Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Neuenburg
  • Berberat, Didier (sp/ps, NE) SR/CE

Prozesse

5 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Mit einer Standesinitiative forderte der Kanton Neuenburg das Parlament auf, die Zweckmässigkeit eines Spezialgesetzes bezüglich zuckerhaltiger Produkte zu prüfen und gegebenenfalls eine entsprechende Gesetzesanpassung vorzunehmen. Dadurch sollten Krankheiten bekämpft werden, welche auf erhöhten Zuckerkonsum zurückgeführt werden können. Konkret forderten die Initianten, jenen Zucker zu besteuern, der bei der Herstellung zugesetzt wird. Der Steuererlös sollte präventiven Zwecken zugutekommen. Darüber hinaus sollte im Gesetz die Beschränkung von Werbung für Nahrungsmittel mit hohem Energiegehalt festgehalten werden und eine Definition erfolgen, welche Berufsgruppen von der Steuer betroffen wären. Als Gründe für sein Anliegen führte der Kanton Neuenburg unter anderem die sich zunehmend ausweitende „Diabetes- und Fettleibigkeitsepidemie“ sowie die damit verbundenen Gesundheitskosten an. Zudem würden sich in Ländern, welche bereits eine solche Steuer eingeführt hatten, durchaus positive Effekte zeigen, was den Zuckerkonsum anbelangt.
Die SGK-SR empfahl mit 9 zu 0 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) der Initiative keine Folge zu geben, da im Zusammenhang mit der Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024 der freiwillige Ansatz gewählt worden war. Deshalb solle auch bei der hier betroffenen Verbesserung der Lebensmittelzusammensetzung weiterhin das Prinzip der Freiwilligkeit gelten. Ferner hatte der Bundesrat 2015 zusammen mit multinationalen Schweizer Konzernen und KMU ein Memorandum of Understanding (Erklärung von Mailand) unterschrieben, in welchem eine Zuckergehaltsreduktion von Joghurts und Frühstückszerealien innerhalb von vier Jahren festgelegt worden war. Solange das gemeinsame Vorgehen mit der Wirtschaft zielführend sei, bestehe aus Sicht der Kommission kein weiterer Handlungsbedarf. Die Kommission stellte zudem die Frage, inwiefern sich die Zuckersteuer überhaupt als Gesetz realisieren liesse und ob sie stattdessen nicht doch Eingang in die Verfassung finden müsste.
In der Ständeratsdebatte legte SGK-Mitglied Ivo Bischofberger (cvp, AI) die Argumente der Kommission erneut dar. Zwar setzte sich Didier Berberat (sp, NE) noch einmal für die Initiative ein: Damit wolle man nicht nur den Zuckergehalt senken, sondern auch präventiv wirken. Es sei zudem von äusserster Wichtigkeit, einen klar abgesteckten Zeitplan zu haben, um den von Zucker verursachten Krankheiten entgegentreten zu können. Der Neuenburger konnte sich jedoch zu wenig Gehör verschaffen, der Ständerat gab der Standesinitiative mit 24 zu 3 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) keine Folge.

Steuer auf zuckerhaltige Produkte

Im Anschluss an die Ablehnung der Neuenburger Standesinitiative zur Familienbesteuerung Ende 2016 reichte der Neuenburger Ständerat Didier Berberat (sp, NE) deren Forderung als Motion "Familienbesteuerung. Ungleichbehandlungen beseitigen" erneut ein. Die Motion beinhaltete folglich den Auftrag an den Bundesrat, im Rahmen der Änderung der Direkten Bundessteuer (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) Vorschläge zur steuerlichen Gleichbehandlung von Unterhaltsbeiträgen minderjähriger und volljähriger Kinder sowie zur Harmonisierung der Kinderabzüge verheirateter und geschiedener Eltern zu machen. Wie wichtig dieses Thema für die Parlamentarier ist, verdeutlicht die grosse Anzahl Parlamentsvorschläge der letzten Jahre (unter anderem Motionen von Parmelin (Mo. 05.3319), Frick (Mo. 06.3305), Kohler (Mo. 06.3297), Amstutz (Mo. 09.3129), Baettig (Mo. 09.3239), Maire (Mo. 14.3468), Postulat der WAK-NR (Po. 14.3292), Interpellation Feri (Ip. 16.3307)).

Anders als bei der Neuenburger Standesinitiative, die bezüglich der Kinderabzüge vor allem das unzeitgemässe Familienmodell hinter dem aktuellen System kritisierte, betonte Berberat in seiner Begründung insbesondere die Benachteiligung von gemeinsam besteuerten Eheleuten gegenüber geschiedenen oder getrennten Eltern. So können Letztere im Unterschied zu Verheirateten sowohl Unterhaltsbeiträge als auch einen Kinderabzug geltend machen. Der Bundesrat wiederholte in seiner Begründung vom 15. Februar 2017 dieselben Argumente, die er bereits bezüglich der Standesinitiative und der Motion Maire angeführt hatte: Abzugsfähige Alimentenleistungen an Volljährige würden bedingen, dass die Kinder dieselben Gelder versteuern müssen; die steuerliche Bevorzugung geschiedener oder getrennt lebender Eltern lässt sich dadurch begründen, dass Letztere durchschnittlich finanziell deutlich schlechter gestellt sind als Verheiratete; eine frühere Regelung, die keinen Abzug der Unterhaltsbeiträge vorsah, war als nicht sachgerecht empfunden worden. Der Bundesrat betonte zudem, dass er die aktuelle Lösung grundsätzlich als gerecht empfinde, dass aber in Einzelfällen andere Modelle passender wären und die eidgenössische Steuerverwaltung entsprechende Möglichkeiten prüfe. Bundesrat Maurer ergänzte zudem in der Ständeratsdebatte, dass auf jeden Fall verhindert werden müsse, dass durch Änderungen neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Der Ständerat folgte der Empfehlung des Bundesrates und lehnte die Motion mit 15 zu 27 Stimmen ab.

Familienbesteuerung. Ungleichbehandlungen beseitigen

Der Kanton Neuenburg hatte am 1. Oktober 2014 die Standesinitiative „Familienbesteuerung. Anpassung der Gesetzgebung an die neuen Familienformen“ eingereicht, die der Ständerat in der Wintersession 2016 beriet. Der Kanton Neuenburg hatte beantragt, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Familienbesteuerung den veränderten Familienmodellen angepasst werden sollten. Insbesondere die Ungleichheiten in der Besteuerung der Alimente an minderjährige und volljährige Kinder sowie in den Abzugsregelungen für verheiratete, unverheiratete und geschiedene Paare sollten harmonisiert werden. Für die WAK-SR erläuterte Martin Schmid (fdp, GR) die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Maire (sp, NE) vom 18. Juni 2014 (Mo. 14.3468), die sich weitgehend mit der Standesinitiative des Kantons Neuenburg deckt (genauso wie das Postulat 14.3292). Der Bundesrat hatte argumentiert, dass die Alimentenleistungen an volljährige Kinder von diesen versteuert werden müssten, wenn sie von den Alimentengebern als Steuerabzüge geltend gemacht werden könnten. Dies würde jedoch keiner sachgerechten Besteuerung entsprechen. Bezüglich der ungleichen Kinderabzüge zwischen verheirateten, unverheirateten und geschiedenen Eltern verweist der Bundesrat auf einen früher geltenden Bundesratsbeschluss über die Erhebung einer direkten Bundessteuer (BdBSt), gemäss dem die Unterhaltszahlungen an Kinder nicht abgezogen werden konnten, die bezogenen Leistungen aber entsprechend auch nicht versteuert werden mussten. Diese Regelung war aber als ungerecht empfunden worden, weil ohne Abzug der Unterhaltszahlungen Einkommen versteuert werden musste, das in der Realität gar nicht zur Verfügung stand. Schliesslich würde eine solche Regelung eine Vielzahl an Anpassungen in den Scheidungskonventionen und Unterhaltsverpflichtungen nach sich ziehen, was ebenfalls für eine Ablehnung des Vorschlags spreche. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Rat verzichtete Didier Berberat (sp, NE) als Vertreter des Kantons Neuenburg auf einen Minderheitsantrag auf Folgegeben, der Ständerat lehnte die Standesinitiative entsprechend stillschweigend ab.

Familienbesteuerung. Anpassung der Gesetzgebung an die neuen Familienformen

Die Ständeratswahlen im Kanton Neuenburg werden seit 2011 im Proporzwahlverfahren ausgetragen. Zusammen mit dem Kanton Jura bildet Neuenburg damit eine Ausnahme. Mit dem Wahlverfahren lässt sich wohl auch die hohe Zahl von 18 Kandidierenden erklären. Alle etablierten Parteien – sowie die «liste du vote blanc» – präsentierten eine Liste mit zwei Anwärtern. Die SP versuchte ihren Sitz mit Amtsinhaber Didier Berberat zu verteidigen. Das gleiche Ziel hatte die FDP, welche mit dem amtierenden Vizepräsidenten des Ständerats, Raphaël Comte antrat.
Dieselben Listenverbindungen wie bei den Nationalratswahlen wurden auch für das Rennen um die Ständeratssitze geschmiedet. Am linken politischen Rand verbanden sich die SP, die PdA und die Grünen. Für die Sicherung von Raphaël Comtes Sitz tat sich die FDP mit CVP, BDP und GLP zusammen. Die SVP, schliesslich, ging eine Verbindung mit der Einerliste «impossible alternative» ein. Die Breite der Zusammenschlüsse der Sitzinhaberinnen SP und FDP stellten praktisch bereits klar, dass bei den Wahlen keine grosse Spannung aufkommen würde. Als einzige ernstzunehmende Kraft ausserhalb der SP- und FDP-Verbünde trat die SVP mit Blaise Courvoisier und Nationalrat Raymond Clottu an, konnte sich aber kaum reelle Chancen ausrechnen. Hinzu kam, dass eine Verdrängung der Amtsinhaber als kaum wahrscheinlich galt, da sich sowohl Berberat als auch Comte in Bern etabliert hatten. Didier Berberat – seit 1995 in Bern und seit 2009 im Ständerat – gilt als einer der erfahrensten Politiker im Bundeshaus, als sehr aktiv in den Kommissionen und profiliert in der Aussenpolitik. Der erst 37-jährige Raphaël Comte war als amtierender Vizepräsident des Rates gar der designierte Präsident für die nächste Amtsperiode. Angesichts dieser doch ziemlich klaren Ausgangslage, wurde dem Ständeratsrennen in den Medien nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

Der linke Zusammenschluss erzielte – wie schon 2011 – das beste Resultat und vereinte 47.3% der Stimmen auf sich. Der Mitte-Rechts Block um die FDP kam auf 32.2% und liess damit die SVP mit deren 19.2% deutlich hinter sich. Gewählt wurden erwartungsgemäss Didier Berberat mit 16'837 Stimmen und Raphaël Comte mit 15'080 Stimmen. Letzterer verbesserte damit sein Resultat im Vergleich zu 2011 um rund 2'000 Stimmen. Im bürgerlichen Verbund erzielte FDP-Listenpartner Andréas Jurt das zweitbeste Resultat mit 9'107 Stimmen. Im links-grünen Block galt diese Ehre dem neugewählten PdA-Nationalrat Denis de la Reussille mit 9'306 Stimmen. Bei der SVP erhielt Blaise Courvoisier 9'078 Stimmen und Raymond Clottu deren 8'932. Weiterhin teilen sich damit die SP und die FDP das Neuenburger Ständeratsticket. Die Wahlbeteiligung lag bei 37.1 Prozent (2011: 38.1%). Die GLP, die sich mit ihren 2.5 Prozent Wähleranteil unzufrieden zeigte, kritisierte das für kleinere Parteien unvorteilhafte Proporzsystem und kündigten einen Vorstoss im Grossen Rat an.

Kanton Neuenburg -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Im Kanton Neuenburg stritten sich gleich 12 Kandidaten um die beiden Ständeratssitze. Erstmals wurden die Wahlen im Proporzsystem durchgeführt. Gegen die beiden Bisherigen – Didier Berberat (sp) und Raphaël Comte (fdp), der erst 2010 als Ersatz für Didier Burkhalter gewählt wurde – waren die Herausforderer allerdings chancenlos. Berberat erhielt 17'648 Stimmen und Comte schaffte es auf 13'004 Stimmen. Die SVP, der als einzigen ernstzunehmenden Herausforderin Chancen attestiert wurden, und welche mit Blaise Courvoisier (9'475 Stimmen) sowie Walter Willener (8'914 Stimmen) angetreten war, lag abgeschlagen auf Platz 3. Beide SVP-Kandidaten erhielten sogar weniger Stimmen als die zweiten Anwärter auf der SP- und der FDP-Liste: Florence Nater (sp, 10'531 Stimmen) und Pierre Castella (fdp, 10'333 Stimmen). Einen Achtungserfolg verbuchen konnte Denis de la Reussille von der PdA mit 8'598 Stimmen. Weder die Grünen, die mit Françine John-Calame (5'378 Stimmen) und Fabien Fivaz (4'257) angetreten waren, noch die Kandidierenden der SolidaritéS (Pascal Helle, 3'567), der CVP (Vincent Martinez, 1'933) oder der BDP (Pierre-Alain Storrer, 1'357) hatten reelle Wahlchancen.

Kanton Neuenburg – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)