläge zwischen dem bürgerlichen und dem linken Lager gekennzeichnet sind. In Wähleranteilen ausgedrückt ist die LP mit 33,4% die stärkste Partei, während die SP mit 39 Sitzen aber über ein Mandat mehr verfügt. Die Stimmbeteiligung sank gegenüber 1989 um 4%, wobei in den traditionell eher links wählenden Bezirken La Chaux-de-Fonds und Le Locle eine um 7% resp. 5% geringere Beteiligung zu verzeichnen war. Im übrigen wurden verschiedene bekannte Persönlichkeiten wie der Fraktionspräsident der SP, der PdA-Parteisekretär sowie der Präsident der Neuenburger Grünen nicht mehr gewählt. Die Frauen konnten ihre Vertretung verdoppeln und erreichten einen Anteil von 32,8%.

Wahlen Grosser Rat Neuenburg 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Neuenburg
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993

Wie bei den Neuenburger Parlamentswahlen fand auch bei den Wahlen in die Regierung ein Rechtsrutsch statt. Es gelang dem Bürgerblock, zusammengesetzt aus FDP und LP, die seit 1989 herrschende rot-grüne Dominanz in der Regierung schon im ersten Wahlgang zu sprengen. Pierre Hirschy (lp), welcher erst seit 1992 im Amt ist, erreichte das beste Resultat, gefolgt von seinem Parteikollegen Jean Guinand, welcher die Nachfolge von Jean Cavadini übernahm. Ebenfalls neu in die Regierung wurde Maurice Jacot (fdp) gewählt. Die beiden bisherigen Sozialdemokraten Francis Matthey und Pierre Dubois landeten auf den beiden letzten Plätzen. Der Parteilose, dem links-grünen Lager zugehörige und von der SP, PdA und der GP unterstützte Michel von Wyss wurde nicht mehr gewählt. Diese Abwahl wurde nicht zuletzt auch seiner Profillosigkeit sowie seiner umstrittenen Spitalpolitik zugeschrieben.

Regierungsratswahlen Neuenburg 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Neuenburg
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1993

Ein vom schweizerischen Trend abweichendes Ergebnis zeigten die Parlamentswahlen im Kanton Neuenburg, wo die bürgerliche Rechte stark vormarschierte. Die Liberalen/Nationalprogressisten vermochten ihre bisher 33 Sitze um 5 zu vermehren, und die Radikalen (FDP) eroberten 2 zusätzliche Mandate, so dass sich die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat markant verstärkte. Damit bestätigte sich der Rechtsrutsch, der in Neuenburg schon bei den Nationalratswahlen 1983 und bei den kommunalen Wahlen 1984 zu verzeichnen war, auch auf kantonaler Ebene. Erneut gingen die Verschiebungen zu Lasten der SP: Hatten die Sozialisten vier Jahre zuvor noch 5 Mandate gewinnen können, so büssten sie nun deren 4 ein. Die PdA (Parti ouvrier et populaire) ihrerseits konnte ihre 4 Mandate nur dank einem Bündnis mit der SAP halten, verlor jedoch über einen Viertel ihrer Wählerschaft. Ungünstig für die Linke wirkte sich zudem die schwache Stimmbeteiligung aus (-10%). Erstmals beteiligten sich auch in Neuenburg Grüne der gemässigten Richtung (Ecologie et liberté) an den Parlamentswahlen, doch konnten sie die gesetzlich vorgeschriebene Hürde von 10 Prozent der Stimmen nicht nehmen. Ebenfalls am hohen Quorum scheiterte der Landesring, der bisher 3 Mandate innehatte. Der Anteil der weiblichen Abgeordneten beträgt weiterhin gut 10 Prozent. Am gleichen Wochenende war auch die Regierung neu zu bestellen, doch erreichte keiner der Kandidaten das absolute Mehr. Umkämpft war das Mandat des demissionierenden Landwirtschaftsdirektors Jacques Béguin (lp), um das es zum Seilziehen zwischen dem Liberalen Jean-Claude Jaggi und dem Radikalen Walter Willener kam. Der FDP-Kampfkandidat erzielte mit dem sechsten Platz immerhin einen Achtungserfolg, verzichtete aber wie die weit abgeschlagenen weiteren fünf Kandidierenden auf einen zweiten Wahlgang. Darauf kam es zur stillen Wahl der fünf am besten placierten Bewerber. Aus den Staatsratswahlen gingen die Sozialisten insofern als Sieger hervor, als ihre beiden Regierungsräte - im Gegensatz zu früheren Wahlen der Exekutive - mit Abstand die besten Resultate erzielten.

Kantonale Wahlen Neuenburg 1985
Dossier: Kantonale Wahlen - Neuenburg
Dossier: Kantonale Wahlen 1985